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Tleue deutsche Erfindung: Ton-Zilm aus Papier.

Ingenieur Fritz Pfleumer (Dresden) hat eine Erfindung gemacht, die bei Bewährung die Film­technik vor ganz neue Tatsachen stellen dürfte. Statt des teuren Zelluloidstreifens benutzt Pfleumer zur Tonaufnahme schmale Streifen aus Japan-Papier, die mit Eisenstaub bestreut und magnetisiert werden.

schaftlichen Unglücks. Die Folgen dieser nie erleb­ten Wirtschaftskrise sind bekannt. Man braucht sich deshalb nicht zu wundern, dah diese allge­meine Notlage sich auch auf die Finanzen unserer Gesellschaft auswirkt.' Eine frühere Anregung des Vorsitzenden des Asta, die Studentenschaft un­serer Landesuniversität für di« Aufgaben der Hochschulgesellschaft zu interessieren, wurde wieder aufgegriffen, nachdem der Vorstand beschlossen hatte, den Mitgliedsbeitrag für die Studierenden auf 1 Mk. für das Semester festzusehen. Der Vor- stand hatte sich weiter bereit erklärt, die gesam­ten Einnahmen aus den Veiträgen der Studieren­den dem Asta zur Bestreitung der allgemeinen Verwaltungskosten und für sonstige Aufgaben zu überweisen. Trotz eifriger Werbetätigkeit konnte auch nicht der kleinste Erfolg erzielt werden."

Die Jahresrechnung für 1930 schließt mit 23 525.20 Mark in Einnahme und Ausgabe ab. Daraus sind von der Einnahmeseit« zu vcrn erken: Saldo aus 1929 insgesamt 2530 Mark. Jahresbeiträge 10 251 Mark, einmalige D.-.-rage und Spenden 8900 Mark, Zinsen 67,05 Mark. Hebert rag vom Separatkonw einschließ­lich Rückvergütung von Porto 1777,15 Mark: DD. ter Ausgabenseite:Ve wa'.tungskosten 1137,22 Mar,. Aachrichtenhlatt 1699.58 Mark, Zuwen­dungen an Universitäts-Institute 15 930,40 Mark, Vorträge 705 Mark, Verschiedenes 4000 Mark, Sa.do 53 Mart. Das Separatkvnto schließt in Einnahme und Ausgabe mit 3111,60 Mark ab. Das Gesamtvermögen beziffert sich auf 31 687,15 Mark.

Von den einmaligen Beiträgen und Spenden stammen 4900 Mark von Herrn Ludwig Ainu und 4000 Mark von Pvof. Dr. Junkers.

Unter den 15 930,40 Mark Zuwendungen an Universitätsinstitut« sind die 5000 Mark Spende an die Studentenhilfe zur Ausstattung des Vor- tragssaals im neuen Studentenheim enthalten, ebenso die Lieberweisung der von Prof. Dr. Jun­kers gespendeten 4000 Mark an die Philosophische Fakultät.

- on dieser trüben Zeit wirtschaftlicher und finan­zieller Aot, in der sich das deutsche Volk immer ''mehr auseinanderlebt, erlebt man kaum etwas, was einen erfreut, oder erhebt. Lind doch haben die diesjährigen Verhandlungen desH e s fischen Landtags zum Kapitel unserer Landes- universität ein Gefühl der größten Freude und Genugtuung in uns ausge­löst. Von den Vertretern fast sämtlicher Frak­tionen wurden Erklärungen dahingehend abge­geben, daß sie unbedingte Anhänger der Selbständigkeit und der Erhaltung der beiden Hochschulen in Hessen sind. Es wurde weiter erklärt, dah man zwar die Aus­gaben einschränken müsse, dah man aber eine Ausgabensenkung nicht dadurch herbei'ühren dürfe, dah man ganze Institute oder Einrichtungen beseitigt. Diese eindeutigen Erklärungen dahm- gehend, dah man die univerSitas literarum erhal­ten wolle, wurde von dem Herrn Staatspräsi­denten besonders stark unterstrichen und freudig entgegengenommen. Auch wir wollen uns dieser Feststellung freuen und dankbar sein, dah damit ein starker Druck auch von uns genommen ist: wir wollen aber auch hoffen, dah diese Anschau­ungen von jedem neugewählten Land­tag übernommen werden. Wird das deutsche Volk diesem schweren wirtschaftlichen und see­lischem Druck noch lange standhalten können? Werden die neuen Maßnahmen der Reichsregie­rung eine Besserung der Verhältnisse bringen? Dos ist die Sorge, die uns täglich beschäftigt, In Zeiten ernster Rot des Vaterlandes muh jeder Opfer bringen. Möchten die Opfer nicht so groß werden, dah darunter die Kraft zumDurch­halten" geschwächt wird und das Verständnis für die Rotwendigkeit der Erhaltung der kulturellen Güter noch mehr schwindet. Die kulturellen Auf­gaben werden so oft hinter die scheinbar so sehr viel dringenderen anderen Aufgaben zurückgestellt. Wir wissen, was die deutsche Kultur und die deutsche Wissenschaft für die Welt bedeuten. Deshalb müssen wir gerade in solchen Rotzeiten unsere Energie verdoppeln und unseren Freunden zurufen: Bleibt uns trotz der Rot der Zeit treu und Iaht uns nicht im Stich in einem Zeitpunkt, wo unsere Arbeit nötiger ist denn je!

