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Preußen.

Kreis Wetzlar.

-j- Launsbach, 26.Aug. Als heule morgen ein hiesieger Landwirt dreschen wollte, fand er zu seinem nicht geringen Erstaunen auf seinem mit Frucht beladenen Wagen einen schla­fenden Handwerksburschen. Der junge Mann, aus der Pfalz stammend, war durch das mehrere hundert Meter weite Fahren des Wagens und auch durch das Pfeifen der Dreschmaschine nicht aufgewacht. Nach einem kräftigen Frühstück wan­derte er frohgemut weiter.

cZ K r o f d o r f, 27. Aug. Aus der letzten Sitzung der Gemeindevertretung von Krofdorf- Gleiberg ist u.a. zu berichten: Für die Er­weiterung der Wasserleitung ist eine Anleihe erforderlich, welche die Gemeinde bei einer der einheimischen Sparkassen aufnehmen wollte. Dies hat sich aber nicht verwirklichen lassen. Die Vertretung beschloß nunmehr, das Darlehen bei der Landesbank der Rheinprovinz in Düsseldorf aufzunehmen unter Anerkennung der gestellten Vedingungen: 93 Prozent Aus­zahlungskurs, 8 Prozent Zinsen, 0,25 Prozent jährlicher Derwaltungskostenbeitrag vom jeweili­gen Darlehnsrest, jährlich 1,5 Prozent Tilgung. Eine weitere Anle ihe von 3000 Mk. soll bei der hiesigen Spar- und Kreditkasse zum Bau einer Brücke über die Gleibach in Anspruch genommen werden. Das durch die Wohnungsnot der letzten Jahre zu Rot- Wohnungen eingerichtete, jetzt wieder frei gewordene Rathaus der Gemeinde bedarf innen und außen der Instandsetzung. Das Krcis- hochbauamt wurde mit der Aufstellung eines Kostenanschlages beauftragt. Die Gemeinde­wiesen bei den Wasserleitungsbrun­nen können nach der Herbsternte für die Ver­anstaltung von Turnspielen benutzt werden. Die Vertretung nahm Kenntnis davon, daß der Kreis seine Beihilfe für die I n st a n d - sehung der Burgmauer in Gleiberg infolge Kürzung der Etatsmittel von 100 auf 50 Mark ermäßigt hat. Die vorgesehenen Arbeiten sollen trotzdem zur Ausführung kommen. Die Beschlußfassung über die Erschließung neuer Steuerquellen und über Steuer­ermäßigungen für Wohnhausneubauten wurde vertagt.

11 Aus dem Kleebachtal, 27. Aug. Trotz der reichlichen Riederschläge in den letzten Mo­naten liefert die G r u m m e t e r n t e im Klee­bachtal auf höher und trocken gelegenen Wiesen nur~ geringe Erträge, während bei Wiesen mit genügender Bodenfeuchtigkeit der zweite Gras­schnitt sehr ergiebig ist. Bei der Getreide­ernte haben die schweren Unwetter vor und während der Erntezeit, die teilweise mit Hagel­schlag verbunden waren, den Körnerertrag erheb­lich beeinträchtigt, so daß dieser weit unter dem vorigen Jahresdurchschnitt liegt. Durch die vor­wiegend kühle Witterung in der ersten August­hälfte sind die Hackfrüchte im Wachstum zurück. Auch hier sind strichweise beträchtliche Schäden durch Hagelschlag zu verzeichnen.

Oer Opel-Putsch vor Gericht.

