Samstag, 1-Dezember 1934
184. Jahrgang
Br. 281 Erstes Blatt
Gespräche
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Nr. 61
30. November
Erscheint Dienstag und Freitag.
1934
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Druck der Drühl'schen Universitäts - Buch, und Steindruckerei. L. Lange, Gießen
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Jnhaltsübersichl: Gemeindefinanzstatistik. — Sonntagsruhe in gewerblichen Betrieben in den Landgemeinden des Kreises Gießen. — Zwangsorganisation im Gaststättengewerbe. — Dienstnachrichten.
folgt Frankreich eigennützige Ziele. Ohne sich um die Innenpolitik oder die Form des Regimes zu kümmern, ist Frankreich bereit, mit allen Ländern diese Politik der Wiederversöhnung zu betreiben, die dasselbe Ziel verfolgen. Niemand ist ausgeschlossen, und deshalb kann diese Politik nicht als ein Angriffsmanöver gegen irgendeinen Staat ausgenützt werden. Alle interessierten Länder sind bereits oder werden noch angegangen werden. Alle Regierungen, mit denen
man auf dem Fuße der Gleichheit und unter Berücksichtigung ihrer Würde verhandeln wird, werden aufgefordert werden, sich genau zu äußern, ob sie ihren äuropäischen Pflichten nachkommen wollen oder sich ihnen entziehen. Es gibt einen Grundsatz, dessen Notwendigkeit jeder anerkennen muß. Das ist die Aufrechterhaltung der gegen wärtigen Grenzen. Wer diese'Grenzen anders ziehen will, stört den europäischen Frieden.
Dienftnachrichten des Kreisamts.
Dem Hermann krehschmar zu Gießen wurde für seine Person die Erlaubnis erteilt, bei der Beförderung von Auswanderern nach außer- deutfchen Ländern als Agent des Norddeutschen Lloyd zu Bremen durch Vorbereitung, Vermittlung oder Abschluß von Beförderungsverträgen gewerbsmäßig mitzuwirken.
Johann Heinrich Albert in Queckborn wurde zum Beigeordneten der Gemeinde Queckborn ernannt.
1. Dem Reichsbund Volkstum und Heimat, Landschaft Rheinfranken- Nassau-Hessen, Geschäftsstelle Darmstadt, Neckarstraße 3, wurde zur Durchführung der Weihnachtsmesse der bildenden Künstler im Landesmuseum in Darmstadt und zur Unterstützung notleidender Künstler in Hessen, die Erlaubnis erteilt, eine Ausspielung von Kunstgegenständen in der Zeit vom 14. November bis 17. Dezember 1934 in der Stadt und im Kreis Darmstadt zu veranstalten.
2. Dem Bürgermeisteramt Donaueschingen wurde anläßlich der 61. Donaueschinger Pferdemarkt-Lotterie 1935 die Erlaubnis erteilt, 4000 Lose zu je 1 Mark in der Zeit ab 14. November 1934 im Volksstaat Hessen zu vertreiben.
Betr. wie oben.
'An die Bürgermeistereien der Landgemeinden und die Gendarmeriestationen des Kreises Gießen.
Obige Bekanntmachung empfehlen wir alsbald ortsüblich zu veröffent- litzen und die Durchführung zu überwachen.
Gießen, den 27. November 1934.
Kreisamt Gießen. I. V.: Weber.
Bekanntmachung.
isetr.: Sonntagsruhe in gewerblichen Betrieben in den Landgemeinden des Kreises Gießen; hier: im Friseurgewerbe.
Gemäß § 105 e Gewerbeordnung und § 162 Hessische Ausführungsverordnung zur Gewerbeordnung wird in teilweiser Abänderung unserer Bekanntmachung vom l.Juli 1931 (Amtsverkündigungsblatt Nr. 48) die Ausübung des Friseurgewerbes und die Beschäftigung von Friseur- clchilfen an Sonn- und Feiertagen in den Landgemeinden des Kreises ließen mit Ausnahme der Stadt Grünberg in der Zeit von 8 bis 11 Hr vormittags zugelassen.
