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nr. 41 Erster Matt

182. Jahrgang

Donnerstag, 18. Zebruar 1952

Erscheint täglich, nutzer Sonntags und feiertags. Beilagen: Die Illustrierte Gtetzener ^amilienblätter Heimat im BUd Die Scholle

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Mit 4 Beilagen RM. 1.95 Ohne Illustrierte 1.80 Zustellgebühr .. , -.25 Auch bei Nichterscheinen von einzelnen Nummern infolge höherer Gewalt.

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General-Anzeiger für Oberhessen

Vrvck Mtib Verlag: vrühl'sche ll«iverßtütr-vlich- 11Ö Stetwöniderei R. tauge In Rieften. Sdfnftlettnng und Geschäftsstelle: Schnlstrafte 7.

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Chesredadteur

Dr. Fnedr. Will». Lange. DerantwoNlich für Dolttik Dr. 5c. Wilh. Lange: für Feuilleton Dr H.THqriot: für den übrigen Teil Ernst Blumschein und für den Anzeigenteil Mar Zitter, sämtlich in Giehen.

Oie deutschen Abrüstungsvorschläge in Gens überreicht.

Deutschland fordert allgemeine Abrüstung nach den Grundsätzen feiner eigenen Entwaffnung.

Berlin, 18. Febr. (ERB. Funkspruch.) Der Führer der deutschen Delegation aus der Genfer Abrüstungskonferenz, Botschafter N a d 01 n n, hat dem Vorsitzenden der Konferenz die deutschen Abrüstungsvorschläge überreicht. In der heutigen 'Versammlung wird Botschafter Nadolny die deutschen Vorschläge im einzelnen begrün den. Der deutsche Borfchlag führt aus:

Die deutsche Negierung Hal als Abschluß der Ar­beiten der vorbereitenden Abrüstungskommission den von dieser ausgcarbeiteten Konventionsent­wurf abgelehnt, aber in Aussicht geftcUt, datz sic sich auf der Konferenz mit allen Kräften darum bemühen werde, int Verein mit den anderen Staa­ten für die Erreichung des Abrüstungszieles den richtigen Weg zu finden. In diefem Sinne legt die deutsche Delegation die nachstehenden Vor­schläge der Konferenz vor

Bei der Ausarbeitung der Vorschläge ist die deutsche Delegation davon ausgegangen, datz in Deutschland sowie drei anderen Staaten d i e Abrüstung bereits feit einer Reihe von Jahren durchgeführt ist, und zwar aus Grund einer Festsetzung derjenigen Mächte, die den Artikel 8 der völkerbundssatzung ver­saht und die zugleich erklärt haben, datz diese den ersten Schritt zu der In der Satzung vorgesehenen allgemeinen Abrüstung bilden sollte. Sie wird daher von deutscher Seite als richtunggebend für die Ab­rüstung sämtlicher völkerbundo- mitgtieder angesehen, zumal es Im Völker­bund nur grundsätzlich gleichberech­tigte Mitglieder geben kann, von denen keine» diskriminiert werden darf. Die Grund- fätze für die allgemeine Herabsetzung und Ver­minderung der Rüstungen, deren Festsetzung der Konserenz obliegt, können für sämtliche Bunbeemilglifbcr und diejenigen Länder, die sich seiner Abrüfkungsaktion anschiietzen, nur die gleichen fein.

Die nachstehenden Vorschläge, die, ohne er­schöpfend sein zu wollen, die Auffassung der deutschen Regierung in groben Zügen wieder­geben, zielen daraus ab, eine wirksame. alleHü« stungssaktoren umfassende R ü- stungsverminderung und -begren- zung durchzusühren. Die enthalten diejenigen fundamentalen Maßnahmen. die vor allem f ü r d i e Verhinderung eine- Angriffe- wichtig sind. Die Vorschläge beruhen auf dem Grundsatz, das) künftig nur ein für alle Staaten in gleicher Weise geltende- A b r ü st u n g - s tz st e m bestehen kann, das bei Einsetzung möglichst niedriger Rüstungszahlen für a(le Staaten eine gerechte und wirksame Lösung de- Abrüstungsproblems ermöglichen würde. Sie tragen überdies der Notwendigkeit Rechnung, die nationale Sicherheit der Dölker, so wie dies in Artikel 8 der Satzung vorgesehen ist, zu berücksichtigen. Indem die deutsche Dele­gation diese Dorschläge der .Konferenz unter­breitet. legt sie Wert daraus, ihren Standpunkt dahin zusammenzusassen, datz die deutsche Re­gierung nur eine solche Konvention für annehmbar hält, deren Destimmungen f ü r sie in gleicher Weise gelten wie für die anderen Staaten.

