Ausgabe 
11.8.1932 Frühausgabe
 
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Donnerstag, U August 1952

Ur. 187 SvübauSgabe

182. Jahrgang

GietzemrAnzeiger

General-Anzeiger für Oberheffen

Drud und Verlag: Vrühl'fchc Umver^rats-Vuch- und Steinbruderei R. Lange in Stehen. Zchriftlettung und Geschäftsstelle: Zchulttrahe 7.

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Dr. Jneör. Wilh. Lange. Verantwortlich für Politik Dr. Fr. Wilh. Gange; für Feuilleton l)r H.THyriot; für den übrigen Teil Ernst Dlumschein und für den Anzeigenteil Max Filter, sämtlich in (Biehen.

Erscheint täglich, anher Sonntags und Feiertags. Beilagen: Die Dnuftrierte (Biebener Familienblätter Heimat im Bild Die Scholle Monat, Bezugspreis:

Mit 4 Beilagen RM. 1.95 Ohne Illustrierte , 1.80 Zustellgebühr .. . - 25 Auch bei Nichterscheinen von einzelnen Nummern infolge höherer Gewalt.

Hernsprechanschlüsse unter Sammelnummer 2251 Anschrift für Drahtnach­richten Anzeiger Stehen.

Postscheckkonto: granffurt am Main 11686.

1.

2.

3.

5.

der Täter ein Jugendlicher, so kann

die

CBc.

die o»

gründen begangen, oder ist ihre alsbaldige Aburteilung für die Aufrechterhaltung der Öffentlichen Ordnung oder für die Staats­sicherheit von minderer Bedeutung, oder ist

Anklagebehörde die Untersuchung an

Staatsanwaltschaft zur Behandlung im

gung,

6. für Bergehen betreffend die Stillegung von Betrieben, welche die Bevölkerung mit Gas, Wasser, Elektrizität versorgen,

7. für das Vergehen gegen § 1 der Verordnung des Reichspräsidenten zur Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung vom 15. September 1923,... usw.,

8. für Vergehen gegen das Gesetz über Schuß­waffen und Munition vom 12. April 1928 und gegen das Gesetz gegen Waffcnmihbrauch vom 28. März 1931,

9. für Vergehen gegen die Vierte Verordnung des Reichspräsidenten zur Sicherung von Wirtschaft und Finanzen und zum Schutze des inneren Friedens vom 8. Dezember 1931, 10. für die Vergehen gegen die Verordnung des Reichspräsidenten gegen politische Ausschrei­tungen vom 14. Juni 1932,

11. für Vergehen gegen die Verordnung des Reichsministers des Innern über Versamm­lungen und Auszüge vom 28. Juni 1932 und gegen die Zweite Verordnung des Reichs­ministers des Innern über Versammlungen und Auszüge vom 18. Juli 1932,

12. Ist die Tat nicht aus politischen Beweg-

Oie Zuständigkeit der Eondergerichte.

Berlin, 10. Aug. (WTD.) Die Verordnung der Reichsregierung über die Bildung von Son­dergerichten vom 9. August 1932 enthält u. a. folgende Bestimmungen:

Bei den Landgerichten der Oberlandesgerichts­bezirke Königsberg, Breslau, Kiel. Hamm und Düsseldorf und bei den Landgerichten in Berlin und Elbing werden Sondergerichte gebildet. Die Sondergerichte sind Gerichte des Landes.

Die Landesjustizverwaltung kann bestimmen,

daß die Bezirke mehrerer Landgerichte zu einem Sonderoerichtsbezirk zusammengelegt werden.

Die Sondergerichte sind zuständig:

für die Verbrechen gegen die Verordnung des Reichspräsidenten gegen politischen Terror

dentlichen Verfahren abgeben.

13. Die Eondergerichte entscheiden in der sehung mit einem Vorsitzenden und zwei Bei.

vom 9. August 1932,

für die Verbrechen gegen das Leben nach Paragraphen 211215 StGB..

für die Verbrechen und Vergehen gegen das Gesetz gegen den verbrecherischen und ge- meingefährlichen Gebrauch von Sprengstofs- sen vom 9. Juni 1884,

für die Verbrechen und Vergehen des Wider­stands gegen die Staatsgewalt, für die Ver­brechen und Vergehen des Raubes und der Erpressung, für die geineingefährlichen Ver­brechen und Vergehen.

für die Verbrechen und Vergehen der ge­fährlichen und der schweren Körperverletzung, des Raufhandels und der Giftbeibringung, für die Verbrechen und Vergehen der Frei­heitsberaubung, der Nötigung und der Be­drohung, für die Vergehen der Sachbeschädi-

sihern.

