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Sie Aendenm»

des SieiieworaiiszaWnsssesehes in Hessen.

Entschiedene Abwehr der Industrie- und Handelskammern.

Don der Industrie» und Handelskammer Mainz, als dem Vorort der hessischen Handelskammern, wird uns geschrieben:

Die hessischen Industrie- und Handelskammern haben mit größter Ueberraschung zunächst lediglich aus de* Presse und dann aus dem Hessischen Re­gierungsblatt Nr. 23 Kenntnis erhalten von dem am 9. Dezember im hessischen Landtag verabschiedeten Gesetz, die Abänderung des Steuervoraus­zahlungsgesetzes vom 10 Dezember 1929 be­treffend. Durch diese Gesetzesänderung wird dem Herrn Minister des Innern die Ermächtigung er­teilt, für die R e a l st e u e r n, insbesondere für die Gewerbe steuern der Gemeinden, Kreise und Provinzen, anzuordnen, daß die für das Rechnungs­jahr 1930 geleisteten Vorauszahlungen als endgültige Steuerleistungen anzusehen und daß vom Rechnungsjahr 1931 ab die Gewerbesteuern nach den Veranlagungsarundlagen des vorver­gangenen Jahres zu bemessen sind

Diese Gesetzesänderung wird damit begründet, daß die Gemeinden in Zukunft von der alljährlich doppelten Steuerfestsetzung und -Veranlagung zum Zwecke ein^r Vereinfachung der Verwaltung befreit werden sollen, und daß diese Aenderung auch zum Wohle der Steuerpflichtigen selbst sei, insofern näm­lich, als diese in Zukunft bereits zu Beginn des Rechnungsjahres ihre endgültige Steuerschuld er­fahren würden In der Uebergangszeit müßten etwa entstehende Härten im Wege des Billigkeits- e r I a s s e s beseitigt werden

Es bleibt außerordentlich bedauerlich und unver­ständlich. daß der Herr Minister nicht Veranlassung genommen hat. den Entwurf zu dieser Gesetzesände­rung, gemäß § 1 des hessischen Gesetzes die In­dustrie- und Handelskammern betreffend vom 25 Juni 1925, den gesetzlichen Berufsvertretungen zur gutachtlichen Aeußerung zu unterbreiten, zumal es sich hier um eine für Industrie und handel u n ° gewöhnlich tief einschneidende Maß­nahme handelt

Die dem Entwurf beigegebene Begründung besaßt sich überwiegend und yanz einseitig mit dem Interesse der Gemeinden an dieser Neuregelung. Sie irrt indessen, wenn sie satzt die für die Steuerpflich­tigen entstehenden Nachteile seien nicht so bedeutend, daß sie die Vorteile der einmaligen jährlichen kom­munalen Steuerfestsetzung aufwiegen könnten. Dem­gegenüber machen die hessischen Industrie- und Han­delskammern die nachstehenden F e st st e l l u n g e n:

Bei -der durch die Aenderung des Steuervoraus- zahlungsgesetzes dem Herrn Minister des Innern er­teilten Ermächtigung handelt es sich um eine

grundlegende Aenderung des seitherigen Systems.

