Ausgabe 
17.12.1932 Erstes Blatt
 
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Samstag, 17. Dezember M2

Gießener Anzeiger (General-Anzeiger für Gberhesfen)

Nr. 297 Zweites Blatt

Achtung! Verjährung!

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öhne Gewähr

Nachdruck verboten

2. Ziehungstag

15. Dezember 1932

60 Gewinne ju

182127

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251777 253501 271559

nur künstlich und nicht dauernd möglich fei. Don

y i h l ß i v y u ii y* ----- ---- ----' ' ' . " - ' , -

Einzelrichter der 33 Jahre alte Arbeiter Johann größter Tragweite und dann leine Gedanken über Gärtner aus Mainz und der 30jährige Mau- die verschiedenen Formen der Regierungen, über

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Der Telefunken 343 bringt

Der Telefunken 231 nimmt

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(bei Gleichstrom RM 258,-)

(bei Gleichstrom RM 199,-)

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272182 287866

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Machen Sie jeden Tag zum Festtag! mit einem Radio-Apparat, wie es diese beiden TELEFUNKEN­APPARATE sind. Trennscharf, k!angrein und laut bringen sie Sender nach Sender, aus ganz Europa.

173254 268229

387837

I

99343 143134 163512

182655 208717 212587

rer Peter Steinmacher aus Frankfurt a. M. zu verantworten. Dei einer Haussuchung bei Steinmacher waren vor einiger Zeit 7,65 kg unversteuerter Tabak gefunden worden, der aus Schmuggel gut stammte. Außerdem wurde festgestellt, daß bereits früher Tabaksen­dungen im Auftrage Gärtners an Steinmacher abgegangen waren, die auch bereits weiterverkauft worden sind. Beide Angeklagte wurden wegen Steuerhehlerei zu je 1 0 0 0 0 M k. Geld­strafe, 27 Mk. Wertersatzstrafe und Gärtner außerdem zu drei Monaten Gefängnis verurteilt.

4 Gewinne zu 5000 *)IL

8 Gewinne zu 3000 M. 396546

8 Gewinn» zu 2000 M. 223327

26 Gewinne >u 1000 M. 117402 137551 171718 303716 339706 334647

Eewinnauszug

3. Klaffe 40. Preuß.-Siidbeulsche (206. Preuß.) Staats-Lotterie

WSR. Mainz, 16. Dez. Wegen Steuer- Hinterziehung hatten sich gestern vor dem

Aus jede gezogene Nummer sind zwei gleich bebe Gewinne gefallen, und zwar |e einer aus die Lose gleicher Nummer in den beiden Abteilungen I und II

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> 18. Dez., Leib

achm. Be»

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es bei richtiger Bedienung mit dem größten au Einschi. Röhre'* RM 189,-

Vestehl für den Gläubiger die Gefahr der Ver­jährung, so sorge er schleunigst, vom Schuldner, wenn irgend möglich in schriftlicher Form, eine vertragsmäßig erneute Anerkennung der betr.

Forderung zu erhalten.

Er wandle, wenn möglich, die Kaufgeldforderung in eine Darlehensforderung um (siehe oben unter Nr. 1). Notfalls nehme er die Hilfe eines Rechtsanwalts oder der Geschäftsstelle des nächsten Amtsgerichts in Anspruch. Wer durch seine Saum­seligkeit Geld verliert, darf nicht das Gesetz, sondern nur sich selbst verantwortlich machen. F. G.

Aufklärung von Einbruchsdiebstählen und Aaubüberfällen.

WSN. Mainz, 16. Dez. Den Bemühungen der Kriminalpolizei ist es gelungen, fünf schwere Einbruchsdiebstähle und einen versuchten Einbruchsdiebstahl aufzutlären. Es handelt sich um Einbrüche, die in der letzten Zeit in drei verschie­denen Lagerhallen, bei einer Lebensmittelgroß­handlung und einem Tünchermeister verübt wur­den, 4,tt»ie um die Entwendung von 12 000 Ziga­retten aus einem Lastkraftwagen. Sämtliche Straf­taten find in der raffiniertesten Weise während der Nacht begangen worden. Den Tätern,' die hin­dernde Verschlüsse mit einem Schneidegerät (Pio-

Die Ziehung der 4. Klasse der 40. Preußisch- Süddeutschen U66. Preußischen) Staats-Lotterie findet am 11 und 12. Januar 1933 statt.

