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fcroten verschaffen, zumal reichlich Angebot vor­handen ist.

KrciS Schotten.

< Dodenhausen II, 30. Oft 3n Durch- führung von Sparmaßnahmen wurde auch hcer der Fortbildungsunterricht aus meh­reren Gemeinden hierher zusammengelcgL Aus Dodenhausen selbst kommen 12, aus Hockers-- dorf 6, aus Wohnfeld 8 Schüler und Schülerinnen in Dctracht. ,, ,

(D Burkhards, 29. Okt. Das Kreisfchulamt Schotten hat sich entschlossen, in zwei Kursen haus­wirtschaftlichen Unterricht von einer geprüften Lehrerin abhalten zu lassen. Der erste Kursus beginnt am 1. November für die orts­ansässigen Mädchen, am 1. Dezember beginnt der Kursus für die Mädchen der Orte Kaulstoh und Sichenhausen.

* Eichels dorf, 27. Okt. Gestern abend ver- vnstaltete unser T u r n v e r ei n , der nach län­gerer Ruhepause im Jahre 1928 wieder auflebte und seitdem fleißig an der Arbeit ist, im Möser- schon Saale sein diesjähriges A b t u r n e n. Unter der Leitung der Turnwarte W. D l u m und R. Dechtold zeigten Turner und Schüler Uebungen an Reck, Darren und Pferd, Frei­übungen und Pyramiden. Die Errichtung eines Denkmals für d ie 5 2 G e f a ll e - nen unseres Dorfes, das an der Riddabrücke

seinen Platz finden soll, kommt nunmehr der Der- wirklichung näher. Demnächst soll der Denkmals- Platz hergerichtet Werdern Die Hauptarbeit hier­von die Errichtung einer starken Mauer an der Ridda ist auf rund 1000 Mark veran­schlagt und wird von Maurermeister Friedrich R a u von hier ausgeführt. Wenn die Geldsamm- lungen im Dorf weiterhin so günstige Ergebnisse zeitigen wie seither, soll das Denkmal im Laufe des nächsten Iahres zur Aufstellung kommen.

Eichelsdorf, 28. Okt. Aus dem Ertrag einer Derlosung, die von der Mädchenver­einigung des Kirchspiels Eichelsdorf-Ober- Schmitten veranstaltet wurde, konnten der Kran- kenpflegestation insgesamt 243 M k. zu - gewendet werden. Die Derlosungsgegenstände bestanden überwiegend aus Handarbeiten, die von den Mädchen unter der Leitung von Frau Pfarrer Müller hergestellt waren.

Kreis Lauterbach.

WER. Schlitz, 30. Okt. 3m benachbarten Q u e ck legte ein Einwohner ein bei ihm von einem 3äger abgestelltes Gewehr im Scherz auf das nicht ganz folgsame Kind an. Mit den Wor­ten:Wenn du nicht schlafen gehst, schieße ich dich tot" drückte der unglückliche Dater das ver­meintlich ungeladene Gewehr ab. Das Kind war auf der Stelle tot.

Zndustne- und Handelskammer Gießen.

Es konnte jedoch nur erreicht werden, daß das Reichsverkehrsministerium die Länder angewie­sen hat, in ihren Aussührungsverordnungen be­sonders gelagerten Fällen Rechnung zu tragen.

Don der 3 nd u st r i e - undHandelskam- mer Gießen für die Kreise Gießen, Alsfeld und Lauterbach wird uns über die jüngste Sit­zung der Kammer folgendes berichtet:

Ausscheiden des Kammerpräsidenten.