Darmstadt, 27. Aug. (WSN.) Am heutigen dritten Verhandlungstag im Prozeß wegen der Unruhen in den Opelwerken am 12 Fe- bruar wurde in der Zeugenvernehmung fortgefah- ren. In der Hauptsache wurden Betriebsräte und Werkmeister, insgesamt 21 Personen, vernommen. Der Zeuge Bernauer erklärte auf eine Frage, ob öfters Reklamationen wegen angeblich ungerecht­fertigt niedriger Lohnzahlungen vorgekommen seien,

wie der Angeklagte Mauer behaupte, dies sei nicht der Fall. Der Zeuge Merten erklärte, daß er von zehn jungen Leuten, darunter dem Angeklagten Abg. Sumpf, angeschrien worden sei, er solle seinen Arbeitsplan verlassen. Der Angeklagte Albus hab« auf seinen Arbeitstisch ein Flugblatt gelegt. Ma­schinenmeister Stich sagte aus, er habe beobachtet, wie ein Mann ziemlich erheblich mißhandelt worden sei, weil <r seinen Motor wieder anstcllen wollte. Wn-bicfer Mißhandlung habe sich auch der Ange­klagte Albus beteiligt. Der Zeuge Schlosser Schnei- der hat den Angeklagten Abg. Müller über die Mauer des Werks steigen sehen. Der Zeuge Vor­arbeiter Bangert will gesehen haben, wie der Angeklagte Junge einen Motor abstellte. Der Zeuge Marge nauer sagte aus, daß er, da er seinen Arbeitsplatz nicht verlassen wollte, angeschrien wor­den sei, man werde ihn schon herausholen. Der Zeuge Stoll gehörte zur Kampfleitung und wird daher nicht vereidigt. Er sagte aus, es sei geschrien worden:Wenn ihr nicht mit der Arbeit aufhört, schlagen wir euch die Köpfe einl" Der Angeklagte Mauer habe seiner Ansicht nach die Leute zur Ruhe und Besonnenheit ermahnt. Die Verteidigung legte hierauf dem Staatsanwalt die Frage vor, ob die Teilnahme an der Kampfleitung eine Nötigung bedeute. Der Staatsanwalt bejahte diese Frage mit der Begründung, daß die Kampfleitung ungesetz­mäßig vorgegangen sei. Weiter wurden noch einige Werkmeister vernommen, die aber über die Vor- fälle selbst nichts Wesentliches aussagen konnten. Sie bekundeten zum Teil, daß keinerlei Mißhand­lungen vorgekommen seien.

Großfeuer in Marburg.

Jl Marburg, 27.Aug. Gegen Mitternacht brach in dem Fabrikgebäude der Bau- und M ö b e l s ch re i n e r e i von Georg Schae­fer (Firma Ehr. Bang Rachf.j in der Ockers­häuser Allee ein Brand aus, der rasch um sich griff. Die gesamte freiwillige Feuerwehr traf alsbald an Ort und Stelle ein, mußte sich aber hauptsächlich bemühen, die angrenzenden, mit zahlreichen Familien besetzten Rachbar- Häuser und die im neuerbauten Vorderhause befindlichen Lager zu schützen, was nach mehr­stündigem Bemühen gelang. Das gesamte Fabrikgebäude, das zum Teil erst vor einigen Jahren durch einen Auf- und Reubau vergrößert wurde, liegt in Schutt und Asche. Hm des Brandes Herr zu werden, muhte die Feuerwehr auch in den oberhalb der Ockershäuser Allee liegenden Straßen, dem Rotenberg und der Calvinstraße, an die Hydran­ten anschliehen und die Schläuche durch die Villengärten legen. Die Gntstehungsursache des mächtigen Brandes ist noch nicht bekannt.

Todessprung aus dem Flugzeug.

WSR. Frankfurt a. M., 27. Aug. Heute gegen 16.45 Uhr sprang aus dem Ver­kehrsflugzeug der Deutschen Luft-Hansa v 529, welches den Flughafen Frankfurt a. M. planmäßig um 16.35 Uhr in Richtung Erfurt- HalleLeipzig verlassen hatte, über dem Ort Kilian st ädten in selb st mörderischer Absicht eine D a m e ab. Es handelt sich um eine Frau A m l i n g e r , deren Gatte vor eini­gen Tagen durch einen Llnglücksfall ums Le­ben gekommen ist. Ausgangs des Dorfes Ki­lianstädten, welches zwischen Vilbel und Win- decken liegt, schlug der Körper etwa 25 Schritt von einem Landwirt, der dort auf seinem Acker arbeitete, auf. Obgleich in der Kabine des sechs­sitzigen Flugzeuges, Typ Dornier-Merkur, noch weitere drei Fluggäste sich befanden, blieb der Vorfall im Flugzeug unbemerkt. Aller­

