hzw. 11. bis 20. Suni etnbehaltenen, noch nicht ^bgeführten Beträge, ohne Rücksicht auf deren Höhe:
10. 3 u li: Amsahsteuervorauszahlung der Monats- und Vierteljahrszahler, und zwar s/4 Prozent der Umsätze unter gleichzeitiger Abgabe der Voranmeldungen. — Gewerbescheine für das Steuerjahr 1926. — Einkommen- und Körperschaftssteuervorauszahlung sür das 2. Viertel des Kalenderjahres 1926 auf Grund der bereits zugestellten und der noch bis zum 17.3uli zur Zustellung kommende Steuerbescheide:
15. Juli: Steuerabzug vom Arbeitslohn (Lohnsteuer) für die Zeit vom 1. bis 10. 3uli, sofern der Gesamtbetrag mehr wie 100 Mark beträgt:
2 5. 3uli: Steuerabzug vom Arbeitslohn (Lohnsteuer) für die Zeit vom 11. bis 20.3uli, sofern der Gesamtbetrag sür gen. Zeit oder mit dem für die Zeit vom 1. bis 10.3uli einbehaltenen und noch nicht abgeführten Beträgen zusammen mehr als 100 Rm. beträgt.
Mit Ausnahme des Steuerabzugs vom Arbeitslohn (Lohnsteuer) können die angeführten Abgaben noch bis zum 24. 3uli ohne Zuschläge bezahlt werden.
25 Gebote sür Reisende.
WSN. Die Eisenbahn ist ein Verkehrsmittel, das der Allgemeinheit dient. Sie erfüllt ihren Zweck nur dann, wenn der Verkehr glatt und reibungslos abgewickelt wird. Bei der großen Zahl der Reisenden, die täglich und stund- lich die Eisenbahn benutzen, darf nicht jeder handeln, wie er es für zweckmäßig hält, sondern er muß sich den gegebenen Bestimmungen unterordnen. Man beachte daher besonders folgende Punkte bei Eisenbahnfahrten:
1. Man steige nicht in den Zug ein und aus an Stellen, die nicht da^u bestimmt sind: vor allen Dingen nicht auf freier Strecke. Du bringst dein Leben dadurch in Gefahr.
2. Steige erst ein, nachdem die ankommenden Reisenden ausgestiegen sind. Nur Jo ist ein schneller und reibungsloser Wechsel der Reisenden möglich.
3. Verlängere nicht die Zugaufenthalte durch Trödelei, sondern nimm vor dem Abfahrtszeichen deinen Platz ein.
4. Steige nicht ein, wenn der Zug in Bewegung ist, springe also nicht auf! Du kommst dadurch in Gefahr, zu fallen und unter die Räder zu geraten.
5. Nach dem Einsteigen ziehe die Türklinke hoch, daß sie auf „Zu" zeigt. Erst dann ist die Tür vollständig und sicher, geschlossen.
6. Auf den Plattformen der Wagen darfst du dich während der Fahrt nur aufhalten, wenn nicht durch Anschrift der Aufenthalt verboten ist. Auf den Uebergangsbrücken darfst du dich beim Fahren keineswegs aufhalten, sonst kannst du beim Durchfahren von Kurven usw. vom Wagen herabgeschleudert werden.
7. Auf den Trittbrettern der Wagen darfst du während der Fahrt keinesfalls Platz nehmen, auch nicht bei überfüllten Zügen. Du läufst Gefahr, dabei abzustürzen oder beim Begegnen mit anderen Zügen von diesen getötet zu werden.
8. Lehne dich nicht an die Wagentür. Wenn die Türklinke nicht vollständig geschlossen ist, kannst du aus dem Zuge fallen.
9. Beschmutze nicht die Sitzplätze. Betrachte die Wagen wie dein Eigentum und schone sie daher auch so.
10. Spucke nicht in den Wagen. Es ist gesundheitswidrig und deshalb verboten: was dir widerlich ist, ist es auch andern.
11. Wirf keine harten Gegenstände aus dem Zuge. Wirf auch keine brennenden Zigarren und Zigaretten aus dem Zuge. Du kannst Menschen verletzen und Brände verursachen.
