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184. Zahrgang

Zreitag, 26. Oktober 1934

Kr. 251 Erster Blatt

Eichener Anzeiger

General-Anzeiger für Oberhessen

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Der Widerstand der Mikalsozialisten

die re:

(Zusatz vom 13. August 1884:

Paris, 25. Oft. (DNB.) Die radikalsozialistische Landesparteitagung in Nantes beschloß, sich zunächst mit der S t a a t s r e f o r m zu beschäftigen. Ein

Das Derfassungsgesetz von 1875 sieht grundsätz­lich die Möglichkeit der Auflösung einer Kam­mer, die infolge verworrener Mehrheitsverhältnisse keine Regierungsmehrheit zu stellen vermag, vor. Aber dieses Rccht das d e m Präsidenten der Republik im Einvernehmen mit dem Senat zusteht ist infolge unterbliebener Anwendung e i n g e s ch l a f e n : seine Anwendung würde heutzutage, nach 60jähriger politischer Ent­wicklung, den Charakter eines außergewöhnlichen Staatsaktes, ja: in der Auffassung weiter Kreise der französischen Bevölkerung sogar eines Staats­streichs annehmen. Ministerpräsident Doumer- gue will zunächst diesen Verdacht beseitigen, indem er der Auflösung der Kammer den Charakter eines gewöhnlichen Staatsaktes verleiht und dieses Recht des Präsidenten der Republik auch ohne Zustim­mung des Senats anerkannt wissen will.

Welche Aenderung grundsätzlicher Art das mit sich bringen würde, zeigt eine Heranziehung der bis­herigen Vorschriften: A r t i k e l 5 des Gesetzes zur Organisierung der Staatsgewalten besagt: Der Präsident der Republik kann in U eb e rein­st immung mit bem Senat die Abgeordneten­kammer vor Ablauf der gesetzlichen Amtsdauer auf­lösen; in diesem Falle müssen die Neuwahlen inner­halb von drei Monaten stattfinden.

Artikel 8 umreißt die Befugnisse der Kam­mern für den Fall einer Verfassungsreform durch die Nationalversammlung wie folgt: Die Kammern haben das Recht, in getrennten Beschlüssen jeöe Kammer mit absoluter Mehrheit von sich aus oder auf Aufforderung des Präsidenten der Republik hin zu erklären, daß eine Slenberung ber Verfassungsgesetze notroenbig sei. Nachdem jede der beiden Kammern diese Entschließung ange­nommen hat, vereinigen sie sich zur National­versammlung, um die Aenderung vorzuneh­men. Die Beschlüsse über eine ganze oder teilweise Aenderung der Verfassungsgesetze müssen mit a b -

die Regierung im Palais Bourbon und im Palais Luxembourg einen Entschließungsentwurf erbrin­gen, wonach Kammer und Senat, jede für sich, darüber zu beschließen haben, daß zum 15. Novem­ber eine Nationalversammlung zum Zwecke der Beschlußfassung über eine im einzelnen anzuführende Tagesordnung einzuberufen ist. In der Begründung zu dem Entschließungsentwurf werden die gewünschten Verfassungsänderungen auf­gezählt. ,

Der erste Abschnitt der Staatsreform kann, außer bei den Verteidigern des lOOprozentigen Parlamen­tarismus, im Senat auf besonderen Widerstand stoßen, da der Plan des Mini- sterpräsidenten den Senat eines seiner Vor­rechte berauben würde, von dem dieerste Kammer" allerdings nie Gebrauch machte. Dou- mergue wird daher seine ganze Persönlichkeit und das Ansehen, das er über die Volksvertretung hin- weg im Lande genießt, einsetzen, um gerade diesen ersten Schritt der Reform zu über- winden, denn sie soll ihm die Grundlage zu der Aufbaureform bieten, die er dann durchführen-will: Ministerpräsidentschaftsamt, Beamtenstatut, Staats­haushaltsvorrechte der verantwortlichen Regierung im Gegensatz zum unverantwortlichen Parlament. Durch Vorfühlen in parlamentarischen und poli­tischen Kreisen wird Doumergue in den kommenden beiden Wochen noch genau erforschen, welche Re­formen er in seinen Plan aufnehmen kann und Iwelche er als gegenwärtig aussichtslos zurückstellen muß, um den Gesamterfolg nicht fahrlässig aufs Spiel zu setzen.

