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Samstag, 18. Zanuar 1930

Gießener Anzeiger (General-Anzeiger für Gberhessens

Nr. 15 Drittes Blatt

Zeiifragen des Mittelstandes.

Ruhen fein kann.

Kapital mal Zeit den Rangfolge, ferner das und dergleichen mehr, deutsche Bausparkasse Freunde e. G. m. b. H.

Schlüssel ergibt für die System der Auslosung Die älteste und größte ist die Gesellschaft der in Wüstenrot-Ludwigs-

muhten.

Dieser Aussah macht den Versuch, ausglcichend in dem Widerstreit der Meinungen zu wirken, von dem Gedanken getragen, dah eine v e r - ständnisvolle Zusammenarbeit zwi- schen den werktätigen Schich^n der Bevölkerung und den für die Führung der öffentlichen Auf­gaben notwendigen Beamtenkreisen der Qnjgc*

Der Angestellte ist innerhalb der deutschen Wirtschaft ein wichtiges Glied. Er nimmt an der Gestaltung der deutschen Bollswirtschaft hervor­ragenden Anteil. Biele Tausende von Angestellten sind in fernen Ländern tätig. Sie arbeiten bei deutschen und ausländischen Firmen und machen dem deutschen Kaufmann Ehre.

Die deutschen Angestelltengewerkschaften haben es sich zur Aufgabe gemacht, die Angestellten fortzubilden, ihre Lebensbedingungen zu ver­bessern und sie zum Gemeinschaftsgeist, zur Mitarbeit am großen Ganzen zu erziehen. Ich glaube, daß bei dieser Einstellung der neue Stand der Angestellten sich immer mehr inner­halb der verschiedenen Berufsstände festigen wird und daß er die besten Aussichten für einen wei­teren Aufstieg hat.

tiefen. Anderseits sollte auch das Handwerk ob­jektiv über die Einkommerrsverhältnisse, Anstel* lungs- und Befördcrungsaussichten im Beam­tentum urteilen. Die Boranschläge von Staat, Städten und Gemeinden g:ben hierfür genügend Material, um phantasicvollen Schilderungen über Deamtcneinkommen entgegentreten zu können.

Welche Verbindungen führen nun vom Handwert zum Beamtentum? Erwähnt wurde bereits das Beamtentum als große

einzureihen. Man kann auf die Dauer nicht zu- ehen, dah Menschen 20, 30 und 40 Jahre auf der Straße liegen und von den Wohlfahrtsämtern unterhalten werden. Diese ausgestoßenen Men- I chen können auch nie die richtige Einstellung zum Staate finden.

Die F i n a n z k r i s e der Städte ist mit darauf zurückzufuhren, daß die Städte gezwungen I ind die Lasten der Folgen der wirtschaftlichen Umschichtungen zu tragen. Darunter leiden an­dere wichtige Kulturaufgaben der Städte, und dies wird auf die Dauer nicht tragbar sein.

Die Stellung der Angestellten in der Wirtschaft unterscheidet sich auch in anderer vielfacher Hinsicht von der des Hand- I arbeiters. Die Tarifverträge für Angestellte ühren eine große Zahl von Beschäftigungsarten auf. Diese sind meistens in vier oder fünf I Gruppen zusammengefaht. Man kann daraus die Verschiedenartigkeit der Angestelltentätigkeit ersehen. Selbst die Tätigkeit, die man gemeinhin I als schematische Arbeit bezeichnet, ist sehr ver- chiedenartig und bedarf der individuellen De- I Handlung.

Der Stand der Angestellten ist in neuester Zeit I Gegenstand wissenschaftlicher ülntersu» I ch u n g e n. Die Angestelltenverbände haben über die Angestellten zahlreiche SchAften herausgege- I ben. Anfang des Jahres 1929 haben verschiedene Verbände wirtschaftliche Erhebungen bei ihren Mitgliedern vorgenommen. Es liegen darüber zur Zeit nur Teilergebnisse vor. Zweifellos wer­den aber die Endergebnisse, die in umfangreichen Schriften dargelegt werden, von großem Inter- I esse sein.

