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Während eines ganzen Feuerwerks, das vielleicht eine Stunde dauert, den Apparat offen zu lassen, er­gibt zwar ein imponierendes Bild. Aber das Gewirr aufsteigender und fallender Linien, wirbelnder Sterne und sprühender Funken ist allzu phantastisch, als daß wir uns daraus viel entnehmen könnten.

Begnügen wir uns also lieber mit einer viel gerin­geren Zahl von Raketen und sonstigen Effekten genau so, wie wir bei den ebenfalls einfachen Ge­witteraufnahmen nicht alle Blitze eines Gewitters auf die Platte haben wollen! Für beide Motive gilt die Forderung, daß zwischen Linse und Motiv keine Helle künstliche Lichtquelle sein soll. Je näher sie vor der Linse wäre, um so mehr müßte mit Schleiern gerechnet werden.

Kassetten

mit eingelegten Platten werden ost nicht gut ver­wahrt. Auch wenn die Platten zur baldigen Ver­wendung bestimmt sind, sollten wir uns gut über­legen, wo für sie samt den Kassetten der rechte Platz ist. Wir legen sie beispielsweise an eine schattige Stelle nahe beim Fenster. Eine halbe Stunde später ist vielleicht die Sonne weit genug, sie prall zu be­scheinen. Liegt dann gar noch die Seite mit dem Kassettenschieber nach oben, so können selbst bei gut schließenden und nicht etwa schadhaften Kassetten Vorbelichtungen der Platten (oder Planfilms) erfol­gen. Aehnliches gilt auch für Aufnahmen im Freien, bei denen wir nicht länger als nötig mit den ge­füllten Kassetten in vollem Sonnenlichte hantieren sollen. Auch das Einlegen von Rollfilmen braucht nicht gerade in der hellsten Sonne zu geschehen. Da wir nach dem Abreißen der Verschlußmarke zwar fest, aber nicht zu fest andrücken sollen, lockern sich die einzelnen Bindungen etwas. Je Heller dann das umgebende Licht ist, um so größer -die Gefahr, daß es an durchaus störenden Stellen Zugang findet.

Das neue Reichsjagdgesetz.

III.

Schon jetzt ist verboten:

Der Schrot- und Postenschuß und der Schuß mit gehacktem Blei, auch als Fangschuß, aus Wisent-, Elch-, Rot-, Dam-, Sita-, Stein-, Muffel-, Reh-, Gems- und Schwarzwild sowie Robben, der Schuß auf Schalenwild mit Randfeuerpatronen oder mit Patronen, deren Hülsen kürzer als 40 Milli­meter sind, die Lappjagd inerhalb einer Zone von 300 Meter von der Grenze, die Jagd durch Ab­klingeln der Felder und die Treibjagd bei Mond­schein. Dem Federwild darf nicht zur Nachtzeit nach­gestellt werden, d. h. nicht eine Stunde nach Son­nenuntergang und eine Stunde vor Sonnenauf­gang. Das Verbot betrifft nicht die Jagd auf künstlichen Teichen auf Fischreiher, Möwen und Taucher und nicht die Jagd auf Gänse, Enten, Schnepfen, den Auer- und den Birkhahn.

Verboten ist ferner das Verwenden künstlicher Lichtquellen beim Fana oder Erlegen von Wild aller Art, das Aussetzen oder Empfangen von Belohnungen für den Abschuß oder den Fang von Raubvögeln, das Anlegen von Saufängen, von Fang- und Fallgruben ohne Genehmigung des Kreisjägermeisters, desgleichen von Entenfängen. Schlingen oder Tellereisen, in denen sich Wild fan­gen kann, dürfen nicht aufgestellt werden. Fang­geräte oder Selbstschüsse, die auf Pfählen, Bäumen oder auf anderen aufragenden Gegenständen ange­bracht sind, sind gleichfalls untersagt. In Notzeiten darf Schalenwild nicht in einem Abstand von we­niger als 200 Meter an Fütterungen geschossen werden. Die Verwendung von solchem Vogelfang- geräte ist verboten, das tue Vögel weder unversehrt fängt noch sofort tötet

Verboten ist ferner die hetz- oder Treibjagd oder die Beteiligung an solchen Jagden an ge­setzlichen Sonn- und Feiertagen während der ortsüblichen Zeit des Hauptgottesdienstes, so­fern hierdurch der Gottesdienst gestört wird, und das Vergiften jagdbarer Tiere.