vierte Band der Kriegserinnerungen Lloyd Georges erregt in der Presse das größte Aufsehen wegen der ungemein scharfen Ver­urteilung des vormaligen Oberbefehlshabers der englischen Truppen, Lord H a i g, den Lloyd George persönlich für das zwecklose Hinschlachten der englischen Divisionen im Sommer 1917 b e i Passchendaele verantwortlich macht. In einer der Besprechungen heißt es, nach Passchendaele habe die mächtigste britische Armee im wahren Sinne des Wortes nicht mehr gekämpft, denn ihr Geist fei getötet, ihr Glaube vernichtet und ihrer Hoffnun­gen beraubt worden. Lloyd George rechtfertigt es, daß er als damaliger Premierminister nicht für die Ersetzung Sir Douglas Haigs durch einen andern

Eine deutsche Botschaft in Warschau.

Die deutsch Regierung und die polni­sche Regierung sind übereingekommen, die Ge- sandtschaften in Warschau und Berlin mit Wirkung vorn 1. November des Jahres zu Botschaften zu erheben. Zu Botschaftern sind die beiden bisherigen Gesandten ernannt worden.

Der Beschluß der deutschen und der polnischen Regierung, ihre Gesandtschaften in Warschau und Berlin zu Botschaften zu erheben, wird von der französischen Presse als ein neuer Beweis für die deutsch-polnische Zusammenarbeit ange­sehen. Der Berliner Berichterstatter desPetit Pa- risien" betont, der Beschluß gliedere sich logisch der deutschen-polnischen Annäherungspolitik ein, die zwischen dem Regime Hitlers und Pilsubskis_emge- leitet worden sei. An sich wäre die Nachricht also nicht sensationell. Jedoch'dürfe man als bezeichnend ben Zeitpunkt ansehen, zu dem das Ereignis bekannt gegeben werde. Gömbös habe nach kur­zem Besuch Warschau verlassen. Es sei klar, daß Berlin und Warschau den anfänglich eingeschlage- nen Weg, der auf ein Annäherung an Un­garn abziele, beibehalte. Gerade in diesem Augen- blick erhalte deshalb die deutsch-polnische Kundge- bung eine besondere Bedeutung. DasEcho ds Paris" schreibt u. a., die Polen seien für ihre gegen Frankreich und feine Alliierten geleisteten Dienste belohnt worden. Die symbolische Geste bedeute, daß das französisch-polnische Bündnis von 1921 nicht mehr die Hauptachse der polnischen Außen­politik sei.

Staatsform darf nicht Gegenstand eines Aende- rungsvorschlages sein.)

Artikel 2 des Gesetzes über die Beziehun­gen der Staatsgewalten zueinander besagt: Der Präsident der Republik hat das Recht, die Kammern außerhalb der Sitzungsperiode ein» zuberufen. Dies muß geschehen, wenn es von der absoluten Mehrheit der Mitglieder einer der beiden Kammern verlangt wird. Der Präsident der Republik kann die Kammern vertagen. Jedoch darf die Vertagung die Frist von einem Monat nicht übersteigen und höchstens zweimal innerhalb derselben Sitzungsperiode erfolgen.

Artikel 4 dieses Gesetzes besagt: Jede Tagung einer der beiden Kammern außerhalb der ge­setzmäßigen Sitzungszeit ist verboten und vor dem Gesetz nichtig, ausgenommen in den besonders vorgesehenen Fällen.

