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Oie Jagd im April

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Redaktion.

5 17 Uhr. Samrlog

SUNUCHT GESELLSCHAFT AA MAHHHLIM

Amtsgericht Gießen.

Gießen, 4. April.

3n der Nacht vom 15. auf 16. November v. 3. verging sich ein später Gast, nachdem er seine Erwerbslosenunterstühung vertrunken hatte, ge­legentlich des Feierabendbietens in einer hiesigen Wirtschaft in gemeinen Ausdrücken den Polizei- Wachtmeistern gegenüber, nannte sie auf der Straße Bluthunde u. dgl. m. Er lärmte fortgesetzt und verweigerte auf Befragen seinen richtigen Namen. Deshalb sollte er, da er gutwillig nicht ging, mit zur Wache genommen werden. Er widersetzte sich aber dem Transport, indem er u. a. dem einen Polizeiwachtmeister heftig wider das Schienbein trat und sich an einem Zaun festhielt, von dem er nur mit Hilfe eines Gummi­knüppels entfernt werden konnte. Wegen der Deamtenbeleidigung erhielt der Angellagte, der

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1 Uns vorliegentm Marburg Minen- n d" heben lvir fol» Würdigung Wilhelm tage, einen Aussatz mdgrasen Carl von Dr. Gustav Struck in der Mein Ga- Ochsenms" von Dr. Der Napoleon" von Dercinsnachrichten, dien, Mitteilungen f)id)te unl> QanM» putschen Mv- ünbetomviti von Dr. Arthur hüb- StzovenhauerL aus it. Ein lange« Ge- Philosophen Morin ! ist vor allem des- :r Schopenhauer das 1 Hegel spricht, über gegen'ihn und über ung des Hegelschen e Abhandlung von l Zuhkotv-Schopen- ssen. Dr. Gutzkow, altungen cm Häus­chen Artikel, > at erscheinen lav nhauers so heraus- t ,u einem Prozess Ligen, die kein Ter« »n Dhilo ophic ha' w®

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Berliner Börse.

B e r l i n. 9. April. (WTB. Funkspruch.) Nach­dem es gestern abend hauptsächlich auf politische Momente recht schwach war, lag der heutige Frühverkehr völlig geschäftslos und abwartend.

betrunken und offensichtlich aufgehetzt worden war, eine nicht unbedeutende Geldstrafe und wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt in Verbindung mit Körperverletzung eine Gefäng­nisstrafe von einer Woche. Wegen Widerstands war er vorbestraft gewesen. 3m Oktober v. 3. war ein 3äger von einem Radfahrer, der kurz vorher einen Schuß gehört hatte, beobachtet wor­den, als er mit einem 3agdgewehr aus einem Waldrande kam. über einen die 3agdgrenze bildenden Weg auf sein 3agdgebiet ging, dort einen geschossenen Hasen aufhob und den näm­lichen Weg zurücknahm. Der Waldrand gehörte nicht zum 3ogdgebiet des 3ägers, der behaup­tete, sein Standort sei auch nicht dieser, sondern, der obengenannte Weg gewesen. Der Augenzeuge blieb aber fest bei seiner beschworenen Aussage, so daß feststeht, daß der Angeklagte ohne Be­fugnis fremdes 3agdgebiet außerhalb des öffent­lichen zum gemeinen Gebrauch bestimmten Wegs in 3agdausrüstung betreten hat. Wegen Heber- tretung des § 368 pos. 10 StGB, erhielt der 3äger eine mäßige Geldstrafe. Ein Autofahrer sah auf seiner Fahrbahn vor sich auf der rechten Seite ein Fuhrwerk stehen und gleichzeitig ein solches ihm auf der Fahrstraße entgegenkommen, so daß diese beengt war. Er versuchte, zwischen beiden noch durchzufahren, kollidierte aber dabei mit dem einen Fuhrwerk. Diese Kollision hätte er vermeiden müssen und auch können, wenn er noch langsamer gefahren wäre, als er gefahren ist oder vielmehr, wenn er das lieberholen ganz unterlassen und hinter dem stehenden Fuhrwerk gewartet hätte, bis das andere an ihm vor­übergefahren war. Sein Verhalten verstieß gegen die einschlägigen Fahrvorschriften und trug ihm eine Geldstrafe ein.