14. Eine mündliche Verhandlung über den Haft­befehl findet nicht statt.

15. Die Verteidigung ist notwendig in den Sachen, die nach den allgemeinen Vorschriften zur Zu­ständigkeit der Schwurgerichte gehören wür­ben.

16. Erne gerichtlich« Voruntersuchung findet nicht statt.

17. Ein Beschluß über die Eröffnung des Haupt­verfahrens ergeht nicht. Rach Eingang der Anklageschrift ordnet der Vorsitzende, falls er keine Bedenken hat, die Hauptverhandlung an.

18. Das Eondergericht kann eine Beweiserhebung oblehnen, wenn es die Tleberzeugung gewonnen hat. daß die Beweiserhebung für die Auf­klärung der Sache nicht erforderlich ist.

19. Gegen Entscheidungen der Sondergerichte ist kein Rechtsmittel zulässig.

20. Lieber Anträge auf Wiederaufnahme des Ver­fahrens entscheidet die Strafkammer. Die Wie­deraufnahme zugunsten des Verurteilten fin­det auch dann statt, wenn Tatsachen oder Be­weismittel beigebracht sind, die es notwendig erscheinen lassen, die Sache im ordentlichen Verfahren nachzuprüfen.

21. Verfahren, die beim Inkrafttreten dieser Der. vrdnung wegen einer strafbaren Handlung an­hängig sind, die zur Zuständigkeit der Sonde» gerichte gehört, werden, wenn die Hauptver. handlung bereits begonnen hat, nach den all. gemeinen Vorschriften weitergeführt. Andern- falls gehen sie in das in der Verordnung ge­regelte Verfahren über.

22. Die Verordnung tritt mit dem aus die Ver­kündung folgenden Tag in Kraft.

Oie preußischen Ausführungs­bestimmungen.

Berlin, 10. Aug. (WTB.) Zur Verordnung der Rcichsregierung über die Bildung von Son- dergerichtcn hat das preußische Justizministerium Ausführungsbestimmungen erlassen, um die so­fortige Wirksamkeit und die ordnungs­mäßige Besetzung der Eondergerichte sicherzustel­len. In einer allgemeinen Verfügung vom 9. August 1932, die bereits gestern durch Funk­spruch in ihrem wesentlichen Inhalt den betei-

Popen verhandelt mit Parteiführern.

Lediglich Umbildung des Reichskabinetts?

Was bedeutet Hitler?

Von unserer Berliner Redaktion.

Die Oefsentlichkeit in Berlin und im Reich hat sich schon zu einem großen Teil darauf eingestellt, daß der neue Reichskanzler AdolsHit- ler heißen wird. Es gibt viele Leute, die dieser Möglichkeit achselzuckend ins Auge sehen mit der Auffassung und in der Hoffnung, daß auch dieser Mann mit Wasser kochen müsse und daß die Suppe nicht so heiß gegessen werde, wie ie gekocht wird.

Ganz so einfach scheinen die Dinge denn doch nicht zu liegen. Wenn Hitler das Kanzleramt übernimmt, so stellt er sich damit nach außen hin und vor allem seinen Anhängern gegenüber auf den Standpunkt, daß sein Anspruchaus die Macht und auf die Führung im Staate Erfüllung gefunden hat. Das bedeutet sür ihn eine ganz gewaltige Verpflich­tung. Es ist verständlich, wenn in den Wahl- 'kämpfen der letzten Zeit den Rationalsozialisten von ihren Gegnern immer wieder vorgeworfen wurde, daß sie kein festes Programm hätten. Auf der andern Seite aber steht doch fest, daß verschiedentlich, und zwar ganz parteioffiziell, sehr weitgehende konkrete Forderungen im Hin­blick auf die Umgestaltung des politischen, wirt­schaftlichen, geistigen und gesellschaftlichen Le­bens aufgestellt worden sind. An diese Forde­rungen werden sich weite Massen in der Partei Hitlers und unter ihren Wählern halten. Es ist durchaus mit der Möglichkeit zu rechnen, daß Hitler als Reichskanzler sich nicht ganz aus den Fesseln befreien kann, die er sich durch di« Versprechungen seiner Pro­pagandazeit selbst angelegt hat.

