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dem Präsidenten noch nicht unterzeichnet; um sie zu verhindern, hat der Marxismus überall den roten Hahn auf die Dächer gesetzt, aber bagegen verstärkt sich die Bewegung, die in der Schwächlich­keit der Regierung Lerroux gegenüber den Söhnen des Chaos eine Hauptursache für das verzehrende Fieber und die Krämpfe erblickt, in denen Spanien liegt. Anscheinend hat jetzt in Spanien der Kampf um die Macht begonnen. Spanien ist, wie einst Italien und nachher Deutschland, in eine ähnliche Krise geraten, die durch die Formaldemokratie, die­ser Vorfrucht der Anarchie, bewirkt wurde.

Das spanische Amnestiegeseh unterzeichnet.

Keine Kabinettskrisis.

Madrid, 24. April (DNB.) Die Kabinettskrise, die von einem Teil der Presse bereits als unver­meidlich angesehen worden war, ist in letzter Stunde vermieden worden, da der Ministerpräsident mit seiner Ansicht über das Amnestiegesetz im Ministerrat, der unter dem Vorsitz des Staats­präsidenten stattfand, durchgedrungen ist. Der Staatspräsident hat bereits in den Abendstunden das Gesetz g e g e n g e z e i ch n e t. Die Folge davon ist, oaß die gesamte Linke in einen Sturm der Entrüstung ausgebrochen ist. Die Sozial­demokraten wollen mit parlamentarischen Manövern die Stellung des Staatschefs erschüt­tern, was ihnen aber angesichts der Haltung der überwiegenden Mehrheit des Landtages nicht ge­lingen dürfte. Interessant ist, daß die Marxisten fürchten, der nunmehr begnadigte, bisher in Paris lebende Finanzminister des Diktators Primo de Rivera, Calvo Sotelon, werde nach seiner Rückkehr Anklage gegen den früheren sozialistischen Finanzminister P r i e t o wegen angeblicher dunkler finanzieller Machenschaften erheben. Besonders soll dabei der Petroleumlieferungsvertrag mit Sowjet- Rußland eine bedeutende Rolle spielen.

Oer Dank des Führers.

Berlin, 24. April. (DNB.) Der Kanzler gibt bekannt: Für die gutgemeinten Glück­wünsche, die mir zu meinem Geburts­tage aus allen Teilen des Reiches und aus dem Auslande zugegangen sind, danke ich herz­lich st. Gern würde ich allen denen, die meiner in treuer Anhänglichkeit gedacht haben, im einzelnen antworten, jedoch ist er mir bei der überaus großen Zahl der mir übersandten Segenswünsche nicht möglich. Ich bitte daher, auf diesem Wege meinen aufrichtigen Dank entgegenzu­nehmen.

Gez.: Adolf Hitler.

Das Handwerk am 4. Mai.

Ein Aufruf des Reichshandwerksführers.

Berlin, 23. April. (DNB.) Der Reichshand- werksführer W. G. Schmidt erläßt einen Aufruf an das deutsche Handwerk, in dem es u. a. heißt: Im deutschen Handwerk ist die Arbeit, die Hand­arbeit und die Kopfarbeit, Grundlage und Voraus­setzung der Wirtschaft und Kultur des gesamten deutschen Handwerks. Meister, Gesellen, Lehrlinge und sonstige Arbeitnehmer des deutschen Handwerks arbeiten i n wo hl geordneter Betriebs- gefolaschaft und bei nationalsozia­listischer Haltung in treuer Kamerad- schäft zusammen. Es wird die Aufgabe des deut­schen Handwerks sein, die Arbeit und den schaffen­den Menschen wieder so zur Ehre zu bringen, daß das Bewußtsein der gemeinsamen Zu­sammenarbeit in einem Betrieb, die ge­meinsame Verantwortung für einen Be­trieb und das gemeinsame Streben nach Höch st er Leistungsfähigkeit und Voll­kommenheit das festeste Band für Betriebsfüh­rer und Betriebsgefolgschaft, für Meister, Gesellen und Lehrlinge untereinander ist. Wenn dieser sehn­lichste Wunsch des deutschen Handwerks einmal in höchstmöglicher Vollkommenheit erfüllt ist, dann wird der deuffche Sozialismus als heiligste und schwerste Aufgabe des nationalsozialistischen Staa­tes den Sieg davongetragen haben.