Im Anschluß an den Jahresbericht sprachen der Direktor der Llniversitätsbibliothek Professor Dr. Ebel der Hochschulgesellschaft herzlichen Dank aus für eine Spende an die Bibliothek zur Beschaf­fung von Büchern, wobei er eindrucksvoll an Hand von Beispielen die geldliche Rvtlage der Llnwer- sitätsbiblivthek schilderte und um weiteres Wohl­wollen für die Bibliothek bat. Se. Magnifizenz, der Rektor Prof. Dr. Eger, stattete gleichfalls herzlichen Dank ab namens der gesamten Univer­sität, insbesondere auch an den Vorsitzenden, dessen eifrige Tätigkeit für die Hochschulgesellschaft und die Universität vollste Anerkennung verdiene. In der Aussprache wurde weiter angeregt, die Mit­glieder in Darmstadt zu einer Ortsgruppe zu- sammenzuschliehen.

Einstimmig wurde dem Vorstand und dem Der- waltungsrat Entlastung erteilt.

Bei den Wahlen wurden in den Verwal­tung s r a t gewählt: Dergassessvr Kippenber- ger (Gießen) an Stelle des verstorbenen Marnzer Handelskammerpräsidenten Scholz und Kauf­mann Georg Schuchardt (Giehen) an Stelle des durch Amtsniederlegung ausgeschiedenen Kaufmanns Sauer (Giehen). _

Damit war der Deratungsstoff erschöpft. An- schliehend folgte die

Festsitzung.

Prof. Dr. Theodor Maner sprach zuerst von der Feier des 100. Todestages des Freiherrn vom Stein, der durch die Gründung der Gesellschaft für ältere deutsche Geschichtskunde (1819) der mittelalterlichen deutschen Geschichtswissenschaft die wertvollsten An­regungen gegeben hat. Sodann behandelte der Vor­tragende die mittelalterliche Kaiserpoli­tik in ihrer Bedeutung für den deut- s ch e n O st e n. Seit 70 Jahren, feit den berühmten Streitschriften Julius Fickers und Heinrich Sybels geht ein lebhafter Streit um die Berechtigung der italienischen Politik der deutschen Herrscher, die auch heute noch in weiten Kreisen als die Ursache dafür angesehen wird, daß die Ostpolitik und Ostkolonisa­tion nicht mit jener Energie ausgenommen und durchgeführt wurde, die zu einem vollen Erfolg ge­führt hätte, nämlich zur Germanisierung des Ostens bis zur Weichsel und Düna. Die neueren Unter­suchungen über die Erwerbung der Kaiserkrone durch Karl den Großen und Otto den Großen haben aber gezeigt, daß diese beiden Herrscher eben wegen ihrer Ostpolitik nach Rom gegangen sind. Als die

