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Behördliche Anzeigen

©öffentliche Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärung für die Einkommensteuer, Körperschaftssteuer und Umsatzsteuer für 1925 und 1924 25.

Die Steuererklärungen zur Einkommen­steuer, Körperschaftssteuer und Umsatz­steuer sind in der Zeit vom 11. März bis 27. März 1926 unter Benutzung der vor- geschriebenen Vordrucke wie folgt abzu- geben: 2104C

A. Einkommensteuer und körperschasts­steuer.

I.

Zur Abgabe einer Steuererklärung für die Einkommensteuer sind verpflichtet:

1. Steuerpflichtige, deren Einkommen im Kalenderjahr 1925 den Betrag von bOOO Rm. überstiegen hat; Steuerpflichtige, die lediglich steuerabzugspflichtige Einkünfte (Arbeitslohn oder Kapitalerträge) von ->icht mehr als 8860 Rm. bezogen haben, brauchen eine Erklärung nicht abzugeben;

2. ohne Rücksicht auf die Höhe des Ein- kaminens Steuerpflichtige, bei denen der Gewinn auf Grundlage des Abschlusses ihrer^Bucher zu ermitteln ist. '

n.

Zur Abgabe einer Steuererklärung für die Körperschaftssteuer sind verpflichtet:

1. steuerpflichtige Erwerbsgesellschaften;

2. alle übrigen steuerpflichtigen Körper­schaften und Vermögensmassen des bür­gerlichen Rechts;

3. steuerpflichtige Betriebe und Ver­waltungen von Körperschaften des öffent­lichen Rechts und öffentliche Betriebe und Verwaltungen mit eigener Rechtspersön­lichkeit, soweit ihre Steuerpflicht schon nach den Vorschriften des bisherigen Kör­perschaftssteuergesetzes begründet war (z. B. öffentliche Sparkassen, die sich nicht auf die Pflege des eigentlichen Sparkassen- verkehxs beschränken).

III.

Ohne Rücksicht auf die unter I und II be- zeichneten Einschränkungen ist eine Ein- kommnserklärung abzugeben bei Betei­ligung mehrerer an den Einkünften aus a) Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Gar­tenbau und sonstiger nicht gewerb­licher Bodenbewirtschaftung;

b) einem Gewerbebetrieb, z. B. einer offenen Handelsgesellschaft ober Kom­manditgesellschaft;

c) sonstiger selbständiger Berufstätig­keit;

rl) Vermietung und Verpachtung von un­beweglichem Vermögen.

IV.

1. Die Erklärung zur Einkommensteuer rind Körperschaftssteuer ist abzugeben

a) von den Pflichtigen, die nach dem Ka­lenderjahr steuern, für das Kalender­jahr 1925;

h) von buchführenden Pflichtigen, die regelmäßig Abschlüsse machen und ihr Wirtschaftsjahr in der zweiten Hälfte des Kalenderjahres (1. Juli 1925 bis einschließlich 31. Dezember 1925) ab­geschlossen Haden, für das Wirtschafts­jahr 1924 25 oder 1925.

2. Pflichtige (insbesondere Landwirte), deren «leuerabschnitt in der ersten Hälfte Des Kalenderjahres 1925 geenbei hat, und die deshalb schon veranlagt worden find, haben eine Steuererklärung nicht abzu­geben.

3. Die Erklärung zur Einkommensteuer und Körperschaftssteuer ist bei dem Fi­nanzamt abzugeben, in dessen Bezirk die zu I bezeichneten Steuerpflichtigen ihren Wohnsitz oder dauerilden Aufenthalt, die zu II und III bezeichneten Pflichtigen den Ort der Leitung haben. Ist im Inland weder ein Wohnsitz noch ein dauernder Aufenthalt noch ein Ort der Leitung ge­geben, so ist die Steuererklärung bei dem Finanzamt abzugeben, in dessen Bezirk das Unternehmen betrieben oder ständig vertreten wird oder die Tätigkeit vorwie­gend ausgeübt wird oder Vermögens­gegenstände sich befinden.

B. Umsatzsteuer.

I.

