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Industrie- und Handelskammer Gießen.

wenn der Stein auf einem Acker bei Gießen läge! Wir würden nichts verraten und den Acker sofort kaufen. Aber er liegt im Walde. Und wenn wir Geldleute interessieren könnten, die Forstbehörde würde ihn ja doch nicht hergeben.

Aber wenn wir auch die Sache nicht ausbeuten können, sie braucht deshalb nicht liegen zu blei­ben. Tatsache ist, daß der Stein dauernd eine Wärme von 21 l/t Grad ausstrahlt! Wie ist dies zu erklären? Ist er radiumhaltig oder birgt er einen noch wertvolleren Stoff? Das dürfte bei dem heutigen Stand der Wissenschaft und der Technik nicht allzuschwer zu ermitteln fein. Die Tatsache haben wir festgestellt, -Ursache und Wir­kung mag die Wissenschaft ergründen. H. R.

Zu obiger Darstellung schreibt uns ein eifriger Waldgänger, mit dem wir über diese merkwürdige Erscheinung sprachen: Die Wahrnehmung, daß es an der bezeich­neten Stelle sehr warm ist, habe auch ich gemacht. 3(6 ging ebenfalls der Sach« auf den Grund", und zwar ein Meter tiefer. Die Wärme stieg, je tiefer ich schürfte, bis zu 2 9 1/2 Grad. Dies bringt mich zu der Vermutung, daß es sich hier um eine heiße Quelle handelt. Zur Weiterforschung hat sich aber bereits ein Kon­sortium Sachverständiger gebildet, das morgen nachmittag gegen 3 Uhr zu weiteren Nachgra­bungen schreiten wird. Eine Kommission, die mit feinsten wissenschaftlichen Apparaten ausgerüstet ist, wird morgen mittag gegen 1 Uhr vom Uni- versitätsgebäude aus sich zu Fuß in den Wald hinaus begeben: für solche, die weniger gut zu Fuß sind, steht um 2.30 Uhr ein Kraftomnibus an der Ostanlage beim Gericht zur Fahrt bereit.

Aus der Provinzialhauptstadt.

Gießen, den 31. März 1930.

Beam'enjubiläen bei der Gießener Stadtverwaltung.

Am morgigen 1. April können vier Beamte unse­rer Gießener Stadtverwaltung auf eine 25jährige Tätigkeit im Dienste unserer Stadt zurückblicken.