tva am

Sommer

Beginn in der zweiten Ju

oberste Pflicht des mittelalterlichen Kaisers galt die Bekehrung der Ungläubigen, das Mifsi^nswerk bei den Slawen war aber nur im Verein mit dem Papsttum durchzuführen. Der Weg nach dem Osten führte über Rom. Die eigentliche italienische Politik war aber durch die besonderen politischen Verhält­nisse bedingt, denn es bestand im 10. Jahrhundert die Gefahr, daß der Süden Deutschlands vom Reiche abgesprengt würde. Mit Hilfe siedlungsgeschichtlicher Untersuchungen, die der Vortragende mit seinen Schülern an der hiesigen Landesuniversität durchge­führt bat, erörterte er die Frage, ob es überhaupt möglich gewesen wäre, auf der Grundlage einer politischen Rahmenherrschaft des deutschen Reiches im Osten, den deutschen Dolksboden wesentlich wei­ter auszudehnen. Am Beispiel von Böhmen, wo diese Voraussetzung gegeben war, zeigte er dann, daß der nationale Charakter eines Gebietes nicht durch diese politische Zugehörigkeit, sondern durch die kulturelle Leistung der Kolonisten entschieden wurde. Die deutschen Bauern haben im Osten jene Gebiete urbar gemacht, die die Slawen wegen ihrer geringeren wirtschaftlichen Kultur nicht urbar zu machen vermochten. Daher zeigt die Nationalitäten­karte die Eigenart, daß die tiefer gelegenen Bruch­landschaften deutsch sind, während die höher ge­legenen leichten Böden, die bereits von den Sla­wen in Bewirtschaftung übernommen worden waren, slawisch sind. Daß im 14. Jahrhundert die Welle der deutschen Kolonisation abebbte, hatte sei­nen Grund in der schweren Pestepidemie, im schwarzen Tod", der das deutsche Volk furchtbar dezimierte und zu einem Aufhören des Druckes einer relativen Uebervölkerung führte, weshalb dann die Auswanderung nach dem Osten aufhörte. Die mittel­alterliche deutsche Kaiserpolitik ist die höchste poli­tische Tradition, die deutsche Ostkolonisation die höchste kulturelle Tradition des deutschen Volkes, das durch sie zwei Fünftel seines Lebensraumes gewonnen und Oesterreich, das älteste deutsche Kolo­nialland, völlig eingedeutscht hat. Der Gegensatz zwi­schen italienischer Kaiserpolitik und Ostpolitik ist in der üblichen Weise nicht mehr zu halten, beide be­deuteten eine eng verbundene Einheit. Mit einem Hinweis auf die Notwendigkeit der vom Freiherrn vom Stein eingeleiteten Verbindung von Wissen­schaft und Vaterlandsliebe schloß der Redner seine Ausführungen.

Oer städtische Pflanzgarten.

Vor wenigen Tagen ist im Gießener Anzeiger ein Aufsatz erschienen über die städtischen Grün­anlagen, worin diese in interessanter Weise des näheren beschrieben, ihre Schönheiten durch die reizende Abwechselung dargelegt, ihr hoher Wert und ihr Rutzen für die Gesundheit hervorgehoben und die Bevölkerung zur Schonung und zum Schutz der Anlagen aufgefordert worden war. Zu beachten ist auch der städtische Pflanzgarten cm der Marburger Straße. Er liegt zwar etwas abseits und verborgen, ist aber jetzt doch jeder­mann zur Besichtigung zugänglich: ein Schild am Eingang zeigt den Weg. Hier arbeitet ein fleißiger Fachmann das ganze Jahr hindurch. Hier werden alle jungen Bäume, Alleebäume: Linden, Kastanien, Ahorn usw., aber auch Obst­bäume, Ziersträucher, Flieder, Jasmin usw., Stauden und Blumen aller Art herangezogen, veredelt, beschnitten und gepflegt, um dann zur Anpflanzung in den verschiedenen Anlagen und Blumenbeeten in den städtischen Anlagen zur Verwendung zu kommen. Der Garten ist in mehrere Quartiere eingeteilt, in denen die ein­zelnen Pflanzenarten ihren Stand haben; durch viele Komposthaufen ist auch für die nötige gute Pflanzerde gesorgt. Es war ein glücklicher Ge­

danke, dah die Stadtgärtnevei in der ersten Rachkriegszeit den Plan zur Ausführung brin­gen konnte. Es war schon schwierig, einen geeig­neten Platz zur Anlage zu finden. Durch die zweckmäßige Umarbeitung des Bodens und die fachmännisch« Anlag«, Bepflanzung und Pflege des Gartens ist die Stadt heute in der Lage, alle Bäume, Ziersträucher, Stauden und Blu­men, die sie zur Anpflanzung in den Anlagen benötigt, aus dem Stadtgarten zu beziehen.

