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iit einem entlegenen Teil des Goldgewölbes die mumtft^icrlc Leiche eines fremden Mannes ge­funden worden, die dort schon seit einigen Wo­chen oder gar Monaten gelegen haben muh. Dieser Mann war offenbar schließlich verhun­gert weil er auf der Suche und auf der Jagd nach dem Gold das Zurück versäumt hatte.

Ein Probates Mittel.

(r) Amsterdam.

Aus einer holländischen Garnison wird fol­gendes salomonisches Urteil eines Kompanie- führers berichtet:

In seiner Kompanie befanden sich zwei Re­kruten, die aus demselben Dorfe in dec Provinz Geldcr.'and stammten, sich aoer, wie man so sagt, gegenseitig nicht riechen" konnten. Dei der ge­ringsten Gelegenheit gerieten sie sich in die Haare und verprügelten sich nach Noten. Keine noch so strenge Bestrafung durch den Vorgesetzten schien darin Abhilfe schaffen zu können, und kürzlich standen die beiden Sünder wieder ein­mal mit blauen Augen und blutiggeschlagenen Nasen vor ihrem Hauptmann.

Da kam diesem ein genialer Einfall. Er be­strafte beide mit Fensterpuhen in dec Ka­serne. Aber unter folgenden Veoingungen: beide sollten unter Aufsicht eines Änteroffiziers gleich­zeitig stets an demselben Fenster arbeiten, der eine drinnen, der andere drauhen, so daß sie sich beim Putzen immer gegenseitig ins Gesicht sehen mühten.

Als die beiden Rekruten und Kampfhähne beim dritten Fenster angekommen waren, übe.wältigte sie doch die Komik der Situation, sie platzten beide in lautes Lachen aus und sind seitdem, wenn auch nicht die besten Freunde, so doch verträgliche Kameraden geworden. Sobald sich ein Streitpunkt zwischen ihnen zu erheben droht, genügt es. wenn der eine den anderen fragt: Wir sollen wohl wieder Fenster putzen?" und der Friede ist wieder hergestellt.

Lpielplan der Frankfürter Theater.

Schauspielhaus. Sonntag. 14.Dezember, von 16 bis gegen 18: Einmaliges Tanz-Gastspiel: Therh Schultheis: von 20 bis gegen 23 Ähr: Wie werde ich reich und glücklich? Montag. 15.,

von 20 bis gegen 22 Ähr: Der Mann, den sein Gewissen trieb. Dienstag, 16.. von 20 bis gegen 22 Ähr: Sturm im Wasserglas. Mittwoch, 17., von 20 bis gegen 23 Ähr: Wie werde ich reich und glücklich? Donnerstag, 18., von 19.30 bis gegen 23 Ähr: Geschichte Gottfriedens von Berlichingen mit der eisernen Hand. Freitag, 19.. von 20 bis gegen 22 Ähr: Der Mann, den sein Gewissen trieb. Samstag, 20., von 20 bis gegen 23 Ähr: Wie werde ich reich und glücklich? Sonntag, 21., von 16 bis nach 18 Ähr: Kakadu-Kakadu: von 20 bis gegen 22,30 Ähr: Charlehs Tante.

Opernhaus. Sonntag. 14. Dezember, von 15.30 bis 17.30 Ähr: Hänsel und Gretel: von 19.30 bis 22 Ähr: Das Land des Lächelns. Montag, 15., von 19 30 bis nach 22 Ähr: Aufstieg und Fall der Stadt Mahagonny. Dienstag. 16.. von 19.30 bis nach 22 Ähr: Der Troubadour. Mittwoch. 17., von 19.30 bis gegen 23 Ähr: Zum erstenmal: Viktoria und ihr Husar. Donnerstag, 18., von 19.30 bis gegen 22.30 Ähr: Simone Doccanegra. Freitag, 19., von 19 bis gegen 23.30 Ähr: Tristan und Isolde. Samstag, 20., von 19.30 bis nach 22 Ähr: Der Freischütz.

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Im Namen der trauernden Hinterbliebenen:

Philipp Schattier.

