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Nr. 256 Erstes Blatt

180. Jahrgang

Samstag, 1. November 1930

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Die Illustrierte

Siebener Familienblättet Heimat >m Bild Die Scholle

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Sietzener Anzeiger

General-Anzeiger für Oberhessen

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Dr. Friedr. Wilh. Lange. Verantwortlich für Politik Dr. Fr. Wilh. Gange; für Feuilleton l)r H.THyriot; für den übrigen Teil Ernst Dlumschein und für den Anzeigenteil Max Filter, sämtlich in Gießen.

Moratorium und Revision.

Don Arthur Zmarzly-Defrei.

Di« folgenden Ausführungen ergänzen unseren ßeitartitel vom 25. Oktober nacb der reparations technischen Seite hin.

Die Weltwirtschaftskrisis, die zu einem nicht un­erheblichen Teil auf die grotesken politischen Schuldverpflichtungen der ehemaligen europäischen Kriegsalliierten gegenüber Nordamerika und die auf diese Schuldverpflichtungen aufgebauten deut­schen Reparationsleistungen zurückzuführen ist, hat die Aussprache über eine Neuregelung der Tributfrage erneut in Fluh gebracht. Es ist ganz natürlich, baß die überwiegende Mehrheit des deutschen Volkes ein Moratorium, also den Zahlungsaufschub und die Abänderung der untragbaren Tributverpflichtungen verlangt. Aber auch im Auslände mehren sich die Stimmen, die sich diesen Forderungen anschliehen. Der im Be­richt des Voung-Ausschusses mehrfach wiederholte Sah, daß er »Vorschläge für eine vollstän­dige und endgültige Regelung des Repa- rattonsproblerns' überreiche, gehört sicherlich zu den größten Irrtümern der Kommission.

Die Tatsache, daß man sich in einem Teil der internationalen Oefsentlichkeit auf eine Revision des neuen Zahlungsplanes vorbereitet, darf aber nicht ^u der Annahme verleiten, die Revision könne nun m kurzer Zeit vorgenommen werden. Wir haben nach dem Wortlaut des Voung-Plans das juristische, und wir haben auch nach der ganzen Art feines Zustandekommens unvermindert das politisch-moralische Recht, die Frage der Neurege­lung von neuem aufzurollen, sobald die deutsche Politik den günstigsten Zeitpunkt dafür als ge­kommen erachtet. Kleber diesen Zeitpunkt gehen die Meinungen in Deutschland auseinander. Das ge­genwärtige Reichskabinett hält die Finanzlage Deutschlands und die augenblickliche politische Lage Europas als ungeeignet und wenig erfolg­versprechend. Die taktische Bewertung des gegen­wärtigen Zeitpunktes kann sich leicht verändern, und zwar kann der Anstoß dazu aus zwei Rich­tungen erfolgen; einmal durch die Verschärfung der wirtschaftlichen und finanziellen Krisis, zum andern durch die Stärke des politischen Willens, der hinter der Forderung auf Zahlungsaufschub und Revision ohne größere Zeitverluste steht.

lieber den Mechanismus, der zur Erreichung dieses Zieles in Bewegung gesetzt werden muh, herrscht allgemein wenig Klarheit, so daß an die­ser Stelle etwas näher darauf eingegangen wer­den soll. Nach den Schutzklauseln beä Planes kann Deutschland mit wenigstens 90tägiger Ankündi­gung für höchstens zwei Jahre den Trans­fer des ungeschützten Teils der An­nuität (660 Millionen der Annuität sind, von der Gläubigerseite aus gesehen, geschützt, d. h. sie fallen nicht unter das Aufschubrecht) ganz oder teilweise auf heben. Die nicht transferierten Beträge müssen aber auf das Konto der Inter­nationalen Bank bei der Reichsbank in Reichs­mark eingezahlt werden. Erst nach einjähri­gem Transferaufschub kann Deutschland auch die Zahlungen in Reichsmark für die Hälfte der Summe für ein Iahr auf» schieben. Der Transferausschub wie der Zah­lungsaufschub kann also aus eigener Entschließung der deutschen Regierung ausgesprochen werden. Besondere Bedingungen brauchen nicht erfüllt zu fein. Handelt es sich bei dem Aufschub um die Heberwindung vorübergehender Schwierigkeiten, so kann die Internationale Dank von ihrer Be­fugnis, K r e d i t e zu gewähren, Gebrauch machen, um die Transferierung, d. h. die Ilmwandlung der Reichsmarkzahlungen in ausländische Valuta zeitweilig zu erleichtern. Solche Maßnahmen sind ausdrücklich auch für den Fall vorgesehen, daß Deutschland den Transferaufschub noch nicht er­klärt hat. Bei dem Transferaufschub wie bei dem Zahlungsaufschub handelt es sich nach dem Wort­laut des Planes in der Tat nur um einen Aufschub; die Leistungen müssen später ver­zinst n a ch g e h o l t toerben.