165309 187031 201928 234654 267401 323492

3n der heutigen Vormittagsziehung wurden Gewinne über 400 M. gezogen

2 Gewinne zu 50000 M. 152643

2 Gewinn» zu 100-0 M. 183465

2 Qtetoinne zu 5000 M. 30718

8 Gewinne zu 3000 M. 161977 195965 290510 346.28

8 Gewinn, |u 2000 M., 148971 258820 305545

350855

34 Gewinn» ,n 1000 M. 64143 70391 88013 96454

243861 ______ _______ ______

29/269 303294 324721 330282

363860 364110 380961 388367

42 ®ti i :ne ,u 500 fH. 10285 29835 36219 66689 74393 75941 96184 105821 107091 109909 127060 132650 148621 148857 162494 187801 205960 209221 234873 375632 396131

In der heutigen Nachmittagsziehung wurden Gewinne über 401) M. gezogen

2 Gewinne zu 100000 M. 135345

213326 221602 308229 328951 339272 339650 364454

60 Gewinne -n 800 M. 6519 16418 29868 32180

Büchertisch.

Oswald Spengler. Politische Schriften. 338 Seiten. München. Verlag C. Sy Deck. Geheftet 3,60 Mk., in Leinen 4,80 'Mk. (475.) Spenglers Dorrede zeigt die inneren Zusammenhänge der sieben in dieser Dolksaus- gabe vereinigten Aufsätze und Reden, in denen er über die Lage Deutschlands und die Lage der Welt, ihre Aufgaben und Zukunft spricht. Die Ausgabe enthält vier bis jetzt unveröffentlichte Dorträge. In dem ersten überDas Doppelant­litz Rußlands und die deutschen Ostprobleme" weist er auf das Russentum hin, in dem er für heute und in Zukunft das nächste Problem für uns sieht. Nachdrücklich zeigt er dabei die ver­änderte geographische Lage Deutschlands, das nicht mehr der führende Staat in Mitteleuropa sei, sondern derGrenzstaat gegen Asien". In der gleichfalls noch ungedruckten RedeReue Formen der Weltpolitik" geht er von dem Ge­danken aus, daß die Dormachtstellung Frankreichs

die Verjährung.

Im P o st s ch e ck v e r k e h r verjährt der Anspruch in zwei Jahren. Die Verjährungsfrist läuft vom Schlüsse des Jahres an, in welchem der Auf­trag dem zuständigen Postscheckamt erteilt wurde.

Für Postanweisungen läuft eine sechs­monatige Verjährungsfrist, das gleiche gilt für Zahlkartenaufträge und für Ansprüche aus Ge­bührenrückerstattung im Telegrammverkehr.

Die hier aufgcführten Ansprüche sind die täglichen Lebens. Jeder Geschäftsmann prüfe vorzüglich seine Bücher.

Auch auf die Gefahr hin, daß Bekanntes wiederholt wird, sei folgender Rat erteilt:

ig alle Sender durch den

if. »Selbst-Trenner« getrennt.

Einschi. Röhren RM 248,-

341877 392300 396855 --- 600 921. 20538 21767 23339 71877

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theater eßen »kD i, 18. Tez., 7,30 Uhr: Abonnem. lon 0,30 bis -M. . er dnüeme- AucMltung nibrödel oder gläserne uitoim Mummen angu.ran; Mein Z. Görner ^tiegmann 1,18. De-- o9 Uhr: honnement DWorfteOp- ate Preüe Jfe ?traßc rontitüu Pildern Z. Graff 5 Hinte, g, 20. W" 2.15 Ute m,dcrl-g cßfeninal.) g.Li.Te;-- 8.i5y- ndrodel