Schließlich ist die Verwendung von sog. Bracken, d h. lautgebender (bellender) Laufhunoe auf Jagd­bezirken von weniger als 1000 Hektar Bodenfläche untersagt. Eine gesetzliche Beschränkung oder Erwei­terung dieser Verbote ist zulässig.

Die Ausübung der Jagd ist ferner dort verboten, wo sie die öffentliche Ruhe, Ordnung oder Sicher­heit stört, oder das Leben von Menschen gefährdet, auf Anlagen der Landesverteidigung oder der Luftfahrt, und sie wird noch für Naturschutz-, Baum­schutz- und Wildschutzgebiete, sowie Wildgärten und Gatterreviere besonders geregelt werden.

Von hoher Wichtigkeit für die Jägerwelt ist die künftige Abschußregelung, die gleichzei­

tig den Interessen der Land- und Forstwirffchaft dienen soll und der Erhaltung eines in seinen ein­zelnen Stücken gesunden Wildstandes für die Nach­welt. Den Abschußplan genehmigt der Kreisjäger­meister stets für drei Jahre, dem auch auf Verlan­gen eine Abschußliste vorzulegen ist.

Nach den Grundsätzen weidgerechter Wild­hege werden Jagdzeiten und Schonzeiten geregelt werden. Jagdbare Tiere, für die eine Jagdzeit nicht festgesetzt ist, sind während des ganzen Jahres zu schonen.

Der Kreis der jagdschutzberechtigten Personen ist gesetzlich umgrenzt und festgelegt.

Jagdaufseher haben Rechte und Pflichten des Beamten des Polizei- und Sicherheitsdienstes und gelten als Hilfsbeamte der Staatsanwalt­schaft. Sie müssen Diensthut und Abzeichen tragen, desgleichen die Iagdausübungsberech- tigten das für sie bestimmte Reichsjagdfchuh- abzeichen, sobald sie in ihrem Bezirk den Jagd­schutz ausüben.

Jagdschutzberechtigte üben auf jedem Jagdbezirk polizeiliche Rechte aus, also auch hinsichtlich der Namensfeststellung von Jagdfrevlern, und können Hunde, die im Jagdbezirk außerhalb der Ein­wirkung ihres Herrn, und Katzen, die in einer Entfernung von mehr als 200 Metern vom nächsten Hause betroffen werden, töten!

Das Gesetz regelt weiter das Fernhalten des Wildes von Grundstücken, die Verminderung über­mäßigen Wildstandes, die Beschränkungen der Hege für Schwarzwild (Sauen) und das Aussetzen aus­ländischer Tierarten, den Wildschaden, der durch aus einem Gehege ausgetretenes Stück Schalen­wild verursacht wird, den Umfang der Ersatzpflicht und den durch Jagdausübung etwa entstandenen Schaden.

Das Verfahren in Wild- und Jagdschadensange­legenheiten findet im Verordnungswege seine Rege­lung: der Wildhandel wird bestimmten Beschrän­kungen unterworfen werden.

Es werden Jagdgaue geschaffen, die mehrere Jagdkreise umfassen. Die Jagdbehörden arbeiten im Einvernehmen mit den Behörden der allgemei­nen Verwaltung. Das Verfahren in Jagdange­legenheiten findet seine Regelung im Verordnungs­wege.

Sämtliche Inhaber der Jahresjagdschelne wer­den im ReichsbundDeutsche Jägerschaft" zu- fammengeschlosfen. Diese ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit einer Satzung, die der Reichsjägermeister erläßt.

Neben der Deutschen Jäqerschaft sind Vereinigun­gen mit gleicher oder ä nticher Zielsetzung unzu­

lässig. Am Sitz der Gaujägermeister werden Jägerehrengerichte mit Derurteilungsrecht errichtet.

