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Ludwig Pfarrer

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Keine Medizin.

(g) Madri d.

Auf einmal, über Dacht gewissermaßen, hat Spanien ein angeblich unfehlbares Mittel gegen Typhus. Dor kurzer Zeit brach in Lama de Lan- gres eine Typhus-Epidemie aus. Die Ursache dieser Krankheit lag im Wasser. Was lag also näher als strenge Anweisungen zu erlassen, kein Wasser mehr zu benutzen? Man lieh die Drunne.r sperren und die Leitungen leerlaufen. Mußten denn die Einwohner von Sama de Langres nun nicht verdursten? Dein, denn in diesem kleinen spanischen Platz gibt es unendlich viel Most, eben den Most von Sama de Langres. Da man kein Wasser mehr hatte, muhte man sich eben mit diesem Most behelfen. Man trank ihn und man kochte mit ihm.

Die Typhusepidemie ging vorüber, wie jede Epidemie sich eines Tages totläuft und zu Ende geht. Man hätte also der Dgtur oder dem Him­mel oder den Aerztcn danken sollen. Die Ein­wohner von Sama de Langres waren entschieden anderer Meinung. Sie schrieben das Erlöschen des TyphuS dem Most zu, jenem Most, der ihnen über die wasserlose Zeit hinweggeholsen hatte.

Seit dieser Zeit hat also Spanien ein angeblich unfehlbares Mittel gegen den Typhus. Die Most­händler freuen sich. Sama de Langres hat eine glückhafte Epidemie über sich ergehen lassen. Der Wohlstand wächst und der Most gärt in den I Fässern. Unb alles wegen des Typhus.

Man gewöhnt sich an alles.

(a) Deuyork.

Amerika ist ja schon seit langem als das Land 1 dec Rekorde bekannt. Und so erregt es kaum Verwunderung, daß der Tapetenkönig William Doth den Rekord imHeiraten hält. Dieser Mann hat den Mut gehabt, bisher das Ehe- schifschen schon fünfzehnmal zu besteigen und steht jetzt dicht davor, zum sechzehnten Male den Ehehasen anzusteuern. Es liegt natürlich auf der Hand, daß die fünfzehn verflossenen Ehen des Tapetenkonigs keinen allzu glücklichen Der- j lauf genommen haben. Dor allem die letzte.war ein Unglück, wenn man bedenkt, dah William Doth schon drei Tage nach der Trauung sein junges Frauchen im Stiche lieh. Dieser Schritt kostete ihm zwar die hübsche Summe von hun­derttausend Dollar. Aber Herr Doth ist an daS Zahlen längst gewöhnt. Er ist schon jetzt der Ernährer von fünfundzwanzig Kindern, ferner zwei geschiedenen Frauen -und dreier Schwieger­mütter. Seine anderen Frauen begnügten sich sämtlich mit einer einmaligen anständigen Ab­findung. Und dennrxh ist der Tapetenkönig Wil­liam Doth nicht klein zu kriegen. Trotz alledem wird er sich jetzt zum sechzehnten Male verhei­raten Der Mensch ist eben ein Gewohnheits­tier.

TaSAngeluS" von Balme.

- Paris.

Don modernen Schmugglern hätte die Spio­nage der einzelnen Mächte schon längst lernen können, denn sie haben außer einem unübcrtreff- j lichen Spürsinn auch einen glänzend funktionic- I renden Nachrichtendienst, bei dem die erdenklich­sten und verschiedenartigsten Mittel angewandt werden. Das hat soeben erst wieder die fran­zösische Grenzzollbehörde in Lanslebourg (6a- t'oncn) an der italienischen Grenze erkennen müssen.