1. Zur Abgabe einer Umsatzsteuererklä­rung sind verpflichtet.

a) alle buchführende Umsatzsteuerpflich­tigen, die regelmäßige Abschlüsse machen;

b) die übrigen Umsatzsteuerpslichtigen, wenn ihr Umsatz einschließlich der steuerfreien Umsätze im Kalenderjahr 1925 mehr als 6000 Rm. betragen Hal.

2. Ausgenommen sind:

a) die Landwirte, deren Wirtschaftsjahr 1924'25 in der ersten Hälfte des Ka­lenderjahrs 1925 geendet hat;

b) die Herstellersteuerpflichtigen und Kleinhandelssteuerpflichtlgen;

c) die Straßenhändler, Wandergewerbe­treibenden und anderen Umsatzsteuer- pflichtigen, die nach § 177 ff. Aus­führungsbestimmungen zum Umsatz- steuergesey zu Anzahlungen und zur jsührung von Steuerhesten verpflich­tet sind.

H.

1. Die Umsatzsteuererklärung ist abzu­geben.:

a) von den Umsatzsteuerpflichtigen, die nach dem Kalenderjahr steuern, für die Umsätze des Kalenderjahrs 1925:

b) von den buchführenden Gewerbe­treibenden, die regelmäßig Abschlüsse machen, für die Umsätze vom 1. Ja­nuar 19H5 bis zum Schluß ihres im Kalenheriahr 1925 endenden Wirt­schaftsjahrs;

c) von den buchführenden Landwirten für die Umsätze ihres in der zweiten Hälfte des Kalenderjahrs 1925 enden­den Wirtschaftsjahrs 1924'25.

2. Die Umsatzsteuererklärung ist bei dem Finanzamt abzugeben, in besten Bezirk die Umsatzsteuerofticytigen,

a) soweit sie wegen einer gewerblichen Tätigkeit, einschließlich der Urerzeu­gung, steuerpflichtig sind, das Unter­

nehmen betreiben. Bei mehreren Nie derlastunaen ober Geschäftsstellen eines rechtlich in einer Hand befind­lichen Unternehmens ist der Ort der Leitung des Unternehmens maß­gebend;

b) soweit sie wegen einer beruflichen Tätigkeit steuerpflichtig sind, iljren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufent­halt haben;

ist weder ein Betriebsart noch ein Ort der Leitung, weder ein Wohnsitz noch ein ge­wöhnlicher Aufenthalt gegeben, fo ist die Steuererklärung bei dem Finanzamt ab­zugeben, in dessen Bezirk das Unterneh­men ständig vertreten oder die Tätigkeit vorwiegend ausgeübt wird.

C. Gemeinsames.

I.

_ Die nach A und B zur Abgabe einer Steuererklärung Verpflichteten haben die Steuererklärung auch dann abzugeben, wenn ihnen ein Vordruck nicht zugesandt wird; die übrigen Steuerpflichtigen haben eine Steuererklärung abzugeben, wenn sie hierzu vom Finanzamt besonders aufge­fordert werden.

II.

Wer die Frist zur Abgabe der ihm ob­liegenden Steuererklärung versäumt, kann mit Geldstrafen zur Abgabe der Steuer­erklärung angehalten werden; auch kann ihm ein Zuschlag bis zu 10 v. h. der fest­gesetzten Steuer auferlegt werden.

III.

Die Hinterziehung ober der Versuch einer Hinterziehung der Einkommensteuer, Körperschaftssteuer ober Umsatzsteuer wird bestraft. Auch ein fahrlässiges Vergehen gegen die Steuergesege (Steuergefähr­dung) wird bestraft.

Gießen, Bugbach, Grün berg, Hungen, den 6. März 1926.

Die Finanzämter.

MgeüWMMsserleiluM- und kMWkioliMöelkßi!.

Zur Erbauung einer Wasserleitung und Kanalisation für die Gemeinde Langs­dorf (Oberhessen) sollen nachstehende Ar­beiten und Lieferungen öffentlich ver­geben werden: 2080C

Los 1: Zuleitung, 6-500 m gußeiserne Normalmuffenrohre von 100 mm Durch­

messer zu verlegen. Die Rohre sind vor­handen.