Der Artikel 4 wurde hier nur als Kuriosum heran­gezogen, weil er beweist, wie sehr diese Verfassungs­gesetze Erzeugnisse der Zeit waren; man hatte B e - fürchtungen vor revolutionären Par­lamenten, die sich in Versailles bilden und der Regierung in Paris das Leben schwer machen konnten! Geschichtliche Erinnerungen an den Beginn der großen Revolution von 1789 ließen solche Be­sorgnisse übrigens nicht ganz unbegründet erschei­nen.

Die äußeren Formen, in denen die Ver­fassungsreform, dieLex Doumergue", ein­geleitet werden wird, sind folgende: Am 6. November, wenn Kammer und Senat zusammentreten, wird

radikalsozialistischen Senatoren nahmen eine Entschließung an, in der sie sich für die Beibehal­tung des Burgfriedens aussprechen. Sie machen aber ausdrücklich alle Vorbehalte hinsichtlich der Beschneidung der Senatsrechte bei Kammerauflösun­gen. Diese Vorbehalte, so heißt es in der Entschie- ßung, richteten sich nicht gegen den Ministerpräsi­denten, zu dem man volles Vertrauen habe, man fürchte jedoch d i e Gefahren, die für das re­publikanische Regiment aus einem Mißbrauch entstehen müßten, den ein Minister- Präsident treiben könnte, der eine persönliche Macht ausüben wolle.

Englands Armeeführung im Weltkrieg.

Heftige Angriffe Lloyd Georges gegen den früheren Oberbefehlshaber Lord Haig.

London, 26. Okt. (DNB. Funkspruch.) Der

Ausschuß beschäftigte sich sofort mit dem wichtig­sten Punkt, der Auflösung der Kammer ohne Zu st immung des Senates. Nach ein­gehender Aussprache wurde der Bericht des Bericht­erstatters Cornu angenommen, der sich für die Beibehaltung der Sonderrechte des Senats ausspricht. Es komme darauf an, die Exekutivgewalt zu verstärken, die parlamentarischen Arbeitsmethoden zu vereinfachen und den nationa­len Wirtschaftsrat neu zu organisieren. Der Redner sprach sich dann für eine Neuordnung des Ministerpräsidiums aus, die aber keine Ausgaben für das Schatzamt nach sich ziehen dürfe. Er forderte ferner eine unumstößliche Festsetzung der Zahl der Minister und Unlerstaatssekretäre in jeder Regierung. Bei den Haushaltsausgaben genüge es, die Hausordnung der Kammer dahin zu ändern, daß Ausgaben ohne gleichwertige Einnahmen nicht mehr verabschiedet werden dürfen. Für die Kammerauflösung ohne Zustimmung des Senats könne sich kein echter Republika­ner aussprechen. Ein solches einseitiges Recht würde allen Abenteurern die Tür öffnen, das re­publikanische Regime würde dadurch in seinen Wurzeln bedroht werden. Um die Beständig­keit der Regierung zu stärken, schlug der Bericht­erstatter vor, sie nur dann als gestürzt an­zusehen, wenn sich zwei Drittel der Kammer gegen sie ausgesprochen hätten oder wenn bei einer zweiten Abstimmung die Regierung in die Min­derheit versetzt worden sei. Der Redner forderte

Doumergues erster Schritt zur Verfaffungsresorm

Oer Kampf um das Recht der Kammerauflösung.

zwischen den beiden Länden beeinflußte und gänz­lich zu verderben drohte. Der Besuch des finnlän­dischen Außennsinisler in Stockholm hat darin einen gewissen Wandel geschaffen, jedenfalls darf man hoffen, daß die Hetze gegen das Schwedische mil­dere Formen annehmen wird, da die Interessen Finnlands es zu einer Anlehnung an Schweden treiben, um sich gegen einen sowjetrussischen Vor­stoß zu sichern. Der finnländische General von Mannerheim hat sich auch für eine militärische Einigung zwischen seinem Lande und Schweden ausgesprochen. Vor allem müsse die in Genf be­schlossene Schleifung der Befestigungs­werke auf den Aalandsinseln revidiert werden. Durch Minenfelder und Küstenbatterien auf den Aalandsinseln könne das Bottnische Meer in ein finnländisch-schwedisches Binnengewässer verwandelt und das Eindringen der roten Flotte an die Küsten der beiden Länder verhindert werden, Die französisch-sowjetrussische Paktbereitschaft biete keine Lösung für die schwebenden nordöstlichen Fragen.

