als 40 Mark im Monat betragen, so ist der Pausch- satz entsprechend zu erhöhen. Es genügt aber nicht.
genügt aber nicht, chweislich 10 Mark
daß die Werbungskosten etwa noi
trag, der eine Deschleunigun,
gung der Gasfern stadt nach Groh
leitung von Darm
TaDdS.
Berliner Börse.
'Berlin,
Du wirst Freude haben
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dann geben Sie sie bitte spätestens im Laufe des Mittwochs beziehungsweise Donnerstags In der Geschäftsstelle auf
in der Gasfrage enthält. Diese nach Ostern erneut zur Besprechung
vom pro pro pro
Mittwoch. Uhr. — Licht-
Verwaltung Frage wird kommen.
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nur
frische Milch
uns: Die heutige Opernaufführung (Gastspiel des Aarmstädter LandestheaterS) „Tiefland", Oper in einem Borspiel und zwei Auszügen be- ginnt um 19 Alfjr. — Als nächste Premiere wird im hiesigen Schauspiel „Elcwigo" von Goethe rorbereitct. Spielleitung hat OberspielleiterHans Sannett, der mit diesem Stück seine letzte ernste Inszenierung in der Winterspielzeit herausbringt. 3n der Titelrolle wird sich Franz Arzdorf .'«rabschieden, der ebenfalls mit der kommenden Saison aus dem Verband des Gießener Stadt- 'Heaters ausschcidet (Neues Theater, Frankfurt »n Main). Die Marie spielt Trude Heß, die an das Stadtthcater Zwickau verpflichtet wurde.
Als letztes Lustspiel in dieser Spielzeit wird -Meine liebe, dumme Mama" noch im Mai terauskommen.
Die in § 70 des Einkommensteuergesetzes Steuerabzug freigelastenen a) 60 Mark Monat steuerfreier Lohnbetrag; b) 20 Mart
von Deutschland sowohl bei den Referaten und der Diskussion, wie bei dem allgemeinen Besuch des Kongresses gewährleistet.
•• Mit dem Motorrad gegen etn Fuhrwerk. Tin ernster UnglückSsall ereignete stch gestern abend auf der Landstraße zwischen Lollar und Gießen. Dort suhr gegen 21 Uhr ein Motorradler, ein etwa 30 Jahre alter Arbeiter aus Lollar, der mit seiner Maschine in der Richtung Gießen fuhr, auf ein Metzgerfuhr- werk aus Wieseck von hinten auf. Durch den Anprall wurde von zwei mit auf dem Lenkerfitz deS Fuhrwerks befindlichen Knaben ein neun Jahre alter Junge von dem Fuhrwerk herabge- wvrfen, während der andere Junge mit dem Kopf heftig an die Seitenwand deS Wagens an- fchlug. Der von dem Fuhrwerk gestürzte Knabe brach den linken Arm und erlitt erhebliche Verletzungen im Gesicht, der Motorradler trug gleichfalls einen Bruch des linken Armes und Ge- fichtsverletzungen davon; beide Verunglückte mutz-
im Monat betragen, die Sonderleistungen sich aber auf 30 Mark belaufen. Hier kann nicht wegen er- höhter Sonderleistungen die Erhöhung des Pausch- satzes Dorgenommen werden, weil Werbungskosten und Sonderleistungen zusammen nicht mehr als 40 Mark ausmachen. Die behaupteten Mehrauf» Wendungen sind dem Finanzamt glaubhaft nachzu- weifen, andernfalls der Antrag abgelehnt werden muß.
b) Erhöhung des steuerfreien Lohnbetrag, im engeren Sinn.
Zu häufigen Beanstandungen und Beschwerden fuhrt der Antrag auf Erhöhung des steuerfreien Lohnbetrags gemäß § 75 Ziff. 1 des EStG. § 56 EStG, verlangt, daß besondere wirtschaftliche Der- hältnisse oorliegen, welche die Leistungsfähigkeit wesentlich beeinträchtigen. Beträgt das Einkommen mehr als 30 000 Mark im Jahre, dann ist eine Er» Höhung des steuerfreien Lohnbetrags ausgeschlossen. Die Voraussetzungen des § 56 EStG, sind eng begrenzt. Es wird verlangt:
I.
