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als 40 Mark im Monat betragen, so ist der Pausch- satz entsprechend zu erhöhen. Es genügt aber nicht.

genügt aber nicht, chweislich 10 Mark

daß die Werbungskosten etwa noi

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gung der Gasfern stadt nach Groh

leitung von Darm

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Berliner Börse.

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Du wirst Freude haben

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dann geben Sie sie bitte spätestens im Laufe des Mittwochs beziehungsweise Donnerstags In der Geschäftsstelle auf

in der Gasfrage enthält. Diese nach Ostern erneut zur Besprechung

vom pro pro pro

Mittwoch. Uhr. Licht-

Verwaltung Frage wird kommen.

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(§).

nur

frische Milch

uns: Die heutige Opernaufführung (Gastspiel des Aarmstädter LandestheaterS)Tiefland", Oper in einem Borspiel und zwei Auszügen be- ginnt um 19 Alfjr. Als nächste Premiere wird im hiesigen SchauspielElcwigo" von Goethe rorbereitct. Spielleitung hat OberspielleiterHans Sannett, der mit diesem Stück seine letzte ernste Inszenierung in der Winterspielzeit herausbringt. 3n der Titelrolle wird sich Franz Arzdorf .'«rabschieden, der ebenfalls mit der kommenden Saison aus dem Verband des Gießener Stadt- 'Heaters ausschcidet (Neues Theater, Frankfurt »n Main). Die Marie spielt Trude Heß, die an das Stadtthcater Zwickau verpflichtet wurde.

Als letztes Lustspiel in dieser Spielzeit wird -Meine liebe, dumme Mama" noch im Mai terauskommen.

Die in § 70 des Einkommensteuergesetzes Steuerabzug freigelastenen a) 60 Mark Monat steuerfreier Lohnbetrag; b) 20 Mart

von Deutschland sowohl bei den Referaten und der Diskussion, wie bei dem allgemeinen Besuch des Kongresses gewährleistet.

Mit dem Motorrad gegen etn Fuhrwerk. Tin ernster UnglückSsall ereignete stch gestern abend auf der Landstraße zwischen Lollar und Gießen. Dort suhr gegen 21 Uhr ein Motorradler, ein etwa 30 Jahre alter Ar­beiter aus Lollar, der mit seiner Maschine in der Richtung Gießen fuhr, auf ein Metzgerfuhr- werk aus Wieseck von hinten auf. Durch den Anprall wurde von zwei mit auf dem Lenker­fitz deS Fuhrwerks befindlichen Knaben ein neun Jahre alter Junge von dem Fuhrwerk herabge- wvrfen, während der andere Junge mit dem Kopf heftig an die Seitenwand deS Wagens an- fchlug. Der von dem Fuhrwerk gestürzte Knabe brach den linken Arm und erlitt erhebliche Ver­letzungen im Gesicht, der Motorradler trug gleich­falls einen Bruch des linken Armes und Ge- fichtsverletzungen davon; beide Verunglückte mutz-

im Monat betragen, die Sonderleistungen sich aber auf 30 Mark belaufen. Hier kann nicht wegen er- höhter Sonderleistungen die Erhöhung des Pausch- satzes Dorgenommen werden, weil Werbungskosten und Sonderleistungen zusammen nicht mehr als 40 Mark ausmachen. Die behaupteten Mehrauf» Wendungen sind dem Finanzamt glaubhaft nachzu- weifen, andernfalls der Antrag abgelehnt werden muß.

b) Erhöhung des steuerfreien Lohnbetrag, im engeren Sinn.

Zu häufigen Beanstandungen und Beschwerden fuhrt der Antrag auf Erhöhung des steuerfreien Lohnbetrags gemäß § 75 Ziff. 1 des EStG. § 56 EStG, verlangt, daß besondere wirtschaftliche Der- hältnisse oorliegen, welche die Leistungsfähigkeit wesentlich beeinträchtigen. Beträgt das Einkommen mehr als 30 000 Mark im Jahre, dann ist eine Er» Höhung des steuerfreien Lohnbetrags ausgeschlossen. Die Voraussetzungen des § 56 EStG, sind eng be­grenzt. Es wird verlangt:

I.