Mit einem derartigen Moratorium wäre aber der deutschen Wirtschaft nicht viel ge­holfen. Wenn Deutschland einen Transserauf- schub und im weiteren einen Zahlungsaufschub erklärt, dann nicht allein zu dem Zweck, die finan­zielle Lage vorübergehend zu erleichtern, sondern mit der Zielsetzung einer neuen erheblichen Herabsetzung der Reparativ ns ver- p f l i ch t u n g e n. Nach dem neuen Zahlungs­plan tritt nun nach der Auffchuberklärung Deutsch­lands die Revisionsinstanz, der beratende Sonderausschuß der Internationa­len Bank, in Tätigkeit. Der Ausschuß besteht aus den sieben Bankgouverneuren der beteiligten Länder und vier von ihnen hinzuzuwählenden Persönlichkeiten. Dieser Ausschuß soll aber auch dann einberufen werden, wenn Deutschland seine Aufschubrechte nicht erklärt, sondern zu irgend­welcher Zett den Regierungen der ©läubtgcrlait- der und der Bank für Internationale Zahlungen erklärt sie fei in gutem Glauben zu dem Schluß gekommen, daß die Währung iunb das Wirtschaftsleben Deutschlands durch den teilweisen oder vollständigen Transfer des aufschiebbaren Teils der Annuitäten ernstlich in Gefahr gebracht werden könnten. Der Sonderausschuß kann sich also nur mit einem Teil der Annuitäten befassen; er ubt auch nur beratende Funktionen aus. Die Reichsregie­rung und der Reichsbantpräsident hat das Recht, die Gründe für diesen Schritt vor dem Ausschuß darzulegen. . . ..

Hier sehen die ersten Schwiengketten, Die einer Neuregelung entgegenstehen, ein. Der Ausschuß hat nämlich zu prüfen, ob die zuständigen deut- schen Stellen alles in ihrer Macht

Die Länder und das Sanierungsprogramm Brünings.

Oie Verhandlungen mit den Landern.

Günstige Aussichten im Rcichsrat.

Berlin, 31.Ott. (TU.) Der Reichskanzler und der Reichsfinanzmini st er empfingen am Freitagvormittag die Vertreter der nord- und mitteldeutschen Länder zu einer eingehen» den Besprechung des Finanz, und Wirtschastspro- ararnms der Reichsregierung. Die Vertreter der drei Hansestädte wurden am Nachmittag empfangen. Der Zweck des Empfangs war eine grundsätzliche Aus­sprache über den Inhalt der großen Gesetzesvor­lagen, die die Reichsregierung am späten Donners- tagabend verabschiedet hat.

Es handelt sich hierbei bekanntlich u. a. um das Gehaltskürzungsgesetz, das Gesetz über die Einschränkung der Personalauf­wendungen in Ländern und Gemeinden, eine Novelle zum Tabak st euergesetz, die Vorlage über Vereinfachung und Vereinheit­lichung des Steuerwesens, die Vorlage über die Senkung der Realsteuern, lieber- gangsbeftimmungen für den Finanzausgleich, eine Vorlage zur Sicherung des Haushalts in Ländern und Gemeinden und endlich den Entwurf eines Gesetzes über die Zuschläge zur Einkommen st euer im Haushaltsjahr 1931. Für das Gesetz über die Einschränkung der Personalaufwendungen von Ländern und Gemein­den und die Vorlage über die Senkung der Real­steuern ist eine qualifizierte Mehrheit im Reichsrat und Reichstag erforderlich.

