Nr. 256 Erstes Blatt
180. Jahrgang
Samstag, 1. November 1930
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Die Illustrierte
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Sietzener Anzeiger
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Moratorium und Revision.
Don Arthur Zmarzly-Defrei.
Di« folgenden Ausführungen ergänzen unseren ßeitartitel vom 25. Oktober nacb der reparations technischen Seite hin.
Die Weltwirtschaftskrisis, die zu einem nicht unerheblichen Teil auf die grotesken politischen Schuldverpflichtungen der ehemaligen europäischen Kriegsalliierten gegenüber Nordamerika und die auf diese Schuldverpflichtungen aufgebauten deutschen Reparationsleistungen zurückzuführen ist, hat die Aussprache über eine Neuregelung der Tributfrage erneut in Fluh gebracht. Es ist ganz natürlich, baß die überwiegende Mehrheit des deutschen Volkes ein Moratorium, also den Zahlungsaufschub und die Abänderung der untragbaren Tributverpflichtungen verlangt. Aber auch im Auslände mehren sich die Stimmen, die sich diesen Forderungen anschliehen. Der im Bericht des Voung-Ausschusses mehrfach wiederholte Sah, daß er »Vorschläge für eine vollständige und endgültige Regelung des Repa- rattonsproblerns' überreiche, gehört sicherlich zu den größten Irrtümern der Kommission.
Die Tatsache, daß man sich in einem Teil der internationalen Oefsentlichkeit auf eine Revision des neuen Zahlungsplanes vorbereitet, darf aber nicht ^u der Annahme verleiten, die Revision könne nun m kurzer Zeit vorgenommen werden. Wir haben nach dem Wortlaut des Voung-Plans das juristische, und wir haben auch nach der ganzen Art feines Zustandekommens unvermindert das politisch-moralische Recht, die Frage der Neuregelung von neuem aufzurollen, sobald die deutsche Politik den günstigsten Zeitpunkt dafür als gekommen erachtet. Kleber diesen Zeitpunkt gehen die Meinungen in Deutschland auseinander. Das gegenwärtige Reichskabinett hält die Finanzlage Deutschlands und die augenblickliche politische Lage Europas als ungeeignet und wenig erfolgversprechend. Die taktische Bewertung des gegenwärtigen Zeitpunktes kann sich leicht verändern, und zwar kann der Anstoß dazu aus zwei Richtungen erfolgen; einmal durch die Verschärfung der wirtschaftlichen und finanziellen Krisis, zum andern durch die Stärke des politischen Willens, der hinter der Forderung auf Zahlungsaufschub und Revision ohne größere Zeitverluste steht.
lieber den Mechanismus, der zur Erreichung dieses Zieles in Bewegung gesetzt werden muh, herrscht allgemein wenig Klarheit, so daß an dieser Stelle etwas näher darauf eingegangen werden soll. Nach den Schutzklauseln beä Planes kann Deutschland mit wenigstens 90tägiger Ankündigung für höchstens zwei Jahre den Transfer des ungeschützten Teils der Annuität (660 Millionen der Annuität sind, von der Gläubigerseite aus gesehen, geschützt, d. h. sie fallen nicht unter das Aufschubrecht) ganz oder teilweise auf heben. Die nicht transferierten Beträge müssen aber auf das Konto der Internationalen Bank bei der Reichsbank in Reichsmark eingezahlt werden. Erst nach einjährigem Transferaufschub kann Deutschland auch die Zahlungen in Reichsmark für die Hälfte der Summe für ein Iahr auf» schieben. Der Transferausschub wie der Zahlungsaufschub kann also aus eigener Entschließung der deutschen Regierung ausgesprochen werden. Besondere Bedingungen brauchen nicht erfüllt zu fein. Handelt es sich bei dem Aufschub um die Heberwindung vorübergehender Schwierigkeiten, so kann die Internationale Dank von ihrer Befugnis, K r e d i t e zu gewähren, Gebrauch machen, um die Transferierung, d. h. die Ilmwandlung der Reichsmarkzahlungen in ausländische Valuta zeitweilig zu erleichtern. Solche Maßnahmen sind ausdrücklich auch für den Fall vorgesehen, daß Deutschland den Transferaufschub noch nicht erklärt hat. Bei dem Transferaufschub wie bei dem Zahlungsaufschub handelt es sich nach dem Wortlaut des Planes in der Tat nur um einen Aufschub; die Leistungen müssen später verzinst n a ch g e h o l t toerben.