Aus dem Amtsverkündigungsblatt.

Das Amtsverkündigunasblatt Nr. 26 vom 8. 2lpril enthält: Feuerlöschwesen im Kreise Gießen. Die Ausstellung von Duplikat- Arbeitsbüchern. Den Schuh der 3nheidener Wasserquellen und der zugehörigen Leitung«- anlagen. Landwirtschafts künde. Hebersred­

meister wurde genehmigt. Der Bade- betrieb in der neuen Schule soll vor den Osterfeiertagen wieder eröffnet und bis auf wei« teres jeden Freitag und Samstag durchgeführt werden. Die Vertretung nahm Kenntnis da­von, daß die Aufsichtsbehörde der vom Ge­meinderat getätigten nochmaligen Wahl des Wilh. Depperling als Nachtwächter für Krofdorf die Genehmigung wiederum versagt hat. Eini­gen Stundungsanträgen für Gemeindcabgaben wurde je nach Lage des Falles teils entsprochen, tteils erfolgte Ablehnung.

O Niederkleen, 6. April. Dieser Tage fand hier im Schulhause eine Handarbeits­ausstellung der hiesigen Volksschülerinnen statt, die sich eines zahlreichen Besuches nicht nur aus Kreisen der Elternschaft, sondern auch durch die übrigen Gcmeindeeinwohner erfreute. Auch die Mitglieder des Schulvorstandes waren zu der Ausstellung eingeladen und erschienen. Ebenso besichtigten die Teilnehmerinnen des zur Zeit in der hiesigen Gemeinde stattfindenden Kreiswanderhaushaltskurses mit ihrer Lehrerin, Fräulein Adam, die Ausstellung. Die Hand­arbeitslehrerin, Frau H a u b , welche den Hand­arbeitsunterricht für die hiesige sowie für die Nachbargemeinden Ebersgöns und Oberkleen schon lange 3ahre erteilt, zeigte in der Aus­stellung, was die Mädchen der Volksschule trotz ihres lugendlichen Alters im Handarbeitsunter­richt schon alles lernen und zu leisten vermögen. Don den Besuchern konnte man nur Worte lobender Anerkennung hören.

Heberall knospt und sprießt es. 3n sattem Grün stehen die Saaten, Geisblatt und wilde Stachelbeere zeigen die ersten Blättchen, der Huflattich schmückt Dämme und Halden, am Sonnenhang locken blaue Veilchen, im Wald düstet Freund Seidelbast hyazinthengleich und Lerchensporn, Anemone und Schlüsselblume blühen auf, ehe der Schatten der Laubbäume sie trifft. Der Vögel Sang erfüllt die Luft, und eifrig tragen die Krähen Neisig und trockenes Gras zum Nistbaum.

3m Gebirgswald singt im Morgengrauen der balzende Auerhahn sein eigentümliches Liebes­lied.

3n Heide und Moor wirbt der Birkhahn beim ersten Lerchenjubel um die Gunst der Hennen.

Des Fasanenhahnes rauher Balzruf kün­det das Frühjahr. Die Hennen aller Wild- huhnarten beginnen mit ihren Gelegen.

Die 3agd auf die Waldschnepfe ging mit Monatsbeginn in Hessen zu Ende, während der Vogel mit dem langen Gesicht in Preußen noch bis zum 15. schützbar ist. Zurückhaltung scheint aber in unseren Breiten geboten. Denn wiederholt wurden bereits Ende März vollstän­dige oder schon bebrütete Schnepfengelege an­getroffen.

Wer nasse Fütze nicht scheut, kann in sumpfigen Wiesen Sumpfschnepfen oder Bekassinen ja­gen oder sich an ihrem Dalzflug erfreuen, der sie alsHimmelsziegen" mit meckernden Lauten emporsteigen läßt.

Allem übrigen Nutzwild außer den wehrhaften Sauen hat der Gesetzgeber seinen Schuh an­gedeihen lassen, aus daß es in Ruhe setzen, legen, brüten und seine 3ungen grohziehen kann.