12. Wirf Obstreste, Butterbrotpapiere, gelesene Zeitungen usw. nicht auf den Boden oder unter die Bänke! Wickele sie in Papier und lege sie in das Gepäcknetz oder wirf sie auf freier Strecke zum Fenster hinaus.
13. Rauche nur da, wo es erlaubt ist! Zum Ablegen der Asche benutze die hierfür vorgesehenen Aschenbecher.
14. Stelle dich nicht im Seitengang vor die Fenster der Abteile! Du nimmst den Mitreisenden dadurch Licht und Luft weg.
15. Mit einer Fahrkarte niederer Klasse darfst du dich nicht in den Gängen der Wagen höherer Klassen aufhalten!
16. Verweile nicht dauernd in den Gangen, hauptsächlich aber nicht während des Aufenthalts auf Bahnhöfen.
17. Benutzest du den Abort, so verlasse ihn so, wie du ihn zu finden wünschest.
18. Anterstütze die Beamten bei der Anter- drückung des Bettelns, Hausierens und Musizierens im Zuge!
19. Beschädige nicht die Wagen und beschmiere nicht die Wände! Anterstütze das Zugpersonal bei Feststellung der Aebeltäter.
20. Gib den Eisenbahnbediensteten keine Geschenke, um für dich Vorteile dadurch zu erreichen! Der Eisenbahnbed'.enstete hat seine Pflicht auch ohne diese zu erfüllen und allen Reisendm gleichmäßig zu dienen.
21. Rimm stets Rücksicht auf alte gebrechliche Leute, Schwerkriegsbeschädigte und alleinreisende Kinder!
22. Oeffne nicht die Wagentüren und die Plattformverschlüsse, bevor der Zug zum Halten gekommen ist. Die Minute, die du gewinnst, könntest du mit dem Leben bezahlen.
23. Dränge nicht beim Aussteigen, du bringst andere Reisende in Gefahr, aus dem Zuge zu fallen.
24. Betritt oder verlasse den Bahnsteig nicht auf einem unerlaubten Wege,
25. Beachte die allgemeinen Anordnungen der Bahnverwaltung und folge den Anordnungen der Dahnpolizeibeamten, sonst machst du dich strafbar.
Die Dahnpolizeibeamten haben innerhalb des Bahngebiets die Rechte eines öffentlichen Polizeibeamten. Bei Bahiipolizeiübertretungen hat die Reichsbahngesellschast das Recht zum Erlaß von Strafverfügungen.
Die Jagd im Juli.
Obgleich in den meisten Staaten die Jagd auf den Edelhirsch offen ist, wird der waidgerechte Jäger von dieser Freiheit nur in Ausnahmefällen Gebrauch machen und einen gefegten geringen Hirsch zum Abschuß bringen, während er die starken, die erst zu Ende des Monats zu fegen anfangen, für die Feistzeit auffpart. Das Mutterwild mit den Kälbern im tiefen Forst bedarf des Schutzes immer noch und muß vor Beunruhigung durch wildernde Hunde, Schlingensteller und rücksichtslose Beerensucher bewahrt werden.
Das Damwild tritt bereits Ende des Monats in die Feistzeit. Wegen des Schutzes der Tiere mit den Kälbern gilt dasselbe wie bei dem Edelwilde. Schaufler bleiben, so lange das Getreide noch steht, gerne ganz ober noch stundenlang am Tage darin stecken. Es empfiehlt sich daher, des Morgens vor Aufgabe der Jagd, vorsichtig pürschend, die Wechsel abzuspüren.
