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Frist von der Möglichkeit der Ab- Gebrauch macht (Urteil vom 22. 4.

1927). Auch wer eine Rechtsmittelschrift als gc- wöhnlichen Brief absendet, handelt nach dem Ur­

teil vom 4. 9. 1929 nicht schuldhaft. Die beim

der Auflieferung zu überzeugen. Nachsicht kann

Wirtschaft

innerhalb der holung keinen

ein- der

emgeireiene Maujiruiiiieiyeiuny. vw

beachtlich bei der Gruppe der unter 40 Stunden wöchentlich Beschäftigten, also jener Arbeiter, deren Verdienste infolge der Kurzarbeit von unter 40 Stunden erfahrungsgemäß nur wenig über den Einkommenssätzen der unterstützten Erwerbslosen liegen. Gerade die starke Verminderung dieser Gruppe, die um etwa 30 v. H. zurückgegangen ist, bedeutet eine Kaufkraftsteigerung von besonderem wirtschaftlichen und sozialen Wert. Denn durch die Kaufkraftsteinerung wird für den Arbeiter die Mög­lichkeit geschaffen, einen über den direkten Lebens­bedarf hinausgehenden zusätzlichen Bedarf zu decken, so daß also hier eine Kaufkraftsteigerung erfolgt, die dem Absatz nicht unbedingt lebenswichtiger Er-

wenn er infolge eines Verschuldens der Ersatzperson erst nach Ablauf der Rechtsmittelfrist von der Zu­stellung Kenntnis bekommen hat. Diese Frage ist nur für den Fall zu verneinen, daß dem Steuer-

dieser Seite zum Zwecke der Geldbeschaffung für den chalbjahresultimo Verkäufe. I. G Farben hol­ten ihren geringfügigen Anfangsverlust von 0,25 d. S). wieder auf, Scheideanstalt lagen 0,50 v. H. fester, dagegen Deutsche Erdöl 0,75 v. H. leichter. Am Elektromarkt waren Tarifwerte zumeist etwas

prämiierungsergebniffe auf dem ersten judensreien Markt in Lang-Göns

Zeugnisse zugute kommt. *

* Weitere Belegschaftsvermehrung bei Opel. Bei der Adam Opel AG. beträgt zur Zeit die Belegschaft 16 700 Arbeiter und 1400 An-

Frankfurter Abendbörse.

Die letzte Abendbörse vor dem Monats- und Halbjahresultimo wies eine freundliche Grundstim­mung auf. Günstig kommentiert ward der erneut bekundete Wille zum Außenhandel, welcher auf der Handelskammertagung geäußert wurde. Ferner blieben die Abschlußberichte von der Salzdetfurth. Gruppe nicht ohne Einfluß, die allerdings bei der vorherrschenden Orderlosigkeit sich kursmäßig nicht auswirken konnten. Das Geschäft war äußerst minimal und das Kursniveau lag trotzdem allge­mein eine Kleinigkeit freundlicher, zumal die Glatt- stellungen als beendet betrachtet werden. Renten ebenfalls still und etwa behauptet, lediglich Reichs­mark-Obligationen hatten einiges Interesse und lagen bis zu 0,40 v. H. gebessert. Der Verlauf war kaum verändert, Farben blieben mit 149,40 nach vorübergehend 149,25 gut gehalten. Gesfürel zogen 0,25 v.H., Klöckner 0,90 v. H. und Rheinstahl 1,13 o. H. an. Sonst erfolgten nur minimale Schwan­kungen nach beiden Seiten. Altbesitz 95, Dedibank 62,75, Reichsbank 153,50, Gelsenkirchen 59,25.

Allgäuer Buttern,arkt.

Kempten, 29. Juni. Deutsche Markenbutter (Tonnenware) 124 (123), deutsche Allgäuer feine Molkereibutter 120 (120), deutsche (Allgäuer) Mol- kereibutter 117 (117), deutsche (Allgäuer) Landbutter einschließlich Vorbruchbutter entsprechend niedriger. Die Preise sind Verkaufspreise ab Station des Ver­sandortes einschließlich Verpackung je ein Zentner.

v.H., für die ein besonderer Grund nicht vorlag. Daimler und AKU. büßten je 0,65 o. H. ein.

