Samstag, 17. Dezember M2
Gießener Anzeiger (General-Anzeiger für Gberhesfen)
Nr. 297 Zweites Blatt
Achtung! Verjährung!
IN
»alt
fein«
igen
ehrn
•TOD
hier
I
öhne Gewähr
Nachdruck verboten
2. Ziehungstag
15. Dezember 1932
60 Gewinne ju
182127
171103
173860
251777 253501 271559
nur künstlich und nicht dauernd möglich fei. Don
y i h l ß i v y u ii y —* ----- ---- ----' ' ' . " - ' , -
Einzelrichter der 33 Jahre alte Arbeiter Johann größter Tragweite und dann leine Gedanken über Gärtner aus Mainz und der 30jährige Mau- die verschiedenen Formen der Regierungen, über
365 5€dttc^g MbJafa M
i
TELE
Der Telefunken 343 bringt
Der Telefunken 231 nimmt
%
W
(bei Gleichstrom RM 258,-)
(bei Gleichstrom RM 199,-)
U
81
269
172631
266139
302651
103597
231599
291371
348854
88405
186423
275213
333647
397794
165811
240451
279962
357705
398106
150894
244472
292086
377584
157042
254174
299326
381436
37494
3754
6616
16065
834220 141003
33732
76712
195458 204001
272182 287866
321684 332332
des un»
Machen Sie jeden Tag zum Festtag! mit einem Radio-Apparat, wie es diese beiden TELEFUNKENAPPARATE sind. Trennscharf, k!angrein und laut bringen sie Sender nach Sender, aus ganz Europa.
173254 268229
387837
I
99343 143134 163512
182655 208717 212587
rer Peter Steinmacher aus Frankfurt a. M. zu verantworten. Dei einer Haussuchung bei Steinmacher waren vor einiger Zeit 7,65 kg unversteuerter Tabak gefunden worden, der aus Schmuggel gut stammte. Außerdem wurde festgestellt, daß bereits früher Tabaksendungen im Auftrage Gärtners an Steinmacher abgegangen waren, die auch bereits weiterverkauft worden sind. Beide Angeklagte wurden wegen Steuerhehlerei zu je 1 0 0 0 0 M k. Geldstrafe, 27 Mk. Wertersatzstrafe und Gärtner außerdem zu drei Monaten Gefängnis verurteilt.
4 Gewinne zu 5000 *)IL
8 Gewinne zu 3000 M. 396546
8 Gewinn» zu 2000 M. 223327
26 Gewinne >u 1000 M. 117402 137551 171718 303716 339706 334647
Eewinnauszug
3. Klaffe 40. Preuß.-Siidbeulsche (206. Preuß.) Staats-Lotterie
WSR. Mainz, 16. Dez. Wegen Steuer- Hinterziehung hatten sich gestern vor dem
Aus jede gezogene Nummer sind zwei gleich bebe Gewinne gefallen, und zwar |e einer aus die Lose gleicher Nummer in den beiden Abteilungen I und II
MM
> 18. Dez., Leib
achm. Be»
7 yt Ubt tier. MUD
es bei richtiger Bedienung mit dem größten au Einschi. Röhre'* RM 189,-
Vestehl für den Gläubiger die Gefahr der Verjährung, so sorge er schleunigst, vom Schuldner, wenn irgend möglich in schriftlicher Form, eine vertragsmäßig erneute Anerkennung der betr.
Forderung zu erhalten.
Er wandle, wenn möglich, die Kaufgeldforderung in eine Darlehensforderung um (siehe oben unter Nr. 1). Notfalls nehme er die Hilfe eines Rechtsanwalts oder der Geschäftsstelle des nächsten Amtsgerichts in Anspruch. Wer durch seine Saumseligkeit Geld verliert, darf nicht das Gesetz, sondern nur sich selbst verantwortlich machen. F. G.
Aufklärung von Einbruchsdiebstählen und Aaubüberfällen.