Interessant ist es, über die Herkunft der An­gestellten einiges zu erfahren. Aach einem Teil- I ergebnis der Erhebung des Gewerkschaftsbundes der Angestellten stammt die größte Zahl der An­gestellten aus den Kreisen der Handwerker, Ge­werbetreibenden und kleinen Kaufleute. An zwei- I ter Stelle kommen die Arbeiter, an dritter Stelle die Angestellten und an vierter Stelle die Be­amten. Die Angestellten, die aus dem Kreise der Landwirtschaft stammen, spielen nach dieser Fest- I stellung gar keine Rolle; ihre Zahl ist eine ver­schwindend kleine, es sind nur 2 bis' 3 Prozent.

Die Angestellten streben danach, die Grund­lagen des Berufes zu sichern. Sie müssen dies tun, da wie schon gesagt sie einen neuen Stand darstellen, der sich erst den Raum schaffen muß, innerhalb dessen eine Siche­rung und Ausbreitung möglich ist. Abgesehen von der Sicherung der Stellung durch Gesetze, der auskömmlichen Bezahlung durch Tarifverträge trachten die Angestellten danach, Einrichtungen .zu schaffen, die eine Sicherung für Rotfälle und vornehmlich für das Aller bieten. Diesem Zweck dient die Angestelltenversicherung, die heute ! Renten bis zu 125 Mk. gewährt. Diese Rente erhalten aber nur diejenigen, die in den höheren Klassen von Anfang an versichert sind. Sie werden sich steigern infolge längerer Dauer der Beitragszahlung. Die Angestelltenverbände haben für ihre Mitglieder noch Zusahversicherungcn ge­schaffen und geben ihren Mitgliedern bei Er­reichung des 60. bzw/ 65. Lebensjahres nach län­gerer Mitgliedschaft ein Altersruhegeld. Außer­dem haben die Verbände verschiedene andere älnterstühungseinrichtungen, die gegen die Rot­fälle des Lebens schützen sollen, wie Hinter- bliebenengcld. Auch gibt der Gewerkschaftsbund der Angestellten seinen weiblichen Mitgliedern bei Verheiratung eine Berheiratungsbeihilfe.

Der Angestelltenberuf galt vor Zähren als der zukunftsreichste. Es haben sich ihm viele zu- gewandt. 3n den letzten Jahren hat sich diese Ansicht geändert. Das Gespenst des stellenlosen älteren Angestellten hat vielen Eltern vor Augen geschwebt, und sie haben ihren Sohn einem an­deren Berufe zugeführt. Eine gewisse Lleber- flutung des Angestelltenberufes ist vorhanden. Sie hat die verschiedensten Ursachen. Trotz alle­dem bietet auch heute noch der Angestelltenberuf Aussichten. Wissen, Können und Streben eröff­nen Aussichten. Die modernen Spezialgeschäfte brauchen erste Kräfte mit guter Allgemeinbildung, hervorragenden Fachkenntnissen, guten Umgangs- formen, geschicktem Benehmen, Redegewandheit. Auch Großhandel und Industrie brauchen tüchtige Kaufleute.

Eine große Gruppe unter den Angestellten bilden die Reisenden. Sie alle müssen, wenn sie Geschäfte machen wollen, hervorragende Kauf­leute sein. Sie müssen alle guten Eigenschaften besitzen, wenn sie ein Geschäft machen wollen, und es besteht gar kein Zweifel, daß trotz aller Hemmnisse und aller Schwierigkeiten die deutschen Reisenden es verstehen werden, den deutschen Produkten immer neue Absatzmärkte zu erschließen, fei es im Inland, fei es auf dem Weltmarkt.

wie immer wieder neuer Zuwachs aus dem Handwerk in die Beamtenlausbahn flieht. Ander­seits aber, wie viele Beamten, auch solche höhe- der Kategorien, ihre Söhne und Töchter dem Handwerk zuführen. Sollte es da tatsächlich nicht möglich sein, in der Wechselwirkung dieser Be­ziehungen bei einigermaßen gutem Willen zu einer gerechteren Beurteilung der beiderseitigen Lebensnotwendig- leiten zu kommen?

