Ausgabe 
21.10.1932 Erstes Blatt
 
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Oberheffen.

Buhbach-Licher Eisenbahn.

Aus Anlaß des Fr.edberger Herbstmarktes werden am Dienstag, 25. Oktober, auf der Strecke L i chG riebe lB ad-Rauheim dieselben Spätverbmdungen eingelegt, wie sie Sonntags, Mittwochs und Samstags bestehen, also zwischen Lich und Butzbach die Kraftwagenfahrten 16 und 17, zwischen Butzbach-Ost und Bad-Rauheim-Rord die Züge 35 und 36. Außerdem werden an diesem Tage, also» am 25. Oktober, von allen Bahnhofen der genannten Strecke verbilligte, nur für den Lösungstag gültige Rückfahrkarten nach Dad-Rauheim ausgegeben, wie sie sonst Sonntags als Ausflugskarten zur Ausgabe gelangen. Diese Rückfahrkarten gelten am 25. Oktober auch für die Rückfahrt mit dem Kraftwagen ohne Lösung einer Zuschlagskarte.

Sängertag des Sängerbundes Süttenberg-Schiffenberg.

* Leihgestern, 19. Okt. Am Sonntag fand hier der Sänger tag des Sängerbundes H ü t te n b e r g - S ch i f f e n b e r g" statt. Der Ge­sangvereinEintracht", Leihgestern, unter Leitung von Herr Dauth begrüßte die Teilnehmer mit dem Sängergruß, der Vorsitzende des gastgebenden Ver­eins Herr Seipp, hielt eine kurze Ansprache Der Lundesvorsitzende A. Müller (Lang-Göns) gab seiner Freude über den starken Besuch Ausdruck und machte die Mitteilung, daß der GesangvereinLie­derkranz", Groß-Rechtenbach, dem Bunde beigetre- treten [et. Der Bund umfasse nun 15 Vereine mit insgesamt annähernd 800 Mitgliedern. Der vom Schriftführer erstattete Bericht über das Bundes- singen 1932 ließ erkennen, daß die Veranstaltung einen befriedigenden Verlauf genommen hat. So­dann beschäftigte man sich mit der Neuregelung der Beitragszahlung. Eine längere Aussprache galt dem im nächsten Jahre abzuhaltenden Liedertag, zu dem ein Wertungsrichter hinzugezogen werden soll. Als Tag wurde der 21. Mai festgelegt. Zur Uebernahme der Veranstaltung lagen Anträge vonFrohsinn", Hochelheim,Sängerkranz", Watzenborn, undLie­derkranz", Leihgestern, vor. Die Versammlung wählte Hochelheim zum Festort. Die Form des Wer­tungssingens soll eine Aenderung erfahren insofern, als den Vereinen kein bestimmter Chor oorgeschrie- den wird. Die Auswahl der Lieder bleibt den Ver­einen überlassen mit der Einschränkung, daß als erstes Lied ein homophones oder polyphones Volks­lied gewählt wird. Hinsichtlich des zweiten Liedes steht die Wahl völlig frei. Um das Programm etwas abwechslungsreich zu gestalten, sollen die Vereine in zwei Gruppen geteilt werden, und zwar in eine Gruppe, die das homophone, und eine Gruppe, die das polyphone Volkslied zum Vortrag bringt. Als nächster Tagungsort wurde Pohlgöns bestimmt. Zum Bundessängertag werden zwei Delegierte ent­sandt.

Landkreis Gießen.

T L i ch, 21. Okt. Dem gestrigen Bericht über einen Werbeabend des Gießener Stadttheaters ist nachzutragen, daß der Bunte Abend, der auf kommenden Samstag fest­gelegt war, mit Rücksicht auf eine Veranstaltung des hiesigen Arbeitergesangvereins auf einen spateren Termin verlegt wurde. Die gelösten Karten behalten ihre Gültigkeit.