WSN. Mainz, 16. Dez. Den Bemühungen der Kriminalpolizei ist es gelungen, fünf schwere Einbruchsdiebstähle und einen versuchten Einbruchsdiebstahl aufzutlären. Es handelt sich um Einbrüche, die in der letzten Zeit in drei verschiedenen Lagerhallen, bei einer Lebensmittelgroßhandlung und einem Tünchermeister verübt wurden, 4,tt»ie um die Entwendung von 12 000 Zigaretten aus einem Lastkraftwagen. Sämtliche Straftaten find in der raffiniertesten Weise während der Nacht begangen worden. Den Tätern,' die hindernde Verschlüsse mit einem Schneidegerät (Pio-
Die Ziehung der 4. Klasse der 40. Preußisch- Süddeutschen U66. Preußischen) Staats-Lotterie findet am 11 und 12. Januar 1933 statt.
165309 187031 201928 234654 267401 323492
3n der heutigen Vormittagsziehung wurden Gewinne über 400 M. gezogen
2 Gewinne zu 50000 M. 152643
2 Gewinn» zu 100-0 M. 183465
2 Qtetoinne zu 5000 M. 30718
8 Gewinne zu 3000 M. 161977 195965 290510 346.28
8 Gewinn, |u 2000 M., 148971 258820 305545
350855
34 Gewinn» ,n 1000 M. 64143 70391 88013 96454
243861 ______ _______ ______
29/269 303294 324721 330282
363860 364110 380961 388367
42 ®ti i :ne ,u 500 f’H. 10285 29835 36219 66689 74393 75941 96184 105821 107091 109909 127060 132650 148621 148857 162494 187801 205960 209221 234873 375632 396131
In der heutigen Nachmittagsziehung wurden Gewinne über 401) M. gezogen
2 Gewinne zu 100000 M. 135345
213326 221602 308229 328951 339272 339650 364454
60 Gewinne -n 800 M. 6519 16418 29868 32180
Büchertisch.
— Oswald Spengler. Politische Schriften. 338 Seiten. München. Verlag C. Sy Deck. Geheftet 3,60 Mk., in Leinen 4,80 'Mk. — (475.) — Spenglers Dorrede zeigt die inneren Zusammenhänge der sieben in dieser Dolksaus- gabe vereinigten Aufsätze und Reden, in denen er über die Lage Deutschlands und die Lage der Welt, ihre Aufgaben und Zukunft spricht. Die Ausgabe enthält vier bis jetzt unveröffentlichte Dorträge. In dem ersten über „Das Doppelantlitz Rußlands und die deutschen Ostprobleme" weist er auf das Russentum hin, in dem er für heute und in Zukunft das nächste Problem für uns sieht. Nachdrücklich zeigt er dabei die veränderte geographische Lage Deutschlands, das nicht mehr der führende Staat in Mitteleuropa sei, sondern der „Grenzstaat gegen Asien". In der gleichfalls noch ungedruckten Rede „Reue Formen der Weltpolitik" geht er von dem Gedanken aus, daß die Dormachtstellung Frankreichs
die Verjährung.
Im P o st s ch e ck v e r k e h r verjährt der Anspruch in zwei Jahren. Die Verjährungsfrist läuft vom Schlüsse des Jahres an, in welchem der Auftrag dem zuständigen Postscheckamt erteilt wurde.
Für Postanweisungen läuft eine sechsmonatige Verjährungsfrist, das gleiche gilt für Zahlkartenaufträge und für Ansprüche aus Gebührenrückerstattung im Telegrammverkehr.
Die hier aufgcführten Ansprüche sind die täglichen Lebens. Jeder Geschäftsmann prüfe vorzüglich seine Bücher.
Auch auf die Gefahr hin, daß Bekanntes wiederholt wird, sei folgender Rat erteilt:
ig alle Sender durch den
if. »Selbst-Trenner« getrennt.
Einschi. Röhren RM 248,-
341877 392300 396855 --- 600 921. 20538 21767 23339 71877
------ ------ ------ 185464
theater eßen »kD i, 18. Tez., 7,30 Uhr: Abonnem. lon 0,30 bis -M. . er dnüeme- AucMltung nibrödel oder gläserne uitoim Mummen angu.ran; Mein Z. Görner ^tiegmann 1,18. De-- o9 Uhr: honnement DWorfteOp- ate Preüe Jfe ?traßc ■rontitüu Pildern Z. Graff 5 Hinte, g, 20. W" 2.15 Ute m,dcrl-g cßfeninal.) g.Li.Te;-- 8.i5y- ndrodel
21.-r.e«- 8vbr:
»5S?
