Ausgabe 
6.1.1930
 
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Nr. 4 Lrstes Blatt

180. Jahrgang

Montag, 6. Januar 1950

Erichernl lüglich, außer Sonntags und feiertags.

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Die Illustrierle (Siebener Familienblättei

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General-Anzeiger für Oberhessen

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Dr Friede Wilh Lange. Verantwortlich für Politik Dr Fr Wilh. Lange, für Feuilleton Dr H.THyriot; für den übrigen Teil Ernst Dlumschein und für den Anzeigenteil Max Filler, sämtlich in Gießen.

Vorbesprechungen auf der Haager Konferenz.

Oie strittigen Punkte.

Die deutsch-französischen Besprechungen.

Paris. 6. Ian. (D3IB. Funkfpruch.) Die Son­derberichterstatter der Morgenblätter im Haag er­klären in ihren Berichten über die gestrigen Unter­redungen der deutschen und der französischen Dele­gierten. es handele sich im ganzen noch um fünf oder sechs Punkte, die zwischen den Dele­gierten der beiden Länder erörtert würden. Ls wird in den Pressekommentaren auch zum Ausdruck ge­bracht, daß die Regelung dieser Frage vielleicht n i ch t s o leicht erfolgen werde, wie man bisher geglaubt habe. Diesen Standpunkt vertritt nament­lich das Organ Loucheurs. dasPetit Journal. Rach demPetit Parisien handelt es sich bei den noch strittigen Fragen um

1. den Zeitpunkt der deutschen Zah­lungen:

2. die Stabilität der Reichsmark (Pa­ragraph 91 des Poung-Planes):

3. das deutsch-amerikanische Repara­tionszahlungsabkommen, das der Außen- politiker desEcho de Paris als eine Bevorzugung Amerikas ansicht:

4. die Liquidierung der Vergangen­heit (Paragraphen 142 bis 147 des Poungplanes). Rach demJournal handelt es sich hierbei auch darum, eine Formel zu sinden, die es gestattet, dem Poungplan die von Deutschland mit England, Po­len und Frankreich in der Liquidationsfrage getrof­fenen Abkommen anzugliedern:

5. den beratenden Sonderausschutzfürdie Internationale Bank für den Fall, bafj Deutschland ein Moratorium für seine Zah­lungen fordern würde:

6. die Bestimmung der Rebengarantien, von denen im Anhang III zum Zoungplan gespro­chen wird (u. a. Sicherung der Rentab lität der Reichsbahn), und die für einen gewissen Teil der Zahlungen bekanntlich in Anspruch genommen werden.

Frankreichs Sanlkionsfor-erung.

Noch keine Klärung

h a a g, 5. Jan. (MV.) Die Sanktionsfrage, die durch ihre Behandlung in der Oefsentlichkeit eine besondere Bedeutung für die Konferenz angenommen hat. ist bisher gleichzeitig mit den finanziellen Fra­ge«» imkleinsten Kreisebehandelt worden. Gestern abend hat zu diesem Zweck eine Besprechung des Reichsauszenministers Dr. E u r t i u s mit dem französischen Ministerpräsidenten T a r d i e u und dem französischen Außenminister B r i a n d ffattge- funden. heute vormittag fand eine weitere Be­sprechung statt, an der außer den Genannten noch der Reichsmioister für die besetzten Gebiete, Dr. Wirth, teilnahm. Wie der Vertreter der TU. von zuverlässiger alliierter Seite erfährt, besieht auf fran­zösischer Seite auf Grund der bisherigen Verhand­lungen der Eindruck, daß die Forderung auf eine AufrechterhallungmilitärifcherSank- tionsmaßnahmen nach Annahme des Poung- planes nicht mehr möglich erscheine, jedoch besteht die Absicht, politische und wirt­schaftliche Sanktio ns Maßnahmen auf­recht zu erhalten. Man scheint hierbei die Auffassung zu vertreten, daß das A u s l e g u n g s s ch i e d s- g e r i ch t des Zoungplans den Bestimmungen des Poungplanes nach nur über politische und wirt­schaftliche Sanktionsmaßnahmen verhandeln kann. Offen bleibt zunächst die Frage, ob nicht ein Be­schluß des Schiedsgerichts dennoch die Basis für militärische Sanktionsmaßnahmen geben könnte. Es scheint die Absicht zu bestehen, die französischen Vorschläge in der Sanktionsfrage der deutschen Abordnung in den nächsten Tagen zur Kenntnis zu bringen, der dann die Grundlage weiterer Ver­handlungen bilden soll. Der viel erörterte Gedanke der Ausgestaltung des Schiedsgerichts des Poung- plans scheint gegenwärtig in den Hintergrund gerückt zu sein.

