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Ein sensationeller Kommunal- Konflikt.

WSR. Wiesbaden, 5. März. Bekannt­lich sollte die Eingemeindung von Bieb­rich, Sonnenberg und Schierstein an Wiesbaden am 1, April d. 3. erfolgen. Der pveuhische Staat hat bereits seine Zustimmung gegeben und die Zustimmung des Preußischen Landtages steht unmittelbar bevor. Run unterbreitete in der heutigen Etadt'oerordnetensitzung der Wies­badener Oberbürgermeister Travers folgenden Antrag:Die Stadt Wiesbaden tritt von dem GingemeindungSvertrag mit Biebrich zurück. Dieser Beschluß soll aber

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Gießen, den 6. März 1926.

Rechtsmittel gegen die Entscheidungen in Aufwertungssachen.

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die eine Rechtsbeschwerde ist -- nur bann Gebrauch zu machen, wenn es sich lediglich um die Beantwortung einer Rechtsfrage handelt.

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Es kosteten auf dem heutigen Wochenmarkt: Butter 170180, Matte 3035, Käse 60110, Wir­sing 30, Weißkraut 25, Rotkraut 30, gelbe Rüben 20, rote Rüben 20, Spinat 3510, Unter-Kohlrabi 10 bis 12, Grünkohl 30, Rosenkohl 60, Feldsalat 80 bis 120, Endivien 60, Zwiebeln 20, Meerrettich 4080, Schwarzwurzeln 5070, Kartoffeln 45, Aepfel 15 bis 25, Honig 40, junge Hahnen 120130, Suppen­hühner 120130, Nüsse 60 Pf. je Pfund: Eier 12 bis 13, Blumenkohl 60150, Salat 45, Ober-Kohl­rabi 1015, Lauch 1020, Sellerie 2060 Pf. je Stück.

Kirchliche Nachrichten.

Evangelische Gemeinden.

Gießen. Sonntag, den 7. März. Okuli. Stadt­kirche. 9l/a: Pfr. Mahr. 11: Kinderkirche für die Matthäusgemeinde.Pfr.Mahr. 6: Pfarrafsist. Her, el. Johanneskirche. 91/,: Pfr. Bechtolsheimer. 11: Kin- kirche für die Lukasgem. Pfr. Bechtolsheimer. 6: Pfarrafsist. Schultheis. Konficmandenfaal (Liebig- strahe 56). 2: Taubstummengottesdienst. Pfr. Bech­tolsheimer. Mittwoch, 10. März, abends 6 ilbr: 4. Passionsandacht in der Iohannestirche. Pfr. Ausfeld. - Kirchberg. 10. Lollar: ll/:. Stauten- berg. l'/?.-Wieseck. Rur Abendgvttesdienst: 7' .- Watzenborn.Garbenteich. Wahenborn-Eteinberg: 1; 7/z: Pafsionsandacht. Garbenteich. 9' 4: Beichte, anschl. Gottesdienst und heiliges Abendmahl der Allen.

K-:holische Gemeinden.

Gießen. Samstag, 6. März. 41/, und 7 Beichte. Sonntag, 7. März. 3. Fastensonntag. 6'/, Beichte, 7 Messe, Kom. dec Männer, 8 Kom., 9 Hochamt mit Predigt, 11 Meße mit Predigt, 5/, Christen­lehre undAndacht. Dienstag und Freitag, abends 61/, Fastenandacht. - Grünberg 9'/, Meße mit «. Lich- 7'/, Mesie mit Predigt. Lau- ) Messe mit Predigt.

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Wertungsfragen in unserem Rechts- und Wirt­schaftsleben einnehmen, wird die Frage nach der Anfechtungsmöglichkeil der Ent­scheidungen der Aufwectungs st eilen von nicht geringer Bedeutung sein.

