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Nr. P3 Zweites Blatt

Gießener Anzeiger (General-Anzeiger für Gberheffen)

Dienstag, 4. Mai (926

Die Fürstenabfindung.

Don

Landgerichtsdirektor Dr. Wunderlich, M. d. R.

Das Problem der vermögensrechtlichen Ausein­andersetzung zwischen den deutschen Ländern und tem vormals regierenden Fürstenhäusern ist ebenso «eitschlchtig und umständlich wie seine Bezeichnung selbst. In ihm stoßen zahlreiche rechtliche, wirtschaft- llche und politische Fragen auseinander und erschwe- rm eine klare Lösung ganz außerordentlich. Soviel i| aber zweifelsfrei, daß nur der sich einen richtigen Ücberblick über das Problem verschaffen kann, der sich über die hineinspielenden rechtlichen (Grundlagen im klaren ist. Es sollen deshalb in b«m folgenden Zeilen einmal kurz die juristischen Fundamente der Materie klargestellt werden.

» I.

Das Wesen derFürstenauscinandersegung" nxirb von vielen in Parallele gestellt zu dem der lÄufwertung. Immer wieder hört man an- | klaaende Ausführungen des Inhalts, daß die Fürsten b -sser und höheraufgewertet" werden sollten als b e übrigen Staatsbürger. Beide BegriffeAufwer- tung" undFürstenauseinandersetzung" haben gar nichts miteinander zu tun. In der Auf, t lwernmasfrage handelt es sich um die Ueberleitung S'kr alten Forderungen aus der Bor- oder TLichkriegszeit in das Währungssystem der Reichs- ' nmrk, um die Entscheidung darüber:Wie drückt 1 sich eine alte (Bolbmarfforbeninfl in neuer Reichs- nrurt aus?" Voraussetzung bei der Aufwertung ist alflo, daß solche alte Forderungen (Hnpotheken, 1-iandbriefe, Sparguthaben, Anleiheschulden) be- st'chen. In dieser Frage werden die Fürsten ganz genau so behandelt wie jeder andere Staatsbürger. Sie beanspruchen und erhalten l)i#r keinerlei Vorrecht. Im Gegenteil, der Kompro- rmißentwurf will sie hier sogar schlechter stellen. Biei der Auseinandersetzungsfrage dreht es sich dar- uki, den großen Vermögenskomplex, über den die deutschen Fürsten als Souveräne bis zum November 1018 verfügten, in Staatseigentum und Privateigentum zu scheiden. Hierin hatte m an im absolutistischen Staate keinerlei Unterschied penacht. Der Derfassungsstott hat dann zwar die Unterscheidung ausgestellt, vielfach aber die Trennung der beiden Dermögensmassen, soweit sc« aus der Vergangenheit übernommen worden ocren, nicht vollzogen. Es handelt sich also hi«r um eine Scheidung von Grundstücken, beweg- liehen Sachen oder Rechten, über die der Souverän bisher gemeinschaftlich verfügte, nach den Begriffen Staatseigentum und Privateigentum.

II.

Das Problem gesetzgeberisch zu lösen, sind verschiedene Wege beschritten worden.

a) Zunächst unterbreitete die demokratische Irak- | hon dem Reichstaa den Antrag Koch-Weser, bei folgendes vorschlug. Das Reich ermächtigt die inzelnen Länder, diese Frage im Wege der San- tesgesetzgebung zu regeln, und zwar gestattet es ihnen bei etwaigen Enteignungen eine Entschädigung Gilb zur Feststellung einer Entschädigung den Rechtsweg auszuschließen. Dieser Weg hat i osiseklos den Vorzug, daß er die in den einzelnen Ländern verschieden liegende Frage den Einzel- I<1 n b t a g e n überläßt, bie in dieser Materie nHiehmbare besondere Sachkenntnisse entwickeln Ireiben. Anderseits besteht die Gefahr, daß die ganze Jroge auf diesem Wege rein politisch entschieden toerben wird, und zwar von einer Instanz, der man tiite gewisse Parteir 0 lle in diesem Streite beim besten Willen nicht abstreiten kann.