Oie Sprachenfrage in Finnland.

Schwedischer Protest gegen eine Finni- siernng der Universität Helsingfors.

Helsingfors, 25.Okt. (DNB.) Eine Abord­nung aus allen schwedisch-sprachigen Bevölkerungs­schichten Finnlands unter Führung von Rektor Hornborg überreichte Staatspräsident Kivl­in ä k i eine Massenadresse, die von 154000 schwedisch­sprachigen Einwohnern aus den verschiedensten Ge­bieten Finnlands unterzeichnet ist. Die Adresse sagt,

(Nachdruck, auch mit Quellenangabe, verboten!) Paris, 23. Oktober 1934.

Unter der Präsidentschaft des Marschalls Mac M a h o n hat die dritte französische Republik ihre Verfassungsgesetze erhalten, die eine Art Notgesetz und mit allen Unstimmigkeiten und Un­genauigkeiten von Entwürfen behaftet waren, die in Eile zurechtgemacht werden müssen. 1875, also vier Jahre nach einer Umwälzung und nach einem verlorenen Krieg verfügte man auch noch nicht über die für eine Arbeit, die das politische Leben Frank­reichs für die Zukunft festlegen sollte, erforderliche abgeklärte Stimmung ... Das Gesetz vom 25. Fe­bruar 1875 regelte die Organisation der französischen Staatsgewalten, das Gesetz vom 16. Juli 1875 die Beziehungen dieser Staatsgewalten untereinander. Beide Gesetze bilden die Verfassung, wie sie in ihren Grundlinien noch heute gilt.

Der erste Abschnitt der Verfassungsre- form, die Ministerpräsident Doumergue im Auge hat, bezweckt nach der einen Richtung die E i ns ch r ä n t u n g der staats- und volksschädlich sich auswirkenden allzu großen Befug­nisse des Parlaments, damit sind Kammer und Senat als zwei selbständige Körperschaften ge­meint, und nach der entgegengesetzten Richtung die Stärkung der Befugnisse der Voll- zugsgewalt, also der Regierung. Das erste Hindernis, das Doumergue aus dem Wege räumen muß, ist die tatsächliche Unantastbarkeit einer selbst­herrlichen Kammer.

daß die schwedisch-sprachige Bevölkerung in Finn­land mit tiefer Unruhe von dem Vorschlag der fin­nischen Regierung Kenntnis genommen habe, im Gesetzgebungswege d i e UniversitätvonHel- sing'fors zu finnigeren. Dieser Gesetzes- Vorschlag sei eine Bedrohung der schwedi­schen Kultur in Finnland und der Weg zu einer kulturellen Isolierung Finnlands. Er stehe ferner im Widerspruch zu dem verfassungsmäßig der schwedisch-sprachigen Bevölkerung Finnlands ge­gebenen Recht, daß die kulturellen Belange der bei­den Nationalitäten in g le l ch e rW ei s e beachtet werden sollten. Die Adresse schließt mit einer Er­klärung, daß die Zukunft Finnlands über allen in­neren Streitigkeiten zu stehen habe.

Staatspräsident Kivimäki anwortete, daß die Regierung die Sprachenfrage losen wolle m einer Richtung, die der finnischen Sprache als d e r Sprache der Majorität der Bevol erung Finnlands entspräche, wobei berechtigte schwedische Ansprüche beachtet werden sollten.