Die dort, postierten Zollbeamten waren sich schon seit längerer Zeit im Haren darüber, dah in den letzten Wochen die Pascherei von Italien,

und zwar von dem Städtchen Dalme her, einen riesenhaften Aufschwung genommen hatte, ohne dah es gelungen wäre, auch nur die leiseste Spur von den geheimnisvollen Akteuren aufzufinden. An dieser Stelle führen verschiedene Pahwege über die Gebirge, und jedesmal schlüpfen die Schmuggler auf dem einzigen, von denBeamten nicht besetzten Wege herüber. Wegen Personal­mangels muhte nämlich in jeder Dacht einer der Wege unbesetzt bleiben. Man zerbrach sich vergeblich den Kopf. Irgendeine heimliche Te­lephon- oder Funkverbindung über die Grenze hinüber? Derrat in den eigenen Reihen? Für beides wurden keine Anzeichen entdeckt. Dis jetzt ein findiger französischer Alpenhirt in der Lage war, das Rätsel zu lösen.

Die Verteilung der Postierungen ging stets schon in den späten Dachmittagstunden vor sich und blieb auf italienischer Seite nicht unbeob­achtet. Wie aber nun den französischen Schmugg­lern mitteilen, auf welchem Wege sie nach Dalme herüberkommen und die Ware abholen sollten? Da verfiel man auf eine geradezu blasphemische Idee und kaufte sich den Küster und Glöckner von Dalme, der in der Abenddämmerung das Angelus" zu läuten hatte. Dies war noch zwei, drei Kilometer nach Frankreich hinein deutlich zu hören. Der Küster fügte nun, nachdem man insgeheim sich über die Dumerierung der Pah­wege geeinigt hatte, nach dem Ausklingen des Angelus" nach kurzer Pause noch so viel laute Glockenschläge hinzu, wie die Dummer des heute unbesetzten Durchschlupfweges ausmachte. Die französischen Schmuggler wußten nun Bescheid und benutzten diesen freien Weg. Dem genann­ten Hirten waren die merkwürdigen unregel­mäßigen Zusätze zu dem feierlichen Abendläuten in Dalme schon lange ausgefallen, er dachte tief darüber nach, denn er hatte ja Zeit, dazu jetzt im Winter! und meldete seine Deob- achtung der Zollbehörde. Der gelang es dann auch, die Schmuggler hinters Licht zu führen und sechs Mann festzunehmen, die über die Unzu- verlässigkeit ihres Ave-Signals höchst überrascht gewesen fein sollen.

Die Stadt der Blinden.

(p) Konstantinopel.

In den eintönigen, trockenen und sandigen Di­strikten von Hisnimansur in der Türkei, nicht weit von Malatia, liegt eine Stadt, die jedem Desucher als ein Ort furchtbaren Schreckens er­scheint. Don den 7000 Einwohnern die der Ort Adiyaman zählt, sind nicht weniger als 6791 Menschen erblindet, viele von den restlichen 200 Gesunden" leiden an den Begleiterscheinungen der Trachoma, der ägyptischen Augenkrankh^it, die so viele Opfer im Orient fordert und zahl­reiche Kinder im frühesten Alter befällt und zu unglücklichen Wesen macht für ihr ganzes Leben. Reisende, die in der letzten Zeit diese Stadt be- suchten, haben an die türkische Regierung Auf­forderungen gerichtet, für die Modernisierung von Adiyaman Sorge zu tragen. Denn unter den Sultanen gab es weder Schulen noch Ho­spitäler in diesem Platz der Unfeltgcn. Dabei ist ganz genau bekannt, daß mit einiger Sauberkeit und Isolierung der Neugeborenen von den äugen kranken Eltern manchem jungen Menschen­kind das Augenlicht gerettet werden könnte. Lange Iahre lag dieser Elendenplatz ver­gessen unb nur selten von Sehenden besucht im Hisnimansur. Ein Engländer, der durch einen Zufall dorthin geriet, erzählt, dah man in dieser Stadt der toten Augen vor allem eines höre: das Tappen und Klappern der Stöcke auf der

Geschichten ans aller Welt.