Für Zuwiderhandlungen gegen die Schonzeiten und für zahlreiche andere Jagddelikte sowie für das unbeaufsichtigte Laufenlassen von Hunden und Katzen in einem Jagdbezirk werden Strafen fest­gesetzt.

Ein ehrengerichtliches Verfahren kann eingeleitet werden, wenn eine rechtskräftige Verurteilung er­folgt oder wegen Zurechnungsunfähigkeit nicht er­folgt ist. Der Strafrichter des ordentlichen Straf­verfahrens kann schon in diesem neben der Strafe die Entziehung des Jagdscheines (Passes) ausspre­

chen, sowohl für dauernd, als auch für nur vor­übergehend, wenn der Angeklagte für unwürdig befunden wird, die Jagd auszuüben.

Die Rechtsänderungen, die durch das Jagdge­setz, seine Rebssrleitungs-, Durchführungs- und Ergänzungsvorschriften herbeigesührt werden, begründen für die hierdurch Betroffenen kei­nen öffentlichen oder privaten Anspruch auf eine Entschädigung.

Spätestens am 1. April 1935 treten auch die letz- ten, die Jagd betreffenden Landesgesetze außer Kraft.

Aus der proviuzialhauptstadi.

Stadijugeud-Landjugend!

Von der NS.-Dolkswohlfahrt, Kreisleitung Gie­ßen, wird uns geschrieben:

Vom Leben und der Tätigkeit der Städter hat die ländliche Jugend oft nur einen verschwommenen Begriff: umgekehrt ist es genau so. Ein Junge vom Land weiß natürlich, daß sein Alterskamerad aus der Stadt nicht wie er hinter dem Pfluge oder der Egge arbeitet, aber er weiß natürlich nicht, wie nervenzerstörend und kräfteverzehrend die Arbeit in der Fabrik ist, im Gegensatz zu der ebenso schwe­ren, aber gesunden Landarbeit. Vielleicht weiß der Landbewohner auch nichts von der heimlichen Sehnsucht des Stadtjungen, einmal heraus zu kom­men aus der atembeklemmenden Enge der Groß­stadt, einmal Ruhe zu haben vor dem ewigen Lärm der Maschinen. Schon mit 14 Jahren geht der Städter täglich an seine Arbeitsstelle. Da er oft körperlich nicht dazu befähigt ist, diese schwere Ar­beit dauernd zu verrichten, braucht er Ausspan­nung, um dann wieder mit neuer Kraft und neuem Mute sein Brot verdienen zu können. Auch die Schuljugend muß oft schon zur Unterstützung der Familie durch Zeitungsaustragen, oder ähnliche kleine Arbeiten Geld verdienen. Auch sie wünscht nichts sehnlicher als einmal fern vom Getriebe der Großstadt zu sein, einmal bei ihren Kameraden auf dem Lande sich ausruhen zu können von all den Mühen und Anstrengungen der Großstadt. Wie gern würden sie einmal Die herrliche, reine Land­luft in vollen Zügen genießen.

Ihr deutsche Bauern, werdet diesen Herzens­wunsch bestimmt verstehen! In früheren Jahren hat man sich wenig um die hohlwangige Kinder geküm­mert, weil man eine Volksgemeinschaft, wie wir sie heute haben, höchstens dem Namen nach gekannt hat. Laßt die Jugend einmal ihr Deutschland in allen seinen Schönheiten und Eigenheiten erleben. Sie sollen ihr Vaterland kennen und lieben lernen. Gebt den deutschen Kindern Freistellen, ihr gebt ihnen Kraft und Lebensfreude.

An alle Amtswalter und Mitglieder der 7lS -Volkswohlfahrt.

Am Mittwoch, 25. Juli, abends 20.30 Uhr, findet im Cafe Leib, Walltorstraße 38, eine Versammlung für alle Mitglieder und Amtswalter der NS.-Volks­wohlfahrt statt.