Eine ausländische Falschmeldung.

Berlin 25 Okt. (DNB.) In ausländischen Zeitungen ist ein Artikel erschienen, wonach auf Antrag des Propagandaministerlums n e u e deut­sche Spielkarten bei der Spielfarteninbuftne in Altenburg in Auftrag gegeben worden feien, auf denen führende Männer de- Staates an Stell, der bisher üblichenSomge" reten fallen. Das Reich-Ministerium für Valksaufklarung und Pro paganba teilt hierzu mit, daff die Meldung leg f i rfi p r Grundlage entbehrt und daß n l e - m ?i5 die Absicht bestanden hat, solche Spielkarten herauszubringen.

Finnische Sorgen.

Von unserem b-Korrespondenien.

Helsingfors, Oktober 1934.

Bahrend die Sowjetdelegierten unter gebämpf= [e1t Trommelschlag in den Völkerbund ihren Ein- ju( hielten, flaggten die finnländifchen Stu- )er:enDereinigungen und vaterländischen Verbände halb mast. Es war für sie ein Trauertag, sie tarnten es nicht begreifen, daß die Führer der ; Mtpolitik es für notwendig erachteten, das rote i Mskau als gleichberechtigtes und prominentes < Qtglleb in ihre Mitte aufzunehmen. Vor drei , Siilren zogen d i e ßappobauern des Nordens j un:?r Kofola und Probst Kares unter den Klängen , )e$ ChoralsEin feste Burg ist unser Gott" in Hel- , in:fors ein und zwangen die Regierung zum Rück- ; rli. Die Antikommuni st en-Gesetze wur- , )en erlassen und die roten Aufwiegler entweder ge- , Ddtfam über die Grenze abgeschoben oder in die , Öeingniffe gesperrt. Moskau wurde als der Sitz . les Antichrist bezeichnet, und seinen Scharen sollte 1 ler Zutritt nach Finnland für ewig versperrt sein, jlrnlanb hat böse und blutige Erfahrungen mit ien Bolschewiken gemacht. Mit Hilfe der deutschen ttippen wurde der erste rote Ausstand nieberge- chs gen, aber immer wieder haben die Roten ver- Wjt, die Hammer- und Sichelfahne im Lande zu >is n. Zehntaufende von Finnen leben in Kare- iCT und in Ingermanland unter bolschewi - 1 j cher Herrschaft, und die Leiden dieser Strmmes» und Volksgenossen werden in Finnland dper empfunden.

lie französische Paktomanie, der geplante Nord- Wtpft sowie die junge französisch-sowjetrussische ffimndschaft mit ihren militärischen Perspektiven jcil-n in Finnland beunruhigend gewirkt. Die , JenmgAjan Suunta" bemerkt, die Geheim- i lipnmatie habe niemals solche Siege gefeiert wie eg: wo die Winkelzüge gewisser Diplomaten nur , ta sehr an 1914 erinnerten. Die Politik der Groß- .Dte habe in den letzten 20 Jahren nur einen . kms beschrieben, um wieder an den Anfangspunkt ; knielangen. Die Unterzeichnung eines Nordostpaktes ' DÜjbe einer Unterwerfung Europas irr er die Herrschaft Frankreichs und iEorojetru6lanb 5 gleichkommen. Aehnlich iM rn sich andere finnländifchen Zeitungen.