Das Vorliegen besonderer wirtschaftlicher Verhältnisse. Als solche werden beispielsweise angeführt: Außergewöhnliche Belastung durch Unterhalt oder Erziehung einschl. Berufsaus» bildung der Binder, Krankheit, Körperverletzung, Verschuldung, Unglücksfälle, gesetzliche oder sittliche Verpflichtung zum Unterhalt mittelloser Angehöriger.
a) Unterhalt, Erziehung und Ausbildung der Sinder.
Nicht jede Ausgabe ist hier zu berücksichtigen. Die gewöhnlichen Erziehungskosten, Schulgeld, auch Ausgaben für Hochschulstudium (falls keine be- sonderen Verhältnisse oorliegen) können einen Erhöhungsantrab nicht rechtfertigen. Sie müssen eine außergewöhnliche Belastung darstcllen, also aus dem Nähmen der gewöhnlichen Ausgaben herausfallen. Kinderreichtum ist kein Grund, da dieser bereits durch die Familienermäßigung berücksichtigt wird, b) Unterhaltsverpflichtungen gegenüber mittellosen
Angehörigen.
Nicht jede Unterhaltsgewährung wird ausreichen. Es kommt auf die Zahl der unterstützten Personen und die Höhe der gewährten Unterstützung an. Dabei ist der Begriff der Mittellosigkeit jedoch nicht eng auszulegen. Es darf nicht verlangt werden, daß
Wenn Ihre
Empfehlungsanzeige
In der Freitags- oder In der Samstagenummer des Gießener Anzeigers durch sorgfältige, wirksame Satzausstattung werben soll
Es gibt nur eine MAGGI-Würze
KENNZEICHEN: Der Nome MAGGI * die gelb-roten Etiketten • die typische Form der Flaschen
. 23. April. (WTB. Funkspruch.) 3m heutigen Frühverkehr konnte sich bisher noch kein
Erhöhung des steuerfreien Lohnbelrages und der paufchfähe für WerbungSlosten und Sonderleistungen.
Don Dr. ploch, ^egierungerat beim Landesflnanzamt Leipzig.
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M DaS LMW nbete um 1325 Uhr ehntausenden von > : des Deutschlandliedes I e I a r.
Mündigem MmMt Rückfahrt an, über- ch, Aeuwied und da« ucrte bann in Dichtung 10 Uhr berührte dai . zog eine Schleife über hm 4.15 Uhr KurS aus wurde 2ad Dürkheim iftabt a.d. Haardt 3n s Luftschiff die Haarbl reichte 5.30 Uhr Äa:ls> „Graf Zeppelin" nach Wahrt in Fried- ihcf.
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Sei dem Brande in Umtland in Schm- e 1013ahre alle finden Flamme e konnte sich retten. T>e e Frau Schwedens.
Aus dem Darmstädter Stadtrai.
WSD. Darmstadt, 17. April. In btt gestern abend bis 11 Uhr bauernden Sitzung de-s Stadtrats wurde u. a. die Errichtung von 90 Wohnungen zur Unterbringung von Exmittierten beschlossen. Die Baukosten betragen etwa 400 000 Mk. Außerdem genehmigte der Stadtrat die von volks- parteilicher Seite beantragte Einführung von Mietberechtigungskarten. In Zukunft können sich danach Wohnungssuchende selbst Wohnungen suchen und bei Llebereinstimmung mit dem Vermieter abschließen, während das Wohnungsamt nur noch die Genehmigung zu erteilen hat Dadurch wird der oft genug zu Reibungen führende Apparat des Wohnungsamtes zum großen Teil ausgeschaltet und kann ein» gespart werden. Annahme sand ferner ein An-
dürften, wenn sich die Notwendigkeit dafür ergeben sollte. Außerdem haben die Münzstätten den Auftrag bekommen, noch einmal 50 Millionen Kupferpfennige herzustellen, die ebenfalls bei Bedarf in Umlauf gebracht werden sollen. Mit der Fertigstellung dieses Geldes ist in Kürze zu rechnen.