Das Vorliegen besonderer wirtschaft­licher Verhältnisse. Als solche werden bei­spielsweise angeführt: Außergewöhnliche Belastung durch Unterhalt oder Erziehung einschl. Berufsaus» bildung der Binder, Krankheit, Körperverletzung, Verschuldung, Unglücksfälle, gesetzliche oder sittliche Verpflichtung zum Unterhalt mittelloser Ange­höriger.

a) Unterhalt, Erziehung und Ausbildung der Sinder.

Nicht jede Ausgabe ist hier zu berücksichtigen. Die gewöhnlichen Erziehungskosten, Schulgeld, auch Ausgaben für Hochschulstudium (falls keine be- sonderen Verhältnisse oorliegen) können einen Er­höhungsantrab nicht rechtfertigen. Sie müssen eine außergewöhnliche Belastung darstcllen, also aus dem Nähmen der gewöhnlichen Ausgaben herausfallen. Kinderreichtum ist kein Grund, da dieser bereits durch die Familienermäßigung berücksichtigt wird, b) Unterhaltsverpflichtungen gegenüber mittellosen

Angehörigen.

Nicht jede Unterhaltsgewährung wird ausreichen. Es kommt auf die Zahl der unterstützten Personen und die Höhe der gewährten Unterstützung an. Da­bei ist der Begriff der Mittellosigkeit jedoch nicht eng auszulegen. Es darf nicht verlangt werden, daß

Wenn Ihre

Empfehlungsanzeige

In der Freitags- oder In der Samstage­nummer des Gießener Anzeigers durch sorgfältige, wirksame Satzausstattung werben soll

Es gibt nur eine MAGGI-Würze

KENNZEICHEN: Der Nome MAGGI * die gelb-roten Etiketten die typische Form der Flaschen

. 23. April. (WTB. Funkspruch.) 3m heutigen Frühverkehr konnte sich bisher noch kein

Erhöhung des steuerfreien Lohnbelrages und der paufchfähe für WerbungSlosten und Sonderleistungen.

Don Dr. ploch, ^egierungerat beim Landesflnanzamt Leipzig.

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1 Rheinfahrt.

M DaS LMW nbete um 1325 Uhr ehntausenden von > : des Deutschlandliedes I e I a r.

Mündigem MmMt Rückfahrt an, über- ch, Aeuwied und da« ucrte bann in Dichtung 10 Uhr berührte dai . zog eine Schleife über hm 4.15 Uhr KurS aus wurde 2ad Dürkheim iftabt a.d. Haardt 3n s Luftschiff die Haarbl reichte 5.30 Uhr Äa:ls> Graf Zeppelin" nach Wahrt in Fried- ihcf.

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Sei dem Brande in Umtland in Schm- e 1013ahre alle finden Flamme e konnte sich retten. T>e e Frau Schwedens.

Aus dem Darmstädter Stadtrai.

WSD. Darmstadt, 17. April. In btt gestern abend bis 11 Uhr bauernden Sitzung de-s Stadtrats wurde u. a. die Errichtung von 90 Wohnungen zur Unterbrin­gung von Exmittierten beschlossen. Die Baukosten betragen etwa 400 000 Mk. Außer­dem genehmigte der Stadtrat die von volks- parteilicher Seite beantragte Einführung von Mietberechtigungskarten. In Zukunft können sich danach Wohnungssuchende selbst Woh­nungen suchen und bei Llebereinstimmung mit dem Vermieter abschließen, während das Woh­nungsamt nur noch die Genehmigung zu ertei­len hat Dadurch wird der oft genug zu Rei­bungen führende Apparat des Wohnungsamtes zum großen Teil ausgeschaltet und kann ein» gespart werden. Annahme sand ferner ein An-

dürften, wenn sich die Notwendigkeit dafür ergeben sollte. Außerdem haben die Münzstätten den Auf­trag bekommen, noch einmal 50 Millionen Kupfer­pfennige herzustellen, die ebenfalls bei Bedarf in Umlauf gebracht werden sollen. Mit der Fertig­stellung dieses Geldes ist in Kürze zu rechnen.