ws
N «if
sei-
nierzange) beseitigten, fielen in jedem einzelnen Falle größere Mengen Waren in die Hände. An der Ausführung der Einbrüche waren zwei Burschen beteiligt, die mit ihren Aufpassern hinter Schloß und Riegel gebracht worden sind. Auch die beiden Raubüberfälle, die am 8.November auf das in einem Verkaufehäuschen tätige Ehepaar in der Unterführung Bebelring Osteinstraße und in der darauffolgenden Nacht auf einen Wirt in der Rotekopfgasse ausgefichrt wurden, haben ihre Aufklärung gefunden. In den beiden letzten Fällen kommen als Täter der Zimmermann Hermann R o f ch e d a und der Schneider Sturt Raum in Frage. Die Genannten, die ein unstetes Leben führten und wegen Beihilfe zum Schmuggel zur Zeit in einem Gefängnis in der Pfalz sitzen, haben unter dem Druck des gesammelten Beweismaterials den mit der Vernehmung beauftragten Mainzer Kriminalbeamten die Tat zugegeben. Als treibende Kraft ist der in Mainz ortsfremde Rofcheda anzusehen, der die Gelegenheiten auskundschaftete und auch den Schuß auf den Wirt abgegeben hat. Raum, der in dessen Lo'al schon verkehrte, schützte sich damals durch eine rote Halbmaske vor der Erkennung.
100 Zentner Speck verbrannt
WSR. Frankfurt a. M., 16. Drz. Gestern abend wurde die Frankfurter Feuerwehr nach der Fleischwarenfabrik des K o n s u m v e re i n s nach der Rebstöckerstraße gerufen. In einer Räucherkammer war Feuer ausgebrochen, wobei 10 0 Zentner Speck verbrannt sind. Der Schaden beläuft sich auf etwa 2000 Mk.
Wegen TabakschmnggeiS verurteilt.
Spielplan der Frankfurter Theater.
Opernhaus. Sonntag, 18. Dez., 15.30 bis 17.15 Uhr: Der gestiefelte Kater. 20 bis 22.45 Uhr: Cavalleria rusticana. Hierauf: Der Dajazz'o. Montag, 19. Dez., 20 bis 22.30 Uhr: Rigoletto. Dienstag, 20. Dez., 20 bis gegen 23 Uhr: Hoffmanns Erzählungen. Mittwoch, 21. Dez., 19.30 bis gegen 23 Ufjr: Margarethe. Donnerstag, 22. Dez., 19.30 bis 22.30 Uhr: Don Carlos. Freitag, 23. Dez.. 15 bis 16.45 Uhr: Der gestiefelte Kater. 18 bis 20 Uhr: Der gestiefelte Kater.
Schauspielhaus. S./ntag, 18. Dez., 20 bis 23 Uhr: Der Verlernender. Montag, 19. Dez.. 20 bis nach 22.30 Uhr: Dir endloie Straße. Dienstag, 20. Dez., 20 b.s gegen 22.30 Uhr: Moral. Mittwoch, 21. Dez., 20 bis 23 Uhr: Der Der- schwender. Donnerstag, 22. Dez., 20 bis 22.30 Uhr: Hedda Gabler. Freitag, 23. Dez., 20 bis gegen 22.30 Uhr: Moral.
die zukünftige Gestaltung der Heere und Flotten. In dem Dortrag über „Das Verhältnis von Wirtschaft und Steuerpolitik feit 1750" spricht er über den Steuerbolschewismus, der sich im Privatleben in den verschiedensten Formen verheerend bemerkbar mache und in seiner ganzen furchtbaren Gefahr auch heute noch nicht erkannt sei. Der vierte noch unveröffentlichte Vortrag über „Das heutige Verhältnis zwischen Weltwirtschaft und Weltpolitik" beschäftigt sich ganz besonders mit der Wirtschaftskatastrophe, „die heute jeder sieht, aber nicht begreift und n.cht begreifen will". Außerdem bringt die Volksausgabe noch die schon aus Sonderausgaben bekannten „Preußentum und Sozialismus", „Reubau des Deutlichen Reiches" und „Politische Pflichten der deutschen Jugend". Spengler sieht dis Dinge nicht bloß vom Augenblick oder von einem Parteistandpunkte aus, sondern zugleich im Spiegel der Geschichte. Die „Politischen Schriften" Spenglers mit ihrem erregenden Vorwort werden in der gegenwärtigen politischen Vewegun- nicht ohne Wirkung bleiben dürfen.
