Frist von der Möglichkeit der Ab- Gebrauch macht (Urteil vom 22. 4.
1927). Auch wer eine Rechtsmittelschrift als gc- wöhnlichen Brief absendet, handelt nach dem Ur
teil vom 4. 9. 1929 nicht schuldhaft. Die beim
der Auflieferung zu überzeugen. Nachsicht kann
Wirtschaft
innerhalb der holung keinen
ein- der
emgeireiene Maujiruiiiieiyeiuny. vw
beachtlich bei der Gruppe der unter 40 Stunden wöchentlich Beschäftigten, also jener Arbeiter, deren Verdienste infolge der Kurzarbeit von unter 40 Stunden erfahrungsgemäß nur wenig über den Einkommenssätzen der unterstützten Erwerbslosen liegen. Gerade die starke Verminderung dieser Gruppe, die um etwa 30 v. H. zurückgegangen ist, bedeutet eine Kaufkraftsteigerung von besonderem wirtschaftlichen und sozialen Wert. Denn durch die Kaufkraftsteinerung wird für den Arbeiter die Möglichkeit geschaffen, einen über den direkten Lebensbedarf hinausgehenden zusätzlichen Bedarf zu decken, so daß also hier eine Kaufkraftsteigerung erfolgt, die dem Absatz nicht unbedingt lebenswichtiger Er-
wenn er infolge eines Verschuldens der Ersatzperson erst nach Ablauf der Rechtsmittelfrist von der Zustellung Kenntnis bekommen hat. Diese Frage ist nur für den Fall zu verneinen, daß dem Steuer-
dieser Seite zum Zwecke der Geldbeschaffung für den chalbjahresultimo Verkäufe. I. G Farben holten ihren geringfügigen Anfangsverlust von 0,25 d. S). wieder auf, Scheideanstalt lagen 0,50 v. H. fester, dagegen Deutsche Erdöl 0,75 v. H. leichter. Am Elektromarkt waren Tarifwerte zumeist etwas
prämiierungsergebniffe auf dem ersten judensreien Markt in Lang-Göns
Zeugnisse zugute kommt. *
* Weitere Belegschaftsvermehrung bei Opel. Bei der Adam Opel AG. beträgt zur Zeit die Belegschaft 16 700 Arbeiter und 1400 An-
Frankfurter Abendbörse.
Die letzte Abendbörse vor dem Monats- und Halbjahresultimo wies eine freundliche Grundstimmung auf. Günstig kommentiert ward der erneut bekundete Wille zum Außenhandel, welcher auf der Handelskammertagung geäußert wurde. Ferner blieben die Abschlußberichte von der Salzdetfurth. Gruppe nicht ohne Einfluß, die allerdings bei der vorherrschenden Orderlosigkeit sich kursmäßig nicht auswirken konnten. Das Geschäft war äußerst minimal und das Kursniveau lag trotzdem allgemein eine Kleinigkeit freundlicher, zumal die Glatt- stellungen als beendet betrachtet werden. Renten ebenfalls still und etwa behauptet, lediglich Reichsmark-Obligationen hatten einiges Interesse und lagen bis zu 0,40 v. H. gebessert. Der Verlauf war kaum verändert, Farben blieben mit 149,40 nach vorübergehend 149,25 gut gehalten. Gesfürel zogen 0,25 v.H., Klöckner 0,90 v. H. und Rheinstahl 1,13 o. H. an. Sonst erfolgten nur minimale Schwankungen nach beiden Seiten. Altbesitz 95, Dedibank 62,75, Reichsbank 153,50, Gelsenkirchen 59,25.
Allgäuer Buttern,arkt.
Kempten, 29. Juni. Deutsche Markenbutter (Tonnenware) 124 (123), deutsche Allgäuer feine Molkereibutter 120 (120), deutsche (Allgäuer) Mol- kereibutter 117 (117), deutsche (Allgäuer) Landbutter einschließlich Vorbruchbutter entsprechend niedriger. Die Preise sind Verkaufspreise ab Station des Versandortes einschließlich Verpackung je ein Zentner.
v.H., für die ein besonderer Grund nicht vorlag. Daimler und AKU. büßten je 0,65 o. H. ein.