Los 2: Hochbehälter aus Stampfbe­ton für 300 cbm Nutzinhalt.

Los 3: Ortsnetz, gußeiserne Noruiol- muffenrohre zu verlegen:

1300 m von 150 mm Durchme jer

600 m von 12-5 mm Durchme ser

800 m von 100 mm Durchme ser

1200 m von 80 mm Durchme ser 2000 m von 50 mm Durchmesser

Die Rohre sind vorhanden, sowie Liefern und Verlegen von Stein» zeugröhren 1. Qualität:

300 m von 350 mm Durchme ser

600 m voit 300 mm Durchme ser

700 m von 200 mm Durchme ser

1000 m von 150 mm Durchme ser 500 m von 100 mm Durchme ser, desgleichen Zementröhren 1. Qualität: 350 m von 600 mm Durchmesser

50 m von 500 mm Durchmesser

60 m von 400 mm Durchmesser

20 m von 350 mm Durchmesser.

Zeichnungen, Arbeitsbedingungen, Be­dingungen und Angebotsunterlagen liegen während der Dienststunden bei der Kreis­bauverwaltung, Zimmer 22, zur Einsicht offen.

Angebote, wozu die Unterlagen von uns käuflich find, müssen bis Dienstag, 23. März l. 3., vormittags 11 Uhr, bei uns (Zimmer 23) eingereicht werden, wo­selbst die Eröffnung in Anwesenheit der Bieter erfolgt.

Gießen, 2. März 1926.

Kreisbauverwattuug.

Ce11arius.

Warnung.

Die unterzeichnete Bayerische Stickstoff- Werke Aktien-Gesellschaft ist allein und ausschließlich befugt, nach dem Deutschen Reichspatent Nr. 225 179 vom 15. August 1907, das noch in Wirksamkeit ist, einen beständigen Kalkstickstoff in der Welse her­zustellen, daß dem rohen Kalkstickstosf ge­ringe Mengen animalischer, vegetabilischer ober mineralischer Fette oder Dele oder ähnlicher wasserunlöslicher und in der Wärme zerfließlicher Substanzen zugesetzt werden.

Da es sich um ein Verfahrenspatent handelt, sind nach § 4 des Patentgesetzes vom 7. April 1891 ausschließlich die Bayerischen Stickstoff-Werke befugt, die durch das Verfahren unmittelbar berge- stellten Erzeugnisse, insbesondere also ge­ölten (staubfreien) Kalkstickstoff herzustel- len, in Verkehr zu bringen, feilzuhalten ober zu gebrauchen: soweit mit ihrer Ge­nehmigung der Stickstoff-Syndikat G. m. b. h. angeschlostene Werke geölten Kalk­stickstoff Herstellen, wird dieser Kalkstick, stoss über die Stickstoss-Syndikat G. m. b. h. in Verkehr gebracht oder feilge* halten. 2102V

Die Herstellung, das Inverkehrbringen, das Feilhalten oder der Gebrauch geölten Kalkstickstoffes, der nicht über die Stick, ftoff-Syndikat G. m. b. H. in Verkehr ge­bracht ober feilgehalten wird, verstößt gegen bie Patentrechte der Bayerischen Stickstoff-Werke.

Die Unterzeichnete warnt daher insbe- sondere alle Handelsfirmen und Händler sowie Verbraucher, geölten Kalkstickstoff, der nicht über die Stickstoff-Syndikat G. m. b. h. in Verkehr gebracht oder feilge­halten wird, zu erwerben oder zu ge- brauchen, und weist darauf hin, daß Zu­widerhandlungen straftechtliche und zivil- rechtliche Folgen wegen Patentoerletzung haben werden.

Berlin, 1. März 1926.

BayerischeStiästoff-werke Mien-Gesellschast.

Stck. 3. Kl., 27,19 km

tember 1926 vergeben.

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im ganzen Reich/ das merkt ihr gleich!