Gott dem Allmächtigen, hat es gefallen, meinen 1 eben herzensguten Mann, den treusoTgendm Vater seiner fünf Kinder, Schwager, Onkel, Schwiegersohn und Neffen

Herrn Johann Eduard Dieringer

im Alter von 46 Janren von seinen langen, schweren, mit großer Ge­duld ertragenen Leiden in die Ewigkeit abzurufen.

In dem Namen aller tieitrauernden Hinterbliebenen:

Frau Ida Dieringer, geb. Bühler.

Gießen, Buddestraße 4, Kassel, Rendsburg. Paris, Lostau.

Die Beerdigung findet Montag, den 15. Dezember, 2 Uhr nachmittags, aut dem Neuen Friedhof statt.

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Heute früh entschlief nach kurzer, schwerer Krank- heit unsere liebe Mutter, Großmutter, Schwiegermutter, Schwester und Schwägerin

Frau Apotheker Elisabeth Schlich, geb. Petri

Allen Verwandten und Bekannten die traurige Mit­teilung,daß unsre liebe,treusorgende Mutter,Schwieger­mutter, Großmutter, Urgroßmutter, Schwester, Schwä­gerin und Tante

Halima Schattier Wwe. Seh. Pirr

heute vormittag 81/» Uhr nach kurzem Leiden im Alter von 72 Jahren sanft entschlafen ist

Ampel Zuglampe Schirmkrone Zugkrone Schirmkrone

Verwandten, Freunden und Bekannten die traurige Mitteilung, daß heute nachmittag 4 Uhr, mein lieber guter Mann, unser treu­sorgender Vater, Schwiegervater, Großvater, Urgroßvater, Schwager, Pate und Onkel

Herr Christian Möser

Weichensteller I. Klasse L R,

im 74. Lebensjahr sanft entschlafen ist

Die trauernder? Hinterbliebenen: Christine Möser, geb. Göbel Familie Ludwig Möser Familie Otto^er Familie Gustav Möser Familie Willi Rau

Wieseck, den 12. Dezember 1930.

Die Beerdigung findet Sonntag, den 14. Dezember 1930, 12'/. Uhr vom Sterbehause, Rabenauer Stiaße 41, aus statt.

___0/718

Im Namen der trauernden Hinterbliebenen:

Frau Dr. E. Däumer, geb. Schlich Hermann Schlich Liesel Stein

Großen-Linden, den 12 Dezember 1930.

Die Beerdigung findet Sonntag, den 14. Dezember 1930, nachmittags 3V4 Uhr vom Trauerhause aus statt

- ______________________________________ 83901

Die Beerdigung findet Sonntag, den 14 Dezember 1930, nachmittags 2 Uhr vom Trauerhause aus statt.

8388D

22.-

32.-

8171D

Für die vielen Beweise herzlicher Teilnahme beim Hinscheiden unseres lieben Entschlafenen, sowie für die trostreichen Worte des Herrn Pfarrers, sagen wir aut diesem Wege unseren herzlichsten Dank.

Im Namen der tieftrauernden Hinterbliebenen:

Elisabethe Hübner Witwe

Wilhelm Hübner jun. und Frau

Gießen, im Dezember 1930.

Bekanntmachung.

Betr.: Die Anbringung von Licht-. Re­klame- und Ausoerkaufsschildern.

In den letzten Monaten wurden zahl- reiche Aushängeschilder und Vorrichtungen ähnlicher Art ohne die erforderliche bau­polizeiliche Genehmioung angebracht.

Ich weise darauf hin, daß auf Grund des Artikels 30 der Allgemeinen Bauordnung und des § 5 der Lokalpolizeiverordnung vom 6. Juli 1888 nach wie vor für jede Einrichtung, die vor die Baufluchtlinie vor- springt, die baupolizeiliche Genehmigung unter Vorlage von Skizzen einzuholen ift In Zukunft wird gegen jede Uebertretuna vorgegangen. 8324C

Gießen, den 12. Dezember 1930.

Der Oberbürgermeister. I. V.: Dr. Hamm.

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Oeffenttiche Sitzung des Amtsgerichts.

Gegenwärtig: Amtsgerichtsdirektor Keller

als Amtsrichter: Juftizinsvektor Spaar als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle.