LJ Ronnen roth, 20. Okt. 3n einer hier im »Deutschen Haus" abgehaltenen Sitzung des

G a uvorstandes des Sängergaues Chattia - Wettertal" wurde beschlossen, denGausängertag am Sonntag, 23. Oktober, im Saale von Gastwirt Wilhelm Will in A l - b a ch abzuhalten. Cs wurde hauptsächlich beraten wie sich der Liedertag 1933 gestalten soll. Die Gauversammlung wird hierüber endgültig be­schließen.

Kreis Friedberg.

Butzbach, 20. Okt. Nach dem jetzt vorliegen­den Ertragsergebnis der Kraft post en Vutzbach Hochelheim und Butzbach Ziegenberg für das Vierteljahr Juli/September war wiederum ein wesentlicher Fehlbe­trag zu verzeichnen, so daß die von den beteiligten Gemeinden (Hochweisel, Münster, Langenhain, Nie­derkleen, Dornholzhausen, Pohl-Göns, Kirch-Göns, Butzbach) gewährleisteten Garantiesummen in voller Höhe in Anspruch genommen werden mußten. Dem Vernehmen nach beabsichtigt die Reichspostverwaltung, durch eine Aenderung der Linienführung die Kraftposten wirtschaftlicher zu ge­stalten insofern, als die bisher bis Hochelheim durch­geführten Fahrten demnächst nur noch bis Nieder­kleen geführt werden sollen.

Kreis Büdingen.

y Bad Salzhausen, 20.Oft. Mit Schluß des Badehauses ist für unseren Badeort die dies­jährige Kurzeit beendet. 3m ganzen kann man mit dem Ergebnis zufrieden sein. Die Zahl der Badegäste war fast dieselbe wie im vorigen Sommer, die Zahl der abgegebenen Bäder lag etwas höher, als im vorigen Jahre, was wohl auf die Senkung der Bäderpreise und die Ein­führung von Pauschalkuren zurückzuführen ist. Erfreulicherweise ist es den Bemühungen des Ortsvorstandes und des Kurvereins Bad Salz­hausen gelungen, daß von einer Versetzung des derzeitigen Kurdirektors, des Medizinalrats, Amts- und Badearztes Dr. Meier, als Kreis­arzt nach Bensheim abgesehen wird und unserem Bade seine umsichtige, erfolgreiche und stets auf Hebung des Bades bedachte Verwaltung er­halten bleibt. Einen wesentlichen Fortschritt er­hofft man nun aus der Errichtung eines Schwimmbades, das in den Wiesen am Riddaer Hang, unmittelbar unterhalb des Land­grafenteiches, bestehend aus einem großen Süh- wasserbecken und einem kleineren Becken für Sol­bäder, angelegt werden soll. Das Süßwasser kann sehr leicht aus dem Landgrafenteich mit seinen starken Quellen abgeleitet werden. Dem Kultur­bauamt Friedberg sind die Vorarbeiten und die weitere Ausarbeitung des Planes übertragen worden. Eine Untersuchung des Bodens für die Becken mittels Bohrlöcher von 4 Meter Tiefe ergab ein sehr günstiges Resultat. Die maß­gebenden Stellen sind bereits mit der hessischen Regierung wegen der Anlage in Verbindung ge­treten und hoffen, daß der Staat als Eigentümer der Badeanlagen den Hauptteil der Kosten für das Schwimmbad übernimmt. Die Gemeinde will aus ihren Mitteln 7000 bis 8000 Mk. beitragen.

Kreis Schotten.