Mit einem derartigen Moratorium wäre aber der deutschen Wirtschaft nicht viel geholfen. Wenn Deutschland einen Transserauf- schub und im weiteren einen Zahlungsaufschub erklärt, dann nicht allein zu dem Zweck, die finanzielle Lage vorübergehend zu erleichtern, sondern mit der Zielsetzung einer neuen erheblichen Herabsetzung der Reparativ ns ver- p f l i ch t u n g e n. Nach dem neuen Zahlungsplan tritt nun nach der Auffchuberklärung Deutschlands die Revisionsinstanz, der beratende Sonderausschuß der Internationalen Bank, in Tätigkeit. Der Ausschuß besteht aus den sieben Bankgouverneuren der beteiligten Länder und vier von ihnen hinzuzuwählenden Persönlichkeiten. Dieser Ausschuß soll aber auch dann einberufen werden, wenn Deutschland seine Aufschubrechte nicht erklärt, sondern zu irgendwelcher Zett den Regierungen der ©läubtgcrlait- der und der Bank für Internationale Zahlungen erklärt sie fei in gutem Glauben zu dem Schluß gekommen, daß die Währung iunb das Wirtschaftsleben Deutschlands durch den teilweisen oder vollständigen Transfer des aufschiebbaren Teils der Annuitäten ernstlich in Gefahr gebracht werden könnten. Der Sonderausschuß kann sich also nur mit einem Teil der Annuitäten befassen; er ubt auch nur beratende Funktionen aus. Die Reichsregierung und der Reichsbantpräsident hat das Recht, die Gründe für diesen Schritt vor dem Ausschuß darzulegen. . . ..
Hier sehen die ersten Schwiengketten, Die einer Neuregelung entgegenstehen, ein. Der Ausschuß hat nämlich zu prüfen, ob die zuständigen deut- schen Stellen alles in ihrer Macht
Die Länder und das Sanierungsprogramm Brünings.
Oie Verhandlungen mit den Landern.
Günstige Aussichten im Rcichsrat.
Berlin, 31.Ott. (TU.) Der Reichskanzler und der Reichsfinanzmini st er empfingen am Freitagvormittag die Vertreter der nord- und mitteldeutschen Länder zu einer eingehen» den Besprechung des Finanz, und Wirtschastspro- ararnms der Reichsregierung. Die Vertreter der drei Hansestädte wurden am Nachmittag empfangen. Der Zweck des Empfangs war eine grundsätzliche Aussprache über den Inhalt der großen Gesetzesvorlagen, die die Reichsregierung am späten Donners- tagabend verabschiedet hat.
Es handelt sich hierbei bekanntlich u. a. um das Gehaltskürzungsgesetz, das Gesetz über die Einschränkung der Personalaufwendungen in Ländern und Gemeinden, eine Novelle zum Tabak st euergesetz, die Vorlage über Vereinfachung und Vereinheitlichung des Steuerwesens, die Vorlage über die Senkung der Realsteuern, lieber- gangsbeftimmungen für den Finanzausgleich, eine Vorlage zur Sicherung des Haushalts in Ländern und Gemeinden und endlich den Entwurf eines Gesetzes über die Zuschläge zur Einkommen st euer im Haushaltsjahr 1931. Für das Gesetz über die Einschränkung der Personalaufwendungen von Ländern und Gemeinden und die Vorlage über die Senkung der Realsteuern ist eine qualifizierte Mehrheit im Reichsrat und Reichstag erforderlich.