Am Rentenmarkt war das Geschäft gleich­falls recht still, Altbesitz zogen um 0,40 v.H. an, während Reichsbahn-Vorzugsaktien, Stahlverein­bonds, Reichsschuldbuchforderungen geringfügig nachgaben. Von Auslandsrenten waren .Gulden- Russen mit 0,90 nach 0,60 stärker befestigt, Ungarn- Goldrente blieben mit 7,50 v. H. behauptet.

Im Verlaufe änderte sich an der uneinheit­lichen Kursgestaltung nur wenig, da die zweiten Kurse in der Mehrzahl weiter nach unten tendier­ten. So lagen Gesfürel erneut 0,75 v. H. und Bem- berg ebenfalls 0,75 v.H. schwächer. Andererseits verzeichneten Rhein. Braunkohlen, Licht & Kraft und Gelsenkirchen Besserungen von 0,50 bis 1,50 v. H. Im Übrigen blieben die Anfangskurse gut ge­halten. Von Deutschen Anleihen zagen Altbesitz er­neut um 0,25 v. H. an, während Stahlbonds mit 77 v. H. nur knapp behauptet waren.

Am Pfandbriefmarkt herrschte ruhiges Geschäft', Goldpfandbriefe lagen mit Ausnahme der Rheini­schen Serien behauptet. Liquidationen und Stadt­anleihen eher bis 0,50 v.H. fester. Staatsanleihen unverändert. Am Geldmarkt zeigte sich etwas Nachfrage, der Satz für Tagesgeld wurde um 0,25 auf 3,75 v.H. erhöht. Der Kassamarkt lag uneinheit­lich, verschiedentlich erfolgten Minus-Minus-Zeichen, so für Seil-Wolff und Moenus; andererseits mit Plus-Plus-Notiz kamen Zellstoff Memel zur Kenn- zeichnung. x

gebessert, so Gesfürel und Bekula bis 0,50 o. H., Lahmeyer dagegen auf die vagen Dioidenden- gerüchte nochmals 3 v.H. schwächer. Montanwerte bröckelten überwiegend ab, nur Mansfeld in Nach­wirkung der Beschlüsse noch 0,25 v. H. höher, auch Klöckner um 0,65 v.H. gebessert, andererseits Gel­senkirchen um 0,90 v. H., Mannesmann um 0,50 v. H.. Rheinstahl um 1 v.H. und Ilse Genüsse um 0,50 o. H ermäßigt. Schiffahrtsweite ohne Umsatz. Am Zellstoffmarkte bröckelten Waldhof auf die un­geklärten Bilanzbeschlüsse 0,75 v. H. ab, Aschaffen­burger dagegen eine Kleinigkeit (+ 0,50 o. H.) fefter. Stärker rückgängig waren Conti Gummi um 2,50

Ehr. Schäfer I., Grüningen, 2., Karl Schäfer Wwe., Grüningen, 2., Karl Nathes, Lich. 2.

Niederungsvieh: Klasse 2 (gedeckte Rinder): Konrad Anton Wagner, Lang-Göns; Klasse 3 (Kühe mit 1 bis 3 Kälbern): Wilhelm Weil Hl. Wwe., Lana-Göns, Konrad Anton Wag­ner, Lang-Göns 1., Johann Heinrich Hildebrandt, Nieder-Weisel 2.; Klasse 4 (ältere Kühe): Wilh. Weil III. Wwe., Lang-Göns 1., Georg Bill, Nieder- Weisel 2., Konrad Anton Waaner, Lang-Göns 2.