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Stck. 3. Kl., 39,40 km

Stck. 3. Kl., 71,14 tm

Stck. 4. Kl., 28,26 km

Stck. 4. Kl., 33,56 km

Stck. 4. Kl., 66,76 km

Stck. 5a-Kl., 42,76 tm

Stck. 5a°Kl., 43,78 km

Stck. 5a-Kl., 32,46 km

Stck. 5b-Kl., 26,31 km

Stck. 5b-Kl., 41,79 fm

Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los

Hord

auf Kredit.

Die Angbote sind verschlossen, nach Klassen getrennt, bis zu obigem Termin an die unterzeichnete Stelle einzureichen, woselbst die Eröffnung derselben in An­wesenheit etwa erschienener Bieter erfolgt.

Bemerkt wird hierzu, daß Los 1 zwar nach Klassen getrennt, jedoch das Quantum im Ganzen zum Verkauf kommt. Dieses Holz lagert im Distrikt Niederseilbach, etwa 20 Minuten vom Bahnhof Mainz (ar. Das Holz aus Los 2 liegt im Distrikt

Holzsubmission

Freitag, 12. d. M nachmittags 1 Uhr, kommen aus den Waldungen der Ge meinbe Treis a. d. Lda. nachoerzeichnete Holzsortimente in 2 Losen zum Berkaus:

Los 1: 3id)ten-Stämme:

1 Stück 2. Kl., 2,51 fm

12 Stück 3. Kl., 13,55 km

Sämtliches Holz ist mit der Rinde ge­messen. Die Verkaussbedingunaen werden vor dem Termin bekanntgegeben. Beson­dere Bemerkungen werden nicht berück sichtigt.

Treis a. d. Lda., 6. März 1926.

Hess. Bürgermeisterei Treis a. d. Lda.

Will.

FABRIK U

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Koalier?

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Angebote sind bis

Bürgermeisterei Allertshausen.

Reinhardt. 1982V

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MM I bester CuaütäL bil­ligst abzugeben. elue C. Rübswmen, Kieken. Tel. 1659.

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3.

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5.

Stück 4. Kl., 53,86 km Stück 5a=ÄL, 69,52 fm Stück 58-Kl., 43,23 fm

Los 2:

a) Eichen-Stämme: Stück 3. KI., 3,31 fm Stück 4. Kl., 47,12 fm

b) Fichten-Stämme: Stück 3. Kl., 4,09 fm Stück 4. Kl., 3,00 fm Stück 5a-Kl., 24,78 fm Stück 5b-Kf., 52,23 fm

Fichtenst. 22

35

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Äiefernst. 2

Wettbewerb

12.500 Goldmark wir15""

für gute Ideen und Anregungen, i. B.:

für Bildzeichnungen;

für Texte zu Bildern;

für kurze, schlagwonartlge Satzbildungen wie etwa:

. . Bürgermeisterei cinzureichen, wo alsdann die Oeffnung der Gebote erfolgt. Bedingungen sind die allgemeinen und werden vor dem Termin bekanntgegeben. Die Zahlungsbedingungen sind günstig.

♦SJuiRczeme,. Kava&zr ex/ra

zu bei der unterzeichneten

1 = 1,10 Fstm. = 36,19

--- 35,08

-- 78,34

--- 61,50 = 1'63 ,,

--- 11,26

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obigem Termin

Die Angebote sind verschlossen, nach Lo­sen getrennt, bis zum Freitag, 12. März 1926, mitags 1 Uhr, bei der unterzeichne fen Bürgermeisterei einzureichen, wo an­schließend die Eröffnung erfolgt. Die Ver- laussbedingungen werden Im Termin be­kanntgegeben, auch können dieselben vor her bei uns eingesehen werden. Das Holz lagert an guten Abfuhrwegen, j Stunden von der Bahnstation Großen-Buseck ent­fernt und wird auf Wunsch durch Förster Wagner, Großen-Buseck oorgezeigt.

Großen-Buseck, 4. März 1926. hessische Bürgermeisterei.

Gans.

Aus den Waldungen der Gemeinde Großen-Buseck kommt folgendes Fichten- Stammhol; zum Verkauf: 2082V

Anträgen unter Auto Nr. 272 an Zenunasver- lreiung Greif, Mainz.

Vergebung.