Die Besprechungen haben in Regierungskreisen durchaus den Eindruck hinterlassen, daß bei aller Kritik der Länder dennoch die Beratungen des Reichsrates im wesentlichen ohne Schwierig» feiten vor sich gehen können. Der Grund liegt in der Hauptsache darin, daß das Wirtschafts- und Finanzprvgramm der Reichsregierung eine Fülle von aufeinander angewiesenen Bestimmungen enthält, die nicht einzeln abgeändert werden können, ohne das gesamte Gesetzeswerk zu gefährden. Endgültiges über das Schicksal der Regierungsvorlage im Reichsrat kann natürlich noch keineswegs gesagt werden, man rechnet aber durchaus mit einer glatten Erledigung im Reichsrat.
Kanzler und Finanzministcr können f oft ft eilen, daß die Zeit der Vorarbeiten für ihr Finanz- Programm nun endgültig vorüber ist. Das Reichskabinett hat die Gesamtheit Der Vorlagen, mit Denen Die Reform eingeleitet werden soll, in der Stärke von rund zwei Dutzend Gesetzentwürfen verabschiedet. ilnD da die entsprechenden Verhandlungen mit dem Reichs- t a t parallel geführt worden sind, ist die Annahme vielleicht nicht unberechtigt, daß Dort große Schwierigkeiten nicht mehr zu erwarten sind. Bei normalem Ablauf Der Dinge würde Der Reichsrat Mitte November die Einzelberatung beendet haben, so daß die Vorlagen an Den Reichste g Weilergehen können, Der ja erst Anfang Dezember wieder zufammentritt. Das wäre rein rechnerisch eine tote Frist von etwa zwei Wochen, die unnütz verloren ginge. Der Gedanke, unter diesen Umständen die Parlamentsferien abzukürzen und de n Reichstag schon um Den 15. November toicDer einzuberufen, hat allerlei Einleuchtendes
Stehende zur Erfüllung der Verpflichtungen getan haben. Nach dieser Prüfung hat er Den Gläubigerregierungen und der Internationalen Bank Die Maßnahmen zu unterbreiten, Die nach feiner Ansicht hinsichtlich Der AnwenDung Des Voung-Plans ergriffen toerDen sollen Die Meinung, Daß Die Welt an Der Entschließung Des Ausschusses nicht so ohne weiteres Vorbeigehen kann, ist gewiß zum Teil berechtigt; um besten Falle kann er aber nur empfehlen, eine neue Reparationskonferenz einzuberufen, unD es hängt Dann alles von Den Gläu- bigerlänDcrn ab, Dieser Empfehlung nachzukommen. Es ist also nach Dem an verschieDenen Stellen wiDerspruchsvollen Bericht des Poung-Aus- schusses Durchaus nicht unbeDingt notwendig, daß Der Transler- und Der Zahlungsaufschub sofort eine Revision nach sich zieht. Auch für Den Fall, Daß die Reichsregierung nicht erst von ihrem Aufschubrecht Gebrauch macht, sondern gleich Den Ausschuß vor Die Revisionssrage stellt, kann Der Ausschuß Die Reichsregierung erst auf Die Auf- fchubrechte und ihre Ausnutzung verweisen und Die weitere wirtschaftliche Entwicklung abwarten, ehe er Den Gläubigerregierungen eine Revision des Vertrages empfiehlt.