— Alfred Karrasch: Winke, bunter Wimpel..! Eine Fischergeschichte von der Kuri- chen Nehrung. Ganzleinenband mit farbigem Bild- urnschlag 4,80 RM. Verlag der I. G. Cottaschen Buchhandlung Nachfolger, Stuttgart und Berlin. — (314.) — Held der Erzählung ist der kaurn^dem Knabenalter entwachsene David Peleikis, der Sohn des schönen, abenteuerlichen Christup Peleikis, den inmitten glücklicher Ehe die Leidenschaft zu einer fremden Frau fort von der Fischerhütte und dem Heimatdorse über See treibt. Wie in diesem jungen Peleikis, der mit dem Vater in heißer Liebe verbunden ist und der an die Wiederkehr des Fortgezogenen trotz aller Feindlichkeit der Umwelt glaubt, die Kraft erwächst, den Ruf des Fernen zu schützen, die Mutter vor den Nachstellungen anderer zu bewahren und den Besitz für den Einen, der wiederkommen soll und wiederkommen muß, zu erhalten, das ist mit bodenständiger Kraft und glaubhafter Eindringlichkeit dargestellt.
■ — ■ e F II kl 14 E kl die deutsche T EAJEiit" -II-WELTMARKE
Gebiete des gesellschaftlichen Lebens, der Freundschaft, der Familie und der Religion angehoren, kommen nicht in Frage. Eine Leistung selbst richtet sich entweder nach dem Gesetz oder nach einem bestimmten Vertrage.
Hingewiesen sei nur kurz auf folgende
Fristen:
1. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt 30 Iahre, jedoch bilden die kürzeren Verjährungsfristen die Regel. In 30 Jahren verjähren beispielsweise bare Darlehen oder Forderungen, die durch Vertrag in eine Darlehensschuld umgewandelt wurden, um sie vor einer kürzeren Verjährung zu schützen, ferner Ansprüche auf eine Vertragsstrafe, Schuldscheine über den Gesamtbetrag einer Rechnung, für deren Einzelbeträge kürzere Verjährungsfristen laufen. (§ 195 BGB.)
2. In vier Jahren verjähren die Ansprüche auf Zinsrückstände, Miet- und Pachtzinsen, Renten (bäuerliche), Auszugsleistungen, Besoldungen, Unterhaltsbeiträge und alle regelmäßig wiederkehrenden Leistungen (§ 197 BGB.).
3. Bereits in zwei Jahren verjähren u. a. die Ansprüche der Kaufleute, Fabrikanten und Handwerker für Lieferung von Waren usw. mit Einschluß der Auslagen, es sei denn, daß die Leistung für den Gewerbebetrieb des Schuldners erfolgt ist, ferner die Ansprüche der Land- und Forstwirte für die Lieferung ihrer Erzeugnisse, der Gastwirte, dec gewerblichen Arbeiter, der Lehrherren wegen des Lehrgeldes, der Unterrichtsanstalten, der Aerzte, Tierärzte, Apotheker. Zahnärzte, Hebammen, der Rechtsanwälte, Notare, Gerichtsvollzieher u. a. m.
Die Verjährung der Ersatzansprüche aeaen d i e Po st tritt bereits nach Ablauf von sechs Monaten, vom Tage der Einlieferung an gerechnet, ein. Wer sich durch eine in Vertust geratene Postsendung geschädigt fühlt, wird in jedem Falle gut daran tun, den Schadenersatzanspruch unverzüglich bei der zuständigen Postbehörde anzumelden. Hier unterbricht die Anmeldung schon stets
In den letzten Jahren der ständig zunehmenden Wirtschaftsschcumpsung und der mit ihr Hand in Hand gehenden itapitalnot als des äußeren Merkmals unserer wirtschafllichen Verarmung wird die Mehrzahl der Gläubiger den Schuldnern gegenüber alle Hebel in Bewegung gesetzt haben, um aus = stehende Forderungen rechtzeitig ein- z u 11 a g e n und — gewiß oft erfolglos — zur Beitreibung zu bringen. Aber doch steht noch so mancher Posten in den Geschäftsbüchern eines Kaufmanns oder im Kopfe eines Privatmannes, dem mit dem Ablauf des kommenden 31. Dezember die Verjährung droht. Durch Zeitablauf wird es dem Gläubiger, dem Kläger, unmöglich gemacht, einen an und für sich vollkommen berechtigten Klageanspruch im Prozeßwege durch ein obsiegendes Urteil zu erzwingen, wenn sich der Schuldner auf die eingetretene Verjährung beruft und sie in einem Prozesse einredeweise geltend macht.