Steuervorirag in Gießen.

Am Donnerstagabend sprach auf Veranlassung der Organisationen von Industrie, Handel, Hand­werk, Gewerbe und des Hausbesitzervereins Ober­regierungsrat Kadel von Darmstadt im vollbe­setzten Saale des EafL Leib ÜberDie Abgabe der neuen Vermögenssteuererklärung und ihre Bedeu- hing für Reichs- und Landessteuern". Der Redner erläuterte zunächst die Bestimmungen des Reichs­bewertungsgesetzes von 1925 und behandelte in die­sem Zusammenhang die Frage:Warum ist dieses Gesetz seiner Zeit geschaffen worden." Weiter schil­derte der Referent, wie die Werte für den Besitz seither zustande gekommen sind. Er zeigte dann die Entwicklung der Steuerberwertung in den letzten Jahren und betonte, daß die Steuergesetzgebung noch im Fluß und nichts Feststehendes geschaffen sei. Der Redner kam dann auf die steuerlichen Be­stimmungen in der letzten Notverordnung zu spre­chen, die eine Vermögensfreigrenze von 20 000 Mark (seither 5000 Mark) vorsieht. Dadurch werde

Strand

-Roman

e Im Gießener Anzeiger

die Hälfte der seitherigen Vermögenssteuerpflichtigen von der Vermögenssteuer befreit, allerdings sei auch mit einer wesentlichen Verringerung der Verwal­tungskosten zu rechnen.

Die Bestimmung, daß die Landwirte bei einem Einkommen bis 6000 Mark nur Grundsteuern zu entrichten hätten, sollte auch auf die Gewerbetrei­benden ausgedehnt werden. Von Bedeutung sei die Befreiung kleiner Unternehmer von der Umsatz­steuer bei einem Umsatz unter 5000 Mark. Leider seien noch keine Feststellungen getroffen, in welcher Weise der Grundbesitz zu bewerten sei. Bei der Be­sprechung der Neuerungen in der Rechtsprechung wies der Redner auf die Möglichkeit eines Steuervergleichs hin, andererseits könnten bei einem Streitwert bis 100 Mark die Entschei­dungen nach freiem Ermessen erfolgen. Auch die Kostenerstattung für Aufwendungen bei Zuziehung eines Rechtsbeistandes komme in Wegfall.

Von Bedeutung fei die Neuerung, daß die freien Berufe den Gewerbetreibenden in steuerlicher Hin­sicht jetzt völlig gleichgestellt sind. Bei Besprechung Der Vermögensteuererklärung und deren Anlagen wies der Redner darauf hin daß wohl die gesetz­liche Frist zur Abgabe der Erklärungen mit Ende dieses Monats ablaufe und nicht verlängert werden könne, allerdings feien die Finanzämter darauf hin- gewiefen, daß alle diejenigen Steuerpflichtigen, die ihre Vermögenssteuererklärung bis zum 20. Juli einreichen, Rechtsnachteile nicht zu erwarten haben. Bei der Bewertung des Vermögens habe die Ver- mögenssteuer nur untergeordnete Bedeutung. Be­sonders wichtig seien die Einheitswerte für die Auf­bringungslasten, Erbschasts-, Grunderwerbsteuer, Grund- und Gewerbesteuer. Die Einheitswerte in der Landwirtschaft würden gesenkt werden, die gärtnerischen Betriebe würden nach dem Reinertrag bewertet. Für das Anlage- und Betriebskapital fei der gemeine Wert einzusetzen, Hypothekschulden, so­weit sie gewerblichen Zwecken dienstbar gemacht wurden, seien abzugsfähig. Der Redner sprach so­dann in längeren Ausführungen über die Art der Bewertung des Grundbesitzes. Er hält eine zu niedrige Bewertung für eine evtl. Kreditinanspruch­nahme nachteilig. Weiter erläutert der Redner noch kurz die Bewertung des Kapitalvermögens. Zum Schluß wies der Referent noch auf die Möglichkeit hin, bei einer Minderung des Vermögens um 5 Prozent und mehr auf eine Ermäßigung der Steuern hinzuwirken. Nach Beendigung des Vor­trags wurde dem Redner noch Gelegenheit gegeben, eine große Anzahl Anfragen zu beantworten.

Hofgui ^errentiaog" verkauft.