Am Rentenmarkt war das Geschäft gleichfalls recht still, Altbesitz zogen um 0,40 v.H. an, während Reichsbahn-Vorzugsaktien, Stahlvereinbonds, Reichsschuldbuchforderungen geringfügig nachgaben. Von Auslandsrenten waren .Gulden- Russen mit 0,90 nach 0,60 stärker befestigt, Ungarn- Goldrente blieben mit 7,50 v. H. behauptet.
Im Verlaufe änderte sich an der uneinheitlichen Kursgestaltung nur wenig, da die zweiten Kurse in der Mehrzahl weiter nach unten tendierten. So lagen Gesfürel erneut 0,75 v. H. und Bem- berg ebenfalls 0,75 v.H. schwächer. Andererseits verzeichneten Rhein. Braunkohlen, Licht & Kraft und Gelsenkirchen Besserungen von 0,50 bis 1,50 v. H. Im Übrigen blieben die Anfangskurse gut gehalten. Von Deutschen Anleihen zagen Altbesitz erneut um 0,25 v. H. an, während Stahlbonds mit 77 v. H. nur knapp behauptet waren.
Am Pfandbriefmarkt herrschte ruhiges Geschäft', Goldpfandbriefe lagen mit Ausnahme der Rheinischen Serien behauptet. Liquidationen und Stadtanleihen eher bis 0,50 v.H. fester. Staatsanleihen unverändert. Am Geldmarkt zeigte sich etwas Nachfrage, der Satz für Tagesgeld wurde um 0,25 auf 3,75 v.H. erhöht. Der Kassamarkt lag uneinheitlich, verschiedentlich erfolgten Minus-Minus-Zeichen, so für Seil-Wolff und Moenus; andererseits mit Plus-Plus-Notiz kamen Zellstoff Memel zur Kenn- zeichnung. x
gebessert, so Gesfürel und Bekula bis 0,50 o. H., Lahmeyer dagegen auf die vagen Dioidenden- gerüchte nochmals 3 v.H. schwächer. Montanwerte bröckelten überwiegend ab, nur Mansfeld in Nachwirkung der Beschlüsse noch 0,25 v. H. höher, auch Klöckner um 0,65 v.H. gebessert, andererseits Gelsenkirchen um 0,90 v. H., Mannesmann um 0,50 v. H.. Rheinstahl um 1 v.H. und Ilse Genüsse um 0,50 o. H ermäßigt. Schiffahrtsweite ohne Umsatz. Am Zellstoffmarkte bröckelten Waldhof auf die ungeklärten Bilanzbeschlüsse 0,75 v. H. ab, Aschaffenburger dagegen eine Kleinigkeit (+ 0,50 o. H.) fefter. Stärker rückgängig waren Conti Gummi um 2,50
Ehr. Schäfer I., Grüningen, 2., Karl Schäfer Wwe., Grüningen, 2., Karl Nathes, Lich. 2.
Niederungsvieh: Klasse 2 (gedeckte Rinder): Konrad Anton Wagner, Lang-Göns; Klasse 3 (Kühe mit 1 bis 3 Kälbern): Wilhelm Weil Hl. Wwe., Lana-Göns, Konrad Anton Wagner, Lang-Göns 1., Johann Heinrich Hildebrandt, Nieder-Weisel 2.; Klasse 4 (ältere Kühe): Wilh. Weil III. Wwe., Lang-Göns 1., Georg Bill, Nieder- Weisel 2., Konrad Anton Waaner, Lang-Göns 2.