b) Weiter unterbreiteten dem deutschen Volke die rcgialbemorraten und Kommunisten liitcn Gesetzentwurf, der das Problem allerdings !n$emcin einfach löst: Die Fürsten sollen ihres ge- io reiten Eigentums, auch des privaten, des unbeweg- ühkn wie des beweglichen, enteignet werden, ml zwar ohne alle Entschädigung zu- flirrten bedürftiger Volksklassen (der Kriegshinter» , ^ebenen, Erwerbslosen usw). Hiervon sollen alle Fürstenhäuser betroffen werden, auch diejenigen, die Pfch schon schiedlich-friedlich mit ihren Ländern im Hege des Vertrages geeiniot haben. Wie ein auf km Boden privatwirtschaftlicher Ordnung stehender Staatsbürger für diesen brutalen Rechtsbruch ein- ireritn kann, bleibt unerklärlich. Selbst wenn die So-

liiDemokraten jetzt anbeuten, man würde den voll- liiibig entrechteten Fürsten bann wohl eine Rente icwilligen, so bleibt dieseAbfindung" ein Rechts- imitz sondergleichen, der angenehme Aussichten auf chnlirfje Abfindungen eröffnet (Kirchengut, Berg- nqentum, Gnindbesitz usw.).

c) Diesen Entwürfen haben die jetzigen Regie- chu ngsparteien einen Jnitiatiogesetzentwurf eii-xegengestellt, der kurz als dasK 0 m p r 0 m i ß" ikzuchnet werden mag. Er unterscheidet sich grund- Rtzlich von den vorhergehenden dadurch, daß er bie

ganze Frage der Sphäre des politischen Streites entziehen und auf eine rechtliche Basis stellen will. Es sollen für die oben erwähnte Scheidung des Staatseigentums vom Privateigentum neue ma­terielle Rechtsfäge ausgestellt werden, des Inhalts, daß der Erwerbsakt entscheiden soll: was der Fürst auf Grund öfsentlichen Rechts erworben hat, soll Staatseigentum, was er auf Grund eines Prioatrechtstitels erlangt hat, Privateigentum fein. Ist eine solche Scheidung aus tatsächlichen Beweisschwierigkeiten unmöglich, so soll eine Streitmasse gebildet werden, die bann nach sozialen Billigkeitserwägungen aufgeteilt werben soll. Weiter würben engumgrenzte Möglichkeiten geschaffen, baß ber Staat auch aus bem Privateigentum gegen Entschädigung einzelne Gegenstände an sich ziehen darf, die er aus (Brün- Öen ber Kultur ober Bolksgesunbheit in Anspruch nehmen muß (Schlößer, Museen usw.). Zur Ent- scheibung dieser Rechtsfragen wird ein Reichs» sondergericht eingesetzt. Die bisher schon im Wege des Vergleichs abgeschlossenen Auseinander­setzungen bleiben bis auf eine Einzelausnahme u n - berührt.

III.

Für die weitere gesetzgeberische Behandlung der Entwürfe ist von ausschlaggebender Bedeutung, wie sie sich zu unseren 23erfa)fungsbe ft immun- gen verhalten, ob sie diesen entsprechen oder ihnen zuwiberlausen. Trifft letzteres zu, so bebürfen sie nach Artikel 76 ber Weimarer Verfassung zur An- nähme einer qualifizierten Mehrheit: Zwei Drittel ber gesetzlichen Mitgliederzahl bes Reichstags müssen anwesend sein und wenigstens zwei Drittel von diesen zustimmen. Bet dieser Be­trachtung kann der Entwurf Koch-Weser ausscheiden, weil er zunächst zugunsten bes Kompromißentwurfs zurückgestellt worben ist. Die beiben anberen Ent­würfe widersprechen aber nach einem aus­führlichen Gutachten der Reichsregierung, bas bie einstimmige Billigung bes Kabinetts gefunben hat, ber Verfassung, insofern sieEnteignungen" nn= orbnen, bie burch ben Wortlaut bes Artikels 153 nicht gedeckt werben. Es handelt sich dabei im wesentlichen um bie sehr schwierige Auslegung ber vier Worte3 um Wohle ber Allgemein- heil" in Artikel 153 Absatz 2. Ohne auf biefe ju­ristisch ungemein verwickelte Frage hier erschöpfenb eingehen zu wollen, barf so viel gesagt werben, baß sich bie Ausführungen ber Reichsregierung stark bem Gutachten bes Professors Dr. Krückmann in Münster nähern, ber an verschiedenen Stellen überzeugend begrünbet hat: es sei zwischen ben Be­griffen ber Einziehung (Konfiskation) und Enteignung zu trennen; bie Verfassung behan- belt in Artikel 153 Absatz 2 nur ben historisch ge­worbenen Begriff ber Enteignung einer konkreten Sache wegen ihrer konkreten Eigenschaften ?, u einem bestimmten Zwecke; bie Einziehung aber wiberspreche, soweit sie nicht nach Artikel 109 bes Einführungsgesetzes zum BGB. zugelasien sei, ber Gewährleistung bes Eigentums im Artikel 153 Absatz 1.