Die Ingangsetzung Des Revisionsmechanismus nimmt nach Dem Voungplan viel Zeit in Anspruch. wenn es nicht gelingt. Den Sonderaus- schuß zu überzeugen, daß DeutschlanD Das Recht besitzt, Die Beschleunigung der Revision auf GrunD Der oeränberten weltwirtschaftlichen Verhältnisse zu verlangen. In Dem Bericht Der Experten Des neuen Zahlungsplanes ist Die Meinung ausgesprochen, Daß DeutschlanD Den Gesamtbetrag Der Annuität sowohl aufbringen wie transferieren könne. Diese Ansicht toirD aber sofort toieber abgeschwächt, inbem erklärt wirb, Daß bem Bericht nicht ausschließlich wirtschaftliche ilcberlegungen zugrundegelegt werden konnten. Auf Diese weltwirtschaftliche Ueberlegungen wird Der Sonder-
für sich. Für Die Praxis bleibt er aber doch trotzdem wohl abwegig. Denn der Kanzler ist ein viel zu guter Parlamentarier, um nicht zu wissen, daß er mit der Mehrheitsbildung im Kabinett und mit der Zustimmung des Reichsrats erst den ersten Akt zu einem guten Ende gebracht hat, daß dagegen die eigentlichen Schwierigkeiten ihm noch bevorstehen.
In diesem Reichstage mit feinen starken Partei- jerflüftungen für ein so umfassendes Programm eineMehrheit zusammenzubekommen, ist ungeheuer schwierig, und wird noch schwieriger Dadurch. daß ein Teil Der Gesetze, soweit sie in wohlerworbene Rechte eingreifen, ober die Finanzhoheit der Länder begrenzen wollen, nach der Verfassung ein er qualifizierten Mehrheit bedürfen. Die Stärke dieses Reichstags aber liegt eigentlich nur in negativen Mehrheiten. Mit Hilfe der Sozialdemokraten ist es gelungen, die Mißtrauensvoten zur Ablehnung zu bringen, und im Auswärtigen Ausschuß haben wir das Schauspiel erlebt, daß Kommunisten wie Nationalsozialisten Angst vor der eigenen Courage be tarnen; weshalb sie gegeneinander stimmten, um zu erreichen, daß ihre Anträge mit ihrem radi
kalen Eingreifen in Die Bahnen unserer Außenpolitik wechselseitig abgelehnt würben.
GeraDe Diese negative Mehrheit aber kann sich verhängnisvoll auswirken, wenn nun bei Der Beratung Des Finanzprogramms Klarheit über Die Gesundung des Reiches geschaffen werden soll. Es wird schon einige Mühe machen, die Regierungsparteien Dabei unter einen Hut zu bringen. Es wäre immerhin Denkbar, nach ihrer bisherigen Haltung auch Die Sozialdemokraten zu gewinnen. Obwohl dazu von ihrer Seite sehr viel Selbstverleugnung gehört. Darüber hinaus aber noch Zuzug von Den Nationalsozialisten auch nur in einer einzelnen Frage zu bekommen unD so Die BilDung einer Sperrminderheit gegen Die Ver- fassungsänDerung zu verhindern, Das grenzt schon an die Quadratur des Zirkels. Wir nehmen an, daß auch Herr Dr. Brüning darüber sich keinen Illusionen hingibt und daß er deshalb Die Pause von Mitte November bis Anfang Dezember aus- nutzen will, um mit Den Parteien des Reichstags Fühlung zu nehmen und mit Dem Artikel 48 zu operieren, wenn er sich enDgültig davon überzeugt, daß auf Dem parlamentarischen Wege für ihn nicht weiterzukommen ist.
Schwere Zuchthausstrafen im Altonaer Bombenleger - Prozeß.