Rotvieh (Vogelsberger Rasse): Klasse la (Bullen über 12 Monate): Gemeinde Großen-Lin- den 1., Anton Viehmann, Hochelheim 2., Gemeinde Hörnsheim 2.; Klasse 1b (Bullen bis 12 Monate): Georg Volk, Hörnsheim la, Wilhelm Bepler, Hörnsheim lb, Johann Anton Walter Schwarz, Hörnsheim 2a, Heinrich Hofmann I., Hörnsheim 2b; Klasse 2 (tragende Rinder): Johann Heinrich Weber Wwe., Hochelheim 1., Wilhelm Ludwig, Hörnsheim 1., Georg Bepler, Hörnsheim 1., O. Schneider, Hörnsheim zwei 2., K. Müller IV.,^Lang- Göns 2., Wilhelm Hofmann I., Großen»Lni^?. 2., Ernst Pein, Nieder-Bessingen 2., Heinrich Hof­mann I., Hörnsheim 2., Heinrich Müller V., Lang- Göns zwei 2.; Klaffe 3 (Kühe mit 1 bis 3 Käl­bern): Johann Schäfer, Hörnsheim E., Karl Ke- blowski, Nieder-Bessingen E., Friedrich Ludwig, Prinz zu Solms-Lich 2., Heinrich Müller V., Lang- Göns 2., Karl Müller IV., Lang-Göns 2., Wilh. Bepler, Hörnsheim 2., Anton Müller IV., Hörns­heim 2., Klasse 4 (ältere Kühe): Wilhelm Bepler, Hörnsheim E., Ludwig, Prinz zu Solms-Lich E., Karl Müller IV., Lang-Göns 1., Georg Bepler, Hörnsheim 1., Johann Anton Walter Schwarz, Hörnsheim 2., O. Hirrkler, Hörnsheim 2., Heinrich Hofmann, Hörnsheim 2.; Familien: Ludwig, Prinz zu Solms-Lich E., Gemeinde Hörnsheim E., Gemeinde Nieder-Bessingen 2a., Gemeinde Lang- Göns 2b., Wilhelm Bepler, Hörnsheim 2., Karl Keblowfki, Nieder-Bessingen 2., Heinrich Hofmann, Hörnsheim 2., O. Heß, Lang-Göns 3.

C. Schweine.

Edelschweine: Klasse la (Eber über 8 Monate): Karl Luh la., Alb. Brückel lb., Schweine- zuchtverein Lang-Göns 2.; Klasse 1 b (Eber unter 8 Monate): A. Brückel 1., 2a., W. Ludwig Luh 2b., 2c.; Klasse 2 (tragende Sauen): Karl Luh 1., Wilhelm Ludwig Luh 2a., 2b.; Klasse 3 (ältere Sauen): Eugen Weber E., la., Wilhelm Luh E., lb., Wilhelm Ludwig Luh 2a., Karl Luh 2b.; Klasse 4 (Familien): Karl Luh 1., Schweinezucht- Verein Lang-Göns 2.; Veredelte Landschweine: Klasse la (Eber über 8 Monate): K. Äelten II. zwei 1., K. Wenzel 2a., Job. Volk, Hörnsheim 2., Klasse lb (Eber unter 8 Monate): Joh. Volk, Hörnsheim 1., Wilhelm August Rompf II. 2.; Klasse 2 (tragende Erstlingssauen): K. Velten II. 1., Wilhelm Ludwig, Hörnsheim 2., Wilh. Wentzel 2., K. Müller IV. 2.; Klasse 3 (ältere Zuchtsauen): W. Ludwig, Hörnsheim 1., K. Velten II. lb., Wilh. Konrad Brückel 2., Wilhelm Görlach 2., Wilhelm August Rompf II., 2.; Klalle 4 (Sammlungen): . Schweinezuchtgenossenschaft Lang-Göns E., 1. (Die Schweinezüchter, bei denen die Ortsangabe fehlt, , find alle aus Lang-Göns).

auch wegen entschuldbaren Rechtsirrtums gewährt hui ,ui um uv. ou vuD .

werden. So kann z. B. nach dem Urteil vom 21. 2. | pflichtigen selbst ein Verschulden zur Last fällt. 1922 ein Verschulden schon dann verneint werden,1 --------

+ Lang-Göns, 29. Juni. Nachstehend geben wir die hauptsächlichsten Preisträger (insbesondere die Preisträger von Ehrenpreisen, 1. und 2. Prei­sen) bei den aus Anlaß des ersten judenfreien Marktes in unserem Orte durchgeführten Prämi­ierungen wieder:

A. Pferde.

Belgier: Klaffe 2 (3jährige Fohlen): Wilhelm Wagner, Kirch-Göns, E., Heinrich Blecher, Lang- Göns, 2., Jakob Häuser, Nieder-Weisel, 2.; Klasse3 (Zuchtstuten): Wilhelm Konrad Müller, Griedel, E., Heinrich Dreut II., Griedel, E. und 1., Georg Philipp Krausgrill, Nieder-Weisel, 1., Jakob Kraus­grill, Nieder-Weisel, 2., Christ. Hildebrand, Nieder- Weisel, 2., Georg Häuser VIII., Nieder-Weisel, 2., Wilhelm Wagner II., Nieder-Weisel, 2.; Klasse 4 (Familien): Heinrich Dreut II., Griedel, E., Wilhelm Wagner II., Kirch-Göns, 1., Jakob Krausgrill, Nie­der-Weisel, 2.

