Einzelbild herunterladen

Nr. 280 Erstes Blatt

|80. Jahrgang

Samstag, 29. November 1930

Gietzener Anzeiger

General-Anzeiger für Oberhessen

Postscheckkonto: .

Staniiutt am mein liess, vni-l und Verlag: vrüyl Ich- UnInerfttSIr-vuch. und Steinöraderei B. Lange in Siegen. Schriftleitung und SeschäfirfteN«: Schnlsttatze Z.

Annahme von Anzeige» für die Tagesnummer bis zum Nachmittag vorher, preis für l mm höhe für Anzeigen von 27 mm Breite örtlich 8, auswärts 10 Reichspfennig; für Re» klameanzeigen von 70 mm Breite 35 Reichspsennig, Platzvorschrift 20°, mehr.

Chefredakteure

Dr. Friedr. Wilh. Lange. Verantwortlich für Politik Dr. Fr. Wilh. Lange; für Feuilleton Dr H.THyriot; für den übrigen Teil Ernst Blumschein und für den Anzeigenteil Max Fitten sämtlich in Gießen.

Eriche,n, täglich,autzer Sonntags und Feiertag»

Vellage«:

Die Ofluftrterte Gießener FamilienblLtter Heimat im Bild Die Scholle

Olona!SBe$ug$prets: 2.20 Reichsmark und 30 Reichspfennig für Träger» lohn, auch bei Richter» scheinen «inzelnerRummern infolge höherer Gewalt.

Zernfprechanschlüste unterSammelnummer225L Anschrift für Drahtnach­richten. Anzeiger Siehe«.

Oberschlesiens Not.

Der polnische Marschall-Diktator P i l s u d s k i hat mit Hilfe eines terroristischen Systems, das die Wahlen zur reinen Farce machten, zwar nicht alles erreicht, was er wollte. Der Block der seine Diktatur stützenden Parteien wird auch im neuen Reichstag nicht die Zweidrittelmehrheit haben, die der Mar­schall für die von ihm gewünschten Verfassungs­änderungen braucht. Aber das zweierlei Maß, mit dem Rechts- und Linksopposition samt Minderheiten vor den Wahlen behandelt wurden, erlaubt schon einen Schluß, wohin die Reise gehen soll. Der Mar­schall wird vermutlich die Hilfe der Nationaldemo­kraten in Anspruch nehmen wollen, um die durch die Verfassungsänderungen legalisierte Diktatur zu konstituieren, die ihm vorschwebt. Das bedeutet natürlich nach außen und im Innern Konzessionen an den Chauvinismus der polnischen Rechten. Der gradezu beispiellose Terror, mit dem der Wahlkampf gegen die Minderheiten Weißrussen, Juden, Ukrai­ner und Deutsche geführt wurde, sollte wohl der erste Beweis für die nationalpolitische Zuverlässig- feit der Diktatur Pilsudski sein. Aber was sich die Polen an Unterdrückungs- und Einschüchterungs­versuchen gegenüber der Minderheiten bei den Wahlen zum Warschauer Reichstag leisteten, wurde weit Überboten von den bestialischen Ausschreitun­gen und Verbrechen, mit denen man in Dftober» schlesien bei den Wahlen zum schlesischen Sejm die Deutschen mundtot zu machen suchte. Der frische Elan, mit dem Deutschland eine Revision der Ver­träge einleitct, die geschlossene Front, in der sich das deutsche Volk für die Forderung einer Neuregelung der deutschen Ostgrenze zusammenfindet, ist den Polen offenbar auf die Nerven gegangen. Die Wahlen zum Warschauer Reichstag und zum schle­sischen Sejm sollten vor der Welt den Beweis er­bringen, daß die deutsche Minderheit in den vom Reich losgerissenen Provinzen im Verschwinden sei, daß das Deutschtum im Korridor, in Posen und Oberschlesien nicht mehr stark genug sei, um über­haupt eine eigene Vertretung in den Parlamenten beanspruchen zu können. Die gründliche Arbeit der von den Provinzbehörden geschickt angesetzten, von der Polizei verständnisvoll geduldeten Aufständi­schenverbände ist weit über das Ziel geschossen. Die Deutschen sind nicht verstummt. Die Grausamkeiten und Roheiten polnischer Banditen haben es fertig gebracht, daß nun der Aufschrei eines bis aufs Blut gequälten und gepeinigten Volkes, das sich in feinen primitivsten staatsbürgerlichen Rechten auf das schwerste beeinträchtigt fühlt, laut durch die Welt schallt.