Ferner wird gemäß § 41 b der Gewerbeordnung aus Antrag der firifeure der Stadt Grünberg angeordnet, daß der Geschäftsbetrieb der ?iriseure in Grünberg an Sonn- und Feiertagen gänzlich ruht. Folgen zwei Feiertage aufeinander, so ist der Gewerbebetrieb in der Zeit von n bis 11 Uhr vormittags am 1. Feiertag, folgen drei Feiertage aufein- mder, so ist er zu denselben Stunden am zweiten Feiertag gestattet.
Gießen, den 27. November 1934.
Kreisamt Gießen. I. V.: Weber.
Bekanntmachung.
b-etr.: Gemeindefinanzstatistik; hier: Ausweis über die Einnahmen und Ausgaben des Kreises Gießen im 1. Halbjahr des Rj. 1934.
Der gemäß § 23 Absatz 3 der Verordnung über Finanzstatistik vom 1«. Februar 1931 (RGBl. I S. 32) zu veröffentlichende Halbjahresausweis über die Einnahmen und Ausgaben des Kreises Gießen im 1. Halbjahr 634 Rj. liegt in der Zeit von Dienstag, den 4. Dezember 1934, bis Mon- :ig, den 10. Dezember 1934 (einschl.), während der Dienststunden auf dem jireisamt Gießen (Zimmer 6) zu jedermanns Einsicht offen.
Gießen, den 30. November 1934.
Kreisamt Gießen. I. V.: Grein.
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Sicherheit durch Bündnisse.
Frankreichs Politik einer „Kollektiven Organisierung des Friedens". - Lavals große außenpolitische Rede vor der Kammer. - Oie Kontinuität der französischen Außenpolitik.
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Amtsverkündigungsblatt
für die Provinzialdirektion Oberheffen und für das Kreisamt Gießen
dte hatte das Ergebnis, daß zwischen Ena- alien und Deutschland eine fast lückenlose stimmung über den von England vorge- ntwurf einer Abrüstungskonvention erzielt In diesem Augenblick, da das in langen erstrebte Ziel fast erreicht schien, war es reich, das, wie sich Herr Baldwin freund- itfinnen möge, mit einem Schlage allen gen ein Ende machte. Barthous berüchttgte m 17. April 1934 schlug unter heftigen Beengen gegen das Reich die Tür au allen direkten Verhandlungen zwischen den vier chten zu. Das Abrüstungsproblem stand m seinem Anfang.
lätte Baldwin gut angestanden, diesen veg Deutschlands in seinem Ehrenkampf » nationale Gleichberechtigung in seiner Be- für die gewiß auch von Deutschland bellgemeine politische Entwicklung zu würdi- o y d George hat mit seiner schonungs- mtschleierung des Angriffscharakters der chen Riesenrüstungen und der richtigen ung des nationalsozialistischen Deutschlands werk Europas gegen die Gefahr des afiati- olschewismus einiges von dem nachgeholt, rldwin „vergessen^ hatte. Statt dessen hat ervative Parteiführer Deutschland sanft er» doch wieder in den Schoß des Völkerbundes kehren, da feine geographische Lage Deutsch- s die Freundschaft mit seinen Nachbarn hin» Zaldwin scheint entgangen zu sein, daß ge- ' Erkenntnis dieser Lage das deutsch-polnische ten seine Entstehung verdankt und aus
Grunde der Führer wieder und wieder mb auch nach dem Westen hin ausgestreckt mit Frankreich zu einer Verständigung zu . Die geographische Lage Deutschlands ist auch, die uns zwingt, inmitten einer hoch- »n Welt auf dem Grundsatz der Gleich- jung zu beharren und für uns die Heeres- ng und die Waffen zu fordern, die wir zur gung unserer Grenzen brauchen. Wir erkennen iglands Bemühungen an, den festgefahrenen des Abrüstungsproblems wieder ins Rollen gen, jede ernsthafte Initiative dazu wird ands aufrichtige Unterstützung finden, aber drüstungsgespräch beginnt für Deutschland o es einst abgebrochen worden ist, bei bet len Verwirklichung ber beutschen Gleich- jung. Das muß sich auch Herr Balbwin geil lassen.
Bekanntmachung.
Bttr. Zwangsorganisation im Gaststättengewerbe.