Rach dem ÄufwertungSgesetz (§ 74) in Ver­bindung mit Artikel 124 der Durchführungs- Verordnung zum Aufwertungsgesetz vom 29. 11. 25 gibt es gegen die Entscheidung der wertungsstelle die

bei dem Landgericht eingelegt werden kann, und zwar erfolgt diese Einlegung durch Einreichung einer Beschwerdeschrift, oder durch Erklärung 2um Protokoll des Gerichtsschreibers. Für den letzteren Fall Einlegung zum Protokoll des Gerichtsfchreibers ist es nach Art. 124 Abs. 2 der obengenannten Verordnung statthaft, daß die Beschwerde zum Protokoll des Gerichts- schreibers. jedes Amtsgerichts gegeben werden kann und hierdurch die Beschwerdefrist gewahrt ist, vorausgesetzt natürlich, daß die Beschwerde­einlegung innerhalb der zuständigen Frist er­folgte. Der Gerichtsschreiber des betreffenden Amtsgerichts hat in einem solchen Falle binnen 24 Stunden dem Gerichtsschreiber der zuständigen Aufwertungsstelle Nachricht zu geben.

Prof. v. Jhering ist der Sohn des bekannten Rechts­gelehrten Rudolph v. Zhering, der in den Jahren 1852 bis 1868 unserer Hochschule angehörte. Gießen ist Prof. v. Jhering nicht fremd, denn er Hai das hiesige Gymnasium besucht und einen Teil seiner Studienzeit hier verbracht. Er war später lange Jahre in Südamerika wissenschaftlich tätig, von wo er in die oberhessische Heimat zurückkehrte.

** Der Winter scheint sich noch einmal seßhaft" machen zu wollen. 3n der letzten Rächt ist erneut Schneefall eingetreten, und heute vormittag begann nach mehrstündiger Pause der lustige Flockentanz, dem sich jedoch später Regen zugesellte, von neuem. Die Straßen zeigen na­türlich kein Weißes Gewand, sondern erneut Rässe und Schmutz. Dom Hoherodskopf werden uns heute früh über 3 Grad Kälte bei an­haltendem Schneefall gemeldet. Der Schnee ist allerdings nicht gleichmäßig gefallen, sondern ziemlich stark geweht. Don einer guten Skibahn kann infolgedessen nach dem Stand von heute früh nicht gesprochen werden.

nicht ausgeführt werden, wenn der Generalver­sammlungsbeschluß des Gaswerkverbandes Rhein- gau°A. G. vom 13. Februar aufgehoben und dadurch die in diesem Grunde liegenden Zwecke endgültig aufgehoben werden." Unter großer Erregung der Stadtverordnetenversammlung teilte der Oberbürgermeister mit, daß die Mehrheit der Aktien der Bi ebricher Gasan­stalt, die vor kurzem noch der Stadt Biebrich gehörten, an ein Privatunternehmen, nämlich an die Thüringer Gasgefettfchaft in Leip zig, übergegangen sind. Wenn unter diesen llnn ständen die Eingemeindung erfolgen sollte, so hätte Wiesbaden zwei Gaswerke, nämlich das große städtische und das Privatunternehmer». Wörtlich führte der Oberbürgermeister aus: Diese Ereignisse sind von tiefeingreifender Be­deutung und verändern die Rechts- und wach 1 age. die beim Abschluß des Eingemein­dungsvertrages vorlag, so grundlegend, daß Wiesbaden nicht mehr zugemutet werden kann, die Eingemeindung vorzunehmen und durchzu­führen. Sie stellen vom Standpunkt der Kritik aus das Höchstmaß von Untreue gegen die Interessen des von Wiesbaden. Biebrich Schierstein und Sonnenberg zu bildenden Groh- Wiesbaden und gegen den Eingemeindungsplan dar, das man sich überhaupt nur denken kann. Die Schuld daran tragen diejenigen Vertreter der Stadt Biebrich, die in der Generalversammlung vom 13. Februar als Vertreter des Aktienkapi­tals der Stadt für den Beschluß gestimmt haben. Diese Herren sind u. a., und das ist bezeichnend, der amtsführende Bürgermeister von Dieb ich. Scheffler, und der Stadtverordnetenvorst.her in Biebrich, Schröde r." Die Bürgerlichen Parteien gaben im Anschluß daran eine gemein same Erklärung, in der sie dem Antrag des Magistrats zustimmten und den Biebricher Be­schluß als einen groben Vertragsbruch gegen Wiesbaden bezeichneten. Auch die sozial- demokratifche Partei stimmte dem Antrag des Magistrats zu.

