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Aus der proviuzialhaupifiadt. i

Gießen, den 2.Mal 1932.

Die Llmsahsteuer-Erhöhung

Die Industrie- und Handelskammer Gießen bittet uns um die Aufnahme folgender Zeilen:

Aach § 4 Absatz 2 deS 7. Teils Kapitel 1 der Rotverordnung vom 8. Dezember 1931 finden die Steuersätze von 2 und 2.5 v. H. nur auf solche Umsätze Anwendung, bei denen sowohl die Vereinnahmung des Entgelts, als auch die Leistung nach dem 31. Dezember 1931 liegen Diese UeberaangSvorschrist ist jedoch auf sechs Monate begrenzt, so daß also nach dem 3 0. Juni 1 9 32 auch für solche Umsätze, bei denen entweder die Vereinnahmung des Entgelts, oder die Leistung vor dem 31. Dezember 1931 liegt, die Umsatz st euererhöhung allge­mein in Kraft tritt. ES ist nun von den Industrie- und Handelskammern geltend gemacht worden, daß am 30. Juni 1932 vor allem im Einzelhandel voraussichtlich noch erhebliche Außenstände auS Lieferungen des Jahres 1931 bestehen würden. Dies erkläre sich aus den gegen­wärtigen wirtschaftlichen Verhältnissen, die zu einer weitgehenden Krediteinräumung zwingen, insbesondere auch, soweit der Einzelhandel in Betracht kommt, in landwirtschaftlichen Gebieten. Es sei daher dringend erforderlich, die Frist des § 4 a. a. O. über den 30. Juni 1932 hinaus zu verlängern.

Auf diese ersten Anregungen hin ist derDeutsche Industrie- und Handelstag im Reichssinanzmini- sterium wegen einer solchen Fristverlängerung vorstellig geworden. Leider hat sich ergeben, daß nach Auffassung des Reichsfinanzministeriums das uneingeschränkte Inkrafttreten der Umsatz st euererhöhung auf keinen Fall weiter als bis zum 30. Juni 1932 hinauS- ?eschoben werden kann. Rach Ansicht des Reichs- inanzministeriums stellt die Einräumung der sechsmonatlichen UebergangSfrist des § 4 a. a. O. schon ein ganz besonderes Entgegenkommen dar, zu dem die Reichsfinanzverwaltung an sich nicht verpflichtet gewesen wäre und dessen Erweiterung aus fiskalischen Gründen nicht vertretbar er­scheine. In besonders krassen Eintel- fällen könne daher künftig nur im Billig- keitswege Abhilfe geschaffen werden.

Infolge dieser ablehnenden Haltung des Reichs­finanzministeriums müßten sich zweifellos nach dem 30. Juni 1932 für bestimmte Steuerfälle Härten ergeben. DieS würde vor allem bei solchen Geschäften der Fall sein, die in der Zeit zwischen dem 9. und 31. Dezember 1931 abge­schlossen bzw. einseitig erfüllt wurden und daher nicht da- im 7. Teil Kapitel 1 § 5 Absatz 1 der Rotverordnung vom 8. Dezember 1931 einge­räumte Zuschkagsrecht genießen. Der Deutsche Industrie- und Handelstag wird daher seine Bemühungen auf Verlängerung der Uebergangs- beßimmung des § 4 a. a. O., die allerdings nur im Wege einer besonderen Rotverordnung mög­lich ist, fortsetzen, wenngleich die vom Reichs­finanzministerium gegebene Begründung, daß sich eine weitere Hinausschiebung der bewilligten Aufschubfrist mit Rücksicht auf die fiskalischen Interessen verbiete, durch die wenig befriedigende Entwicklung des Llmsatzsteueraufkommens eine Stüh« erhält.

Japanische Ehrung der deutschen Gefallenen.