Oldenburger: Klasse 1 (zweijährige Foh­len): K. Burk, Trais-Münzenberg, 2.; Klasse 2 (3jährige Fohlen): Georg Hildebrandt VI., Nieder- Weisel, 2., Ludwig Heinrich Dreut, Griedel 2.; Klasse 3a (gedeckte Stuten): Walter Weber, Ober- Hörgern, E., August Müller, Ostheim, 1., Heinrich Seipp, Trais-Münzenberg, 1., Otto Metzger, Mün­ze nbekg, 2., Konrad Wilh. Wagner, Lang-Göns, 2.; Klasse 3b (Stuten mit Saugfohlen): Karl Burk, Trais-Münzenderg, E., Heinrich Ludwig Dreut, Griedel, 1., Georg Heinrich Bender, Dorf-Gill, 1., Eugen Dietz, Griedel, 2.; Klasse 4 (Zuchtstuten mit Nachkommen): K. Burk, Trais-Münzenberg, E. und 1., Georg Heinrich Bender, Dorf-Gill, 2a, Eugen Dietz, Griedel, 2b.

B. Rindvieh.

Fleckvieh: Klasse la (Bullen über 1 Jahr): Gemeinde Kirch-Göns, 2.; Klasse 2 (tragende Rinder): Eugen Weil, Ober-Hörgern, E., Wilhelm Wörner, Ostheim, E., Bürgermeister Müller, Ober- Hörgern, 1., Wilhelm Jung, Leihgestern, 1., Karl Nathes, Lich, 1., Georg Ehr. Häuser, Nieder-Weisel, zwei 2., Joh. Heinrich Adami, Nieder-Weisel, 2., Chr. Schäfer I., Grüningen, 2., Heinrich Fay III., Grüningen, 2., Karl Engel, Grüningen, 2., Chr. Leidig, Grüningen, 2., Ernst MarsteUer, Grünin­gen, 2., Heinrich Zeiß, Lang-Göns, 2., Fr. K. Schä­fer' Wwe., Grüningen, 2.; Klasse 3 (Kühe bis 3 Kälber): Peter Bill II., Nieder-Weisel, E. und 1., Joh. Heinrich Adami, Nieder-Weisel, E. und 2., Fr. K. Schäfer Wwe., Grüningen, 1., Hermann Wedemann, Eberstadt, 1., Karl Nathes, Lich, 2., Karl Faber II., Leihgestern, 2., Wilhelm Lotz, Ober- Hörgern, 2., Fr. Fauerbach, Eberstadt, 2., Georg Nuppel, Nieder-Weisel, zwei 2.; Klasse 4 (ältere Kühe): Karl Mack, Nieder-Weisel, E. und 2., Fr. Fauerbach, Eberstadt, E., Bürgermeister Müller, Ober-Hörgern, 1., Jakob Bill, Nieder-Weisel, 1., Karl Faber II., Leihgestern, 2., Wilhelm Wörner, Ostheim, 2., Philipp Haub, Nieder-Weisel, 2.; Fa­milien : Wilhelm Bingel, Grüningen, E. (der Landesbauernschaft), Joh. Heinrich Adami II., Nie­der-Weisel, E. (der Gemeinde Lang-Göns), Fr. Fauerbach, Eberstadt, 1., Heinrich Karl Mack, Nie­der-Weisel, 1., Ernst Marsteller, Grüningen, 2.,

wenn der Rechtsmittelführer aus Rechtsirrtum glaubte, daß er nicht zur Einlegung eines Rechts­mittels berechtigt sei, oder daß durch die Einleaung des Rechtsmittels durch den Gesamtschuldner seine Rechte gewahrt würden, zumal in dem dort be­handelten Falle der Gesamtschuldner die Steuer durch Vertrag übernommen hatte. Hierbei haben die Rechtsmittelbehörden davon auszugehen, daß die den Steuerbehörden geläufige Rechtslage, wo­nach die Vereinbarungen der Beteiligten über die Steuertragung dem Reich gegenüber keine Wirkung hat, den Beteiligten keineswegs bekannt oder auch nur verständlich zu sein braucht.