** Deutscher Verband für psychische Hygiene. Man schreibt uns: Der 1. internatio­nale Kongreß für psychische Hygiene findet vom 5. bis 10. Mai in Washington statt. Von dem Programm-Komitee sind zu Referaten oder zur Diskussion, zum Teil zu beiden, aus Deutschland folgende Mitglieder des Vorstandes des deutschen Verbandes für psychische Hygiene auf gefordert: Sommer (Gießen), Wehgandt (Hamburg), Roemer (Jllenau), Kolb (Erlangen«, Simon (Gütersloh); im übrigen u. W. Rüdin (Mün­chen),Birnbaum (Berlin), Frede (Weimar). Mitglieder des internationalen Organisations- Komitees sind die Herren Sommer, Weh­gandt und Roemer, die auch vom Auswär­tigen Amt im Einverständnis mit dem Reichs- Ministerium des Innern als Deutsche Delegation unter Führung des Geheimrats Prof. Dr. Som­mer benannt sind. Letzterer gehört auch dem Europäischen Vierer-Komitee, zusammen mit Tou­louse und Genil-Perrin in Paris, sowie Leh in Brüssel an. In dem Organisations-Komitee des Kongresses sind 30 Länder aus sämtlichen Erd­teilen vertreten. Das Programm umfaßt 45 Re­ferate aus dem Gebiet der erweiterten Psychiatrie und psychischen Hygiene unter Berücksichtigung der Dachbargebiete (Erziehungs- und Gefäirgnis- wesen usw.). Die vom Deutschen Verband für psychische Hygiene veranstaltete Studienfahrt mit der Hapag, die am 23. April in Hamburg be­ginnt und am 26. Mai endet, ist zustande ge­kommen Es ist also eine beträchtliche Beteiligung

ten von der Freiwilligen SanitätSkolonne vom Roten Kreuz in Gießen nach der Ehirurgischen Klinik verbracht werden. Der andere Junge wurde mit Arm- und Gesichtsverlehungen nach seiner Wohnung in Wieseck überführt. Worauf der Unfall zuruckzuführen ist, muh erst die Un­tersuchung ergeben.

** Vom Tode des Ertrinken« ge­rettet. Gestern vormittag spielte daS vier­jährige Söhnchen des Gustav G e l i tz e r von Klein-Linden mit einigen Altersgenossen bei dem unterhalb des Ortes gelegenen Dleichweiher, welcher mit einer Umfassungsmauer und vier Treppenzugängen versehen ist und zur Zeit einen Wasserst and von über drei Meter zu verzeichnen hat. Das Kind wurde von einem seiner Spiel- genoffen in den Dleichweiher gestoßen, konnte sich aber durch sein Gezappel annähernd 10 Mi­nuten über Wasser halten, bis ihm Hilfe zuteil wurde. Der als Wassersportmann bekannte Eisen­bahnsekretär Hof, der sich glücklicherweise auf dem Wege nach der Bleiche befand, formte daS Kind im letzten Moment vom Tode des Sr- trinkens retten. Die Tat des Herrn Hof ist um so höher anzuerkennen, als dieser schon im 60. Lebensjahre steht und sich zur Hilfeleistung auS- kleiden muhte, was bei der herrschenden Witte­rung und der Temperatur des Wassers eine Gefahr für feine eigene Gesundheit bedeutete.

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Gerau wünscht und die sofortige Inangriff­nahme der Arbeiten fordert. Die heftig um* kämpfte Frage einer Tariferhöhung der Straßenbahn wurde zurückgestellt. Schließ­lich setzte sich der Oberbürgermeister Muel­ler noch mit einem offenen Bries deS national­sozialistischen Stadtrats Schneidern, aus­einander, der schwere Vorwürfe wegen der Hal­tung von Bürgermeister R i h e r t und der Stadt»

* Brandversicherungsentschädi­gungen nicht mehr steuerpflichtig. In den von Bücherrevisor Hermann Will zu Gießen herausgegebenen ^Aktuellen Steuer­fragen" (Rundschreiben Dr. 8) lesen wir folgen­des: Der Reichsfinanzhof hat nun endlich in der Frage der Drandversicherungsentschädigung die von der Wirttchaft schon immer gewünschte Schwenkung vollzogen und in zwei Entschei­dungen vorn 2. April 1930 (VIA 231 z30 und VIA 514-30) sich auf den Standpunkt gestellt, daß der Steuerpflichtige berechtigt sei, das wieder aufgebaute Gebäude mit demselben Werte in die Bilanz einzusehen, wie das abgebrannte Ge­bäude zu Buche stand, selbst wenn der Buch­wert des abgebrannten Gebäudes niedriger war, als der gemeine Wert, so daß also stille Re­serven darin lagen. Es liege keine Realisie­rung stiller Reserven vor. Ebenso sei auch nicht ein steuerlich faßbarer Gewinn gegeben, wenn der Steuerpflichtige einen Gegenstand des Be­triebsvermögens gegen einen anderen umtauscht und für den gleichen Detriebszweck verwendet.