Heute mittag legte am hiesigen 116er Denkmal auf dem Langraf-Philipp.Platz der ab heute bis 31. Juli zur Dienstleistung beim hiesigen Bataillon kommandierte japanische Major Wakamatsu einen Strang zu Ehren der deutschen Gefallenen nieder. Die in den hessischen Landesfarben gehaltene Kranzschleife tragt die Aufschrift:Den deutschen Ge­fallenen von einem zum 1. (Hess.) Grenadier-Batail­lon Inf.-Rgt. 15 kommandierten kaiserlich japani­schen Offizier." Major Wakamatsu, der zu Be­ginn seines lsiesigen Kommandos auf fo pietätvolle und sympathische Weise der deutschen Gefallenen gedachte, war bei der Kranzniederlegung von dem Kommandeur unseres Bataillons, Oberstleutnant Klepke, den Kompaniechefs und dem Adjutanten des Kommandeurs begleitet. Ferner waren eine Ab­ordnung des Bataillons und Vertreter der früheren Offiziere und Mannschaften der 116er zugegen.

Vereinfachung des Rechtsmittel- Verfahrens in Steuersachen.

In denAktuellen Steuerfragen" (Rundschreiben Nr 9), herausgeaeben von dem Wirtschaftsprüfer und Steuersyndikus Hermann Will zu Gießen, lesen wir:

Das Rechtsmittelverfahren in Steuersachen kannte bisher in der Regel drei Instanzen: Einspruch, Berufung, Rechtsbcschwerde. Schon seit langem wurde die Einspruchinftanz als überflüssig ange­sehen, da ja das Finanzamt, das auch den Steuer­bescheid erlassen hatte, über den Einspruch entschied. Rur in den seltensten Fällen tarn es bereits in der Einspruchsinstanz zu einem Erfolge.

Ein Appell an die Reichsbahn.

Mehr Großzügigkeit bei der Fahrpreissenkung für Sommerreisen.

Zu den am Donnerstag gemeldeten Aende - rungen des Perfonentarifs der Reichsbahn hat die Industrie- und Handels­kammer Darmstadt Stellung genommen Die Kammer begrüßt die Herabsetzung der seit langer Zeit als stark überhöht empfundenen Schnell- und Eilzugszuschläge- allerdings fei es zur Belebung des Verkehrs in den Polsterklassen wünschenswert gewesen, daß man. wie dies in der gemeinsamen Denkschrist des HcNischen Ver- kchrsverbandeS und des Hessischen Industrie- und Handelskammertags vom Dezember 1931 borge- lchlagen worden ist. die Zuschläge für die 1. und 2. Klaffe nicht höher, als für die 3 Klasse fest­gesetzt hätte. Auch die teilweise Herabsetzung der Zeitkartenpreise entspreche einer mehrfach erhobenen Forderung; diese Maßnahme sei geeignet, die Auswanderung in die 2. Klasse und in zuschlagspslichtige Züge zu erleichtern.

Hinsichtlich der geplanten Einführung der Sommer-Urlaubskarten weist die Kam­mer darauf hin, daß die in dieser Beziehung beabsichtigte Regelung sehr enttäuschen muh, da die festgesetzte

Mindestentfernung von 200 km allzu groß ist; wichtige Reisegebiete fallen auf diese Weise für die Vergünstigung der Sommcr-Urlaubs- karten völlig aus. So bleiben vom Sih der Kammer aus gesehen der Mittelrhein, der ganze Westerwald, weite Teile von Kurhessen, die westliche Rhön, große Gebietsteile deS bayeri­schen Franken. Rordwürttemberg. der nördliche Schwarzwald, die gesamte bayerische Pfalz, fast der ganze Hunsrück, etwa die Hälfte des Mosel­tales und schließlich die Dorder-Eifel für die Sommer-Reisevergünstigung völlig außer Be­tracht. Als besonders bedenklich erachtet es die Kammer, daß nach den bekanntgegebenen Be­stimmungen die R ü ck r e i s e auf die Sommer-

Urlaubskartennicht vor dem 11. Gel­tun g s t a g e" angctrelcn werden darf. In dieser Weise durchgeführt, kann die Tarifmah- nahme

nur für einen verhältnismäßig kleinen Teil der Bevölkerung in Frage kommen,

und zwar für solche Reisende, die nach ihren wirt­schaftlichen Verhältnissen ohnehin am ehesten in der Lage sind, einen längeren ErhvIungS- oder Kuraufenthalt zu nehmen; für den weitaus größ­ten Teil der Bevölkerung, der ein kürzerer Zeit­raum als zehn Tage zur Erholung zur Verfü­gung stehe, wird die neue Einrichtung fo. wie sie zunächst geplant ist. praktisch nur von geringer Bedeutung sein können.

