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25.7.1932 Frühausgabe
 
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182. Jahrgang

Montag, 25. Juli 1932

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Dr. Friedr. will). Lange. Verantwortlich für Politik Dr. Fr. Will). Lange; für Feuilleton Dr H.TKl;not; für den übrigen Teil Ernst Blumfchein und für den Anzeigenteil, Max Filter, sämtlich m Gießen.

Heute Spruch des Staatsgerichtshoss im Verfaffungskonflitt Preußen-Reich.

hdjfeilen, daß entweder der Rcichskommiffar mah- gcblich zu entscheiden habe, oder das bisherige preuhische Staatsminlftcrium. Eine solche Entschei­dung würde aber eine Entscheidung zur Hauptsache bedeuten. Jede andere Regelung würde aber nicht zu einem erträglichen Zustand führen. (Es sei untragbar, dah durch das bis-

Oer Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung.

Leipzig, 23. Juli. (WTD. Funkspruch.) Dor dem Staatsgcrichtshof begann heute vormittag um 11 Ähr die Verhandlung über die von dem vor­maligen preußischen Staatsministerium gegen die Deutsche Reichsregierung beantragte einstwei­lige Versügung, durch die dem von der Reichsregierung eingesetzten Reichskommif- s a r auserlegt werden soll, sichjeder Dien st- ausübungzuenthalt en. Durch diese einst­weilige Verfügung soll die öffentliche Verwaltung in Preußen eine vorläufige Regelung finden, bis über die Klage der ehemaligen preußischen Re­gierung auf Feststellung der Dersas- fungswidrigkeit der Einsetzung ei­nes Reichskommissars in Preußen vom Staatsgerichtshof entschieden ist.

Die Zusammensetzung des Staatsgerichtshofs.

. Den Vorsitz führt Reichsgerichtspräsi- d e n t Dr. Sumte. Als Beisitzer sind die Reichs­gerichtsräte Triebel, Schmitz (Berichterstatter) und Dr. Schwalb sowie die Oberoerwaltungsge- richtsräte Dr. o. Müller (Berlin), Dr. G ü m - bei (München) und Dr. Strieglet (Dresden) tätig. Die Klage wird von Ministerialdirektor Dr. Bada und Ministerialdirektor Dr. Brecht so­wie von Professor Dr. G i e s e (Frankfurt a. M.) ver i treten. Für die Zentrumsfraktion des Preutzifchen Landtags ist Professor Dr. Peters (Berlin» und für die Fraktion der Sozialdemokratischen Partei im Preußischen Landtage Prof. Dr. Hermann Hel- l e r (Frankfurt a. M ) erschienen. Das Reich wird durch den Ministerialdirektor im Reichsministerium des Innern (9 o 11 h e i n e r vertreten. Als Zuhörer haben sich neben zahlreichen Pressevertretern, auch aus dem Reich, vor allem politisch interessierte Per­sönlichkeiten und namhafte Staatsrechtslehrer ein­gefunden.

Den Bericht erstattete Reichsgerichtsrat Schmitz. Der Antrag, über den verhandelt wer­den solle, stehe selbstverständlich im Zusammen­hang mit einem zur Verhandlung gestellten An­trag, der dahin gehe, daß die Einsetzung eines Reichskommissars mit der Reichsversassung nicht in Einklang stehe. Die Einsetzung sei zu Unrecht aus dem Artikel 48 der Reichsverfassung be­gründet worden, weil einmal von einer Richt- e r s ü l l u n g der Preußen nach der Reichsver- sassung obliegenden Ps lichten nicht die Rede sein könne und weil sodann wederdieöffent- liche Ruhe und Sichcrheitge stört oder gefährdet worden sei, noch auch die Maßnah­men des Reichspräsidenten zur Wie­derherstellung von Ordnung und Sicherheit er- forderlich waren.

Auch die F i n a n z l a g c des Freistaates Preu­ßen könne die Bestellung eines Reichskommissars nicht rechtfertigen- Die von dem Reichskommissar vorgenommenen Regier ungsmahnahmen hätten keinen Anspruch auf Beachtung. Da es unter diesen Umständen unumgänglich sein würde, daß widersprechende Anordnungen ergehen, sei eine ordnungsgemäße Verwaltung nicht mehr möglich. Die schweren Folgen könnten nur dadurch ver­hütet werden, daß der Staatsgerichtshof eine einstweilige Verfügung im Sinne des Antrages stelle.

Preußen erweitert seinen Antrag.