Längere Abwesenheit auf Geschäftsreisen ist bei Gewerbetreibenden kein Grund zur Nachsichtge­währung. Es darf verlangt werden, daß der Steuer­pflichtige für die Besorgung der Steuersachen min­destens die gleiche Sorgfalt aufwendet, als für die Verrichtung seiner Berufsgeschäfte. Ist die Zu­stellung eines Bescheides nicht an den Empfänger selbst erfolgt, sondern an eine Ersatzperson, so schließt ein Verschulden dieser Ersatzperson die Ge­währung von Nachsicht nicht aus, sondern vermag sie im Gegenteil zu begründen. Die Zustellung eines Bescheides gilt wohl mit der Uebergabe an die Ersatzperson (z. B. an einen Angestellten oder Verwandten des Empfängers) gegenüber demjeni­gen, dem zuzustellen ist, als bewirkt. Das hat aber mit der anderen Frage nichts zu tun, ob dem Steuerpflichtigen Nachsicht gewährt werden kann,

Jedoch darf nach einem Urteil des Reichsfinanzhofes dieser Gesichtspunkt nicht so weit ausgelegt werden, daß hierzu jede Entschuldigung ausreicht, die in auch nur einigermaßen begründeter Form oorge- bracht wird, denn sonst würde die Zustellung, ein für die formelle Grundlage der Steueransprüche wesentlicher Vorgang, eines großen Teils ihrer Be­deutung entkleidet und eine für die öffentliche Dienstführung schwer erträgliche Unsicherheit er­zeugt werden. Wenn eine schuldlose Verhinderung an der Wahrung der Frist anzunehmen ist, kann vielmehr nur unter Würdigung aller tatsächlichen Umstände entschieden werden, die im Einzelfalle das Verhalten des die Nachsicht Begehrenden gegen­über dem Formalakt der Zustellung bedingen. Im allgemeinen ist nicht unschuldig an der Versäumung einer Frist, wer mit der Absendung eines Schrift­stückes ohne Grund bis kurz vor Ablauf der Frist wartet. Geht jedoch das zur Wahrung einer Frist dienende Schriftstück so zeitig bei dem Ankunftspost­amt ein, daß noch vor Ablauf der Frist für die empfangende Behörde die Möglichkeit der Abholung besteht, so bildet es kein Verschulden des Absenders, wenn die Behörde ihre Post sonst abholt, jedoch

Frankfurt a. M., 29. Juni. Die letzte Mit­tagsbörse dieser Woche fehle in knapp behaupteter Tendenz ein. Das Geschäft konnte sich infolge der Ultimobereinigung und des katholischen Feiertages nicht recht entwickeln. Günstige Beurteilung fanden die begonnenen Transferbesprechungen mit Eng­land, ferner die Russenaufträge und die Bilanzvor­lagen aus der Salzdetfurth-Gruppe und der Mans- felder Bergwerk AG. Von der Kundschaft lagen nur

Verlängerung der Einzelhandelssperre

Das Reichswirtschaftsministerium teilt mit: Im Reichsgesetzblatt ist ein Gesetz zur Aenderung des Gesetzes zum Schutze des Einzelhandels veröffent­licht, durch das die Sperre für die Errichtung neuer Einzelhandelsverkaufsstellen bis zum 1. Januar 1935 verlängert wird. Das Gesetz enthält außerdem eine Aenderung, nach der Verlegungen von Einzel­handelsverkaufsstellen künftig nur dann ohne beson­dere Genehmigung zulässia find, wenn die Verkaufs­stelle in den bisherigen Räumen von dem Inhaber mindestens ein Jahr betrieben worden ist und die neuen Verkaufsräume nicht mehr als Vio größer als die bisherigen find. Eine weitere Auflockerung der Sperre, die nach den bisherigen Erfahrungen zugunsten des kaufmännischen Nachwuchses und des Hausbesitzers erforderlich ist, wird in Gestalt einer Aenderung der Durchführungsverordnung zum Einzelhandelsschutzgesetz vom 28. November 1933 in Kürze zu erwarten sein.

Kurzarbeit erheblich zurückgegangen.