Aus Büdingen wird uns von gut unterrichteter Seite geschrieben:

Das fürstlich Jsenburgische Hofgut Herren- Haag ist kürzlich nach langen Verhandlungen in den Besitz des seitherigen langjährigen Pächters Wilhelm Ditzel übergegangen. Der Kaufpreis von 130 000 Mark mag der heutigen Geldknapp­heit und der ungünstigen Lage der Landwirtschaft einigermaßen angemessen sein; vor dem Krieg hätte der schöne Hof mindestens das Doppelte gebracht.

Der fürstlich Jsenburg-Büdingsche Besitz hat durch die Meerholzer Erbschaft, einen namhaften Zuwachs an Waldungen und Ländereien erfahren, darunter auch einige stattliche Höfe wie Mittelgründau und Marienborn. Trotzdem hat sich die Herrschaft gewiß nicht leichten Herzens zum Verkauf gerade dieses Hofes entschlossen, an den sich so bedeutsame ge­schichtliche Ueberlieferungen knüpfen. Zwar von dem Zisterzienserkloster, das in alter Zeit hier bestand, ist keine Spur mehr vorhanden, seit die Kloster­kirche (1818) em Raub der Flammen wurde. Da­gegen erinnert an die Blütezeit des Haags unter

dem Grafen Zinzendorf nicht nur der Name. Noch tcht das ansehnliche Schloß als weithin sichtbares Denkmal vergangener Herrlichkeit; zähste doch die Brüdergemeinde, bevor die Verblendung eines gräflichen Beamten den Bruch mit der Herrschaft herbeisührte, worauf Zinzendorf mit all seinen Ge­treuen zum Wanderstabe griff, gegen 1000 Köpfe. Und der kleine, fichtenumsäumte Friedhof lockt heute noch zahlreiche Pilger aus der Gemeinde an. Birgt er doch die Gebeine von 420 Brüdern, die in den Jahren 17361772 hier bestattet wurden, unter ihnen drei Kinder Zinzendorfs und feinen Schwa­ger Graf Reuß. Kein Wunder, wenn die Herrnhuter den Wunsch hegten, die Stätte wieder in ihren Be- itz zu bringen, wo ihr Meister ein Menschenalter lang gewirkt hatte. Vor 40 Jahren verhandelten sie mit dem Fürsten Bruno zwecks Ankaufs des da­mals schon recht verwahrlosten Schlosses; es sollte ein Altersasyl für verdiente Gemeindeglieder wer­den. Leider verliefen die Verhandlungen ohne Resul­tat. Zum Verkauf wäre die Zustimmung des Agna­ten nötig gewesen, und bet der Spannung, die da­mals zwischen den Häusern Büdingen und Bir- stein bestand, konnte sich Fürst Bruno nicht ent­schließen, den Fürsten Karl um seine Einwilligung anzugehen. Seitdem tauchten wiederholt Pläne auf, das geräumige, aber stark verwahrloste ^Herrenhaus irgendeinem Zweck dienstbar zu machen. WLderholt haben Sachverständige das Gebäude untersucht, aber das Ergebnis eingehender Untersuchung war tets: eine Wiederherstellung sei kostspieliger als ein Neubau. Seitdem ist nur das Allernotwendigste ge­schehen, um einem völligen Ruin vorzubeugen, na­mentlich ist das Dach in leidlichem Zustand er­halten. Aber das Innere, in dem namentlich der große Betsaal in die Augen fällt, kann man nur mit Lebensgefahr durchwandern. Hoffentlich ist es dem guten Willen des neuen Besitzers möglich, daß ehrwürdige Gebäude vor gänzlichem Verfall zu bewahren.

Amtsgericht Gießen.

Wegen eines Vergehens, das wohl selten Vor­kommen dürfte, nämlich des Diebstahls eines gan­zen Lastautos und eines Anhängewagens, hatte sich ein Angeklagter zu verantworten. Er war Veifahrer des Autoführers gewesen und hat in dessen Abwesercheit die Wagen in einem Rachbar- vrt aus dem Werke, in dem sie aufgestellt waren, wntet allerlei Schwierigkeiten hinausgefahren und dann die Richtung nach Giehen genommen, an­geblich, um das beschädigte Auto reparieren zu lassen. Llnterwegs versagten aber bald seine offenbar sehr unzureichenden Autofühverquali- täten, er vermochte nicht weiter zu fahren und verschwand, die Wagen ihrem Schicksal überlas- send. Den Autoführer setzte er von dem Geschehe­nen nicht in Kenntnis, angeblich weil er seine Miß­handlungen fürchtete. Der Angeklagte bestritt jede Diebstahlsabsicht. Trotz schwerwiegender Verdachtsmomente konnte er dieser nicht über­fuhrt werden, obgleich auch seine vielfachen Vor­strafen, darunter solche wegen schweren Dieb­stahls, reichlich gegen ihn sprachen. Das Urteil lautete auf Freisprechung wegen mangeln- den Beweises.