Rotvieh (Vogelsberger Rasse): Klasse la (Bullen über 12 Monate): Gemeinde Großen-Lin- den 1., Anton Viehmann, Hochelheim 2., Gemeinde Hörnsheim 2.; Klasse 1b (Bullen bis 12 Monate): Georg Volk, Hörnsheim la, Wilhelm Bepler, Hörnsheim lb, Johann Anton Walter Schwarz, Hörnsheim 2a, Heinrich Hofmann I., Hörnsheim 2b; Klasse 2 (tragende Rinder): Johann Heinrich Weber Wwe., Hochelheim 1., Wilhelm Ludwig, Hörnsheim 1., Georg Bepler, Hörnsheim 1., O. Schneider, Hörnsheim zwei 2., K. Müller IV.,^Lang- Göns 2., Wilhelm Hofmann I., Großen»Lni^?. 2., Ernst Pein, Nieder-Bessingen 2., Heinrich Hofmann I., Hörnsheim 2., Heinrich Müller V., Lang- Göns zwei 2.; Klaffe 3 (Kühe mit 1 bis 3 Kälbern): Johann Schäfer, Hörnsheim E., Karl Ke- blowski, Nieder-Bessingen E., Friedrich Ludwig, Prinz zu Solms-Lich 2., Heinrich Müller V., Lang- Göns 2., Karl Müller IV., Lang-Göns 2., Wilh. Bepler, Hörnsheim 2., Anton Müller IV., Hörnsheim 2., Klasse 4 (ältere Kühe): Wilhelm Bepler, Hörnsheim E., Ludwig, Prinz zu Solms-Lich E., Karl Müller IV., Lang-Göns 1., Georg Bepler, Hörnsheim 1., Johann Anton Walter Schwarz, Hörnsheim 2., O. Hirrkler, Hörnsheim 2., Heinrich Hofmann, Hörnsheim 2.; Familien: Ludwig, Prinz zu Solms-Lich E., Gemeinde Hörnsheim E., Gemeinde Nieder-Bessingen 2a., Gemeinde Lang- Göns 2b., Wilhelm Bepler, Hörnsheim 2., Karl Keblowfki, Nieder-Bessingen 2., Heinrich Hofmann, Hörnsheim 2., O. Heß, Lang-Göns 3.
C. Schweine.
Edelschweine: Klasse la (Eber über 8 Monate): Karl Luh la., Alb. Brückel lb., Schweine- zuchtverein Lang-Göns 2.; Klasse 1 b (Eber unter 8 Monate): A. Brückel 1., 2a., W. Ludwig Luh 2b., 2c.; Klasse 2 (tragende Sauen): Karl Luh 1., Wilhelm Ludwig Luh 2a., 2b.; Klasse 3 (ältere Sauen): Eugen Weber E., la., Wilhelm Luh E., lb., Wilhelm Ludwig Luh 2a., Karl Luh 2b.; Klasse 4 (Familien): Karl Luh 1., Schweinezucht- Verein Lang-Göns 2.; Veredelte Landschweine: Klasse la (Eber über 8 Monate): K. Äelten II. zwei 1., K. Wenzel 2a., Job. Volk, Hörnsheim 2., Klasse lb (Eber unter 8 Monate): Joh. Volk, Hörnsheim 1., Wilhelm August Rompf II. 2.; Klasse 2 (tragende Erstlingssauen): K. Velten II. 1., Wilhelm Ludwig, Hörnsheim 2., Wilh. Wentzel 2., K. Müller IV. 2.; Klasse 3 (ältere Zuchtsauen): W. Ludwig, Hörnsheim 1., K. Velten II. lb., Wilh. ■ Konrad Brückel 2., Wilhelm Görlach 2., Wilhelm August Rompf II., 2.; Klalle 4 (Sammlungen): . Schweinezuchtgenossenschaft Lang-Göns E., 1. (Die Schweinezüchter, bei denen die Ortsangabe fehlt, , find alle aus Lang-Göns).
auch wegen entschuldbaren Rechtsirrtums gewährt hui ,ui um uv“. ou vuD .