Der Rothirsch hat abgeworfen, und starke Hirsche beginnen bereits, ihren Kopfschmuck zu erneuern. Salzlecken üben gerade jetzt eine un­widerstehliche Anziehungskraft aus.

Das Schwarzwild findet leicht feine Aesung. Starke Keiler führen als Einzelgänger ein zurückgezogenes Leben, indes die Bachen sich im tiefen Tann ihres Mutterglückes als besorgte und wenn es sein mutz mutige Mütter erfreuen.

3n sonnigen Vorhölzern und in FeldeSnähe steht das Rehwild. Zu allen Zeiten können wir es auf den lockenden Wintersaaten beob­achten. Auch im Wald bieten ihm die allenthalben sprießenden Gräser bald reiche Aesung. Weiß leuchten die Fegestellen der Böcke, und zahlreiche Plähstellen im alten Laub verraten die Wechsel des Waldfreiherrn, die jetzt noch regelmäßig eingehalten werden, gute Gelegenheit, für den demnächst beginnenden Abschuß Spreu und Wei­zen zu scheiden. Leider bringt der Liebergang zu verstärkter Grünäsung gerade dem Rehwild häu­fig Verluste. Wo es noch nicht geschah, suche man das Wild daher an die Aufnahme von Salz zu gewöhnen, das auf die Derdauungstätigkeit eine sehr starke Wirkung ausübt.

3unghasen finden sich allenthalben, be­günstigt von dem seitherigen Witterungsverlauf. Sollen sich die günstigen Aussichten auf einen guten Hasenbcfatz verwirklichen, so kommt es nun darauf an, der kleinen Mümmelmänner größte

lung schulpflichtiger Kinder bt andere Gemeinden. Dienftnachrichten.

* Die Gemeindeumlagen und die Gonder« gebäudesteuer für die Rechnungsjahre

1929 und 1930.

Mit der Erhebung der endgültigen Umlagen und der endgültigen Sondergebäudesteuer der Gemeinden, Kreise und Provinzen Im Rech­nungsjahr 1929 sowie mit der Erhebung der Umlagen und der Sondergebäudesteuer vom Rechnungsjahr 1930 an besassen sich die Amts­blätter Nr. 4 und 5 des hessischen Ministerium» des 3nnern vom 27. Februar und 1. März 1930. Daraus ergibt sich, daß nach Feststehen der Der- anlaaensergebnisse für das Rechnungsjahr 1929 in allen Gemeinden, Kreisen und Provinzen nach­träglich eine endgültige Grundsteuer, Ge­werbesteuer und Sondergebäudesteuer unter Zu­grundelegung der für das Rechnungsjahr 1929 lepgestelllen Steuer werte beschlossen und erhoben werden muß. Eine Ausnahme hiervon wird von dem Ministerium des 3nnern nicht zugestanden, da sie den gesetzlichen Bestimmungen widerspre­chen würde. Bei der Sondergebäudesteuer haben die Gemeinden und Gemeindeverbände zwei Steuersätze zu beschließen, einen höheren und einen niederen. Hiernach können Gemeinden und Gemeindeverbände zusammen im Höchst­fall erheben: a) für bebauten Grundbesitz mit einem Friedenswert von über 7000 Mark einen Steuersatz von 47,93 Pf. auf je eine Mark endgültiges staatliches Sondergebäudesteuerfoll 1929; b) für bebauten Grundbesitz mit einem Friedenswert von nicht mehr als 7000 Mk. einen Steuersatz von 54,90 Pf. auf je eine Mark end­gültiges staatliches Sondergebäudesteuerfoll 1929. Kreis und Gemeinden haben sich in diese Steuer­sätze in dem gleichen Verhältnis zu teilen wie bei der vorläufigen Sondergebäudesteuer 1929. Das Ministerium empfiehlt, die Beschlüsse über die Höhe der endgültiaen Steuersätze 1929 gleich­zeitig mit den Beschlüssen über die Höhe der vorläufigen Steuersätze 1930 und so zeitig her­beizuführen, daß in der Erhebung der ersten Rate der vorläufigen Steuern für 1930 keine Verzögerung eintritt. Solange daS Steuer- vereinheitlichungsgesey des Rei­ches vom Reichstag nicht verabschie­det ist werden auch über daS Rech­nungsjahr 1929 hinaus in jedem Rechnungsjahre zunächst borläufige und am Schluffe des Rechnungsjah­res nach Feststellung der für dieses Steuerjahr in Betracht kommenden Steuerwerte endgültige Steuern er­hobenwerden.