DerMatin schreibt, auf deutscher Seite ver­trete man den Standkunkt, daß es sich nicht nur um eine Frage des politischen oder nationalen Prestiges handele, sondern vor allem auch um eine le­benswichtige Bedingung für die Wirt­schaft, d i e Finanzen und den Kredit Deutschlands. Sanktionen würden ein unbe­rechtigtes Mißtrauen wachrufen und innen- und außenpolitisch verdacht erregen, und damit jede Kreditoperation, jede Emission und jeden Mobili­sierungsversuch erschweren, wenn nicht unmöglich machen. Die französische Delegation bleibe jedoch angesichts dieser Einstellung ruhig und optimistisch, weil sie davon überzeugt fei, daß es sich hier nur um ein Mißverständnis handeln könne, das aufge­klärt werden müsse. In Deutschland müsse man be­greifen, daß Frankreich keineswegs auf die alte Formet der politischen Sanktionen Wert lege, son­dern nur an die Rotwendigkeit eines le­galen Beitreibungsverfahrens denke.

ähnlich dem, wie es allgemein von Staat zu Staat vor dem Kriege hinsichtlich sämtlicher Verbindlich­keiten kommerzieller Art üblich gewesen fei.

England hat an Sanktionen kein Interesse.

Moldenhauer verhandelt mit Snowden.

London, 5. San. (Tel.-An.) Sn Besprechun­gen zwischen Reichsfinanzminister Molden- Hauer und Schatzkanzler S n o w d e n hat Snow­den sich in der Sanktionsfrage für unbetei­ligt erklärt und gleichzeitig davor gewarnt, sich so eingehend mit Fragen zu befassen, die be­reits geregelt seien. Reuter bestätigt, die deutsche Auffassung gehe dahin, daß mit der Annahme des TZoungplanes der Reparations­ausschuh a b g e s ch a s f t sei und dah die Ein­setzung eines neuen Ausschusses, der sich gege­benenfalls mit Sanktionen zu befassen haben wurde, nicht in Frage tonyne. Deutschland werde den Plan nur unterschreiben, wenn er in seiner gegenwärtigen Form erhal­ten bleibe. Die deutsche Abordnung werde die Franzosen um eine strikte Auslegung des Artikels 96 des TZoungplanes ersuchen, der sich mit der Abschaffung des Reparationsausschusses befasse.

,,S u n d a y Times" führt in einem Leitartikel aus: Eine Störung des glatten Verlaufes der Haager Konferenz ist nicht zu erwarten, es sei denn, dah Frankreich ernstlich ein System von Sanktionen anregen sollte. Eine derartige Fyrde- rung wurde von Deutschland bis zum äußer­sten bekämpft werden, und die anderen Dele­gierten sollten das gleiche tun: denn der ganze Sinn des Boungplanes ist ja, den Krieg endgül­tig zu liquidieren und die Reparationen vom politischen auf das Wirtschaftliche G e b i e t zu verschieben.

Frankreich und das deuisch- potnische Verhältnis.

Erklärungen Zaleskis.

Warschau,^ San. (W.) Sn der Pressekonferenz erklärte der polnische Außenminister Zaleski u. a., die internationalen friedlichen Bestrebungen müß­ten sich auf eine allgemeine Solidarität und Sn- teressengemeinschast der früher einander be­kämpfenden Völker sowie auf einen vernünftigen Kompromiß zwischen den bisher entgegengesetzten Forderungen stützen. Größte Bedeutung besitze auf diesem Wege für Polen die parallele Rormalisierung des gegenseitigen Verhält­nisses zwischen Deutschland, Frankreich und Polen. Die Rormalisierung des deutsch­französischen Verhältnisses könne in Polen keiner­lei Befürchtungen erwecken. Diese Rormalisierung bilde vielmehr die unerläßliche Bedin­gung für die Rormalisierung des deutsch-polni­schen Verhältnisses. Aehnlich wie die deutsch- polnische Zusammenarbeit ohne umfassende Be­rücksichtigung der französischen Snteressen un­denkbar teure, könne auch die Annäherung zwi­schen Deutschland und Frankreich nicht auf Ko st en der polnischen Snteressen voll­zogen werden. Der Minister erklärte, daß dieser Grundsatz, auf dem sich die polnisch-französischen Beziehungen auf bauen, bei allen praktischen Lö­sungen und aktuellen Fragen sowohl von der polnischen, wie von der französischen Regierung berücksichtigt worden sei.

