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Oie Hekoga-Verfräge.

Verbesserungen des Vertragswerkes.

Wegen Körperverletzung, Wider­stands gegen die Staatsgewalt und Beleidi­gung eines Polizeihauptwachtmeisters waren zwei Arbeiter aus Thüringen, die in hiesiger Gegend auf Montage arbeiteten, in erster Instanz zu "Ge­fängnisstrafen verurteilt worden. Sie halten über die Polizeistunde in einer Wirtschaft verweilt und als der diensttuende Polizeibeamte sie zur Angabe ihrer Personalien aufsorderte, diesen angefallen und ihn beleidigt, so daß er schließlich gezwungen war, von seinem Gummiknüppel Gebrauch zu machen. Schließlich schlug der eine von ihnen dem Polizeibeamten ein Bierglas auf den Kopf. Das Berufungsgericht, wandelte die Gefängnisstrafe in eine allerdings erhebliche Geldstrafe nur mit Rück­sicht darauf, daß die Angeklagten seither noch un­bestraft waren und an dem betreffenden Abend offenbar reichlich Alkohol genossen hatten.

Ein Arbeiter aus Eberstadt hatte gemeinsam mit mehreren anderen unbekannten Burschen zwei orts- fremde Radfahrer angehalten und körperlich verletzt, weil sie Beziehungen zu Mädchen aus Eberstadt an­geknüpft hatten. Er war in erster Instanz zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Dabei blieb es auch in zweiter Instanz, die Strafe wurde allerdings ein wenig herabgesetzt, weil es sich herausstellte, daß er an der Hauptrauferei selbst nicht maßgebend be­teiligt war.

An der Ecke Liebig- Frankfurter Straße in Gießen hatte ein Kraftwagen, der aus der Richtung Frank­furt kam, einen Mann, der ordnungsmäßig auf der rechten Fahrseite feinen Handwagen zog, angefahren. Der angeklagte Kraftwagenführer behauptete, er habe auf die linke Straßenseite hinüberfahren müssen, um einem aus der Liebigstraße rechts vor ihm kommenden Auto auszuweichen. Er war in erster Instanz zu einer Geldstrafe verurteilt wor­den: feine Berufung wurde verworfen. Das Ge- richt machte ihm insbesondere den Lorwurf, daß er sich an der unübersichtlichen Kreuzung nicht ge­nügend vergewissert habe, ob die Straße frei war, und seine Geschwindigkeit nicht so einschränkte, daß er den Wagen alsbald zum Stehen bringen konnte.

Kreisverein der Bürgermeister des Kreises Gießen.

3n den letzten Tagen hielt der Kreis- verein der Bürgermeister des Krei­ses Gießen in unserer Stadt eine Versamm­lung ob. Der Vorsitzende, Bürgermeister Fendt, Hungen, hieß zunächst die Erschienenen herzlich willkommen und begrüßte besonders das neue Mitglied, Herrn Michel aus Treis a. d. Lda., der als Bürgermeister dieser Gemeinde neu ge­wählt wurde. Ferner dankte Bürgermeister Fendt für die aus Anlaß seines 25jährigen Dienstjubiläums ihm zuteil gewordenen Glück­wünsche und gedachte in ehrenden Worten des inzwischen verstorbenen Altbürgermeisters Klin- k e l aus Ruttershausen.

Der Kassenwart Qlumann, Londorf, gab die Rechnung für 1929 bekannt, die mit einem Kassen­bestand von 131,52 Mk. abschließt. Der Vor­sitzende erstattete zusammenfassend Bericht über die Tätigkeit beider Organisationen, insbesondere über die Beiträge zu den Kosten der Forstver- waltung, über die Gebühren der Oberrechnungs­kammer für die Revision der Gemeinderechnungen und über das Gesetz, das Strahenwesen betr.

Ferner verlas der Vorsitzende ein Schreiben der Gießener Studentenhilfe, worin um Gewährung einer Unterstützung für das neue Gießener Stu­dentenhaus gebeten wurde. Der Antrag wurde nach einer Aussprache abgelehnt.