Nach § 225 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB.) kann die Verjährung durch ein Rechtsgeschäft (Vertrag) weder ausgeschlossen noch erschwert werden. Bei Kauf- und Werkverträgen ist allerdings die vertragsmäßige Festsetzung einer besonderen Verjährungsfrist zulässig, kommt jedoch in der Praxis kaum vor.
Die Verjährungseinrede kann — sie muß es selbstverständlich nicht — im Prozeß im Wege der Einrede geltend gemacht werden. Sie ist niemals das lauterste Mittel im Kampfe ums Recht, und dennoch muß sie bestehen, d. h. vorgebracht werden können. Denn es geht auch nicht an, daß ein Gläubiger noch nach Jahr und Tag kommen und eine Rechnung präsentieren kann, die längst aus dem Gedächtnis des anderen Teiles geschwunden ist, und von der etwa der Käufer einer Ware glaubt, daß sie längst bezahlt sei. Deshalb trägt das Rcchts- inftitut der Verjährung dazu bei, geordnetere, sichere Zustände im Rechtsleben zu schaffen. Es zwingt den Geschäftsmann zur Aufmerksamkeit. Schon das bloße Bestehen der Verjährung zwingt den Gläubiger, sich aus sie gefaßt zu machen. Jedermann sollte wissen, daß das einfache Verschicken von Rechnungen oder daß noch so höflich oder grob abgefaßte Mahnschreiben niemals allein eine laufende Verjährung unterbrechen, selbst dann nicht, wenn sich der Schuldner auf sie ausscyweigt, d. h. solche Mahnschreiben unbeantwortet läßt.
Nur Zustellung eines Zahlungsbefehls oder einer Klage — vor Fristablauf — schützen den Gläubiger.
Die Vorschriften über die Verjährung sind in den Paragraphen 194 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs geregelt. Dort lese jeder den Gesetzestert selbst nach und prüfe den eigenen Fall. In § 194 BGB. heißt es klar und bestimmt: „Das Recht, von einem Anderen ein Tun oder Lassen zu verlangen, unterliegt der Verjährung." Unter Tun oder Lassen ist stets eine sog. Leistung im Sinne des § 241 BGB. zu verstehen. Eine Leistung im Sinne des bürgerlichen Rechts braucht nicht immer einen in Geld bestimmten Vermögenswert zu haben: es muß aber ein nach der Anschauung der menschlichen Gesellschaft schutzwürdiges, regelmäßig wirtschaftliches Interesse vorliegen, und auch der Charakter einer rechtlichen Bindung ersichtlich sein. Reine Versprechen, die dem
Ein Gchwimmbadprojeli in Heuchelheim.
ck. Heuchelheim, 15. Dez. Gestern abend fand im Saale der Wirtschaft ,^Zurn Treppchen eine gut besuchte Bürgerversammlung statt, die von der Gemeindeverwaltung einberufen war. Zweck der Versammlung war die Einwohnerschaft über die bis jetzt geleisteten Vorarbeiten zur Errichtung eines Schwimmbades und die in nächster Zukunft geplanten Schritte aufzuklären. Bekanntlich hat sich schon im vorigen Jahre auf Anregung von Rektor K n a b eine Kommission aus verschiedenen Kreisen der Heuchelheimer Bürger gebildet, die mit der (Erledigung dieser Vorarbeiten betraut worden war.