Dieser könnte in Zeiten einer normalen Wirtschafts­konjunktur zugestimmt werden Unter den gegenwär. tigen Verhältnissen aber, die bekanntlich seit 1928 nicht nur einen noch nie dagewesenen Rückgang der gewerblichen Einkommen gebracht haben, sondern in denen auch die Mehrzahl der Betriebe mit Verlusten arbeitet und nur unter äußerster Anstrengung die bereits stark reduzierte Zahl der Arbeiter und An- gestellten noch halten kann, bedeutet die geplante Systemänderung geradezu eine U n Möglichkeit. Die Zumutung an die Zensiten, die Gewerbesteuer des laufenden Rechnungsjahres noch dem' am 1 Januar 1929 einmal vorhanden ge­wesenen Anlage- und Betriebskapital und nach dem im Kalenderjahr 1928 erzielten Ertrag heute end­gültig zu entrichten, hätte zur Folge, daß die Mehrzahl der Steuerpflichtigen zu Unrecht eine viel höhere Steuer zu leisten hätte, als sie den tatsäch­lichen Verhältnissen entspricht. Wenn man glaubt, die Härtefälle im Wege der Billigkeit abgelten zu können, so wird schon jetzt als feststehend gelten müssen, daß die Härtefälle die Regel sein r werden und daß den Gemeinden durch ihre Behand­lung eine nocy größere Arbeitslast entstehen wird, ?als durch eine ordentliche Veranlagung der Ge­werbesteuern nach den seitherigen Grundsätzen. Zu­dem würde der Mangel einer gesetzlichen Abgren­zung der Härtefälle voraussichtlich zu Unzuträg- l i ch k e i t e n führen, da für eine gleichmäßige Be­handlung der Steuerpflichtigen keinerlei Gewähr ge­geben ist.

Die beabsichtigte Aenderung der Besteuerungs­grundlogen stellt weiterhin einen Verstoß gegen den steuerrechtlichen Grundsatz der Kontinuierlichkeit dar

Jeder Steuerpflichtige muh die Gewähr be­sitzen, dah die jeweiligen Veränderungen seines Einkommens ufw. nach oben und unten bei der nächsten Steuerveranlagung ihre Berücksich­tigung finden,

daß er also nur, wie es die Reichsverfassung vor- schreibt, seinen Kräften entsprechend zu Steuerleistungen herangezogen wird Der geplante Systemwechsel würde diesem Gebot auf das schärfste widersprechen Er ist weiter um so weniger veran­laßt, als das bevorstehende Steuervereinheitlichunds- gesetz in den nächsten Jahren eine gleichmäßige Regelung für das ganze Reich bringen wird.

Auch auf das Aufkommen der R e i ch s st e u e r n wird das Abweichen von einer ordentlichen Veran­lagung der kommunalen Gewerbesteuern nicht ohne Einfluß bleiben Die Realsteuern können am reichs­steuerpflichtigen Einkommen abgesetzt werden. Wenn der einzelne Zensit also eine höhere Gewerbesteuer zu entrichten gezwungen würde, als es feinen tat­sächlichen Verhältnissen entspricht, so wird die an sich schon durch das Zusammenschmelzen der Einkommen geringere

Reichseinkommensteuer noch mehr vermindert. Man könnte sagen, daß die hessischen Verhältnisse dabei nicht entscheidend ins Gewicht fallen. Es dürfte aber ohne Zweifel fein, daß das Vor­gehen Hessens bei anderen Landes­regierungen Schule machen wird und daß dann der Reichrfinanzminister zur Sicherung der Reichseinnahmen sich gezwungen sehen dürfte, von den ihm im Finanzau?gleichsgesetz erteilten Be­fugnissen Gebrauch zu machen.

Schließlich muß sich eine solche Aenderung im Veranlogungssystkm der kommunalen Gewerbe­steuern gerade im gegenwärtigen Zeitpunkt im Sittne einer Durchkreuzung der Real- steuersenkungsmaßnahmen der Reichs­regierung auswirken Nach der letzten Notver­ordnung des Herrn Reichspräsidenten müssen die Realsteuersätze im Rechnungsjahre 1931 gesenkt wer­den. Eine Erhöhung wäre nur noch bis zum 31. De­zember möglich, was aber mit Rücksicht darauf, daß die letzten Veranladungsgrundlagen noch nicht fest- stehen, nicht durchführbar ist