Das polenabkommen.

Die Deponierung im Haag.

Haag, 5. San. (Priv.-Tel.) Von amtlicher Seite wird erklärt daß die Erörterungen über die Frage des deutsch-polnischen Abkommens viel­fach von der unrichtigen Voraussetzung ausge­gangen seien, dah es sich bei der Deponierung des Teilabkommens über die Liquidationsfragen um ein Präjudiz für die Ratifikation des Abkommens handele. Davon sei keine Rede: es handele sich vielmehr lediglich darum, diesen Teil des Abkommens vereinbarungsgemäß zur Kenntnis der Konferenz zu bringen, nachdem dieses Teilergebnis der deutsch-polnischen Verhandlungen sich aus den Empfehlun­gen des Boungplans und der er st en Haager Konferenz ergeben hatte, die Verhandlungen hierüber aber nur zwischen den beiden unmittelbar Beteiligten, ohne Mitwir­kung der übrigen Konferenzmächte geführt worden waren. Auch die Abkommen mit England, Belgien und Stalien, die derselben Quelle entspringen, würden mit bezug auf die Unter- richtung der Konferenz ebenso behandelt werden und, falls sie zustande kommen sollten, Vereinbarungen mit Australien und Reu­se e l a n d, die von diesen hier angestrebt werden. Um Mißverständnissen vorzubeugen, wird ferner festgestellt, daß es sich bei der Deponierung des deutsch-polnischen Abkommens nur um den Teil handelt, der die LiquidationSver­

einbarungen enthält, während die in dem Abkommen vom 31. Oktober enthaltenen wei­teren Vereinbarungen zwischen Deutsch­land und Polem also die Frage des Wiederkaufs­rechtes die Minderheitenfrage usw., zwar im Verhältnis zwischen Deutschland und Polen zu dem gleichen Abkommen gehören, aber nicht Gegenstand einer künftigen Depo­nierung im Haag fein werden.

Entgegen dieser optimistischen Auffassung der amtlichen Stellen wird von anderer gut infor­mierter Seite darauf h'.nzewiesen, daß die Rie- derlegung des deutsch peln sch.m Hau t ertrage« bei der Haager Kon.erenz insofern eine neue Lage geschaffen hat, als die von verschiedenen deutschen Kreisen dringend geforderte Revi­sion und Abänderung des deutsch- polnischen L i q ui d a t i o ns abk o m m e n s damit unmöglich geworden ist. Das deutsch- polnische Abkommen wird trotz der Er.lürungen Curtius nunmehr in dem Gesam t rahmen des Poungplanes und mit ihm ver­bunden vor den Reichstag gelangen, wodurch die Ablehnung dieses vielfach als außer­ordentlich gefährlich beurt.i ten Vertrages aufs neue erheblich erschwert worden ist.

Die Ostreparationen kein Hindernis für dasZnkrafiireten des Nonngplans.

Haag, 5. San. (TU.) Sn den Verhandlungen zwischen den großen Gläubigermächten sollen in den letzten Tagen grundsätzlich eine Einigung dahin erzielt worden sein, daß der Boungplan auch im Falle einer Weigerung der Kleinen Entente den Plan im Hinblick auf die ungarischen Schwierigkeiten zu unter­zeichnen, dennoch in Kraft gesetzt werden soll. Man hat hierbei vor, die deutschen Repa­rationszahlungen für die kleinen Mächte bei der Dank für internationale Zahlungen nieder zulegen und diese erst dann freizugeben, wenn der Poung- plan von den Mächten der Kleinen Entente unter­zeichnet worden ist. Auf diese Weise will man den Schwierigkeiten, die sich aus den Ver­handlungen zwischen Ungarn und den kleinen Mächten ergeben haben, aus dem Wege gehen. Man will unter allen Umständen ein Mißlingen der Ostreparationsverhandlungen nicht zu einem Scheitern der gesamten Verhand­lungen führen lassen.