Im weiteren Verlauf der Verhandlungen über­reichte Ministerialdirektor Dr. Brecht den fol­genden neu formulierten Antrag:

Der Slaalsgerichlshos wolle die durch die Aus- nahmeverordnung vom 20. Juli 1932 und ihre Durchführungsbestimmungen entstandene recht­liche und tatsächliche Lage Im Wege der einst­weiligen versügung auf eine Reget bringen und dabei insbesondere bestimmen:

1. dah sich der Reichskommissar nicht a l s preuhischer Ministerpräsident oder preuhischer Staatsminister oder Mitglied der preußischen Landesregierung bezeichnen dürfe,

2. dah er den preuhischen Ministern nicht die Eigenschaft als Staatsmini st er ab­sprechen dürfe,

3. dah er und seine Vertreter nicht ohne Vollmacht des Staatsministeriums Preußen Im Reichsrat vertreten oder den Mitgliedern der preuhischen Staats­regierung das Recht zur Vertretung Preußens im Reichsrat und zur Instruktion der Reichsrats- beoollmächtigten entziehen dürfe.

4. dah Veamtenernennungen und -absehungen mit dauernder Wirkung nicht vorgenommen werden können.

In längeren Ausführungen begründete Dr. Brecht sodann den Antrag Es sei unzutref­fend, daß das Land Preußen die ihm auf Grund der Reichsversassung obliegenden Pflichten nicht erfüllt habe. Was die beiden vom Reichskanzler erwähnten Einzelbeispiele betreffe, daß ein ho-

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Llick auf die Gerichtsverhandlung. Am Mitteltisch Reichsgerichtspcäsident Dr. Bumke

her Funktionär den Kommuni st en Ratschläge gegeben habe, wie sie ihre Terrorakte verschleiern könnten, und weiter, daß ein Polizeipräsident geäußert habe, man wolle die Kreise der Kommunisten nicht stören, so sei die preußische Staats­regierung bis heute noch nicht über die Personen und näheren älmstände unterrichtet. Selbst wenn aber die Vor­gänge stattgefunden hätten, so würden diese Aeu- ßerungen nicht «ine Pflichtverletzung des Landes Preußen nach Artikel 48 Abs. I bedeuten. Ganz unhaltbar sei die Absetzung der übrigen Minister mit der Begründung, sie hätten einer Einladung zu einer Sitzung der Staats- rogierung keine Folge geleistet. Die Ablehnung sei erfolgt, weil die Einladung vom Reichs­kanzler als Ministerpräsident aus- ging. Die preußischen Minister hätten es nie­mals abgelehnt, zu einer Beratung mit dem Reichskanzler oder dem Reichskommissar zu kom­men. Ein Gutachten des Staatsrechtslehrers Dr. Anschütz stellt sich auf den Standpunkt der preußischen Regierung

Einwande aus dem Veamlenrecht

Als namhafter Spezialist für das Beamtenrecht legte sodann Professor Giese, Frankfurt a. M., dar. wie einschneidend die Verordnung des Reichs­präsidenten in das Beamtenrecht eingegriffen habe Ihm sei kein Gesetz bekannt, wonach preu­ßische Staatsminister und andere Beamte, wenn sie der Einladung zu einer Sitzung nicht folgten, a b g e s e h t werden können. Rach Absatz 2 des Artikels 48 könnten nur die sieben dort auf­gezählten Grundrechte außer Kraft gesetzt werden. Darunter befänden sich aber nicht die den Be­amten nach Artikel 129 der Reichsverfassung ge­währleisteten Rechte. Der Erlaß einer einstweili- gen Verfügung sei nicht nur juristisch, sondern auch politisch in höchstem Maße gerecht­fertigt.

Ministerialdirektor Dr. Brecht betonte, das Staatsministerium baue mit seinem Antrag eine Brücke, um über die nächsten Wochen hinwegzu- kommen. Der Zustand, der jetzt in den Ministerien herrsche, sei furchtbar. Es sei ganz unmöglich, daß es noch 14 Tage so weitergehen könne. Eine vor­läufige Regelung sei, unbeschadet der znkünstigen Regelung, unbedingt nötig.

Das Reich lehn, eine Zwischenregelung ab.