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nierzange) beseitigten, fielen in jedem einzelnen Falle größere Mengen Waren in die Hände. An der Ausführung der Einbrüche waren zwei Bur­schen beteiligt, die mit ihren Aufpassern hinter Schloß und Riegel gebracht worden sind. Auch die beiden Raubüberfälle, die am 8.November auf das in einem Verkaufehäuschen tätige Ehe­paar in der Unterführung Bebelring Osteinstraße und in der darauffolgenden Nacht auf einen Wirt in der Rotekopfgasse ausgefichrt wurden, haben ihre Aufklärung gefunden. In den beiden letzten Fällen kommen als Täter der Zimmermann Her­mann R o f ch e d a und der Schneider Sturt Raum in Frage. Die Genannten, die ein unstetes Leben führten und wegen Beihilfe zum Schmug­gel zur Zeit in einem Gefängnis in der Pfalz sitzen, haben unter dem Druck des gesammelten Beweismaterials den mit der Vernehmung be­auftragten Mainzer Kriminalbeamten die Tat zu­gegeben. Als treibende Kraft ist der in Mainz ortsfremde Rofcheda anzusehen, der die Ge­legenheiten auskundschaftete und auch den Schuß auf den Wirt abgegeben hat. Raum, der in des­sen Lo'al schon verkehrte, schützte sich damals durch eine rote Halbmaske vor der Erkennung.

100 Zentner Speck verbrannt

WSR. Frankfurt a. M., 16. Drz. Gestern abend wurde die Frankfurter Feuerwehr nach der Fleischwarenfabrik des K o n s u m v e re i n s nach der Rebstöckerstraße gerufen. In einer Räucher­kammer war Feuer ausgebrochen, wobei 10 0 Zentner Speck verbrannt sind. Der Scha­den beläuft sich auf etwa 2000 Mk.

Wegen TabakschmnggeiS verurteilt.

Spielplan der Frankfurter Theater.

Opernhaus. Sonntag, 18. Dez., 15.30 bis 17.15 Uhr: Der gestiefelte Kater. 20 bis 22.45 Uhr: Cavalleria rusticana. Hierauf: Der Dajazz'o. Mon­tag, 19. Dez., 20 bis 22.30 Uhr: Rigoletto. Diens­tag, 20. Dez., 20 bis gegen 23 Uhr: Hoffmanns Erzählungen. Mittwoch, 21. Dez., 19.30 bis gegen 23 Ufjr: Margarethe. Donnerstag, 22. Dez., 19.30 bis 22.30 Uhr: Don Carlos. Freitag, 23. Dez.. 15 bis 16.45 Uhr: Der gestiefelte Kater. 18 bis 20 Uhr: Der gestiefelte Kater.

Schauspielhaus. S./ntag, 18. Dez., 20 bis 23 Uhr: Der Verlernender. Montag, 19. Dez.. 20 bis nach 22.30 Uhr: Dir endloie Straße. Diens­tag, 20. Dez., 20 b.s gegen 22.30 Uhr: Moral. Mittwoch, 21. Dez., 20 bis 23 Uhr: Der Der- schwender. Donnerstag, 22. Dez., 20 bis 22.30 Uhr: Hedda Gabler. Freitag, 23. Dez., 20 bis gegen 22.30 Uhr: Moral.

die zukünftige Gestaltung der Heere und Flotten. In dem Dortrag überDas Verhältnis von Wirtschaft und Steuerpolitik feit 1750" spricht er über den Steuerbolschewismus, der sich im Pri­vatleben in den verschiedensten Formen ver­heerend bemerkbar mache und in seiner ganzen furchtbaren Gefahr auch heute noch nicht erkannt sei. Der vierte noch unveröffentlichte Vortrag überDas heutige Verhältnis zwischen Welt­wirtschaft und Weltpolitik" beschäftigt sich ganz besonders mit der Wirtschaftskatastrophe,die heute jeder sieht, aber nicht begreift und n.cht begreifen will". Außerdem bringt die Volks­ausgabe noch die schon aus Sonderausgaben be­kanntenPreußentum und Sozialismus",Reu­bau des Deutlichen Reiches" undPolitische Pflich­ten der deutschen Jugend". Spengler sieht dis Dinge nicht bloß vom Augenblick oder von einem Parteistandpunkte aus, sondern zugleich im Spie­gel der Geschichte. DiePolitischen Schriften" Spenglers mit ihrem erregenden Vorwort wer­den in der gegenwärtigen politischen Vewegun- nicht ohne Wirkung bleiben dürfen.