Die Tn'buikommiffare über Deutschlands Wr'rtschafisentwicktung. Der Reichsbankkommiffar verlangt Krediteinschränkung und Finanzsanierung der öffentlichen Hand.

Berlin, 4. San. (Wolff.) Soeben werden der Bericht des Kommissars bei der Reichsbank, der Bericht des E i f e n b a h n k o m m i f f a r s so­wie der Bericht des Kommissars für die verpsä n- beten Einnahmen für die ersten fünf Mo­nate des fünften Tributjahres veröffentlicht, die in der üblichen Weise zu den verschiedenen Fragen der unter ausländischer Aussicht stehenden deutschen Wirt­schaftszweige Stellung nehmen. Der Kommissar bei Der Reichsbank G. W. S. B r u i n s führt in seinem Bericht u. a. aus: Der vorherrschende Zug im Äon- junkturbilde Deutschlands war die äußerst ge­spannte Lage am Kapitalmarkt. Die Be- friebigung neuer Kapitalbedürfnisse über den Be­trag der laufenden internen Ersparnisse hinaus konnte während der letzten anderthalb Jahre f a st nur auf Kosten einer weiteren Vergröße­rung de r kurzfristigen Schulden statt- sinden, die schon zu Anfang der Periode sowobl im Snlanbe als auch gegenüber dem Auslande sehr hoch waren. Zwar hat sich die Handelsbilanz nach und nach bedeutend gebessert: von einer ausgeglichenen Zahlungsbilanz mit dem Auslände ist jedoch noch keine Rede.

Der Druck am Geld- und Kapitalmarkt ist im hohen Maße durch den Umfang der öffentlichen Kreditbedürfnisse und die sehr ungünstige kafsenlage einer großen Zahl öffentlicher Stellen, insbesondere des Reiches und vieler Gemeinden, verschärft worden. Die Rot- wendigkeit baldiger durchgreifender Maßnahmen ist offenbar geworden.

Vielleicht wird wie in früheren Jahren in den ersten Wochen des neuen Jahres eine gewisse Verflüssigung am Geldmarkt eintreten. Diese zeitweilige Verflüssi­gung wird jedoch die Tatsache nicht verwischen kön­nen, daß, wenn nicht entscheidend für eine Ent­lastung des Geldmarktes von dem Druck der öffent­lichen Schulden in angemessener Frist vorgesorgt wird, dieser sowohl hinsichtlich seiner Elastizität als auch hinsichtlich des Zinsniveaus die Nachteile aus diesen Verhältnissen weiter zu spüren haben wird. Solche Maßnahmen würden aber auch beson­ders geeignet sein, die Geneigtheit des Auslandes, Deutschland weitere Kapitalbeträge zur Verfügung zu stellen, zu erhöhen und damit auf die Kredit­bedingungen günstig einzuwirken.

Mit Befriedigung kann festgestellt werden, daß die Produktionskapazität im allgemeinen nicht beeinträchtigt worden ist. Die gesamte Gütererzeu­gung hat sich aus einem Niveau halten können, das im allgemeinen nicht niedriger ist als in den beiden vorhergehenden Fahren: allerdings geht aus derSteigerungderArbeitslofenziffer hervor, daß nur ein Teil des Zuwachses der Ar­beiterbevölkerung in den Wirtschaftsprozeß hat aus­genommen werden können.

Wenn im allgemeinen die Tatkraft und Aktivität des deutschen Wirtschaftskorpers den Schwierig­keiten am Kapitalmarkt hat widerstehen können, so tritt doch in der Zunahme der Kon­kurse und Bergleichsverfahren und in anderen Daten zutage, wie andererseits diese Kreditschwierigkeiten noch ohneernsteFot- g e n geblieben sind.