1. Lcmdstreitkräste.

A. Personal.

1. Das Personal der Landstreit­kräfte soll allgemein nur im Wege frei­williger Verpflichtungen rekrutiert werden. ä

2. Sollte sich diele Regelung auf der Konferenz als undurchführbar erweisen und daher den Staa­ten allgemein dieWah 1 deS Wehrsyst e m s ü b e r l a f f e n bleiben, so müssen bei Wehrpslicht- heeren d i e ausgebildeten Reserven, die bekanntlich den Hauptbestandteil der Kriegsheere bilden, 'ngemessen bewertet und eben- sali- in die allgemeine Beschrän­kung einbezogen werden.

3. Staaten mit MilizsYstem müssen auf je­den Fall eine ihren besonderen'Verhältnissen Rech­nung tragende Berücksichtigung finden.

4. Für die Offiziere ist ein möglichst nied­riger, für alle Staaten gleicher Prozent­satz der Gesamtstärke des Personals feft- zusetzen, der nicht überschritten werden bar*.

5. Die Polizei, die Gendarmerie und ähnliche Verbände müssen begrenzt und Be­stimmungen unterworfen werden, die ihre mili­tärische Verwendung ausschliehen.

B. Material.

6. Die Unterhaltung und Verwendung nachstehen, der Kampfmittel soll ohne Einschränkung allge­mein untersagt werden:

a) außerhalb von Festungen und Bescstigungs- plagen Kanonen über 77 mm und Haubitzen über 105 mm,

b) innerhalb von Festungen und Befestigungs- Plätzen Kanonen über 150 mm und Haubitzen über 210 mm;

c) Geschütze aller Art mit einem Kaliber von über 150 mm ;

d) Kampfwagen jeglicher Art.

7. Die danach erlaubten Waffen sind für jeden Staat nach Art und Menge nebst einem einheitlichen Zuschlag als Ersatz für Ausfälle feft- zusetzen Für diejenigen Staaten, die keine eigene Rüstungsindustrie besitzen, können außerdem gewisse Reservebestände zugelasten werden. Die jemgen Waffen, die über die zugelassenen Mengen hinaus vorhanden sind, müssen vernichtet werden.

C. Befestigungen.

8. Die Anlage und Unterhaltung von Festungen, beseitigten Plätzen und Werken, die wegen ihrer Rähe zur Landesgrenze eine unmittelbare Bedrohung des Nachbarstaates bar- ftellen und etwaige Maßnahmen der KriegSver- hütung beeinträchtigen könnten, soll verboten werden. (Wegen der Äüftenbcfeftigungen siehe un­ter 11. C.).

2. Geestreiikräste.

A. Material.

9. Die Höchsttonnage der einzelnen Schiffe ist unter gleichzeitiger proportionaler Verminderung der Gesamttonnage herabzu- sehen. Kein Kriegssahrzeug soll fünftig eine größere Wasserverdrängung als 10 000 Tonnen oder ein Geschützkaliber von mehr alS 280 Milli­meter haben.

10. Dav Halten von Flugzeugträgern wird allgemein untersagt, da, wie unter lll. au-gesührt, das Halten von Cuftftreit- l r ä f t e n zu Lande und zu Wasser verboten werden soll.