. I an übersieht dabei nicht die ständigen Friedens- ikr'idjerungen des Kreml, man glaubt auch nicht, ' üfi die Sowjetregierung einen Eroberungszug hgm Finnland plant. Die Moskauer Methoden fein andere, gefährlichere. Während bas . RorimiHariat bes Aeußeren von Frieben rebe, feen die Komintern den Dolch für den B ür - le frieg. Sobald dieser ausgebrochen und es 1L örtlichen Kommunisten gelungen fei, die rote Karne zu hissen und einige Regierungsgebäude zu feen, erkenne Moskau die neue Sowjetrepublik (tn, rote Truppen kämen den neuen Bundes­zeichen, ehe noch eine Gegenwehr organisiert wer- bei: kann, zur Hilfe. So war es beim letzten großen Pi.sch in Estland. Die sowjetrussische Flotte liebte bereits wenige Meilen vor Reval, und bei fea standen rote Truppen bereit, um auf ein ^eibenes Signal die Grenze zu überschreiten. In ßje'lf aber versuchte Litwinow die Welt glauben - k! machen, daß 2 mal 2 gleich 5 ist, daß die Sowjets Uji artig sich dem französischen Pakt- und Macht- M«n einfügen werden, während die Komintern ITl verdoppeltem Eifer an der Vernichtung der htiiierlichen Ordnung arbeiten. Der Wolf hat in |»ijf einen Schafspelz angelegt, in der Meinung, k:f die Maskerade die Herren des Rates, wenn le nicht täuschte, so doch zufrieden stellte.

pm nächsten bedroht sind die ^anb floaten Iud 5 innlanb mit weiten, offenen Grenzen zu 1 jifUanb, hinter benen wohl organisiert, bewaffnet Uib radjebürftenb, eftnifdje, lettische unb f rm ische Kommuni st en stehen, die noch vor einen Jahrzehnt Herren in ihrem Lande waren, dm Id sch atz en und morden dursten, ehe sie vertne- k-niwerden konnten. Moskau kann mit den Staaten yiicütangriffspafte schließen und sie auch emhalten, lie' immer nur bis zu dem Augenblick, wo es Den i rtlnhen Kommunisten gelingt, wenn auch nur für hi;,e Stunden die Sowjetrepublik auszurufen und

' Roj fau um Hilfe zu bitten, die ihnen schon tm

f o l u t e r M e h r /aus denen ferner die V o l k s b e s r a gu n g, wenn zwischen

(3uf?trnomal?r^üün?884Vebie ^IpubliTaÄ Fr^^äns" EinigkE^i-l. wrrd-u k°nn7» Qibe niemanden g-g-ben.

' Ejunus gewährt ist. . ..

Cie französisch-russischen Paktplane drangen Fmn- Icii dazu, einen engeren A n s ch l u ß a n Eiiro eben zu suchen; ber finnlanbische Außen- ttinfiter Hackze11 weilte vor einigen Monaten m Eo-cholrn, um mit ber schwebischen Regierung über - bii Lstellungnahrne zum Baltijchen Block, über Die Itnsebenben Paktfragen unb über ben Ausbau Der gg-nfeiligen Wirtschaftsbeziehungen zu verhandeln, Drallem aber, um die schwedische Mißstimmung iiie: die Behandlung der Sprachenfrage in Finnland zu beseitigen. Gemäß der finnländischen Eirjaffung sind das Schwedische und das Finnische gl ich berechtigte Staatssprachen, ob= kjL sie mit einander nicht die geringste Aehnlich- k«t! haben. (Das Finnische gehört ebenso wie das 16ti ische und Ungarische zum ugro-mongolischen Eod)enfrei5). Nur etwa 10 v. H. der Bewohner : Ltanbs gehören zum schwebischen Volksslamm, i bi: Schweben waren einst bie Herren im Lanbe, Ibeölbel unb ein großer Teil der Intelligenz sind 'Ehmeden. Die finnische Urbevölkerung, bei der ge- i ni[: Erinnerungen an die Feudalzeil noch leben- l bi; sm mögen und bei ber ein engnationaler Chau- dn .mus erwacht ist, versucht nun bie Gleichberech- king ber schwebischen Sprache zu beschneiben unb all namentlich bie Helsingforser Universität sinni- 1 Men.

Hüae Verfolgung ber schwebischen Sprache und Igltur hat nun in Schweden eine arge Bijöftimmung ausgelöst, die die Beziehungen