Man soll sich bemühen, auf beiden Seiten mit Ruhe und Sachlichkeit diese Frage zu be­handeln, und vor allem aber solche Entgleisungen vermeiden, wie sie einem Handwerker in einer Wahlzeitung anläßlich der Mainzer Stadtrats­wahlen passiert sind, die in Beamtenkreisen mit Recht eine sehr scharfe Erbitterung auslösen

bürg, die 1924 gegründet wurde; ihr folgte als ausgedehnter privatrechtlicher Verband 1925 die Deutsche Dau- und Siedlungsgemeinschaft e. G. m. b. H. Darmstadt, die auf zinslosem System auf­gebaut ist.

Das Kernproblem des ganzen Dausparens ist jedoch zu sehen in der Frage des offenen oder geschlossenen Systems. Dei dem offe­nen System sparen sämtliche Sparer derselben Dausparkasse in einen Topf, d. h. die heute er­folgenden Einzahlungen neu hinzutretender Mit­glieder kommen in vollem Umfange den früheren Sparern nach Maßgabe ihrer Reihenfolge zu­gute. Dei vielen Dausparkasfen wird noch von den neueintretenten Mitgliedern die Vorweg«

Käuferschicht. Man denke weiter an die große Zahl der Bauhandwerker, die sowohl in Staat, wie Kommunen in steter Verbindung mit dem Daubeamtentum stehen, an die Referenten für gewerbliche Angelegenheiten in Staat und Kom­munen, die laufend Verkehr mit den handwerk­lichen Organisationen unterhalten, an die Be- russbcratungs- und Arbeitsämter, die Wohl- ahrtsbehörden und sozialen Anstalten, die in teter Fühlung teils persönlich, teils in Deiräten und Ausschüssen mit dem Handwerk stehen. Un- endlich viele Möglichkeiten gibt es doch, hierbei sich gegenseitig auszusprechen, geg e n- eitig Verständnis für die eigene De- rufstätigkeit zu gewinnen. Weiter soll nicht , ............. "n<-

öaran vorbeigegangen werden, daß unendlich meinhell, unserem Volksganzen von höchstem viele Deamten aus Handwerkskreisen kommen, | Ruhen sein kann.

Handwerk und Vausparkasien.

Von Or. £. Reis, Syndikus der Handwerkskammer-Nebenstelle Friedberg.

Der Daulustige der Vorkriegszeit sparte hel feiner Sparkasse mit der allgemeinen Zielsetzung, Geld zurückzulegen. Entstand mit der Bildung des Sparguthabens der Wunsch, ein Wohnhaus zu bauen, so erhielt er von seiner Sparkasse eine erste und von privater Seite mühelos eine zweite Hypothek, womit meistens das Bauvorhaben ge­sichert war. Diese Derhältnisse haben sich durch die Kriegs- und Inflationszeit wesentlich ver­schoben, das Sparkapital etwa 2025 Mil­liarden bei den Sparkassen war durch den ra­piden Währungszerfall in ein Richts zerflossen und muh erst nach und nach wieder angesammelt werden.

Das Wohnungsbauproblem der Rachkriegszeit ist nicht eine einseitig be­stimmte, bauberufliche Angelegenheit, sondern ein Werk, das nur durch gemeinschaftliches Wirken aller Wirtschafts- und Volksgruppen gelöst wer­den kann, und es gipfelt heute weniger in der technischen als in der Finanzfrage, zumal die Versuche zur Verbilligung des Bauens eine gewisse Grenze erreicht haben. Rach vorsichtiger Schätzung ist zur Auffüllung des Wohnungs­marktes bis etwa 1935 ein jährlicher Baugeld­bedarf von 2.5 Milliarden erforderlich. Aus­schlaggebend bleibt im Augenblick die Knappheit und Verteuerung des Baukapitals, das aus pri­vaten Quellen nur spärlich fließt, während die öffentlichen Zuschüsse stark vermindert sind, zu­mal die Städte und Kommunen oft schon für ein oder mehrere Zähre darüber verfügt haben.