3m Wege des schriftlichen Angebots solle» dis nachstehend aufgeführten Gegen­stände für die Zeit vom 1. April 1926 bis 31. März 1927 vergeben werden:

A. Verzehrungsgegenstände.

Ungefähr: 1. 1500 kg Rindfleisch, 2 2000 kg Rindsnierenfett, ausgelassen, 3. Roher und geräucherter Speck nach Be­darf, 4. 1200 kg Schweinefleisch, 5 600 kg Würstchen, 6. 2000 kg Schweineschmalz, ausgelassen, 7. 500 Liter Vollmilch, 8 2000 kg Handbäje, 9. 1500 kg Quark, 10. 4000 kg Bohnen, 11 4000 kg Viktoria Erbsen, 12. 3000 kg Linsen, 13. 600 Liter Essig, 14. 3000 kg geschälte Gerste, 15. 3000 kg Burma-Reis, 16. 3000 kg Nudeln, 17. 2000 kg Gerstengrütze, 18. 2500 kg Hafergrütze, 19. 3000 kg Salinen-Kochsalz, 20. 10 Tonnen Heringe, 21. 50 kg Pfeffer, 22. 50 kg Kümmel, 23. 700 kg Malz­kaffee, 24. 300 kg Bohnenkaffee, roh, 25. 30 000 kg Roggenmehl, 26. 18 000 kg Weizenmehl, 27. Weizenmehl 00 nach Be­darf, 28. 400 kg Staubmehl. Die Muster sind von Angeboten getrennt vorzulegen.

B. Derbrauchsgegenstände:

Ungefähr: 1000 kg Seifenspähne, 1500 kg Schmierseife, 2000 kg Soda, 10 000 Bogen Fensterpapier, 1000 kg Makulaturpapier, 200 Stück emaill. Etz- näpfe, 200 Stück Kaffeebecher, 20 Dutzend Eßlöffel, 200 Stück Wassergläser, 100 Stück Kehrichtschippen, 12 Dutzend Kämme (Horn), 200 Stück Leibstuhlgefäße, 100 Stück Deckel, 50 Stück Spncknäpfe, 200 Stück Schiefertafeln, 200 Stück Salzgläjer, 100 Stück Seifennkipfe, 100 Stück Waschschüsseln.

C. Stoffe zum Verarbeiten:

Ungefähr: 800 m Rohleinen, stark, 500 in Rohleinen, mittelstark, 160 m Halz- tücherstoff, blaugrau, 2000 m Hosenträger gurt, 750 in Krankenkleiderstoff, 680 m Drell, 3300 in Beiderwand, 5500 m Kal- muck, 2200 ni Tuch, schwarz, 350 kg Woll­garn, 3500 m Baumwollköper, 4500 m Leinen, 80 cm breit, 4000 m Bettzeug, blauweiß kariert, 1500 m Handtuchstoff, 5500 m Leinenstoff für Hemden, 2000 m Rohleinen, leicht, 2000 Stück Taschentücher, 500' kg Gips, 500 kg Kreide, gemahlen, 200 kg Oker, hell und dunkel, 500 kg Bleiweib in Dl, 200 kg Leinöl, gekocht, 100 kg Sicativ, 150 kg Eichenholzlack, 120 kg Emaillack, 50 kg Bernsteinlack, 200 kg Terpentin-Ersatz.

Kostenfreie Angebote sind bis zur Er- öffnungsftunds:

Dienstag, den 23. März 1926, vormittags 10 Uhr, verschlossen und mit der Aufschrift:

Lieferung für die gellenstrgsaustalt" einzureichen.

Jur gleichen Stunde sollen die Ange­bote auf den Bezug der Knochen, Lumpen (einschl. alter Strümpfe), des alten Eisens, der Iinkblechabfälle, der Patronenhülsen und der Küchenabfälle für das Rechnungs­jahr 1926 geöffnet werden.

Bedingungen für die Bewerbungen und Lieferungen enthält der Ministerial. erlaß vom 16. Juni 1893. Er kann nebst den übrigen allgemeinen und besonderen Bedingungen werktags zwischen 9 und 11 Uhr vormittags und zwischen 3 und 4 Uhr nachmittags auf der Geschäftsstube des Oekonomen und des Bau» und Arbeits­inspektors eingesehen werden. Abschriften können gegen Erstattung der Schreibgebühr bezogen werden.