Alfred Karrasch: Winke, bunter Wimpel..! Eine Fischergeschichte von der Kuri- chen Nehrung. Ganzleinenband mit farbigem Bild- urnschlag 4,80 RM. Verlag der I. G. Cottaschen Buchhandlung Nachfolger, Stuttgart und Berlin. (314.) Held der Erzählung ist der kaurn^dem Knabenalter entwachsene David Peleikis, der Sohn des schönen, abenteuerlichen Christup Peleikis, den inmitten glücklicher Ehe die Leidenschaft zu einer fremden Frau fort von der Fischerhütte und dem Heimatdorse über See treibt. Wie in diesem jungen Peleikis, der mit dem Vater in heißer Liebe ver­bunden ist und der an die Wiederkehr des Fort­gezogenen trotz aller Feindlichkeit der Umwelt glaubt, die Kraft erwächst, den Ruf des Fernen zu schützen, die Mutter vor den Nachstellungen anderer zu bewahren und den Besitz für den Einen, der wiederkommen soll und wiederkommen muß, zu er­halten, das ist mit bodenständiger Kraft und glaub­hafter Eindringlichkeit dargestellt.

e F II kl 14 E kl die deutsche T EAJEiit" -II-WELTMARKE

Gebiete des gesellschaftlichen Lebens, der Freund­schaft, der Familie und der Religion angehoren, kommen nicht in Frage. Eine Leistung selbst richtet sich entweder nach dem Gesetz oder nach einem be­stimmten Vertrage.

Hingewiesen sei nur kurz auf folgende

Fristen:

1. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt 30 Iahre, jedoch bilden die kürzeren Verjährungs­fristen die Regel. In 30 Jahren verjähren beispiels­weise bare Darlehen oder Forderungen, die durch Vertrag in eine Darlehensschuld umgewandelt wur­den, um sie vor einer kürzeren Verjährung zu schützen, ferner Ansprüche auf eine Vertragsstrafe, Schuldscheine über den Gesamtbetrag einer Rech­nung, für deren Einzelbeträge kürzere Verjährungs­fristen laufen. (§ 195 BGB.)

2. In vier Jahren verjähren die Ansprüche auf Zinsrückstände, Miet- und Pachtzinsen, Renten (bäuerliche), Auszugsleistungen, Besoldungen, Unter­haltsbeiträge und alle regelmäßig wiederkehrenden Leistungen (§ 197 BGB.).

3. Bereits in zwei Jahren verjähren u. a. die Ansprüche der Kaufleute, Fabrikanten und Hand­werker für Lieferung von Waren usw. mit Ein­schluß der Auslagen, es sei denn, daß die Leistung für den Gewerbebetrieb des Schuldners erfolgt ist, ferner die Ansprüche der Land- und Forstwirte für die Lieferung ihrer Erzeugnisse, der Gastwirte, dec gewerblichen Arbeiter, der Lehrherren wegen des Lehrgeldes, der Unterrichtsanstalten, der Aerzte, Tierärzte, Apotheker. Zahnärzte, Hebammen, der Rechtsanwälte, Notare, Gerichtsvollzieher u. a. m.

Die Verjährung der Ersatzansprüche aeaen d i e Po st tritt bereits nach Ablauf von sechs Monaten, vom Tage der Einlieferung an gerechnet, ein. Wer sich durch eine in Vertust ge­ratene Postsendung geschädigt fühlt, wird in jedem Falle gut daran tun, den Schadenersatzanspruch un­verzüglich bei der zuständigen Postbehörde anzu­melden. Hier unterbricht die Anmeldung schon stets

In den letzten Jahren der ständig zunehmenden Wirtschaftsschcumpsung und der mit ihr Hand in Hand gehenden itapitalnot als des äußeren Merk­mals unserer wirtschafllichen Verarmung wird die Mehrzahl der Gläubiger den Schuldnern gegenüber alle Hebel in Bewegung gesetzt haben, um aus = stehende Forderungen rechtzeitig ein- z u 11 a g e n und gewiß oft erfolglos zur Bei­treibung zu bringen. Aber doch steht noch so mancher Posten in den Geschäftsbüchern eines Kaufmanns oder im Kopfe eines Privatmannes, dem mit dem Ablauf des kommenden 31. Dezember die Verjährung droht. Durch Zeitablauf wird es dem Gläubiger, dem Kläger, unmöglich ge­macht, einen an und für sich vollkommen berechtigten Klageanspruch im Prozeßwege durch ein obsiegendes Urteil zu erzwingen, wenn sich der Schuldner auf die eingetretene Verjährung beruft und sie in einem Prozesse einredeweise geltend macht.