Oie Nachfrage nach Gteuergutscheinen.

Aus dem letzten Reichsbankausweis geht hervor, daß sich der Vorrat des Zentralgeldinstituts an Wertpapieren um 19 Millionen Mark vermindert hat. Man ersieht daraus, daß dieoffene Markt­politik" nicht ausschließlich, wie vielfach befürchtet wprde, in Wertpapieraufkäufen der Reichsbank be­steht, sondern daß diese geeignete Konjunkturen auch dazu benützt, einen Teil der aufgekauften Vorräte wieder abzustoßen. Sie gewinnt dadurch ja neue Barmittel, um nötigenfalls später in geeigneten Fallen wieder stützend eingreifen zu können. Dies­mal hat die Reichsbank größere Posten von Steuergutscheinen, die sie früher erwor­ben hatte, am offenen Markt verkauft. Sie konnte das tun, weil seit einiger Zeit, teilweise sogar im Widerspruch zu der allgemeinen Tendenz des Rentenmarktes, eine sehr rege Nach­frage nach Steuergutscheinen herrscht.

Man hatte anfangs hier und da daran gezwei- seit, ob die Steuergutscheine als ein geeignetes An- lagepapier für Sparer und Kleinkapitalisten anzu- sehen seien. Die Praxis ist wieder einmal stillschwei­gend über solche Bedenken hinweggegangen. Denn den Anlagesuchenden bieten die Steuergutscheine auch heute noch, trotz der eingetretenen Kurssteige­rungen, eine Nettoverzinsung von annähernd 7 Pro- Zent, also eine Rendite, wie sie sonst auf dem Ren­tenmarkt bei gleicher Sicherheit kaum mehr zu fin­den ist. Es kommt aber hinzu, daß viele Steuer- pflichtige sich darauf vorbereiten, in den nächsten Jahren ihre Steuern, soweit dafür Steuergutscheine in Zahlung genommen werden, auch in solcher ab» - zudecken, weil sie auf diese Weise ihre steuerlichen Lasten etwas vermindern können. Sie kaufen daher an der Börse Steuergutscheine auf, und dadurch wird eine lebhafte zusätzliche Nachfrage geschaffen, die natürlich kurssteigernd wirkt. Die Reichsbank braucht daher auf diesem Marktgebiete nicht mehr stützend einzugreifen, sondern kann im Gegenteil ihre Vorräte an Steuergutscheinen vorteilhaft mo­bilisieren. Das wird bann später wieber anberen Teilen des Rentenmarktes zugute kommen.

Oie Führung der südwestdeutschen Studentenschaft.

Wie das G a u p r e f f e a m t mitteilt, entsprechen die gestern veröffentlichten Mitteilungen nicht dem Stand der Dinge. Es ist also nach wie vor für die NS.-Studentenschaft des Gaues Hessen-Nassau der Parteigenosse W a l ch e r, Darmstadt, zuständig.

Oie Plädoyers im Mordprozeß Waliershausen.

Oer Siaaisanwali beantragt gegen Liebig 15 Lahre Zuchthaus wegen Totschlags und versuchten Totschlags.

Oie Anklage des Staatsanwalts.