3m Gesuch um Abschrift ist der Liefe­rungsgegenstand näher zu bezeichnen.

Iuschlagsfrisi: 10 Tage.

Für die Angebote ist ein besonderes Formular vorgejchrieben, das zum Stück­preis von 10 Pf. von unserer Kanzlei be­zogen werden dann.

Die Derzehrungsgegenstäude werden für die Feit vom 1. April bis 30. Sep-

Ein Kaufzwang von

Dr. Schröders Aufbausalz

ist mit diesem Wettbewerb nicht verbunden.

Nähere Bedingungen kostenlos In allen Apotheken und Drogerien erhältlich, oder durch die Generalvertretung;

4. Buhl, Ca<sel, Steinweg 4, Telephon 5771 enfl IfebinuiehloB 2113. 5ss

Dutzbach, den 20. Februar 1926.

Die Direktion der Hess. Iellenstrafanstalt.

Arbeitsvergebung.

Für'die Stadt Alsfeld sollen nachfol­gende Arbeiten und Lieferungen vergeben werden: 2085V

Los 1: Herstellung einer Quellfassung nebst Sammelkammer, Zu- und Entlee­rungsleitungen in Gemarkung Ober-Brei- denbach.

Los 2: Herstellung von Kanalarbeiten in der Iahnstraße in Alsfeld.

Los 3: Lieferung von Steinzeug-, Ze­mentröhren und Sinkkasten.

Pläne und Bedingungen liegen bei uns offen. Angedotsvordrucke sind bei uns und bei dem Stadtbauamt Alsfeld zu 2 Mk. für Los 1 und je 1,50 Mk. für Los 2 und 3 zu haben. Eröffnung der Ange­bote Samstag, 13. Wär; 1926, vormit­tags 10} Uhr, in Gegenwart der Bieter auf unserem Bureau, Frankfurter Str. 29. Freie Auswahl vorbehalten, Zuschlagsfrist 3 Wochen.

G i e ß e n , 4. März 1926.

Hessisches Kulturbauamt. Steinbach, Reg.-Baurat.

Bekanntmachung.

Abfallholzverfteigernttg.

IHontag, den 8. Wär; 1926, vormittags 9 Uhr beginnend, werden in der Rod Heimer Straße, Wiesenstraße, im Hofe des Stadthauses Gartenstraße, Lärchenwätd- chen und Licher Straße ca. 80 Haufen Ab fallholz (Reisig und Knüppel, die Reisige eignen sich für Erbjenreiser), öffentlich meistbietend versteigert. 20818

Die Zusammenkunft findet um 8'{ Uhr in der Rodheimer Straße am Schlachthof, um 10$ Uhr in der Wiesenstraße und um 11' Uhr im Lärchenwäldchen statt.

Gießen, 2. März 1926.

Der Oberbürgermeister.

I. B.: Dr. Rosenberg.

Holzsnbmiffio«

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Freitag, 12. März 1926, vormittags von 9s Ähr ab, werden in der Härle- jchcn Wirtschaft in Merlau (Bahnstation Mücke) aus den Forstorten Junger Zwil­ling 7, Alter Zwilling 2, und Dornkrätzer bei Försterei Rieder-Ohmen, sowie Keils- köpf 2, Hoheroth 1, Beunewald 1, Burg­wald 2, 4, 5, 8, Eselskopf 2, Eichheege 3, 1, Haag 1, 2 und Gänsheege 3 der För­sterei Merlau und Sinnes 7, 9, Lehn- heimer Linnes 1, Kammerwald der Förste­rei Lehnheim versteigert: 2095V