Angesichts dieser Tatsachen verdient die Bau- sparbewegung eine sorgfältige Beachtung, das sogenannte kollektive Bausparen, d. h. die auf gemeinsamem Zusammenschluß be­ruhende Art des Sparens zum Zwecke der An­sammlung von Kapital für Wohnbauten, mit deren praktischer Durchführung sich die Bau­sparkassen befassen. Zn Deutschland kennt man die Bausparbeweguna im neueren Sinne erst seit 1924, gleichwohl hat die junge Bewe­gung in den wenigen Zähren bis heute schon etwa 200 Millionen an Hypotheken für den Woh­nungsbau zur Verfügung gestellt. Der Bau- sparer der modernen Bewegung ist bewußter Zweck- und Kollektivsparer.

Die Bausparkassen sind weder eine neuzeitliche Erscheinung, noch eine deutsche Erfindung, viel­mehr ist ihre Heimat England und die Vereinig­ten Staaten. Welche Bedeutung diese sog.Buil- i ding societies in England haben, geht daraus hervor, daß dort 1086 bestehende Bausparkassen von 1918 bis heute etwa 7 Milliarden Hypo­theken für den Wohnungsbau ausgegeben haben. Sie sind nach ihrer heutigen Entwicklung mehr mit unseren Realkredit-Znstituten zu vergleichen, die neben der Hergabe von Baudarlehen auch das Hypothekengeschäft mit fremden Kreditneh­mern pflegen.

Man kann zwei Gruppen von Bausparkassen unterscheiden: Die auf dem Gedanken des zins­losen Systems aufgebauten, und die Bauspar­kassen, welche in Anlehnung an die herrschende Wirtschaftsauffassung für Einlagen Zinsen geben und für Darlehen Zinsen nehmen. Dem zins­losen System liegen zweifellos gute Zdeengänge I zugrunde, die ganz allgemein darauf hinaus- I laufen, den Zinswucher zu beseitigen, während es zum mindesten zweifelhaft ist, ob ein derar­tiges zinsloses System sich innerhalb einer Wirt­schaft behaupten kann, die auf dem Gedanken aufgebaut ist, daß die Zur-Derfügung-Stellung eines Kapitals eine Leistung ist, welche die Gegenleistung in Form von Zinsen bedingt. Eins ist sicher, daß die auf dem zinslosen System auf- gebaute Sparkasse in einer zinsmäßigen Wirt- I schäft in Verbindung mit den Geldquellen vcr- I liert, welche das Zinfennehmen und -geben für I richtig halten.

Die zinslosen Bausparkassen haben in ihren ersten Anfängen das Moment des gerechten Aus­gleichs für diejenigen Sparer, die erst später zum Bauen kommen, außer Acht gelassen, dann aber zur Erzielung des Ausgleichs zwischen dem ersten und letzten Sparer eine Ausgleichszahlung geschaffen, was in Wirklichkeit die Bankerott­erklärung des zinslosen Systems bedeutet.

Ein umftrituneä Kapitel ist auch die Rang­folge bei der Zuteilung, und hier besteht ein erhebliches Durcheinander und Rebeneinander von Systemen, wie z. D. das Kennziffemsystem, wobei

Die Angestellten sinh erst durch die industrielle Entwicklung Deutschlands ein großer Stand ge­worden. Sie haben sich innerhalb kurzer Zeit mehr als verdoppelt. Rach der Berufszählung 1907 und 1925 haben sich die Angestellten um 133 Prozent vermehrt. Die gleiche Feststellung hat die Angestelltenversicherung gemacht. Zn den Denkschriften zur Schaffung der Angestelltenver- sicherung wurde die Zahl der Angestellten auf 1,5 Millionen geschätzt. Die Auszählung der Versicherungskarten Anfang 1913 ergab jedoch 1,7 Millionen Angestellte. Rach dem Jahres- bericht 1928 gehörten der Angestelltenversicherung 3,3 Millionen Angestellte an.