Der eine Jubilar ist der Verwaltungsdirektor Karl Kolb. Direktor Kolb, ein geborener Gießener, der nach dem Besuche der Oberreal­schule am 1. April 1896 bei der Gießener Stadtverwaltung eintrat, zunächst V/3 Jahre lang auf der Stadtkasse beschäftigt wurde und vom Oktober 1903 ab auf dem Sekretariat tätig war, wurde am 1. April 1905 als Beamter an­gestellt. 3n rastlosem Vorwärtsstreben arbei­tete sich der Jubilar weiter empor, bis er im Dezember 1919 Bureaudirektor wurde und dann den Titel Verwaltungsdirektor erhielt. Als Di­rektor der städtischen Hauptverwaltung steht der Jubilar im Brennpunkte unserer kommunalen Ar­beit. Sein schwieriges und einflußreiches Amt bringt ihn nicht nur mit den verschiedenen städti­schen Dienststellen und mit anderen Behörden, sondern auch mit weitesten Kreisen der Bürger­schaft in Berührung. Durch seine große und für unser Gemeinwesen außerordentlich schätzens­werte Arbeitskraft, durch sein umfangreiches kom­munales Wissen, seine gründliche Kenntnis des Werdens der Gießener Verhältnisse und durch seine allezeit liebenswürdige, hilfsbereite We­sensart hat er sich in seinen bisherigen Dienst­jahren nicht nur das Vertrauen und Wohlwol­len seiner Vorgesetzten, sondern auch die grüßte Wertschätzung seiner Kollegen und der ihm dienstlich Nachgeordneten Beamtenschaft erworben. Aber auch in unserer Gießener Stadtverordneten­versammlung, dem heutigen Stadtrat, und dar­über hinaus in den weitesten Kreisen der Bür­gerschaft erfreut sich Direktor Kolb großer Be­liebtheit und höchster beruflicher Wertschätzung, durch die er nicht nur als Beamter, sondern auch als Mensch mit zahlreichen Bürgern eng- stens verbunden ist. 3n richtiger Einstellung zu den Erfordernissen einer gedeihlichen Kommu­nalpolitik hat Direktor Kolb stets auch Gewicht gefegt aus eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der Presse, deren Tätigkeit er durch immer bereitwillige und sorgsame Unterstützung in dankenswerter Weise förderte. Zu seinem mor­gigen Jubiläum werden die Glückwünsche weiter Bürgerkreise dem verdienten Beamten zugleich auch den Dank zum Ausdruck bringen, den ihm unser Gemeinwesen für seine hingebungsvolle Arbeit im ersten Dierteljahrhundert seiner städti­schen Beamtenlaufbahn schuldig ist. Möge es dem Jubilar,.der infolge einer Erkrankung zur Zeit fein Amt nicht wahrnehmen kann, vergönnt sein, bald wieder in voller Frische und mit dem alten Cchaffenseiser seinen verantwor­tungsvollen Posten auszufüllen und auf ihm noch viele Jahre in der gleichen Weise wie bisher erfolgreich zu arbeiten.

Der andere Jubilar ist der Vermessungsrat Julius Karle, der, aus Zeilbach (Kreis Als­feld) stammend, am 19. September 1904 als Geo­metergehilfe beim städtischen VermessungsaMt ein­trat und am l.Aprll 1905 durch seine Anstellung als Assistent des städtischen Vermessungsamtes die Deamteneigenschaft erhielt. Vermessungsrat Karle, als Vorsteher des städtischen Vermes­sungsamtes, zählt ebenfalls zu dem Kreise unserer städtischen Beamten, deren Aufgabe ein hohes Maß von beruflichen Fähigkeiten- und bester menschlicher Ocfimoing erfordert. Auch dieser Jubilar kommt durch sein dienstliches Wirken mit einem großen Teile unserer Bürgerschaft immer wieder in enge Berührung, wobei es für ihn erforderlich ist, einerseits die städtischen Inter­essen als die der Bürgergesamtheit in vollem Maße zu wahren, andererseits aber auch den berechtigten Belangen des einzelnen Bürgers di« gebührende Berücksichtigung zutell werden zu lassen. Daß der Jubilar in den bisherigen zweieinhalb Jahrzehnten seiner Gießener Be­amtentätigkeit dieser Doppelaufgabe in allge­mein zufriedenstellender Weise entsprochen hat, beweisen die hohe Wertschätzung und das weit­gehende Vertrauen, die ihm seine Vorgesetzten und die übrigen städtischen Beamten entgegen­bringen, ferner aber auch die große Beliebtheit und die autoritative fachliche Geltung, der sich Herr Karle weithin in der Bürgerschaft er­freuen darf. Auch diesem um das Allgemeinwohl sehr verdienten Beamten gelten zu seinem mor­gigen Beamtenjubiläum die herzlichen Wünsche der Bürgerschaft, denen sich die Presse, mit der Herr Karle ebenfalls immer beste Beziehungen gepflegt hat, in gleicher Weise anschließt.

