WÄHLERZEITUNG FÜR DIE AUFLÖSUNG DES LANDTAGS
Nr. 3 NOVEMBER 1926
Warum
muß der gegenwärtige Landtag
schon jetzt verschwinden
Es wird dem Hessischen Wirtschafts- und Ordnungsblock, der die Auslösung des gegenwärtigen und bie' Wahl eines neuen Landtages betreibt, der Vorwurf gemacht, daß die vorzeitige Wahl eines neuen Landtages praktisch keinerlei Bedeutung habe.
Ob der neue Landtag im Januar 1927
oder im November 1927, bis zu welcher Zeit der gegenwärtige Landtag eines natürlichen Todes sterbe, gewählt werde, sei politisch gleichgültig. Aus zehn Monate früher oder später komme es hier wahrhaftig nicht an. Wenn die Rechtsparteien eine frühere Wahl erzwingen wollten, so fließe dieses Bestreben aus ihrem Agitationsbedürfnis und ihrer Rechthaberei.
Diese Gedankengänge sind selbstredend vollständig unzutreffend, ja sie sind praktisch geradezu von einer kindlichen Einfalt. Ebenso verhält es sich mit der Behauptung, der im Januar gewählte Landtag werde im November 1927 zu Enbe gehen, während er nach der hessischen Verfassung selbstredend
auf drei 3ahre gewählt
ist. Angesichts der weiten Verbreitung dieser verkehrten Beurteilung der politischen und finanziellen Lage in Hessen scheint es uns notwendig zu sein, kurz die Gründe darzulegen, die für eine
sofortige Neuwahl
des hessischen Landtages sprechen und dabei zu zeigen, welche Bedeutung gerade jenen zehn Monaten zukommen kann, um die die Neuwahl des Landtages vorgerückt werden soll.
Die vornehmste und zugleich auch die wichtigste Aufgabe des hessischen Landtages besteht in der Beratung rind
Verabschiedung des Staatsvoranschlages.
Der Staatsvoranschlag wird für die Zeit voml.April jedes Jahres bis zum 31. März des folgenden Jahres (Rechnungsjahr) aufgestellt. Indem der Landtag diesenVoranschlag verabschiedet, setzt er nicht nur die Ausgaben für das nächste Rechnungsjahr, sondern auch die Einnahmen des Staates, d. h. die Höhe der von den Steuerzahlern in diesem Jahre zu entrichtenden Landessteuern fest. Aus dieser einfachen Feststellung läßt sich die
ungeheure Bedeutung
eines früheren oder späteren Wahltermins für die Neuwahl des hessischen Landtages ablesen.
Es handelt sich dabei kurz um die Frage: Verabschiedet der gegenwärtige oder ein neuer Landtag den Staatsooranschlag für das Jahr 1927/28, oder mit anderen Worten: bestimmt der alte oder der neue Landtag die Ausgaben des hessischen Staates und
die Höhe der Besteuerung
des hessischen Volkes für das nächste Rechnungsjahr? Unter dem Gesichtspunkt dieser Fragestellung dürste jedem klarzunmchen sein, daß die Vor- oder
Rückverlegung des Wahltermins von ausschlaggebender Wirkung aus die Gestaltung der sinan- zielle^und politischen Verhältnisse in Hessen ist, zumal wenn man bedenkt, daß sich Hessen zur Zeit und bei der Verabschiedung des kommenden Staatsvoranschlages in einer höchst kritischen Lage befindet, in der sich sein Schicksal nach der einen oder nach der anderen Seite hin wenden kann, je nachdem die Landtagsmehrheit und damit die Regierung zusammengesetzt ist.
Was zunächst
die Ausgaben
des hessischen Staates betrifft, so ist von diesem Landtag und von dieser Regierung eine wesentliche Verminderung nicht zu erwarten. So wird auch der nächstjährige Staatsvoranschlag, wenn ihn der Herr Finanzminister Henrich vorlegt, unter keinen Umständen eine Ausgabenverminderung ausweisen, schon deshalb nicht, weil von dieser Seite n cht mit einer die Dinge einmal von einem höheren Standpunkt betrachtenden und einer in die Tiefe greifenden Behandlung finanzieller Fragen die Rede sein kann. Im Gegenteil, nach den Erfahrungen der Vorjahre und nach dem inneren Aufbau des hessischen Staatsvoranschlages ist trotz der gegenteiligen Versicherungen des Herrn Finanzministers unter seiner Führung mit einer
wesentlichen Steigerung
der Staatsausgaben in Hessen zu rechnen.