Zeitpunkt der Bekanntmachung an den Be­schwerdeführer, eingelegt werden. Gegen die Ver­säumung dieser Frist gibt es Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Hat der Beschwerdeführer nicht innerhalb dieser Frist seine beabsichtigte Beschwerde eingelegt, so wird auf seinen An- iraa hin von dem Deschwerdegericht die Wieder­einsetzung in den vorigen Stand erteilt, aller­dings unter der Voraussetzung, daß der Be­schwerdeführer ohne sein Verschulden an der rechtzeitigen Ginlegung verhindert war, die Be­schwerde binnen zwei Wochen nach dem Weg­fall des Hindernisses eingelegt und die Tatsachen, die die Wiedereinsetzung begründen, glaubhaft gemacht hat. Ist von dem Ende der versäumten Frist an gerechnet ein Jahr verstrichen, so kann der Wiedereinsetzungsantrag nicht mehr gestellt werden.

Berechtigt zur Erhebung der Beschwerde ist jeder, dessen Recht durch die Verfügung beein­trächtigt ist: hat jedoch die Auswertungsstelle den Antrag zurückgewiefen, so ist nur der Antrag­steller zur Erhebung der Beschwerde berechtigt.

Die sofortige Beschwerde ist eine Tat­sachenbeschwerde. Demgemäß können neue Tatsachen geltend gemacht und neue Beweismittel beigebra cht werden.

lieber die Beschwerde entscheidet das Land­gericht. Gegen dessen Entscheidung ist die

sofortige weitere Beschwerde

an das Oberlandesgericht gegeben. (§ 74 Abs. 1 S. 3, A G.) Diese Beschwerde ist jedoch nur eine Rechtsbeschwerde. ist also nur zulässig, wenn die Entscheidung auf einer Ge­setzesverletzung beruht.

Die sofortige weitere Beschwerde ist ausge­schlossen. wenn eS sich im Falle der Herabsetzung der Aufwertung entsprechend den Bestimmungen des tz 6 Abs. 1, § 34, § 52 oder im Falle der Rückwirkung gemäß § 15 um die Frage handelt, ob die betreffenden Vorschriften richtig angewen­det sind, da die Entscheidung dieser Frage allein auf ErmessungSerwägungen beruht. (§ 74 Abs. 1 S. 4, A. G.)

Die Einlegung der sofortigen weiteren Be­schwerde erfolgt in entsprechender Anwendung der für die sofortige Beschwerde genannten Vor­schriften. Jedoch ist für die sofortige weitere Beschwerde zu beachten, daß gemäß Artikel 124 der Durchführungs-Verordnung bei schriftlicher Einlegung die Beschwerdeschrist von einem Rechtsanwalt unterzeichnet fein nmh.

Mit schriftlicher Einwilligung des Gegners ist unmittelbar gegen die Entscheidung der Auf- wertungSstelle

Gprungbeschwerde.

also sofvrttge weitere Beschwerde an das Ober- landeSgericht möglich. Die schriftliche Einwilli- gungÄerfldrung des Gegners muß bei der Ein­legung der Sprungbeschwerde mit eingereicht werden. Es ist von der Sprungbeschwerde

Briefkasten der Redaktton.

Fr. A. G. War nicht zu ermitteln. Fragen Sie evtl, beim Magistrat (städtisches Archiv) in Frankfurt a. M. an.

W. L. in V. Wenn der Rost eingefreffen ist, kann nur ein Abschmirgeln oder Avdrehen der Stange Abhilfe schaffen.

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* Der Unfug d erIkettenbriefe für das Glück" ist gegenwärtig in unserer Stadt wie­der im Gange. Vernünftige Leute werden natür­lich davon absehen die sog.Kette eines amerika­nischen Offiziers" mit dem bekanntenGebet aus Jerusalem" weiter zu führen, damit sie27mal um die Erde" kann. Sie werden den unsinnigen Wisch vielmehr dahin segeln lassen, wo fein Platz ist, nämlich in den Papierkorb oder in den Ofen.