Schweinfurt, 24. April. (DNB.) Zu Beginn des 15. Verhandlungstages erhält der Vertreter der Anklage, Landgerichtsrat Dr. S ch ü p p e r t, bas Wort. Er erklärt u. a.: Als vor brei Wochen bas Schwurgericht jufammentrat, um bie Fratze zu klären, ob Karl Liebig berjenige fei, ber in ber Nacht vom 30. November auf ben 1. Dezember 1932 ben Hauptmann Werther auf Schloß Walters- Haufen getötet habe ober nicht, habe man gewußt, baß bie Entscheibung nicht leicht fei. Erschwert würbe bie Urteilsbestimmung burch ben Umstanb, baß bie Frau, bie als Zeugin ber T a t in bem Prozeß auftrat, weniger bie Rolle einer Zeugin spielte, als in bie Rolle einer zwei- ten Angeklagten hinei ngebrängt würbe. Das Eheleben, bie wirtschaftlichen Verhältnisse unb ben Charakter bes Ehepaares Werther habe man genau kennengelernt. Aber über ben wahren Cha­rakter unb bie wahre Persönlichkeit bes Ange­klagten habe man keine Aufklärung er­halten. Erschwert sei ferner bie Urtedsfinbung durch die öffentliche Meinung. Zahlreiche Brieffchreiber hätten eindeutig gegen Frau Werther Stellung ge­nommen. Diese Leute seien jeboch rein gefühls­mäßig eingestellt. Er möchte baher ben Appell an das Gericht richten, sich von äußeren Einflüssen fern zu halten.

Oie Einbrüche.

Der Staatsanwalt geht bann über auf bie Wür- bigung ber Einbrüche. Nach bem Tatortbefunb bes ersten Einbruchs fei biefer teilweise konstru - i e r t unb könne nur von einem gemacht worben fein, ber genaue ft e Ortskenntnis hatte. Beide weiblichen Dienstboten im Schloß kämen hier­bei vollkommen außer Betracht. Er wisse auch nicht, was bas Ehepaar Werther für einen Zweck mit einem solchen Einbruch hätte verfolgen wollen. Der Fingerabbruck, ber von Baron Woltershausen ge­funden wurde, sei einwandfrei erklärt, auch bestehe dafür ein Alibi des Barons. Dagegen bestünden Verdachtsmomente für Liedig, einmal daß die Gummischuhe, deren Eindrücke damals gefunden wurden, versteckt und nicht zu finden waren, zwei­tens fein Verhalten bei ber Fahrt nach Koburg. Der zweite Einbruch fei nach feiner Ansicht ebenfalls fingiert. Der Einbruch fei burch- aus nicht burch bas Fenster, besten Scheiben einge- fchlagen waren unb vor bem bie Hopfenstangen lagen, erfolgt, fonbern ber Täter fei auch hier mit einem Nachschlüssel burch bas Tor ins Schloß gelangt. Ein gewisser Verbacht bestehe für Liebig auch hier. Es fei auch möglich, baß vielleicht Verwanbte ber Frau Wer­ther ohne bereu Wissen biesen Einbruch zu ihrer Entlastung gemacht hätten.

Bei Wertung bes Morbfalles fchilbert ber Staats­anwalt bie Verhältnisse zwischen ben Eheleuten Werther. Es sei festgestellt, daß bie ehelichen Verhältnisse in ber letzten Zeit keine Trübung erfahren hätten. Wenn auch früher Haupt­mann Werther es mit ber ehelichen Treue nicht genau genommen habe, so habe sich seine Frau damals eben bamit abgefunben. Der Hauptmann sei als ein energischer Draufgänger, aber hoch intel­ligenter Charakter geschilbert worben, während Frau Werther als ßeibenbe und wankelmütige Natur bargestellt würbe. Aber sie fei roeber hysterisch, noch eine Morphinistin gewesen. Die wirtschaftlichen Ver­hältnisse allerbings seien sehr mäßige gewesen. Kann Selbstmord vorliegen?

