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Vom 15. bis 22. März 1931

AN DAS ORTSANSÄSSIGE HANDWERK

fehlen lieh, ober feinen Schoben durch Derwen- bung billigsten Material- zu vermindern be­strebt war.

Auf diese Weise wurde sowohl der Auftrag- geber, wie auch der Auftragnehmer geschädigt. Die Werbung um die Arbeit hatte also auch in diesen Fällen nicht den erhofften Orfolg.

Aus Grund dieser vielfach gemachten Erfah­rungen ist Veranlassung gegeben, sowohl den Austraggeber, wie den Auftragnehmer daraus hinzuweisen, dah eine derartige Wer- bung um Arbeit ihren Zweck nicht erreichen kann.

Eine Werbung um handw rkliche Ard it durch Auftraggeber kann nur dann den erhofften Er­folg durch Veranstaltung ein - Wettbewerb- bringen, wenn der Auftraggeber unter Berück­sichtigung der Qualität- eistung der Arbeit und der Güte de- Materials einem Angebot den Zuschlag erteilt, das in bezug auf den Preis dem anbietenden Handwerker auch einen ange­messenen Verdienst gewährleistet. Der Auftraggeber soll sich zumindest aber auch über die Leistungsfähigkeit des in Betracht zu ziehenden Handwerkers vorher vergewissern: Denn nut der sachmännische Qualitäts­arbeit leistende Handw. rker kann bei Ver­wendung guten Materia's und bei Berechnung eine- angemessenen Preises die erhoffte Zu­friedenheit des Auftraggebers gewährleisten.

Auch nur unter diesen Gesichtspunkten kann sich der Handwerker bei seiner Werbung für Arbeit Aussicht auf Erfolg versprechen. Der Kunde nimmt handw rkliche Leistungen in An­spruch. weil er durch sie in feinen Wünschen weitgch.ndst berückst t gt w.rden will, und dar­aus entsteht auch seine durchaus gerechtfertigte Forderung nach Qualitätsarbeit, nach Echtheit und Haltbarkeit.

Ausgehend von der Wunfchbefriedigung deS

Kunden trägt die Ware ober die gelei­stete Arbeit ben höchsten Grab der Werbekraft In fich. Die beim Kauf, ober bei der in Auftrag gegebenen Arbeit maßgeben­den Vorstellungen von bet Qualit it deS Ob'ektS ober bet Arbeitsleistung mühen beim Gebrauch ober bei Dienstbarmock?ung mal r e l er ü It tr> r- beu. Ist die- nicht ber Fall, so führt die Ent­täuschung zunächst zur Ablehnung deS Gegen­stände- ober ber Leistung, und wenn biefe, wo anders gekauft ober hergestellt, eine stärkere Wunschbelriedigung au-zu ofen vermag, wird auch da- Geschäft ober der Arbeitleistende gemieden. Auch au- diesen Erwägungen ist der Schluß zu -'eben, daß die Gegenstands- und Ar- bett-aualität daS wichtigste Werbe­mittel ist und dah sie den Dauererfolg jeglicher handwerklichen Werbung bestimmt. De zu kommt noch alS w itereS Werbe­mittel für die handwerkliche Arbeit die Er­wartung deS Kunden, dah ein Versprechen de- HandwerkerS von diesem auch cinge öft wird. Die- will sagen, dah, wenn ein Termin sür die Fertigstellung einer Arbeit ber Reparatur feft- gelegt, wenn ein bestimmter Preis für sie an* gesetzt wurde, diese Versprechen unbedingt zu halten sind.

Die Geschichte deS Handwerks zeigt, wie da- 3Dcal der Qualitätsarbeit geworden ist und spä­teren Generationen Überliefert wurde. Man er­wartet auch heute noch vom Handwerker hoch- qualifizierte Leistungen. Darin liegt das GefchäftSgeheimniS feines Er o'ges und Da­mit holt er sich einen Vorsprung vor seinen Kon­kurrenten.

Bewegt sich die Werbung u m und f ü r hand­werkliche Arbeit in der Dichtung der Anwendung gesunder wirtschastlicher Maßnahmen, so wird für Auftraggeber und Handwerker ber erhoffte Erfolg nicht au-bleiben.

QuaMearbeil wirbt!