7 Zur Frage der Reform der hessischen Verwal- tungsgesehe teilte Bürgermeister Fendt mit, daß man in dieser Angelegenheit noch keinen Schritt weitergekommen sei: er halte eine Aus­sprache für ratsam, um Unterlagen namentlich für die neue Gemeindeordnung zu bekommen. Bürgermeister Kreiling (Heuchelheim) wies darauf hin, daß eine ergiebige Aussprache übet diese Angelegenheit erst nach der Vorlage eines Entwurfs erfolgen könne.

Der diesjährige Bürgermeisterausflug wurde eingehend besprochen: in der Abstimmung ent­schloß man sich für eine Tour DarmstadtHei­delbergMichelstadt. Schließlich mißbilligte Bür­germeister Schvmber (Wieseck), daß bis heute noch nicht die Ausführungsbestimmungen zu dem vor Jahresfrist erlassenen Gemeindebeamtengesetz herausgekommen seien.

Epic!plan der Frankfurter Theater.

Opernhaus.

Sonntag 27. April, 15.30 bis 17.30: Ge­schlossene Vorstellung für Erwerbslose: Der ge­treue Musikmeister. Hierauf: Petrouschka. 19.30 bis nach 22: Das Land des Lächelns. Montag, 28., 19.30 bis 22.15: Fidelio. Dienstag, 29., 20 bis gegen 22.30: Belsazar. Mittwoch, 30., 19.30 bis

Darmstadt, 25. April. (WSN.) Seck der Ja- nuarsitzung des Aufsichtsrats der Hekoga hat der Vorstand entsprechend den damals aufgestellten For­derungen und geäußerten Bedenken Verhandlungen zur Abänderung und Verbesserung des Ver­tragswerks geführt, die wichtige Aenderungen ergeben haben, deren Inhalt jetzt vom Hekoga-Vor- stand mitgeteilt wird:

Unabhängig von den Verträgen ist es gelungen, durchzufetzen, daß Rurhgas und Saargas der Auf­nahme von einigen Vertretern der Hekoga in den Aufsichtsrat ihrer Gesellschaften zugestimmt haben. Mit dieser Zuteilung von Aufsichtsrats- sitzen in den Produktionsgesellschaften ist eine bedeutsame organische Verflechtung der Verbraucher­und Lieferantcninteressen in der deutschen Gast­wirtschaft angebahnt.

Die Verträge selbst zeigen in der neuen Fassung folgende Verbesserungen:

Im Gaslieferungsoertrage fällt der 2prozentige Verlustzuschlag für Worms, Darmstadt und Gießen ebenso wie für Mainz fort (§2). Die Qualitätsbestimmungen (§3) wurden präziser ge­faßt und die Berücksichtigung des Abnehmerinter- esses gewährleistet (§ 4). Die Tarifpreise (§6) wur­den durch einen besonderen AnhangZahlenbeispiele zu den Hekoga-Ruhrgas-Saargas-Verträgen" erläu­tert und damit auch die erwünschte Klarheit ge­bracht. Die vielfach geäußerte Befürchtung, es werde eine Preisverteuerung durch Abgaben der Lieferan­ten an Eisenbahn und private Grundstückseigen­tümer eintreten (§ 6 II, 6) ist durch die neue Schluß­protokollnotiz Rr. 7 beseitigt, wonach diese Abga­ben ebenso wie bereits bestehende Steuern ausdrück­lich von der Weiterbcrechnung an die Hekoga aus­geschlossen werden.

Eine bedeutende Verbesserung erfuhren auch die für Fälle höherer Gewalt vorgesehe­nen Bestimmungen (früher § 7). Die bisheri­gen Verpflichtungen von Ruhr-Saar wurden zu zwei neuen Paragraphen (§ 7 und § 8) erwei­tert und schärfer gefaßt, wobei die Streik- und Aussperrunasklausel beseitigt worden ist.

Die Verpflichtung zur Vorhaltung von Behäl­terraum (§ 1, 5) wurde durch die Ausschaltung einzelner Tage mit besonders hoher Spihenan- gabe für die Hekoga wesentlich erleichtert (Schluß- Protokoll Rr. 1).