Die Angestellten nehmen eine Stellung zwischen Arbeitgebern und Handarbeitern ein. Diese Sonderstellung ist seit Zahrzehnten auch in den verschiedensten Gesehen verankert. Das Bür­gerliche Gesetzbuch enthält eine Reihe von Sonderbestimmungen über den Dienstvertrag der Angestellten. Das gleiche trifft zu für dasHan - delsgesehbuch. Eine besondere Anerkennung des Standes der Angestellten geschah durch Die Schaffung derAngestelltenverficherung, durch das Gesetz vom 23. Dezember 1911, welches am 1. Januar 1913 in Kraft trat. Aber auch in neuester Zeit ist die Sonderstellung der Angestellten gesetzlich anerkannt wor­den. Bei der Schaffung desBetriebsräte- gef ehes im Jahre 1920 ist neben Arbeit­gebern und Handarbeitern der Ange- st eilten st and als ein gleichberechtigter Stand anerkannt und im Gesetz verankert wor­den. Der Berichterstatter für das Betriebsräte- gefetj in der Rationalversammlung, Reichstags­abgeordneter Gustav Schneider, hat mit Recht auf die besonderen Belange der Angestellten und die besondere Stellung, die der Angestellte in der Wirtschaft einnimmt, hingewiesen. Das Betriebsrätegesetz sieht besondere Gruppenräte vor für den Angestellten und Arbeiter, und es kann gesagt werden, daß die Schaffung besonderer Angestelltenräte sich bewährt hat. Die meist wesentlich anders gearteten Arbeitsbedingungen der Angestellten, sowie die wirtschaftliche Lage derselben und die besonderen gesetzlichen Be­stimmungen erforderten eine Behandlung durch Standesangehörige.

In der neuesten Zeit ist die Sonderstellung der Angestellten anerkannt worden durch das Kün- digungsschuhgefeh vom 9. Juli 1926. Die­ses Gesetz sieht für ältere Angestellte mit län­gerer Beschäftigungsdauer in einem Betrieb eine längere Kündigungsdauer bis zu sechs Monaten vor. Dieses Gesetz stellt eine Abschlagszahlung auf das Verlangen der Angestellten nach einer gesetzlichen Regelung der Wiedereinstellung der stellenlosen Angestellten dar. Das Problem der älteren Angestellten zeigt die Son­derstellung der Angestellten. Für den Arbeiter bedeutet Arbeitslosigkeit ein großes Unglück. Die Erwerbslosenunterstühung kann auch für ihn kein Ersatz für Arbeit fein. Wer zum Nichtstun verurteilt ist und von Unterstützungen leben muß, wird leine wirkliche Lebensfreude aufbringen kön­nen. Immerhin bietet sich für den Arbeiter noch eher einmal die Möglichkeit, durch Rotstands- oder Aushilfsarbeiten vorübergehend Beschäfti­gung zu erhalten und schließlich in den Saison­zeiten für eine längere Zeit Arbeit zu bekommen. Für den Angestellten bedeutet Arbeitslosigkeit noch viel mehr. Er hat höhere Ausgaben für die Wohnung, die er auf Grund seiner bisherigen Stellung innehatte. Er ist auch nicht in der Lage, diese Wohnung abzustoßen, da neue Wohnungen meistens teurer sind und die Umzugskosten nicht getragen werden können. Der Angestellte muß mehr ausgeben für Kleidung, denn wenn er nicht alle Hoffnung auf eine neue Stelle aufgeben will, muß er einen guten Anzug und saubere Wäsche tragen. Er muß sich weiter bilden und kann auch nicht ohne erhebliche Rachteile die Schulausbildung seiner Kinder herabmindern.