Die Berichte, die über den Verlauf der Wahlen in Ostoberschlesien trotz aller polnischen Ver­tuschungsmanöver tropfenweise durchsickern, geben uns annähernd ein Bild von den furchtbaren Lei­den, denen unsere deutschen Volksgenossen in den letzten Wochen schutzlos ausgeliefert waren. Nicht einen Finger krümmte die Polizei, um dem wüsten Treiben der Aufständischenoerbände, die sich nament­lich auf dem flachen Lande jede Brutalität erlauben durften, Einhalt zu gebieten. Nichts als höhnisch- kalte Abweisung hatten die polnischen Behörden, allen voran der selbst den Aufttändischen angehö­rende Kattowitzer Woiwode G r a s z i n s k i, für die Wortführer der gepeinigten Deutschen, die um hinreichende Sicherheitsmaßnahmen für ihre dem Toben der polnischen Chauvinisten preisgegebenen Landsleute baten. Selbst den Vorstellungen des hochangesehenen neutralen Präsidenten derGe­mischten Kommission", des Schweizers C a l o n d e r, gelang es nicht, die polnischen Behörden zu einer anderen Haltung zu veranlassen. Der chauvinistische Sturm gegen alles, was deutsch ist, geht weiter, greift sogar noch nach Posen und Pommerellen Über, neu angefacht durch die Hetze der polnischen Presse, die in feiger Verlogenheit die unerhörten Vorgänge in Ostoberschlesien einfach abzustreiten sich müht ober sie durch unglaubliche Verdrehungen so hinzustellen versucht, als ob Angriffe der Deutschen die polnischen Aufständischen zur Verteidigung ihres bedrohten Lebens gezwungen hätten. Wogeaen es Tatsache ist, daß polnische Banden auf Lastkraft­wagen das flache Land durchstreiften, unter Füh­rung von Ortsgendarmen und Duldung polnischer Gemeindevorsteher deutsche Dörfer systematisch überfielen, in Schulen, Gemeindehäusern und Woh­nungen zerschlugen, was nicht niet- und nagelfest war und die deutschen Einwohner körperlichen Mar­terungen aussetzten, die an die Greuel des Dreißig­jährigen Krieges erinnern. Darf man sich da wun­dern, wenn die deutschen Bauern, von Polizei und Obrigkeit im Stich gelassen, zur Selbsthilfe griffen und sich mit Dreschflegeln und Mistgabeln ihrer Unterdrücker zu erwehren suchten, um dem Schicksal ihrer Brüder zu entgehen, die während der pol­nischen Aufstände in den Jahren 1919 21 von den­selben Banden brutal hingeschlachtet worden waren? Ist es nicht der reine Hohn auf natürlichste Men­schenrechte, wenn nun diese Menschen, die zur Ret­tung des nackten Lebens sich zur Wehr setzten, zu Dutzenden ins Gefängnis fliegen und von den­selben Behörden unter Anklage gestellt werden, die nicht einen Finger gerührt haben, als es ihre Auf­gabe war, Ausschreitungen eines chauvinistischen Mobs zu verhindern, während die polnischen Ban­denführer frei und unbehindert herumlaufen und nach neuen Opfern ihrer Schandtaten Ausschau halten?

Die R e i ch s r e gi e r u n g hat ihren General­konsul in Kattowitz zur Berichterstattung nach Ber­lin kommen lassen. Das von ihm mitgebrachte Material übertrifft an Fülle und Beweiskraft alles, was bislang über die Scheußlichkeiten der polnischen Banden und die Wühlarbeit der polnischen Behör­den in der Presse bekanntgeworden ist. Das Reichs­kabinett hat sich entschlossen, sich durch einen Schritt beim Völkerbund zum Anwalt der

Oie Deckung des Defizits in Hessen.

Finanzminister Kirnberger begründet die neuen Gteuervorlagen.