Die Besprechungen haben in Regierungskreisen durchaus den Eindruck hinterlassen, daß bei aller Kritik der Länder dennoch die Beratungen des Reichsrates im wesentlichen ohne Schwierig» feiten vor sich gehen können. Der Grund liegt in der Hauptsache darin, daß das Wirtschafts- und Finanzprvgramm der Reichsregierung eine Fülle von aufeinander angewiesenen Bestimmungen ent­hält, die nicht einzeln abgeändert werden können, ohne das gesamte Gesetzeswerk zu gefähr­den. Endgültiges über das Schicksal der Regierungs­vorlage im Reichsrat kann natürlich noch keines­wegs gesagt werden, man rechnet aber durchaus mit einer glatten Erledigung im Reichsrat.

Kanzler und Finanzministcr können f oft ft eilen, daß die Zeit der Vorarbeiten für ihr Finanz- Programm nun endgültig vorüber ist. Das Reichskabinett hat die Gesamtheit Der Vorlagen, mit Denen Die Reform eingeleitet werden soll, in der Stärke von rund zwei Dutzend Gesetz­entwürfen verabschiedet. ilnD da die ent­sprechenden Verhandlungen mit dem Reichs- t a t parallel geführt worden sind, ist die An­nahme vielleicht nicht unberechtigt, daß Dort große Schwierigkeiten nicht mehr zu erwarten sind. Bei normalem Ablauf Der Dinge würde Der Reichsrat Mitte November die Einzelberatung beendet haben, so daß die Vorlagen an Den Reichste g Weilergehen können, Der ja erst Anfang Dezember wieder zufammentritt. Das wäre rein rechnerisch eine tote Frist von etwa zwei Wochen, die unnütz verloren ginge. Der Gedanke, unter diesen Umständen die Parla­mentsferien abzukürzen und de n Reichstag schon um Den 15. November toicDer einzuberufen, hat allerlei Einleuchtendes

Stehende zur Erfüllung der Ver­pflichtungen getan haben. Nach dieser Prüfung hat er Den Gläubigerregierungen und der Internationalen Bank Die Maßnahmen zu un­terbreiten, Die nach feiner Ansicht hinsichtlich Der AnwenDung Des Voung-Plans ergriffen toerDen sollen Die Meinung, Daß Die Welt an Der Ent­schließung Des Ausschusses nicht so ohne weiteres Vorbeigehen kann, ist gewiß zum Teil berechtigt; um besten Falle kann er aber nur empfehlen, eine neue Reparationskonferenz ein­zuberufen, unD es hängt Dann alles von Den Gläu- bigerlänDcrn ab, Dieser Empfehlung nachzukom­men. Es ist also nach Dem an verschieDenen Stellen wiDerspruchsvollen Bericht des Poung-Aus- schusses Durchaus nicht unbeDingt notwendig, daß Der Transler- und Der Zahlungsaufschub sofort eine Revision nach sich zieht. Auch für Den Fall, Daß die Reichsregierung nicht erst von ihrem Aufschubrecht Gebrauch macht, sondern gleich Den Ausschuß vor Die Revisionssrage stellt, kann Der Ausschuß Die Reichsregierung erst auf Die Auf- fchubrechte und ihre Ausnutzung verweisen und Die weitere wirtschaftliche Entwick­lung abwarten, ehe er Den Gläubigerregie­rungen eine Revision des Vertrages empfiehlt.