11. Die llnterwasscrfahrzeuge sind ab zuschafsen und zu verbieten.

12. FolgendeBegriffsbestimmungen" werden, soweit es sich nicht um Spezial- und von einer Begrenzung ausgenommene Fahrzeuge han­delt, eingeführt:

a) L ini enfchiffei Kriegsjahr zeuge mit enter Wasserverdrängung über 6000 Tonnen oder einem Geschützkaliber über 150 mm;

b) Kreuzer: Kriegsfahrzeuge mit einer Was- IcrDcrbrängung über KOO Tonnen oder einem Geschützkallber über 105 mm;

c) Zerstörer: Kriegssahrzeuge, deren Master- Verdrängung 800 Tonnen und deren Geschütz- kaliber 105 mm nicht überschreitet.

13. Das nicht schwimmende Material der Marine ist für jeden Staat nach Art und Menge festzusetzen.

B. personal.

14. Da- Personal der Marine soll allgemein nur im Wege der freiwilligen Ver­pflichtung rekrutiert werden. Jedoch wird das System dem für da- Personal der Landstreit- kräste festzusehenden DegrenzungSshstem anzupas­sen sein.

15. Für die Offiziere und Deckoffiziere ist ein ge­wisser Prozentsatz der Gesamtstärke festzusetzen, der nicht überschritten werden darf.

C. Befestigungen.

16. Die Küstenbefestigungen können grundsätzlich in dem gegenwärtigen Umfange b e - fteben bleiben, jedoch sollen Befestigungen, die natürliche Wasserstraßen beherr­schen, verboten werden, um allen Rationen die freie und unbehinderte Durch­fahrt durch diese Wasserstraßen zu ermöglichen.

3. Lufistreitkräste.

17. Die Unterhaltung jeglicherLust- streitkräfte wird verboten. Das ge­samte bisher im Dienste, in der Reserve oder auf dem Lager befindliche Material der Lust­streitkräfte ist zu zerstören, mit Ausnahme der Massen, die auf die den Land- und See- streitkrästen zugebilligten Beständen übernommen werden.

18. Das Abwerfen von Kampfmitteln jeder Art'aus Luftfahrzeugen sowie die Vorbereitung hierfür ist ohne jede Ausnahme zu untersagen.

19. Um die Durchführunades Verbotes jeglicher militärischer Luftfahrt unter allen Umständen sicherzustellen, ist unter anderem folgendes zu sagen:

a) jede Ausbildung und Fortbildung in der Luftfahrt, die einen militärischen Cha­rakter oder Zweck hat;

b) jede Ausbildung und Tätigkeit von Wehr­machtsangehörigen in der Zivilluft­fahrt.

c) Luftfahrzeuge zu bauen, zu hallen, einzu- führen, oder in Verkehr pi setzen, die in irgendeiner Weise gepanzert oder g e; schützt sind, ober die mit Einrichtungen für Aufnahme von Kriegsmaschi­nen jeder Art wie Stammen, Maschinen- gewehre, Torpedos, Bomben oder mit Vi­sier- oder Abwurfeinrichtungen für solche Kriegsmaschinen versehen sind;

d) die Unterhaltung irgendwelcher militärischen Zwecken dienender Beziehungen zwi­schen Militär- und Marineverwallung und der Zivilluftfahrt.

4. Allgemeine Bestimmungen.

A. Chemische Waffe.

20. Verbot der militärischen Verwendung von StickgaS. Giftgas oder ähnlichen Gasen und allen ähnlichen Flüssigkeiten. Stossen oder Verfahren sowie aller Mittel des Bak­terienkrieges wie auch die Vorbereitung der Verwendung dieser Kampsmittel.

B. Waffenhandel und Herstellung.

21. Die Sin- und Ausfuhr von Kriegswaffen und deren Munition sowie von Kriegsgerät ist grundsätzlich zu verbieten. Jedoch muß für diejenigen Staaten, die nicht in der Lage sind, die für sie festgesetzten Mengen an Waffen. Kriegsgerät und Munition herzu­stellen. die Möglichkeit sichergestellt werden, die erforderlichen Mengen aus dem Au-lande zu beziehen.

22. Die Herstellung von Kriegswassen und Munition, sowie von Kriegsgerät dars nur in beftimmten privaten und staa11ichen Fabriken oder Werkstätten erfolgen, die der Oessentlichkeit bekanntzugeben sind. Die Regierungen verpflichten sich, durch geeignete Maßnahmen sicher­zustellen, daß die Produktion nicht die Mengen

überschreitet, die für sie und zur Ausfuhr an Staaten ohne Rüstungsindustrie zugelassen sind.