Schotten, 20. Okt. Das Kreisamt Schotten gibt bekannt, daß aus Grund des Gesetzes über die Schlachtvieh- und Fleischbeschau die ge­werbsmäßige Verwendung von Fleisch, bei welchem zwecks Verwendung im

eignen Haushalt die Untersuchung un­terbleibt, verboten ist. Als eigner Haus­halt im Sinne dieser Vorschrift gelten nicht die Haushalte von Krankenhäusern, Erziehungsanstal­ten, Speiseanstalten, Armenhäusern und ähnlichen Anstalten, sowie der Haushalt der Metzger, Fleischhändler, Gast-, Schank- und Speisewirte. Weiter wird in der kreisamtlichen Bekannt­machung gesagt:Es wird in letzter Zeit gerade darüber geklagt, daß Wirte bei Schlachtungen die Anmeldung zur Schlachtvieh- und Fleischbeschau unterlassen. Häufig werden 2 Schweine geschlachtet und nur 1 Tier zur Beschau angemeldet, da das andere imeigenen Haushalt verwendet werden soll. Dies ist gesetzwidrig und strafbar. Steht schon bei Schlachtungen für den eigenen Haushalt fest, oder ergibt sich aus den Llmstän- den ter Schlachtung, daß beabsichtigt ist, von dem Fleisch an nicht dem Haushalt des Besitzers angehörige Personen abzugeben, so muh nach dem Reichsfleischbeschaugeseh die Untersuchung erfolgen. Also auch bei Schlachtungen, von denen das Fleisch zur Beköstigung von Personen, die nicht zum eigenen Haushalt gehören (z. B. zur Entlohnung für geleistete Hilfe beim Dreschen, ferner bei Hochzeiten, Kindtaufen pp.) verwendet wird. Die Gendarmeriestationen sind zur äleber- wachung dieser Bestimmungen erneut angehalten worden. 3m Llebertretungsfalle erfolgt Bestra­fung."

Kreis Alsfeld.

II. Mücke, 20. Okt. Die Gewerkschaft 2 u i s e" stellte in ihren Betrieben in Weickarts­hain und Stockhausen zwanzig Arbeiter ein. Es besteht die Möglichkeit weiterer Einstel­lungen.

58. Grebenau, 20. Okt. Die Firma Dampf, sägewerk Heinr. Risse r in Reimenrod, bie vor einigen Wochen wegen Mangels an Auf­trägen den Betrieb schließen mußte, hat dieser Tage ihren Betrieb wieder eröffnen können, so daß etwa 20 Mann auf einige Wochen wieder Be­schäftigung gefunden haben. Ebenso haben viele Arbeiter in den Förstereien des Forstamtsbezirks Grebenau bei den im Herbst ausgeführten Kulti­vierungsarbeiten Beschäftigung gefunden. Leichte Erscheinung der spinalen Kinderlähmung rourte dieser Tage bei dem vierjährigen Söhnchen des Landwirts Heinrich Kreuzer in Reimenrod festgestellt. Das Kind wurde auf Anordnung des Arztes der Klinik zu Gießen zur Beobachtung über­wiesen.

Preußen.

Karabinerschüffe auf den Bruder.

)[ Marburg, 20. Okt. Die heutige Sitzung des Marburger Schwurgerichts galt einer Anklage gegen den ledigen 33jährigen Landwirt und Berg­mann August Geller aus Königsberg tei Wetzlar (früherer Kreis Biedenkopf), dem zur Last gelegt wurde, am 13. August versucht zu haben, seinen Bruder Ludwig durch Erschießen zu töten. Wie der Angeklagte, ter älteste von drei Brüdern, erklärte, ist sein Vater vor vier 3ahren gestorben. Die elterliche Landwirtschaft wurde zunächst von dem zweit­ältesten Bruder Ludwig, der gelernter Landwirt ist, versehen, später, als ter Angeklagte und sein jüngster Bruder Ferdinand arbeitslos wurden, von den drei Brüdern gemeinsam bewirtschaftet. Ludwig fühlte sich als Herr des Hofes und hänselte oft die beiten anderen Brüder, wodurch Zank und Streit in der Familie entstanden. 3n der Mittagsstunde des 13. August kam es wie­