Was nun die Umlagen und die Sonder­gebäudesteuer für daS Rechnungsjahr 1930 be­trifft, so ist bei der gespannten Arbeitslage der Finanzämter nicht damit zu rechnen, daß die Veranlagungsergebnisse, die dem AuSschlag der endgültigen Umlagen und der endgültigen Sondergebäudesteuer der Gemeinden, Kreise und Provinzen im Rechnungsjahr 1930 zugrunde zu legen sind, zu Beginn des Rechnungsjahres 1930 schon vorliegen werden. Es muß daher wie in den Vorjahren auch für daS Rechnungsjahr 1930 den Gemeinden und Gemeindeverbänden die ge­setzliche Möglichkeit gegeben werden, vorläufige Steuern zu erheben. Diese Möglichkeit ist durch das hessische SteuervorauSzahtungsgeseh vom 10. Dezember 1929 geschaffen worden. Die Fest­setzung der vorläufigen Gemeinde-, Kreis- und Provinzialsteuern vom Grundvermögen d. h. Ge­bäude und Bauplätze und land- und forstwirt­schaftlich genutzten Grundbesitz erfolgt auf der Grundlage der jeweils für das Vorjahr fest­gestellten Steuerwerte. Die Festsetzung der vor­läufigen Gewerbesteuer erfolgt entsprechend auf der Grundlage des jeweils für das Vorjahr festgestellten Gewerbekapitals und Gewerbe­ertrags. Die Festsetzung der vorläufigen Eon- dergebäudesteuer 1930 für die Gemeinden und Kreise erfolgt auf der Grundlage des jeweils für das Vorjahr festgestellten Steuerwertes. Die Gemeinden und Gemeindeverbände haben auch hierbei wieder zwei Steuersätze zu beschließen, einen höheren und einen niederen mit den oben angegebenen Sätzen. 3n Anbetracht des starken Steuerdrucks, der zur Zeit auf der Bevölkerung lastet, ist daraus zu achten, daß die Steuersätze nicht höher bemessen werden, als zur Abdeckung des älmlagenbedarfs unbedingt erforderlich ist.

Oberheffen.

Glockenweihe in Trais-Lorloff.

Trais-Horloff. 8. April. Am Sonntag yurbc unser neue» aus drei Glocken bestehendes feläutc feierlich eingeweiht. Kaum vermochte dos Gotteshaus die Festgemeinde auS den drei Airchlpielsgemeinden Trais-Horloff. 3nheiden und Utphe zu fassen. Der Festgottesdienst wurde durch Orgelvorspiel und einen mehrstimmigen Thor des Gesangvereins 3nheiden unter Leitung von Lehrer Mühl eingeleitet. Alsdann nahm Pfarrer G ö r i ch, Bellersheim, die Weihe der Glocken vor, worauf die Gemeinde stehend zum erstenmal den Klängen deS neuen Geläutes lauschte. 3n seiner Festrede, der er den Text »ugrundelegte: ,.O Land, Land, Land, höre des Herrn Wort!" knüpfte Pfarrer Gör ich m sehr feinsinniger Weise an die 3nschriften der drei Glocken an. Die größte ist Ersatz für die große 1917 an die Heeresverwaltung abgelieferte und trägt die Zuschrift:Den Gefallenen. 3ch gab mein Erz, fie gaben ihr Herz." Sie möge die Gemeinde mit ihrem Geläut stets an die christ­liche Opferbereitschaft mahnen. Die zweite Glocke trägt dieselbe Zuschrift wie ihre nunmehr umge- gosfene Vorgängerin:Geb Gott die Ehre!", und solle durch ihren ehernen Mund die Christen daran erinnern, daß sie alles, sei es Liebes oder Leides, aus Gottes Hand hinnehmen. Die Beschriftung der kleinsten Glocke lautet:Bete und arbeite! Gerade diese Mahnung tue un­serer Zeit besonders not, da jede Kultur ohne religiöse Durchdringung schließlich morsch und brüchig werde. Als würdigen Abschluß trug der Gesangverein 3nheiden den ChorDas ist der Tag des Herrn" vor. Die drei Glockeninschriften stammen noch von dem kürzlich entschlafenen Pfarrer unseres Kirchspiels, der leider die Weihe nicht mehr erleben durfte. So ist die eine Lücke wieder ausgefüllt, aber eine andere Dafür gerissen. Das neue Geläute, das aus Bronzeglocken be­steht. wurde von der Firma Dinker in Sinn geliefert. Es muh den drei Gemeinden des Kirch- svielS als eine Tat hoch angerechnet werden, dah sie trotz der Belastung durch Pfarrhaus- ucubau und Kirchenrenovierung aus freien etüden an die Beschaffung eines neuen würdigen Geläutes herangingen.