Ein Autoführer bemerkte aus der Ferne, dah sich jemand an seinem Auto zu schaffen machte. Er trat näher, faßte die Person ohne weiteres am Arm und zerrte sie vom Wagen hinweg, er­ging sich dabei auch in Deleidigungen. Es han­delte sich um einen Dahnbeainten, der von der Reichsbahndirektion beauftragt war, lediglich we­gen statistischer Erhebungen am Bahnhof die Rummern der Wagen, die Ferntransporte aus­führten, festzuftellen. Der Autoführer berief sich darauf, er habe nicht geahnt, dah es sich um eine amtliche Kontrolle dreh«, vielmehr geglaubt, die betreffende Person handele auf eigene Faust. Dem stand aber entgegen, dah diese Uniform trug. Er hatte sich auch geäußert, der Mann sei ihm schon früher unliebsam auf gefallen. Wegen tätlicher und wörtlicher Beamtenbeleidigung er­hielt der Autoführer eine angemeffene Geld- ft r a f e . Der Reichsbahndirektion wurde auch die Befugnis zugesprochen, das Urteil in geeigneter Weise zu veröffentlichen.

Der Führer eines Lastautos mit Anhänge­wagen überholte in der Frankfurter Strahe einen Radfahrer. Der Anhängewagen streifte diesen und brachte ihn zu Fall. Er verletzte sich und stellte Strafantrag wegen fahrlässiger Körperverletzung gegen den Autoführer, der auch für schuldig er­kannt und zu einer geringen Geldstrafe ver­urteilt wurde, da der Zwischenraum, den er beim Ueberholen zwischen dem Wagen und dem Rad­fahrer gelassen hat, offensichtlich zu gering ge­wesen ist. Seine Verteidigung bestand darin, der Radfahrer habe, zumal er, der Autoführer, Sig­nal gegeben, mehr nach rechts fahren tonnen und müssen. Dies mag richtig sein, konnte ihn aber vor Strafe nicht schützen, sie höchstens mildern.

Brieftaften der Redaktion.

(Rechtsgutachten sind ohne Verbindlichkeit der Schriftleitung.)

£. in v. Nach Art. 52 Les Hessischen Ges. v. 27. 4. 1881 die Ausübung und den Schutz der Fischerei betr., ist es den Besitzern von Enten, Gänsen und Schwänen untersagt, solche ingeschlossene Fisch­wasser gegen den ortsüblich bekanntgemachten Wil­len des Fischereiberechtigten zuzulassen. Eine andere gesetzliche Bestimmung ist uns nicht bekannt. In offenen Fischwassern unterliegt hiernach das Schwim­menlassen von Enten und Gänsen keiner Beschrän­kung. es sei denn vielleicht, daß die Besitzer von Wassergeflügel durch Halten einer übergroßen An­zahl eine mißbräuchliche Benützung des betr. Wassers vornehmen. In diesem Falle stände dem Eigen­tümer des letzteren ein Klagerecht zu. Der Fischerei­pachtliebhaber muß sich vor Abgabe seines Gebotes über die Haltung von Wassergeflügel in dem betr. Bezirk unterrichten und danach sein Angebot be­messen, wenn er sich vor Schädigung seiner Fische­reiinteressen durch Wassergeflügel nach Möglichkeit schützen will. .

Sprechstunden der Redaktion.

11.30 bi? 12.33 Uhr. 16 bis 17 Uhr Samstag nachmittag geschlossen.

Anzei^enaufträge sind lediglich an die Geschäftsstelle ;u richten.

."Tür unverlangt eingesandte Manuskripte ohne beigefügtes Rückporto wird keine Gewahr übernommen.

Rauchen Sie getrost aber gurgeln Sie trocken mit