3n Dorbereitung der am Ende dieses 3ahres stattfindenden Ergänzungs- und Ersatz­wahlen wird Termin aus Donnerstag, 20. Ro- vember, anberaumt. Der nunmehr unwider­rufliche Entschluß des Herrn Kommerzienrats Schirmer, mit Ablauf dieses 3ahrcs aus der Kammer auszuscheiden, löst eine Dertrauens- kundgebung für den Dorsitzendcn aus, in welcher die größte Verehrung und höchste Wertschätzung in erhebender Weise spontan zum Ausdruck kommen. 3n bewegten Worten dankt Herr Kom­merzienrat Schirmer für diese Deweise von Anhänglichkeit und treuer Gefolgschaft, bittet aber doch dringend darum, ihm das Scheiden aus dem ihm so lieb und wert gewordenen Amte nicht noch schwerer zu machen. Rur mit größtem Wider­streben fügt sich schließlich die Versammlung in das Unvermeidliche.

Die Amtsperiode der Handelsrichter.

Da mit Ende dieses 3ahres die Amtsperiode der Handelsrichter abläuft, wird in Gemäßheit des § 6 der Verordnung, die Ernennung der Handelsrichter betreffend, die Vorschlags­liste der Hauptrichter und Ergänzungsrichter für die Amtsperiode 1931-33 aufgestellt.

Die Gießener Kirchensteuer.

Die in der Stadt Gießen erhobene Kirchen­steuer bildet wegen ihrer außerordentlichen Höhe eine nur schwer tragbare Belastung der Wirt­schaft. Die Kammer hat sich daher wiederholt mit einer Ditte um Herabsetzung an den Gesamt- Kirchenvorstand und im späteren Verlauf auch an das Landeskirchenomt gewandt. Ein Bescheid ist bisher noch nicht ergangen.

Die Luftreifen der Lastkraftwagen.

Die Kammer hat den Versuch gemacht, für die Bestimmung, daß alle über 8 3ahre zum Verkehr zuaesassenen Lastkraftwagen bis zum 1. Ok­tober 1930 mit Luftreifen zu versehen sind, insofern eine Aenderung herbrizusühren, als die gefetzte Frist aus Billigkeilsgründen noch um eine gewisse Feit verlängert werden sollte.

Fahrplanfragen.

Da im Wintcrfahrplan 1930/31 die FD-3ügc 153 154 wegen der die Wirtschaftlichkeit des Zug­paares nicht gewährleistenden Besetzung ausfal­len, hat die Kammer die Reichsbahndirektion ge­beten, unter Rückverwandlung der F D - Züge in einfache O-Züge als welche die Züge früher gefahren wurden diese wich­tige Verbindung beizubehaltcn. Die Reichsbahn- direktion hat diese Ditte im Hinblick auf die mißliche Finanzlage der Reichsbahn, wie auch aus fahrplantechnischen Gründen abgelehnt.

Die im Sommer durchgeführte Spätabend­verbindung Marburg-Gießen ist in Fortfall gekommen. Dafür wird aber der in Marburg 23.54 Uhr abgehende und in Gießen 0.53 Uhr ankommende Cilgüterzug 6254 für den Personenverkehr versuchsweise vorerst freigegeben.

Gutachten

über Zulassung von Veredelungsverkehr.

Die Kammer hatte sich in zwei Fällen zur Zulassung von Dcredelungsverkehr gut­achtlich geäußert. 3n dem einen Falle, in dem ein Eigenveredelungsverlehr mit ausländischem Hopfen zum Mischen und Schwefeln beantragt wurde, hat sich die Kammer im 3nteresse des Braugewerbes ablehnend ausgesprochen. 3m an­deren Falle, der die Einfuhr von ausländischem Ratronpapier für die Herstellung von Papier­säcken betraf, gab die Kammer eine zustimmende Erklärung ab.

Klagen über mangelhafte Landstraßen.

Die Kammer leitete im 3nteresse des Auto« mobilverkehrs Klagen über den schlechten Zu st and der Land st raßen Lüdermünd- Fulda und BüdingenLieblos an die zuständigen Handelskammern mit der Bitte weiter, sich bei den in Frage kommenden Stellen für eine ord­nungsgemäße 3nstandschung dieser Straßen ein­zusehen, was seitens dieser Kammern auch ge­schehen ist.

Einzelhandel und Ausschreibungen von Behörden.