Einem Ersuchen des Reichseinheitsoerbandes des Deutschen Gast- ittttengewerbes, Gau Hessen, folgend, bringen wir dessen nachstehende Anordnung zur allgemeinen Kenntnis. Die Bürgermeistereien werden n.ucht, die Interessenten auf die Meldepflicht hinzuweisen und den Mchseinheitsverband bei der Durchführung der Anordnung in jeder wife zu unterstützen.
Gießen, ben 29. November 1934.
Kreisamt Gießen. I. V.: Weber.
Siebener Anzeiger
General-Anzeiger für Oberheffen
Paris, 1. Dez. (DNB.) Im Zeichen des ver- storbenen Außenministers Louis Barth o u begann vor mehr oder weniger leeren Bänken am Freitag um 21 Uhr d i e dritte Sitzung der Kammer, die dem Haushalt des Außenministeriums gewidmet ist. Nach ehrenden Worten des Vorsitzenden des Auswärtigen Ausschusses der Kammer Bastide und des Außenministers Laval für Louis Barthou nahm die Kammer einstimmig das Gesetz an, durch das bestätigt wird, daß Barthou sich um das Vaterland verdient gemacht hat.
ahme am Ostpakt erneuert
iben stets behauptet, daß die Sicher- 3 u n ä cf) ft garantiert fein muh, die Einschränkung der Rüftun-
ju gehen. Mangels jeder Garantie eines itigen Beistandes in einem verwirrten i mißtrauen die einen Völker den an- da sie nur auf ihre eigenen Kräfte
i können. Deshalb müssen sie in der entwicklung ihrer Rüstungen das einzige ment für ihre Sicherheit suchen. Durch rfteUung eines weit genug ausgespannlen s von Kollektivpakten, die feier- iterzeichnet werden, kann man hoffen, den Rationen das Vertrauen wieder- ellen, das allein als die Vorbedingung 16 schönste menschliche Werk angesehen i muh, nämlich die internationale ändigung für die EinschrAn- und Begrenzung der Rüstungen, tern hat Baldwin vor dem englischen 15 die Beunruhigung bargelegt, die sein r den europäischen Frieden infolge der deutschen Aufrüstung in Mißachtung der hen Klauseln des Versailler Derttages fühlt, nvolle Staatsmann hat nichtsdestoweniger igen Maßnahmen genauer barlegen müssen, and ergreifen wird, um sich gegen die Geschützen. Gelegentlich der Beratung des hen Haushalts für das Kriegsministerium ■ ähnliche Aussprache stattgefunden. Sie rt alle Garantiemächte der europäischen . Reichskanzler Hitler hat erklärt, daß genblicklichen Grenzen Deutsch- ihm genügten. Um seine Militär-
i rechtfertigen, yat er auf die Würde seines hingewiesen. Wie wird er morgen aber liche Rechtfertigung finden, wenn Deutsch- 5 niemand bedroht, sich weigert, seinen an der kollektiven Organisie-
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Anordnung
iiiber das Meldeverfahren bei der Wirtschaftsgruppe Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe.
(REV).
:Auf Grund der Ziffer 2 der Anordnung des Herrn Reichswirtschafts- I niinifters vom 18. September 1934, betreffend Anmeldung zur Wirtin h'iftsgruppe Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe (Reichseinheitsver- xriib bes beutschen Gaststätten- unb Beherbergungsgewerbes) wirb fol- ?:be5 bestimmt:
iDer Mirtschaftsgruppe werben alle Unternehmer unb Unternehmun- I' n (natürliche unb juristische Personen) angeschlossen, bie Schank- ober i! Icstwirtschaft ober bcibes gemeinsam betreiben.
iSchankwirtschaft liegt vor, wenn ohne Rücksicht auf bie Betriebs- [ irm Speisen ober Getränke zum sofortigen Verzehr an Ort unb Stelle - ituerbsmäfjig abgegeben werben.
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Gastwirtschaft liegt vor, wenn ohne Rücksicht auf die Betriebsform Zimmer ober Betten zur vorübergehenben Beherbergung von Fremben gewerbsmäßig vermietet werden.