dings hatte der Flugzeugführer an der be­treffenden Stelle ein leichtes Schwanken der Steuerorgane bemerkt, diesem aber keine Beach­tung geschenkt, da es häufig dann auftritt, wenn ein Fluggast den im Hinteren Teil des Flug­zeugrumpfes befindlichen Toilettenraum auf­sucht. Bei der Landung in Erfurt wurde das Fehlen der Dame sofort bemerkt, zugleich aber festgestellt, daß die Einsteigtür in der Kabine, sowie der Rotausgang, der sich im Dach des Toilettenraums befindet, fest und ordnungsgemäß verschlossen waren. Die Dame kann das Flug- zeug nur durch daö Fen st er, neben dem sie Platz genommen hatte, verlassen haben. Daß Selbstmord vorliegt, geht aus einer Rotiz her­vor, welche Frau Amlinger in ihrer Handtasche mit der Bitte um Verständigung der Angehöri­gen hinterlassen hat. Die Handtasche mit einem Abschiedsbrief und einem Testament hatte sie im Flugzeug zurückgelassen.

Drei Menschen vom Tode des Ertrinkens gereitet.

WSR. Oppenheim, 27. Aug. Gestern mit­tag badeten im Hafenausgange der zwölfjährige Schüler Rechenberger und der achtjährige Schüler Kuchen. Als sie den Hafen durch­schwimmen wollten, verließen sie etwa in der Mitte des Hafens die Kräfte. Der 21jährige Arbeiter Schäfer sprang den Knaben nach, um sie zu retten, diese klammerten sich aber so fest an ihn, daß er sein Rettungswerk nicht vollenden konnte, sondern selber in Lebensgefahr geriet, da auch ihm die Kräfte ausgingen. Im Augen­blick der höchsten Gefahr passierte der Küfer Karl Gärtner mit seinem Fahrrad die Unfall* stelle, erkannte die Gefahr sofort und sprang in voller Kleidung ins Wasser, um Hilfe zu brin­gen. Schwimmend erreichte er einen Rachen, schwang sich hinein und brachte Schäfer und Rechenberger mit eigener Kraft, Kuchen mit Unterstützung eines Schiffers in den Rachen. Bei Kuchen, dem bereits die Sinne geschwunden waren, mußten Wiederbelebungsversuche ange­stellt werden, die von Erfolg waren. Gärtner hat durch Mut und klare Erkenntnis der großen Gefahr drei Menschenleben vom sicheren Tode gerettet.

Erweitertes Vezirksschöffengericht Gießen.

* Gießen, 27. August. Ein zur Zeit in Wies- baden-Schierstein wohnender Viehhändler aus Lau- terbach hak in Vadenrod «ine Witwe und einen Landwirt durch Wechselfälschung und Be­trug erheblich geschädigt. Die beiden schuldeten ihm verhältnismäßig geringfügige Beträge. Durch listige Vorspiegelungen verstand er es, seine Schuldner zur Ausstellung von Blankoakzepten zu veranlassen, die er dann gegen die Vereinbarung mit hohen Beträ­gen ausfüllte und in Verkehr brachte. Seine Ver- suche, die Sache als harmlos hinzustellen, wurden durch die Beweisaufnahme vereitelt; er erhielt eine Gesamtgefängnisstrafe von fünf M o. n a te n.

Vezirksschöffengericht Gießen.

* Gießen, 27. Aug. Ein trotz seiner jungen Jahre wegen Eigentumsvergehen vielfach vor­bestrafter Schweizer aus Lich wurde aus dem Landeszuchthaus vorgeführt, um sich wegen eines Rückfalldiebstahls zu verantworten. Er hat auf dem Löwenhof bei Ockstadt, wo er in Stellung war, ohne deutlich erkennbaren Zweck, aus Freude am Stehlen, einer ebenfalls dort

| bediensteten Frau ein rosaseidenes Kleid gestoh­len. Rachdem er es seiner Braut angeboten! hatte, die darauf verzichtete, schenkte er es seiner Stiefmutter, bei der es später beschlagnahmt wurde. Er war geständig. Die Strafe lautete auf neun Monate Gefängnis, die mit der bereits erkannten Strafe zu einer Gesamt- zuchthausstrafevoneinemJahrneun Monaten zusammengezogen wurde.