Nach § 225 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB.) kann die Verjährung durch ein Rechtsgeschäft (Vertrag) weder ausgeschlossen noch erschwert werden. Bei Kauf- und Werkverträgen ist aller­dings die vertragsmäßige Festsetzung einer be­sonderen Verjährungsfrist zulässig, kommt jedoch in der Praxis kaum vor.

Die Verjährungseinrede kann sie muß es selbstverständlich nicht im Prozeß im Wege der Einrede geltend gemacht werden. Sie ist niemals das lauterste Mittel im Kampfe ums Recht, und dennoch muß sie bestehen, d. h. vorgebracht wer­den können. Denn es geht auch nicht an, daß ein Gläubiger noch nach Jahr und Tag kommen und eine Rechnung präsentieren kann, die längst aus dem Gedächtnis des anderen Teiles geschwunden ist, und von der etwa der Käufer einer Ware glaubt, daß sie längst bezahlt sei. Deshalb trägt das Rcchts- inftitut der Verjährung dazu bei, geordnetere, sichere Zustände im Rechtsleben zu schaffen. Es zwingt den Geschäftsmann zur Aufmerksamkeit. Schon das bloße Bestehen der Verjährung zwingt den Gläu­biger, sich aus sie gefaßt zu machen. Jedermann sollte wissen, daß das einfache Verschicken von Rech­nungen oder daß noch so höflich oder grob abgefaßte Mahnschreiben niemals allein eine laufende Ver­jährung unterbrechen, selbst dann nicht, wenn sich der Schuldner auf sie ausscyweigt, d. h. solche Mahn­schreiben unbeantwortet läßt.

Nur Zustellung eines Zahlungsbefehls oder einer Klage vor Fristablauf schützen den Gläubiger.

Die Vorschriften über die Verjährung sind in den Paragraphen 194 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs ge­regelt. Dort lese jeder den Gesetzestert selbst nach und prüfe den eigenen Fall. In § 194 BGB. heißt es klar und bestimmt:Das Recht, von einem Anderen ein Tun oder Lassen zu verlangen, unter­liegt der Verjährung." Unter Tun oder Lassen ist stets eine sog. Leistung im Sinne des § 241 BGB. zu verstehen. Eine Leistung im Sinne des bürger­lichen Rechts braucht nicht immer einen in Geld be­stimmten Vermögenswert zu haben: es muß aber ein nach der Anschauung der menschlichen Gesellschaft schutzwürdiges, regelmäßig wirtschaftliches Interesse vorliegen, und auch der Charakter einer rechtlichen Bindung ersichtlich sein. Reine Versprechen, die dem

Ein Gchwimmbadprojeli in Heuchelheim.

ck. Heuchelheim, 15. Dez. Gestern abend fand im Saale der Wirtschaft ,^Zurn Treppchen eine gut besuchte Bürgerversammlung statt, die von der Gemeindeverwaltung einberufen war. Zweck der Versammlung war die Einwohnerschaft über die bis jetzt geleisteten Vor­arbeiten zur Errichtung eines Schwimm­bades und die in nächster Zukunft geplanten Schritte aufzuklären. Bekanntlich hat sich schon im vorigen Jahre auf Anregung von Rektor K n a b eine Kommission aus verschiedenen Kreisen der Heuchelheimer Bürger gebildet, die mit der (Erle­digung dieser Vorarbeiten betraut worden war.