Preußen.

Instandsetzung her Marburger Eiisadelhkirche.

WEN Marburg, 7. April. In der letzten Zeit fanden hier mehrfach behördliche Besichtigungen der Elisabethkirche statt. Wie man hört, handelt es sich um projektierte umfangreiche Instand- setzungsarbeiten, wie Neuanstriche, Neuster richtuug des Lettners, der Kanzel, der Orgel und des Sarkophags der heiligen Elisabeth, deren 600. Todes, tag am 19. November 1931 begangen werden kann. Auch die Glockenfrage, die vor einigen Jahren die Gemüter vielfach erregte, dürfte dabei wieder aufgerollt werden. Der Kostenpunkt soll sich auf rundlö0000Mark stellen. Die Elisabethkirche, deren Grundsteinlegung sich in fünf Jahren zum 600. Male jährt, wurde im vergangenen Jahre allein von über 20 000 Fremden besichtigt. Es soll Vorsorge getroffen werden, daß sie auch Sonntags zu jeder Zeit für fremde Besucher offensteht.

Kreis Wetzlar.

Krofdorf, 7. April. Als Stellvertreter für den feit einigen Wochen vom Amte suspendierten Pfarrer Bausch von dem Kirchspiel Krosdorf- Gleiberg-Kinzenbach ist vom Konsistorium in Koblenz vom 1. April ab Hilfsprediger Wiebel von Barmen ernannt worden. Bislang führte Pfarrer Lic. Müller aus Dutenhofen die Pfarrgeschäfte für die Gemeinden Krofdorf- Gleiberg und Plärrer Hei der aus Dorlar für die Gemeinde Kinzenbach. Dieser Tage ver­anstaltete die vor einiger Zeit gegründete Feuerwehr kapelle unter Leitung von W. Re eh in der hiesigen Turnhalle ihr erstes öffentliches Konzert und bestand dieFeuer­probe" in bester Weife. Die Zuhörer folgten den einzelnen Darbietungen eines gut zusammen- gestellten Programms mit großer Spannung und kargten nicht mit Beifall, so daß eine Reihe Zu­gaben gegeben werden mußte. Die Einnahmen des Abends kommen, im Hinblick auf die Feuer- schuhwoche in der Zeit vom 27. April bis 4. Mai d. 3.. der Freiw. Feuerwehr und der Arbeiter- Eamariterkolonne zur Anschaffung notwendiger Geräte zugute.

Krofdorf, 8/ April. 3n der letzten Sitzung der Gemeindevertretung von Krofdorf- Gleiberg wurde folgendes verhandelt: Für die beabsichtigte Quellenfassungserweite- tung der Wasserleitung beschloß die Vertre­tung die Aufnahme einer Anleihe, die mit jähr­lich 10 Prozent zu tilgen ist. Die Dohrversuche in dem Wiesengelände am Launsbacher Wald sind im Gange und haben zum Erfolge geführt. Es soll in Kürze eine automatische Pumpe in Be­trieb gesetzt werden, um den Erfolg der Bohr­arbeiten einwandfrei messen zu können. ließet die Stundungsanträge für G e m e i n d e g e f ä l 1 e will die Gemeindevertretung von jetzt ab in öf­fentlicher Sitzung beraten und beschließen. Dem Antrag eines Landwirts, einen im Distrikt Graben acker an seinem Grundstück vorbeiziehen­den Graben Verfüllen zu können, stimmt die Vertretung zu, wenn bei der Verfüllung durch Drainageanlage für genügenden Abfluß des Was­sers gesorgt wird und wenn ferner die hiesige Ent- und Bewässerungsgenvslenschaft ihre Zu­stimmung gibt und die Wassetpvlizeibehörde die Genehmigung erteilt. 3n der Gleiberg et Straße vor der neuen Schule sollen Pflasterarbei­ten ausgeführt und diese Arbeiten jetzt aus­geschrieben werden. Der Verkauf eines Po­stens Stammholzan einen hiesigen Schreiner-