** Deutscher Verband für psychische Hygiene. Man schreibt uns: Der 1. internationale Kongreß für psychische Hygiene findet vom 5. bis 10. Mai in Washington statt. Von dem Programm-Komitee sind zu Referaten oder zur Diskussion, zum Teil zu beiden, aus Deutschland folgende Mitglieder des Vorstandes des deutschen Verbandes für psychische Hygiene auf gefordert: Sommer (Gießen), Wehgandt (Hamburg), Roemer (Jllenau), Kolb (Erlangen«, Simon (Gütersloh); im übrigen u. W. Rüdin (München), ‘Birnbaum (Berlin), Frede (Weimar). Mitglieder des internationalen Organisations- Komitees sind die Herren Sommer, Wehgandt und Roemer, die auch vom Auswärtigen Amt im Einverständnis mit dem Reichs- Ministerium des Innern als Deutsche Delegation unter Führung des Geheimrats Prof. Dr. Sommer benannt sind. Letzterer gehört auch dem Europäischen Vierer-Komitee, zusammen mit Toulouse und Genil-Perrin in Paris, sowie Leh in Brüssel an. In dem Organisations-Komitee des Kongresses sind 30 Länder aus sämtlichen Erdteilen vertreten. Das Programm umfaßt 45 Referate aus dem Gebiet der erweiterten Psychiatrie und psychischen Hygiene unter Berücksichtigung der Dachbargebiete (Erziehungs- und Gefäirgnis- wesen usw.). Die vom Deutschen Verband für psychische Hygiene veranstaltete Studienfahrt mit der Hapag, die am 23. April in Hamburg beginnt und am 26. Mai endet, ist zustande gekommen Es ist also eine beträchtliche Beteiligung
ten von der Freiwilligen SanitätSkolonne vom Roten Kreuz in Gießen nach der Ehirurgischen Klinik verbracht werden. Der andere Junge wurde mit Arm- und Gesichtsverlehungen nach seiner Wohnung in Wieseck überführt. Worauf der Unfall zuruckzuführen ist, muh erst die Untersuchung ergeben.
** Vom Tode des Ertrinken« gerettet. Gestern vormittag spielte daS vierjährige Söhnchen des Gustav G e l i tz e r von Klein-Linden mit einigen Altersgenossen bei dem unterhalb des Ortes gelegenen Dleichweiher, welcher mit einer Umfassungsmauer und vier Treppenzugängen versehen ist und zur Zeit einen Wasserst and von über drei Meter zu verzeichnen hat. Das Kind wurde von einem seiner Spiel- genoffen in den Dleichweiher gestoßen, konnte sich aber durch sein Gezappel annähernd 10 Minuten über Wasser halten, bis ihm Hilfe zuteil wurde. Der als Wassersportmann bekannte Eisenbahnsekretär Hof, der sich glücklicherweise auf dem Wege nach der Bleiche befand, formte daS Kind im letzten Moment vom Tode des Sr- trinkens retten. Die Tat des Herrn Hof ist um so höher anzuerkennen, als dieser schon im 60. Lebensjahre steht und sich zur Hilfeleistung auS- kleiden muhte, was bei der herrschenden Witterung und der Temperatur des Wassers eine Gefahr für feine eigene Gesundheit bedeutete.
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Gerau wünscht und die sofortige Inangriffnahme der Arbeiten fordert. Die heftig um* kämpfte Frage einer Tariferhöhung der Straßenbahn wurde zurückgestellt. Schließlich setzte sich der Oberbürgermeister Mueller noch mit einem offenen Bries deS nationalsozialistischen Stadtrats Schneidern, auseinander, der schwere Vorwürfe wegen der Haltung von Bürgermeister R i h e r t und der Stadt»
*• Brandversicherungsentschädigungen nicht mehr steuerpflichtig. In den von Bücherrevisor Hermann Will zu Gießen herausgegebenen ^Aktuellen Steuerfragen" (Rundschreiben Dr. 8) lesen wir folgendes: Der Reichsfinanzhof hat nun endlich in der Frage der Drandversicherungsentschädigung die von der Wirttchaft schon immer gewünschte Schwenkung vollzogen und in zwei Entscheidungen vorn 2. April 1930 (VIA 231 z30 und VIA 514-30) sich auf den Standpunkt gestellt, daß der Steuerpflichtige berechtigt sei, das wieder aufgebaute Gebäude mit demselben Werte in die Bilanz einzusehen, wie das abgebrannte Gebäude zu Buche stand, selbst wenn der Buchwert des abgebrannten Gebäudes niedriger war, als der gemeine Wert, so daß also stille Reserven darin lagen. Es liege keine Realisierung stiller Reserven vor. Ebenso sei auch nicht ein steuerlich faßbarer Gewinn gegeben, wenn der Steuerpflichtige einen Gegenstand des Betriebsvermögens gegen einen anderen umtauscht und für den gleichen Detriebszweck verwendet.