werden. So kann z. B. nach dem Urteil vom 21. 2. | pflichtigen selbst ein Verschulden zur Last fällt. 1922 ein Verschulden schon dann verneint werden,1 --------
+ Lang-Göns, 29. Juni. Nachstehend geben wir die hauptsächlichsten Preisträger (insbesondere die Preisträger von Ehrenpreisen, 1. und 2. Preisen) bei den aus Anlaß des ersten judenfreien Marktes in unserem Orte durchgeführten Prämiierungen wieder:
A. Pferde.
Belgier: Klaffe 2 (3jährige Fohlen): Wilhelm Wagner, Kirch-Göns, E., Heinrich Blecher, Lang- Göns, 2., Jakob Häuser, Nieder-Weisel, 2.; Klasse3 (Zuchtstuten): Wilhelm Konrad Müller, Griedel, E., Heinrich Dreut II., Griedel, E. und 1., Georg Philipp Krausgrill, Nieder-Weisel, 1., Jakob Krausgrill, Nieder-Weisel, 2., Christ. Hildebrand, Nieder- Weisel, 2., Georg Häuser VIII., Nieder-Weisel, 2., Wilhelm Wagner II., Nieder-Weisel, 2.; Klasse 4 (Familien): Heinrich Dreut II., Griedel, E., Wilhelm Wagner II., Kirch-Göns, 1., Jakob Krausgrill, Nieder-Weisel, 2.
Oldenburger: Klasse 1 (zweijährige Fohlen): K. Burk, Trais-Münzenberg, 2.; Klasse 2 (3jährige Fohlen): Georg Hildebrandt VI., Nieder- Weisel, 2., Ludwig Heinrich Dreut, Griedel 2.; Klasse 3a (gedeckte Stuten): Walter Weber, Ober- Hörgern, E., August Müller, Ostheim, 1., Heinrich Seipp, Trais-Münzenberg, 1., Otto Metzger, Münze nbekg, 2., Konrad Wilh. Wagner, Lang-Göns, 2.; Klasse 3b (Stuten mit Saugfohlen): Karl Burk, Trais-Münzenderg, E., Heinrich Ludwig Dreut, Griedel, 1., Georg Heinrich Bender, Dorf-Gill, 1., Eugen Dietz, Griedel, 2.; Klasse 4 (Zuchtstuten mit Nachkommen): K. Burk, Trais-Münzenberg, E. und 1., Georg Heinrich Bender, Dorf-Gill, 2a, Eugen Dietz, Griedel, 2b.
B. Rindvieh.
Fleckvieh: Klasse la (Bullen über 1 Jahr): Gemeinde Kirch-Göns, 2.; Klasse 2 (tragende Rinder): Eugen Weil, Ober-Hörgern, E., Wilhelm Wörner, Ostheim, E., Bürgermeister Müller, Ober- Hörgern, 1., Wilhelm Jung, Leihgestern, 1., Karl Nathes, Lich, 1., Georg Ehr. Häuser, Nieder-Weisel, zwei 2., Joh. Heinrich Adami, Nieder-Weisel, 2., Chr. Schäfer I., Grüningen, 2., Heinrich Fay III., Grüningen, 2., Karl Engel, Grüningen, 2., Chr. Leidig, Grüningen, 2., Ernst MarsteUer, Grüningen, 2., Heinrich Zeiß, Lang-Göns, 2., Fr. K. Schäfer' Wwe., Grüningen, 2.; Klasse 3 (Kühe bis 3 Kälber): Peter Bill II., Nieder-Weisel, E. und 1., Joh. Heinrich Adami, Nieder-Weisel, E. und 2., Fr. K. Schäfer Wwe., Grüningen, 1., Hermann Wedemann, Eberstadt, 1., Karl Nathes, Lich, 2., Karl Faber II., Leihgestern, 2., Wilhelm Lotz, Ober- Hörgern, 2., Fr. Fauerbach, Eberstadt, 2., Georg Nuppel, Nieder-Weisel, zwei 2.; Klasse 4 (ältere Kühe): Karl Mack, Nieder-Weisel, E. und 2., Fr. Fauerbach, Eberstadt, E., Bürgermeister Müller, Ober-Hörgern, 1., Jakob Bill, Nieder-Weisel, 1., Karl Faber II., Leihgestern, 2., Wilhelm Wörner, Ostheim, 2., Philipp Haub, Nieder-Weisel, 2.; Familien : Wilhelm Bingel, Grüningen, E. (der Landesbauernschaft), Joh. Heinrich Adami II., Nieder-Weisel, E. (der Gemeinde Lang-Göns), Fr. Fauerbach, Eberstadt, 1., Heinrich Karl Mack, Nieder-Weisel, 1., Ernst Marsteller, Grüningen, 2.,
wenn der Rechtsmittelführer aus Rechtsirrtum glaubte, daß er nicht zur Einlegung eines Rechtsmittels berechtigt sei, oder daß durch die Einleaung des Rechtsmittels durch den Gesamtschuldner seine Rechte gewahrt würden, zumal in dem dort behandelten Falle der Gesamtschuldner die Steuer durch Vertrag übernommen hatte. Hierbei haben die Rechtsmittelbehörden davon auszugehen, daß die den Steuerbehörden geläufige Rechtslage, wonach die Vereinbarungen der Beteiligten über die Steuertragung dem Reich gegenüber keine Wirkung hat, den Beteiligten keineswegs bekannt oder auch nur verständlich zu sein braucht.