Strohe, daS Pochen der ßeiiftäbe an den Häuserwänden. Im übrigen scheinen die Dlinden von Adiyaman ihr Geschick sehr leicht zu er­tragen. Sie sind luftig, unterhalten sich lebendig und fühlen sich als eine große Gemeinde, in der es jedem anderen sv geht, wie einem selbst. Fünfmal an jedem Tag füllt sich die Moschee. Alle, die eben in der Lage sind, zu gehen, fin­den sich zum Gebet zu Allah ein. In ihren Bitten ist fein Wort zu sinden, mit dem sie ihr Los beklagen, mit dem sie um Hilfe bitten. Als echte Mohammedaner wissen sie, dah das Mur­ren gegen das Geschick die Prüsungszeit unserer Seele verlängert. Unb deshalb danken auch diese Unglücklichen, die Menschen von Adiyaman mit den toten Augen für das, was der Himmel ihnen schickte für ihr unseliges Los der ewigen Dacht.

Man hofft, durch die Schutzmaßnahmen und die sorgfältige Ueberwachung aller neuen An­steckungsfälle dieKrankheit der Aegyptec" auf ein Minimum herabzudrücken. Mit Hilfe von Schulen und Arbeitsanstalten versucht ferner die türkische Regierung, dem verderblichen Müßig­gang ein Ende zu machen und die Dlinden von Adiyaman zu nützlichen Menschen zu erziehen, die ihren Lebensunterhalt selbst verdienen oder wenigstens besser verdienen als bisher, wo die Mehrzahl von ihnen von den Almosen vege­tierte, die aus den Dachbarstädten geschickt wur­den. Dielleicht glückt es, in einer Generation die riesenhaste Zahl der Dlinden um ein gutes Teil zu vermindern, damit dann aus der Stadt der toten Augen eine Welt der Sehenden wird, die sich des Tageslichtes freuen, wie wir auch. Aber bis dahin ist noch lange Zeit. Die Stöcke werden weiterhin auf das Pflaster pochen, Schritt für Schritt tasten sich die Augenlosen vorwärts, zum Plaudern ober zum Beten in der Moschee, wo sie alle, alle dem gütigen Allah für ihr Los danken.

Schöffengericht Gießen.

* Gießen, 4. April. Der Milchhänbler Ga­briel Mortaigne von Gießen hatte sich heute wegen gewerbsmäßigen Wilderns, Wider­stands gegen die Staatsgewalt und Dergehens gegen das Waffengeseh zu verantworten.

Mortaigne ist geborener Franzose, während des Krieges nach Deutschland gekommen und geblieben; eingebürgert ist er nicht. Er ist eifriger Iäger und bis 1928 oft Iagdgast bei verschie­denen Iagdpächtern gewesen. Seit 1928 will er die Iagd nicht ausgeübt haben. Doch muh er zugeben, daß er trotzdem Anfang 1929 ohne Er­laubnis einen Drilling gekauft hat. Dach an­fänglichem Leugnen hat er auch eingeräumt, dah er im Herbst 1929 einer Kundin Rehfleisch verkaufte. Das Fleisch will er in der Stadt von einem Unbekannten erworben haben.

Am 29. Dezember 1929 fuhr er mittags gegen 1.30 Uhr mit der Elektrischen die Marburger Straße hinauf. Bei sich hatte er einen Ruck­sack, in Papier eingewickelt und ein Fernglas. Wie er dem Wagenführer sagte, wollte er auf der Babenburg einen Bekannten treffen. Heute behauptete er allerdings, er habe bei einem Bekannten in Ruttershausen einen Hasen be­stellen wollen, wie er mit biefem seinerzeit ver­abredet habe. Der Bekannte weiß hiervon aber nichts. Mortaigne gibt bann an, er sei an der Wellersburg vorbei durch Wißmar hindurch- gegangen, als er plötzlich bei der sog. Hege einen Schuß gehört habe. Drei Rehe seien aus dem Wald gesprungen, eins davon sei tot fjinge- fallen. Er habe lange Zeit auf den Schützen gewartet. Da niemano gekommen sei, habe er das Reh in den Rucksack gepackt und sei nach Gießen gegangen. Er sei dann mit der Elektrischen