Einem Anträge V'eS Glnzelhanbelsver- eins Alsfeld Folge gebend, werden in Zu­kunft auch den Cinzelhandelsorganisationen des Kammerbezirks die Ausschreibungen der Behörden von der Geschäftsführung der Kam­mer mitgeteilt werden.

Gemeinsame Beratung der Hess. Handelskammern.

3n gemeinsamer Beratung haben die hessi­schen 3ndustrie- und Handelskammern zu folgen­den Angelegenheiten wie nachstehend Stellung genommen:

Der Versassungslag.

Bei Regierung und Landtag soll die Auf­hebung der Verordnung, durch welche der Verfassungstag zum gesetzlichen Feiertag erhoben worden ist, beantragt werden.

Staatliche Gebührenerhöhung.

Angesichts der heutigen Wirtschaftslage und im Hinblick auf den von der Reichsregierung angestrebten Preisabbau konnte die beabsichtigte allgemeine Erhöhung der von den staatlichen Behörden erhobenen Ge­bühren nicht gutgeheitzen werden. Die Ge­bühren, welche ein Entgelt für einen vom Staat geleisteten Dienst darstellen, dürften keineswegs höher sein, als es der gewährten Leistung ent­spräche.

Die Firmenbezeichnung.

Es ist gegenüber der in gewissen Kreisen ge­übten Firmenverschleierung als wünschenswert bezeichnet worden, daß die polizeilichen Auf­sichtsorgane immer wieder von neuem darauf hingewiesen werden, genauestens darauf zu achten, daß an Geschäftslokalen der Rame des Inhabers an sichtbarer Stelle und voll ausgeschrieben ge­mäß den Vorschriften des § 15a der Gewerbe­ordnung angebracht ist.

Die Lehrpläne der Gewerbeschulen.

3n Begutachtung der Lehrpläne der Gewerbe­schulen für das Dau-, Schreiner-, Maler» und Metallgewerbe ist dem Herrn Minister für Ar­beit und Wirtschaft mitgeteilt worden, daß in den Kreisen der Äletallindustrie Zweifel darüber auf­getaucht sind, ob junge Leute mit Volksschul­bildung in der Lage seien, sich in nur zwei Se­mestern die Stosfmenge des umfangreichen Lehr­plans so anzueignen, daß sie für späterhin Ruhen davon haben. Weise Beschränkung sei daher wohl angebracht. Auch sei bei den einzelnen Lehrfächern, wie Mechanik, Physik, Festigkeitslehre und Chemie auf die Rechtschreibung zu achten, da diese nach den gemachten Beobachtungen und Er­fahrungen viel zu wünschen übrig lasse.

Abgelehnle Amgesloltung von Steuerbescheiden.

Eine vor einigen Monaten an den Herrn Finanzminister gerichtete Bitte um Umgestaltung der Steuerbescheide für die Gewerbe- und Son° dergebäudesteuer dergestalt, daß, ebenso wie bei den Einkommcnsteuerbcscheiden, der Pflichtige in der Lage ist, die Steuerberechnung nachzuprüfen, ist abschlägig beschicden woro?n.

Die Eintragung von Zwangshypotheken.

Rach dem Gesetz ist die Eintragung einer Zwangshhpothek nur dann zulässig, wenn es sich um eine Forderung von mindestens 500 Mk. handelt. Der Anregung, eine Abänderung des maßgebenden Paragraphen 866 Abs. 3 der ZPO. insofern zu beantragen, als in Zukunft eine Zwangshypothck auch dann eingetragen werden kann, wenn mehrere Schuldtitel desselben Gläubigers zusammengerechnet den gesetzlichen Mindestbetrag ergeben, wurde zugestimmt.

Die Bekanntmachung von Versteigerungen.