Auf eine Feststellung des Präsidenten Dr. 8 u m k e, dah der preuhische Antrag noch feiner Ausfaffung auf eine gütlich-schiedliche Gewalten- 1 k i l u n g hinausgehe, erklärte Dr. Goltheiner im Namen der Reichsregierung eine solche Gewaltcn- teilung für unmöglich. (Es gebe nur zwei Mög-

Genf, 23. Juli. (WT8. Funkspruch.) Der erste Tagungsabschnitt der Abrüstungskonferenz wurde heute vormittag vom hauplausschuß m i t d e r Annahme der bekannten Lntschlie- hung abgefchlossen. Gegen die Refolu- t i o n stimmten zwei Staaten, nämlich Deutsch- landundSowjelruhland. Ls enthielten sich der Stimme 8 Staaten: Afghanistan, Alba­nien, Oesterreich, China, Bulgarien, Ungarn, Italien und die Türkei. Beim Aufruf Deutschlands gab Botschafter Radolny eine kurze Erklärung ab:

herige Staatsmini ft crium Anweisun­gen ergehen könnten, die der durch den Reichs- kommissar aufgrunb der Verordnung des Reichs­präsidenten zu beftimmendcn Gesamtrichtung der preuhischen Politik entgegenge- seht sein könnten. Das würde nur weitere Gegensätzlichkeiten in die preuhische Ver­waltung hineintragcn, und damit würde dem deut­schen Volk nicht gedient werden. Da das Land preuhen seine pslicht zur Vckämpsung einer ft a a 1 s f e 1 n d 1 i ch e n Partei, die den gewaltsamen Umsturz der Verfassung betreibe, nicht in genügendem Mähe erfüllt habe, sei das Vorgehen der Reichsregierung voll­kommen verfaffungsmähig. Vie beantragte einstweilige Verfügung sei keine echte Verfügung, sondern sie bezwecke die Vorwegnahme einer hauptentfcheidung.

Der Vorsitzende richtete an alle Beteiligten die Bitte, die schriftlichen Erklärungen und Gegenerklärungen, die nach der Ge­schäftsordnung des Staatsgerichtshofs notwendig seien, mit der größtmöglichsten Beschleunigung abzugeben, damit das Verfahren in der Hauptsache s o schnell wie möglichzu Ende geführt werden könne. Ministerial­direktor Dr. B a d t sagte die beschleunigte Er­ledigung aller Schriftsätze und Anfragen für die preußische Regierung unter der Voraussetzung zu, daß er an seine Akten herankönne. Auch Ministerialdirektor Dr. G o t t h e i n c r glaubte die Zusage geben zu können, daß nach dieser Richtung keine Schwierigkeiten bestehen. Die Der- kündung der Entscheidung wurde aus Montag­mittag 13 Uhr festgesetzt.

Ein sozialdemokratischer Landrat aus der Partei ausgetreten.

Stralsund, 23. Juli. (TU.) Der ßanbrat des pommerschen Kreises Franzburg -Barth, Droese, der der sozialdemokratischen Darstel­lung über die blutigen Vorfälle im R e g a st e r Walde mit der Erklärung entgegentrat, daß er die Ansammlung der Eisernen Front rechtzei­tig verboten hätte, ist aus der SPD. aus­getreten. Er begründet diesen Schritt mit den wiederholten Versuchen von Parteigenossen, ihn zu Pslichtverlehungen im Amt zu ver­anlassen.

nach seinem Zusammentritt Im September einzube­rufen.

Die Vollversammlung der Abrüstungskon­ferenz hat in einer kurzen offiziellen Sitzung ein­stimmig die Verlängerung des auf Vorschlag der italienischen Regierung im Vorjahr beschlosienen Rüitungsseierjahres vom 1. November d. I. anaufvierMonate beschlossen. Der Schluß der Sitzung verlief in einer ununterbrochenen Reihe von Dankeserklärungen. Votfchaster R a d o 1 n y und die übrigen Mitglieder der deutschen Abordnung reisten bereits Samstag abend nach Berlin ab.

Der Abschluß in Genf.

Deutschland und Rußland stimmen gegen BeneschS Entschließung. Verlängerung des TiüstungSseierjahreS. - Vertagung bis zum Herbst.

Oer Standpunkt des Reichs

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Ministerialdirektor Dr. G o t t h e i n e r legte Jo­hann den Standpunkt der Reichsregierung zu den Anträgen der Klageparteien dar. Wenn angenom­men wird, daß der Staatsgerichtshof in der 5) a u p t f a ch e zu der Entscheidung gelangt, daß die Einsetzung des Reichskommifsars sich im Rahmen der verfassungsmäßigen Befugnisse Des Reichspräsidenten bewegt, so würde sich aus einer etwaigen emstwel­ligen Verfügung ein mit dieser Hauptent- jd) ei Dung unverträglicher Zustan d er- geben Der Reichskomrnisfar wäre dann gegen Ver- faffuna und Recht seiner rechtmäßigen Befugnisse ent- kleidet worden. Der Antrag steht also in unlös­barem Zusammenhang mit der Haupb fache Demnach kann der Staatsgerlchtshos nach seiner ständigen Rechtsprechung eine solche einftmeilige Verfügung nicht erlassen.