•* Der Kupfergeldumlauf wird oer- g r ö ß e r t. Die durch die neuen Steuererhöhungen notwendig werdende schärfere Preiskalkulierung, die bereits durch den Beschluß der Wiedereinführung der Pfennigrechnung durch zahlreiche Brauerorgani* sationen zum Ausdruck kommt, wird aller Voraussicht nach auch den Pfennig wieder zu seinem alten Rechte verhelfen. Infolgedessen dürfte mit einem erhöhten Umlauf von Kupfergeld zu rechnen fein. Die Reichsbank hat deshalb bereits umfangreiche Dor- kehrungen getroffen, um der erhöhten Nachfrage nach 1- und 2-Pfennigflücken gewachsen zu sein. Augenblicklich befinden sich in den Depots der Reichs* bank noch ungefähr 100 Millionen 2*Pfennigftücke, die unverzüglich in den Verkehr gebracht werden
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t n. Die Polizei hat |0, k 8ur Ergreifung bei
a) bei den Werbungskosten und Sonderleistungen der Arbeitnehmer nachweift, daß die Werbungskosten und Sonderleistungen zusammen den Betrag von monatlich 40 Mark übersteigen,
b) bei dem steuerfreien Lohnbettag die Voraus* setzungen für die Anwendung des § 56 EStG, gegeben sind.
a) Erhöhung des Paufchfahes für Werbungskosten und Sonderleistungen.
Macht der Arbeitnehmer geltend, daß seine Werbungskosten (notwendige Ausgaben durch Fahtten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, Aufwendungen für Werkzeuge und Berufskleidung) und seine Sonderleistungen (Beiträge zur Kranken-, Unfall-, Angestellten*, Invaliden- und Erwerbslosenversicherung, Beiträge zu Witwen-, Waisen-, Pensions- und Sterbekassen, Lebensversicherungsprämien, Ausgaben für die Fortbildung in seinem Beruf, Kirchensteuern, Beiträge zu öffentlich-rechtlichen Berufs* und Wirtschaftsoertretungen usw.) zusammen mehr
der Unterstützungsberechtigte völlig ohne jedes Einkommen und Vermögen ist.
c) Krankheit usw.
Hier muß grundsätzlich davon ausgegangen werden, daß in jeder Familie Krankheitsfälle Vorkommen, und daß ein Teil des Einkommens hierfür aufgewendet wird. Nur außergewöhnliche Erkran- tungen, welche besondere Aufwendungen erforbern und eine außerordentliche Belastung darstellen, tonnen Berücksichtigung finden. Soweit Ersatz durch Kassen ober burch Notstandsbeihilfen usw. geleistet wirb, ist eine Erhöhung des steuerfreien Lohnde- träges ausgeschlossen.
d) Verschuldung.
Nicht die Verschuldung als solche kann einen Erhöhungsantrag begründen, sondern vielmehr die Beeinträchtigung des Einkommens, die sich aus der Verzinsung und der Rückzahlung der Schulden ergibt. Die Aufnahme der Schuld selbst reicht nicht aus. Schulden, welche aufgemenbet werben, um Vermögensgegenstänbe zu erwerben, sinb keine solche, welche bic Anwendung des § 56 EStG, recht- fertigen können, ebensowenig Spielschulden.
II.
Unter der Voraussetzung, daß eine außergewöhnliche Belastung gegeben ist und anerkannt wird, kann eine Erhöhung des steuerfreien Lohnbetrages nur dann erfolgen, wenn diese außergewöhnliche Belastung die Leistungsfähigkeit wesentlich beeinträchtigt. Eine wesentliche Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit ist nach §29 Absatz 2 der Durchführungsbestimmungen über den Steuerabzug vom Arbeitslohn nur dann gegeben, wenn bei einem Arbeitnehmer besondere wirtschaftliche Verhältnisse vorliegen, die ihn schwerer belasten, als Arbeitnehmer mit gleichen Einkommens- unb Vermögensverhältnissen unb gleichen Familienstand im allgemeinen. Der Reichsfinanzhof hat hierzu ausgeführt, daß es verschieden zu beurteilen ist, je nachdem eine Ausgabe unter starkem Zwang erfolgt, ober ob sie mehr freiwillig ist, und verlangt, baß bei Aufwendungen, die mehr ober weniger nicht zwangsläufig sinb, dem Steuerpflichtigen zunächst eine besondere Einschränkung seiner persönlichen Bedürfnisse zugemutet werden muß. Denn auf die Allgemeinheit ist Rücksicht zu nehmen und zu hebenden, daß jeder Erlaß von Steuern im Einzelfall von der Allgemeinheit zu tragen ist. Nur bei zwangsläufigen Ausgaben muß das Interesse der Allgemeinheit hinter demjenigen des einzelnen zu- rücktreten. Eine wesentliche Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit kann nach dem Standpunkt des Reichsfinanzhofs dann angenommen werben, wenn das Einkommen nicht mehr im angemessenen Verhältnis zur tarifmäßigen Steuer steht, wenn' dem Steuerpflichtigen die Entrichtung der vollen tarifmäßigen Steuer nicht mehr zugemutet werden kann.