Ein noch wenig bestrafter Elektrotechniker ist in Ruttershausen in das Haus eines BarbierS eingestiegen und hat dort ein Rasiermesser! und etwas Geld gestohlen. Ferner hat er an mehreren Orten gebettelt. Strafe: drei Mo­nate Gefängnis und zwei Tage Haft.

Amtsgericht Gießen.

Ein Perfonenbeförderungsauto karambolierte auf der Landstraße mit einem ihm entgegen­fahrenden Pferdegespann (Einspänner) derart, daß der Pferdelenker und sein Fahrgast von dem Wagen fielen und ersterer infolge Scheu­werdens des Pferdes etwa 100 Meter von seinem Fahrzeug geschleift und nicht unerheblich ver­letzt wurde. Die Schuld schob die Anklage dem Autoführer zu, der im Gegensatz zu dem Führer des Pferdegespanns nicht genügeNd^nach rechts ausgewichen sei. Der Pferdelenker hatte seinen Wagen auf der äußersten, rechten Straßenseite im Augenblick des Vorüberfahrens zum Stehen gebracht, verhinderte aber nicht bzw. konnte nicht verhindern, daß sein Pferd im nämlichen Augen­blick zurückhufte und den Wagen nach der Fahr­straße zu drückte, wo er das verbeisährende Auto anstieß. Der Angeklagte vermochte einen Fuhrmann als Entlastungszeugen berzubringen, der kurz nach dem Unfall an die Llnfallsstelle gekommen war und die Autospur verfolgt hatte. Er konnte feststellen, daß das Auto etwa 25 Meter von dieser Stelle seine Richtung verlassen hatte und nach rechts gefahren war, offensichtlich um einem Fahrzeug auszuweichen. Diese Aussage war für die Annahme des Gerichts, daß der Angeklagte nicht zu dicht an den Wagen heran- gefahren war, ausschlaggebend. Mit dem Ver­halten des Pferdes im Augenblick des Dor­überfahrens konnte der Angeklagte nicht rech­nen und brauchte nicht damit zu rechnen. Richtig ist, daß ein Autofahrer in seiner Fahrt beim Rahen eines scheugewordenen Tieres einhalten mutz; aber im Fragefall konnte von einem wirk­lichen Scheuen des Pferdes, wenn es auch die Ohren spitzte und ettoad, unruhig beim Er­scheinen des Autos wurde, keine Rede sein. Zudem hatte der Angeklagte sein Tempo wesent­lich vermindert. Er wurde freigesprochen.

Ein Radfahrer fuhr vom Ludwigsplatz auS nicht, wie Vorschrift, in einem weiten Bo­gen, sondern in einer kurzen Wendung nach links in die Roonstrahe. Er gab zu, den weiten Bogen unterlassen zu haben, will aber immerhin beim Einbiegen nahe der Mitte der Straße gefahren sein, und behauptet, derartige geringe Abweichungen von der Vorschrift pflege man hingehen zu lassen. Die Verhängung einer Geldstrafe belehrte ihn eines anderen, zumal gerade unvorschriftsmähiges Einbie­gen in Straßen schon gar manche Unfälle ver­anlaßt hat.

SS 1/77

Von der Reise zurück

Dr. Siegfried Klein

Seltersweg 20

________________________________________6922D

Roistandsarbeiien.

Auf Grund der Reichsverdingungsord­nung sollen im öffentlichen Wettbewerb die nachstehenden Arbeiten und Lieferungen für die folgenden Straßenstrecken vergeben werden: 5920V

1. Verbreiterung der chaussierten Fahr­bahn der StraßeLißbergOrten­bergSelters" auf eine Länge von rd. 2500 m.

2. fileinpflasterherstellung in der sog. Tiefenbach, StraßeLollarLandes­grenze" von km 10,855 bis 11,525; Länge der Straßenstrecke 670 m.