Zum Mantelvertrage wurden ebenfalls sehr bedeutsame neue Erklärungen in das Schluß- Protokoll eingefügt. Vor allem wurde der § 11, dessen Sinn es ist, die Abnehmer in den Genuß etwaiger umwälzender technischer Erfindungen zu bringen, der aber vielfach in einem für die Ab­nehmer ungünstigen Sinne ausgelegt worden ist, dahin erläutert, daß technische Umwälzungen und Erfindungen, wenn sie die Verwertbarkeit oder

gegen 22.30: Indigo. Donnerstag, 1. Mai, 19.30 bis nach 22: Das Land des Lächelns. Freitag, 2., 19.30 bis gegen 22.30: Die Afrikanerin. Sams­tag, 3., 19.30 bis nach 22: Madame Butterfly. Sonntag, 4., 19.30 bis nach 22: Turandot. Mon­tag, 5., 19.30 bis gegen 22.30: Die Afrikanerin.

Schauspielhaus.

Sonntag, 27. April, 16 bis gegen 18.15 Uhr: Der Lügner und die Rönne. 20 bis gegen 22.15: Der Lügner und die Rönne. Montag, 28., 20 bis gegen 22.15 Uhr: Der Lügner und die Rönne. Dienstag, 29., 20 bis nach 22.15: Der Londoner verlorene Sohn. Mittwoch, 30., 20 bis nach 22.30: Der Londoner verlorene Sohn. Donnerstag, 1. Mai, 20 bis gegen 22: Mond von links. Freitag, 2., 20 bis gegen 22: Die neue Sachlich­keit. Samstag, 3., 20 bis nach 22.30: Hans im Schnakenloch. Sonntag, 4., 20 bis nach 22.30: Der Londoner verlorene Sohn. Montag, 5., 20 bis nach 22.30: Hans im Schnakenloch.

Eingesandt.

(Für Form und Inhalt aller unter dieser Rubrik stehenden Artikel übernimmt die Redaktion dem

Publikum gegenüber keinerlei Verantwortung.)

Eine Bitte an die Bezirkssparkassc Gießen.

Vor etwa 14 Tagen hat die Bezirkssparkasse Auslassungen über den Sparkaffenzins und den Reichsbankdiskont veröffentlicht und die Ausführungen dann einige Tage später noch ergänzt. Es wurde darin zu begründen versucht, warum die Sparkasse mit ihren Zinssätzen der Ermäßigung der Reichsbanksähe, die doch meines Wissens in den letzten Monaten 2,5 Prozent be­tragen hat, nicht gefolgt ist und dabei auch gesagt, daß man hier den Satz schon früher er­

den Handelswert des Gases für die Gaslieferan­ten erhöhen, nicht zu einer Preiserhöhung be­rechtigen. Als Gasversorgungsgebiet der ^efoga (§ 1) gilt nach dem derzeitigen Stande der Mit­glieder das gesamte Gebiet des Landes Hessen.

Im Gemeinschaftsvertrage der S. F. G. (Süd- westdeutsche Fernleitungsgesellschaft) wurde eine wichtige Aenderung des Stimmenver­hältnisses zugunsten der Hekoga vorgenom­men. Der Hekoga sind nunmehr an der Fem- leitungsgefellfchaft 51 Prozent, d. h. die ab­solute Mehrheit, zugestanden (§ 2). Wichtig ist ferner, daß das gesamte Industriegas des He- koga-Gebietes und der Rachbargebiete bei der S. F. G.-Rechnung in Ansatz gebracht wird (§ 5).

Entsprechend dem Stimmenverhältnis wurde der Hekoga ferner im Gesellschaftsvertrage der Vor - sitz des Aufsichtsrats zugestanden. Im Mainzer Pachtverträge wurden die Bestimmungen verschärft, die den tarifrechtlichen Schutz der Arbeiter sicherstellen (§ 9).

Von der größten Bedeutung für das ganze hessische Gebiet ist aber, daß im Mainzer Pacht­verträge Ruhrgas jetzt keine Möglichkeit mehr hat, den Betrieb nach zehn Iahren stillzulegen, vielmehr zu dessen Fortführung auf die gesamte Vertragsdauer verpflichtet ist ($ 11). Hierdurch sind auch die Bedenken wegen eines Fortfalles der Gaskokserzeugung in Mainz nach zehn Iahren beseitigt. Ferner ist das im Mainzer Werk liegende Sicherheitsmoment für die ganze Vertragsdauer gewährleistet, das trotz der äußersten Sorgfalt, mit der neuerdings die Rohrverlegung erfolgt, angesichts der Reu­artigkeit der Ferngasversorgung doch noch nicht ohne Bedeutung sein dürste.