WHP. Darmstadt. 28.OIdd. 3m Finanz­ausschuß erklärte Finanz Minister Kirnberger Au den ei..gebrachten Steuervorlagen: Die Maß­nahmen des Reiches dienen naturgemäß in erster ßinic der Gesundung der eigenen Finanzen. Ruf die der Länder konnte bei der schwierigen Lage dabei im großen und ganzen nicht voll Rücksicht genommen werden, vielmehr bleibt diese Ausgabe den Ländern selbst überlassen. Dom 1. April 1931 ab sollen die Real steuern gesenkt wer­den, und zwar nach Möglichkeit die Grundsteuer um 10 Prozent und die Gewerbesteuer um 20 Prozent. Die Mittel dazu sollen aus der Hälfte des Anteils der Sonderge­bäude st euer entnommen werden, der für den Wohnungsbau bestimmt ist.

Da der wohnungsbauanlell aus bet Sonder- gebäubeffeuer in Hessen nicht ben Ausfall aus der Senkung bet Realsteuern vollstänbig becken würbe, können bie vorgesehenen normalen Sen- kungssähe bes Reichs, wie in anberen Cänbern, so auch in Hessen nicht ganz innegehalten werben.

Günstig für unsere Finanzen wirkt sich der Ge­setzentwurf über die Gehaltskürzungen in Ländern und Gemeinden aus. Kinder­zuschläge werden von der Kürzung nicht betroffen, desgleichen auch nicht Einkommen unter 1500 Mk. Die Ersparnisbeträgt4,8Millionen Mark für Hessen. Der Gesetzentwurf des Reichs über die T a b a k st e u e r berührt nicht un­mittelbar die Landesfinanzen, sehr wohl aber un­sere hessische Volkswirtschaft.

Aus den Erträgnissen der Sondergebäude­steuer standen in Hessen bisher für den Woh- rrungsneubau 10 Millionen Mark zur Verfügung. Da die Hälfte davon künftig zur Senkung der Dealsteuern verwandt werden muß und von der für den Wvhnungsneubau verbleibenden Hälfte ein großer Teil für die Verzinsung und Tilgung der ausgenommenen Woßnu gsbauanleihen bean­sprucht wird, sowerden künftig ausSovdcrgebäude- steuermitteln nurnochrundl MillionMk. zur Reubautätigkeit zur Verfügung stehen. Der gemeinnützige Wohnungsbau wird also auf ganz neue Grundlagen gestellt und größten­teils mit Anleihen entsprechend den reichs­rechtlichen Grundsätzen finanziert werden müssen.

Der vorläufige erste Abschluß bes Bubgets ergab 7,8 Millionen Mk. Defizit. Dazu kommt der Ausfall an Reichs- und Landessteuern von etwa 5,5 Millionen, der Wegfall der Eisenbahn- abfindung von 0,9 Millionen, so daß also ins­gesamt mit einem Fehlbetrag von 14,2 Millionen Mk. zu rechnen wäre. Davon werden wieder eingebracht durch die Gehaltskürzung um 6 Prozent 5,3 Millionen und durch die Vorzugsaktien der Reichsbahn 0,62 Millionen, insgesamt 5,92 Millionen Mk., so daß noch ein Fehlbetrag von 8,2 M i l- lionenzu decken bleibt. Dazu wird an Maß­nahmen auf dem Gebiete der Deamtenbe-

s o l d u n g vorgeschlagen: eine Verminderung der Änwärtervergütung und des Wohnungsgeldes der Unverheirateten sowie eine Aenderung des Stellenplanes durch eine wesentliche Einschrän­kung der Aufrückungsstellen, was sich allerdings erst nach und nach voll auswirken wird. 3m ersten 3ahr können 0,75 Millionen Mk. erwartet werden. Die ohnedies schon niederen Tagegelder sollen um 20 Prozent gekürzt werden, was 0,1 Millionen Mk. ergeben wird. Aus den Rota- riatsgebühren sind Mehreinnahmen von 0,2 Millionen Mk. zu erwarten. Das macht zusammen 1,05 Millionen Mk. Die Verein­fachung der Verwaltung auf allen Ge­bieten kann im ersten 3ahr ebenfalls 1,5 bis 2 Millionen Mk. bringen, so daß dann immer noch'ein Fehlbetrag von 5,43 Millio­nen M k. sich ergibt Um diesen Fehlbetrag zu beseitigen, blieb nur der Weg der Steuer- erhöhung. Denn die an sich nach dem Dor­bilde anderer Länder sehr wohl berechtigte Aen­derung des Finanzausgleichs zwi­schen Land und Gemeinden, die dem Lande hätte Mittel bringen können, erschien im gegenwärtigen Zeitpunkt wo die Gemeinden ohne­dies mit Wohlfahrtslasten überbürdet sind, nicht tunlich. Sie hätte auch nicht zu einer Ent­lastung des Steuerzahlers geführt, da die Ge-