Die Kammer saßt ihr Urteil dahin zusammen, die Modalitäten der neuen Einrichtung seien offenbar allzu einseitig unter dem Gesichtspunkt festgesetzt worden, einenMißbrauch" durch auS anderem Anlaß Reisende zu verhüten. Eine solche Erwägung sei aber in keiner Weise geeignet, werbend für den Schienenweg zu wirken. Die Industrie- und Handelskammer Darmstadt schlägt daher vor. die Beschränkungen der angekündigten Sommer-Urlaubskarten dahin zu mildern, dah einmal

die Mindestentfernung von 200 km auf 50 kra herabgesetzt wird und dah zum anderen die Beschränkung hinsichtlich der Rückfahrt entweder ganz zum Wegfall kommt oder zum mindesten dahin abgeändert wird, dah die Rückfahrt frühe­stens am vierten Tage angetreten werden darf.

Bei einer solchen besseren Anpassung der Vor­aussetzungen der Tarisvergünstigung an die prak­tischen Anforderungen des Verkehrs wird zweifel­los der Anreiz zu Eiscnbahnreiscn weit mehr gesteigert werden, als dies unter den zunächst bekanntgegcbencn Bedingungen der Fall sem kann.

Vom 1.4.1932 an besteht nunmehr auf Grund des §261 RAO. n. F. die Möglichkeit, sofort Be­rufung einzulegen, also die Einspruchsinstanz bei- feite zu lassen. Das bedeutet nicht nur eine raschere Klärung für den Steuerpflichtigen, sondern auch eine Ersparnis der Kosten der Einspruchsinstanz. Allerdings ist die sofortige Einlegung der Berufung abhängig von der Einwilligung des Finanzamts. Wird die Einwilligung nicht rechtzeitig erteilt, so gilt das eingelegte Rechtsmittel als Einspruch. Im­merhin ist damit zu rechnen, daß die Finanzämter auch dann, wenn sie den Steuerbescheid nicht abzu­ändern beabsichtigen, ihre Einwilligung zur Ein­legung der Berufung sogleich erteilen, um auch für sich selbst die Bearbeitung und das Verfahren zu vereinfachen.

Vornotizen.

TageskalendersürMontag: Volks­hochschule, Universität, Beginn der Kurse. Cass Leib, 20.30 Uhr, Vortragsabend über Kino im eigenen Heim. FGF., 20.15 Uhr, Haupt­übung. Lichtspielhaus, Bahnhofstraße:Zwei Herzen und ein Schlag". Wiesecker Lichtspiele, 20.30 Uhr,Bork".

Aus dem Stadttheaterbureau wird uns geschrieben: Morgen Dienstag, 3. Mai, 19.30 Uhr, als 29. Vorstellung im Dienstagabonnement zu Operettenpreisen einmaliges Gastspiel des Stadt- theaters Mainz mit der OperetteDer Vogelhändler" von West und Held mit der Musik von Karl Zeller. Spielleitung Alfred von Krebs, musikalische Leitung Dr. Viktor Urbantschitsch. Mittwoch- und Freitag- Abonnenten erhalten ermäßigte Operettenpreise. Ende 22.30 Uhr. Mittwoch, 4. Mai, als 29. Vor­stellung im Mittwochabonnement zu gewöhnlichen PreisenFaust l" unter der Spielleitung des Inten­danten. Beginn 19 Uhr, Ende gegen 23 Uhr.

Hoher militärischer Besuch in Gießen. Am nächsten Montag, 9. Mai, wird der Ches der Heeresleitung. General der Infan­terie Freiherr vonHammerstein-Cquord. hier eintreffen und um 10 Uhr auf dem Hofe der Reuen Kaserne das Bataillon begrüßen und be­sichtigen.

Forst Personalien. Ernannt wurden der Oberförster Otto Kratz zu Schotten mit Wirkung vom 1. April ab zum Forstmeister des Forstamts Dieburg und der Oberförster Karl Schlich zu Butzbach am 28. April zum Forst­meister des Forstamts Groß-Gerau.

"EvangischePfarrpersonalie. Die evangelische Kirchenregierung hat dem Pfarrer Otto Crull zu Ulfa die evangelische Pfarrstelle zu Trais-Horloff (Dekanat Hungen) übertragen.