Andererseits hat die Hekoga selbst jetzt das Recht auf Weiterführung des Mainzer Werkes erhalten (§ 11), wenn Ruhrgas etwa nach zehn Iahren von ihrem Anspruch auf Pachtermäßi­gung Gebrauch machen sollte.

Offen ist nur noch die Frage, wie die Anrech­nung der in das Gebiet südlich der Südgrenze Hessens abgegebenen Mengen auf die Tarifstaffel und die S. F. G.-Rechnung erfolgt, sobald die Saar mit der Lieferung beginnt. Es ist aber zu hoffen, daß auch hierüber eine Einigung erfolgt. Die Verhandlungen sind noch nicht abgeschlossen.

Durch die vorstehenden zum Teil einschneidenden Verbesserungen und Abänderungen sowie durch die Zusätze im Schlußprotokoll, die sämtlich in der Richtung der von der Kritik hauptsächlich gegen das Vertragswert vorgebrach­ten Bedenken liegen, sind die Verträge nunmehr in eine Form gebracht, von der anzunehmen ist, daß sämtliche Teilnehmer der Hekoga ihr z u st i m m e n.

mäßigt habe, so daß kein neuer Grund vorliege. Run ist doch überall zu lesen, daß Handel und Gewerbe außerordentlich unter den hohen Zins­lasten zu leiden haben und Daß die hohen Zinsen mit die Ursache für das Darniederliegen der Wirtschaft sind, und es wird immer wieder auf die Rotwendigkeit einer allgemeinen Zins- f e n I u n g hingewiesen. Sollte da nicht auch die Sparkasse sich der allgemein anerkannten Rot­wendigkeit fügen und ihre Zinsen, namentlich auch füraufgenommeneÄrcbite- ermäßigen, so­bald die Reichsbank das gute Beispiel dafür gibt, auch wenn dieses Beispiel nur durch ausländische Einflüsse hervorgerufen ist und selbst auf die Gefahr hin, daß später wieder eine Erhöhung eintreten müßte? Die Sparkasse würde sich zweifellos den Dank alter ihrer Kunden er­werben, die bei ihr Kredit in Anspruch nehmen, wenn sie die Zinsen dafür sobald als möglich herabsehen würde, wie dies ja auch die Banken stets sofort tun. Vielleicht läßt sie sich über ihre Beweggründe in dieser Frage auch einmal öffentlich aus. W. Z.

Reichsbahn mehr Rücksicht?

Seit vorigen Mittwoch mittag ist am Bahnhof Großen-Linden die neue Sperre auf Bahnsteig II eröffnet. Die Reisenden, die in der Richtung Gießen fahren wollen, können sich nun direkt auf den Bahnsteig II begeben, ohne, wie es seither der Fall war, an einer unbewachten Stelle das Gleise zu Überschreiten. Daß diese Gefahr für die Reisenden mit der Neuregelung behoben ist, iann man sehr begrüßen. Daß bei der Aenderung des alten Zustandes, der überhaupt nicht der Reichs- bahnoerkehrsordnung entsprach, aber keine Rück­sicht auf die Unannehmlichkeiten genommen wird, die den Reisenden beim Lösen ihrer Fahrkarten ent­

stehen, ist wirklich höchst bedauerlich. Ein fm neuen Warteraum eingebauter Raum für Fahrkar- te naus gäbe steht leer, weil manden Mann für die Ausgabe der Fahrkarten sparen will". Ein (nichtfunktionierender) Automat mit nur Fahrkarten 3. Klasse bis Gießen bedient den zu manchen Zügen starken Andrang der Reisenden. Wer über Gießen hinausfahren will, wer 2. Klasse oder Kinderfahrkarten lösen möchte, muß sich über den überschrankten Uebergany, evtl, wenn dieser geschlossen ist, über die Brücke nach dem alten Stationsgebäude zur Hauptfahrkartenausgabe be­geben und auf demselben Weg wieder zurückgehen; eine Wegstrecke von zusammen etwa 200 Meter. Diesen Zustand werden sich die Reisenden unter kei­nen Umständen lange bieten lassen. Hoffentlich ge­nügen diese Zeilen, daß derMann, der man spa­ren will" (der interessanterweise doch den nichtfunk­tionierenden Automaten bedient und aus diesem die Fahrkarten ausgibt) bald i n yn dafür vorgesehenen Raum steht und Fahrkarten nach allen Stationen über Gießen hinaus und für alle Klassen vorrätig hat.