Nachbem ber Staatsanwalt bie Verhältnisse auf bem Schloß am Abenb vor bem Morb als durchaus normal bezeichnet hatte, kam er zu ber Feststellung, baß ein Selb stmorb bes Hauptmanns ausgeschlossen sei. Auch bie angeblichen Selbstschüsse ber Frau Werther finbe er sehr merkwürbig; in ber Regel griffen Frauen beim Selbstmorb zu anberen Mitteln als zur Schußwaffe unb es fei auch bei einer Frau unnatürlich, sich im Gesicht zu verletzen. Zubern fei ber Schuß in bie Brust nicht ungefährlich gewesen. Gerabe ber Schuß burch bie Steppdecke sei ein Gegenargument gegen bie Behauptung, baß Frau Werther sich selbst ge­schossen habe.

Man müsse nun fragen: Ist bie Tat betzangen worben im gegenseitigen Einvernehmen ber Eheleute, ober hat ber Mann ohne Wissen ber Frau ober bie Frau ohne Wissen bes Mannes bie Tat verübt, ober hat bie Frau im Einoer ft änbnis mit einem Dritten bie Tat verübt? Ein gegenseitiges Einverstänbnis sei vollkommen aus­geschlossen, benn in bem Abschiebsbrief habe ja Frau Werther ihrem Sohne empfohlen, nach ihrem Ableben sich bes Mannes anzunehmen. Der Haupt­mann hätte als Offizier wahrscheinlich eher Anlaß zu einem Selbstmorb gehabt, als man ihm seinerzeit den schlichten Abschieb gegeben habe. Uebrigens sei bas Schloß nicht Eigentum bes Hauptmannes ge­wesen. Er hätte also burch bie Versteigerung keinen großen Vermögensverlust erlitten. Es fehle e i n - fad) jeber Beweggrunb zum Selb ft» morb. Es feien ja auch noch am Tage vor bem Morb mit einem Käufer Verhanblungen gepflogen worben. Auch stimme ber Tatortbefunb nicht mit bem Verhalten bei einem Selbstmorb überein.

Oie Schloßherrin von Waliershausen

Dolle man weiter annehmen, bah bie Frau allein die Tat verübt habe, so hatte sie sich von Liebig bie Waffe verschaffen unb sie bann wieber zurückstellen müs­sen. Das wäre auch ausgeschlossen gewesen. Was bie Leiterspuren betreffe, so sei es un­möglich, bah Frau Werther bie schwere Leiter in der Nacht hatte hinschleppen unb wieber ent­fernen können. Sie habe auch k e i n e n G r u n b gehabt, ihren Wann zu erschiehen, ba sich ba- burd) ihre Lage nicht Im geringsten verbessert hatte. 3m Gegenteil, ihr Wann habe boch eine Pension bezogen unb hätte sich jebenfalls mit feiner (Energie weiter burchsehen können. Liebes­kummer sei auch ausgeschlossen, ebenso komme bas erotische Woment nicht mehr in Frage. Daß intime Beziehungen mit Liebig bestauben

hätten, sei vollkommen ausgeschlossen. Unb wenn Frau Werther im Einverstänbnis mit einem Dritten gehanbelt hätte, wäre es ber gröhte Unsinn von ihr gewesen, bas an einem Ort zu tun, nämlich im Schlafzimmer, wo sie ben schwersten Verbacht auf sich lenke. Sie sei im übrigen zwar launisch unb nervös, aber wer sie nur einigermaßen währenb ber Ver- fjanblung kennengelernt habe, müsse sagen, bah sie nicht so verworfen sein könne, bewußt einen Unschulbigen zu belasten. Sie sei bei ihrer Ueber- zeugung geblieben, bah Liebig es gewesen sei unb habe sich barin nicht irre machen lassen.