Der N e h b o ck steht in der Feistzeit, wird auf Pürsch und Ansitz erlegt, hat feinen Stand aber vielfach im Felde genommen. In der zweiten Hälfte des Monats, oft auch schon vorher, beginnt die Brunst und der Bock springt aufs Blatt. Wer im Besitz einer wohlgestimmten Blatter ist und damit umzugehen versteht, der vermag auch die ganz schlauen, guten Böcke aus zusammenhängenden Getreideschlägen vor die Büchse zu rufen. Vor dem Blatten beachte man genau den Wind und stehe regungslos hinter guter Deckung, denn starke und durch Erfahrung gewitzigte Böcke stehen oft lange außer Schußweite sichernd still ober schleichen vorsichtig heran. Da bei zu fein gestellter Blatter auch Ricken springen, so haben unsichere ober hitzige Schützen auf bas Geschlecht zu achten. Die Kitze sind zwar selbständiger geworden, sind aber immer noch vor wildernden Hunden und Füchsen zu schützen. Auch ist auf Schlingensteller zu achten. Mit Schwinden des Getreides auf den Feldern ist auf bas Auffrischen der Salzlecken im Walde zu sehen, die ihre Anziehungskraft nie versagen und bas beste Mittel mit sind, sich einen guten Rehstand zu sichern.
Der H a s e ist immer noch auf Vermehrung bedacht. Sobald Das Getreide fällt, werden Kartoffel- unb Rübenschläge befonbers als Siinberftuben auserkoren. Füchsen, töitbernben Hunden, Katzen, Krähen ist besonders auf das Treiben zu sehen.
Füchse stecken jetzt mit Vorliebe im Getreide. Nach Sonnenuntergang verlassen sie solches, um auf Raub auszugehen unter Benutzung eines genau innegehaltenen Paffes. Beim Mähen der zu Ende gehenden Getreidefchläge wird man gut tun, sich mit der Flinte anzustellen. Oft verläßt das ganze Geheck erst ganz zuletzt die immer kleiner werdende Gaststätte.
Die Jagd auf Enten ist eröffnet. Anfangs findet man jedoch noch viele geringe, die zu schonen sind. Wohl dem, der die Entenjagd auszuüben Gelegenheit hat und einen im Wasser gut arbeitenden und bringenden Hund besitzt. Am ergiebigsten und bequemsten pflegt die Jagd in alten, schilfreichen Torfstichen zu sein. Auf großen, mit breitem Rohr umgürteten Wasserflächen ist die Jagd für die Hunde sehr anstrengend und nur dann gefahrlos und ertragreich, wenn der Jagdherr mit eiserner Strenge darüber wacht, daß die in Kähnen verteilten Schützen nicht den vor die Schneisen gestellten Jägern jagdneidisch in die Schußlinie fahren oder diese nicht wild in der Richtung, aus welcher der Trieb kommt, über das Rohr schießen. Kurz vor dem Jagdtag gemähte Schneisen werden von den Enten — besonders von den Rauherpeln — fast regelmäßig halb ober ganz unter Wasser durchschwommen. Gegen Ende des Monats ist der Entenzug lohnend. Oft fallen die Enten auf Haferstoppeln ein und kann man dort bei genügender Deckung gute Beute machen. Auch auf alles andere Sumpf- und Wassergeflügel beginnt die Jaad. Wildtauben werden auf dem Ansitz auf Rapsschlägen, an der Tränke, die sie zu bestimmten Tageszeiten besuchen, und an Sulzen geschossen.
St. Hubertus.
Gictzencr Wochenrncrrktpreise.
Es kosteten auf dem heutigen Wochenmarkt: Butter 170 bis 180. Matte 35, Wirsing 30, Weißkraut 30, rote Rüben 15, Spinat 25, Römischkohl 15 bis 20, Bohnen 70, Spargel 60, Erbsen 40. Mischgemüse 15 bis 20, Tomaten 50 bis 120 Zwiebeln 25, Meerrett ch 80, Rhabarber 15 bis 20, Kartoffeln (neue) 13, Kartoffeln falte) 5, Kirschen 40 bis 50, Heidelbeeren 40, Stachelbeeren 25 bis 30, Johannisbeeren 25, Erdbeeren 70 bis 80. Himbeeren 70 bis 80, Suvpenhühner 110 bis 130 das Pfund: Käse 10 Stück 60 bis 80 Pf.: Eier 12 bis 13, Blumenkohl 60 bis 100, Salat 5 bis 10, Salatgurken 35 bis 60, Ober- Kohlrabi 15, Rettich 15, Tauben 90 Pf. das Stück: gelbe Rüben 15 Pf. das Päckchen; Radieschen 10 Pf. das Bund.
Bornotizen.