Der Herr Finanznünifter kann nicht aus seiner Haut und ein einmal angelegter Staatsvoranschlag wirkt sich gesetzmäßig wie ein organisches Gebilde in gleicher, in seinen Fundamenten angelegter und bestimmter Richtung <us, zumal er den zahlenmäßigen Ausdruck des tatsächlichen Aufbaues unserer Staatseinrichtungen der Nachkriegszeit darstellt. „Wunder" geschehen nicht aus dem Gebiete der Finanzpolitik. Von dem Leiter der hessischen Finanzpolitik eine Senkung der Ausgaben oder nur ihre Stabilisierung zu verlangen, wäre nach den Erfahrungen der letzten Jahre und den Bindungen, denen der Herr Finanzminister nun einmal unterliegt, das Ergebnis eines starken Wunderglaubens. Der Landtag muh also aufgelöst werden, wenn der Staatsbedarf und die Staatsausgaben im nächsten Rechnungsjahr auf ihrer derzeitigen Höhe gehalten, erst recht aber, wenn sie herabgedrückt werden sollen.
Zu deut nämlichen Ergebnis führt uns die Be- trachtung über die
Möglichkeit einer Steuersenkung
in Hessen. Unter dem Regime des derzeitigen Finanzministers ist im nächsten Rechnungsjahre nicht mit einer Verminderung der drückenden Landessteuern und der sonstigen Gefälle und Abgaben an den Staat in Hessen zu rechnen. Auch hier ist eher eine Steigerung als eine Festhaltung aus der derzeitigen Linie zu erwarten. Wer die Staatsausgaben nicht zu senken vermag, kann auch die Staatseinnahmen, d. h. im wesentlichen die Steuern nicht vermindern. Eine Senkung der Landessteuern ist aber
unbedingt notwendig,
wenn die hessische Wirtschaft nicht zusammenbrechen soll.
Auch die Finanzlage des herrschen Staates fordert gebieterisch, daß möglichst rasch neugewählt wird. Bleibt dieser Landtag noch solange am Leben,
daß er den kommenden Staatsvoranschlag verabschiedet, so werden die Dinge in Hessen sich sehr finster gestalten. Der Herr Finanzminister weiß trotz aller Redseligkeit der letzten Tage in letzter Linie nur ein Rettungsmittel: Reichshilfe, d. h. wie er die Angelegenheit aufgezogen hat,
„Geschästsaussicht" des Reiches über unser Hessenland, Aufgabe unserer national- hessischen Unabhängigkeit, Verlust wesentlicher einzelstaatlicher Rechte Hessens gegenüber Berlin. Wer in dem Augenblick, wo er als Finanz- und Staatsmann
am Ende seines Lateins
steht und nicht mehr weiter kann, den ihm anvertrauten Staat aufgeben oder nur in seiner Unabhängigkeit schmälern will, hat wirklich ausgespielt.
Die Frage, wie hoch sich unser Defizit im kommenden Jahre gestaltet, steht ebenfalls entscheidend zur Debatte, wenn der Wahltermin zur Neuwahl erörtert wird. Zwar hat sich die Angst und die Sorge des Herrn Finanzministers um die Gestaltung des hessischen Voranschlages in den letzten Wochen etwas gelegt, nachdem das Reich sich bereit erklärt hat, vom 1. April 1927 ab die Ausgaben für die Erwerbslosenunterstützung zu übernehmen und vor allen Dingen im wesentlichen die Steuereingänge aus Reichssteuerüberweisungen für das Jahr 1927 in der Höhe des diesjährigen Betrages zu garantieren. Aber mit dieser Hilfe wird keineswegs die Finanzlage Hessens dauernd gebessert. Sie gestattet höchstens das beliebte
„Fortwursteln"
auf ein Jahr, bis dann das dicke Ende kommt. Entscheidend bleibt aber in der ganzen Frage der Aufstellung des nächstjährigen Voranschlages und der Höhe des Defizits auch bei den Erwägungen des Herrn Finanzministers die „Reichshilfe". Er sieht mit „geminderter Sorge" der Aufstellung desStaats- voranjchlages entgegen, weil er jedes Defizit, und wenn es noch so hoch ist, mit einem Zuschuß des Reichs denkt ausgleichen zu können.
Wir haben trotz der Neuregelung der Finanzausgleichsfrage mit dem Reich, die bekanntlich auch für Hessen sehr günstig ist, die feste Überzeugung, daß wir nach wie vor in Hessen mit einem
Fehlbetrag von 25 bis 30 Millionen im nächsten Voranschlag zu rechnen haben, und daß der Herr Finanzminister, wenn er davon spricht, einen Voranschlag mit keinem oder nur einem geringen Fehlbetrag für 1927 vorzulegen, diese Versprechung nur dann halten kann, wenn er den Fehlbetrag als Reichshilse ganz ober größtenteils in Einnahme stellt. Ob wir biesen Betrag aber wirklich vom Reich erhalten, ist vollstänbig unsicher. Man sieht also, aus welch schwachen Füßen die ganze Finanzpolitik des Herrn Finanzministers steht und wie bedeutungsvoll gerade dieGestaltung des Voranschlages für 1927 für das Hessenland ist.
Wir stehen in Hessen inmitten einer
Finanzkrise
wie sie kein deutsches Land kennt. Die Krise führt 1927 zu einer Wendung. Gelingt es nicht, bett hessischen Lanbtag im Januar neuzuwählen, so haben wir wahrscheinlich bis zum November 1927 endgültig verspielt.
Darum muß der Landtag am 5. Dezember heimgesWl werden.