Weitere Jubilare sind am morgigen Tage der Oberwerkmeister W t lhelm Löffert im Städtischen Gaswerk und der Hallenmeister Karl Malkomesius im Städtischen Schlachthof. Auch diese beiden Beamten haben in den ver­flossenen 25 Jahren sich mit ihrer ganzen Kraft

Die Industrie - und Handelskammer Gießen hielt dieser Tage unter dem Vorsitz ihres Präsidenten, Kommerzienrat Schirmer, Gießen, in Gießen eine Sitzung ab. Lieber die Tagung wird uns folgendes berichtet:

Die Versammlung nimmt ein Referat des Syn­dikus über das

Gutachten des Reichssparkommlssars betreffend die Staatsverwaltung des Dolks- staates Hessen entgegen. Im Hinblick auf die gemeinsame Beratung dieser Angelegenheit durch den Industrie- und Handelskammertag wird vor­erst von der Fassung bindender Beschlüsse ab­gesehen.

Die Konsumgenossenschaften sind von der Kör- perfchaftssteuer befreit, wenn sich ihr Waren­verkehr auf den Kreis der Mitglieder beschränkt und die betreffende Konsumgenossenschaft einem Revisionsverbande angehört. Andernfalls ist die Konsumgenossenschaft mit ihrem Gesamteinkom­men steuerpflichtig. Von den Konsumvereinen wird aber immer bestritten, daß sie an Richt­mitglieder verkaufen, und erklärt, daß sie ein Handelsgewerbe überhaupt nicht betreiben, weil es nicht auf Gewinnerzielung gerichtet sei. Aus diesem Grunde haben es daher auch die Han­delskammern bei den zuständigen Ministerien bisher nicht erreichen können, daß die Konsum­vereine zu den Kosten der amtlichen Berufs­vertretung herangezogen werden dürfen. Run ist aber jüngst festgestellt worden, daß einzelne Konsumvereine weit über den Kreis ihrer Mit­glieder hinaus Waren abgegeben haben. Dies trifft u. a. auch auf den

Konsumverein von Gießen und Umgegend zu, der seinerzeit vom Rcichssinanzhof zur Rach- zahlung eines bedeutenden Körperschaftssteuer­betrages man spricht von mehr als 60 000 Mark verurtellt worden ist, weil er sich eben­falls in der angedeuteten Weise betätigt hat. Der frühere Reichsfinanzminister hat jedoch, wie allen übrigen Konsumvereinen in der gleichen Lage, auch dem Konsumverein Gießen durch all­gemeine Verfügung diesen geschuldeten Steuer­betrag erlassen. Die Kammer kann es sich nicht versagen, ihrem stärksten Befremden über diesen neuen Beweis einseitiger, durch nichts begrün­deter Bevorzugung der Konsumvereine auch an dieser Stelle lebhaften Ausdruck zu geben.

In letzter Zeit häufen sich wieder die Fälle, in denen namentlich die Einzelhändler von Be­auftragten zur Aufgabe von

Geschaflsanzeigen in Werbeschriften und Werken mancherlei Art ausgefordert werden, um auf diese Weise zu deren Finanzierung beizutragen. Wenn diese Beauftragten nun gar noch ein Emp­fehlungsschreiben der Behörde vorlegen, von welcher das Werk herausgegeben wird oder von der cs bandelt, dann wird dies von den Ge­schäftsinhabern oft genug als ein Druck emp­funden, dem sie sich nicht gut entziehen können, wenn sie nicht Gefahr laufen wollen, bei öffent­lichen Ausschreibungen der betreffenden Behör­den übergangen zu werden. Sie geben also in solchen Fällen wider ihren Willen ein teures Inserat auf, von dessen unzulänglicher Wirksam­keit sie von vornherein überzeugt sind, weil solche Werke und Schriften erfahrungsgemäß nur einen kleinen und ganz bestimmten Leserkreis fin­den. Die Kammer glaubt deshalb, der Erwar­tung Ausdruck geben zu sollen, daß man der Lage, in welche der Geschäftsmann durch der­artige Anerbieten gebracht wird, volles Ver­ständnis entgegenbringt und es würdigt, wenn er in der gegenwärtigen Rotzeit es sich ver­sagen muh, der an ihn ergangenen Aufforderung Folge zu leisten.