Aus alledem ist zu ersehen, daß die Anwendung des § 56 Einkommensteuergesetzes, der eine Ausnahmevorschrift barstellt, nur in sehr beschränktem Maße möglich ist. Die sämtlichen, zahlreichen Ent- scheibungen des Reichsfinanzhofs zielen darauf ab, den §56 EStG, eng auszulegen. Der Erfolg dieser engen Auslegung ist, daß nur in Ausnahmefällen eine Erhöhung des steuerfreien Lohnbetrages erfolgen kann. Kommt es wegen der Höhe des Einkommens oder wegen eines etwaigen Nebeneinkom- mens des Lohnsteuerpflichtigen zu einer späteren Veranlagung, so kann der Steuerausschuß die vom Finanzamt etwa zugelassene Erhöhung nachträglich wieder^aufheben, wenn er die Voraussetzungen des § 56 EStG, nicht für gegeben erachtet.
Gegen die Ablehnung des Erhöhungsantrags ist nur das Rechtsmittel der Beschwerde beim Landesfinanzamt gegeben.
Die Erhöhung wird vom Finanzamt auf der Steuerkarte vermerkt. Solange ein solcher Eintrag auf der Steuerkarte nicht vorgenommen ist, hat der Arbeitgeber beim Steuerabzug nur bic gesetzlichen Beträge nach § 70 EStG, zu berücksichtigen.
“ Don der Kraftpoftlinie Gießen — Rleebadjtal. Nach bem jetzt oorliegenben Er- t tagsergebnis der Kraftpostlinie Gießen—Kleebachtal f ir bas abgelaufene Vierteljahr (Januar bis Darz) war im Monat Januar ein Ueberfchuß und 11 den Monaten Februar und März je ein Fehl- bdrag zu verzeichnen. Da jedoch die Fehlbeträge u den Monaten Februar und März durch den I eberschuß im Monat Januar gedeckt sind, brau- c-cn, wie die Oderpostdirektion Darmstadt mit- Eüll, die von den beteiligten Gemeinden gewähr- Misteten Garantiesummen für das abgelaufene - echnungsjahr nicht in Anspruch genommen zu »erben.
" 50 Jahre im freiwilligen Feuer- Wehrdienst. Am 1. Mai werden es 50 Jahre, der Kreisfeuerwehrinfpektor 5) i d o r e zu Hetzen als Mitglied der Gießener Freiwilligen 'tcuenochr angehört.
'Der l.Mai und die Schule in ‘.f e n. Dach einer Anordnung des hessischen ^Amisteriuiilö für Kultus und Bildungswesen in sämtlichen öffentlichen Schulen des Volks- »aateS Hessen den Schülern und Schülerinnen, rcren Eltern bei den Lehrern darum nachsuchen, ?n l.QHai schulfrei zu geben, ebenso den für ^-esen Tag um Urlaub nachsuchenden Lehr- i-erioncn. Falls aus schultechnischen Gründen ^egen Massenbeurlaubuna von Schülern und h .nncn &cr Unterricht ausfällt, ist der -unfreie Tag auf die Ferienzeit nicht in 2In-
' ’nn Su bringen.
Geschäft entwickeln, doch hofft man, daß eine gewisse Beruhigung Platz greifen wird. Vielfach glaubt man, daß sich etwas Stückemangel bemerkbar machen werde und taxiert daher für heute, den ersten Schiebungstag, die gestrigen Abendkurse eher Geld. Am Devisenmarkt nannte man London gegen Paris 123,95, London gegen Mailand 92,75, London gegen Spanien 38,90, London gegen Buenos 43,60, London gegen Berlin 20,3725, London gegen Kabel 4,8613, Kabel gegen Berlin 4,1910.