derum dadurch zu Reitereien, daß Ludwig Teile einer Mähmaschine versteckt hatte, die August und Ferdinand benutzen wollten. Ludwig ver­weigerte die Heransgabe der Maschinenteile mit kränkenden Worten, wodurch sich August so er­regte, daß er einen umgearbeiteten Militärkara­biner hervorholte, ihn mit drei Patronen lud und sich dann hinter die etwa 30 Meter vom Wohnhaus entfernte Mauer in Anschlag setzte. Er wollte angeblich seinem Bruder Angst machen und feuerte einen Schuß in das Fenster der Wohnstube, wo sich Ludwig gerade befand. Als dieser nach dem ersten Schuß in die Haus­türe trat, feuerte August einen zweiten Schuß auf ihn ab. Ludwig lief schnell ins 3nnere des Hauses, worauf August noch den dritten Schuß hinter ihm herschickte. Sämtliche Schüsse gingen glücklicherweise dank des Umstandes fehL daß das Korn am Karabiner fehlte und dieser etwa 1,20 Meter zu hoch schiehL August steckte darauf­hin den Karabiner in einen Sack und verbarg ihn im nahen Walde. Er radelte anschließend nach Gießen und kehrte erst abends nach Hause zurück, wo ihn die Landjägerei verhaftete. 3n einem Geständnis, das der Angeklagte am nächsten Tage vor dem Amtsgericht Gladenbach ablegte, gab er zu, daß er seinen Bruder wohl habe treffen, nicht aber töten wollen. Gelegentlich einer Haus­suchung fanden sich im Zimmer des Angeklagten noch 50 Schuß Karabinermunition und acht Sprengpatronen; letztere stammten noch von der Tätigkeit des Angeklagten als Bergarbeiter her.

Wegen Vergehens geg'endasSpreng- stoffgefeh wurde er inzwischen durch Straf­befehl rechtskräftig zu drei Monaten Ge­fängnis verurteilt. Bei der heutigen Ver­nehmung suchte der Angeklagte sein früheres Geständnis teilweise zu widerrufen, wobei er angab, der Untersuchungsrichter habe ihm damals die Worte in den Mund gelegt. Auf Vorhalten des Vorsitzenden gab er aber doch zu, daß er beim zweiten Schuß auf die Brust des Bruders gezielt habe. Mutter und Brüter des Ange­klagten machten in ter Beweisaufnahme von dem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch. Ober­landjäger Kroll hat den Angeklagten tei feiner Festnahme auf die Verwerflichkeit seiner Hand­lung hingewiesen. Dieser hat erwidert:Wenn ich getroffen hätte, wäre auch nichts daran zu ändern gewesen". Zwei weitere Zeugen stellten dem Angeklagten bezüglich seiner menschlichen Eigenschaften das teste -Zeugnis aus. Die Staats­anwaltschaft ließ die Anklage wegen versuchten Mortes fallen und beantragte wegen versuchten Totschlags ein 3ahr Gefängnis. Das Urteil lau­tete wegen versuchter Tötung auf sieben Mo­nate Gefängnis unter Einbeziehung ter drei Monate wegen des Sprengstoffvergehens. Es billigte jedoch unter Berücksichtigung mildern­der ilmftänte für den Strafrest von vier Mo­naten dreijährige Bewährungsfrist zu und rech­nete die Untersuchungshaft (seit 13. August) an. Der Angeklagte nahm das Urteil an.

Aus aller Welt

Ein Deutscher in der Schweiz zu Zuchthaus oerurteilL

Dieser Tage hatten sich vor dem Schwur­gericht in Genf ter im 3 ah re 1903 in Groh- Dirschkeim (Ostpreußen) geborene H o m k e und ein Komplice wegen zahlreicher Einbrüche in ter Umgebung von Genf zu verantworten. Homke wurde zu 5 3 ahren Zuchthaus verurteilt und wird außerdem nach Verbüßung ter Strafe des Landes verwiesen.

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