Das starke Mißtrauen, mit dem die füh­renden deutschnationalen Kreise die jüngste Entwicklung beobachtet und beurteilt ha­ben, hat seine Grunde. Man weiß, daß in der nationalsozialistischen Bewegung durchaus echt so- zialistische Kräfte am Werke sind- Gregor Stras­ser, der im Auftrage seiner Partei während der Reichstagswahlen am Rundfunk über die Ziele der Hitlerbewegung sprach, hat damals das Wort von der starken antikapttalistischen Sehn­sucht im deutschen Volke geprägt. Eine Regie­rung Hitler-Strasser-Schleicher müßte und würde sicher Versuche unternehmen, auf staats- sozialistischenWegen der Krise der Wirt­schaft zu Leibe zu rücken. Man wird sich also auf eine grundsätzliche Wendung des wirtschaftspolitischen Kurses einzu- stellen haben. Die Auffasung wäre wohl z u leichter Art, daß auch nach einem Regie­rungswechsel, wie er jetzt ins Auge gefaßt ist, im letzten Grunde unter neuem Hamen alles beim Alten bleiben werde. Man tut schon besser, wenn man sich auf einiges gefaßt macht. Den Standpunkt wird ein wirklich national- bewußter Deutscher natürlich nicht teilen, daß Herr Hitler die Macht übernehmen müsse, um für sich und für seine Bewegung abzuwirtschaften. Tie Folgen dieses Abwirtschaftens könnten ganz fürchterlich fein und würden uns alle sehr teuer zu stehen kommen. Rein, wenn die Dinge diesen Verlaus nehmen sollen, so muß man doch den heißen Wunsch haben, daß aus der nun an die Macht gelangenden Bewegung und aus ihren füh­renden Persönlichkeiten dasjenige zum Besten des ganzen Volkes politisch reali- s i e r t werden möge, was in ihnen an Wertvollem steckt.

Es werden bei dieser Regierungsneubildung

natürlich alle Versuche unternommen, um von vornherein Sicherungen gegen Heber- t r e i b u n g e n in die Entwicklung einzubauen. Herr Hitler wird erst dann den Auftrag zur Regierungsbildung erhalten, wenn er zuverlässige Garantien für einen streng legalen Kurs gegeben hat. Er wird dem Reichs­präsidenten versprechen müssen, daß er sein Amt über den Parteien verwaltet. Er wird den Eid auf die Verfassung, den er als Braunschweigischer Regierungsrat bereits ein­mal geschworen hat, nochmals leisten müssen. Mit dieser Verfassung sind einige offizielle Forderun­gen der nationalsozialistischen Partei, so die Fol­gerungen aus einem betont völkischen Standpunkt, nicht durchaus vereinbar. Die Frage, die an dieser politischen Wende des deutschen Schicksals ge­stellt werden muß, geht dahin, ob Adolf Hitler in der Verantwortung den Mut und die Kraft aufzubringen vermag, einige von den Geistern wieder fortzujagen, die er als Propagandist rief. Den Wunsch mancher politischer Kreise muß man aber zurückweisen, daß er die Führung nur über­nehmen soll, um eine angenommene iln- fähigkeit unter Beweis zu stellen.

Bei Hindenburg.

Berlin, 10. Aug. (WTB.) Amtlich wird mitgeteilt: Reichspräsident v. Hindenburg empfing heute den Reichskanzler v. P a p e n zum Vortrag über die innerpolitische Lage. Ferner empfing der Reichspräsident heute vormittag den Reichsaußenminister Freiherrn v. R e u r a t h zum Vortrag.

Roch keine Beschlüsse

Berlin, 10. Aug (ERB.) Die heutige Sitzung desReichskabinettS begann um 17 Ühr und dauerte bis gegen 20 Uhr. Nachdem der Reichskanzler über seine Besprechung mit dem Reichspräsidenten berichtet hatte, haben sich die Minister über die gesamte innenpolitische Lage ausgesprochen. Von maßgebender Seite wird mit­geteilt, daß jedoch Beschlüsse nicht ge­faßt worden seien. Es sei nun die Ausgabe der nächsten Tage, die Situation durch Sondie­rungen bei Vertretern verschiedener Parteien zu klären. Dabei wird betont, daß

die Besprechungen vom Reichskanzler durch- geführl werden, wie überhaupt der Schwerpunkt der ganzen Verhandlungen augenblicklich bei ihm liege.

