m. 152 ^rühauSgabe
182. Jahrgang
§re!tag. 1. Juli 1952
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GietzenerAnzeiger
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Ringen um neue Vorschläge.
Frankreich wünscht enge Verbindung zwischen Tributzahlungen und alliierten Kriegsschulden.
Französische Vorschläge.
Restzahlung wenn Amerika nicht nachlätzt.
Lausanne, 30. Sunt. (TU.) Das „'Büro“ ber Lausanner Konferenz, das den ganzen Donnerstagvormittag, zum Schluß ohne die Vertreter Deutschlands, getagt hatte, trat unmittelbar nach dem Frühstück um 14.30 Uhr wieder in den Gemächern des englischen Ministerpräsidenten zusammen. ® r aj Schwerin-Krosigk und Staatssekretär von Bülow nahmen anfänglich an d->r Sitzung teil, verließen jedoch um 17 Uhr Die Sitzung und kehrten -ins Savoh-Hotel zurück. Die Verhandlungen werden von den Engländern mit ungewöhnlicher Beschleunigung und Vachdruck geführt.
Die französische Regierung soll nach Mitteilung von unterrichteter französischer Seite jetzt folgenden Vorschlag gemacht haben: Die deutsche Regierung verpflichtet sich zu zwei Zahlungen. Die erste Zahlung erfolgt als Beitrag Deutschlands zu der vorgesehenen gemeinsamen Kasse sämtlicher Mächte für den Wiederaufbau Europas. Die zweite Zahlung gilt als Restzahlung Deutschlands für die Tribute und wird bei der B 3 Z. hinter! egt. Auf der Grundlage dieser zweiten deutschen Zahlung tritt die englische und französische Regierung an die amerikanische Regierung mit dem Vorschlag heran, diesen Betrag als die Abschlußzahlung Englands und Frankreichs für die gesamten interalliierten Schulden anzu- fehen. Die amerikanische Regierung würde damit im Falle der Annahme dieses Vorschlages ihre Forderungen an die englische und französische Regierung als erledigt betrachten. Sollte dagegen die amerikanische Regierung diesen Vorschlag o b l e h - nen, so würde Deutschland weiterhin verpflichtet bleiben, an die europäischen Gläu- bigermächle diejenige S u tnme zu zahlen, die diese an die Vereinigten Staaten zu leisten haben. Die französische Regierung verzichtet somit nach diesem Plan auf ihren „ll e b e r s ch u h" aus den deutschen Tributzahlun- gen, den sog. „Solde nette“.
Har> as glaubt zu wissen, daß die Alliierten am Donnerstag folgendenDorschlag aus- gearbeitet hätten:
1. Die Gläubigermächte sind bereit, auf alle weiteren deutschen Zahlungen auf Reparationskonto zu verzichten, wenn Amerika auf die interalliierten Schulden verzichtet.
2. Deutschland händigt der BIZ. sofort von der Reichsregierung garantierte Schuldverschreibungen aus, die jedoch erst von dem Tage an Zinsen tragen, an dem Deutschland feine Zahlungsfähigkeit wieder erlangt hat. Diese Schuldverschreibungen sollen sich auf sieben Milliarden Goldmark belaufen.
Der Berichterstatter fügt hinzu, daß die deutsche Abordnung im Gegensatz zu diesem Vorschlag nur zweiMilliardenMark angeboten habe (inzwischen von deutscher Seite dementiert), und diese auch nur unter dem ausdrücklichen Vorbehalt, vorher die deutschen Sachverständigen zu befragen. Die deutsche Abordnung weigere sich außerdem, irgendeinem Abkommen seine Zustimmung zu geben, das die Anullierung der Reparationen derjenigen der interalliierten Schulden unterordne.