C. Ausgaben.

23. Entsprechend der in Artikel 8 der Völker­bundssatzung enthaltenen Verpflichtung der Völker­bundsmitglieder. in der offensten und erschöpfend ft en Welle alle Auskünfte über den Stand der Rüstungen auszutauschen, muß sich der Austausch der Rüstungsangaben auch aus die R ü st u n g s a u s g ache n erstrecken.

D. llebcrwachung.

24. Die Durchführung und Einhaltung der Ab­rüstungsbestimmungen ist durch ein für alle Staaten gleiches Verfahren der äleberwachung sicherzustellen

5. llebergangsbestimmungen.

25. Soweit die Durchsührung der vorstehenden Vorschläge Maßnahmen technischer ober organisatorischer A r t notwendig macht, wird die Konserenz über da- Verfahren und über die Fristen Bestimmungen sestzusetzen haben, nach denen sich die einzelnen Staaten bei der ileberfübrung ihrer heutigen Rüstungen auf den der Konvention entsprechenden Rüstung-stand zu richten haben.

Oie kommende Reichslagssitzung.

Oie Mißtrauensanträge der Opposition. Große politische Aussprache. Brüning sucht die Entscheidung.

Berlin, 17. Febr. (VDZ.) Zu Beginn der Ple- naroerHandlungen des Reichslages in der nächsten Woche werden die R a k 1 0 n a l s 0 z i a l i st e n einen Tnifttraueneantrag gegen da» Ge­samtkabinett Brüning und einen Antrag aus Auslösung des Reichstages einbrin­gen. Gleichartige Anträge sind von den Deutsch- nationalen zu erwarten. Die Lammuni st en haben bereit» am heutigen Mittwoch einen Miß- traucnsantrag gegen das Reichskabinett und einen besonderen gegen Minister Groener eingebracht. Der Aeltestenrat des Reichstages, der für Montag einberufen ist, wird sich mit der Frage zu beschäs- tigen haben, ob diese Mißtrauensanlräge mit der Beratung über den Termin für die Reichspräsidentenwahl, der oorläufig als einziger Punkt auf der Tagesordnung bet ersten Reichslagssihung am Dienstag steht, verbunden werden sollen, ober ob ble Mißtrauensvoten a l» besonberer Punkt auf bie lagesotbnung ge­setzt werben. 3n dem letzteren Falle würbe immer­hin ble Möglichkeit bestehen, baß eine Mehrheit be» Reichstages ber Aussetzung aus bie lagesorbnung widerspricht und dadurch eine baldige Ent­scheidung übet die Mißtrauensanlräge ver­hindert.

Da jedoch die Regierung, wie in parlamen­tarischen ft reifen verlautet, fclbft den Wunsch hat, schon aus außenpolitischen Gründen eine klare Entscheidung herbeizusühten, so rechnet man damit, daß die Beratung über den Vorschlag der Reichstegietung zur Festsetzung des Termins

der Präsidentenwahl zu einer großen Aus­sprache über bie gesamte Politik der Reichstegietung in den vergangenen Mo­naten ausgestaltet wird, an der sich von jeder Fraktion mehrere Redner beteiligen, die also drei bi» vier Tage in Anspruch nehmen dürste. Rach Abschluß dieser Aussprache würbe dann nicht nur über den Termin für die Präsidentenwahl, sondern auch über die Mißtrauensanlräge und da­mit über da» Schicksal des ftablnetts Brüning entschieden werden. In diesem Sinne dürfte sich ber Aeltestenrat am Montag aussprecheu.