Längere Abwesenheit auf Geschäftsreisen ist bei Gewerbetreibenden kein Grund zur Nachsichtgewährung. Es darf verlangt werden, daß der Steuerpflichtige für die Besorgung der Steuersachen mindestens die gleiche Sorgfalt aufwendet, als für die Verrichtung seiner Berufsgeschäfte. Ist die Zustellung eines Bescheides nicht an den Empfänger selbst erfolgt, sondern an eine Ersatzperson, so schließt ein Verschulden dieser Ersatzperson die Gewährung von Nachsicht nicht aus, sondern vermag sie im Gegenteil zu begründen. Die Zustellung eines Bescheides gilt wohl mit der Uebergabe an die Ersatzperson (z. B. an einen Angestellten oder Verwandten des Empfängers) gegenüber demjenigen, dem zuzustellen ist, als bewirkt. Das hat aber mit der anderen Frage nichts zu tun, ob dem Steuerpflichtigen Nachsicht gewährt werden kann,
Jedoch darf nach einem Urteil des Reichsfinanzhofes dieser Gesichtspunkt nicht so weit ausgelegt werden, daß hierzu jede Entschuldigung ausreicht, die in auch nur einigermaßen begründeter Form oorge- bracht wird, denn sonst würde die Zustellung, ein für die formelle Grundlage der Steueransprüche wesentlicher Vorgang, eines großen Teils ihrer Bedeutung entkleidet und eine für die öffentliche Dienstführung schwer erträgliche Unsicherheit erzeugt werden. Wenn eine schuldlose Verhinderung an der Wahrung der Frist anzunehmen ist, kann vielmehr nur unter Würdigung aller tatsächlichen Umstände entschieden werden, die im Einzelfalle das Verhalten des die Nachsicht Begehrenden gegenüber dem Formalakt der Zustellung bedingen. Im allgemeinen ist nicht unschuldig an der Versäumung einer Frist, wer mit der Absendung eines Schriftstückes ohne Grund bis kurz vor Ablauf der Frist wartet. Geht jedoch das zur Wahrung einer Frist dienende Schriftstück so zeitig bei dem Ankunftspostamt ein, daß noch vor Ablauf der Frist für die empfangende Behörde die Möglichkeit der Abholung besteht, so bildet es kein Verschulden des Absenders, wenn die Behörde ihre Post sonst abholt, jedoch
Frankfurt a. M., 29. Juni. Die letzte Mittagsbörse dieser Woche fehle in knapp behaupteter Tendenz ein. Das Geschäft konnte sich infolge der Ultimobereinigung und des katholischen Feiertages nicht recht entwickeln. Günstige Beurteilung fanden die begonnenen Transferbesprechungen mit England, ferner die Russenaufträge und die Bilanzvorlagen aus der Salzdetfurth-Gruppe und der Mans- felder Bergwerk AG. Von der Kundschaft lagen nur
Verlängerung der Einzelhandelssperre
Das Reichswirtschaftsministerium teilt mit: Im Reichsgesetzblatt ist ein Gesetz zur Aenderung des Gesetzes zum Schutze des Einzelhandels veröffentlicht, durch das die Sperre für die Errichtung neuer Einzelhandelsverkaufsstellen bis zum 1. Januar 1935 verlängert wird. Das Gesetz enthält außerdem eine Aenderung, nach der Verlegungen von Einzelhandelsverkaufsstellen künftig nur dann ohne besondere Genehmigung zulässia find, wenn die Verkaufsstelle in den bisherigen Räumen von dem Inhaber mindestens ein Jahr betrieben worden ist und die neuen Verkaufsräume nicht mehr als Vio größer als die bisherigen find. Eine weitere Auflockerung der Sperre, die nach den bisherigen Erfahrungen zugunsten des kaufmännischen Nachwuchses und des Hausbesitzers erforderlich ist, wird in Gestalt einer Aenderung der Durchführungsverordnung zum Einzelhandelsschutzgesetz vom 28. November 1933 in Kürze zu erwarten sein.