Es b e ft ä t i g t sich, daß die französische Regierung auf ihrer Forderung einer gleichzeitigen gemeinsamen Regelung des interalliierten Schulden- und des Tri - b u t p r o b l e m s bestehe. Aus gut unterrichteten französischen Kreisen erfährt die Telegraphen-Union, daß Herriot in den Besprechungen folgenden Standpunkt vertreten hat:
Die französische Regierung kann unter keinen Umständen auf dem Grundsatz des unlösbaren Zusammenhanges zwischen den interalliierten Schulden und der deutschen Tributfrage verzichten. Diese Auffassung werde auch von der englischen Regierung ge- k e i l t. Die beiden europäischen Gläubigermächte würden in dieser Haltung durchMikteilungen v o n a m e r i k a n i s ch e r S e i t e b e st ä r k t, nach denen die amerikanische Regierung eine vollständige Streichung der interalliierten Schulden nach wie vor ablehne.
Die deutsche Forderung auf Anerkennung der Gleichberechtigung Deutschlands In der Abrüstungsfrage sei wohl von französischer Seile, wie auch von englischer Seile als unannehmbar abgelehnt worden. Diese Frage könne ausschließlich im Rahmen der Genfer Abrüstungskonferenz behandelt werden, jedoch würde die französische Regierung sich bereiterklären, in die offizielle Schlußerklärung der Lausanner Konferenz den Wunsch auf eine gerechte Lösung des Abrüskungsplanes aufzunehmen, um damit in gewissem Sinne dem deut- fchen Standpunkt entgegenzukommen.
In den Besprechungen sei eingehend über die Frage der deutschen Abschlußzahlung, deren höhen, Ausgabe und Bedingungen zwischen den Gläubigerstaaten beraten worden. Die französische Regierung lege keinen wert darauf, ob diese Summe nun vier, fünf oder sechs Milliarden betrage, halte jedochan demGrundsahderZahlungs- verpflichtung fest. Sollte die deutsche Regierung nicht in der Lage fein, sich mit Barzahlung an dem „Fonds commun“ für den Wiederaufbau Europas zu beteiligen, so könnten stattdessen wirtschaftliche Vorteile, die Deutschland bieten könnte, angenommen werden.
Deutschland lehnt ab.
Keine Plattform für die Wiederherstellung der Stabilität.
Die verschiedenen Vorschläge der Gegenseite waren nach Mitteilung von deutscher Seite nicht geeignet, das von Deutschland auf dieser Konferenz angestrebte Ziel der endgültigen Regelung der Tributfrage zu erreichen. Diese Vorschläge würden lediglich die gegenwärtig in der Welt bestehende Unklarheit und Unsicherheit verewigen und in keiner Weise zu der jetzt so dringenden Wiederherstellung des Vertrauens führen. Die deutsche Delegation war daher
f Lage, sich auf die Diskussion
dieser Vorschläge einzulassen.
Die Gerüchte, nach denen von deutscher Seite
ein Angebot oder ein Vorschlag erfolgt sei, werden auf deutscher Seite auf das entschiedenste dementiert.
Eine Nachtsihung.
Bemühungen nm einen gemeinsamen Bor sch lag.
Lausanne, 30. Suni. (TTl.) Das Bureau ber Konferenz trat am Donnerstag um 20 Ahr unter dem Vorsitz Macdonalds, ohne die Vertreter Deutschlands zu einer Sitzung zusammen, um einen gemeinsamen Vorschlag an die deutsche Regierung zu beraten. Jedoch sind, wie verlautet, Schwierigkeiten zutage getreten, so daß mit dem baldigen Zustandekommen eines gemeinsamen Vorschlages der Gläubigermächte vorläufig nicht gerechnet wird. Auf französischer Seite wird an der Möglichkeit positiver Lösungen gezweifelt und mit einer Vertagung der Konferenz gerechnet, über die jedoch endgültig erst Anfang nächster Woche entschieden werden soll. Dagegen zeigt man auf englischer Seite nach wie vor den für die englische Haltung typischen Optimismus und hält an der Auffassung fest, daß eine endgültige Regelung in der Tributfrage auf der Konferenz erreicht werden wird. Die optimistische Haltung der englischen Kreise erklärt sich durch das weitgehende praktischeInteresse, das England an einer endgültigen Regelung der Tributfrage hat, da die englische Regierung in erster Linie an der Sicher st ellung der privaten Anleihen Englands in Deutschland interessiert ist.
