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lann auch dann geschehen, wenn einem Erbhof­

bauern die Ehrbarkeit abgesprochen vird, oder er den Hof nicht mehr ordnungsmäßig bewirtschaften kann.

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Mittwoch, 1. August.

6.15 Uhr: Messe.

Donnerstag, 2. August.

17.30 Uhr: Beichte.

Freitag, 3. AugusL

7.30 Uhr: Segensamt. Lich. 6.15:

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Also auch wenn der Erbhofbauer kein beschlaa- aahrnefähiges Vermögen besitzt, ist nach dem Recht 1-es Erbhofgesetzes der Gläubiger nicht völlig schutz­los, wie fälschlich angenommen wird, sondern er vird auf die Standesgewalt der Bauernführer gegenüber einem böswilligen Schuldner vertrauen bürfen. Vorrechte auf der einen Seite verpflichten auch den Erbhofbauern nach der anderen Richtung bin, durch ordnungsmäßige Wirtschaft seinen Schuldverpflichtungen nachzukommen, in erhöhtem Maße. Und wie die Bauernführer Vorkämpfer

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veffenklicher Sonntagsdienst.

Polizei: Telefon 2751, nur in dringenden

Notfällen Telefon 01.

Feuerwache: Telefon 2244/45, Notruf Tele­fon 02.

Hauptpostamt: Beschränkter Schalterdienst 8 bis 21 Uhr.

Stadtpostamt: Für Schließfachabholer 1 bis 13 Uhr.

Sanitätskolonne: Telefon 2500.

Aerzte : Frl. Dr. Gürtler, Dr. Hofmann.

Zahnarzt: Dr. Hinrichsen.

Apotheke: Pelikanapotheke.

In dem Bestreben der szenischen Verbesserungen t»cr Ring-Abende war der zweite Aufzug des ,.Siegfrie b", der jetzt in Bayreuth gegeben wurde, einer teilweisen Erneuerung unterzogen

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tesdienst; Christenlehre für die männliche Jugend; 10.15: Kindergottesdienst. Watzenborn-Stein­berg. 10: Hauptgottesdienst mit Christenlehre. Garbenleich. 13: Gottesdienst. hausen. 10.30: Gottesdienst, anschließend Christenlehre. Langs­dorf. 13: Gottesdienst. Bettenhausen. 10: Got­tesdienst. Hungen. 9.45: Gottesdienst. Langd. 13.30: Gottesdienst. wirberg. 10: Gottesdienst und Christenlehre. Vettershain. 12.30: Gottes­dienst und Christenlehre. Ober-Gleen. Kinder- aottesdienst fällt aus; die Kinder beteiligen sich am Festgottesdienst um 13.30 Uhr in Kirtorf; 10: Hauptgottesdienst; 11.10: Christenlehre. Kirtorf. 13.30: Festgottesdienst aus Anlaß des Sommer­festes des Kindergottesdienstes beider Pfarreien für Kinder und Erwachsene; Mitwirkung des Pchau- nenchors und eines Jugendchors; 15.30: Festzug mit Posaunenbegleitung ab Pfarrhaus auf die Aue zum Kinderfest; bei ungünstiger Witterung im Saale Becker.

katholische Gemeinden.

Samstag, den 28. Juli.

Gießen. 16.30 und 19 Uhr: Beichte.

Sonntag, den 29. Juli. 10. Sonntag nach Pfingsten. Gießen. 6.30: Beichte; 7: Messe; 8: Kommunion;

9: Hochamt mit Predigt; 11: Messe mit Predigt; 14.30: Andacht. Grünberg. 9.45: Hochamt mit Predigt. Hungen. 8: Hochamt mit Predigt. Lich. 10: Hochamt mit Predigt. Nidda. 8.30: Hochamt mit Predigt. Schotten. 10.30: Hochamt mit Predigt.

Montag, den 30. Juli.

Laubach. 7.30 Uhr: Messe.

worden, die dem Bühnenbild in seiner Gesamtheit rote in seiner Einzelgestaltung sehr zustatten kam. Vor allem gefiel die Lösung der technischen Pro­bleme, die die Drachenkampfszene im allgemeinen zu stellen pflegt. Die Besetzung mit Lorenz als Siegfried, Zimmermann als Mime, B o ck e l - mann als Wanderer, Frieda Leider als Brün- hilde, Käte Heidersbach als Waldvogel und Sigrid Onsgin als Erda kam den in Bayreuth zu stellenden großen Ansprüchen entgegen.

EuringersDeutsche Passion 1933 nicht abgeseht.

DieDeutsche Passion 1933" von E u - ringer ist bei den Festspielen In Heidelberg nicht, wie irrtümlich verbreitet wurde, abgesetzt worde^, sondern lediglich auf den Schloßplatz verlegt morden, weil der Thingplatz auf dem Heiligen Berge bis Ende Juli nicht fertiggestellt werden konnte.

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Kirchliche Nachrichten.

Evangelische Gemeinden.

Sonntag, den 29. Juli. 9. nach Trinitatts.