— Tageskalender für Donnerstag: Gießener Radfahrer-Verein: 8.30 Ahr. Hessischer Hof. Versammlung. — Licht N'ielhaus Bahnhofstraße: „Das Gasthaus zur Ehe". — Astoria-Lichtspiele: „Parisette".
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Die Bewertung z w a n g s b e w i risch a f t e t e r Grund st ücke betrifft eine Bekanntmachung des Landesfinanzamtes Darmstadt in_ unserem heutigen Anzeigenteil, Interessenten mögen die Veröffentlichung nicht übersehen.
** Eine Erhebung in der Erwerbslos e n f ü r s o ig e findet am morgigen 2. Juli (Stichtag) statt. Den Arbeitgebern fei bic'e Angelegenheit zur besonderen Beachtung empfohlen.
** E i n neuer Daimler-Automobil- Strahensprengwagen, den die Stadt Wetzlar gekauft Hai. wird morgen vormittag vor dem Trairsport nach der Rachbarstadt von der Firma Auto-Schneider in Gießen erst in den Hauptstraßen unserer Stadt in der Arbeit vorgeführt werden. Der Sprengbetrieb beginnt um 8 Ahr an der Ecke Goethestraße, Südanlaqe, abschließend soll auf Oswaldsgarten die Ges am t- sprengweite in einer Breite von 25 bis 26 Meter gezeigt werden.
** D i e Krofdorfer Straße gesperrt. Wegen Vornahme von Walzarbeiten ist die Krofdorfer Straße zwischen der Rod- Heimer Straße und dem Verbindungsweg zwischen Krofdorfer Straße und Schühenstraße von heute, Donnerstag, ab bis auf weiteres für jeglichen Fuhrwerksverkehr gesperrt. Der Verkehr wird durch die Schühenstraße umgeleitet.
** Aufgehobene Straßensperre. Die vom Polizeiamt Ende April angeordnete Sperrung des Riegelpfades zwischen Ludwig- und Liebigstraße ist jetzt wieder aufgehoben worden.
*’ Wegsperre am Samstag und Sonntag. Das Polizeiamt Gießen schreibt uns: Anläßlich der am 3. und 4. 3uli stattfinden- den Ruder-Regatta wird der Feldweg am Bahndamm vom Dootshause der Gießener Rudergesellschaft bis an den Durchgang nach der Ederstr. (Bahnüberführung) am 3. Juli von 5—7 Ahr nachmittags und am 4. 3uli von vormittags 8 bis mittags 12 Ahr, und von nachmittags 2 bis abends 7 Ahr für den Durchgangsverkehr gesperrt.
** Personalien. Ernannt wurden der Studienrat Karl Schmidt aus Gießen zmn Studienrat an der Studienanstalt i. E. in Gießen; die Studienassessoren: Dr. Ludwig Gebhardt aus Langen zum Studienrat an der Oberrealschule in Gießen, Dr. Hans He sch er aus Friedberg zum Studienrat an dem Realgymnasium in Darmstadt, Ernst Hölzel aus Hungen zum Studienrat; der Justizinspektor bei dem Amtsgericht Schlitz Karl Funk zum 3ustizinspektor bei dem Amtsgericht Lauterbach. — 3n den Ruhestand verseht wurden: der Musikdirektor an der Aufbauschule zu Friedberg, Heinrich Müller, auf sein Rach suchen vom 1. Juli ab bis zur Wiederherstellung seiner Gesundheit. Auf Grund des Gesetzes über die Altersgrenze der Staatsbeamten der Amisgertchtsdirektor beim Amtsgericht Bad- Rauh eim Dr. Karl Fuhr und der Vermessungsrat Alexander Ludwig in Gießen, beide mit Wirkung vom 1. August an.