Alle Wirtschaftskreise sehen mit größter Span­nung der versprochenen Senkung entgegen in der Erwartung, daß sie mit zur Gesundung un­serer gesamten Verhältnisse beitragen wird, nicht zu­letzt um die Arbeitslosen wieder zum Wohle des Volke ganzen in den Produktionsprozeß nutzbringend einschalten zu können. Den Gemeinden nun zu ge­statten, die Gewerbesteuern statt wie in der feit- herigen Weife nunmehr an Hand von weit zurück­liegenden, den tatsächlichen Verhältnissen überhaupt nicht mehr entsprechenden Grundlagen zu erheben, würde bedeuten, ihnen auf Kosten der Zensiten ein unverhältnismäßig höheres Real- fteuerauftommen zu garantieren und damit gegen d i e Zw ecke der Notverordnung verstoßen. Wir verweisen in diesem Zusammen­hang auch auf die Durchführungsbestimmungen zur Notverordnung, in denen den Ländern ausdrücklich zur Pflicht gemacht ist, den auf die Nealsteuer- fcnfung gerichteten Zweck der Notverordnung nach­drücklichst zu fördern, insbesondere auch im Hinblick auf die von ihnen zu genehmigenden Gemeinde- steuern. Da zudem in den Ausschlagssätzen die Steuerbelastung überhaupt nicht nach außen zum Ausdruck kchme, würde also einer Verschleierung der-^ tatsächlichen Belastung mit gemeindlicher Gewerbe­steuer von der hessischen Regierung Vorschub ge­leistet, die nur geeignet sein könnte, zum Nachteil des Volksganzen weiterhin eine

Täuschung über die steuerliche Leistungsfähig­keit und über die wirkliche Steuerbelastung hervorzurufen Es wird auf jeden Fall der Eindruck erweckt, daß die zuletzt zum Ausdruck gebrachten Umstände der innerste Antrieb zur Anregung des vom Landtag verabschiedeten Gesetzes zur Aende­rung des Steuervorauszahlungsgesetzes gewesen sind.

Auf Grund des vorstehend Ausgeführten halten es die hessischen Industrie- und Handelskammern für ihre Pflicht, den Herrn Minister hiermit noch recht­zeitig zu warnen, von der ihm gegebenen Er­mächtigung unter den gegenwärtigen Verhältnissen Gebrauch zu machen."

SJlxfpori

Amtliche (Spieltermine

für Sonntag, 4. Januar.

Liga Borussia FuUxr - Spielverein Kassels Hessen Hersfeld - VfB.-Kurhessen Marburg: Hermannia Kassel - Germania Fulda.

1. Bezirlstlasse: 4. Januar: Germania Marburg - 1900 Gießen, Wetzlar Frohnhau­sen: Wiesenbach - Wallau

VfB.-Gießen.

Die Ligareserve hat sich der ersten Mannschaft Lollars in Lollar zum Verbandsspiel zu stellen. Trotz ihrer CHieberlage gegen Steinberg führt sie noch die Tabelle an, muh nun aber sehr darauf bedacht sein, in den wenigen noch auszutragenden Spielen keine Punkte mehr zu verlieren, da sonst damit sehr wahrscheinlich auch die Meisterschaft in Frage gestellt wäre. Die Mannschaft wird gut tun, den Gegner nicht zu unterschätzen und in stärkster Aufstellung anzutreten. Das Vorspiel endete 5: 2 für DfD.

Die dritte Mannschaft steht ebenfalls im Ver- bandsspiel der ersten des Sportvereins Dieber in Bieber gegenüber. Auch sie hat durch ihre 1: 4-Niederlage gegen Garbenteich Terrain ver­loren und muh eine Scharte auswehen. Ob es ihr aus dortigem Platz gelingt, erscheint nicht sehr sicher, da sie das Vorspiel gegen Bieber nur knapp mit 3:2 gewinnen konnte. Die 3ugend- mannfchaften sind ohne Spiel.

Dem Verbandsspiel-Terminkalender nach ist die Ligamann'chaft am kommenden Sonntag spielirei; sie hat sich jedoch die Ligamannschaft des Spv. 03 Frankfurt a. M.-Fechenheim zu einem Gesell­schaftsspiel eingeladen. Die Gäste gehörten in der vergangenen Saison der Bezirksliga (oberste Spielklasse) an, konnten sich aber in dieser nicht halten und sind wieder zum Abstieg verurteilt.