Kurzarbeit erheblich zurückgegangen.
Erfreuliche Kaufkraststeigerung
Wie aus Erhebungen der Deutschen Arbeitsfront heroorgeht, ist seit Anfang dieses Jahres eine beträchtliche Verringerung der Kurzarbeit eingetreten. Während Ende Januar von den durch die Berichterstattung der Arbeitsfront über die Arbeitszeit erfaßten Mitgliedern insgesamt 44,2 v. H. mit einer Arbeitszeit von mehr als 48 Stunden wöchentlich
beschäftigt waren, stieg der Anteil der über 48 Stunden Beschäftigten auf 50,1 v. H. Ende April des Jahres. Dagegen verminderte sich die Zahl der unter 40 Stunden wöchentlich Beschäftigten von 15,7 v. H. Ende Januar auf 11,1 v. H. Ende April
1934.
Aus der Entwicklung dieser beiden Gruppen der beschäftigten Arbeiter lassen sich beachtenswerte Rückschlüsse auf die Kaufkraftentwicklung der Beschäftigten ziehen. Ganz allgemein zeigt die Erhebung der Deutschen Arbeitsfront über die Arbeitszeitentwicklung zunächst eine Zunahme der be- zahlten Arbeitszeit und eine entsprechende, dadurch selber Bergwerk----
einqetretene Sauftraftfteigerung. Diefe ist vor allem spärliche Orders vor. teilweise erfolgten auch von . t 1 1 .*c\ I mm hör Gpldbpscbassuna für
geschriebenen Brief erfolgende Beurkundung Auflieferung bildet nur ein besonders wirksames Beweismittel, um die Behörde von der Tatsache
gestellte. (Ec ist beabsichtigt, in den nächsten Wochen weitere 1000 bis 1500 Arbeiter neu einzustellen. Die Tagesproduktion beträgt im Durchschnitt 350 Wagen. Es wird in allen Abteilungen voll in der Sechstagewoche, zeitweise in drei Schichten, gearbeitet. Neben der Erhöhung des Jnlandabsatzes liegt vor allem auch eine bemerkenswerte Steigerung der Ausfuhr vor.
* Umtauschangebot für d i e Siemens- Dollar-Anleihe. Die Siemens & Halske AG. und die Siemens-Schuckert-Werke AG. veröffentlichen ein Angebot an die inländischen Inhaber ihrer gemeinsamen 6/4-v. H.-Dollar-Anleihe von 1926, wonach sie entsprechend der bisherigen Uebung für einen Dollar 3 RM. Schuldverschreibungen anbieten. Der Zinssatz der neuen Reichsmarkschuldverschreibung ist auf 4% v. H. festgesetzt, während bisher üblicherweise 6^-v. H.-Dollar-Schuldverschreibungen in 4X-v. H.-Reichsmark-Schuldverschreibungen getauscht wurden. Die Herabsetzung um V* v. H. ist entsprechend dem zwischenzeitlich weiter gesenkten Zinsniveau auf Anordnung der zuständigen Behörde erfolgt.