** Zur Abgabe von totcuerertlärun» gen für die Einkommen-, Körperschafts- und Um­satzsteuer für 1925 und 1924/25 fordern die Finanz­ämter Gießen, Butzbach, Grün'oerg und Hungen in unserem heutigen Anzeigenteil auf. Die Steuerer« klärungen sind in der Zeit vom 11. bis 27. März abzugeben. Näheres in der Bekanntmachung.

Hetmatbtlder aus der Reforma­tio n s z e i 1. Zu diesem Vortraa am morgigen eonniagabenö in der Stadtkirche sei noch bemerkt, daß auch eine größere Anzahl Lichtbilder gezeigt wird, die eine überaus lebendige Vorstellung jener Zeit in Gießen vermitteln.

** Gegen den Steuerdruck und die Finanzpolitik in Hessen veranstalten wirtschaftliche Verbände von Gießen und Um» gegenö am Mittwoch. 10. März, nachm. 3 Ahr, in der Volkshalle auf dem Trieb eine Protest- verfamnilung. Es werden sprechen die Landtags­abgeordneten Zimmermeister Haurh. Dr. Leuchtgens und Rechtsanwalt D i n g e l d e t). Zeder selbständige Gewerbetreibende und die Landbewohner der ilnigegenb werden zu dieser Versammlung erwartet. (Siehe heutige Anzeige.)

** Das 21 u8 (teilen vordatierter Schecks. Die Irrduskrie- und Handelskammer Gießen sieht sich genötigt, erneut auf eine be­dauerliche llnfitte hinzuweisen, die trotz häufiger öffentlicher Ermahnungen gerade in der letzten Zeit sich wieder mehr bemerkbar gemacht hat. Cs Haiwelt sich um das Ausstellen vordatierter Schecks, gegen das sich jeder Geschäftsmann, ob Empfänger ober Aussteller, energisch wehren fpllle. Ein Scheck soll eine Anweisung auf eine Zahlung aus einem vorhandenen Guthaben sein; ist er vordatiert, so muß angenommen wer­den, daß das Guthaben noch nich. vorhanden ist. Der vordatierte Scheck kommt davtit einem Wechsel aleich und muh wie ein solcher versteuert werden. Außerdem wird der Empfänger eines vvrdatierten Schecks dem Aussteller gegenüber bei weiteren Geschäften sehr vorsichtig toerben, da er ja nicht sicher wissen lann, ob dos bei Ausstellung des Schecks noch nicht vorhandene Guthaben am Fälligkeitstermin wirtlich zur Verfügung stehen wird. Das Ausstellen vordatierter Schecks birgt demnach manche Gefahren in sich: vor allem aber ist es geeignet, einerseits das Vertrauen zwischen Lieferanten und Kunden zu stören und andererseits ben ganzen so überaus praktischen bargeldlosen Zahlungsverkehr in Mißkredit zu bringen. Es fann daher vor dem Ausstellen und der Annahme vordatierter Schecks nicht eindring­lich genug gewarnt werden.

** Der Verkehr im Eisenbahn - Wartesaal. Für das reisende Publikum ist eine Verfügung neuesten Datum- von Interesse, wonach die Bahnhofswirte jetzt berechtigt sind, die im Wartesaal sich aufhaltenden Personen zu fragen, ob sie etwas zu verehren wünschen. Bisher war daS den Bahnhofswirten nicht erlaubt.

* D i e Maul- und Klauenseuche ist neuerdings in Obbornhofen (Kreis Gießen), Dortelweil und Rieder-Wöllstadt (Kreis Fried­berg), Llnter-Widdersheim, Aulendiebach und Rohrbach (Kreis Büdingen), Wetzlar, Hachborn (Kreis Marburg) amtlich festgestellt worden. In Dorf-Gill, Langsdorf und Rödgen (Kreis Gießen) ist die Seuche erloschen.