Derlin, 28.Rov. (ERD. Eigene Meldung.) Die Entscheidung darüber, ob das Sanierungs­programm auf parlamentarische mW ege oder durch R o tve r o r dnun g in Kraft ge­setzt werden soll, ist auch heute nicht gefallen. Die für heute abend in Aussicht genommene Zustimmung des Reichskabinetts ist auf mor­gen nachmittag verschoben worden. Aber auch am Samstag werden noch keine endgültigen Entschlüsse zu erwarten sein; vielmehr wird das Kabinett seine Deratungen voraussichtlich noch am Sonntagvormittag fortsehen. Der Grund der Derzögerung liegt einmal darin, daß derReichs- r a t heute erst noch über das Steuerverein- fachungsgeseh beraten hat, das bei den ganzen Verhandlungen mit den Parteiführern auch eine Rolle spielt. Es ist heute erneut mit den Sozialdemokraten verhan­del t toor&en. Sie sind bereit, den Stegerwald- scheu Kompromißvorschlag in der Krankenschein­frage im großen und ganzen anzunehmen. Auch die Deutsche Dolkspartei dürfte bereit fein, sich mit diesem Kompromiß abzufinden. Die Sozialdemokraten haben aber offenbar noch einige andere Einzelwünsche, die noch besprochen werden müssen. Unter diesen Um«

meinden dann gezwungen worden wären, Ihrer- seits die Realsteuern zu erhöhen.

Hessen Hal in feiner (Brunbgebäuöcfleuer auch nach Auffassung von Vertretern der Reichsregie­rung noch erhebliche Sleuerrescrven, denn der Gebäudesleuersah von 12 Rpf. auf 100 RM. Steuerwert in Hessen ist erheblich niedriger als in den Rachbarländern. Preußen, das 24 Rpf. erhob, hat seine Steuer auf 48 Rpf. im letzten Jahre erhöht. Hessen bleibt bei einer Erhöhung auf 36 Rpf. immer noch um ein viertel hinter der preußischen Steuer zurück. Wie weit die Steuer auf die Mieter ganz oder teilweise ab­gewälzt werden kann, ist zur Zeit noch unent­schieden. Aber das kann zugesichert werden, daß eine Mieterhöhung nicht vor dem 1. April 1931 in Frage kommi.

Auch bei einer vollständigen Abwälzung der Steuer auf die Mieter bleiben die Mieten in hessischen Gemeinden immer noch erheblich unter denen benachbarter preußischer Gemeinden. Der Minister wies ausdrücklich darauf hin, daß es sich bei dieser Erhöhung nicht um die Sonder- gebäudesteuer handele, sondern um die Hessin sche Grund-Gebäude st euer und daß sich

ständen wird die vom Kanzler erbetene schrift­liche Antwort erst für morgen erwartet. 3n unterrichteten politischen Kreisen glaubt man an­dern Gang der Deryandlungen folgern zu können, daß der Kanzler nicht zur Rotverord­nung zu sch reiten braucht, um das Fi­nanz- und Wirtschaftsprogramm durchzubringen. Wenn die Sozialdemokraten für das Finanz- und Wirtschaftsprogramm stimmen so verfügt das Kabinett rechnerisch über e ine Mehrheit von mindestens 294 Stimmen, die sich folgendermaßen zusammenseht: Sozialdemokraten 143, Zentrum 68, Deutsche Dolkspartei 30, Bahe- rische Dolkspartei 19, Dcnno traten 14, Christlich - Soziale 14, Dolksnationale 6. ®aau kommen noch einige kleinere Gruppen wie z. B. die Welfen Das Sanierungsprogramm hätte also eine zwar nicht große, aber aus­reichende Mehrheit. Der Kanzler könnte sich dann darauf beschränken, auf dem Wege der Rotverordnung lediglich die agrarpolitischen Fra­gen zu regeln, die im Reichsernährungsmini- fterium vorbereitet werden und eventuell auch noch die Wünsche der Sozialdemokraten zum Krankenschein usw. in einer Abänderungsnot­verordnung zusammenzufassen.