* Der Kupfergeldumlauf wird oer- g r ö ß e r t. Die durch die neuen Steuererhöhungen notwendig werdende schärfere Preiskalkulierung, die bereits durch den Beschluß der Wiedereinführung der Pfennigrechnung durch zahlreiche Brauerorgani* sationen zum Ausdruck kommt, wird aller Voraus­sicht nach auch den Pfennig wieder zu seinem alten Rechte verhelfen. Infolgedessen dürfte mit einem er­höhten Umlauf von Kupfergeld zu rechnen fein. Die Reichsbank hat deshalb bereits umfangreiche Dor- kehrungen getroffen, um der erhöhten Nachfrage nach 1- und 2-Pfennigflücken gewachsen zu sein. Augenblicklich befinden sich in den Depots der Reichs* bank noch ungefähr 100 Millionen 2*Pfennigftücke, die unverzüglich in den Verkehr gebracht werden

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t n. Die Polizei hat |0, k 8ur Ergreifung bei

a) bei den Werbungskosten und Sonderleistungen der Arbeitnehmer nachweift, daß die Wer­bungskosten und Sonderleistungen zusammen den Betrag von monatlich 40 Mark über­steigen,

b) bei dem steuerfreien Lohnbettag die Voraus* setzungen für die Anwendung des § 56 EStG, gegeben sind.

a) Erhöhung des Paufchfahes für Werbungskosten und Sonderleistungen.

Macht der Arbeitnehmer geltend, daß seine Wer­bungskosten (notwendige Ausgaben durch Fahtten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, Aufwendun­gen für Werkzeuge und Berufskleidung) und seine Sonderleistungen (Beiträge zur Kranken-, Unfall-, Angestellten*, Invaliden- und Erwerbslosenversiche­rung, Beiträge zu Witwen-, Waisen-, Pensions- und Sterbekassen, Lebensversicherungsprämien, Aus­gaben für die Fortbildung in seinem Beruf, Kirchen­steuern, Beiträge zu öffentlich-rechtlichen Berufs* und Wirtschaftsoertretungen usw.) zusammen mehr

der Unterstützungsberechtigte völlig ohne jedes Ein­kommen und Vermögen ist.

c) Krankheit usw.

Hier muß grundsätzlich davon ausgegangen wer­den, daß in jeder Familie Krankheitsfälle Vorkom­men, und daß ein Teil des Einkommens hierfür aufgewendet wird. Nur außergewöhnliche Erkran- tungen, welche besondere Aufwendungen erforbern und eine außerordentliche Belastung darstellen, ton­nen Berücksichtigung finden. Soweit Ersatz durch Kassen ober burch Notstandsbeihilfen usw. geleistet wirb, ist eine Erhöhung des steuerfreien Lohnde- träges ausgeschlossen.

d) Verschuldung.

Nicht die Verschuldung als solche kann einen Er­höhungsantrag begründen, sondern vielmehr die Be­einträchtigung des Einkommens, die sich aus der Verzinsung und der Rückzahlung der Schulden er­gibt. Die Aufnahme der Schuld selbst reicht nicht aus. Schulden, welche aufgemenbet werben, um Vermögensgegenstänbe zu erwerben, sinb keine solche, welche bic Anwendung des § 56 EStG, recht- fertigen können, ebensowenig Spielschulden.

II.