IV.

Die beiben Entwürfe, bie augenblicklich allein zur Debatte stehen, laufen nun in verschicbenen Gesetz- gebungsoerfahren. Der Kompromißentwurs ist als Initiativantrag im Reichstag eingebracht, muß hier brei Lesungen im Plenum durchlaufen (augenblick­lich befindet er sich in ber Ausschußberatung zwischen 1. und 2. Lesung) unb in ber 3. Lesung bei ber Schlußabstimmung über ben ganzen Entwurf eine qualifizierte Mehrheit auf sich vereinigen, wenn er Gesetzkraft erlangen will. Der sozialistisch-kommu­nistische Entwurf soll in ber außerorbentlichen Form bes Referenbums, bas in ber Verfassung Art. 73 ff. geregelt ist, durchgebracht werden. Er soll einem Volksentscheid unterbreitet werben. Der erste Akt bieses Verfahrens, bas sog. Volksbe­gehren, ist bereits zugunsten der Antragsteller eNtschieben, insofern im März 1926 12} Millionen Staatsbürger burch Einzeichnung in bie Listen zu erkennen gegeben haben, baß ber bem Begehren bei- gefügte Entwurf einer allgemeinen Volksabstim­mung unterbreitet werben soll. Bevor biefe aber ftattfinben kann, muß bie Regierung nach Art. 73 Abs. 3 ben Entwurf bem Reichstag unterbreiten und babei ihre Stellungnahme barlegen. Nimmt bann ber Reichstag ben Entwurf unverändert an, so findet der Volksentscheid nicht statt, weil er ja über­flüssig geworden ist. Da aber dieser Entwurf ver - faffungsänbcrnb ist, bedarf er zur Annahme der qualifizierten Mehrheit. Wird diese nicht er­reicht, dann gilt der Entwurf als abgelehnt und muß nunmehr dem Volksentscheid zugeführt werden.

V.

An sich laufen also beide Entwürfe in getrenn­ten Verfahren nebeneinander her. Es ist aber eine Verbindung beider Verfahren wohl möglich. Zu dem Volksbegehrentwurf können im Reichstage

Abänderungsanträge gestellt werden, demgemäß steht nichts im Wege, den ganzen Kompromißent- wurf in Form einer Abänderung des sozialistisch- kommunistischen in dielen hineinzuarbeiien. Es muß aber betont werden, daß alle diese abändernden An- träge zu einem verfassungsändernden Gesetze gestellt werben und deshalb der also abgeänderte Entwurf nur Gesetzeskraft erlangt, wenn er mit qualifizierter Mehrheit im Reichstag angenommen wird. Das ist um deswillen wichtig, weil der vom Reichstag an­genommene Entwurf dem Volksentscheide mit unterbreitet werden muß, wenn er vom Dolksbegehrentwurf abweicht. Es findet dann ein doppeltesAusgebot" statt. Dazu kommt es aber nur, wenn ber vom Reichstage abgeänberte Entwurf mit qualifizierter Mehrheit in diesem Falle angenommen ist. Man barf banach wohl sagen, baß bie Einarbeitung bes Kompromisses in ben Volks» bcgehrentwurf zwecklos ist, ba auch in biesem Falle eine qualifizierte Mehrheit erforberlid) ist.

Bei bem Volksentscheid endlich ist nach den Ar­tikeln 75 und 76 ber Verfassung ebenfalls eine qua­lifizierte Mehrheit notwenbig. Es muß sich einerseits bie Mehrheit ber Stimmberechtigten an ber Abstim- mung beteiligen (also runb 20 Millionen) unb an» bererseits bie Mehrheit ber Stimmberechtigten bafür stimmen.