Wie die Konjunktur sich in den kommen­den Monaten entwickeln wird, ist weniger als je zuvor zu sagen. Sowohl in der Konstel­lation am Weltmarkt, wie im Riveau der Wa­renpreise können Aenderungen eintreten, die auf die deutsche Konjunktur großen Einfluß auszu­üben vermögen. Sollten solche Entwicklungen tat­sächlich eintreten, so würden sie jedoch voraussicht­lich von einer weiteren Entspannung auf dem internationalen Kapital­

markt und erhöhten Kreditmöglich­keiten im Auslande begleitet sein. Sn den Warenpreisen ist schon ein deutlicherRück- g a n g zu erkennen.

Der Bericht des Kommissars bei der Reich s- bahn stellt fest, daß die Sahreseirmahmen der Reichsbahngesellschaft aus dem Sahre 1929 um etwa 4 v. H- höher feien als 1928. Der Betriebsüberschuh werde gerade ausreichen, um die Reparationslasten zu erfüllen und die son­stigen Zinszahlungen zu leisten. Der Bericht des Kommissars über die verpfändeten Einnahmen gibt den üblichen ileberbltd über die Reparationszahlungen aus den verpfändeten Einnahmen (Zölle, Tabak, Bier. Branntwein, Zucker). Er weist darauf hin, dah diese in der Zeit von April bis August 1929 mit rund 3 v. H. hinter den Er­wartungen in ihren Ergebnissen zu­rückgeblieben seien. Allgemeine Schlüsse lie­hen sich jedoch hieraus nicht ziehen.

Neuregelung des Verkehrs mit Kraftfahrzeugen.

Eine Gesetzesvorlage vor dem Neichsrat.

Berlin, 6. Jan. (Priv.-Tel.) Der R e i ch s r a t wirb sich auf seiner ersten Sitzung im neuen Jahre am kommenden Dienstag u. a. auch über eine Ver­ordnung wegen der Neuregelung des Ver- kehrs mit Kraftfahrzeugen zu beschäfti­gen haben. Der ständig wachsende Verkehr nicht nur in den Großstädten hat bekanntlich zu zahlreichen Unzuträglichkeiten geführt, die durch die bisher be­stehenden Verordnungen und Gesetze hervorgerufen waren. Der dem Reichsrat vom Reichsverkehrsmini- sterium zugehende Entwurf sieht zunächst eine all­gemeine Regelung der Fahrgeschwin­digkeit und eine zweckmäßige Berei - fung der Lastkraftwagen vor. Anlaß zu diesen Maßnahmen sind zahlreiche Beschwerden und Wünsche besonders aus Kreisen der Haus­besitzer gewesen, die Klage darüber geführt Ha­den, daß durch den wachsenden Automobil- und Autobusverkehr eine ständig anschwellende Gefahr für die Grundstücke besteht.

Der Forderung nach einer allgemeinen Einführung der Luftreifen bei Lastkraftwagen wird durch eine schon im vorigen Jahre erlassene Verordnung, nach der in kurzer Zeit alle Lastkraftwagen mit Luft­reifen versehen werden müssen, entsprochen. Aus Ein­spruch der großen Lastkraftwagenbesitzerorgani­sationen hin wurde jedoch diese Verordnung bis zum Herbst dieses Jahres hinausgeschoben, um Härten zu vermeiden. In dem jetzt zur Be­ratung stehenden Entwurf kommt jedoch eindeutig zum Ausdruck, daß eine Verlängerung über diesen Termin hinaus nicht mehr in Frage kommt. Es wird weiterhin angestrebt, auf die Äutomobilindu- ft r i e dahin zu wirken, daß sie in Zukunft mehr als bisher dreiachsige Lastautos baut, um dem raschen Verschleiße der Landstraßen wirksam zu be­gegnen. In diesem Zusammenhang ist eine An­regung aus Versicherungskreisen interessant, nach der eine allgemeine Erschütterungs- schädenversicherung f ü r Häuser geschaf­fen werden soll, und zwar soll sie übernommen wer­den von den öffentlich-rechtlichen Feuersocietäten. Aufgabe einer solchen Versicherung würde es fein, die durch Verkehrserschütterungen verursachten Schä­den zu decken. Die Feuersocietäten zahlen 70 bis 80 v. H. der Feuerschäden aus, die Uebernahme einer Erschütterungsversicherung würde also die Derwal- tungstoften wesentlich heradmindern. Erst kürzlich ist tm Hamburger Senat offiziell die Einführung einer Gebäudeerschütterungsschädenoersicherung ge-