Feinde: Krähen, Wiesel, Katzen und Hunde kurz zu halten.

Die Feldhühner sind gepaart und schreiten zum ®dege. 3e mehr Deckung das Revier dafür bietet, um so besser für fein Hochkommen. Un­erwünschte Deckungen, wie z. D. Kleeäcker, wo die Gefahr des Vermähens gegeben ist, suche man öfters mit dem Hund ab, um dadurch die Hühner zu vergrämen.

3m Fuchsbau sind 3unge. Nun kommt die Zeit heran, wo der Fuchs sich am unangenehm­sten bemerkbar macht. Denn fein Futterbedarf ist groß. Ein gewisser Fuchsbestand gehört aus biologischen und weidmännischen Gründen in jedes Revier. Erscheint er aber zu groß und die Gefahr eines zu starken Eingriffs in die Niederjagd ge­geben, dann wird es jetzt Zeit, den Dau zu graben. 3edenfalls aber schieße man nicht bie alte Fähe einfach ab und überlasse das Geheck seinem Schicksal. Eine solche Tat ist eines Aas- jägers würdig.

Auch im Dachs bau, dessen Bewohner Schon­zeit haben, ist junges Volk.

Hm das 3ungwild vor seinen Feinden zu schützen, versuche man vor allem, die neu be­zogenen Krähennester ausfindig zu machen und die Drutkrähe auf dem Nest oder beim Ab- streichen abzuschiehen. Der Erfolg wird dabei In stark mit Krähen gesegneten Revieren stets gering bleiben, zumal wenn reine Feldreviere von den Schwarzen geplündert werden, während ihre Nester in anderen Revieren stehen. Hier können nur Eiabzugeisen und Phosphorei die notwendige Erleichterung bringen. Ferner schenke man seine Aufmerksamkeit der Wiesel- und Katzensrage. Kastenfallen machen fich sehr bald bezahlt! Wer aber die Katzen mit der Flinte oder dem scharfen Hund bekämpfen will, der fei früh aus den Federn. Denn tagsüber ruht Mieze als unfchuldsvoller Engel hinter dem Ofen, während fie nachts 3unghafen, Bodenbrüter und 3ungvogel zehntel.

Sine wahre Geisel für das Revier aber ver­mögen wildernde Hunde darzustellen. Dar mancher dörfliche Hundebefitzer ahnt nicht, dah sein Hektor mit des Nachbars Wolf allnächtlich kilometer­weite 3agdzüge unternimmt, anstatt HauS und Hof zu bewachen. Dis der Herr erwacht, liegen fie wieder brav, müde und satt in der Hütte. Solche Hunde vermögen durch ihr dem Wild unheimliches meist stummes Hetzen die Früchte einer jahrelangen Hegetätigkeit zu vernichten und ein Rehrevier wildrein zu machen. Hinzu kommen die Schäden aus dem Reihen von 3ungtoilb und der Schaden, den beschlagene, vor dem Sehen stehende Muttertiere durch solche Hetzen häufig nehmen. Gegen diese Plage muh mit allen ver­fügbaren Mitteln eingeschritten werden. Kann man den Besitzer feststellen und den Schaden nachweisen, so versäume man nicht, ihn zivil­rechtlich heranzuholen. Der Griff in den Geld­beutel ist manchem schmerzlicher, als der Verlust eines Hundes.

3n ein wohlgepflegtes Revier gehören ferner Pirschpsäde, Hochsitze und Wildäcker als Remisen. Für ihre Anlage ist es jetzt unbedingt Zeit.

Hubertus.

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