* Aus der Frankfurter Konfektion. Eine Veränderung in der Gruppe der Frankfurter Spezialgeschäfte für Damenbekleidung und Pelzwaren ist der Zusammenschluß der beiden großen Unternehmen dieser Branche, der Firma Waae- ner ft Sch 1 ötel und D. Cohn jr. A.-G., Zeil 109. Beide Unternehmen werden als geschlossenes Ganze nach innen und außen unter der Firma
Sßagener & Schlötel A.-G., Frankfurt a. M., geführt.
frankfurter Börse
Devisenmarkt Berlin — Frankfurt a. Bl.
fronklun a. M
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28.6-
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Datum
29. h
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Banknoten.
Berlin, 29-Juni
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119
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119,5
59,65
105,75
73,65
170,5
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71
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4% Serie il
6% flhimän. oereinh. Rente v. 1903 S^,%Rumän.vereinh.Reniev.l913
4% Rumänische vercinh. Rente ay*% HnatoHer
Vamouifl-’21nirnta-'L<atei Hamburg-Südam. Dampfschiff Hansa-Dampfschiff Norddeutscher Lloyd ... - A.G. für Verkehrswesen Akt. Berliner Handelsgesellschaft Commerz- und Privat-Bank Deutsche Bank und Disconto- Gesellschaft.........
Dresdner Bank .
ReichSbant
Amerikanische Notes..............
Belgische Noten..................
Dänische Noten Englische Noten
Französische Noten ...
Holländische Noten Italienische Noten Norwegische Noten Deutsch Oesterreich, i 100 Schilling Rumänische Noten ............
Schwedische Noten Schweizer Noten... Spanische Noten ..............
Ungarische Note»
Geld 2,464 58,41 56,49 12,64 16,46 169,31 21,44 ^3,57
Brie.
2,484
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169,99
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A.E.G .............. o
Bekula 0
Sleklr. Lieferungsgesellschaft... 6
Licht und ftrafi - • 6
gelten & Guilleaume 0
Sesellsch.s.Elekn.Unternehmung. 6
Kurszettel der Berliner und Frankfurter Börse.
cen angeführten Ziffern geben die Höhe der zuletzt beschlossenen Dividende an. — Reichsbankdiskont 4 v. H, Lombardzinsfuß 5 v.H.
Rheinische Elektrizität Lchuckert & do.
Siemens & Halske....
LabmeverSLo. .....
Buderus ........
Deutsche SrdSI Gelsenkirchener Harpener Hoesch Eisen—Köln-Neuessea Ilse Bergbau Ilse Bergbau Genüsse Klöcknerwerke . ■ .......
Mannesman u-Räbren......
Buenos Aires Brüssel.....
Rio de Jan. . Sofia ......
Kopenhagen. Danzig ..... London .....
Helsingfors.. Paris ......
Holland .... Italien Japan ......
Jugoslawien Lslo..... :
Wien.......
Lissabon...> Stockholm... Schweiz .... Spanien.... Prag.......
Budapest ...
Neuyork...
Berlin
Schluß.
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28-Juni
Amtliche Notierung
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Amtliche Notierung
__________________________________________________I
Franktun a. 2J1
Berlin
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Schluß» hx»
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Datum
?8.6
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28-6.
29-6
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...... 0
78
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Kokswerke
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—
—
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47,25
46,75
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Rheinische Braunkohlen
..... 10
233,25
235
233,5
235
Rheinslahl
...... 0
96,75
95,75
97
94,9
Bereinigte Stahlwerke.
......0
10,25
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14,5
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Kaliwerke Aschersleben.
...... 6
——
128
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128,75
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127,5
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128
Kaliwerke Salzveilurtb
... 7¥,
172
—
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Scheideanstalt........
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—
Goldschmidt ........
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69
69
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RülgerSwerke ........
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8,75
39
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39,4
Metallgelellschoft......