Bisher ist nicht vorgesehen, daß bic große poli­tische Aussprache etwa burch längere Darlegungen bcs Reichskanzlers Dr. Brüning eingeleitet wird. Ls ist vielmehr beabsichtigt, daß nur Reichsinnen­ministet Groener zu Beginn ber Sitzung ba» Wort nimmt, um ben Vorschlag ber Reichstegie- rung für bie Präsibentenwahl zu begrünbeu. Dr. Brüning hält sich jeboch zum Eingreifen In bie Debatte bereit 3c nach bem Verlauf ber Aussprache werben bet Reichskanzler ober auch anbete Regie- rungsmitglieber bas Wort nehmen. Das Schicksal des Kabinetts Brüning wird wieder, wie schon mehrmals im wesentlichen von ber Haltung bet DvP., de» Landvolkes und der Wlrtschastspartei gegenüber den Mlß- frauensanfrägen abhängen. Diese Fraktionen wer­den ihren Entschluß wahrscheinlich wieder bis zum letzten Augenblick zutückhatten. 3hte Fraktlon»- sltzungen sind für Montag und Dienstag anbr- raumf.

Oie Oeutschnationale Volkspartei zur Präsidentenwahl.

Llmfaffende Vollmachten für Or. Hugenberg.

Berlin, 17. Febr. (TU.) Die Deutjchnat'onale Pressestelle teilt mil:

Der Vorstand der Deutschnationalen Volkspanei trat am Mittwoch in Berlin zu der angefünbigten Sitzung zusammen. Der Sitzung des Vorftanbes wohnte der in ber letzten Tagung ber Parteivertretung in den Parteioorstanb gewählte Prinz Oskar von Preußen erstmalig bei. Dr. Hugenberg begrüßte ihn auf bas herzlichste und wertete seine Zugehörigkeit,zum Parteivorstand als ein sichtbares Zeichen ber engen und treuen Ver bunbenbeit der Deutschnationalen Bolkspartei mit bem Haufe Hohenzollern. öobann wies Dr. Hugen­berg baraus hin, baß seit einigen Wochen als Er­gebnis des klaren und unentwegten Kampfes der Partei gegen die verderbliche Herrschaft der schwarz- roten Parteien insbesondere auch gegen das Kabinett Brüning und das von ihm vertretene Lyftem i n steigendem Maße ein Zustrom von Kräften zur Partei eingesetzt habe.

Dr Hugcndcrg berichtete darauf über die durch die Reich-Präsidentenwahl ge'chaffene pollftfche Lage. Dabei wurde auch über die bei der RSDAP. bestehenden Absichten Mitteilung gemacht. In vollständiger Ucbereinftimmung aller Landesverbände und Vorstandsmitglieder be­grüßte der Dorstarrd die Stellungnahme des Par­teiführers gegenüber dem Versuch Brüning-, den Reich-präsideillen durch den Reichstag wieder­wählen zu lallen und die Veröffentlichung der Par­teileitung, die den Kamps gegen die von

der schwarzroten Koalition getra­gene Kandidatur H in denburgs ankün­digt. Der enge Zusammenhang zwischen Preußen- wahlen und Reich-Präsidentenwahl wurde ein­gehend erörtert und da bet betont, daß der Reichs­präsident durch die Politik deS Reichskanzlers Brüning, die seit Sommer 1931 aus ein Statt­finden der Preußen wählen nach der ReichSpräfi- dentenwahl gerichtet war. in eine für ibn recht peinliche Lage hineinmanövriert worden ist, in der et sich zur Zeit desindet, und in den letzten Wochen befunden hat.

Der Vorstand billigte öie Zurückhal­tung. die seitens der Deutschnationalen Par­tei aus besonderen Gründen in derRennung von Kandidaten geübt wurde. Allseitig wurde betont, daß der ausschlaggebende Gesichts­punkt für die Behandlung der Reichspräsidenten- frage der in Harzburg verkündete Kampf ge­gen das System sein muß. Dabei wurde die Frage geklärt, bei welchem Vorgehen die größte Ar^ahl von Stimmen für die nationale Oppo­sition erzielt werden kann. Zum Schluß der Be­ratungen erklärte der Vorstand einstimmig, daß er alle ©eitere Entscheidungen in der Frage der Reichspräsidentenwahl vertrauensvoll in die Hand von Dr. Hugenberg lege Der Vorstand faßte ferner eine Entschließung in der Memelfrage und zur Aufhebung der die Mei­nungsfreiheit einschränkenden R otverordmmgen, die am Donnerstag veröffentlicht werden.