Unter der Voraussetzung, daß eine außergewöhn­liche Belastung gegeben ist und anerkannt wird, kann eine Erhöhung des steuerfreien Lohnbetrages nur dann erfolgen, wenn diese außergewöhnliche Belastung die Leistungsfähigkeit wesent­lich beeinträchtigt. Eine wesentliche Beein­trächtigung der Leistungsfähigkeit ist nach §29 Ab­satz 2 der Durchführungsbestimmungen über den Steuerabzug vom Arbeitslohn nur dann gegeben, wenn bei einem Arbeitnehmer besondere wirtschaft­liche Verhältnisse vorliegen, die ihn schwerer be­lasten, als Arbeitnehmer mit gleichen Einkommens- unb Vermögensverhältnissen unb gleichen Familien­stand im allgemeinen. Der Reichsfinanzhof hat hier­zu ausgeführt, daß es verschieden zu beurteilen ist, je nachdem eine Ausgabe unter starkem Zwang er­folgt, ober ob sie mehr freiwillig ist, und verlangt, baß bei Aufwendungen, die mehr ober weniger nicht zwangsläufig sinb, dem Steuerpflichtigen zunächst eine besondere Einschränkung seiner persönlichen Be­dürfnisse zugemutet werden muß. Denn auf die Allgemeinheit ist Rücksicht zu nehmen und zu he­benden, daß jeder Erlaß von Steuern im Einzelfall von der Allgemeinheit zu tragen ist. Nur bei zwangsläufigen Ausgaben muß das Interesse der Allgemeinheit hinter demjenigen des einzelnen zu- rücktreten. Eine wesentliche Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit kann nach dem Standpunkt des Reichsfinanzhofs dann angenommen werben, wenn das Einkommen nicht mehr im angemessenen Ver­hältnis zur tarifmäßigen Steuer steht, wenn' dem Steuerpflichtigen die Entrichtung der vollen tarif­mäßigen Steuer nicht mehr zugemutet werden kann.

Aus alledem ist zu ersehen, daß die Anwendung des § 56 Einkommensteuergesetzes, der eine Aus­nahmevorschrift barstellt, nur in sehr beschränktem Maße möglich ist. Die sämtlichen, zahlreichen Ent- scheibungen des Reichsfinanzhofs zielen darauf ab, den §56 EStG, eng auszulegen. Der Erfolg dieser engen Auslegung ist, daß nur in Ausnahmefällen eine Erhöhung des steuerfreien Lohnbetrages er­folgen kann. Kommt es wegen der Höhe des Ein­kommens oder wegen eines etwaigen Nebeneinkom- mens des Lohnsteuerpflichtigen zu einer späteren Veranlagung, so kann der Steuerausschuß die vom Finanzamt etwa zugelassene Erhöhung nachträglich wieder^aufheben, wenn er die Voraussetzungen des § 56 EStG, nicht für gegeben erachtet.

Gegen die Ablehnung des Erhöhungsantrags ist nur das Rechtsmittel der Beschwerde beim Landes­finanzamt gegeben.

Die Erhöhung wird vom Finanzamt auf der Steuerkarte vermerkt. Solange ein solcher Eintrag auf der Steuerkarte nicht vorgenommen ist, hat der Arbeitgeber beim Steuerabzug nur bic gesetzlichen Beträge nach § 70 EStG, zu berücksichtigen.

Don der Kraftpoftlinie Gießen Rleebadjtal. Nach bem jetzt oorliegenben Er- t tagsergebnis der Kraftpostlinie GießenKleebachtal f ir bas abgelaufene Vierteljahr (Januar bis Darz) war im Monat Januar ein Ueberfchuß und 11 den Monaten Februar und März je ein Fehl- bdrag zu verzeichnen. Da jedoch die Fehlbeträge u den Monaten Februar und März durch den I eberschuß im Monat Januar gedeckt sind, brau- c-cn, wie die Oderpostdirektion Darmstadt mit- Eüll, die von den beteiligten Gemeinden gewähr- Misteten Garantiesummen für das abgelaufene - echnungsjahr nicht in Anspruch genommen zu »erben.

" 50 Jahre im freiwilligen Feuer- Wehrdienst. Am 1. Mai werden es 50 Jahre, der Kreisfeuerwehrinfpektor 5) i d o r e zu Hetzen als Mitglied der Gießener Freiwilligen 'tcuenochr angehört.

'Der l.Mai und die Schule in .f e n. Dach einer Anordnung des hessischen ^Amisteriuiilö für Kultus und Bildungswesen in sämtlichen öffentlichen Schulen des Volks- »aateS Hessen den Schülern und Schülerinnen, rcren Eltern bei den Lehrern darum nachsuchen, ?n l.QHai schulfrei zu geben, ebenso den für ^-esen Tag um Urlaub nachsuchenden Lehr- i-erioncn. Falls aus schultechnischen Gründen ^egen Massenbeurlaubuna von Schülern und h .nncn &cr Unterricht ausfällt, ist der -unfreie Tag auf die Ferienzeit nicht in 2In-

'nn Su bringen.

Geschäft entwickeln, doch hofft man, daß eine ge­wisse Beruhigung Platz greifen wird. Vielfach glaubt man, daß sich etwas Stückemangel be­merkbar machen werde und taxiert daher für heute, den ersten Schiebungstag, die gestrigen Abendkurse eher Geld. Am Devisenmarkt nannte man London gegen Paris 123,95, London gegen Mailand 92,75, London gegen Spanien 38,90, London gegen Buenos 43,60, London gegen Ber­lin 20,3725, London gegen Kabel 4,8613, Kabel gegen Berlin 4,1910.