A l k o n a , 31. Oft. (2DI23.) 3m Rombenleger- ptojefj wurde heule um 18 Uhr das Urteil verkündet: Hofbesitzer Claus heim erhielt sieben 3ahre Zuchthaus, Schriftsteller Herbert Rolck sieben 3ahre Zuchthaus, Kaufmann Hans Nickels zwei 3ahre sechs Monate Gefängnis, Kunstmaler Schmidt fünf 3ahre sechs Monate Zuchthaus, Hofbesitzer Rathjen ein 3ahr Zuchthaus, Juwelier Rehling wird freigesprochen, Kraftwagenslihrer Tß i - borg erhält ein 3ahr drei Monate Gefängnis, Kaufmann Johnsen fünf 3ahre drei Monate Zuchthaus, Geschäftsführer Weschke 50 Mark Geldstrafe oder fünf Tage haft, außerdem sechs Monate Gefängnis, Gastwirt Matthes 50 Mark Geldstrafe, Landwirt Hennings fünf 3ahre drei Monate Zuchthaus, Landwirt v i ck sechs 3ahre Zuchthaus, Landwirt L u h m a n n fünf 3ahre Zuchthaus, Landwirt Recker fünf 3ahre drei Monate Zuchthaus, Weichensteller M a h n e ck e ein 3ahr Zuchthaus, Kaufmann Kieper ein 3ahr drei Monate Zuchthaus, Landwirt Holländer vier Monate Gefängnis, Frau Holländer wird frei- gesprochen, Landwirt Rossen erhält vier Monate 14 Tage Gefängnis, Hofbesitzer Wilhelm h a m - kens statt zwei Monate Gefängnis 500 Mark Geldstrafe, Schriftleiter Bruno von Salomon wird freigesprochen.
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In Der Mrteil8begrünDung heißt es u. a.: Die Angeklagten haben im wesentlichen geschwiegen. Das war ihr gutes Recht, Das ihnen keinen Nachteil bringen Durfte; aber nach Dem Ergebnis Der Beweisaufnahme und Den früheren GestänDnissen, Die Die Angeklagten mit Ausnahme von Heim unD Rehling in Der Voruntersuchung abgelegt haben, hält Das Schwurgericht sie für überführt. Die GestänDnisse Decken
sich bis ins einzelne hinein unD ergänzen sich gegenseitig, wo Lücken vorhanDen finD. Die Verhandlung hat nichts ergeben, was Zweifel an der Richtigkeit Der Geständnisse auskommen lassen könnte. Die Frage, ob das Spreng st off- gesetz in Anwendung zu Bringen sei, hat Das Schwurgericht bejaht.
Bezüglich der Beteiligung Der einzelnen Angeklagten hat Das Gericht keine Feststellungen machen können, Die vom Eröffnungsbeschluß abweichen. Für Die Behauptung, Frau v. Oerzen fei a l s Agent Provokateur aufgetreten, ist auch nicht Der Schatten eines Beweises erbracht. Ein übekgefehlicher Notstand, wie er weiter von Der Verteidigung behauptet wurde, kann nicht als vorliegend erachtet werden. Die Angeklagten hängen mit ganzem Herzen an ihrer Scholle. Heim hat sein ganzes Vermögen seiner Idee geopfert, aber so dringend war Die Not nicht, daß eben gar kein anderer Weg übrig blieb, sie abzuwenden und auch eine unmittelbare und anders nicht abwendbare Gefahr für den Staat, für Die Volkswirtschaft beftanD nicht. Deshalb mußten die Angeklagten verurteilt werden.