** Sie Luftpost. In diesen Tagen wirb der hiesigen Geschäftswelt auf Anregung der Luskver- kehr-A.-G. Oberhessen-Lahngau durch Vermittlung der Handelskammer und einer Reihe hiesiger Firmen ein Rundschreiben zugestellt, durch welches Handel und Jnudstrie und auch das Publikum im allgemeinen auf die Vorteile der Luftpost aufmerksam gemacht werden. Es ist merkwürdig, daß sich unsere Geschäftswelt, für die doch in der gegenwärtigen Zeit der Grundsatz: „Zeit ist Geld", d. h. also „Zeitgewinn ist Geldgewinn" mehr als je maßgebend sein sollte, dieses neuesten Verkehrsmittels noch so wenig bedient. Welche Ersparnis an Zeit wird bei der Beförderung von Briefen, Paketen, Warenproben, Zeitungen, 'Geschäftspapieren, Drucksachen, leichtverderblichen Waren wie Blumen, Früchten u. dgl., von Arzneien, Maschinenteilen usw. erzielt werden kann, dafür nur einige Beispiele. Die Amerikaner befördern ihre Post z. B. von Neunork nach San Franzisko im Flugzeug in 34 Stunden, statt mit der Bahn in fünf Tagen. Die Beförderung einer Sendung von Berlin nach London benötigt im Flugzeug nur 91 Stunden, von Berlin nach Zürich 7 Stunden, von Berlin nach München 6 Stunden. Don Gießen nach Ber- l i n kann eine Sendung in 4—5 Stunden befördert werden usw. Welche Vorteile in einer so schnellen Beförderung liegen, bedarf kaum einer Darlegung. Vor einiger Zeit hat eine größere hiesige Firma morgens einen ausführlichen Offertbrief durch Flugzeug nach Schweden befördern lassen und bereits am Abend die telegraphische Annahme der Offerte erhalten. Aus dem gewöhnlichen Bahnpostwege wären Tage vergangen. Die kleine Mehr- gebühr hat sich in diesem Falle reichlich bezahlt gemacht. Es wäre zu wünschen, daß sich auch die hiesige Geschäftswelt dieses neuen Beförderungsmittels künftig ausgiebig bedient.
00 Vorsicht mit der Tollkirsche (Atropa Belladonna). Die Waldbeeren reifen. Erwachsene und Kinder sammeln die wertvollen Früchte für den eigenen Bedarf ober zum Verkauf. Besonders die Geoirgswälder liefern viel Beeren, und manche arme Familie hat dadurch einen schönen Nebenverdienst. Das Sammeln der Beeren, das sehr
oft von Kindern ausgeführt wird, kann aber auch Gefahren bringen, besonders, wenn unbekannte Beeren gepflückt ober gar gegeßen werden. Neben Erb-, Heidel- und Himbeeren wachsen don Früchte, die sehr giftig sind, dabei aber äußerlich mit genießbarem Obst sehr viel Aehnlichkeit haben. Die gefährlichste Frucht der Walder, die nicht nut in Ge- biigen, sondern auch in der Ebene vorkomml, ist die Tollkirsche. Sie ist an manchen Orten fast ganz Qusgerottet, aber gerade dadurch sehr gefährlich, weil sie wenig bekannt ist. Die Pflanze ist etwa li Meter hoch, oeräftet und hat eiförmige Blätter. Die Blüten stehen meist einzeln, sind röhrenförmig und nach vorn wie eine Glocke erweitert, von braunroter Farbe. Die Frucht, die einer Herzkirsche sehr ähnlich sieht, kann leicht für eine solche gehalten werden. Trotzdem hat sie Merkmale, nach denen man sie unschwer erkennen kann. Sie sitzt in dem fünfteiligen Kelch und hat innen viele Samen, aber feinen festen Kern. Der in der ganzen Pflanze ent- haltene Giftstoff (Atropin) bewirkt Schwindel, Betäubung und sogar den Tob. Gegenmittel sind Brechmittel und starker Tee. Eltern, die ihre Kinder in den Wald schicken, mögen diese ganz besonders vor der Tollkirsche warnen.
** Auftrieb auf dem heutigen Frankfurter Schlachtvichmarkt: 855 Kälber. 852 Schafe, 473 Schweine.
Der Sira voLstreckungsplan für fielen.