Erst wenn man sich über biefe Rechtsvorschriften im Klaren ist, kann man bie erforderlichen Schlüsse ziehen, wie man sich politisch einzustellen hat. ins- befonbere zu ber jetzt brennenden Frage, in welcher Reihenfolge man bie konkurrierenben Ent­würfe erlebigen soll. Solange noch bie Möglichkeit beftanb, ben Kompromißentwurf vor bem Volks­entscheid zu erledigen, war dieser Weg der gegebene. Nachdem sich bas Zustandekommen bes Kompromis­ses verzögert hat, bin ich persönlich ber Auffassung, daß man bem starken Drängen ber Initianten, ben Volksbegehrentwurf im Reichstage zu behanbcln unb dann ben Volksentscheid anzuberaumen, loyal statt­geben muß: mag nunmehr erst berhöhere" Ge­setzgeber sprechen. Dem beutschen Bürgertum aber dämmere man ein, daß diese schwierige Frage der Fürstenauseinandersetzung nur in ber Form eines gerechten, bic roiberftreitenben Interessen billig abwägenden Korn» promißgesehes geleistet werden kann, aber nicht mit Hilfe eines bolschewistischen Enteignungs- gesetzes.

Die vorstehenden Ausführungen des Herrn Reichstagsabgeordne'.en Dr. Wunderlich müßen durch folgende Mitteilungen ergänzt werden: Die letzten Anträge ber Demokraten unb des Zentrums werben im Rechtsaucschuß auf Wunsch ber Antrag­steller beraten. Jedoch ist nicht an einen Erfolg auf Grund dieser Anträae zu denken. Um so begrüßens­werter ist es, daß bi. Reichsregierung selbst, hauptsächlich auf 2): 'innen ber Deutschen Dolkepartei sich emschloffen hat. ihrerseits die Initiative zu ergreifen, so baß jetzt einneuerGesetzent- wurf ber Reich sregierung zu erwarten ist. Selbst wenn es nicht gelingen sollte, biefen Gesetz­entwurf vor bem Volksentscheid zu verabschieden, so ist doch ber Beweis geliefert, daß Regierung unb Regierungsparteien auf bem besten Wege sind, bi" vermögensrechtliche Auseinandersetzung mit ben vor­maligen Fürstenhäusern einer für beide Teile erträg­lichen Lösung zuzuführen.

Ein großer Iigarettenbanderore- schwindel aufgedeckrt.

Wie unser 5r änffuter sp.-Mitarbeiter aus Höchst a. M zuverlässig erfährt, ist dort von 5'ran ff unter Fahndungsbeamten ein groß an­gelegter Betrug zum Nachteile des Reiches ausgedeckt worden, der noch weite Kreise ziehen dürfte und in den nicht allein Angehörige des Tabakgewerbes, sondern auch Reichsbeamte verwickelt sind. Gewerbetrei­bende aus der Tabakbranche hatten es durch ©etoimnmg eines Aufsichtsbeamten verstanden, eine Umladung von hochversteuerten. angeb­lich minderwertig gewordenen großen Zigaretten­posten in gering verstrur-cke neue Packungen vor­zutauschen, um dadurch bie Ausbezahlung des sich ergebenden Tabaksteuerdifferenz­betrags zu erreichen. Einer der Beteiligten ist bereits verhaftet worden. Es handelt sich bei den Beträgen, um die das Reich mit diesen Manipulationen geschädigt worden ist, um ganz erhebliche Summen Di? weitere Aufklä­rung der Angelegenheit, die besonderes Interesse wegen der in Zusammenst aig damit stehenden Korruption behördlicher Au'sichtsbeamten bean­sprucht. dürste von Höchst nach Frankfurt in Kreise des Tabakgewerbes hinüberfpielen.

(Vberhesfischer llunftverein.

In der Ausstellung am Drandplatz, über knen Eröffnung wir bereits berichtet haben, zieht taturgemäf) die Porträtkunst Trautscholds h allererster Linie Blick und Interesse des Be- fhauers auf sich.