Die SmWhnmg -cs

Der Reichskanzler rechnet mit parlamentarischer Erledigung

des Sanierungsprogramms.

verfolgten deutschen Minderheit zu machen. Es hat das gesamte Material mit einer Begleitnotc dem Völkerbundssekretariat in Genf zugeleitet mit dem Ersuchen, die Drangsalierung Ostoberschlesiens durch das polnischeStaatsvolk" auf die Tagesordnung der nächsten, im Januar 1931 in Genf stattfindenden ordentlichen Zusammenkunft des Völkerbundsrats zu setzen. Gleichzeitig ist der Reichsinnenminister Dr. Wirth als Beauftragter der Reichsregierung nach Oppeln entsandt, um mit der Bevölkerung Deutschobcrschlesiens, wo die Wogen der Empörung naturgemäß besonders hoch gehen, Fühlung zu neh­men. Wenn das Kabinett davon Abstand genommen hat, die Einberufung einer außerordentlichen Ta­gung des Völkerbundsrats zu beantragen, wie es ursprünglich im ersten Gefühl der Entrüstung über die unerhörten Vorgänge in Ostoberschlesien und in der Erkenntnis ihrer grundsätzlichen Sebeutung für das deutsch-polnische Verhältnis und den Frieden in Osteuropa geplant war, so ist dafür der Gedanke maßgebend gewesen, daß diese Tagung bei dem komplizierten bürokratischen Apparat des Völker­bundes kaum vor Ende Dezember hätte zusammen- treten können und daß dann vermutlich die Rats- mächtc statt durch ihre Außenminister lediglich durch ihre Gesandten in Bern sich hätten vertreten lassen. Das wäre natürlich einer bloßen Kenntnisnahme der deutschen Beschwerde gleichgekommen. Einen Beschluß des Rats hätte man doch erst auf der Ja­nuartagung zustande gebracht. Es wäre also für den deutschen Außenminister nicht übermäßig verlockend gewesen, eine so bedeutungsvolle Angelegenheit vor einem sich unzuständig fühlenden Gremium, wie es die Berner Gesandten der Ratsmächte gewesen wären, zu verhandeln. Vom reinen Zweckmäßigkeits- standpunkt aus gesehen, haben diese Gedankengänge gewiß sehr viel für sich. Aber ob es psychologisch richtig war, sich die Gelegenheit entgehen zu lassen, durch das Außergewöhnliche und Aufsehenerregende der Einberufung einer außerordentlichen Ratstagung die besondere Bedeutung vor aller Welt zu unter­streichen, die die deutsche Regierung den Vor- gängen in Ostoberschlesien beilegt, mag dahingestellt bleiben. Daneben gibt die Vertagung der deutschen Beschwerde bis zum Januar Polen die Möglichkeit, eine propagandistische Gegenaktion in Szene zu setzen. Wie die polnische Presse und die polnischen Behörden sich jetzt schon mit wachsendem Eifer be­mühen, die Wahrheit zu unterdrücken, die Tatsachen

zu verfälschen und die Teilnehmer an den Greuel- taten weißzuwaschen, so wird nach bewährten Mu­stern ein regelrechter Derleumdungsfeldzug gegen die Deutschen eingeleitet werden, die man als die ewigen Friedensstörer hinstellen wird. Man muß auch mit der notorischen Vergeßlichkeit der öffent­lichen Meinung rechnen, die heute noch für die deutsche Beschwerde ein aufmerksames Ohr hat, in zwei Monaten aber vermutlich sich kaum noch all der scheußlichen Einzelheiten erinnern wird, die zu dem deutschen Protest in Genf führten.