Cs spricht Kreisschulungsleiter Pg. Michel. Thema:Die Aufgaben der NS.-Volks- w o h l f a h r t". Erscheinen ist Pflicht! Der Besuch der Versammlung von Amtswaltern und Mitglie­dern der anderen Gießener Ortsgruppen ist er­wünscht.

Kreisleitung der NGOAp.

Kreisrundfunkberatungsstelle Gießen.

Betr.:Sonderzüge zu den großen Rundfunk- Kundgebungen und Funktagungen in Berlin mit Besuch der Funkausstellung vom 17.26. Juli 1934".

Allen, die die vorjährige Leistungsschau des deut­schen Rundfunks besucht haben, wird dieses unver­geßliche Erlebnis heute noch im Gedächtnis stehen.

Der Reichsverband deutscher Rundfunkteilnehmer plant nun, um die Volkstümlichkeit des Rundfunks immer mehr zu heben, die Funkausstellung durch Schaffung billiger Sonderzüge nach Berlin mög­lichst vielen deutschen Volksgenossen zugänglich zu machen. Im ganzen Reichsgebiet werden diese Son­derzüge nach Berlin geführt, und auch in unserer engeren Heimat wird man Gelegenheit haben, auf diese preiswerte Weise die Hauptstadt Berlin zu besuchen. Die Fahrkosten betragen ungefähr 11 RM.

Teilnehmen kann jeder deutsche Volksgenosse.

Der Ausgangspunkt des Sonderzuges für unser Gebiet steht noch nicht endgültig fest und wird in der Presse noch bekannt gegeben.

Alle Interessenten, welche die billige Gelegenheit zur Reise nach Berlin benutzen wollen, werden ge­beten, sich bei den örtlichen Funkwarten zu erkun­digen und eine schriftliche Meldung an die Kreis­leitung, Abteilung Rundfunk, unter dem Stichwort Funkausstellung Berlin" einzureichen. Alles Nähere durch die Presse.

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Tageskalender für Montag. Licht­spielhaus, Bahnhofstraße:Glück im Schloß".

* Lollar, 22. Juli. Gestern abend ereignete sich vor Lollar auf der Strecke LollarLondorf an einem unbewachten Bahnübergang ein tödlicher Unfall. Die 37 Jahre alte Ehe­frau des Elektrovorarbeiters T ü ch f e n passierte den Bahnübergang und wurde vom Zuge er­faßt und überfahren. Die bedauernswerte Frau erlitt so schwere Verletzungen, daß sie vom Gießener Roten Kreuz zur Chirurgischen Klinik nach Gießen gebracht werden mußte, wo sie kurze Zeit nach ihrer Einlieferung geftorben ist. Der Fall ist umso trauriger, als am vergangenen Frei­tag der Mann der Frau nach wochenlangem schwe­ren Krankenlager in den Gießener Kliniken nach Hause entlassen war.

* Climbach, 21. Juli. Der vor einigen Tagen durch einen Hufschlag seines Pferdes am Unterleib schwer verletzte 60 Jahre alte Land­wirt Melchior W i ß n e r von hier ist in der Chirur­gischen Klinik zu Gießen leider seinen schweren Verletzungen erlegen.

* Lumda, 21. Juli. Vor einigen Tagen wurde hier wie berichtet der 48 Jahre alte Land­wirt Karl Kappes von feinen scheugewordenen, vor den Wagen gespannten Kühen nach Sturz von dem Wagen geschleift und d a b eck schwer verletzt. Der bedauernswerte Mann ist nun in der Chirurgischen Klinik zu Gießen, wohin man ihn schnell überführt hatte, seinen schweren inneren Verletzungen erlegen.

* Leihgestern, 21. Juli. Hier stürzte der 13 Jahre alte Sohn des Schuldieners Krey mit seinem Fahrrad so unglücklich, daß der be­dauernswerte Junge mit einer schweren Schä­delverletzung nach der Chirurgischen Klinik zu Gießen gebracht werden mußte.

Oie Verleihung des Ehrenkreuzes für Kriegsteilnehmer.