Festtags-Rückfahrkarten der Reichsbahn für Pfingsten. Um die fchnelle Abfertigung der Reisenden an den Fahr­kartenschaltern der Dahnhöse und in den Reise-

bureaus an den Tagen vor Pfingsten und den Pfingsttagen selbst zu gewährleisten, werden die Festtags-Rückfahrkarten der Reichsbahn bereits von Montag. 2. Mai. ab. im Vorverkauf aus­gegeben. Die Festtags-Rückfahrkarten sind zur Hinfahrt von Mittwoch. 11. Mai, bis Pfingst- dienstag. 17. Mai, und zur Rückfahrt von Frei­tag. 13. Mai (ab 12 Uhr), bis Montag, 23. Mai, gültig. Auch die Arbeiter-Rückfahrkarten kön­nen am 17. Mai zur Fahrt nach dem Wohnort benutzt werden. Es liegt im Interesse der Rei­senden. sich die Fahrkarten für die Pfingstreise im Vorverkauf zu lösen.

** DieHeimatvereinigungSchiffen- berg" hielt gestern nachmittag im Heimatsaale auf dem Schiffenberg ihre diesjährige Hauptversamm- hing unter der Leitung des 1. Vorsitzenden, Ober- forstmeister Nicolaus, ab. Zunächst nahm die Versammlung den vom Schriftführer, Rektor i. R. Müller, erstatteten Jahresbericht entgegen, der über ein reges Wirken der Vereinigung an ihren Aufgaben im verflossenen Jahre Mitteilung machte. In Dem Bericht kam u. a. die starke Verbundenheit der Gießener Bevölkerung mit den Einwohnern der am Fuße des Schiffenbergs gelegenen Gemeinden zum Ausdruck. Ferner wurde erwähnt, daß die Hei- matoereinigungSchiffenberg" von der Theodors- ruh aus einen prächtigen Durchblick durch den Wald nach dem Schiffenberg zu geschaffen habe, mit leb­haftem Bedauern wurde anderseits vermerkt, daß von zerstörungslustigen Elementen Ruhebänke und Verkehrszeichen im Stadtwald demoliert wurden, sehr zum Nachteil der Allgemeinheit. Die Mitglieder der Heimatvereinigung und die ganze Bürgerschaft wurden eindringlich aufgefordert, bei derartigen Taten erwischte Personen unnachsichtlich zur Anzeige zu bringen, damit die Einrichtungen zum Besten der Allgemeinheit geschützt werden könnten. Der von dem Rechner, Geschäftsführer Kirchner, erstattete Kassenbericht für 1931 verzeichnete an reinen Ein­nahmen den Betrag von 271,51 Mark, an reinen Ausgaben die Summe von 329,66 Mark, so daß eine Mehrausgabe von 58,15 Mark zu verzeichnen war, die aus dem Kassenbestand vom Jahre vorher in Höhe von 211,51 Mark gedeckt wurde. Der Heimat­vereinigung gehörten am 1. Januar d. 1.240 Personen als Mitglieder an. Dem Rechner wurde mit Dantes- Worten für seine Mühewaltung Entlastung erteilt. Anschließend berichtete der Vorsitzende, Oberforst- meister Nicolaus, über die nächsten Aufgaben der Heimatoereinigung. Beabsichtigt ist u. a. fol- aendes: die Aufstellung weiterer Ruhebänke, die Errichtung einer Schutzhütte auf der Theodorsruh, verschiedene Quellenfassungen in der Nähe des Schif­fenbergs, Veranstaltung eines Photowettbewerbs zur Erlangung der schönsten Aufnahmen vom Schiffenberg, die weitere Ausschmückung des Hei- matfaales. Die Aufstellung einer Orientierungstafel auf dem Schiffenberg. Weiter ist die Veranstaltung

regelmäßiger Zusammenkunstc der Mitglieder an jedem ersten Donnerstag im Monat gegen Abend auf dem ediiffenberg geplant, ferner soll am 12. Ium aus dem Schiffenberg eine große Heimat- Veranstaltung stattfinden, in deren Rahmest u. a. ein von dem Heimatdichter Georg Heß (fieihgefterm verfaßtes FestspielTas deutsche Lied" ausgeführt werden soll. Die Versammlung erklärte sich mit den Vorschlägen des Vorstandes einverstanden. Im An- schluß an die Hauptversammlung verblieben die Mitglieder mit ihren Familienangehörigen bei ge­selligen Darbietungen verschiedenster Art noch einige Stunden in einer genußreichen Familienzu- fammenfunft beieinander