Erfreuliche Kaufkraststeigerung

Wie aus Erhebungen der Deutschen Arbeitsfront heroorgeht, ist seit Anfang dieses Jahres eine be­trächtliche Verringerung der Kurzarbeit eingetre­ten. Während Ende Januar von den durch die Be­richterstattung der Arbeitsfront über die Arbeitszeit erfaßten Mitgliedern insgesamt 44,2 v. H. mit einer Arbeitszeit von mehr als 48 Stunden wöchentlich

beschäftigt waren, stieg der Anteil der über 48 Stunden Beschäftigten auf 50,1 v. H. Ende April des Jahres. Dagegen verminderte sich die Zahl der unter 40 Stunden wöchentlich Beschäftigten von 15,7 v. H. Ende Januar auf 11,1 v. H. Ende April

1934.

Aus der Entwicklung dieser beiden Gruppen der beschäftigten Arbeiter lassen sich beachtenswerte Rückschlüsse auf die Kaufkraftentwicklung der Be­schäftigten ziehen. Ganz allgemein zeigt die Er­hebung der Deutschen Arbeitsfront über die Ar­beitszeitentwicklung zunächst eine Zunahme der be- zahlten Arbeitszeit und eine entsprechende, dadurch selber Bergwerk----

einqetretene Sauftraftfteigerung. Diefe ist vor allem spärliche Orders vor. teilweise erfolgten auch von . t 1 1 .*c\ I mm hör Gpldbpscbassuna für

geschriebenen Brief erfolgende Beurkundung Auflieferung bildet nur ein besonders wirksames Beweismittel, um die Behörde von der Tatsache

gestellte. (Ec ist beabsichtigt, in den nächsten Wochen weitere 1000 bis 1500 Arbeiter neu einzustellen. Die Tagesproduktion beträgt im Durchschnitt 350 Wa­gen. Es wird in allen Abteilungen voll in der Sechs­tagewoche, zeitweise in drei Schichten, gearbeitet. Neben der Erhöhung des Jnlandabsatzes liegt vor allem auch eine bemerkenswerte Steigerung der Ausfuhr vor.

* Umtauschangebot für d i e Siemens- Dollar-Anleihe. Die Siemens & Halske AG. und die Siemens-Schuckert-Werke AG. veröffent­lichen ein Angebot an die inländischen Inhaber ihrer gemeinsamen 6/4-v. H.-Dollar-Anleihe von 1926, wo­nach sie entsprechend der bisherigen Uebung für einen Dollar 3 RM. Schuldverschreibungen anbieten. Der Zinssatz der neuen Reichsmarkschuldverschrei­bung ist auf 4% v. H. festgesetzt, während bisher üblicherweise 6^-v. H.-Dollar-Schuldverschreibungen in 4X-v. H.-Reichsmark-Schuldverschreibungen ge­tauscht wurden. Die Herabsetzung um V* v. H. ist entsprechend dem zwischenzeitlich weiter gesenkten Zinsniveau auf Anordnung der zuständigen Behörde erfolgt.

* Aus der Frankfurter Konfektion. Eine Veränderung in der Gruppe der Frankfurter Spezialgeschäfte für Damenbekleidung und Pelz­waren ist der Zusammenschluß der beiden großen Unternehmen dieser Branche, der Firma Waae- ner ft Sch 1 ötel und D. Cohn jr. A.-G., Zeil 109. Beide Unternehmen werden als geschlossenes Ganze nach innen und außen unter der Firma

Sßagener & Schlötel A.-G., Frankfurt a. M., geführt.

frankfurter Börse

Devisenmarkt Berlin Frankfurt a. Bl.

fronklun a. M

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Brie

Brie

Gell'

28.6-

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Datum

29. h

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0

153,5

Banknoten.

Berlin, 29-Juni

10

0

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den

32,5

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5

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0

0

0

65,22

81,29

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0

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0

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0

0

0

Schluß» lurS

25,25

25,5

65,48

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Schluß!. Abend» börjc

6,85

3,85

35

23,65

143

80,25

107,75

66,25

107,13

100,25

92,25

149,25

119

75,4

119,5

59,65

105,75

73,65

170,5

129,25

71

64,13

4% Serie il

6% flhimän. oereinh. Rente v. 1903 S^,%Rumän.vereinh.Reniev.l913

4% Rumänische vercinh. Rente ay*% HnatoHer

Vamouifl-21nirnta-'L<atei Hamburg-Südam. Dampfschiff Hansa-Dampfschiff Norddeutscher Lloyd ... - A.G. für Verkehrswesen Akt. Berliner Handelsgesellschaft Commerz- und Privat-Bank Deutsche Bank und Disconto- Gesellschaft.........