DNB. Berlin, 21. Juli. Trotz der amtlichen Bekanntmachung, daß zur Entgegennahme der Anträge auf Verleihung des Ehren- kreuzes für die Teilnehmer am Welt­krieg ausschließlich die Ortspolizeibehörden zu­ständig sind und der Tug, von dem ab die vor- geschriebenen Vordrucke zur Stellung des Antrages bereitgehalten werden, in den einzelnen Gemeinden zur allgemeinen Kenntnis gebracht werden wird, gehen dem Reichsministerium des Innern täglich ungezählte Verleihungsanträge zu. Es wird daher nochmals amtlich darauf hin- gewiefen, daß diese Anträge völlig zweck­los sind und unerledigt bleiben müssen. Jeder spare sich also diese Mühe und Portoausgabe und warte mit Geduld die weiteren öffentlichen Mitteilungen ab., Es ist dafür gesorgt, daß sich das Verleihungsverfahren so rasch wie möglich abwickeln wird.

Schultag im Fels.

Bon Louis Barcata.

Copyright by I. L. A. Wien.

Der Himmel ist noch wolkengrau. Die Felswände der Nordkette steigen fast senkrecht zum Brandjoch, zur Frau Hitt, zu den Sattelspitzen empor, dro­hend, düster, von den Schauern der Gebirgsnacht noch nicht erlöst. Heber dem Jnntal lagert in un­gefähr elfhundert Meter Höhe ein weißer, flockiger Nebel, der aussieht wie ein in mächtiger Bewegung erstarrter Milchschaumfluß. Die Höttinger Alm, in der die Kletterlehrlinge mit ihrem Lehrer schlafen, liegt lautlos in der ungeheuren Stille des werden­den Tages.

Plötzlich schrillt der Wecker. Einer von den zehn Schläfern schießt mit gesträubten Haaren auf, die anderen schlafen weiter, schlafenwie die Ratzen". Klettern ist anstrengend, man bekommt davon einen gesunden Schlaf, man wird immun gegen Geräu­sche. Der Erwachte ist der Lehrer. Er schüttelt einen nach dem anderen, pufft die Schlaftrunkenen mit harten Fäusten und begrüßt sie mit gesunden, gut gemeinten Flüchen. Es ist Der durch seine Mit­arbeit an den Trenkerfilmen bekannt gewordene Kletterlehrer und Bergführer Alfons Schmied t. Eine junge Gestalt nach der anderen löst sich aus dem ©rau Der Kammer. SobalD sie wirklich wach finD, haben sie es eilig, Denn wer zuletzt fertig ist, muß Diesen Tag den Rucksack mit den Geräten tra­gen und Der Vorletzte wirD zum Koch für Den nächsten Tag bestimmt. Sie laufen mit nacktem Oberkörper hinaus in Den kalten Morgen unD Drän­gen sich plätschernD unD spritzenD um Den mit eisi­gem Wasser gefüllten Almbrunnen. Nun find sie schon erfrischt, aus braunen, jungen Gesichtern leuchten weiße Zähne unD Das Lachen bricht wie Fanfarenstöße in Die Stille Der FelswänDe, viel­faches Echo weckend. Zehn Minuten lang werden gymnastische Hebungen gemacht. Man hört nur die scharfe Stimme des Lehrers und das Keuchen der Turnenden. Ein dünner Rauch steigt indessen in den nun stahlgrau gewordenen Himmel, der im Osten orangene und goldene Farben bekommt. Zum Frühstück gibt es Jägersuppe und schwarzes, stein- hartes Bauernbrot. Aber es schmeckt nach der Frühgymnastik wunderbar und die hölzernen Schüsseln und Löffel haben in Dem rußgeschwärz- ten, nieDeren Raum, in Den Der Geruch, Das Ge- muh und Gestampfe Der erwachenDen Kühe her«

überDringt, ebensoviel Stil wie Das Dünne Meiße­ner Porzellan bei festlichem Essen.

Vor Dem Abmarsch wirD noch kurz Die Wetter­lage besprochen. Die zukünftigen Bergführer sol­len zur Beobachtung des Wetters angehalten und in der Aufstellung von Prognosen geübt werden. Denn wenn zum Beispiel ein Gewitter im Anzug ist, Dann geht man nicht in Die WanD.