Wer zahlt mehr Steuern?
Deutschland besteuert Einkommen, Verbrauch und Aufwand um 20 bis 50 Prozent höher als Frankreich und England.
Berlin, 30. 3uni. (ERB.) Einem vom Statistischen Reichsamt herau-sgegebenen Vergleich der Steuerbelastung in Deutschland, Frankreich uuö Großbritannien, dem der Stand der Steuergesetzgebung von Anfang 1932 zugrunde liegt entnehmen wir folgende interessante Angaben:
Die kleinen und mittleren Einkommen bis zu 5 000 Mark (= 22 305 Frs. = 261 Pfd. Sterling) Reineinkommen, d. h. die Einkommen der Mehrzahl der Arbeitnehmer werden in Großbritannien und Frankreich entweder überhaupt nicht oder in nicht nennenswertem Maße zur Besteuerung herangezogen. 3m Deutschen Reich seht die Besteuerung — unter Berücksichtigung der Bürger» steuer — dagegen am frühesten und schwersten ein. Aber auch bei den größeren Einkommen liegt sie bei weitem an der Spitze und ist auch unverhältnis- uräßig höher als die der anderen Staaten. Die br i tischen Steuersätze sind für die kleinen und mittleren Einkommen etwas, für die größeren erheblich höher als die entsprechenden französischen.
Reben den Steuern vom Lohn und Gehalt beanspruchen die Zwangsbeiträge zur Sozialversicherung einen erheblichen Teil des Arbeitsertrages. Diese Beanspruchung wiegt um so schwerer, als sie nur kleineund mittlere E inkommen trifft. Die deutschen Beiträge der Angestellten und Arbeiter in v. H. des Reineinkommens sind umdasDoppelteund Dreifache höher als die britischen und französischen.
Reben den Steuern vom Lohn und Gehalt und den Sozialversicherungsbeiträgen sind auch die
wichtigsten Steuern auf den Verbrauch und Aufwand, d. h. die Lebensmittel-, Getränke-, Genußmittelsteuern und die entsprechenden Finanzzölle sowie die Vergnügungssteuern in den Vergleich mit einbezogen worden. Bei den kleinen und mittleren und teilweise noch bei den höheren Einkommen beträgt die deutsche Belastung das Doppelte und Dreifache der französischen und britischen. Aber auch bei den hohen Arbeitseinkommen über 10 000 Mark (= 44 611 Frs. = 522 Pfd. Sterling) bleiben noch beträchtliche Unterschiede zu ungunsten des deutschen Arbeitnehmers.
Rach Betrachtung der Besteuerung der Dividenden und Schuldenzinsen, der kaufmännischen und gewerblichen Gewinne und der in der kaufmännischen oder gewerblichen Unternehmung zusammengefatzten Produktionsfaktoren, die sämtlich beweisen, daß in der Gesamt- be steuerung das Deutsche Reich bei weitem an der Spitze liegt, heißt es zusaminenf affend: Die Untersuchung zeigt im Endergebnis, daß die steuerliche Beanspruchung in Deutschland bei industriellen und Handelsunter- nehmungen um20bis50 v. H. höher liegt als in Frankreich. Die Betrachtung weist ferner nach, daß das deutsche Volk-mehr als die anderen Völker in seinem Lebensstandard durch Steuern und soziale Abgaben beeinträchtigt wird. Für den Verbrauch verbleibt in Frankreich ein Resteinkommen, das etwa 20 v. H. höher liegt als in Deutschland, und in Großbritannien ein solches, das das deutsche um mehr als die Hälfte übersteigt.
Preußen rüst das Reichsgericht an.
Oie vom Reichsminister des Innern geforderten Zeitungsverbote.