Der neue Antrag Preußens geht dahin, dah der Staatsgerlchtshos eine rechtliche und sächliche Regelung treffe, die sich m ganz be­stimmter Richtung bewegen soll. Damit wird dem Staatsgerlchtshos eine Ausgabe zugemutet zu deren Erfüllung er nicht m Der Lage ist. Auch d,e einzelnen vier Ziffern des Antrages stehen immer wieder mit der Hauptsache m Zusammenhang. in dem Antrag genannten Befugnisse sollen Be­fugnisse der bisherigen preußischen Staatsminister Bleiben Damit wird aber i n öte Hauptsache ein gegriff en. Es fehtt also das Aus- einanöerfallen zwischen der Entscheidung m der L-muvtfacbe und der über Den Erlaß einer einst- Amgen Verfügung, das vom Staatsgerlchtshos selbst alsVoraussetzung für einen sol­chen Erlaß ausgestellt worden ist.

Die deutsche Abordnung slimml gegen die Entschließung aus den entscheidenden Gründen, die in der gestrigen (Erflärung der Reichsregie­rung dargelegl worden sind. Die deutsche Abord­nung stimmt aber keinesfalls gegen den Grundsatz der entscheidenden Herab­setzung alter Rüstungen und keinessatts gegen die großen Richtlinien des Vorschlages des Präsidenten Hoover. Die deutsche Regierung ist nach wie vor entschlosfen, die große Idee der Ab­rüstung mit allen Kräften zu vertreten " Der Vertreter L h i n a s gab gleichfalls eine kurze Erklärung ab, daß die chinesische Regierung im Hinblick auf den japanisch-chinesischen Konflikt nicht in der Lage sei, irgendwelche Verpflichtungen zur Abrüstung zu übernehmen. Infolgedessen nahm auch der japanische Botschafter die Entschließung nur unter Vorbehalt an.

Die Verhandlungen des hauplausschusses wurden nach der Abstimmung vom Präsidenten für ge­schlossen erklärt.

Die Entschließung ist heute lediglich als eine Empfehlung des hauplausschusses an die konseren; angenommen worden. Sie gelangt in dieser Tagung nicht vor die vollkonserenz, da alle Beschlüsse der vollkonferen; der (E i n ff i m m i g - keil bedürfen und infolge der Ablehnung der Ent­schließung durch Deutschland und Sowjetruhlano so­mit die notwendige Einstimmigkeit nicht vorhanden ist Das Präsidium der Konferenz ist zum 2i. Sep­tember einberufen und wurde bevollmächtigt, die Abrüstungskonferenz innerhalb von vier Monaten

pariser Blatter zur Erklärung Radolnys.

Paris, 23. Juli. (WTB.) Die Rede her- riots auf der Genfer Abrüstungskonferenz findet in der Pariser Presse allgemein Anerkenn u n g. Anderseits kommen verschiedentlich Zweifel über den substantiellen Inhalt der Benesch-Refolution zum Ausdruck, so namentlich in starkem Maße bei den Sozialisten, von denen ja bekanntlich nach Dem jetzigen StanD in Der französischen Kammer Die Re- gierung herriot abgängig ist. Die Ausführungen Des Deutschen Delegierten N a D o l n y werDcn von Den SonDerberichterstaitern Der großen Rachrichtenblätter kritisiert. DasJournal" spricht stark übertret- benD von einer Bombe, Die geplatzt sei. Das ,Echo De Paris" sagt, NaDolni) habe angefün- Dlgt, Daß DeutschlanD gegen Die Entschließung Be- nesch stimmen werDe. Die EnglänDer, Franzosen unD Amerikaner hätten s i ch seit Drei Tagen be­harrlich bemüht, wenigstens Die Stimm­enthaltung DeutschlanDs zu erreichen. Alles Das sei jeDoch zwecklos geblieben. DeutschlanD habe in Der Abrüstungskonferenz niemals etwas anderes gesehen als Die Gelegenheit, Die Freiheit fei­ner militärischen Vorbereitungen rote- Der zu erlangen unD sich von Den Klauseln Des Ver- faiUer Vertrages frei zu machen. Die Erklärungen NaDolngs feien tatsächlich, wenn nicht sogar formell unterstützt roorDen von Ungarn, Oesterreich unD 'Bul­garien, Die sich Der Stimme enthielten. Diese Haltung Der ehemaligen FeinDe sei im Lause von mehreren Zusammenkünften vorbereitet roorDen, bei Denen wenigstens einmal auch Italien ver-