Verantwortlich für Politik: t. 23.: Ernst Blumschein.
Monat Werbungskostenpauschsatz; c) 20 Mark Monat Sonderleistungspauschsag können unter ge- wissen Voraussetzungen erhöht werden. Die Erhöhung erfolgt auf Antrag durch das Finanzamt. Hierbei ist nötig, daß:
Oer Provinzialbauptstadt
Gießen, den 23. April 1930.
Schmock wird gebadet.
Hunde müssen gebadet werden, wenigstens * Ansicht der Menschen. Die Hunde find eilt anderer Ansicht. Hunde gleichen darin den 'einen Kindern, für die auch Wasser, Schwamm ,'nb Seife einen unangenehmen Dreiklang be- *6$TnDd mußte gebadet werden; eS ging nicht -ehr anders Sein Frauchen hatte erklärt: Schmock harrt mal wieder vor Schmutz!" So Jwai ist selbst einem Hunde peinlich. Wenn llt Wasser nicht so abscheulich naß wäre!
Natürlich hat der Schlingel mal wieder etwa- annerlt!" ärgert sich Frauchen, die den Hum» r-el schon kannte. Da soll nun ein Hund nicht« etrfen, wenn daS Wasser au ungewöhnlicher =tunbc im Badezimmer rauscht! Jetzt war doch »«der Herrchens noch FrauchenS Badezeit! Leberhaupt: warum nur die Menschen so viel badeten!" Da ging Ja jedeS individuelle Par- l mi verloren — wenigstens sand daS Schmock. 3ber so etwpS macht man ja keinem Menschen bcareislich Menschen besitzen eben ihren Der- linb. Doch waS bedeutet Verstand gegen Jn-
Augenblick glänzte Schmock durch Ab- xefenbeit. Das machte er immer so, wenn er 'ein Bad witterte. Er wußte im Salon eine jtfe, in die selten einer hineinschaute. In dieser Me lag Schmock undhofste, daß Frauchen ihn ,cht finden würde. Aber sicher vergeblich; ver- mltlich sand ihn Frauchen doch.
Aha! Da kam sie auch schon! Ha, wie sie wieder heuchelte!
.Schmock — Schmockchen — komm mal her! gibt auch ein feines Würstchen!"
.Kennen wirl" grollte Schmock. „AlS ob man auf fo etwas als Hund hereinfiele!"
In diesem Augenblick hatte ihn Frauchen ent- idt. Dun hals alles nichts. Sin anständiger Hund wehrt sich nickt gegen sein Frauchen, '<lbft wenn eS ihn baden toiÜ.
Run steht der Schnauzer im Wasser. Er zittert am ganzen Leibe. Aalglatt liegt sein sonst so struppiges Fell ihm am Körper.
.Wenn ich mir jetzt eine Lungenentzündung holte," zittert Schmock, „bann geschähe dir ganz nccht, herzloses Weib!" Und er zitterte toel- : ter...
Frauchen schrubbt und seift ein. — Pfui, wie Seife schmeckt! Auch so eine Überflüssige menschliche Erfindung! Wenn das fo weiter geht, ist >ie ganze Ondulation flöten!
Endlich hat Frauchen genug; Schmock schon lange. Jetzt wird man abgetrocknet. Hu!, wie ir reibt! Unb so etwas will nun eine seine Same fein! Jetzt liegt sie einem sogar in den Ohren — daß sie einem nicht die Zähne putzt, i ft eS all...
ES ist doch keine ungetrübte Freude, in so einer feinen Familie mit Familienanschluß fein! To— To.
Taten für TonncrStag, 24. April
Sonnenaufgang: 4.48 Uhr, Sonnenuntergang: 19.09 Uhr. — Mondaufgang: 3.45 Uhr, Mono- ii itergang: 14.09 Uhr
1819. der Dichter Klaus Groth in Heide ge- | >oren (gestorben 1899).
Bornotizen.
Verlage.-__
— Tageskalender f ü r otadttheater: „Tiefland", 19 bis 22 'ptelhaus Bahnhofstraße: „Liebeswalzer" (Tonfilm- Operette).
— Stadttheater'Gießen. Man schreibt
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