Bürgermeister Rinn schilderte die Notwendigkeit einer Bade- und Schwimmgelegenhest für die Ge­meinde. Rektor Kn ab erstattete dann Bericht über den Stand der Angelegenheit. Seinen Ausführun­gen konnte man entnehmen, daß die Kommission schon viel Vorarbeit geleistet hat. Nachdem er die Errichtung eines Schwimmbades, besonders für die Heranwachsende Jugend, als ein Gebot der Stunde befürwortet hatte, ging er näher auf die beiden von Jng. Zitz-Laubach und Jng. Lotz-Heuchel- Heim ausgearbeiteten Pläne und Voran­schläge ein. Hiernach sehen die beiden Pläne die Errichtung des Schwimmbades in den Ausmaßen von ungefähr 20X50 Meter für das Schwimm­becken, 20X20 Meter für ein Planschbecken, ein Sandbecken für Kinder, mit Kabinen usw. auf der Oberwiese hinter dem Heuchelheimer Mühlchen vor. Die Kostenvoranschläge bewegen sich ungefähr in der Höbe von 25 000 Mark, ausschließlich Ge­ländeerwerb. Die Lage wird als sehr günstig be­zeichnet, da ganz ausgezeichnete Wasserverhältnisse vorliegen. Bei einem Gefälle von fünf Meter, das zwischen dem oberen Mühlgraben und dein unteren alten Bachbett besteht, ist ein tadelloser natürlicher Zu- und Ablauf des Wassers gewährleistet. Die Abgabe der benötigten Menge Wasser hat Müller C h r i st unentgeltlich zugestanden, lieber die finan­zielle Seite des Projekts wurde gesagt, daß die benötigten Mittel aus privater Hand beschafft wer­den sollten, da die Gemeinde als solche augenblick­lich nicht in der Lage ist, aus (Etatsmitteln Geld zur Verfügung zu stellen und ihr durch Notverord­nung auch die Aufnahme von ftrebit untersagt ist. Nach Ansicht des Vortragenden ist die Rentabilität des Projektes gesichert. Um genauere Unterlagen für die Berechnung zu schassen, sollen in der näch­sten Zeit Erhebungen über d i e Abnahme von Dauerkarten angestellt werden. Mit dem Erlös dieser Karten (als Familienkarte pro Jahr 8 bis 10 Mk., für Einzelpersonen 3 bis 4 Mk.) hofft man, die Schuldsumme zu verzinsen, so daß also die Einnahme für Einze-lbesuche und Bäder zur Deckung der geringen Verwaltungskosten und zur Amortisierung verwandt werden können. Die Auf­bringung des Kapitals ist so gedacht, daß Anteil­scheine über kleine Summen, etwa 20 Mark, mit 4 Prozent verzinslich ausgegeben werden, von denen jährlich eine Reihe zur Auslosung kommt. Für größere Beträge sollen Schuldscheine, auch mit 4 Prozent verzinslich, ausgegeben werden, die zu jeder Zeit kündbar sind. Die Sicherheitsleistung für die geliehenen Kapitalien übernimmt die Ge­meinde. Wenn auf dieser Grundlage die Beschaf­fung des Kapitals möglich ist, will die Gemeinde die Errichtung des Schwimmbades im nächsten Jahr in Angriff nehmen, und zwar, so weit wie möglich, als Notstandsarbeit. Rektor Knab schloß seine Ausführungen mit der Ditte an die Versammlung, das Werk nach Kräf­ten z-u unterstützen, zum Wohle der Jugend, deren Gesunderhaltung besondere Pflicht sei.

Die Aussprache ergab einmütige Zustim­mung zu diesem Plan, so daß Bürgermeister Rinn die Versammlung schließen konnte mit der Hoffnung, daß mit der Errichtung des Schwimm­bades bald begonnen werden könne.

Geheimrat Or. Dr. h. c. Wily Mercks.

WSR. Darmstadt, 16. Dez. Im Alter von 72 Iahren verschied gestern abend Dr. phil. et med. h. c. Geheimrat Dr. Willy Merck, der älteste Mitinhaber der pharmazeutischen Welt- firma E. Merck, Darmstadt. Dem Verstorbenen unterstand drei Iahrzehnte lang die Gesamt­leitung des Fabrikbelr'.ebes und der w'ssenschaft- lichen Einrichtungen, um deren Fortbildung er sich sehr verdient gemacht hat. Der Verstorbene Hinterl-§L keine Söhne. Er ist u. a. der Schwieger­vater des Führers der Deutschen Volkspartei D i n g e l d e Y und des früheren Reichsfinanz- minifters Dr. Reimhold.

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