Berlin, 30. Juni. (ERB. Funkspruch, eigene Meldung.) Der Minister des Innern, S e v e r i n g, hat auf das Ersuchen des Reichsministers des Innern, den „B o r w ä r t s" und die „Kölnische Volkszeitung" auf Grund der Verordnung des Reichspräsidenten gegen politische Ausschreitungen vom 14. Juni 1932 auf fünf Tage z u verbieten, am 29. Juni d. I. geantwortet, daß er die gesetzlichen Voraussetzungen für Derbotsmatznahmen gegen diese beiden Zeitungen nicht als gegeben erachte. Der Minister hat daher die Entscheidung des Reichsgerichts angerufen. Aus der Begründung der Stellungnahme des preußischen Ministers des Innern teilt der Amtliche preußische Pressedienst u. a. mit:
I. Zum geforderten Verbot des „Vorwärts".
„Ich vermag nicht anzuerkennen, daß durch die beanstandeten Veröffentlichungen der Herr Reichspräsident ober die Reichsregierung beschimpft oder böswillig verächtlich gemacht wurde. Auch sehe ich in diesen Veröffentlichungen keine Gefährdung lebenswichtiger Interessen des Staates durch die Behauptung unwahrer oder entstellter Tatsachen, —
toomeit das von dem Herrn Reichsminister des Innern angeregte Verbot aus §6 der Verordnung vom 14. Juni 1932 gestützt werden soll, muß der Tatbestand der Beschimpfung ausscheiden, weil das Merkmal einer besonders rohen Form nicht gegeben ist. Auch bezüglich des alter- nativen Tatbestandes ber böswilligen Verächtlichmachung fehlt es schon an bem objektiven Merkmal. Die Auslassungen ber Zeitung in ber Sonbcrnummer behaupten nun zwar, baß zwischen ber Aufhebung des Uniformverbotes einerseits und ben wirtschaftlichen Lasten ber Rotverorbnung vom 14. Juli 1932 anberseits ein politischer Zusammenhang bestehe. Die scharfe Kritik bes Stanbpunktes ber« jenigen Staatsbürger, als beren Sprachrohr ber „Vorwärts" als Zentralorgan ber Sozialbemokrati- fchen Partei anzusehen ist, kann ich indes noch nicht als Kundgebung ansehen, die ben Herrn Reichspräsidenten unb die Reichsregierung als mit einem sittlichen Makel behaftet hinstellen unb sie als ber Achtung ber Volksgenossen unroürbig erscheinen lassen will.
Die von bem Herrn Reichsminister des Innern für die Stützung bes Verbots gegebene Begrünbung vermag ich besonbers aus rechtlichen E r - wägungeq herauf ebensowenig anzuerkennen.
Eine Gefährbung lebenswichtiger Interessen des Staates im Sinne dieser Bestimmung könnte nur bann vorliegen, wenn burch die bcanftanbete Veröffentlichung bie Gefahr ernst haft er Ge - roalttätigteiten in Gestalt von Aufruhrbewegungen ober anberer innerer Unruhen hervorge- rusen würbe. Daß aber bie Auslassungen in ber Zeitung bie Hervorhebung von Gewalttätigkeiten ber vorbezeichneten Art besorgen ließen, vermag ich um so weniger anzuerkennen, als ber auf berfelben Seite in ber mittleren Spalte oben abgebrurfte bestimmt ernst gemeinte Aufruf „Sozialbemo- traten! bewahret kaltes B l u t!" zur Zurückhaltung unb zur Unterlassung von Gewalttätigkeiten aufforbert.