Zu der dringend abänderungsbedürftigen Dergleichsordnung

haben die hessischen Kammern folgende Vorschläge gemacht: Die Mindestquote füt den Vergleich ist auf 50 Prozent zu erhöhen. Wenn das Gericht der Stellungnahme der befragten Handelskammer entgegen entscheidet, soll der Kammer eine Be­gründung des Gerichtsbeschlusses gegeben werden. Der Vergleichsschuldner hat für die Erfüllung des Vergleichs Sicherheit zu leisten: kann diese nicht gegeben werden, dann ist ein Zahlungsplan aufzustellen, der nicht länger als ein Jahr seit Eröffnung des Vergleichsverfahrens laufen darf.

ihren Obliegenheiten gewidmet und sich dadurch um unser Gemeinwesen verdient gemacht.

prov nzialausschuß'Sitzuna.

Am Samstag fand im Regierungsgebäude zu Gießen unter dem Vorsitz des Prooinzialdirektors G r a e f eine öffentliche Sitzung des Provinzialaus­schusses der Provinz Oberhessen statt.

Als erster Punkt der Tagesordnung wurde ver­handelt die Klage des Arthur Leopold in Nidda gegen den Bescheid des Kreisamts Bü­dingen vom 23. Januar 1930 wegen Versagung einer Gewerbe-Legitimationskarte für das Jahr 1930. Der Prooinzialausschuß erkannte nach münd­licher Verhandlung zu Recht, die Klage als un­begründet kostenpflichtig abzuwei- f e n und den Streitwert auf 100 Mark festzusetzen.

Als zweiter Punkt wurde verhandelt das Gesuch der Else Goratzka in Butzbach um Erlaub­nis zum Betriebe einer Gastwirtschaft mit Brannt­weinausschank im Hause Kasernenstraße Rr. 6 in Butzbach. Der Stadtrat in Butzbach hatte die Be° dürsnisfraae bejaht: dagegen glaubte die Ortspolizei- behörde Butzbach, daß hinsichtlich der Bedürfnis­frage, sowie auch der Person der Gesuchstellerin Be­denken bestunden. Der Prooinzialausschuß gab dem Gesuch statt und erteilte die Erlaubnis zum Betriebe der Gastwirtschaft. Die Kosten des Verfahrens wurden der Gesuchstellerin zur Last gelegt und der Streitwert auf 3000 Mark festgesetzt.

Als dritter Punkt wurde verhandelt die B e a n - standung der Burgermci st erwähl in Ei^a (Kreis Alsfeld): hier: die Berufung des Kreisdirektors des Kreises Alsfeld gegen das Urteil des Kreisausfchuffes des Kreises Alsfeld vom 10 Februar 1930. Der Kreisdirektor des Kreises Alsfeld erhob gegen das Urteil des Kreisausschusses Alsfeld, wonach die von diesem nachträglich er- hobene Beanstandung für unbegründet und die Bürgermeisterwahl für gültia erklärt wurde, Bc- rufung an den Prooinzialausschuß mit dem Antrag, das genannte Urteil aufzuheben und die Bürger- mcisterwahl in Eifa am 9. und 16. Juni 1929 für ungültig zu erklären. Zur Begründung dieses An­trages wurde angeführt, daß die Vorgänge bei der Wahl zweifellos geeignet waren, das Wahlergebnis

Der Schuldner hat die Richtigkeit feiner An­gaben bei Einreichung des Antrags dem Gericht an Eidesstatt zu versichern. Der Vergleichs - schuldner ist zur Vorlage der Bilanzen t>er drei letzten Jahre zu verpflichten.

Der dem Reichstag zugeleitete Entwurf eines Gesetzes zur Aenderung des Tabaksteuergesehes sieht eine Verkürzung der Zahlungsfrist für die Tabaksteuerzeichen, sowie eine Aufhebung der Zigarrensteuerläger vor. Da die praktische Durch­führung solcher Maßnahmen für das Tabakge­werbe die schwersten Folgen nach sich ziehen würde, hat die Kammer bei der hessischen Regie­rung und beim Deutschen Industrie- und Han- delstag die erforderlichen Schritte getan, damit die vom Reichsrat bereits angenommenen Vor­schläge nicht Gesetzeskraft erlangen.