Datz sie trotz des Abstiegs über eine bezirksliga- mäßige Spielstärke verfügt, hat die Fechenheimer Mannschaft außerdem bewiesen, indem sie kürzlich im Privatspiel die zum Bezirk Main-Hessen ge­hörenden llrberacher auf deren gefürchteten Platz mit 4 2 und Langen sogar mit 4:0 zu schlagen vermochten. Die Gästeelf spielt einen technisch hochstehenden Fußball unter Einsatz der ganzen Körperkraft. Die ViB.-Els wird sich gewaltig strecken müssen, um ehrenvoll zu bestehen. Sie wird dem Gegner den Sieg nicht leichtmachen.

Spielvereinigung 1900 Gießen.

Entscheidende Grohkämpfe um die Meisterschaft in allen Klassen.

Die Ligamannschaft muß zur Germania Mar­burg um das noch ausstehende Rückspiel auszutra- gen. Im Vorspiel verlor bekanntlich 1900 mit einer unvollständigen Mannschaft 5:0 und wird sich des­halb dieses Mal gehörig ins Zeug legen, um diese Scharte auszuwetzen, zumal voraussichtlich am kom­menden Sonntag die Mannschaft erstmals komplett zu einem Verbandsspiel in dieser Saison antritt. Der Gastgeber besitzt zwar den Vorteil des eigenen Platzes und der größeren Schnelligkeit, man rechnet aber damit, daß die Gießener dafür eine größere technische Fertigkeit in die Waagschale werfen kön­nen, die hinreichen sollte, einen knappen Sieg der Blauweißen sicherzustellen. Eine jetzige Niederlage der Marburger dürfte diese höchstwahrscheinlich um die Meisterschaft bringen.

Gleichfalls von Wichtigkeit ist das Spiel der Liga­reserve gegen Steinbergs erste Mannschaft auf dem Sportplatz an der Liebigehöhe Die Gießener müssen alles daransetzen, dieses Treffen siegreich zu gestalten, wenn der erzielte knappe Vorsprung im Kampf um die Meisterschaft gehalten werden soll. Die Steinberger sind außerordentlich spielstark. Das Vorspiel in Steinberg konnte 1900 erst nach aller- frhroerftem Komps mit 5:3 Toren gewinnen

4)ie Dritte Mannjchast der SpielDereiniyuug, u« ebenfalls die Spitze der Tabelle einnimmt, muß zu einem Hauptmitbewerber um die Meisterschaft, zur ersten Elf Garbenteichs. Auf dem Garbenteicher Platz ist es für fremde Mannschaften sehr schwer Punkte zu erzielen. Zudem wird der Platzverein alles daranfetzen, siegreich zu bleiben, da im Falle einer Niederlage Leihgestern der lachende Dritte sein wird Man rechnet mit einem knappen Sieg der Gießener.

1900s vierte Els spielt in Daubringen gegen die dortige zweite Mannschaft Bei der Begegnung in Daubringen erhofft man bestimmt die Blauweißen aus Gießen siegreich.

Fußballklub 1926 Großen-Buseck

FE. 26 Großen-Buseck Liga SIE. 21 Wetzlar.

Die genannten Ligamannschaften treffen am näch­sten Sonntag in Großen-Buseck zusammen. Großen- Buseck kämpft in diesem Spiel um Besserstellung in der Tabelle, während Wetzlar (früher Sportklub Niedergirmes) um die Qualifikation einer höheren Spielflaffe wetteifert. In spielerischer Hinsicht stcllt Wetzlar eine kampferprobte Elf, denn Spieler dieses Vereins haben früher in der 1 Bezirksklasse 'gegen die bekannten Gießener Vereine lange Jahre gespielt Großen-Buseck mit seinen jungen Spielern hat eine kleine Chance dadurch, daß dieses Treffen auf eignem Gelände ausgetragen wird Die Mannschaft tritt in bester Aufstellung an.