Wilhelm Trautschold ist 1815 in Berlin ge- bcen und gehört der Düsseldorfer Schule an. Lm'angs der 40er Jahre des vorigen Jahr» ftirderts kam er nach Gießen, war hier als ümiversitätszeichenlehrer tätig und blieb, mit titcr größeren Unterbrechung, bis Ende der 50er Sajre in unserer Stadt; spater ficbelte er nach lorbon über, kehrte aber, in großer Anhänglich- bit an die Heimat, mehrfach nach Deutschland fricid, hielt sich wieder in Gießen, vor allem 6er in München auf, wo er 1877 starb. In Ainchen trat Trautschold in nahe Beziehungen p Liebig und feiner Familie, während er in ki«chen regen Verkehr mit akademischen und bür- ««sichen Kreisen pflegte, dem denn eine ganze Ehe seiner besten, z. 'T. auch in der Ausstellung ttHügten Bilder entsprangen. So hat sich, wie lardgerichtsdircktor Bücking in seiner Eröff- turrgsansprache ausführte, in den Räumen des lurstverelns jetzt eine Generation im Bilde toic­ke zusammengefunden, die vor etwa drei Bier- tstchrhunderten in unserer Stadt lebte und ge­big miteinander bekannt war.

Angeregt wurde der Gedanke einer Traut- tz?ld-Ausstellung durch ein überaus feinet klei- «Stüd, das zuerst in Düsseldorf gezeigt wurde vv dort Aufsehen erregte: Die ..Gießener Dür- tzrröchter". Zwei zarte, sehr liebreizende Mäb- (»gesichter groß vor eine weitabgerückte, als Hintergrund abschließende Landschast (Gleiberg

und Betzberg) gestellt; eines der besten Stücke der ganzen Sammlung und übrigens, von der Patina eines schon fernen Jahrhunderts gleichsam zart überkleidet, fast noch ehrwürdiger, stilistisch älter wirkend, als die übrigen Bildnisse, die (ohne Ausnahme) durch persönliche Handschrift und stili­stische Gesamtform miteinander verbunden werden.

Auf allen Bildern erscheint die typische Hal­tung (in Linie und Farbe, in Ausdruck und Habitus der Modelle) des deutschen Bieder­meier. hier sieht man eine bürgerlich-patriarcha­lische Malerei, von vornehmer und beruhigter Eigenart, auf das grundgediegene, handwerkliche Können gegründet, das früher einmal selbstver­ständlich war unb einfachdazugehörte". Bon hohem Wert das ganz unverbrauchte, voll ge­sättigte Eolorit, das in manchen Stücken zu pracht­voller Leuchtkraft auf blüht. Dann die Gesichter. Man sieht wieder einmal, was es damit auf sich hat. wenn einer die Menschen malt, wie sie aussehen, naturnah undähnlich". TDie sie sind, nicht: wie sie sein sollten, oder:wie ich es sehe". Erstaunliche Bitalität des Ausdrucks, einfachste, unmittelbar erfaßte Lebensnahe strömt aus diesen Porträtbildern dem Beschauer entgegen. Man muß sie einmal prüfen auf den (wie man so sagt)sprechenden" Zug der Antlitze; muß ihre Geistigkeit und Beseelung auf sich wirken taffen, die nicht in Augenblickseindräcken festgehalten und hingeworsen, vielmehr gleichsam mit der Zeitlupe vertieften Anschauens konzipiert und gemalt worden sind.

. Sm einzelnen: für zwei besonders erlesene Stücke, im Sinne des Gesagten, halten wir die korrespondierenden Bildnisse Prof. Dill und Ge­mahlin. Besonders der Frauenkopf zeigt sich voller Liebreiz in Linie und Gesichtsprägung, sehr weich in der fünften Rundung des rosigen

Ovals; das ganze Bildnis zeigt sich gewisser­maßen transparent für das Seelische und Wesen­hafte, für die Persönlichkeit, die dem Werke Gehalt gab. Dann das Ehepaar Kemps: das wohl nachgedunkelte Hervenpcrträt in der cha­rakteristischen Haltung der Zeit. Das Gegenstück ist auch vornehmlich auf die Farbe hin anzusehen: hier leuchtet ein warmes, tief satt es Königsblau auf (von stumpferem Rotviolett kontrastiert), das auf dem Porträt der Frau Hofsmann, malerisch überaus wirksam, wieder begegnet Das nicht näher bezeichnete Bildnis eines alten Herrn mit dickleibigem Folianten, und das Porträt L. Hoff­mann (mit Hund) seien als besonders gehaltvolle Arbeiten weiterhin hervorgehoben. In der nrinu- tiösen. liebevoll-ausführlichen Behandlung von Details zeichnen sich aus das wiederum zu­sammengehörige Dildnispaar Bücking, auch etwa das Porträt Bürgermeister Ferber, das. bei nicht ganz sicher bestimmter Herkunft, ebenfalls Traul- schold zugeschrieben wird. iZahlreiche Cinzelpro- bleme. die sich angesichts der Ausstellung aus dem Werk Trautscholds ergeben, dürften durch eine zu erwartende, gelehrte Abhandlung inter­essant erhellt werden.)