Die Ingangsetzung Des Revisionsmechanismus nimmt nach Dem Voungplan viel Zeit in An­spruch. wenn es nicht gelingt. Den Sonderaus- schuß zu überzeugen, daß DeutschlanD Das Recht besitzt, Die Beschleunigung der Revision auf GrunD Der oeränberten weltwirtschaftlichen Verhältnisse zu verlangen. In Dem Bericht Der Experten Des neuen Zahlungsplanes ist Die Meinung ausge­sprochen, Daß DeutschlanD Den Gesamtbetrag Der Annuität sowohl aufbringen wie transferieren könne. Diese Ansicht toirD aber sofort toieber abgeschwächt, inbem erklärt wirb, Daß bem Bericht nicht ausschließlich wirtschaftliche ilcberlegungen zugrundegelegt werden konnten. Auf Diese welt­wirtschaftliche Ueberlegungen wird Der Sonder-

für sich. Für Die Praxis bleibt er aber doch trotzdem wohl abwegig. Denn der Kanzler ist ein viel zu guter Parlamentarier, um nicht zu wissen, daß er mit der Mehrheitsbildung im Kabinett und mit der Zustimmung des Reichs­rats erst den ersten Akt zu einem guten Ende gebracht hat, daß dagegen die eigent­lichen Schwierigkeiten ihm noch bevorstehen.

In diesem Reichstage mit feinen starken Partei- jerflüftungen für ein so umfassendes Programm eineMehrheit zusammenzubekommen, ist un­geheuer schwierig, und wird noch schwieriger Da­durch. daß ein Teil Der Gesetze, soweit sie in wohl­erworbene Rechte eingreifen, ober die Finanz­hoheit der Länder begrenzen wollen, nach der Verfassung ein er qualifizierten Mehr­heit bedürfen. Die Stärke dieses Reichstags aber liegt eigentlich nur in negativen Mehr­heiten. Mit Hilfe der Sozialdemokraten ist es gelungen, die Mißtrauensvoten zur Ablehnung zu bringen, und im Auswärtigen Ausschuß haben wir das Schauspiel erlebt, daß Kommunisten wie Nationalsozialisten Angst vor der eigenen Courage be tarnen; weshalb sie gegeneinander stimmten, um zu erreichen, daß ihre Anträge mit ihrem radi­

kalen Eingreifen in Die Bahnen unserer Außen­politik wechselseitig abgelehnt würben.

GeraDe Diese negative Mehrheit aber kann sich verhängnisvoll auswirken, wenn nun bei Der Be­ratung Des Finanzprogramms Klarheit über Die Gesundung des Reiches geschaffen werden soll. Es wird schon einige Mühe machen, die Regierungs­parteien Dabei unter einen Hut zu bringen. Es wäre immerhin Denkbar, nach ihrer bisherigen Haltung auch Die Sozialdemokraten zu gewinnen. Obwohl dazu von ihrer Seite sehr viel Selbst­verleugnung gehört. Darüber hinaus aber noch Zuzug von Den Nationalsozialisten auch nur in einer einzelnen Frage zu bekommen unD so Die BilDung einer Sperrminderheit gegen Die Ver- fassungsänDerung zu verhindern, Das grenzt schon an die Quadratur des Zirkels. Wir nehmen an, daß auch Herr Dr. Brüning darüber sich keinen Illusionen hingibt und daß er deshalb Die Pause von Mitte November bis Anfang Dezember aus- nutzen will, um mit Den Parteien des Reichstags Fühlung zu nehmen und mit Dem Artikel 48 zu operieren, wenn er sich enDgültig davon über­zeugt, daß auf Dem parlamentarischen Wege für ihn nicht weiterzukommen ist.

Schwere Zuchthausstrafen im Altonaer Bombenleger - Prozeß.