Handball im Labn - Oünsbera Gau

To Garbenteich Polizei Butzbach.

Die 1. Mannschaft des Turnvereins Garbenteich fährt am morgigen Sonntag zur Polizei Butzbach zur Austragung eines Gefellichaftsspieles. Befleißigt sich die Mannschaft ihres früheren Kornbinatians- fpielcs, dürfte mit einem ehrenvollen Abschneiden zu rechnen fein.

deutscher Eissckmellaus-Rekord.

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Sanbner (München) stellte bei den Eis)chnellauf- meisterschaften des Bayerischen Eissport-Verbandes auf dem Staffelfee bei Murnau einen neuen deut­schen Rekord über 1500 Meter mit 2:39 auf.

Ruud um Schotten."

Meifkerschaftslauf für alle Klassen.

Für das MotorradrennenRund um Schotten", das in diesem Jahre zum 7. Male ausgetragen wird, wurde von dem DMV. der 19. Juli fcstgelegt. Das Rennen wird wieder als Meifterfchaftslau für sämtliche Klassen ausgefallen. Es erhält in die­sem Jahre noch eine Kroßere Bedeutung, da statt seither 6, nur 4 Meisterschaftsfahren in Deutschland vorgesehen sind. So werden die besten deutschen Fahrer sich am hiesigen Startplatz treffen, den Kampf um den Titel eines deutschen M e i ft e r s auszutragen.

Kurze Sporinotizen.

Einen neuen deutschen Eislauf­rekord stellte auf dem Staffelsee der Münchener Sandener über 1500 Meter mit 2:39 Minuten auf.

Schalke 04 wird voraussichtlich doch begnadigt werden, nachdem die Spruchkammer des Westdeut­schen Spieloerbandes eingesehen hat, das sie mit ihrem Urteil die disqualifizierten Spieler zu hart getroffen hat. Der Vorstand des WSV und die Wahlversammlung am 18. Januar in Düsseldorf werden sich noch einmal mit der Angelegenheit be­fassen

Gute Trainingsmöglichkeiten sind nach einem Bericht des Organisationskomitees der 10. Olympischen Spiele in Los Angeles vorhanden. 15 moderne Sportplätze, Hallen, Schwimmbäder und Ruderbahnen stehen den Athleten zu Trainings­zwecken zur Verfügung. *

Starke Schneefälle sind im Harz und Thü­ringen zu verzeichnen, so daß am Sonntag sich auf den großen Plätzen ein lebhafter Sportbetrieb ab- wickeln wird Auf der Hindenburgschanze bei Ober­hof, wo vom 13 bis 16. Februar die internationalen Skirennen stattfinden, wurde das erste Probesprin- gen abgehalten. Erich Recknagel (Obersch inau) er­reichte 55 Meter, Paul Henckel (Oberhof) 46 Meter, Fchringer 44 Meter, Walter Wagner 42 Meter. Alle Springer äußerten sich sehr lobend über die Be­schaffenheit der Schanze.

Westdeutsche Fußbattpokaleif geändert.

Die westdeutsche Fußballmcrnnschaft, die am 11. Januar in der Zwischenrunde um den DFB.- Pokal in Mannheim gegen Süddeutschland anzu- trctcn hat, wurde in einigen Posten geändert. Den Sturm führt jetzt für den talentierten Ben­rather Hohmann der Mülheimer Aiggemeyer: halblinks wurde für Wirth (Köln) Zarges (Sülz) eingestellt und Schlösser (Barmen) als linker Läufer für Flory (Köln) ausgestellt. Die Aus­stellung der westdeutschen Mannschaft lautet jet)t: Buchloh (Speldorf), Busch (Duisburg), Weber (Kassel): Kluck (Rheine), Münzenberg (Aachen), Schlösser (Barmen): Albrecht, Hochgesang (Düssel­dorf), Aiggemeyer (Mülheim). Zarges (Sülz) und Schmitz (Sülz).

oporf im Reiche.