Die vom Reich vor Jahren gemachten Er­hebungen über die Lage der stellenlosen An­gestellten hat bis jetzt umfangreiche Denkschriften gebracht, aber noch keine Regelung. Da leider keine Aussichten vorhanden sind, in der nächsten Zukunft die durch Stillegungen, Betriebsumstel- hingen, Fusionierungen usw. abgebauten älteren Angestellten in andere Betriebe wieder einzu­stellen, wird die Zeit früher oder später kommen, in der die gesetzgebenden Körperschaften gezwun­gen find, eine gesetzliche Regelung zum Zwecke der Wiederein st ellung dieser Angestellten in die Wirtschaft vorzunehmen. Es wird für alle gesetzgebenden Körperschaften und die Oeffentlichkeit eine wichtige Aufgabe fein, Menschen, die noch im Vollbesitz ihrer Arbeits­kräfte sind, die kaum das Alter von 30 Jahren überschritten haben, in den Arbeitsprozeß wieder

OieAngestettten - einneuerGtand

Von Armin Geßner, Geschäftsführer des GKies Hessen im GOA.

Verzweiflung gebracht. .

Diese Verhältnisse bedingten eine Einkom­mensverknappung. die in nur allzu zahl­reichen Fällen das Existenzminimum nicht mehr erreicht. Daß hierdurch zunehmende Erbitterung entstehen muß. ist nur zu begreiflich. Rlit Reid wenden sich die Blicke den Kreisen zu. die m festen Einkommens Verhältnissen, in gesicherter Lebensbedingungen stehen. Man glaubt vielfach, daß die Beamtenschaft Hauptschuldiger an den mißlichen Verhältnissen sei, daß die werktätige Bevölkerung mit ihren sauer verdienten Gel­dern ein unnützes Heer Festbcsoldcter unterhalten müsse und in der Hauptsache die Beamten an der Höhe der Steuerlasten schuld seien. Dieser Schluß ist jedoch nicht ganz berechtigt. Es darf nicht vergessen werden, daß, solange es cm geordnetes Staatswesen gibt, die Funktionen von beamteten Personen ausgeübt werden. Reue Ge­setze. vielfach auf Verlangen der Wirtschaft selbst entstanden, bedingten stets die Schaffung neuer Beamtenstcllen. Der verlorene Krieg, die hierdurch entstandenen Verpflichtungen, sowie die Deutschland aufgebürdeten Lasten erzwangen zur Regulierung neuen Dehördenausbau.

Auch der Beamte hat seine Steuern zu entrichten; Einkommensteuer von feinen Bezügen. Hauszins- und Grundsteuer, wenn er Grund­besitzer ist. Vermögenssteuer, wenn er Vermögen besitzt. Ist doch nach der Reichsstatistik das Aufkommen an Einkommensteuer der Festbesol­deten, Beamten, Angestellten und Arbeiter an­nähernd gleich dem der Gewerbetreibenden.

Wieder hat aber auch das Handwerk recht, wenn es sich gegen die Aufblähung der öffentlichen Verwaltungen wendet, so­weit sie über den zur regulären Erfüllung öffentlicher Aufgaben notwendigen Derwal- tungsapparat hinausgeht. Ueberhaupt richtet sich die Erbitterung, meiner Erfahrung nach, we­niger gegen das sog. Berufsbeam­tentum, vielmehr gegen die Schaffung von Beamten st eilen lediglich aus Par­teirücksichten, oder gar um Einrichtungen ins Leben zu rufen, die direkt dem Gewerbe Konkurrenz bereiten, und gegen solche Stellen und Beförderungen, die in der heutigen Zeit als überflüssig angesehen werden müssen. Haben sich doch manche Stadtverwaltungen ge­rade in dieser Hinsicht allerhand geleistet, Dinge, die besonders bei den verschiedenen De- soldungsregulierungen die durch die Rollage der Wirtschaft dringend gebotene Sparsamkeitsrück- sicht vermifsen lassen.