3 0 000 'Brieftauben suchen ihre Heimat. Am gehriacn Sonntag gegen 7 Uhr trafen auf dem Bahnhof Gießen 57 Guterwagen im Eonderzug hier ein, die etwa 30 000 Brieftauben bargen. Die Brieftauben wurden sofort ausgeladen und auf dem Gelände am Bergwerkswald ausge­lassen. Die Tiere gehörten Den Mitgliedern verschie­dener Brieftaubenzuchter-Vereiniauiigen im rheini­schen Industriegebiet (Düsseldorf, Bonn, Neuß, Köln, Deutz, Elberfeld, Barnten usw l an und kreisten kurze Zeit nach dem Auflasien über der Startstelle, um schließlich die westliche Richtung einzuschlagen. Zu dem Schauspiel hatten sich viele Zuschauer aus Klein-Linden und Gießen, wie auch aus anderen Orten der näheren und weiteren Umgebung einge­funden. Am 18. Mai trifft ein weiterer 'Brieftauben- Sonderzug in Gießen ein. Die Tiere werden um die gleiche Zeit ebenfalls vom Gelände des Bergwerks- waldes aus aufgclaffcn.

Keine Auflösung der Hekoga.

WSR. Darmstadt, 30. April. Aus Grund des Beschlusses des Stadtrats von Darm­stadt, aus der Hekoga auszuschcidcn, ist in einem Teil der Preise die Auffassung ver­treten worden, daß damit die Hekoga erledigt sei. Für diese Ausfassung besteht, wie wir hören, keinerlei Begründung, denn nach dem Grün­dungsvertrag und den Satzungen kann ein Teil­nehmer nur dann aus der Hekoga entlassen wer­den. wenn in der Generalversammlung 75 Pro­zent der Mitglieder diesen Austritt genehmigen. Der Beschluß der Stadt Darmstadt ist also z u - nächst ohne irgendwelche Folgen für die Hekoga, da nicht anzunehmen ist, daß die Generalversammlung diesem Beschluß zu- stimmen wird. Freilich geht in einem Teil der Parteien das Bestreben dahin, unter den Mit­gliedern der Hekoga diese Mehrheit zustande zu bringen. An einen Erfolg ist aber kaum zu denken. Gin Austritt der Stadt M a i tu ist nicht erfolgt und auch kaum zu vermuten, insbesondere, da die Interessen des Gemeinschaftswerkes Mainz- Wiesbaden mit denen der Hekoga harmonieren. Dagegen sei ein Antrag auf Ausscheiden au8 der Hekoga von der Stadt Worms gestellt worden, und es ist nicht ausgeschlossen, daß die Kreise, die in Darmstadt den Beschluß aus Aus­tritt erwirkt haben, auch in der Provinz Starkenburg einen gleichen Beschluß durch­zusehen versuchen. Aber auch dann wären nur einige 30 Prozent der GeneralversammlungS- stimmen erfaßt. Eine Generalversammlung, in der man sich mit der weiteren Tätigkeit der Hekoga befassen wird, ist für Juni vorgesehen. Die jetzige stille Tätigkeit der Hekoga ist zum Teil durch die allgemeine Wirtschaftslage bedingt. In an­deren Kreisen der Hekoga-Mitglieder ist man allerdings der Auffassung, dah gerade jetzt mit einer positiveren Tätigkeit nach außen hervor­getreten werden müsse. Irgendwelche Aussichten dafür, dah die Hekoga auch nur um einen Teil ihrer Mitglieder geschmälert wird, ist kaum vor­handen. Rach dem Gesellschaftsvertrag, der auf zehn Jahre abgeschlossen worden ist, können, wie oben schon gesagt, Mitglieder nur mit Zustim­mung von 75 Prozent der Generalversammlung auSscheiden. Frühestens im Jahre 1936 können Gesellschafter mit Wirkung zum Jahre 1 938 kündigen. Erst mit Wir­kung für 1938 könnte also ein Gesellschafter auS­scheiden.

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