Gast- oder Schankgewerbe ist eine solche Tätigkeit auch dann, wenn sie neben einem anderen Gewerbe (z. B. Industrie, Einzelhandel, ambulantes Gewerbe) ausgeübt wird.
I. Meldepflicht.
Meldepflichtig sind daher: Alle konzeffionspflichtigen Gast- und Schankwirtschaften; Beherbergungsbetriebe jeder Art, einschl. der nicht konzessionierten Fremdenpensionen und Fremdenheime; Bahnhofswirtschaften, Speisewagenbetriebe; Speisewirtschaften jeder Art; Kantinenbetriebe, auch soweit sie nicht konzessionspflichtig sind.
Der Meldepflicht unterliegen nicht: Die im § 27 Absatz 1 des GaG. vom 28. April 1930 (RGBl. I S. 146) und dem Gesetz zur Aenderung des Gaststättengesetzes vom 9. Oktober 1934 (RGBl. I S. 113) von der Erlaubnispflicht ausgenommenen Betriebe mit Ausnahme der Bahnhofswirtschaften und der Speisewagenbetriebe.
Unternehmer und Unternehmungen des Gaststätten- und Beherbergungsgewerbes, die Einzelmitglieder des Reichseinheitsverbandes sind, sind von der Meldepflicht befreit.
II. Meldeoerfahren.
1. Die Meldepflicht gemäß Abschnitt I wird durch Anmeldung bei den aus dem Meldestellenverzeichnis ersichtlichen Meldestellen erfüllt. Zur Anmeldung ist das bei den Meldestellen kostenlos erhältliche Meldeformular zu benutzen.
Die Meldestellen können nach Bedarf Melde-Nebenstellen errichten, die in einem Melde-Nebenstellenverzeichnis von ihnen bekanntgegeben werden.
2. Die Meldefrist läuft bis zum 15. Dezember 1934. Die Anmeldungen sind innerhalb der vorbezeichneten Frist zu bewirken. Jeder meldepflichtige Betrieb ist nur einmal anzumelden.
III. Meldegebühr.
1. Bei der Meldung ist von jedem meldepflichtigen Betriebe eine einmalige Meldegebühr in Höhe von 2 Mark zu entrichten.
2. Ueber die ordnungsgemäß erfolgte Anmeldung und Entrichtung der Meldegebühr erhält der Meldepflichtige für jeden meldepflichtigen Betrieb eine Quittung.
IV. Verschiedenes.
1. Die Mitgliedschaft bei der Wirtschaftsgruppe Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe ist durch die Anordnung des Herrn Reichswirtschaftsministers vom 18. September 1934 gemäß Ziffer 2 und 3 auch dann begründet, wenn keine Meldung erfolgt. Bei allen Mitgliedschaftspflichtigen entsteht die Beitragspflicht ab 1. Oktober 1934. Andererseits entstehen Betrieben, die sich vorsorglich anmelden, ohne dazu verpflichtet zu sein, dadurch keinerlei Verpflichtungen. In Zweifelsfällen wird daher dringend eine vorsorgliche Meldung empfohlen.
2. Die Angaben des Meldeformulars dienen lediglich statistischen Zwecken zur Organisation der Mirtschaftsgruppe Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe.
I. A.: Döring, Verbandsgauverwalter.
Gau Hessen.
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rrlt des Dreierkomitees noch nicht vorlag. Nach Wellungen aus Rom darf man diese Lerzöge- rrg durchaus als ein gutes Zeichen dafür nehmen, di, unter der klug vermittelnden Leitung des D"ons Aloifi die Verhandlungen zwischen beut- fdit und französischen Sachverständigen über tech- ni'oe Einzelheiten der Volksabstimmung im Saar- jgcüet ein auch sachlich befriedigendes Ergebnis ya-en werden. Es wäre schon zu viel gesagt, wollte inm behaupten, daß mit dem Ministerwechsel am Biii d'Orsay ein anderer Wind aus Paris wehe. Ml r man hat doch den Eindruck, daß Laval, ter. die größere Schmiegsamkeit der jüngeren ©ueration mehr politische Möglichkeiten erlaubt, il: seinem greifen, in Vorstellungen und Vor-