Zunächst hat der Reichskanzler heute abend auch bereits Geheimrat Hugenberg empfangen. Am morgigen Donnerstagnachmittag folgt eine Besprechung mit den Zentrumsabgeordneten I o o st und Bolz, und wenngleich ein Termin hierfür auch noch nicht angeseht ist, so rechnet man doch damit, daß am Freitag auch Adolf Hitler zunächst vom Reichskanzler und dann Dielleicht auch vom Reichspräsiden- t e n empfangen werden wird.

Jlur eine Umbildung her Reichsregierung."

Damit ist zunächst die Marschroute für die näch­sten Tage gegeben, und das nicht nur rein äußerlich;

Notverordnung und Regierungsbildung.

Oie Forderungen desAngriff".

Berlin, 10. Aug. (ERB.) DerAngriff Dr. Goebbels schreibt zur n&uen Rotverord­nung. Wir wollen noch einmal eindeutig er­klären, daß wir grundsätzlich für schärfstes Borgehen gegen den roten Terror sind, wenden uns aber dagegen, wenn unter der Verordnung auch diejenigen leiden sollten, die in Rotwehr und Verzweiflung zu den letzten Mitteln greifen. Vor allem aber sind wir der Ansicht, daß noch so scharfe Polizeimaßnah­men keine Beruhigung in Deutschland schaffen können, wenn man nicht gleichzeitig die wirt­schaftliche und seelische Rot des Dol- k e s beseitigt. Dazu ist aber allein der Rational­sozialismus in der Lage, und es muß daher die erste Konsequenz dieser Rotverordnungen darin bestehen, daß man nunmehr auch dem Rationalsozialismus die Regierungsführung überträgt. Will man der gewaltigsten deutschen Volksbewegung weiterhin die Macht vorenthal­ten, die ihr zukommt, so schafft man dadurch nur immer neue Unruheherde. Es ist eine lln- verschämtheit, uns heute noch zuzumuten, wir sollten uns mit dem Reichsarbeitsministerium und dem Reichswirtschaftsministerium begnügen.

Ls gibt für uns nur zwei Möglichkeiten: Ent­weder wir übernehmen die Regierungsführung, oder wir bekämpfen diese Regierung so lange, bis uns unser Recht wird.

Freilich würde ein Kampf gegen die Regierung unsererseits diese sehr schnell in die Knie zwin­gen, da er von einer ungeheueren Volksbewegung

getragen wäre, und sie sich auf keine anderen Kräfte im Volk stützen könnte.

Die Frage der Regierungsbildung ist im Rollen und wir können mit der bisherigen Entwicklung bei der Lösung dieses Problem- zufrieden sein. Mit Zuversicht dürfen wir erwar­ten, daß der Führer die ganze Frage einer glücklichen Lösung entgegenführen wird. Die Dinge liegen für uns s o günstig, und die Machtmittel, die Adolf Hitler in der Hand hält, sind so groß, daß

wir keinerlei Anlaß haben, vorzeitig die Nerven zu vertieren.

Wir können, nachdem wir solange gewartet haben, auch noch die wenigen Tage warten bis zur endgültigen Entscheidung.

Ein Aufruf des Berliner GA.-FührerS.

Berlin, 10. 2Iug. (CNB.) Der Führer der Gruppe Berlin-Brandenburg der SA. Graf chelldorf wendet sich in einem Aufruf gegen die Gerüchte, daß die SA. bewaffnete Uebun- gen veranstaftet habe und zu illegalen Zwecken zusammengezogen werde. Die Behauptungen seien zum Teil "darauf gegründet, daß einzelne Forma­tionen Wehrsportübungen und zum Schutz von Ueberfällen Alarmübun­gen vorgenommen hatten. Gerade jetzt aber müsse die SA. beweisen, daß sie st r a f f d i s z i p l i n i e r t in der Hand ihrer Führer sei. Illegale Hand­lungen würden strengstens geahndet.

ligten Justizbehörden mitgeteilt worden ist, wird darauf hingewiesen, daß es Ausgabe der Sonde» gerichte ist, zur Befriedung des öffentlichen Le­bens, zur Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit beizutragen und durch schnelle und tatkräftige Verfolgung der Täter an­dere Personen von gleichen Straftaten a b zu - schrecken.