Ei .em von der Kammer vorgetragenen Wunsche auf Verlängerung der

Fristen für die Einreichung von Angeboten bei öffentlichen Ausschreibungen soll nach Möglichkeit entsprochen Werdern

Durch Gesetz vom 10. Dezember 1925 sind die Gebühren für die Erlaubniserteilung zum

handel mit Waffen und Munition

ermäßigt worden: damit hat man einem dies­bezüglichen Antrag der hessischen Kammern ent­sprochen.

Die hessischen Kammern haben eine Aenderung der

hessisches Vollzugsordnung zur Rcichsgewerbe- ordnung

dahingehend beantragt, daß der Absatz von ge­ringen Mengen von Spirituosen, sofern der Verkauf in Flaschen, etikettiert, versiegelt oder verkapselt erfolgt, in Zukunft nicht mehr von einer besonderen Ausschankkonzession abhängig gemacht wird.

Im Interesse des

privaten S lellenoermittelungsgewerbes, welches sich lediglich mit der Vermittlung von Hausangestellten, Land-, Gastwirtschafts- und Saisonpersonal befaßt, haben sich die hessischen Kammern gegen die geplante Aufhebung des § 55 des Gesetzes über Arbeitsvermittlung, der ein Verbot der gewerbsmäßigen Stellenvermittelung vorsieht, ausgesprochen, da die öffentlichen Ar­beitsnachweise nicht in der Lage feien, die private Stellenvermittlung vollkommen zu ersetzen Die hessischen Kammern haben bei dem Deutschen Industrie- und Handelstag die

Vereinheitlichung des Gebührenwesens

im ganzen Reich, besonders der Rotariatsge- bühren, der Gebühren für die Ausfertigung von Reiselegitimationskarten, der Gerichtskosten für die Eintragung ins Handelsregister, sowie eine einheitliche Regelung der Einsichtnahme in die Grundbücher für das Reichsgebiet in Anregung gebracht.

Der hessische Justizminister hat die beantragte Einführung der

Slaalshoftung für die Gerichtsvollzieher

mit der Begründung abgelehnt, daß sie sich mit dem in Hessen gegenwärtig geltenden Gerichts- vollziehersystem nicht vertrage und auch im Hin­blick auf die Finanzlage des Staates nicht ver­treten werden könne.

Eine Reihe von Beschlüssen des volkswirtschaft­lichen Ausschusses des Reichstags zum Entwurf« eines

Schankstöttengesehes.

welche für das Gastwirtsgewerbe im besonderen und für die Wirtschaft im allgemeinen von nach­teiligen Folgen begleitet sein würden, haben den Deutschen Industrie- und Handelstag veranlaßt, sich für die Aufhebung dieser Beschlüsse ein­zusehen.

Den gemeinsamen Bemühungen der beteiligten Handelskammern und Verkehrsvereine ist es ge­lungen, auch im

Reichsbahn-Sommerfahrplan 1930

eine ganze Reihe wichtiger Verkehrsverbesserun­gen auf den Strecken Frankfurt a. M.Gießen, Dillenburg Siegen Betzdorf, Gießen Hai- ger-SiegenBetzdorf, GießenHaigerSiegen, GießenMarburgKassel, GießenGelnhausen, GießenKoblenz zu erreichen.

in unlauterer Weise zu beeinflussen. Der Provin­zialausschuß erkannte nach mündlicher Verhandlung, in der eine Reihe von Zeugen vernommen wur­den, zu Recht, die Berufung des Kreis­direktors auf Kosten der Staatskasse zurückzuweisen und den Streitwert auf 1000 Mark festzusetzen. Sollte gegen dieses Urteil eine Revision nicht eingelegt werden, so ist Heinrich Reibling I. in Eifa als Bürgermeister dieser Gemeinde gewählt.

provinzialiag am 12. April.