Verantwortlich für Politik: t. 23.: Ernst Blumschein.

Monat Werbungskostenpauschsatz; c) 20 Mark Monat Sonderleistungspauschsag können unter ge- wissen Voraussetzungen erhöht werden. Die Er­höhung erfolgt auf Antrag durch das Finanzamt. Hierbei ist nötig, daß:

Oer Provinzialbauptstadt

Gießen, den 23. April 1930.

Schmock wird gebadet.

Hunde müssen gebadet werden, wenigstens * Ansicht der Menschen. Die Hunde find eilt anderer Ansicht. Hunde gleichen darin den 'einen Kindern, für die auch Wasser, Schwamm ,'nb Seife einen unangenehmen Dreiklang be- *6$TnDd mußte gebadet werden; eS ging nicht -ehr anders Sein Frauchen hatte erklärt: Schmock harrt mal wieder vor Schmutz!" So Jwai ist selbst einem Hunde peinlich. Wenn llt Wasser nicht so abscheulich naß wäre!

Natürlich hat der Schlingel mal wieder etwa- annerlt!" ärgert sich Frauchen, die den Hum» r-el schon kannte. Da soll nun ein Hund nicht« etrfen, wenn daS Wasser au ungewöhnlicher =tunbc im Badezimmer rauscht! Jetzt war doch »«der Herrchens noch FrauchenS Badezeit! Leberhaupt: warum nur die Menschen so viel badeten!" Da ging Ja jedeS individuelle Par- l mi verloren wenigstens sand daS Schmock. 3ber so etwpS macht man ja keinem Menschen bcareislich Menschen besitzen eben ihren Der- linb. Doch waS bedeutet Verstand gegen Jn-

Augenblick glänzte Schmock durch Ab- xefenbeit. Das machte er immer so, wenn er 'ein Bad witterte. Er wußte im Salon eine jtfe, in die selten einer hineinschaute. In dieser Me lag Schmock undhofste, daß Frauchen ihn ,cht finden würde. Aber sicher vergeblich; ver- mltlich sand ihn Frauchen doch.

Aha! Da kam sie auch schon! Ha, wie sie wieder heuchelte!

.Schmock Schmockchen komm mal her! gibt auch ein feines Würstchen!"

.Kennen wirl" grollte Schmock.AlS ob man auf fo etwas als Hund hereinfiele!"

In diesem Augenblick hatte ihn Frauchen ent- idt. Dun hals alles nichts. Sin anständiger Hund wehrt sich nickt gegen sein Frauchen, '<lbft wenn eS ihn baden toiÜ.

Run steht der Schnauzer im Wasser. Er zittert am ganzen Leibe. Aalglatt liegt sein sonst so struppiges Fell ihm am Körper.

.Wenn ich mir jetzt eine Lungenentzündung holte," zittert Schmock,bann geschähe dir ganz nccht, herzloses Weib!" Und er zitterte toel- : ter...

Frauchen schrubbt und seift ein. Pfui, wie Seife schmeckt! Auch so eine Überflüssige mensch­liche Erfindung! Wenn das fo weiter geht, ist >ie ganze Ondulation flöten!

Endlich hat Frauchen genug; Schmock schon lange. Jetzt wird man abgetrocknet. Hu!, wie ir reibt! Unb so etwas will nun eine seine Same fein! Jetzt liegt sie einem sogar in den Ohren daß sie einem nicht die Zähne putzt, i ft eS all...

ES ist doch keine ungetrübte Freude, in so einer feinen Familie mit Familienanschluß fein! To To.

Taten für TonncrStag, 24. April

Sonnenaufgang: 4.48 Uhr, Sonnenuntergang: 19.09 Uhr. Mondaufgang: 3.45 Uhr, Mono- ii itergang: 14.09 Uhr

1819. der Dichter Klaus Groth in Heide ge- | >oren (gestorben 1899).

Bornotizen.

Verlage.-__

Tageskalender f ü r otadttheater:Tiefland", 19 bis 22 'ptelhaus Bahnhofstraße:Liebeswalzer" (Tonfilm- Operette).

Stadttheater'Gießen. Man schreibt

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