Gießen, den 25. November 1930.

3n der Privatktagesache des cand. ehern. Lutz Weber in Alsfeld, Privattlägers,

vertreten durch Rechtsanwalt Albrecht in Gießen, gegen

den Redakteur Karl Bremer in wicfeck, Angeklagten, wegen Beleidigung, vertreten durch Rechtsanwalt Ur. Aaron in Gießen, schließen die Parteien folgenden (8404U

Vergleich.

Der Angeklagte erklärt, daß er sich davon überzeugt habe, daß die früher von ihm in derOberhessischen Volkszeitung" vom 12. März 1930, Nr. 60, vertretene Auf­fassung. daß der Privatkläger in dem SchauspielDie heilige Flamme" aus anti­semitischen Tendenzen gepfiffen habe, so­bald Trude Heß aufgetreten sei, nicht mehr aufrechterhalten könne. Er nimmt alle in, dem genannten Artikel genannten Beleidi­gungen, insbesondereRüpeleien eines Gießener Studenten" undarmseligen Verhalten des nationalsozialistischen Stu­denten" mit dem Ausdruck des Bedauerns zurück und verpflichtet sich, binnen einem Monat von heule an eine Abschrift des Vergleichs in derOberhessischen Volks­zeitung" auf seine Kosten an derselben Stelle zu veröffentlichen. Der Prioatkkäger ist berechtigt, eine Abschrift des Vergleichs auf Kosten des Angeklagten binnen einem Monat nach Zustellung derselben einmal im Gießener Anzeiger" und in derOber­hessischen Zeitung" in Alsfeld an derselben Stelle auf Kosten des Angeklagten zu ver­öffentlichen, ferner eine Ausfertigung des Vergleichs dem Rektor der Universität Gießen sowie eine solche der Reformver­bindung Adelphia zu übermitteln.

Die Kosten des Verfahrens übernimmt der Angeklagte, einschließlich der Kosten des Vertreters des Privatklägers. Der Privatkläger nimmt die Prioatklage zurück.

Dorgelesen und genehmigt:

gez.: Keller. gez.: Spaar.

Für die Abschrift:

(L. S.) gez. Spaar, Justizinspektor.

Für die Abschrift:

gez.: Albrecht, Rechtsanwalt.

Bekanntmachung.

Mit Genehmigung des Herrn Hessischen Ministers für Arbeit und Wirtschaft vom 22. Oktober 1930 werden für den Bezirk der Stadt Gießen mit Wirkung vom 1. Ja­nuar 1931 die Mietberechtigungsscheine eingeführt. Unter Hinweis auf die am 22. November d. I. veröffentlichte Anord­nung werden die hiernach anspruchsberech tigten Personen aufgefordert, an den nach­stehend bezeichneten Tagen in der Zeit von 8 bis 12 Ahr ihren Mietberechtigungsschein beim Städtischen Wohnungsamt, Lony- straße 2, abzuholen, und zwar Personen, deren Familiennamen beginnt mit dem Buchstaben: 8145C

AF am Montag. 15. Dezember 1930, GK am Dienstag, 16. Dezember 1930, LR am Mittwoch, 17. Dezember 1930, S am Donnerstag. 18. Dezember 1930, TZ am Freitag, 19. Dezember 1930.

Außer den in der vorerwähnten Anord­nung unter § 2 Buchstabe ae bezeich ueten Personen haben nur solche dringend geführte Wohnungsuchende Anspruch aus einen Mietberechtigungsschein, die vor dem 1. Januar 1929 beim Wohnungsamt ge­meldet sind. Wohnungsuchenden, deren Ge­such seither nicht als dringend geführt wor­den ist, die sich jedoch bereits vor dem 1. Januar 1929 gemeldet haben, steht es jederzeit frei, schriftlich die Dringlichkeits­erklärung ihres Wohnunasgesuchs und Ausstellung eines Mietberechtigungsscheins beim Städtischen Wohnungsamt zu bean­tragen.

Gießen, den 7. Dezember 1930.

Der Oberbürgermeister. I. D.: Dr. Hamm.

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