Der Provinzialtag der Provinz Oberhessen wird am 12. April zu seiner diesjährigen ordentlichen Tagung in Gießen zusammentreten. Die Sitzung gilt, neben der Ent- scheidung über eine Anzahl anderer Vorlagen, vor allem der Beratung und Genehmigung des Haushaltsvoranschlagsder Provinz Oberhessen für 1 9 30/31.

Taten für Dienstag, 1. April.

Sonnenaufgang 5.38 Uhr, Sonnenuntergang 18.31 21^30 Ul) M°ndaufgang 6.27 Uhr, Monduntergang

1732: der Komponist Joseph Haydn in Rohrau geboren (gestorben 1809); 1815: Fürst Otto von Bismarck in Schönhausen geboren (gestorben 1898).

Bornotizcn.

Tageskalender f ü r Montag. Tierschuhvercin Gießen: Oeffentltcher Vortrag mit Lichtbildern (Vortragsthema: Tierpsycho­logie und Tierschutz), 20 Uhr, im Singsaal des Realgymnasiums. Lichtspielhaus Bahnhof­straße: .Der weiße Harem" undRiff und Raff die Frauenhelden".

Aus dem Stadttheaterbureau wird uns geschrieben: Als Theaterereignis dieser Woche muß am Dienstag, 1. April, das Opern- gastspiel des Mainzer Stadlchcaters angesehen werden. Die japanische Tragödie in drei Akten Madame Butterfly" von Puccini wird einmalig aufgeführt. Das Haus ist schon nahezu ausver­kauft. Am Mittwoch, 2. April, findet die erste Wiederholung des Büchner-AbendsWoyzeck" undLconce und Lena" statt. Freitag, 4. April, -um letztenmal .Der letzte Lord". Am Sonntag,

4. April, ist der vierte Tag des KainmerzhlluS (Morgenfeier)Der Tor und 'der Tod" angesetzt, als Gedenkfeier für Hugo von Hofmannsthal. Spielleitung hat Dramaturg Dr. Karl Ritter, der auch vorher die Gedenkworte sprechen wird. Abends ist zum letztenmal das LustspielDie Sache, die sich 2ie6e nennt" (Spielleitung Karl Dolck).

_** Bon der Stadtverwaltung. Ober­bürgermeister Dr. Keller hat einen mehrwöchigen Urlaub angetreten.

* Trude Heß, Mitglied des StadttheaterS Gießen, wurde für die nächste Spielzeit als erste Salondame und Liebhaberin an das Stadtthea­ter Zwickau (Kurtheater Bad Kvlberg) ver­pflichtet.

.** Dienstjubiläum. Herr August W e i d ig, hicrselbst. Sicher Straße 15 wohnhaft, kann morgen, April, auf eine 25jährige Tätigkeit bei der Firma Stück A.-G., Weinbrennereien und Likörfabriken, Hagnau a. M., zurückblicken.

Sängerehrungen. Für -- 40jährige aktive Sangestätigkeit wurden vom Hessischen Sängerbund mit der Silbernen Ehrennadel aus­gezeichnet: Konrad Rühl vomSängerkranz" in Merlau, August Eder vom Rothschen Män­nerchor in Lich, Hermann Schimpf II. vom GesangvereinGermania" in Osthciin und An­dreas Schäfer II. vom GesangvereinHar­monie" in Gambach.

** Vorübergehende Sperrung der Klrchstraße am Oswaldsgarten. Aus sicherheits- und verkehrspolizeilichen Gründen ist die Kirch st raße zwischen Reustadt und Wehsteingasse während der Frühjahrsmesse (30 März bis einschließlich 6. April) fvx allen Fährverkehr polizeilich gesperrt. Den Anliegern ist die Zu- und Abfahrt gestattet.