Reichsregierung und Amnestie

Berlin, 10. August. (TU. Funkspruch.) Zu der Erklärung der Reichsrcgierung in der gestri­gen amtlichen Auslassung bezüglich einer Amne - st je wird amtlich folgende Erläuterung ge­geben:

Der Reichsregierung ist bekannt geworden, daß Mitglieder der Parteien, auf deren Schuldkonto die Terrorakte zurückzuführen sind, auf dem Stand­punkt stehen sollen, daß ihnen ja doch nichts pas­sieren könne, da sie im Falle der Verurteilung bald amneftiert werden würden. Die Reichs­regierung hat, um dies zu verhindern, bestimmt, daß die A m 'n e st i e für die politischen Straf­taten in der Zukunft ausgeschlossen sein solle.

wenn ein Landtag eine gegen diese Bestim­mung verstoßende Amnestie beschließen würde, so wird der Reichspräsident und die Reichs­regierung die notwendigen Maßnahmen ergrei­fen, die erforderlich sind, um ihre Anweisung durchzuführen.

Auf die Straftaten der Vergangenheit be- zieht sich die Bestimmung bezüglich der Amnestie nicht, so daß die Reichsregierung gegen Lander- amnestien wegen bereits geschehener Straftaten

nicht einschreiten kann, weil sie solche Amnestien auch nicht für opportun hält.

Oie Erwartungen

der Bayerischen Volkspartei.

München, 10. August. (TU.) DieBayerische Volkspartei-Korrespondenz" schreibt zu der Reichs- notoerordnung gegen Terror u. a.: Ohne Verbot der Parteiüniform seien alle noch so schar­fen Maßnahmen Halbheiten. Wichtiger als eine all­gemeine Verschärfung der Strafbestimmungen er­scheine auch eine den Zeiterfordernissen mehr ent­sprechende Abfassung der Bestimmungen über die Mittäterschaft und A.n st i f t u n g , vor allem durch die Presse.

DieBayerische Staatszeitung" gibt der Erwar­tung Ausdruck, daß die Bestimmungen der Notver- orbnung nun auch mitdrakonischerStrenge und ohne Rücksicht auf Partei und Per- s o n angewendet würden. Es habe offensichtlich an der rechtzeitigen u nb nachbrücklichen Anwenbung ber bisherigen Strafoor fchriften gefehlt. Hier sei ein Versagen ber staat­lichen Gewalten festzustellen. Die Zeitung bemerkt noch, man habe bas Tragen ber Parteiuniformen verbieten sollen.

»Nicht auf dem Papier stehen."

München, 10. Aug. (III.) Zur neuen Rot­verordnung schreibt der ..Völkische Beob­achter" il a., man müsse erwarten, daß Die neuen Bestimmungen nicht auf dem Papier stehen blieben, sondern mit aller Scharfe ge­gen die Rollkommandos und Dachschutzen der marxistischen Parteien angewendet würden. Daß der rote Terror keinen noch größeren Umfang

habe annehmen können, verdanke Deutschland einzig und allein den Männern der SA. und der SS. Selbstverständlich könnten auch die endlichen Maßnahmen der Reichsregierung nur a ls ein Anfang gewertet werden. Eine national­sozialistische Rotverordnung würde ganz anders durchgearifsen haben durch sofortige Verhaftung und Aburteilung aller kommunistischen und so­zialdemokratischen Parteifunktionäre, durch die konzentrische Ausräucherung der Mordviertel und durch Verbringung der verdächtigen und intel­lektuellen Anstifter in Konzentrationslager, in positivem Sinne aber durch den Reuaufbau des nationalen Erziehungssystems, das in der Ro- vemberrevolte im Jahre 1918 zerschlagen wor­den sei.

Um den VerfaffungSiag in Hessen.

D o r m st a b t, 10. Aug. (WSN.) Zu bem gestern veröffentlichten Brief bes Lanbtagsprasibenten Dr. Werner an den Staatspräsibenten Dr. Abe- l u n g bemerkt bas amtliche Regierungsorgan, bis Darniftäbter Zeitung, u. a.:Das Schreiben bes Herrn Lanbtagsprasibenten war bereits in ber Nummer ber.Hessischen Landeszeitung" vom 5. Au­gust obgebruckt. Durch eine Darauf erfolgte Ver­öffentlichung von Regierungsfeite war bann fest­gestellt worben (Darmstädter Zeitung vom 6. Au- gust): Infolge bes Abänberungsgesctzes vom 23. Juli 1932 (Regierungsblatt Seite 102) ist ber 11. August nicht mehr staatlich anerkannter Feiertag (Sonntag), In Kraft geblieben ist aber Art. 2 des Gesetzes über ben Derfassungstag vom 20. Juni 1929. Aus Grund dieses Art. 2 also, ber durch einen einfachen Land- tagsbeschluß nicht aufgehoben werden kann, find die Anordnungen der hessischen Regierung erfolgt."