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In die Stadt gefahren und habe sich nach Haus« begeben. Er habe gerade daS Reh auSoenommen, da fei die Polizei gekommen. Deshalb habe er das Reh in den Hof geworfen und sich tn einem Winkel versteckt. Ms ihn ein Polizeibeamter mit vorgehaltener Schußwaffe ausgeforderi habe, hcrauszukommen, habe er nach dem Revolver gegriffen, aus Angst, der Beamte könnte schie­ßen Die Polizisten hätten ihm dann die Dchuß- wafsc mit Gewalt abgenommen und ihn put Wache gebracht Den Drilling habe er mcht bei seinem Ausflug bei sich gehabt. Rehfelle habe er 1929 nicht verkauft.

Die umfangreiche Beweisaufnahme ergab, datz ber Angeklagte bei seiner Rückfahrt auf der Elektrischen einen langen, festen Gegenstand unter dem Mantel hatte, den der Wagenführer beim Ansafscn für einen Gewehrschaft hielt und der ihn jedenfalls stark behinderte, als er eine zu Boden gefallene Patronenhülse aufheben wollt«. Mortaigne hatte auch zunächst bei seiner Der- nehmung behauptet, den Drilling verkauft zu haben; später muhte er zugeben, dah er zu Hause auseinandergenommen hinter dem Küchenschrank steckte, während seine andere^ Schußwaffen, toi« Bockflinte, Schrotflinte, Brotoninggewehr, Mau- serbüchschen undScheiben" Pistole im Schlafzim­mer an der Wand hingen. Wie der Getoehrsach- verständige am nächsten Tag fest stellte, ynatc der Kugellauf des Drillings ganz frischen Pulver­schleim, der von einem vor etwa einer Woche ab­gegebenen Schuß nicht stammen konnte. Um diese Zeit hatte der Angeklagte nämlich den Dril­ling zu einem Derwandten nach auswärts ge­bracht und diesem gestattet, in seinem Beisein damit zu schießen, obwohl beide keinen Wassen- schein bat kn. Weiter hatte die Frau deS Ange­klagten im Iahre 1929 verschiedene Rehfelle an einen Händler verkauft, während ihr Mann in dieser Zeit von keinem seiner Iagdsreunde Reh« erhalten hatte.

Auf Grund dieser Tatsachen im wcsenllichen hielt das Gericht Mortaigne für überführt, am 29. Dezember 1929 den Rehbock selbst geschossen und auch die unberechtigte Zagdausübung gewerbs­mäßig betrieben zu haben. Es erachtete weiter für fest gestellt, daß er den Polizeibeamten erheblichen Widerstand geleistet habe. Er hatte nämlich versucht, die Pistole in der Hand des Beamten so zu drehen, daß die Mündung auf diesen gerichtet war, offenbar, um ihn einzuschüchtern. Er hatte seiner Festnahme heftigen Widerstand entgegengesetzt, so daß eine ganze Anzahl von Beamten zugreifen bzw. von dem Gummiknüppel Gebrauch machen mußte. Schließlich hatte er ohne Erlaubnis den Drilling gekauft und außerhalb seiner Wohnung geführt. Wegen dieser Straftaten erkannte das Gericht auf eine Gesamt» ft r a f e von 1 Jahr 3 Monaten Gefäng- n i s abzüglich 3 Monaten Untersuchungshaft. Dril­ling, Fernglas und Rucksack wurden cingezogen.

Der Antrag des Acrteidigers auf Aushebung des Haftbefehls wurde abgelehnt.

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