Das Recht der deutschen Minderheit in Polen gründet sich materiell einmal auf den sog. Min­derheitenvertrag, den Polen (wie analog auch die Tschechoslowakei als ein ebenfalls neu- gegründetes Staatswesen) in Dersailles mit den alliierten und assoziierten Staaten abschließen mußte. Für die Minderheit wurde ein Grund­gesetz festgelegt und unter den Schuh des Dölkerbundes gestellt. Jedes Mitglied des Döllerbundsrats erhielt das Recht, die Auf­merksamkeit des Rats auf jede Verletzung oder Gefahr einer Verletzung der Destimmungen über den Minderheitenschutz zu lenken, und der Rat ist befugt, jene Weisungen zu geben, die, wie es in dem Vertrag heißt,unter den gegebenen Hmftänben geeignet und wirksam erscheinen wer­den" Daraus resultiert also für Deutschland als Ratsmitglied das Recht, sich mit einer Veschwerde über die Verletzungen des Minderheitenvertrags durch Polen in Ostoberschlesien an den Rat zu wenden. Das Genfer Abkommen über Ober­schlesien vom 22. Mai 1922 geht noch weiter. Es verpflichtet nämlich den Rat, auch direkt über Eingaben der Minderheiten zu beschließen, also ohne daß sich ein Ratsmitglied zum Fürsprecher der Minderheiten in Genf gemacht hätte. Damals wurde ferner als Schiedsstelle die sogGe­mischte Kommission" unter neutralem Vorsitz ge­bildet, die die Deachtung der Minderheiten­verträge zu überwachen hat. Das Genfer Ab­kommen hat auch das materielle Recht der deut­schen Minderheit in Ostoberschlesien genau fest­gelegt. Die betreffenden Artikel lauten:

Die zu einer Minderheit gehörenden Staats­angehörigen dürfen von Behörden und Beamten nicht unterschiedlich be­handelt werden, sie sollen die­selben tatsächlichen Sicherheiten

genießen wie die übrigen Staatsangehöri­gen. Insbesondere dürfen Behörden und Be­amte sie nicht verächtllch machen und nicht unterlassen, einzuschreiten, wenn es zu ihrem Schutze gegen strafbare Handlun­gen notwendig ist."

Die Staatsangehörigen, die einer Minder­heit angehören, dürfen beider Ausübung des Stimmrechts, insbesondere beim Volksentscheid oder Volksbegehren, und des aktiven und passiven Wahlrechts bei allen Wahlen zu den Vertretungsversammlungen des Staates und der öffentlich-rechtlichen Kor­porationen sowie bei den Wahlen zu den so­zialen Vertretungskörpern nicht benach­teiligt werden. Insbesondere darf hierbei, unbeschadet der Vorschriften über die Amts­und Verhandlungssprache, die Kenntnis oder die Beherrschung der Staatssprache von diesen Staatsangehörigen nicht verlangt werden." Diese klaren und eindeuttgen Destimmungen des Genfer Minderheitenabkommens sind von der polnischen Regierung und ihren Organen auf das schwerste verletzt worden. Das beweisen schon hinlänglich die Pressemeldungen über den Wahl­terror in Ostoberschlesien, das wird noch ekla­tanter bewiesen durch das einschlägige Material des deutschen Generalkonsuls in Kattvwih, das die Reichsregierung dem Völkerbundsrat über­sandt hat und das sie gleichzeitig dem Urteil der Öffentlichkeit unterbreiten wird. Der Völker­bund, der in dem einen Punkt seiner beson­deren Obliegenheiten, der Abrüstungsfrage, bis­lang kläglich versagt hat, wird nun in dem an­dern, nicht minder bedeutungsvollen, dem wirk­samen Minderheitenschutz, einer schweren Bela­stungsprobe ausgesetzt! Das angeklagte Polen hat in Genf starke Freunde. Werden sie es wagen, das Recht zu beugen, um ihrem Ver­bündeten aus der Klemme zu helfen? Soll der Gedanke der Gleichberechtigung, mit dem der Völkerbund steht und fällt, wie in der Ab- rüstungsfrage nun auch beim Schutz der Minder­heiten zum alten Eisen geworfen werden? Die Entscheidung des Döllerbundsrats über die deutsche Beschwerde in der Angelegenheit Oft- oberschlesiens muh auf diese Frage eindeutig« Antwort geben.