Dazu kommt noch ein weiterer, schwer ms Gewicht fallender Punkt. Richt nur das Hand­werk, sondern auch andere für die Deckung des täglichen Bedarfs notwendige Wirtschallsgrup- pen haben von jeher mit Recht in den Beamten unö Festbesoldeten einen guten und großen Kundenkreis gesehen. Von selbst wurden diesen Kreisen günstige Zahlungsbedingurgen eing^- Täumt. Hat nun die Beamtenschaft zur sog. Selbst­hilfe gegriffen durch Bildung von Beamten- b e z u g s ge n o s f e n s cha f te n, (Beamten- bqnfen, B e a m t e n k a u s u s e rn und dergleichen, in weitem Umfange sich von der freien Wirtschaft losgesagt, dann verriet sie em auffallendes Unverständnis über die wirtschaft­lichen Zusammenhänge, und sie kann sich kaum darüber wundern, wenn die Wirtscha'tskrcise in eine gewisse Kampfstellung gezwungen worden sind.

Auch das Verhalten zahlreicher Beamten gegenüber dem Publikum besonders wird hierbei übet Beamte der Steuerverwaltung ge­klagt ist nicht gerade geeignet, Sympathie zu erwerben. Der Beamte darf nicht vergessen, daß er für die Bevölkerung und nicht die Bevölkerung für ihn da ist.

Wenn alle beamteten Personen von solcher Beschaffenheit und Gesinnung wären, wie sie als Ideal von dem 1. Vorsitzenden des Hessischen Beamtenbundes, Herrn Dr. El, in seinem ArtikelBeamtentum, eine Staatsno twendig- feit" in Rr. 287 desGießener Anzeiger" vom 7. Dezember 1929 geschildert wurden, dann würde sich zweifellos die Stimmung bald bessern. Hieran zu arbeiten, die Vertiefung volkswirtschaftlicher Bildung zu fördern, hat sich der Deamtenbund zum Ziele gesetzt. Es sollten auch alle die Per­sonen, die in Diensten von Wirtschaftsvertre­tungen stehen, es sich zur Aufgabe machen, an der Beseitigung der Kluft rnitzuarbei- ten. Viel wäre schon gewonnen, wenn einerseits die Beamtenschaft sich mehr bemühen wurde, sich in die Lcbensbedingungen des Handwerks und sonstiger Erwerbsgruppen, auch wenn sie nicht direkt dienstlich damit zu tun haben, zu ver-

Handwerk und Beamtentum.

Von Handwerkskammerdirettor Schüttler.

Dem aufmerksamen Beobachter der heutigen Verhältnisse wird es nicht entgangen sein, daß der schon stets zwischen werktätiger Be­völkerung und Beamtenschaft be­stehende Gegensatz sich immer .mehr verschärft hat Fast scheint es, als ob diese Kluft kaum noch zu überbrücken wäre. Und doch muh von einsichtigen Personen immer Wieder der Versuch gemacht werden, eine Ver st and i - gung im Interesse des Gesamtwohles herbei - zuführen, wenn auch an eine völlige Aussöh­nung wohl kaum gedacht werden kann.

Wenn hier das Verhältnis des Hand­werks zum Beamtentum kurz behandelt werden soll, so um deswillen, weil mir die Ein­stellung des Handwerks genau bekannt ist, ich mir aber auch bewußt bin, toiebiele Faden gerade das Handwerk mit der Beamtenschaft verbinden. Etwas mehr Verständnis für die beiderseitigen Lebensbedingungen, etwas Hineinvertiefen in die Zusammenhänge der Volkswirtschaft dürfte die Wege zeigen zur Besserung. _

Gehen wir den Gründen nach, die der bedauernswerten Erscheinung zugrunde liegen, so darf man die derzeitigen wirtschaftlichen Schwie­rigkeiten nicht unberücksichtigt lassen. Der schwere Existenzkampf, verschärft durch die fortgefehtrn Schwankungen der Wirtschaft, die ungeheuren steuerlichen und sozialen Lasten, die Herab» drückung der Kaufkraft, die üblen Zahlungs­gepflogenheiten und anderes mehr haben weite Kreise des Handwerkerstandes an den Rand der