Gießen. Stadtkirche. 8 Uhr: Pfr. Becker; zugleich Christenlehre für die Reukonsirmierten der Mar- kusgemeinde; 9.30: Pfarrvikar Balz. Johannes- kirche. 8: Fällt aus. 9.30: Pfr. Bechtolsheimer; 20: Bibelbesprechung im Johannessaal; Missionar Walther. Kapelle des Alten Friedhofs. 9.30: Pfr. Sucker; zugleich Christenlehre für die neukonfir­mierten Mädchen der Luthergemeinde. Petrus- kapelle. 8.30: Christenlehre für die neukonfirmierten Mädchen iber Petrusgemeinde; 9.30: Pfr. Trapp; 10.45: Kinderkirche für die Petrusgemeinde; Pfr. Trapp. wiefeck. 9.30: Hauptgottesdienst; 10.45: Kinderkirche. Atten-Buseck. 10: Gottesdienst; 13: Christenlehre. Großen-Buseck. 10.30: Gottesdienst; 11.30: Christenlehre. Oppenrod. 8.30: Gottes­dienst. Beuern. 13.30: Gottesdienst. Heuchel­heim. 10: Hauptgottesdienst; Pfr. i. R. Wolf-Gie­ßen; 11: Kindergottesdienst; obere Abteilung; 13: Kindergottesdienst, untere Abteilung. Treis an der Lumda. 10: Hauptgottesdienst; Missionar Walther-Gießen; 13: Predigt (derselbe); in beiden Gottesdiensten Kollekte für die Heidenmission. Kirchberg. 10: Gottesdienst; anschließend Christen­lehre für die konfirmierte weibliche Jugend. Lol­lar. 13.30: Gottesdienst. Klein-Linden. 9: Got-

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Vermischtes.

Studienreise englischer Schüler durch Deutschland.

Oberbürgermeister Dr. S a h m empfing im Berliner Rathaus 75 Schüler des Londoner Eve- ning-Jnftituts, die sich zur Zeit auf einer Stu­dienreise durch Deutschland befinden.

Graf Zeppelinauf der Heimreise.

Das LuftschiffGraf Zeppelin" hat die Heimreise von Südamerika angetreten. Rach den bei der Deutschen Seewarte vorliegenden Meldungen ist es gestern um 1 Uhr in Pernambuco gestartet. Um 3 Uhr stand es auf 6,11 Grad Südbreite und 33,48 Grad Westlänge. Die Geschwindigkeit betrug 122 Stundenkilometer.

12 Tote bei einem Flugzeugabsturz.

Das schweizerische Verkehrsflugzeug Curtiß-Con- dor ist in der Nähe der Gemarkungsgrenze Wur- mingenWeilheim im Oberamt Tuttlingen (Würt­temberg) aus bisher noch nicht geklärten Gründen abgestürzt. Beim Aufschlagen auf den Boden geriet die Maschine in Brand. Dabei sind ins­gesamt 12 Personen ums Leben gekom­men, nämlich neun Fluggäste, ein Pilot, ein Funker und eine Stewardeß. Unter den Fluggästen befanden sich eine Frau und ein etwa drei Jahre altes Kind. Sechs Fluggäste sind Deutsche. Die Un- alücksstelle ist jetzt in weitem Umkreise von SA., Fliegerstürmen des DLV. und der Feuerwehr ab­gesperrt. Ums Leben gekommen sind: der Pilot Mühlematter; der Funkmaschinist und eine Stewardeß aus Zürich; sowie die Passagiere: Rechtsanwalt Aeggli aus Zürich; Frau Dr. Hammer mit Kind aus Dresden; ein Herr

lür den Bauernstand sind, so werden sie nach Gesetz auch Wächter der Bauernehre und bäuerlichen Standesgefühls sein.

Kunst und Wissenschaft.

DerSiegfried" in Bayreuth.

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Der Reichsminister der Luftfahrt, Göring, hat dem eidgenössischen Luftamt in Bern und der Di­rektion der Schweizerischen Luftverkehrsgesellschaft anläßlich des Flugzeugunglücks bei Stuttgart im Namen der deutschen Luftfahrt aufrichtige Anteil­nahme ausgesprochen.

Zwei Güterzüge zusammengestoßen.

Auf dem Bahnhof Wilmersdorf der Bahnstrecke KottbusFrankfurt a. d. O. fuhr der planmäßige Durchgangsgüterzug 7169 auf den im Bahnhof hal­tenden Nachtgüterzug 8378 auf. Beide Lokomotiven und acht Wagen entgleisten, stürzten zum Teil um und wurden zertrümmert. Ein Packwagen ver­brannte. Vier Eisenbahnbedienstete, sämtlich aus Kottbus, wurden bei dem Unfall leicht verletzt. Der Sachschaden ist beträchtlich. Der Personenver­kehr wurde durch Umsteigen aufrechterhalten.

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FRANKFURT A. M ZEIL 109

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tt solchen Sonderfällen gut tun, grundbuchmäßige Eintragung vornehmen zu lassen.

Alle Kredite an Erbhofbauern werden aber trotz chpothekarischer Eintragung infolge des Voll- j reckungsoerbots in Erbhöfe in Wahrheit Perso­ll a l k r e d i t e sein. Das Reichserbhofgesetz be- chränkt ja auch die persönliche Kreditfähigkeit les Erbhofbauern in keiner Weste, ja man kann tagen, durch die neue Agrargesetzgebung, die die Wirtschaftlichkeit der Erbhöfe stabilisiert, wird die nersönlicye Kreditfähigkeit der Erbhofbauern ge­loben und verbessert. An Stelle der Kosten ver­ursachenden Zwangsvollstreckung in den Grund und Zoden des Erbhofs ist als neues und nicht zu imterschätzendes Moment die Standesehre ter Bauern getreten, über die der Landes­tauernführer zu wachen gesetzlich verpflichtet ist. Die Ehrbarkeit d e s Bauern soll den Iollstreckungszugriff ersetzen. Nach f 15 Abs. II kann einem Erbhofbauern, der sei­nen Zahlungsverpflichtungen nicht «achkommt, obwohl ihm dies bei ordnungs­mäßiger Wirtschaftsführung möglich wäre, auf An- trag des Landesbauernführers vom Anerbengericht jie Verwaltung und Nutznießung des Erbhofs dauernd oder auf Zeit ent­zogen werden. Sie kann feinem Ehegatten .der dem zukünftigen Anerben oder einer anderen dauernfähigen Person übertragen werden. Dies

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