II. Zum geforderten Verbot der „Kölnischen Volkszeitung".
Ich vermag nicht zu erkennen, inwiefern bie Ausführungen bes beanstandeten Artikels eine nach Form ober Inhalt besonders verletzende rohe Aeuße- rung der Mißachtung gegenüber bem Herrn Reichskanzler enthalten sollte. Die Ueberschrisken „Schwere Mißgriffe bes Herrn Reichskanzlers" und „Ist Herr von Papen noch als Delegationsführer möglich?" stellen lebiglich eine Kritik an ber politi» schenrHa 11ung bes Herrn Reichskanzlers auf ber Lausanner Konferenz bar. Mehr als eine solche scharfe, ober doch sachliche Kritik, wie sie übrigens von Blättern ber politischen Rechten noch vor ganz kurzer Zeit im Hinblick auf die Außenpolitik ber Regierung bes früheren Herrn Reichskanzlers in ungleich härterer Form völlig unbean ft anbet g e - brückt werben konnte, kann meines Erachtens in diesen Ausführungen keinesfalls gesehen werben. Ob der Herr Reichskanzler burch bie Ausführungen des Artikels in objektiver Hinsicht verächtlich gemacht ist, kann dahingestellt bleiben. Trotz aller Schärfe der geäußerten Kritik liegt es auf ber Hanb, daß bie Angriffe aus rein sachlichen und nationalen 'Ii’om--n, vor allem aus ber Sorge um die innere Einheit des deutschen Volkes bei feinem Ringen um die äußere Befreiung entsprungen sind.
Der Tatbestand konnte, da er die Behauptung oder Verbreitung unrichtiger ober entstellter Tatsachen zur wesentlichen Voraussetzung hat, nur indemAbdruckdesInterviews erblickt werden, das der Herr Reichskanzler nach ci-or Meldung des „Makin" französischen Pressevertretern gewährt haben soll. Die Tatsache der Veröffentlichung im „Matin", die — soweit ich es übersehen kann — von einem sehr großen, wenn nicht dem überwiegenden Teil der deutschen Presse, und zwar auf Grund einer Mitteilung des zu amtlichen Verlautbarungen der Reichsregierung stets benutzten W o l s f - scheu Telegraphenbureaus gebracht worden ist, wird Wohl nicht bestritten. 3nfofcm liegt also jedenfalls keine Behauptung oder Verbreitung einer unwahren oder entstellten Tatsache vor. Ob der von dem „Matin" veröffentlichte Wortlaut des Interviews richtig war. konnte von der deutschen Tagespresse unmöglich nachgeprüft werden.
Die Richtigstellung, die der Herr Reichskanzler durch das WTB. über den Inhalt des Interviews hat verbreiten lassen, nötigte die deutschen Zeitungen jedenfalls nicht, ihren Lesern ben Te?t der Veröffentlichung des „Matin" vorzuenthalten: die Veröffentlichung der Richtigstellung hatte vielmehr überhaupterstdanneinen Sinn, wenn auch der Text der Veröffentlichung des „Matin" bekannt - ge geben wurde. Der selbstverständlichen Pflicht, auch die Richtigstellung zu bringen, ist die oeitung nachgekommen.
Schließlich vermag ich nicht zu ersehen, inwiefern der Abdruck des im „Matin" veröffentlichten Interviews in einer deutschen Zeitung lebenswichtige Interessen des deutschen Reiches auf bem Debiet der Außenpolitik gefährden sollte. Ein Verschweigen in der deutschen Presse hätte die Tatsache der französischen Veröffentlichung nicht aus der Welt schassen können. Iedenfalls forderte die Erörterung in der Öffentlichkeit die Richtigstellung des im „Matin" veröffentlichten Textes des Interviews unb ft ä r f t e burdj bie einhellige Ablehnung ber bem Herrn Reichskanzler unterstellten Aeußerungen meines Erachtens ben Rückhalt der deutschen Delegation in der öffentlichen Meinung der Heimat beachtlich.
Durchführungsverordnung der innerpolitischen Notverordnung in Hessen.
vinzialbirekkio der P o l i z e i ä m j p o liz e i amts tungen,
Darmstadt, 30. Juni. (WSN.) Durch Verordnung bes hessischen Gesamtmini st e- r i u m s wirb auf Grunb ber §§ 5, 7 Abf. 1 § 19 Abs. 2 ber Verorbnung des Reichspräfi gegen politische Ausschreitungen vorn 14. I der Minister des Innern al Landesbebörde für Maßnahn §§ 5 und 7 ber Verorbnung für Volksstaates für zustänbig erklär amte im Sinne bes § 1 N Nr. 2 ber Verorbnung fin denk, bie Minister
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1932
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