Dresdner Bank .

ReichSbant

Amerikanische Notes..............

Belgische Noten..................

Dänische Noten Englische Noten

Französische Noten ...

Holländische Noten Italienische Noten Norwegische Noten Deutsch Oesterreich, i 100 Schilling Rumänische Noten ............

Schwedische Noten Schweizer Noten... Spanische Noten ..............

Ungarische Note»

Geld 2,464 58,41 56,49 12,64 16,46 169,31 21,44 ^3,57

Brie.

2,484

58,65

56,71

12,70

16,52

169,99

21,52

63,83

A.E.G .............. o

Bekula 0

Sleklr. Lieferungsgesellschaft... 6

Licht und ftrafi - 6

gelten & Guilleaume 0

Sesellsch.s.Elekn.Unternehmung. 6

Kurszettel der Berliner und Frankfurter Börse.

cen angeführten Ziffern geben die Höhe der zuletzt beschlossenen Dividende an. Reichsbankdiskont 4 v. H, Lombardzinsfuß 5 v.H.

Rheinische Elektrizität Lchuckert & do.

Siemens & Halske....

LabmeverSLo. .....

Buderus ........

Deutsche SrdSI Gelsenkirchener Harpener Hoesch EisenKöln-Neuessea Ilse Bergbau Ilse Bergbau Genüsse Klöcknerwerke . .......

Mannesman u-Räbren......

Buenos Aires Brüssel.....

Rio de Jan. . Sofia ......

Kopenhagen. Danzig ..... London .....

Helsingfors.. Paris ......

Holland .... Italien Japan ......

Jugoslawien Lslo..... :

Wien.......

Lissabon...> Stockholm... Schweiz .... Spanien.... Prag.......

Budapest ...

Neuyork...

Berlin

Schluß.

Mittag» bürsr

28-Juni

Amtliche Notierung

<9.Juni

Amtliche Notierung

__________________________________________________I

Franktun a. 2J1

Berlin

Schluß» turS

Schluß'. Abend- börfe

Schluß» hx»

Schlußk Minag- bürfe

Datum

?8.6

29-6

28-6.

29-6

Mansselder Bergbau ..

...... 0

78

78,75

77,13

Kokswerke

...... 0

93,5

93,13

Phönix Bergbau

47,25

46,75

47,13

46,25

Rheinische Braunkohlen

..... 10

233,25

235

233,5

235

Rheinslahl

...... 0

96,75

95,75

97

94,9

Bereinigte Stahlwerke.

......0

10,25

40,5

40,25

40,25

Olavi Minen

.......0

14,5

14,75

14,5

15

Kaliwerke Aschersleben.

...... 6

128

127,5

128,75

Kaliwerke Westeregeln .

....... 5

127,5

127

128,25

128

Kaliwerke Salzveilurtb

...,

172

172

172

I. G- Farven-Ja ou,me

....... 7

149

149,4

149,4

149,25

Scheideanstalt........

....... 9

808

207,5

Goldschmidt ........

.......0

69

69

68,4

68,5

RülgerSwerke ........

.......0

8,75

39

38

39,4

Metallgelellschoft......

....... 0

87,75

86,5

85,5

PhtltpV Holzmann

.......0

61,5

60,75

62

61

Zementwerk Heidelberg Zementwerk Karlstadt

......0

....... 0

108

25,5

108,5

126,25

-

-

Schultheis Pakenhoter

...... 0

112,75

113

ölku (Allgemeine Kunstseide) .. 0

>3,65

61,9

63,9

62

Bemberg

Hellstoss Waldhos ...

...... 0

....... 0

98,25

51,5

68

50

69 50,75

67,5

49,75

Zellstoff Aschassenburg

....... 0

53,75

54,25

54,25

54

Dessauer GaS

....... 7

134,25

134,5

Daimler Motoren ....

....... 0

9,65

48,5

62,25

49,75

48,75

Deutsche Linoleum ...

....... 0

62,75

62,5

Orenstein L Koppel ...

....... 0

66

64,5

Leonhard Tietz

.......0

20

19,5

19,65

19,25

jshade..... .........