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—
87,75
86,5
85,5
PhtltpV Holzmann
.......0
61,5
60,75
62
61
Zementwerk Heidelberg Zementwerk Karlstadt
......0
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108
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108,5
126,25
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-
Schultheis Pakenhoter
...... 0
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—
112,75
113
ölku (Allgemeine Kunstseide) .. 0
>3,65
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Bemberg
Hellstoss Waldhos ...
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98,25
51,5
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Zellstoff Aschassenburg
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53,75
54,25
54,25
54
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Daimler Motoren ....
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62,75
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Orenstein L Koppel ...
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Mainkr-rstwerke Höchst a.wU.. 4
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Süddeutscher Zucker ..
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1 177,95
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Deutsche Anl.-Ablöl.-Schuld mit
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95
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6% eljem.8% Hess. BolkSstaat 1929 trückzahlb. 102%) •
90
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6% Hess. Landesbank Darmstadt
Gold R. 12
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88
87,25
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—
Oberhessen Provinz-Anleihe mit Auslos.-Rechten
95
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-
—
Deutsche Komm. Sammelabl. An-
94,75
leihe Serie 1 mit Auslos.-Rechten
6% ehem. 8% Franks Hyp.-Bank Goldpfe. 15 unkündbar bis 1935
88,5
88,5
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88,25
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88,5
6yL% ehem. 4/j% Franks HyP.- Bank.Ltqu.»Bfandbriese
87,65
87,9
-
—
6y,% ehem V/>% Rheinische Hyp.-Bank-Ltgu.-Goldpse
69
89
—
-
6% ehem. 8% Pr. LandeSpfand»
briefanstalt, Pfandbriefe R. 19
91,5
91,5
6% ehem. 7% Pr. LandeSpfand- briefanstalt. Pfandbriefe R. 10
92,5
92,5
101.1
101,1
Lteuergutsch Verrechnungskurs
101,1
101,1
4% Oesterreichtsche Goldrente
—
—
—
4,20% Oesterreichtsche SUberrente
1,1
7,5
7,45
7,13 7,2
7J 6,95
7,2 8,4
4% Ungarische Goldrente......
7,5
4% Ungarische Staalsrente v. 1910
7
4Vr% desgl. von 1913 .......
7
,7,13
6% abgest. Goldmexikaner von 99
8
8
4% Türkische Zollanleihe von 1911
4% Türkisch« Bogdadbahn-Anleihe
Mel...................
7,65
7,65
7.75
7,6
-
—
0,603
0,607
0,600
0,604
58,57
58,69
58,57
58,69
0,189
0,191
0,184
0,186
3,047
3,053
3,047
3,053
56,54
50,66
56,64
56,76
81,97
81,83
81,67
81,83
■2,655
12,685
12,685
12,715
5,594
5,606
5,609
5,621
16,50
16,54
16,50
16,54
169,73
170,07
169,73
170,07
21,53
21,57
21,56
21,60
0,749
0,751
0,749
0,751
5,664
5,676
5,664
5,676
63,59
63,71
63,74
63,86
48,45
48,55
48,45
48,55
11,52
11,54
11,55
11,57
65,23
65,37
65,38
65,52
81,48
81,64
81,47
81,63
34,29
34,35
34,32
34,38
10,44
10,46
10,44
10,46
2,508
2,514
2,511
2,517
7,8
7,75
—
4,3
4,4
4,45
—
6,75
6,8
,9
3,9
3.85
35
35
35
27,25
26,25
27
—
—
24,13
32,75"
32,25
32,9
63,75
62,5
'3,75
89
38,75
89
57,5
57
57,5
63,25
62,75
63,25
65,75
65,75
65,75
1=4
153,5
154.25
24
23,65
23,65
141,65
142,5
141,65
82,25
80
81,75
109
108
109
67,5
67
67,5
107,25
107,25
107
’01,5
100,5
101,25
92
91,75
92,13
150
147
150
122
119
122
76,4
75,5
76,65
120,25
119,25
119.75
60
59,25
60
07
—
107
—
74,5
174
170,5
174
130,25
129
129,25
71
71,9
71,25
65,13
64
64,75