Hinsichtlich der Beteiligung Rehlings an dem Sprengstoffdiebstahl in Mülheim mußte daS Gericht trotz seiner Bedenken auf Freispruch erkennen, weil einige Zweifel an seiner Schuld nicht aufgeräumt werden konnten. Dem Angeklagten von Salomon ist nicht nachzuweifen, daß er von den Attentaten Kenntnis hatte. Er mußte deshalb freigesprochen werden. Hamkens hat sicherlich davon gewußt. Er hat somit Die gesetzliche Anzeigepflicht verletzt und mußte deshalb verurteilt werden. Der Angeklagte V o l ck konnte nicht geringer bestraft werden als Heim, denn er ist Derjenige, Der Diesen unglückseligen Gedan- ken Der Aktivierung Der Lanovolkbewegung gefaßt hat, und er hat auch Den noch jugendlichen
ausschuh bei Der 2ZB. größeres Gewicht legen können unD müssen. Seit der Fertigstellung des Voungplanes ist Das wirtschaftliche Bild der Welt durch Die internationale Krise und Den internationalen Preissturz stark veränDert worden. Der Dawesplan sah Schwankungen im Goldwert ausdrücklich als Revisionsgrund vor. Die Goldklausel ist zwar im Voungplan weggefallen, auf Der Pariser Sachverständigenkonferenz soll man sich aber einig gewesen sein, daß der Fall einer Goldwert st eigerung durchaus zu Den Fällen gehört, Die Deutschland in Die Lage versetzen würden, Die allgemeine Revisionsklausel des Poungplanes in Anwendung zu bringen, also Den Sonderausschuß in Bewegung zu setzen. Der Preissturz ist überraschend schnell unD überraschend tief eingetreten; eine Stabilisierung wird vermutlich noch lange auf sich warten lassen. Die Goldwert- steigerung bedeutet aber eine Erhöhung der an und für sich schon untragbaren Reparations- lasten. Da Die Preisdeklation auf Dem Weltmarkt schon auf Die Fertigwaren übergegriffen hat, also Die Hauptquelle, aus Der DeutschlanD seine Devisen zur Bezahlung Der SchulDen schöpft, toirD mit jeder Monatszahlung an Die IZB. ein weit höherer Betrag abgeführt, als Der Voungplan nach Den Damaligen Wert- verhältnisfenn vorsah.
Bei Abschluß Des neuen Zahlungsplanes waren Drei Revisionshebel vorhanden; Die Aufschub- rechte, Das Direkte Revisionsverlangen unD Die Ermäßigung Der politischen SchulDenforderungen Nordamerikas an feine europäischen Schuldner. Als vierter und augenblicklich stärkster ist Die ©olDtoertfteigerung hinzugetreten. Nord ame- r i I a hat es von jeher abgelehnt, einer Verknüpfung Der deutschen Reparationszahlungen mit Den interalliierten Schulden zuzuftimmen; auch Deutschland hat ehre unmittelbare Verbindung abgelehnt und ist nur insofern Dem Standpunkt
Der Gläubigermächte beigetreten, Daß es sich im Voung-Plan versprechen ließ, an Den Erleichterungen teilzunehmen, Die Amerika vielleicht einmal feinen Schuldnern gewähren sollte. Diese Erleichterungen bilden also keine zwingenden Voraussetzungen für ein Revisionsverlangen Deutschlands, Da es ja automatisch, also ohne Verhandlungen, an Den Ermäßigungen partizipiert. Die Goldwertsteigerung und Die schwere VerminDerung Der Deutschen Leistungs- Iraft Durch Die Wirtschaftskrisis geben aber Dem Deutschen Volke Das Recht, und im Interesse seiner Selbsterhaltung die Pflicht, Das Repara- ttonsproblem erneut aufgurollen.
Die gegenwärtige Reichsregierung läßt sich in ihrer Reparationspolitik von zwei Gesichtspunkten leiten: sie will zunächst Die öffentlichen Finanzen orDnen, um in Die fommenDen VerhanDlungen unter anDeren Voraussetzungen hineinzugehen, als es bei Den Pa-i riser Beratungen Der Fall war. Ob Die Sanierung gelingen toirD, ist eine Frage, Die hier nicht beantwortet toerDen soll. Weniger schwer wiegt Die Rücksicht auf Die Deutsche KreDitsähigkeit. Die Inanspruchnahme Der Aufschubrechte toirD Durchaus nicht als eine Art Bankrotterklärung gewertet werden können, Da Die privaten Schuldverpflichtungen Davon nicht betroffen finD und der Transferaufschub nichts anderes Darftellt als eine vorläufige Abwehr Der infolge Der Goldwertsteigerung überhöhten P s l i ch tz a h l un g en. Mehrleistungen finD Deutschland noch nie angerechnet worden. Die Anwendung Der Aufschubrechte läßt sich viel eher auffassen als ein Anspruch auf Zielgewährung, als fakultative Zählungsmodali- tät, Deren Wahl Durch Deutschland feinem Kredit nicht zu schaden braucht, sondern sogar nützen kann.