A l k o n a , 31. Oft. (2DI23.) 3m Rombenleger- ptojefj wurde heule um 18 Uhr das Urteil ver­kündet: Hofbesitzer Claus heim erhielt sieben 3ahre Zuchthaus, Schriftsteller Herbert Rolck sieben 3ahre Zuchthaus, Kaufmann Hans Nickels zwei 3ahre sechs Monate Gefängnis, Kunstmaler Schmidt fünf 3ahre sechs Monate Zuchthaus, Hofbesitzer Rathjen ein 3ahr Zuchthaus, Juwelier Reh­ling wird freigesprochen, Kraftwagenslihrer i - borg erhält ein 3ahr drei Monate Gefängnis, Kaufmann Johnsen fünf 3ahre drei Monate Zuchthaus, Geschäftsführer Weschke 50 Mark Geldstrafe oder fünf Tage haft, außerdem sechs Monate Gefängnis, Gastwirt Matthes 50 Mark Geldstrafe, Landwirt Hennings fünf 3ahre drei Monate Zuchthaus, Landwirt v i ck sechs 3ahre Zuchthaus, Landwirt L u h m a n n fünf 3ahre Zucht­haus, Landwirt Recker fünf 3ahre drei Monate Zuchthaus, Weichensteller M a h n e ck e ein 3ahr Zuchthaus, Kaufmann Kieper ein 3ahr drei Mo­nate Zuchthaus, Landwirt Holländer vier Mo­nate Gefängnis, Frau Holländer wird frei- gesprochen, Landwirt Rossen erhält vier Monate 14 Tage Gefängnis, Hofbesitzer Wilhelm h a m - kens statt zwei Monate Gefängnis 500 Mark Geldstrafe, Schriftleiter Bruno von Salomon wird freigesprochen.

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In Der Mrteil8begrünDung heißt es u. a.: Die Angeklagten haben im wesentlichen ge­schwiegen. Das war ihr gutes Recht, Das ihnen keinen Nachteil bringen Durfte; aber nach Dem Ergebnis Der Beweisaufnahme und Den frühe­ren GestänDnissen, Die Die Angeklagten mit Aus­nahme von Heim unD Rehling in Der Vorunter­suchung abgelegt haben, hält Das Schwurgericht sie für überführt. Die GestänDnisse Decken

sich bis ins einzelne hinein unD ergänzen sich gegenseitig, wo Lücken vorhanDen finD. Die Ver­handlung hat nichts ergeben, was Zweifel an der Richtigkeit Der Geständnisse auskommen las­sen könnte. Die Frage, ob das Spreng st off- gesetz in Anwendung zu Bringen sei, hat Das Schwurgericht bejaht.

Bezüglich der Beteiligung Der einzelnen An­geklagten hat Das Gericht keine Feststellungen machen können, Die vom Eröffnungsbeschluß ab­weichen. Für Die Behauptung, Frau v. Oerzen fei a l s Agent Provokateur aufgetreten, ist auch nicht Der Schatten eines Beweises er­bracht. Ein übekgefehlicher Notstand, wie er weiter von Der Verteidigung behauptet wurde, kann nicht als vorliegend erachtet werden. Die Angeklagten hängen mit ganzem Herzen an ihrer Scholle. Heim hat sein ganzes Vermögen seiner Idee geopfert, aber so dringend war Die Not nicht, daß eben gar kein anderer Weg übrig blieb, sie abzuwenden und auch eine unmittel­bare und anders nicht abwendbare Gefahr für den Staat, für Die Volkswirtschaft beftanD nicht. Deshalb mußten die Angeklagten verurteilt werden.

Hinsichtlich der Beteiligung Rehlings an dem Sprengstoffdiebstahl in Mülheim mußte daS Gericht trotz seiner Bedenken auf Freispruch er­kennen, weil einige Zweifel an seiner Schuld nicht aufgeräumt werden konnten. Dem Angeklagten von Salomon ist nicht nachzuweifen, daß er von den Attentaten Kenntnis hatte. Er mußte deshalb freigesprochen werden. Hamkens hat sicherlich davon gewußt. Er hat somit Die gesetz­liche Anzeigepflicht verletzt und mußte deshalb verurteilt werden. Der Angeklagte V o l ck konnte nicht geringer bestraft werden als Heim, denn er ist Derjenige, Der Diesen unglückseligen Gedan- ken Der Aktivierung Der Lanovolkbewegung ge­faßt hat, und er hat auch Den noch jugendlichen