Aach dem schwachen sportlichen Auftakt deg Neujahrstages bringt der ersteSonntag deS Jahres in zahlreichen Sportarten ein reich­haltiges Programm. 3m Wintersport waren die bisherigen Veranstaltungen nicht vorn Wetter begünstigt. Wenn nicht noch Frost eintritt und neue Schneefälle zu verzeichnen sind, dürsten auch am Sonntag die Aussichten nicht allzu rosig fein. Groß ist das Programm der geplanten Ski-Veranstaltungen. 3m Harz wird die Saison mit einem /Staffellauf vorn Brocken nach Altenau fortgesetzt. Thüringen läßt den Renn^keig'auf und einen Verbandst runglauf in Oberhof folg n. D r Skiklub Sauerland veranst I.et Verbau s- läufe in Aeu-Astenberg. Der Eissport bringt als wichtigstes Ereignis die österreichischen Paar- lausmeisterschaften in Graz.

3m Fußball beginnen am Sonntag in Süd­deutschland die Mnsterfchafts-Endspie e. Auch in den anderen Verbänden werden die Punktekäm.fr fortgesetzt.

3m Hockey beendet die indische Studenten­mannschaft der Vars.ty Asiatics ihre Wettspiel­reise mit zwei Wettspielen im Rheinland. Am Samstagabend treten die 3nder in Köln gegen Stadion Rot-Weiß und am Sonntag gegen Etuf Essen an. - Das wichtigste Ereignis im Hallentennis ist der traditionelle Kampf Rheinland gegen Amsterdam, der diesmal am Samstag und Sonntag in E.berfeld ausgetragen wird. Vor längerer Zeit waren, im Rugby aus England die Harrows Argonauts angekün­digt, doch scheint das geplante We^piel in Leipzig gegen den Akademischen SC. Leipzig für Sonntag noch nicht ganz sicher zu fein. Auch in der Leichtathletik regt es sich wieder. Am Sonntag wartet der VBAD. mit feinem ersten diesjährigen Winter-Waldlauf in Sadowa auf, der eine ausgezeichnete Beteiligung gefunden hat.

3m Radsport bringt die Stuttgarter Sport- Arena bereits am Samstag ein Dreiftunden- Mannschaftsrennen. 3n den Hallenbahnen in Köln und in Breslau tummeln sich die Amateure, während in der Frankfurter FesthaIle ein 100-Kilorneter - Mannschafts­rennen von Derufsiahrern bestritten wird.

Srieffaflen öer Redaktion.

(Rechtsgutachten sind ohne Verbindlichkeit her Sdjnftleitung.)

h. M. in Birklar. Der Anspruch gegen den Maurer ist längst verjährt, zumal ihm nicht nachgewiesen werden kann, daß er feine Arbeit vorsätzlich schlecht geleistet hat. Nur in diesem Falle käme die regelmäßige Verjährungsfrist von dreißig Jahren in Frage. Wir halten Ihren Anspruch für aussichtslos.

Not- und SobgeiD. Hatte oet uoerpfuch.etc -et Mutter neben dem sogen. Notpfennig laut Leib­gedingsvertrag den gesamten Lebensbedarf in standesmäßiger und ortsüblicher Weise zu ge­währen, so hatte er auch im Falle ihres To<es die Kosten der standesmähigen Beerdigung in- soweit zu tragen, als etwa ihre Bezahlung von den Erben nicht zu erlangen war. Die Mutier hätte nach Art kel 52 des Hessischen Ausführung s- gesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch im Zweifel den Notpfennig (Not und Todgeld) jederzeit fordern können. Die Frage, ob der Notpfennig in den Nachlaß fällt, ist vom Gesetz unentschieden geblieben. Eine Auslegungsregel ist nicht gege en. Der Richter wird im Streitfälle den wahren Willen der Vertragschließenden aus den näheren Umständen zu ermitteln haben. Oft der be­treffende Todesfall schon vor der 3nflation ein­getreten. so kommt jetzt eine Aufwertungsforde­rung der Erben kaum noch in Frage.