Don Hcmdwerkskammerfyndilus Röhr, Gießen.

Cßd allzu Arten von Arbei tsvergeb angen wirbt ber Auftraggeber u m bie Arbeitsleistung des HanbwerlerS und fordert diesen zu einem Wett­bewerb mit anderen Handwerkern auf. Es hecht also für ben sich bewerbenden Handwerker, seine Leistungsfähigkeit -u ze gen. Diese Lex- stungssähi^keit ist in feinem Angebot,-um Aus­druck zu bringen, und zwar sowohl hinsxhtl.ch der Qualität der Arbeitsleistung und des zu verweil- benben Mater als, wie auch hinsichtlich des von ihm obzigcbenden Preisangebotes.

Tiefer Wettbewerb birgt aber sowohl für den Auftrag xber, wie auch für den Handwerker man- derlei Uc ahr in sich. Die Gesahr für teil Austrag­geber besteht darin, daß er sich durch einen ihm auf-erft b l ig ersche nenden Preis verleiten läßt, Dem billigsten Preis« gebot den Zus hlag zu er eilen, oh. e sich von der gebotenen Leistung, Deren Qualität und dm zur Ver-wendung gc- targenben Wa erial und dessen Güte genau über- xe gt zu haben. Dach der Arbeitsleistung wird d r Austrag seber meist erst den Schaden bemessen können, Der ihn betroffen hat.

Der anbietende Handwerker ist besonders in Zeiten geringer Bef^äft gung geneigt, zur Er- re chung eines mögl chst b Il gen Angebot Preises unb zur Erlangong des Zusa) ags aunstände bei der Ausstellung feiru>r Berechnung außer acht zu lassen, d.e ihm nah ausg-eführter Qlrbe t letfhmg erst zum Bewußtsein bringen, daß er nicht nur ohne Verdienst, sondern sogar mit Verlust die Arbeitsleistung au-geführt hat.

Derartige Erscheinungen. die besonders In den letzten Jahren bei der sich stet- verschlechternden WirtschastSlage leider in zune^mende.n Umfange

zutage traten, bringen die Erkenntnis, dah die, zur Anwendung gebrachte Werbung um Ar­beit entweder für den Austraggeber, ober für den Handwerker mit Schädigungen ober mit Ver­lusten verknüpft war unb ihren Zweck verfehlte.

Besonders bei ArbeitsVergebungen durch Pri­vate sind in den letzten Jahren Mißstände aus­getreten, die in den meisten Fällen sowohl den privaten Auftraggeber, wie auch den mit der Ausführung Der Arbeiten beauftragten Hand­werker geschädigt haben. Der private Auftrag­geber hat in vielen bekannt gewordenen Fällen seine Werbung um die Handwerk iche Arbeit in ber Weise angestellt, dah er zwei ober drei Handwerker zur Abgabe von Angeboten ous- geforbert hat mit dem Hinweis, daß dem bil­ligsten Ang bvt der Zuschlag erteilt werde. Dach dem festgesetzten Termin zur Abgabe der An­gebote hat er sodann die Angebote verglichen, sich da- billigste Angebot ausgesucht und nun­mehr weitere Handwerker unter B kanntgabe des in seinen Händen besind.ichen billigsten An­gebots des zuerst au'geforberten Handwerkers aüsgesordert, ebenfal's Angebote abzugeben, je­doch mit dem Hinw-is daraus, dah der Zuschlag nur demjenigen erteilt werde. Der ein noch billigeres Angebot abgebe. 3n ihrem an und sür sich erklärlichen Arbeitshunger haben sich manche Handwerker verleiten lassen, bei An­stellung ihrer Berechnung unter Außeracht­lassung eines angemessenen Derdienstsatzes für sich, ja sogar ohne Anstellung irgendeiner Be­rechnung, ihren Ang.bots' reis noch niedriger ab­zugeben. Bei der AuS ü >rung des dann er­teilten Auftrags kam der Handwerker schon meist zu der Einsicht, daß er die Arbeit zu dem von ihm angebotencn Preise nicht aus ühren könn e, und et suchte nunmehr auf irgendeine 2lrt sich vor größerem Schaden zu bewahren, indem er cS an der sorgfältigen Ausführung der Arbeiten

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