ausschuh bei Der 2ZB. größeres Gewicht legen können unD müssen. Seit der Fertigstellung des Voungplanes ist Das wirtschaftliche Bild der Welt durch Die internationale Krise und Den internatio­nalen Preissturz stark veränDert worden. Der Dawesplan sah Schwankungen im Goldwert ausdrücklich als Revisionsgrund vor. Die Gold­klausel ist zwar im Voungplan weggefallen, auf Der Pariser Sachverständigenkonferenz soll man sich aber einig gewesen sein, daß der Fall einer Goldwert st eigerung durchaus zu Den Fällen gehört, Die Deutschland in Die Lage versetzen würden, Die allgemeine Revisions­klausel des Poungplanes in Anwendung zu bringen, also Den Sonderausschuß in Bewegung zu setzen. Der Preissturz ist überraschend schnell unD überraschend tief eingetre­ten; eine Stabilisierung wird vermutlich noch lange auf sich warten lassen. Die Goldwert- steigerung bedeutet aber eine Erhöhung der an und für sich schon untragbaren Reparations- lasten. Da Die Preisdeklation auf Dem Welt­markt schon auf Die Fertigwaren übergegriffen hat, also Die Hauptquelle, aus Der DeutschlanD seine Devisen zur Bezahlung Der SchulDen schöpft, toirD mit jeder Monatszahlung an Die IZB. ein weit höherer Betrag abgeführt, als Der Voungplan nach Den Damaligen Wert- verhältnisfenn vorsah.

Bei Abschluß Des neuen Zahlungsplanes waren Drei Revisionshebel vorhanden; Die Aufschub- rechte, Das Direkte Revisionsverlangen unD Die Ermäßigung Der politischen SchulDenforderungen Nordamerikas an feine europäischen Schuldner. Als vierter und augenblicklich stärkster ist Die ©olDtoertfteigerung hinzugetreten. Nord ame- r i I a hat es von jeher abgelehnt, einer Ver­knüpfung Der deutschen Reparationszahlungen mit Den interalliierten Schulden zuzuftimmen; auch Deutschland hat ehre unmittelbare Verbindung abgelehnt und ist nur insofern Dem Standpunkt

Der Gläubigermächte beigetreten, Daß es sich im Voung-Plan versprechen ließ, an Den Er­leichterungen teilzunehmen, Die Amerika viel­leicht einmal feinen Schuldnern gewähren sollte. Diese Erleichterungen bilden also keine zwingen­den Voraussetzungen für ein Revisionsverlangen Deutschlands, Da es ja automatisch, also ohne Verhandlungen, an Den Ermäßigungen partizipiert. Die Goldwertsteigerung und Die schwere VerminDerung Der Deutschen Leistungs- Iraft Durch Die Wirtschaftskrisis geben aber Dem Deutschen Volke Das Recht, und im Interesse seiner Selbsterhaltung die Pflicht, Das Repara- ttonsproblem erneut aufgurollen.

Die gegenwärtige Reichsregierung läßt sich in ihrer Reparationspolitik von zwei Gesichts­punkten leiten: sie will zunächst Die öffent­lichen Finanzen orDnen, um in Die fommenDen VerhanDlungen unter anDeren Vor­aussetzungen hineinzugehen, als es bei Den Pa-i riser Beratungen Der Fall war. Ob Die Sa­nierung gelingen toirD, ist eine Frage, Die hier nicht beantwortet toerDen soll. Weniger schwer wiegt Die Rücksicht auf Die Deutsche KreDitsähigkeit. Die Inanspruchnahme Der Aufschubrechte toirD Durchaus nicht als eine Art Bankrotterklärung gewertet werden können, Da Die privaten Schuldverpflichtungen Davon nicht betroffen finD und der Transferaufschub nichts anderes Darftellt als eine vorläufige Ab­wehr Der infolge Der Goldwertsteigerung über­höhten P s l i ch tz a h l un g en. Mehrleistun­gen finD Deutschland noch nie angerechnet wor­den. Die Anwendung Der Aufschubrechte läßt sich viel eher auffassen als ein Anspruch auf Zielgewährung, als fakultative Zählungsmodali- tät, Deren Wahl Durch Deutschland feinem Kredit nicht zu schaden braucht, sondern sogar nützen kann.