3. Walzarbeiten mit Oberflächenbehand­lung:

a) IlbenstadtKaichenHeldenbergen (km 2,330 bis 5,300), Länge rd. 3000 m;

b) Grund-Schwalheim Salzhausen (km 30,454 bis 35,600), Länge rd. 5150 m;

c) Büdingen Landesgrenze (km 65,900 bis 69,794), Länge rb.3900m;

d) AlsfeldLauterbach (km 2,200 bis 5,200), Länge rd. 3000 m;

e) Ortsdurchfahrt Wicscck (km 1,084 bis 2,600) Länge rd. 1500m;

f) GießenDaubnngen (km 0,000 bis 4,360), Länge rd. 4400 m ;

g) ButzbachHochweisel (km 0,800 bis 4,200), Länge rd. 3,400 m.

Leistungsverzeichnisse werden, soweit Vorrat reicht, auf unserem Bureau in Gießen, Ostanlage 331, abgegeben, wo­selbst auch Einsicht in die Pläne und Be­dingungen genommen werden kann.

Die Vergebung der Arbeiten in verschie­denen Losen bleibt vorbebalten.

Angebote sind verschlossen und postfrci bis Freitag, den 5. September d. 3., vor­mittags 10 Uhr, bei uns einzureichcn, wo­selbst die Eröffnung in Gegenwart etwa erschienener Anbieter erfolgt.

Gießen, den 26. August 1930.

Provinzialdircktion Oberhessen. Tiefbau.

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I £. IX Q Gurühl'sche Druckerei

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Unter diesem Zeichen bereitet sich bei S C H M Ü C K E R ein

vorgenannten Zeit auf Zimmer Beisein etwa erschienener Interessenten. Freie Auswahl des Unternehmers behalten

Die Angebotsunterlagen find auf Zim­mer Nr. Io des Verwaltungsgebäudes der Städtischen Elektrizitätswerke während der Dienststunden erhältlich.

Die Angebote sind bis zum Donners­tag, dem 4. September d. 3., vormittags 10 Uhr, verschlossen und mit entsprechender Aufschrift versehen bei der unterzeichneten Verwaltung abzugeben.

Die Eröffnung derselben ei

wir uns vor.

Gießen, den 27. August 1930.

Direktion der Städtischen Elektrizitätswerke Gießen.

S t o l t e.

Arbeitsvergebung.

Für die Gemeinde Odenhausen (Kreis Gießen) sollen auf Hessischem Kultur- bauamt Gießen Erweiterungsarbeiten der Wasserleitung in einem Los vergeben wer- den. 59190

Die Verdingungsunterlagen liegen auf Hessischem Kulturbauamt offen, wohin die Angebote verschlossen, mit entsprechender Aufschrift versehen, vostfrei bis zum Er- öffnungstermin am Samstag, dem 6. Sep­tember 1930, vormittags 10% Uhr, einzu- reichen find. Zuschlagsfrist zwei Wochen. Freie Auswahl bleibt vorbehalten.

Gießen, den 23. August 1930.

Hessisches Kulturbauamt.

H. Steinbach, Regierungsbaurat.

Vergebung

über die Herstellung von Kabelgräben für die Städtischen Elektrizitätswerke Gießen.

Die Herstellung von zirka 700 Meter Kabelgräben und die erforderlichen Neben­arbeiten sollen öffentlich vergeben wer­den. Die Vergebung erfolgt unter Zu- grundelegung ber RVO. unb der befände- ren Bedingungen der unterzeichneten Ver-

Bücklinge feinste Bollfettbücklinge Psd. 40 die Kiste mit netto 5 Psd. 1.85 .vt Frische Fischfilets.....Psd. 60 4

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Bratfische.............Psd. 25

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Babnbosstr. 27, Fernspr. 3631

JT« MUCKER.