Bürgermeister Rinn schilderte die Notwendigkeit einer Bade- und Schwimmgelegenhest für die Gemeinde. Rektor Kn ab erstattete dann Bericht über den Stand der Angelegenheit. Seinen Ausführungen konnte man entnehmen, daß die Kommission schon viel Vorarbeit geleistet hat. Nachdem er die Errichtung eines Schwimmbades, besonders für die Heranwachsende Jugend, als ein Gebot der Stunde befürwortet hatte, ging er näher auf die beiden von Jng. Zitz-Laubach und Jng. Lotz-Heuchel- Heim ausgearbeiteten Pläne und Voranschläge ein. Hiernach sehen die beiden Pläne die Errichtung des Schwimmbades in den Ausmaßen von ungefähr 20X50 Meter für das Schwimmbecken, 20X20 Meter für ein Planschbecken, ein Sandbecken für Kinder, mit Kabinen usw. auf der Oberwiese hinter dem Heuchelheimer Mühlchen vor. Die Kostenvoranschläge bewegen sich ungefähr in der Höbe von 25 000 Mark, ausschließlich Geländeerwerb. Die Lage wird als sehr günstig bezeichnet, da ganz ausgezeichnete Wasserverhältnisse vorliegen. Bei einem Gefälle von fünf Meter, das zwischen dem oberen Mühlgraben und dein unteren alten Bachbett besteht, ist ein tadelloser natürlicher Zu- und Ablauf des Wassers gewährleistet. Die Abgabe der benötigten Menge Wasser hat Müller C h r i st unentgeltlich zugestanden, lieber die finanzielle Seite des Projekts wurde gesagt, daß die benötigten Mittel aus privater Hand beschafft werden sollten, da die Gemeinde als solche augenblicklich nicht in der Lage ist, aus (Etatsmitteln Geld zur Verfügung zu stellen und ihr durch Notverordnung auch die Aufnahme von ftrebit untersagt ist. Nach Ansicht des Vortragenden ist die Rentabilität des Projektes gesichert. Um genauere Unterlagen für die Berechnung zu schassen, sollen in der nächsten Zeit Erhebungen über d i e Abnahme von Dauerkarten angestellt werden. Mit dem Erlös dieser Karten (als Familienkarte pro Jahr 8 bis 10 Mk., für Einzelpersonen 3 bis 4 Mk.) hofft man, die Schuldsumme zu verzinsen, so daß also die Einnahme für Einze-lbesuche und Bäder zur Deckung der geringen Verwaltungskosten und zur Amortisierung verwandt werden können. Die Aufbringung des Kapitals ist so gedacht, daß Anteilscheine über kleine Summen, etwa 20 Mark, mit 4 Prozent verzinslich ausgegeben werden, von denen jährlich eine Reihe zur Auslosung kommt. Für größere Beträge sollen Schuldscheine, auch mit 4 Prozent verzinslich, ausgegeben werden, die zu jeder Zeit kündbar sind. Die Sicherheitsleistung für die geliehenen Kapitalien übernimmt die Gemeinde. Wenn auf dieser Grundlage die Beschaffung des Kapitals möglich ist, will die Gemeinde die Errichtung des Schwimmbades im nächsten Jahr in Angriff nehmen, und zwar, so weit wie möglich, als Notstandsarbeit. Rektor Knab schloß seine Ausführungen mit der Ditte an die Versammlung, das Werk nach Kräften z-u unterstützen, zum Wohle der Jugend, deren Gesunderhaltung besondere Pflicht sei.
Die Aussprache ergab einmütige Zustimmung zu diesem Plan, so daß Bürgermeister Rinn die Versammlung schließen konnte mit der Hoffnung, daß mit der Errichtung des Schwimmbades bald begonnen werden könne.
Geheimrat Or. Dr. h. c. Wily Mercks.
WSR. Darmstadt, 16. Dez. Im Alter von 72 Iahren verschied gestern abend Dr. phil. et med. h. c. Geheimrat Dr. Willy Merck, der älteste Mitinhaber der pharmazeutischen Welt- firma E. Merck, Darmstadt. Dem Verstorbenen unterstand drei Iahrzehnte lang die Gesamtleitung des Fabrikbelr'.ebes und der w'ssenschaft- lichen Einrichtungen, um deren Fortbildung er sich sehr verdient gemacht hat. Der Verstorbene Hinterl-§L keine Söhne. Er ist u. a. der Schwiegervater des Führers der Deutschen Volkspartei D i n g e l d e Y und des früheren Reichsfinanz- minifters Dr. Reimhold.
289260
137159
85618
294851
" ’ 40 Gewinne zu 800*Ä.'' 7334’ 26478 51472 70617 88201 92056 115915 116731 122487 124647 151316
tflabcnb (et. "öM
M
, Lonntag, i 8 Uhr n'Zusim« ftini„'$oi|: [07388