ZweihunDert Meter ragt Die WanD empor. Sie ist noch grau unD fleckig. Am BranDjoch flammt Die Sonne wie ein Fanal.

Seile, Mauerhaken, Die wie große zweifingerDicke NaDeln aussehen, unD Hämmer roerDen ausgepackt, Die Dünnen Kletterschuhe aus Zelttuch über Die nackten Füße gestreift. Der Lehrer erklärt in we­nigen Worten Die Theorie Des WanDkletterns. Dann teilt er feine Leute in Drei Gruppen zu je Drei Mann, bestimmt bei jeher Gruppe einen zum Vor­kletterer unD weift jeDer Gruppe Ausgangspunkt unD Ziel zu. Die Drei Routen, Die, eine in knap­per Entfernung von Der anDeren, in Die WanD fuhren, kann er von seinem StanDpunkt aus be­quem übersehen. Da er jeDen Griff Der Drei Routen genau kennt kontrolliert er nur Durch Zuruf seine Schüler. Später, wenn Die Kursteilnehmer Die Technik Des Kletterns hinreichenD beherrschen, wirD ihre Aufgabe DaDurch erschwert, Daß sie selbst Ein­stieg unD Weg zu einem gegebenen Ziel finDen müßen. Gelingt ihnen Dies in schwierigen Fällen in Der WanD, am Grat unD im Kamin, Dann ist ihre AusbilDung abgeschlossen.

Der Führer Der ersten Gruppe steigt nun, Das Seil unter Den Armen um Die Brust geschlungen, in Die WanD ein. Die inzwischen aufgegangene Sonne bescheint Die WanD schräg, Das ist ange­nehm, Denn jeder Vorsprung wirft einen Schatten und Die GriffinDung wirD erleichtert In kleine Spalten bohren sich Die taftenben Finqer ein, Der Körper wirD flach an Die WanD gepreßt. Das Ge­wicht ruht auf einem winzigen Vorsprung, auf Dem zwei Zehen Platz gesunden haben. Im Rücken gähnt Die ungeheure Leere. Nun hat Der Erste ein schmales BanD erreicht, Das sich quer Durch Den Felsen zieht, er schlägt einen Der Haken, Die er bei sich führt, tief in "Den Fels ein, befestigt Das Seil daran, und jetzt kann der Zweite, derart ge­sichert, nachkommen, und nach ihm der Dritte. Finger und Zehen werden bei Dieser Arbeit stark in Anspruch genommen unD oft zittern Die Mus- Nein nach einer besonDeren Anstrengung noch mi­

nutenlang wie erschöpft. Ader währenD der Arbeit im Fels Darf es kein Nachlassen, keine Erschöpfung geben, denn die geringste Erschlaffung, eine Ver­minderung der Aufmerksamkeit, der Kraft, bringt das eigene Leben und das Der anDeren in Gefahr.

Auf unD Abstieg Dauern stundenlang. SobalD alle Drei Gruppen roieDer unten finD, hält Der Leh­rer, Der unermüDlich ist im Bewahren, Schimpfen, Fluchen, Brüllen, Der keinen einzigen seiner Schü­ler aus Den Augen läßt, einen kurzen Vortrag, in Dem Leistung geroürDigt, Fehler gerügt werden. Dann werfen sich alle ins kurze Veragras. Der Koch macht die Saufe zurecht. Es ist schon neun Uhr geworden und die Sonne brennt mit tropischer Glut hernieder. Nach Der Jause wanDert Die ganze Schule weiter. Es gilt noch einen schwierigen Ka­min zu bewältigen. Der Kamin liegt im Schat­ten, es ist ein finsterer, feuchter Schlund, Der sich als schmaler Riß weit emporzieht. Diesmal geht SchmieDt selbst voran, mit gespreizten Beinen, einen Fuß auf Die Felswand auf Der einen Seite Des Risses, Den zweiten auf Die an Der anDeren stützenD. Höher unD höher arbeitet er sich empor, unermüd­lich ermahnend, schimpfend, lobend. Die anderen folgen ihm schweigend, schwitzend nach. Manchmal rinnen ihnen Schneewasserbäche oben in das Hemd und über Den heißen Körper. Sie schütteln sich, lachen. Weiter geht es, mit gespreizten Beinen, zerschundenen Knien unD unD blutenben Fingern.