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Opernhaus. Sonntag. 7. März:Die zehn Küsse". Montag, 8. März: Einmaliger Tanzabend. Riddh Impekoven. Dienstag. 9. März:Tosca". Mittwoch, 10. März:Figaros Hochzeit". Donnerstag, 11. März:La Traviata (Violetta)". Freitag, 12. März:Carmen". Samstag. 13. März:Die zehn Küsse". Sonn­tag, 14. März:Othello". Schauspiel­haus. Sonntag. 7. März: Rachm. 3 Uhr.Wil­helm Teil": abds. 8 Uhr,Der fröhliche Wein­berg". Montag, 8. März:Wie es euch ge­fällt". Dienstag, 9. März:Der fröhliche Wein­berg". Mittwoch, 10. März:Wer niemals einen Rausch gehabt". Donnerstag, 11. März:Der Dauer als Millionär". Freitag. 12. März: Das Kätchen von Heilbronn". Samstag. 13. März:Der Bauer als Millionär". Sonntag, 14. Marz: Rachm. 3 Ahr,Wilhelm Teil": abds. 7.30 Ahr,Wer niemals einen Rausch gehabt".

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Pornotizen.

Lageskalender für Samstag: Volkshochschule, 8 U&r, Hörsaal 44 der ilni- Derfität: Vortrag von Geh. Rat Pros. Dr.Mitter- maier. V.H.C., 81 3 Uhr, Turnhalle: 18. Stif° tungs- und Dekorierungsfest. Ruderklub Hassia, 8 llhr, Bootshaus: Frühjahrs-Hauptversamm­lung. Monatsversammlungen. Ka- vallerieverein, 87$ Uhr, Vereinslokal. Rad» fahrerverein Fortuna, 8-_. Uhr, Dereinslokal. Marineverein, Vereinslvkaf. Artillerieoerein, 8* > Uhr, Vereinslokal. Geflügel- und Vogel- zuchwerein für Gießen und Umgegend, 8> » Itfjr, Pfälzer Hof". Lichtspielhaus, Bahnhofstraße: Pat unb Patachon als Polizisten". Astoria- Lichtspiele:Söhne der Wildnis". Palast- Lichtspiele (Kirchenplatz):Seine Frau die Alnbetannle".

Tageskalender für Sonntag. Stadttheater: 7 LlhrDer fröhliche Weinberg" (Ende 9.15 Ahr). Verein Hundesport für Gie­ßen und Umgebung: ab norm. 9 Uhr,Liebigs- höhe", interne Hundeschau. Ausstellung von bildlichen Darstellungen aus dem homerischen Kreis: vorm. HVg bis 1 Al$r und nachm. 3 bis 5 IHjr, Aula des 'Gymnasiums. Markus-Ge­meinde : 8 illjr, Stadtkirche, Familien-Abend mit Vortrag, Palast-Lichtspiele: Bonn. 10.30 Uhr Die neue Großmacht" (Sportfilm der Arbeiter- Olympiade in Frankfurt a. M.). Lichtspielhäu­ser wie Samstag.

Aus dem Stabtibeaterbureau wirb uns geschrieben: Das SchauspielDie letzte N a cht" von Heinz Müller vom Borne, bas am kommenden Mittwoch hier zur Uraufführung ge­langt, war der Intendanz bereits vor 2 Jahren ein­gereicht worden. Das Werk hate gleich bei der ersten Lektüre auf alle, die es kennen lernten, ben Ein­druck eines spannenden, bühnenwirksamen Theater­stückes gemacht, das aber damals zur Zeit des Nuhreinbruches der Franzosen wegen des franzö­sischen Milieus nicht wohl gegeben roerben kannte, om Mittelpunkt der Handlung steht nämlich die Ge- tait Napoleons I., der von Herrn Juhnke ge­geben werden wird, Weitere Hauptrollen liegen in len Händen van Frl. O ß k e und Herrn G e f f e r s, neben denen außer den Damen H e y m unb Scherer das gesamte Herrenpersonal beschäftigt ist. In der Sonntagoorstellung desFröhlichen Weinberg" wird Frl, K r a h m e r die Rolle des Klärchen" spielen.

Freiwirtschaftsbund, Orts­gruppe Gießen. Montag abend 8 Ahr im Katholischen Vereinshaus VortragVon Ver­sailles bis Locarno". Räheres in der heutigen Anzeige.