Wer den Einbruch verübte, hat auch die Mordtat begangen

Der Staatsanwalt erklärte, er sei der Ansicht, daß der Täter am 14./15. Oktober das gleiche verüben vollte, was er später in der Nacht auf den 1. De­zember verübt habe. Daher hänge für ihn der erste Einbruch zusammen mit dem Mord, und die Person, die den ersten Einbruch ver­übte, habe auch die Mordtat begangen. L i e b i g sei derjenige, der den Hauptmann Werther erschossen und auch auf Frau Werther geschossen habe. Er könne sich nur Lenken, daß Liebig in der Mordnacht aus dem Zimmer etwas habe ent­wenden wollen, zu dem er am Tage nicht habe gelangen können. Der Anklagevertreter legte nun in längeren Ausführungen dar, daß Liebig größere

Aufwendungen in Woltershausen gemacht hatte, als eigentlich fein kärglicher Lohn das zugelassen habe. Es könne sich weniger um einen Mord als um einen Totschlag nach 8214 han­deln. Selbstverständlich könne er einen Mord nicht vertreten, denn es sei ihm nicht möglich, für die Tat Liebigs den Nachweis der Vorsätzlichkeit zu führen.

Oer Strafantrag gegen Liebig

Beim Strafausmaß fei zu berücksichtigen, baß Liebig noch nicht vorbestraft sei, baß er noch jung sei unb baß es sich um einen aufgeregten Wenschen hanble, ber wenig Wut besitze unb immer gleich losschieße. Er nehme baher im Falle des Hauptmanns Werther ein Verbrechen bes vollenbeten Tot- frf)lags an unb bei ben Schüssen auf Frau Werther ein Verbrechen bes versuchten Tot­schlags. (Er beantrage baher gegen ben Ange­klagten Karl Liebig wegen eines Verbrechens bes Totschlags unb eines Verbrechens bes ver­suchten Totschlags eine Gesamtzuchthaus- ff r a f e von 15 3ahren, Verlust bet bür­gerlichen Ehrenrechte auf bie Dauer von zehn Jahren, Einzug ber Liebigschen Daltherpiftole, ben (Erlaß eines Haftbefehls unb bie Ueberbür- bung ber Kosten auf ben Angeklagten. Die Untersuchungshaft will ber Anklagevertreter nicht angerechnet haben.

Oas Plädoyer des Verteidigers.

In der Nachmittagssitzung begann der Verteidiger Dr. D e e g sein Plädoyer. Um einen Menschen wie Hauptmann Werther zu erschießen, fei, so sagte er, Voraussetzung, daß sich in der Seele des Täters ein Berg von Gefühlen der Rache, der Wut, wie überhaupt irgendwelcher Gefühle aufgetürmt habe. Die Beweisaufnahme habe aber ergeben, daß Motive bei dem Angeklagten Liebig nicht vorhanden und nicht zu beweisen seien. Man müßte also entweder sagen, diese Tat sei von dem Angeklagten entweder aus rein lust­mörderischer Art begangen worden, oder die Motive lagen auf einer anderen Seite, was zu erforschen sei.

Der Verteidiger erörterte dann ausführlich das Verhältnis der Familie Werther, bzw. die eheliche Untreue des Hauptmanns, geht dann auf bie Vermögenslage der Familie über und stellt fest, daß bereits 1912 Werther das große Vermögen seiner Frau durchgebracht habe. 1926 sei die Zwangsversteigerung nur durch den Ver­kauf des Waldes für 70 000 Mark aufaehalten worden. Aber bereits im Frühjahr 1932 hätte der Besitz wiederum vor der Zwangsversteigerung ge­standen. Dieses Familienleben habe so viele Verwicklungen gebracht, daß sich aus dieser Entwicklung das Motiv herleiten lassen müßte.

Dann ging der Verteidiger auf die Verhältnisse des ersten Einbruches ein. Er widersprach den Folgerungen des Staatsanwaltes in all den Punkten, die der Staatsanwall zu Lasten des An­geklagten Liebig ausgedeutet hatte, und kam zu der Feststellung, daß, wenn nicht ein fremder Mensch sich ins Schloß eingeschlichen habe, doch dieser erste Einbruch bzw. die Fingierung dieses Einbruches nur von dem Ehepaar Werther aus­gegangen fein könnte, und daß man dadurch auf bereits kommende Ereignisse irgendwelcher Art habe oovbereiten wollen.