Ein paar besonders ins Auge fallende Prunk­stücke der Ausstellung sind Kopien nach Traut­schold: ein Liebigblld (1840. Im Besitz der Landes­universität). das große Porträt G. PH. Gail (von Le Roh. Brüssel) und sehr beachtlich! der rassige, geistvolle Kopf des Professors Hille- brandt, von der Hand des großen Hans Thoma herrührend. (Schon diese Tatsache spricht für Wert und Bedeutung der Trautscholdschen Ma- lerei.) Dann fci noch auf das Porträt Prof. Balser verwiesen, das eine merkwürdige Ber- gangenheil hat und die Geschichte eines Kapital­verbrechens erzählen formte; das Bild wurde

Der Gießener Doran- schlug 1926/27.

III. (Schluß.)

Die Vermöge nsrechnung gibt bei ver­schiedenen Titeln Anlaß zu erheblichen Beanstan­dungen. Wir vermissen hier die finanzielle Bor­sorge für Aufgaben, deren Lösung schon lange an- steht und die nun endlich in Angriff genommen werden muß. Strenge Sparsarnlett ist gewiß ein sehr lobenswertes Werk, sie darf aber nicht so weit gehen, auch nicht in schwierigen Zeit­läuften, daß unabweisbar notwendige Aus­gaben von Jahr zu Jahr immer und immer wie­der unerledigt bleiben. Durch übergroße Zurück­haltung sind wir in unterer Stadt im Laufe der Jahre zu dem reichhaltigen Musterkatalog Der verpaßten Gelegenheiten gekommen. Wenn bWe Aufgaben uns jetzt immer schwerer bedrücken, so ist darin nichts anderes zu sehen als der unerbitt­liche Zahlungsbefehl für eine längst fällig gewor­dene Rechnung. SS ist nicht gut, den Haushalts­plan immer nur in erster Linie, ja ausschließlich vom Steuerstandpunkt aus zu betrachten und dar­über die zukunftswirtschaftlichen Gesichtspunkte in den Hintergrund treten zu lassen. Man muß beachten, daß gerade in den Zeiten, in denen die Privatwirtschaft sich nicht rege betätigen kann, die öffentliche Hand für möglichst weitgehen' e Belebung und Durchhaltung von Arbeits- und Derdienstgelegenheiten sorgen muß. Durch die Inangriffnahme von beachtenswerten Arbeitsan'- gaben schafft man breiten Dürgerschichten Ver­dienst, man erweckt unb stärkt ihre Kaufkraft, von der dann auch wieder Handwerk, Handel und In­dustrie profitieren können und T:tjtcn Endes auch die Kommune selbst Buhen zu ziehen vermag. Dabei ist es ja nicht einmal nötig, die Kosten der aufgenommenen Arbeiten sofort durch schärfste Anziehung der Steuerschraube decken zu wollen. Für diese Ausgaben kann man jetzt wieder auf den Inlandanleihemarkt als DeccungSmöglichkeit rechnen, wie das Beispiel zahlreicher ersolareicher und tragbarer Kommunalanleihen in den letzten Monaten zur Genüge bewiesen hat. Der Zinsen- und Tilgungsdienst ist freilich auf die Schultern der Allgemeinheit zu legen, aber diese Leistung kann von einer wirtschaftlich wiederbelebten un > gekräftigten Bevölkerung wohl getragen werden. Aus diese Erwägungen gestützt bedauern mir, in der Dermögensrechnung des neuen Voranschlags die gegenteilige Einstellung erkennen zu müssen. Diese mag wohl mit daraus zu erklären sein, daß die früheren Stadtparlamente die Voranschläge der Verwaltung hauptsächlich nur unter dem Gesichtspunkt der Steuerausschläge betrachtet haben, und daß eine gleichgerichtete Strömung auch im jetzigen Hause vorhanden ist. Dieser Einstellung darf man aber nicht mit dem Verzicht von vornherein begegnen, sondern man muh ihr die hohe Bedeutung der wirtschaft ^belebenden und -stätckenden Momente entgegenhalten. Wir wollen hoffen, daß das letzte Wort der Stadtver- orbnetcn-Terfammlung anders lauten wird als der Voranschlag, und daß die Worte, die Ober­bürgermeister Keller in der Stadtverordneten- Sitzung vom jüngsten Freitag gelegentlich der Aussprache über die Schulhausbau- Frage an das Haus richtete, zu Taten führen:Die Verwaltung -bat den Mut zum Schaffen, haben Sie dm Mut. ihr die erforderlichen Mittel zu bewilligen!"