100. Wir empfehlen Antragstellung. Eine genaue Prüfung kann nur an Hand der Versicherungskarten, die bei der zuständigen Landesversicherungsanftalt aufbewahrt werden, erfolgen. Wenn allerdings, was nach dem Wortlaut der Anfrage angenommen werden kann, feit 1916 keine Marken mehr verwendet worden sind und in diesem Falle nicht nachgewiesen werden kann, daß feit diesem Zeitpunkt Invalidität vorliegt, ist der Antrag aussichtslos. Denn nach § 1280 RVO. erlischt die Anwartschaft, wenn während zweier Jahre nach dem auf der Quittungskarte verzeichneten Aus­stellungstage weniger als 20 Wochenbeiträge auf Grund der Versicherungspflicht oder der freiroiüigcn Weiterversicherung entrichtet worden sind. Die An­wartschaft gilt nur dann nicht als erloschen, wenn die zwischen dem erstmaligen Eintritt in die Versicherung und dem Versicherungsfall liegende Zeit zu minde­stens drei Vierteln durch ordnungsmäßig verwendete Beitragsmarken belegt ist Dabei stehen den Bei­tragsmarken solche volle Kalenderwochen gleich die durch entrichtete Beiträge zur Angestelltenversiche­rung gedeckt sind. Das durch Antragstellung einge­leitete Rentenverfahren ermöglicht sichere Nach­prüfung.

ftircMirfw Aacbricktten.

Evangelische Gemeinden.

Sonntag nach Neujahr, den 4 Januar.

Stadlkirche. 9.30 Uhr: Professor Michel: 11: Kin- derkirche für die Markusgemeinde: 17: Pfarrer Mahr: 20 Missionar Walther. - - Johanneskirche. 9 30 Missionar Walther, 11: Kinderkirche für die Lukasgemeinde, Pfarrer Bechtolsheimer: 17: Pfarr- affiftent Seemann. krapelle des Allen Friedhofs. 9.30: Pfarrer Lenz: 11: Kinderkirche für die Luther- gemeinde: Pfarrer Lenz. Elisabeth-Kleinkinder- schule. 9.45: Pfr. Lic. Waas: 18: Psi. Lic. Waas. Klein-Linden. 13.30: Hauptgottesdienst. w esick. 9.30. - Alten-Vuseck 14 - Leihgestern. 10 30: Hauptaottesdienst: 19: Abendgottesdienst hausen- Garbenleich. 10: Hausen: 13: Garbenteich. Cid). 10 Stiftsdechant Kahn: 14: Pfarrvikar Draudt. watzen'-orn-Steinberg. 13: Hauptgottesdienst 14: Kinderkirche kirck-berg. 10: Kirchberg. 16 30: Kirchberg, MissionsfilmAn den Urroalhftromen Borneos" (Kinder): 19.30: Mifsionsfilm: Missionar Laut.

katholische Gemeinden.

Samstag, den 3. Januar.

Gießen. 16.30 und 19 Uhr: Beichte.

Sonntag, den 4. Januar. Namen-Jesu-Fest.

Gießen. 6?30 Uhr: Beichte: 7: Messe. Kommunion der Männer: 8: Kommunion: 9: Hochamt mit Pre­digt; 11: Messe mit Predigt: 17 30: Andacht mit Segen. Grünbcra. 9.45: Messe mit Predigt. Hungen. 17.30: Christenlehre und Andacht. Lau- bach. 10: Hochamt mit Predigt. Cid). 7 30 Hoch­amt mit Predigt: 20: Christenlehre und Andacht. Nidda. 8.30: Hochamt mit Predigt. Schotten. 10.30: Hochamt mit Predigt.___________________________

Sonnlggsdiensl d Aerzte u. Apolheken am 4.1 31. S.-R. Dr. Schliephake. Dr. Schäffer. Hirfchapothek«. Zahnarzt: Dr. Haubach. 0