Zur Mordtat selbst jagte der Verteidiger, baß die Verletzung der Frau Werther in kei­nem einzigen Falle gefährlich gewesen sei. Daß sich FrauWerthersZusammentreffenmit Liebig so abgespielt habe, wie sie angebe, sei ganz unmöglich. Frau Werther habe weiter erzählt, ihr Mann habe noch gestrampelt, und sie habe ihn ins Bett gedrückt. Professor Fischer sagte aus, daß auf den Schuß hin sofort das Blut herausgespritzt sein müsse. Das Blut müsse aus drei Zentimeter großen Oeffnungen ein Meter weit hinausgespvitzt sein, und nach einem solchen Erlebnis von neroenzerreißender, explosionsartiger Form soll ein Mann noch sagenGnädige Frau" und noch fünf Schüsse dazu ab geben? Diese Ge- schichte halte der Verteidiger für unmöglich. Dann wüsse der Täter ein ganz kaltblütiger Verbrecher gewesen sein, der für 50 000 Mark gewonnen wor­ben sei, das Ding zu- drehen. Ausführlich sucht nun der Verteidiger darzutun, daß niemand anders den Lichtschalter mit blutigen Hän­den angefaßt haben könne als Frau Wer­ther und zwar habe sie an den Händen nicht das Blut aus ihrer eigenen Wunde gehabt, sondern das Blut ihres Mannes infolge der Mani» pulationen an dessen Körper. Der Verteidiger meint weiter, daß die Verwundungen der Frau Werther unmöglich schon bestanden haben kön- nen, als sie ihrem Manne zu Hilfe geeilt sei, son- dern daß sie erst verursacht worden seien, als sie sich im Bett befunden habe. Auch die An- nähme, der Täter hätte sich in der Koffer- kämm er versteckt, sei unmöglich richtig. Die Sache werde viel einfacher und natürlicher, wenn man annehme, Frau Werther habe die Revolver­tasche genommen, den Revolver herausgenommcn und damit geschossen, denn auch die Blutspu- ren an der Revolvertasche seien deutlich dieselben wie am Lichtschalter und an der Kofferkammertür.

Der Verteidiger kam bann auf die Motive der Tat zu sprechen. Nach Ansicht des Staatsan- waltes ergebe sich eine Verbindung zwischen dem Mord und dem ersten Einbruch, unb zwar soll es ber Dieb auf Geld abgesehen haben. Der Täter bes ersten Einbruches habe aber, wie Frau Werther selbst bekundet habe, das Geld liegen ge- lassen. Ferner sei festgestellt, daß Liebig noch kurz vorher für die Herrschaft von seinem eige­nen Gelde Eier gekauft habe. Es fei un­haltbar, den Diebstahl anzunehmen, da bei Haupt­mann Werther kein Geld zu holen gerne» f en sei. Die Aenderung der Anklage von Mord in Totschlag beweise, daß die Anklagebehörde selbst gefühlt habe, daß sie um einem Fehlurteil auszu­weichen, eine andere Auffassung finden müsse.

Außer der unerwiesenen Möglichkeit, die sich die Anklage zu eigen mache, könnten sich mehr als zwölf andere Möglichkeiten, wie sich die Tat strafrechtlich