** Bom Botanischen Garten. Dom 1. April ab wirb der Botanisch« Garten wieder allgemein zugänglich sein (Sonntags nur vormit­tags von 9 bis 12 Uhr.

Die Gießener Frühjahrsmeffe hat gestern einen ausgezeichneten Auftakt genom­men. Bei dem wunderbaren Frühlingswetter war der Oswaldsgarten von einer gewaltigen Men­schenmenge besucht, die den verschiedenen Schau» stellunternehmungen und den sonstigen Vergnü­gungsstätten eine starke Frequenz brachte. Bei dem voraussichtlich noch weiter anhaltenden schö­nen Wetter dürften auch die folgenden Messetage zu einem Erfolg der Schausteller werden.

** Tödlicher Unfall eines Gieße­ner Po st beamten. Am gestrigen Sonntag früh verunglückte der Oberpostschaffner R. Eisenacher von hier, Hammstrahe 14 wohn­haft, auf dem Bahnhof in Gelnhausen töd­lich. Der bedauernswerte Mann hatte am Sams­tagabend einen Postzug von Gießen nach Geln­hausen begleitet, übernachtete dort und sollt« ge­stern früh den um 7.18 Uhr in Gelnhausen ab- fährenden Postzug nach Gießen begleiten. Wäh­rend er sich in der Fimhe anscheinend auf dem Wege zum Zuge befand, wurde er von dem in Gelnhausen durchfahrenden Berliner Schnell­zug angefahren und so schwer verletzt, daß er be­reits auf dem Transport zum Krankenhause seinen schweren Verletzungen erlag. Um den Be­dauernswerten trauern seine <frau und drei Kinder.

Oberheffen.

Landkreis Gictzen.

<5 Allendors a. d. Lumda, 30. März. In der vergangenen Nacht gegen 1.30 Uhr brach in der Hofreite des Landwirts Heinrich Weiß III. hier, Feuer aus. Trotzdem die hiesige Feuerwehr rasch zur Stelle war, konnte sie nicht verhindern, daß die Scheune vollständig bis aufdis Grundmauern niederbrannte. Wohn­haus, sowie die sonstigen Nebengebäude blieben un­versehrt. Auswärtige Wehren waren nicht angefor­dert worden. Ueber die Ursache des Brandes ist bis jetzt nichts Bestimmtes bekannt geworden, doch wird Kurzschluß vermutet. Der Brand ist um so be­dauerlicher, als der Betroffene dem Vernehmen nach nicht versichert sein soll.

0 Grüningen, 30. März. Unsere durch den Weggang des Pfarrers Weber verwaiste Pfarr­stelle wurde seither durch den Pfarrer aus dem nahegelegenen Holzheim mitversehen. Nunmehr wurde durch die Kirchenbehörde Pfarrer K ö d d i n g (Eberstadt) mit diesem Amt beauftragt. Dies be­deutet eine Verschlechterung des seitherigen Zu­standes, zumal das Erreichen des Pfarramts Eber- stadt zur Erledigung kirchlicher Angelegenheiten in­folge der schlechten Wegoerhältnisse von Grüningen nach Eberstadt Schwierigkeiten bereitet.

Prof. Dr. med. H.

führt trotz seiner 64 Jahre noch die schwierigsten Operationen mit sicherer Hand aus, obwohl ihn seine Praxis von früh bis spät und häufig noch des Nachts in Anspruch nimmt. Seine Patienten rühmen die wundervoll beruhigende Wirkung, die von seiner starken Persönlichkeit ausgeht.

Wie oft hat er in seiner Praxis den Rat ge- gegeben iMachen Sie es wie ich, trinken Sie Kaffee Hag, er regt an aber nicht auf und schont Herz und Nerven. Mir ist dieser prächtige Bohnen­kaffee ein unentbehrlicher Helfer geworden - für meine Patienten wie für mich,"