Für die hessischen Gefangenenanstalten hat der Generalstaatsantvall in Darmstadt einen Strafvollstreckungsplan aufgestellt, dem wir folgendes entncf)men:
1. Zuchthausstrafen werden sowohl gegen Männer als gegen Frauen allgemein im Landeszuchthaus Marienschloß vollstreckt.
2. Gefängnisstrafen gegen Erwachsene, deren Dauer oder deren noch zu verbüßender Strafrest einen Monat übersteigt, haben Männer in der Zellenstrafanstalt Butzbach, Frauen im Lanv'erichtsg:fängniS in Mainz zu verbüßen. Wmn die Strafe oder der zu verbüßende Strafrest einen Monat nicht Übersteigt, so ist die Gefängnisstrafe in den Land- und Amtsgerichtsgefängnissen zu verbüßen.
In den Amtsgerichtsgefängnissen mit sog. beschränktem Betrieb (Höchst, Ridda, Lauterbach, Rieder-Olm, Pf?d ersheim und Wörrstadt) werden nur Gefängnisstrafen und Haftstrafen bis zu einer Woche vollstreckt, wenn sie sich entweder an eine in der Anstalt vollzogene Antersuchungs- hast oder an eine Vorführung nach § 212 der Strafprozeßordnung anschlleßen.
3. Die zu Gefängnisstrafe verurteilten Jugendlichen, d. h. Verurteilte, die das 18 Lebensjahr noch nicht vollendet haben, verbüßen ihre Strafe, wenn diese — oder mehrere zu vollstreckende Strafen zusammengerechnet — 14 Tage übersteigt, entweder in der Zellen st raf- anstalt Butzbach (jugendliche Mannspersonen) oder im Landzerichtsgefängnis Mainz jugendliche Frauenspersonen). Strafen, welche 14 Tage nicht übersteigen, werden in den Land- und Amtsgerichtsgefängnissen verbüßt. (S. hierzu das oben unter Rr. 2 Aas. 2 Gesagte.)
4. Festungshaft wird allgemein m der Festungsabteilung des Landgerichksgefängnisses Darmstadt vollstreckt.
5. Haft strafen gegen Erwachsene werden gegen Männer und Frauen in den Land- und Amtsgerichtsgefängnissen vollstreckt. (S. hierzu gleichfalls das unter Rr. 2 Abs. 2 Gesagte.)
6. Hast st rasen Jugendlicher (J. Rr. 3) werden entweder in der Zellenstrafanstalt Butzbach (gegen männliche Jugendliche), oder in dem Landgerichtsgefängnis Mainz (gegen weibliche Jugendliche), im übrigen fn den Land- und Amtsgerichtsgefängnissen nach Maßgabe des unter Rr. 3 Gesagten verbüßt.
7. Ordnungsstrafen und Zwangshaft (Zidilhaft) werden, ohne Rücksicht auf die Höhe der Strafe gegen Männer und Frauen in den Land- und Amtsgerichtsgefängnissen vollstreckt.
8. Sog. Anschluß st rasen, d. h. Gefängnisstrafen bis zu einem Monat und Haftstrafen, die sich an Strafverbüßungen im Landeszucht- haus Marienschloß oder in der Zellenstrafanstalt Butzbach anschlleßen, sind in der Zellenstrafanstalt Butzbach zu verbüßen.
Rundfunk-Programm
des frankfurter Senders.
(Aus der „Radio-Amschau".)
Jreilag, 2. 3uli:
3. 30 bis 4 Ahr: Die Stunde der Jugend. 4.30 bis 5.45 Ahr: Hausfrauennachmittag. Programm u. a.: „Don der Kindesseele: Erste Eindrücke, Entdeckungen und Erfahrungen", Vortrag von Lehrer Karl Stricker. 5.45 bis 6.05 Ahr: Die Lesestunde. 6.15 bis 6.45 Ahr: „Schillers Weltanschauungsgedichte II. (Die Götter Griechenlands; die Künstler)". Vortrag don Pfarrer Taesler.' 6.45 bis 7.15 Ahr: Fumchochschule Frankfurt: „Reue Wege der gegenwärtigen Philosophie: Ludwig Klages und das Problem einer Charakterkunde". Vo.trag von Privatdozent Dr. Heinemann. 7.15 bis 7.45 Ahr: Deamtensort- bildungskursus. 8.15 Ahr: „Der Liebestrank". Schwank in drei Aufzüge:, von Frank Wedekind. Anschließend: Reue S ballvlntten.
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