anders zugetragen haben könnte, ergeben. Alles fei denkbar in oiefem Falle Woltershausen, nichts sei unmöglich, nichts zu phantastisch: Mord, Raub, Totschlag, Tötung auf Verlangen, Selbstmord, Selbstverstümmelung, Totschlag unter Reizung, alles Möglichkeiten, von denen eine so unbeweis­bar sei wie die andere. Die gesamte Beweis­aufnahme habe nicht einen Schimmer eines Moti- oes des Angeklagten erbracht. Frau Werther sei äußerlich die Harmlose geblieben, ihrem Innern aber seien Kassiber entfahren, ihre Glaubw'ürditz- feit sei längst zerstört. Die Person, die um die Zeit des ersten Einbruchs von der Köchin Fischer beobachtet worden sei, gewinne immer mehr an Bedeutung. Habe diese Person die Hand im Spiele gehabt, habe sie im Einverständnis mit Frau Werther hinter der Tapetentür gestanden? Sei Frau Werther am 30. Novem­ber abends dem Zimmermädchen nachgegangen, als dieses im Mordzimmer den Kamin nach­geheizt habe? Dies seien Fragen, die untersucht werden müßten. Die Ansicht ber Anklage poche ver­gebens an die sowohl vor als auch nach ber Tat verschlossenen und verriegelten Tatzimmertüren, die Schlüssel seien von innen quergesteckt. Die Möglichkeit der Anklage sei von allen Mög­lichkeiten die unmöglich st e, sie bleibe reine Jndizientheorie.

An eine Verurteilung des angeklagten Liebig sei nicht zu denken, da Hauptmann Werlher mit seinem eigenen Revolver er­schossen worben ist, ba biefer Revolver i m Schlafzimmer ber Ehegatten ge­legen hat, ba biefe Schlafzimmer sowohl vor. als auch nach ber Tat festgestelltermaßen von innen versperrt unb verriegelt waren, ba bie nicht lebensgefährlichen peri- phärischen Schüsse ber Frau Werther im Gegensatz zu ihren Aussagen festgestellter- tnaßen aus zwei bis höchstens jroan- z i g Zentimeter (Entfernung mit größter Wahrscheinlichkeit von ihr selb st beigebracht worden sind. Ferner habe Frau Werther in ber Tatnacht mit Vlut­sch r i f t auf Papier Karl Liebig als Wör- b e r ihres Wannes bezeichnet. Am anbern mor­gen aber habe sie noch Zweifel geäußert, ba sie gesagt habe:War's ber Karl oder Dietrich? Es waren ja immer so Kerle brüben. Die Blut- Handschrift ber Frau Werther habe nichts an­deres zu bebeuten als eine wohlburchbachte Falschbezichtigung, um ben Verbacht von sich selbst auf anbere abzuschieben. hier seien andere Geister als ber Angeklagte Liebig am Werk gewesen. Frau Derthers Be­el b i g u n g sei auf Grunb bes auf ihr laffen- ben Verdachts ber Erschießung ihres Wannes zu Recht abgelehnt worben. Weiter müsse man, vom Stanbpunkt des exakten Strafrechts, bas sich nicht mit bem gesunden Wenschenverstanb allein als Beroeismaferial be­gnügen könne, sagen: Die Rätsel von Walters-

Hausen sind u n g e l ö ff.

Das Plädoyer des Verteidigers wird am Mitt­woch fortgesetzt.

Neue Proteste gegen die Prager Karikaturen-Ausstellung.

Prag, 24. April. (DNB.) Unter dem Titel Weitere unerhörte Herausforderung auf ber Prager Manes-Ausstellung durch brutale Verletzung der religiösen Gefühle der Katho­liken" schreibt das führende Blatt der Sudeten- deutschen Christlich-Sozialen Volkspartei, dieDeut­sche Presse":Die Karikaturen - Ausstellung im Prager Manes-Haus, die in den letzten Tagen schon mehrfach politisches Einschreiten frem­der Mächte hervorrief, dem sich nun auch Polen und Italien angeschlossen, weitet sich immer mehr zu einem großen Skandal aus. Es kann nicht ruhig hingenommen werden, was man sich in dieser Ausstellung auch an Verspottung und Ver­höhnung religiöser Gefühle zu leisten wagt. Gleich beim Eintritt in ben ersten Saal er­blickt man ein Machwerk ä r g ft e r Sorte ehemaliger Berliner Asphaltkunst, das schon seinerzeit berechtigtes Mißfallen erregt#. Man sieht einen Christus mit der Gas­maske, eine Verhöhnung des Christentums, wie sie ärger wohl nicht gedacht werden kann. Wie dis Person der Geistlichen sowohl