Schnittholz, Kiefer: 4 Stck. 2.Kl., 6 fm, 17 Stck. 3. Kl., 15 km, 1 Stck. 4. Kl., 0,5 lm; Stämme, Eiche: 2 Stck. 2. Kl., 2 km, 3 Sick. 3. Kl., 2 km, 18 Stck. 4. Kl., 10 km, 12 Sick. 5. Kl., 5 fm, 36 Stck. 6. Kl., 7 fm; Buche: 1 Sick. 1. Kl., 1 fm, 3 Stck. 2. Kl., 3 fm, 7 Stck. 3. Kl., 6 fm, 4 Stck. 4. Kl., 2fm: Efche: 3 Stck. 4. Kl., 1 fm, 3 Stck. 5. Kl., 1 fm, 5 Stck. 6. Kl., 1 fm; Hain­buchen: 6. Kl., 1 fm; Ahorn: 4. Kl., 0,3 fm; 2 Birke: 5. Kl., 1 fm; Kiefer: 1 Stck. 1. Kl., 1 fm, 4 Stck. 2. Kl., 6 fm, 39 Stck. 3. Kl., 45 fm, 43 Stck. 4. Kl., 31 fm, 28 Stck. 5. Kl, 15 fm; Fichte: 4 Stck. 2. Kl, 8 fm, 16 Stck. 3. Kl, 25 fm, 23 Stck. 4. Kl, 25 fm, 57 Stck. 5a-Kl, 35 fm, 164 Stck. 5b-Kl, 48 fm; Lärche: 3 Stck. 3. Kl, 4 fm, 4 Stck. 4. Kl, 3 fm, 1 Stck. 5. Kl, 0,5 fm; Derbstangen (Deich sein): 32 Eiche, 2 fm, 31 Esche, 1 fm; Rutzfcheiter: 1 rm Eiche (2 m lang), 2 rm Birte (2 rn lang), 15 rm Fichte (3 m lang), Buhknüppel: 40 rm Eiche (2 m lang), 5 rm Lärche (2 m lang), 21 rm Fichte (3 m lang), 55 rm Fichtennutzreisig (Lat­ten- und Stangenholz in Schichten).

Das in Keilskops 2, Burgwald 8, Esels­kopf 2, Linnes 7, Kammerwald 4, 5 und 6 3um Ausgebot kommende Holz ist rot un­terstrichen. Das Holz bittet man vorher anzufeheu, spätere Beanstandungen fön- nen nicht berücksichtigt werden. Auskunft erteilen bie Herren Forster Landmann zi>. Nieder-Ohmen, Müller zu Mücke und Edelmann zu Merlau (Post Mücke), sowie die unterzeichnete Stelle.

Grünberg, 2. März 1926.

Hess. Forstamt Nieder-Ohmen.

Bekanntmachung.

Die Stadt Gießen plant die Errichtung von 20 Klein-Wohnungen in der Straße Am Kugelberg. Die technischen Arbeiten (cinschl. örtlicher Bauleitung) sollen einem hiesigen selbständigen Privatarchitekten übertragen werden. 21516

Die Bedinguiigen sind bei dem Stadt­bauamt ab 8 März d. I. kostenfrei er­hältlich.

Skizzen nebst Anlagen sind bis späte­stens

Montag, den 15. Wär; 1926, vormittags 10 Uhr,

der Stadtverwaltung, Bergstraße 20, ein­zureichen.

Gießen, 5. März 1Y26.

Der Oberbürgermeister.

I. V.: Dr. Ham m.

Betr.: Beschaffung von Tuchmänteln für die Mannschaften der Feuerwache.

Beknnutuinchnng.

Die Lieferung von 12 Stück zweireihi­gen, schwarzen Tuchmänteln für die Mannschaften der ständigen Feuerwache sott 21506

Samstag, den 13. Wär; d. 3, vormittags

10 Uhr, öffentlich vergeben werden.

Angebote, mit entsprechender Aufschrift versehen, sind unter Beischluß von Tuch- und Futtermustern spätestens bis zum ge­nannten Termin an das Stadtbauamt, Asterweg Nr. 9, einzureichen.

Gießen, 5. 'Mär; 1926.

Der städtische Branddirektor.

B r a u b a d).

Holzsuvmrfsion.

Tie Gemeinde Allertshausen verkauft auf dem Submissionswege am Dienstag, dem 9. März d. I., nachmittags 3 Uhr, folgendes Nutzholz: 3. Sl. Eichenft. 1 Stück