Die Teilnehmer Des Kletterkurses erhalten ein Zeugnis. Zur Absolvierung Der Bergführerprüfung ist Die Vorlage eines solchen Zeugnisses erforDerlich. Alle Teilnehmer Des Kletterkurses bereiten sich auf Die Bergführerprüfung vor. Es finD zwei Doktoren Der Rechte, Drei Hochschüler, ein Malergehilfe unD Drei Bauernsöhne. Vor Der Aufnahme in Den Kurs muß sich jeder einer Untersuchung durch den Sport­arzt unterziehen. Der Leumund der Teilnehmer muß einwandfrei, ihr Alter nicht unter achtzehn und nicht über dreißig, ihre Größe mindestens 1,65 sein. Der Kurs Dauert je nach DerVorbilDung" Der AngemelDeten von einer Woche bis zu zwanzig Tagen.

AbenDs kommen zehn abgerissene, müde, braun­gebrannte, blutende Männer zur Alm zurück. Manchmal hinkt auch einer. Sie machen keinen hervorragend guten Eindruck und wenn man ihnen im Walde begegnen würde, wäre es vielleicht nicht schandbar, sich vor ihnen zu fürchten. Schmiedt host das Aeußerste aus ihnen heraus, Denn er steht

auf Dem StanDpunkt, Daß sie jetzt schon für alle Strapazen trainiert roerDen sollen, Die ihrer als Bergführer harren, wo sie mit dreißig Kilo schwe­ren Rucksäcken und mehr oder weniger korpulenten Fremden am Seil im prallen Sonnenschein steigen müssen.

Wenn sie ihre heißen Körper ins Wasser getaucht haben, müssen sie mit müden Gliedern noch zehn Minuten lang- Entspannungsgymnastik treiben, denn durch die unerhörten Anspannungen bei der Arbeit im Fels werden die Muskeln leicht hart.

Während sie turnen, fteiqt ihnen der Geruch der kuhwarmen Milch in Die Pasen, Die von Der Sen­nerin in großen Kübeln aus Dem Stall in Die Stube getragen wirD.

Die Sonne geht unter hinter Wolken aus zer­fetztem GolD. Graue Schleier fallen über Die Berge unD Der AbenDwinD erwacht. Von Der StaDt blitzen Die ersten Lichter herauf unD Der Fluß wird schwarz. Schnell fällt die Nacht ins Tal. Drinnen in Der Alm fingen sie alte Tiroler Lieder, spielen auf der Zupfgeige und führen Schuhplattlertänze auf. Um 21 Uhr jagt sie Schmiedt ins Bett.

Dann rinnt nur mehr der Brunnen vor der Hütte und die Berge stehen feierlich im blaffen Licht der Sterne.

Sochscbuinacbnchten.

Der Ordinarius für spezielle Pathologie und Direktor der Medizinischen Universitätsklinik in Tübingen, Professor Dr. Ottfried Müller, ist von seinen Amtspflichten entbunden worden.

Professor Dr. Bacher von der Universität R o ftorf, wurde beauftragt, in Der Fakultät für Stoff- wirtschaft Der Technischen Hochschule Berlin Die Vertretung Des Lehrstuhls für organische Chemie unD Die vertretungsweise Leitung Des Organisch- Chemischen Instituts zu übernehmen.

PrivatDozent Dr. Hermann Franken an Der Universität Freiburg (Geburtshilfe unD Gynä­kologie) rourDe zum außerorbentlichen Professor ernannt.

Professor Dr. Hans Volkelt, Der kommissari­sche Direktor Des PäDagogischen Instituts an Der Universität Leipzig, Der bisher einen Lehrauf­trag für KinDes- unD päDagogifche Psychologie hatte, ist zum Professor für Entwicklungspsychologie unD politische PäDagogik bestimmt roorDen.