Einer Anregung der Kammern Folge gebend, hat der Herr 3ustizminister angeordnet, daß in Zukunft bei der Bekanntmachung von Versteige­rungen im Zwangsvollstreckungsverfahren bei der

Dezetchnung der zur Versteigerung kommenden Gegen stände, soweit es mög­lich ist (z. D. bei Motoren, Kraftfahrzeugen, Fahr­rädern, Schreib- und Dureaumaschinen, Räh- maschinen, Registrierkassen u. dgl.), die Fabrik­marke und vielleicht auch die Herstellungs­nummer angegeben wird, damit etwaige 3nter- essenten sofort über die Herkunft und die un­gefähre Herstellungszeit der Gegenstände unter­richtet werden.

Die Gebühr für polizeiliche Auskunstserleilung.

Durch einen Erlaß des Herrn Ministers des 3nnern ist seit 1. August 1930 die Gebühr für die Auskunftserteilung aus dem polizeilichen Melderegister von 30 auf 50 Pf. er­höht worden. Da bei den von den Auskunfteien erhobenen geringen Gebühren schon der seitherige Sah von 30 Pf. eine große Belastung für diese dar st eilt, ist der Herr Minister des 3nnern gebeten worden, ihnen im 3nteresse ihrer der Allgemein­heit dienenden Tätigkeit die gebührenfreie Gin* sichtnahme in die Melderegister zu gestatten. Dieser Antrag, wie auch ein zweiter auf Frei­stellung der Auskunfteien von der Gebühr für die Einsichtnahme ins Handels- und Genossenschafts­register wurde ebenfalls abschlägig beschieden.

Der handel mit Branntwein. _

Rach der Reichsgewerbeordnung war es früher den einzelnen Ländern überlassen, die Grenze zu bestimmen, bis zu welcher der Handel mit Branntwein als Kleinhandel anzusehen sei. 3n Hessen war die bisherige Grenze 3/s Liter bei fest verschlossenen und verkapselten Flaschen. Der Handel mit Branntwein in Gefäßen mit einem größeren Rauminhalt war frei. Durch das Reichsgaststättengesetz vom 28. April 1930 mit Ausführungsverordnung vom 21.3uni 1930 ist jetzt eine reichsrechtliche Abgrenzung des Brannt­weinkleinhandels geschaffen worden, und die ent­sprechenden landesrechtlichen Bestimmungen sind außer Kraft getreten. Das Gaststättengesetz hat nunmehr allgemein die3-Liter-Grenze festgesetzt, d. h. die Abgabe jeder Menge unter 3 Liter ist konzessionspflichtig. Die 3/g-Liter- Grenze in Hessen für die Abgrenzung des Klein­handels ist daher in Wegfall gekommen. Dies bedeutet eine starke Belästigung und Beschrän­kung des Kleinhandels. Bezüglich der Hand­habung der Konzessionspflicht im Rahmen der früheren 3/g-Liter-Grenze und der jetzigen Grenze bestehen noch älnklarheiten. Der Herr Minister für Arbeit und Wirtschaft ist gebeten worden, durch Aufnahme einer ergänzenden Bestimmung in die hessische Ausführungsverordnung zum Gaststättengeseh den bestehenden Rechtszustand klar zu stellen.

Der neue Stückguttarif der Reichsbahn.

Durch die am 1. 3uni erfolgte Reuordnung deS Stückguttarifs ist der Güterverkehr, besonders der Rahverkehr, ganz erheblich verteuert worden. Es ist daher der Deutsche 3ndustrie- und Han- delstag darum angegangen worden, sich die Weiterverfoigung der vvrgebrachten Klagen sehr angelegen sein zu lassen. Die Umgestaltung deS Stückguttarifs hat u. a. auch zur Folge gehabt, daß in den Frachtbriefen der Frachtsatz für 100 Kilogramm nicht mehr angegeben ist. Zur Vereinfachung der Frachtberechnung für Stück­gut hat die Eisenbahnverwaltung durch Zusam­menfassung von Zonen und Gewichtsstufen die ausgerechneten Frachten für Stückgut bis zu 1000 Kilogramm in einer Frachtentafel bärge­st ellt, so daß man, da im Frachtbrief Entfernung und Gewicht angegeben sind, sofort die aus­gerechnete Fracht ablesen kann.

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