In dem Titel 72, (Erbauung gemeinheit- kicher Gebäude, ist eine sehr einschneidende Veränderung gegenüber dem Vorjahre zu bewer­ten. Waren im Jahre 1925 hier 763 300 Mk. vorge­sehen, so finden wir jetzt in diesem Titel nur noch 11500 Mk., die zur Einrichtung eines Verkehrs­bureaus und einer Lesehalle dienen sollen. Die starke Verminderung um 748 800 Mk. wird erklärt durch den Fortfall ^von Bauten bzw.. Einrichtungen, die im vorigen Jahre Dorgenommen wurden und zu­sammen auf 113 30p Mk. berechnet waren, sodann ober dadurch, daß dem im Vorjahre eingestisten ersten Teilbetrag von 650 000 Mk. zur Beschaffung von Schulroum für die Volks- bzw. Fortbildunqs- schule jetzt nicht der zweite Teilbetrag folgte. Ver­mutlich ist die Bereitstellung weiterer Mittel für den Schulhausbau aus Ersparnisgründen unterblieben. Hier wird das Stadtparlament der Verwaltung nicht feigen können. Denn die Frage des Schulhausbaues ist jet'.t eine der brennendsten unserer Stadt gewor­den. Dieses Kapitel wurde bekanntlich in der ging» sten Stadtverordnetensitzung angeschnitten. Beig. Dr. S e i b gab dabei auf die Fragen des Stadtv. Fischer eine Antwort, durch die die Notwendig­keit des Schulhausneubaues so beweiskräftig dar­gelegt wurde, daß im Haufe allgemein der Eindruck herrschte, es sei jetzt höchste Zeit, diese Frage zu lösen. Und dem ist in der Tat so. Jetzt muß man vor allem endlich aus dem Stadium des Debat-

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aus einem Brand in Darmstadt gerettet und trägt merkwürdigerweise fast keine Spuren der Kata­strophe. Zum Schluß sei einer Aeihe schöner graphischer Blätter gedacht, die das malerische Werk deS Künstlers vervollständigen und ab- runden.

3m vorderen Teil deS Saales sind einige moderne, auswärtige Künstler zu Gast. Frau E. Pfister-Kaufmann, Darmstadt, erireift in einer Reihe von Porträts eine sympathische Beherrschung deS Sujets und malerisches Fein­gefühl, interessiert auch mit einer zum Teil ganz unalltäglichen, sehr sicheren Technik. Als be­sonders reife und glücklich konzipierte Arbeiten seien herausgegriffen eine figürliche Gruppe Mütterlichkeit" (Tempera-Pastell), die Bildnisse der Frau D., des Bruders der Malerin, ein Herrenporträt und ein sehr frisch gemaltes und belebtes Porträt des Lcerstaatsanwalts Wünzer. Ferner Landschaften und einige Arbeiten in Aquarell, Rötel, Bleistift und Buntstift. I. Kaufmann, Darmstadt, bringt zwei aparte, aufs Koloristische hin gemalte Ssestücke (Hafen von Palermo, Mondschein an der kalabrlschen Küste). Dlefes letzte Bild, übrigens sehr fett und flüssig im Auftrag, behandelt ein differenziertes Lichtproblem und will aus gemessener Entfer­nung gesehen und aufgenommen werden. Die diesmal stark überwiegende Malerei der Aus­stellung wird unterbrochen und be'ebt durch Ar­beiten der Frankfurter Plastilerin Luise Schmidt, die vier hübsche, sauber modellierte Kinderköpf­chen beigesteuert hat.

Zusammengefaßt: eine Ausstellung, wie man sie nicht alle Tage in Gießen zu sehen bc'c Wer für gute Kunst et Das übrig 5it die Gelegenheit eines Besuches nicht ver' j ?.i.

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