.......IC

184

184,75

Äau m ul atoren» Fabrik

.......0

195

193,75

190,25

Lontt-Gumml .....

.......0

134

131,65

134

132,5

Grtt,ner.............

.......0

1 -

1 20,75

Mainkr-rstwerke Höchst a.wU.. 4

72,25

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Süddeutscher Zucker ..

.......8

1 177,95

1 179

1 180

180

Frankturi a. .Ul 1

Berlin

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Datum

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28.6

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93,75

99,8

10.75

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99,9

90,5

93,75

99,75

90,25

93,65

99,8

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Deutsche Anl.-Ablöl.-Schuld mit

94,4

95

94,5

95

AuSlos.-Rechten Desgl. ohne AuSlol.-Rechte .....

6% eljem.8% Hess. BolkSstaat 1929 trückzahlb. 102%)

90

90,5

89,25

90

6% Hess. Landesbank Darmstadt

Gold R. 12

89

89,25

6y,% Hess LandeS-Hyvotheken- bank Darmstadt Ltoui

88

87,25

-

Oberhessen Provinz-Anleihe mit Auslos.-Rechten

95

-

Deutsche Komm. Sammelabl. An-

94,75

leihe Serie 1 mit Auslos.-Rechten

6% ehem. 8% Franks Hyp.-Bank Goldpfe. 15 unkündbar bis 1935

88,5

88,5

-

»% ehem. 7% Frank, Hyp.-Bank Goldpfe. 16 unkündbar bis 1936

18,25

88,25

88,5

6yL% ehem. 4/j% Franks HyP.- Bank.Ltqu.»Bfandbriese

87,65

87,9

-

6y,% ehem V/>% Rheinische Hyp.-Bank-Ltgu.-Goldpse

69

89

-

6% ehem. 8% Pr. LandeSpfand»

briefanstalt, Pfandbriefe R. 19

91,5

91,5

6% ehem. 7% Pr. LandeSpfand- briefanstalt. Pfandbriefe R. 10

92,5

92,5

101.1

101,1

Lteuergutsch Verrechnungskurs

101,1

101,1

4% Oesterreichtsche Goldrente

4,20% Oesterreichtsche SUberrente

1,1

7,5

7,45

7,13 7,2

7J 6,95

7,2 8,4

4% Ungarische Goldrente......

7,5

4% Ungarische Staalsrente v. 1910

7

4Vr% desgl. von 1913 .......

7

,7,13

6% abgest. Goldmexikaner von 99

8

8

4% Türkische Zollanleihe von 1911

4% Türkisch« Bogdadbahn-Anleihe

Mel...................

7,65

7,65

7.75

7,6

-

0,603

0,607

0,600

0,604

58,57

58,69

58,57

58,69

0,189

0,191

0,184

0,186

3,047

3,053

3,047

3,053

56,54

50,66

56,64

56,76

81,97

81,83

81,67

81,83

2,655

12,685

12,685

12,715

5,594

5,606

5,609

5,621

16,50

16,54

16,50

16,54

169,73

170,07

169,73

170,07

21,53

21,57

21,56

21,60

0,749

0,751

0,749

0,751

5,664

5,676

5,664

5,676

63,59

63,71

63,74

63,86

48,45

48,55

48,45

48,55

11,52

11,54

11,55

11,57

65,23

65,37

65,38

65,52

81,48

81,64

81,47

81,63

34,29

34,35

34,32

34,38

10,44

10,46

10,44

10,46

2,508

2,514

2,511

2,517

7,8

7,75

4,3

4,4

4,45

6,75

6,8

,9

3,9

3.85

35

35

35

27,25

26,25

27

24,13

32,75"

32,25

32,9

63,75

62,5

'3,75

89

38,75

89

57,5

57

57,5

63,25

62,75

63,25

65,75

65,75

65,75

1=4

153,5

154.25

24

23,65

23,65

141,65

142,5

141,65

82,25

80

81,75

109

108

109

67,5

67

67,5

107,25

107,25

107

01,5

100,5

101,25

92

91,75

92,13

150

147

150

122

119

122

76,4

75,5

76,65

120,25

119,25

119.75

60

59,25

60

07

107

74,5

174

170,5

174

130,25

129

129,25

71

71,9

71,25

65,13

64

64,75