Einer für afte.

Turnen, Gpori und Spiel.

Handball im T. V. Heuchelheim.

Die erste Handballelf trägt am Sonntag in Lich ihr fälliges Rückspiel gegen die dortige Erste aus. Das Vorspiel wurde von Heuchel­heim mit 4:2 Toren gewonnen und auch dies­mal sollten die Heuchelheimer, falls sie die an öen Vorsonntagen gezeigten Leistungen aufbrin­gen, sichere Sieger sem.

Kirchliche Nachrichten.

Evangelische Gemeinden. Samstag, den 26. April.

Lich. 14 Uhr: Stiftsdechant Kahn; Beichte.

Sonntag, den 27. April. Quasimodogeniti.

Liadlkirche. 9.30 Uhr: Pfarrer Becker; Konfir­mation der Kinder der Markusaemeinde; Feier des hl. Abendmahls; 18: Pfarrer Mahr. Johannes- kirche. 9.30: Pfarrer BechtolSheimer; Konfirmation der Kinder der Lukasaemeinde; Feier des hl. Abend­mahls; 18: Pfarrer Ausfeld; 20: Bibelbesprechung im Iohannessoal; Pfarrer Müller. Kapelle de» Alten Friedhof». 9.30: Pfarrer Lenz; Konfirmation der Kinder der Luthergemeinde; Feier des hl. Abend­mahls. ENsabeth-kleinkinderfchule. 9.45: Pfarrer Lic. Waas; 11: Kinderkirche für die Petrusgemeindc; Pfarrer I.ic. Waas. Klein-Linden. 11: Kinder­gottesdienst; 13.30: Hauptgottesdienst. Wieseck. 9: Beichte; 9.30; im Anschluß Feier des hl. Abend­mahls. Alten-Bufeck. 9.30: Beichte; 10; 11: hl. ' Abendmahl; 1.30. Kirchberg. 10: Kirchberg; 11: hl. Abendmahl für die alten Gemeindeglieder von flaubringen und Ruttershausen; 13.30: Lollar. Hauien-Garbenteich. 9.30: Feier des hl. Abendmahls; 11.30: Garbenteich. Dahenborn-Sleinberg. 13.30: Hauptgottesdienst. Lich. 9: Beichte im Gemeinde­saal; 9.30: Pfarrvikar Draudt; Konfirmation; hl. Abenmahl; Kollekte für das Krüppelheim.

katholische Gemeinden.

Samstag, den 26. April.

Gießen. 16.30 und 19 Uhr: Beichte.

Sonntag, den 27. April. Weißer Sonntag.

Gießen. 6.30 Uhr: Beichte; 7: Messe; Kommunion / der Frauen; 8: Kommunion; 9: Hochamt mit Pre­digt; Feier der ersten hl. Kommunion der Kinder; 11: Messe; 15: Andacht mit Segen. Lich. 7.30: Hoch­amt und Predigt. Hungen. 9.30: Erstkommunion der Kinder und Schulentlaffungsfeier; Hochamt und Predigt; 15: Erneuerung der Taufgelübde, Weihe, Ansprache und Festandacht. Riddo. 8.30: Hochamt mit Predigt.

Montag, den 28. Apnl.

Gießen. 8 Uhr: Amt für die Erstkommunikanten. (jungen. 7.30: Dankesgottesdienst für die Kinder.

Mittwoch, den 30. April.

Laubach. 7.30 Uhr: Iahresgedächtnis für Mar­garete Lamm.

Donnerstag, den 1. Mai.

Gießen. 5.30 Uhr: Beichtgelegenheit.

Freitag, den 2. Mai.

Gießen. 6 Uhr: Segensamt; 20: Maiandacht.

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