SS.-Gruppenführer Siegfried Seidel-Ditt- marsch, der Chef des Führungsamtes der Reichsführung der SS. und Inspekteur Mitte der obersten SS.- Führung, ist im 48. Lebensjahr verstorben. Seidel-Dittmarsch, der Mitglied des Reichstages und des Preußischen Staatsrats war, hat sich die größten Verdienste um den Aufbau der SS.-Organisation erworben.
Ausfüllung dieser Vordrucke. Die lehrreichen Ausführungen fanden das lebhafteste Interesse.
# Obbornhofen, 22. Febr. In freudiger Mitarbeit am Winterhilfswerk hatte am vergangenen Sonntag der BDM. den Verkauf der Spitzenplaketten übernommen. Die von der Ortsgruppenleitung zugewiesene Anzahl Plaketten wurde restlos verkauft. Der Ertrag betrug 13 Mark. — In öffentlicher Sitzung wurde die Prüfung der Gemeinderechnung 1932 durch den Gemeinderat vorgenommen. Die Einnahmen der Betriebsrechnung betragen 50 820,08 Mark, die Ausgaben 39 340,39 Mark, verbleibt ein Rest von 11 479,69 Mark. Die Ausstände aus dem Rechnungsjahr 1932 betragen 183,02 Mark. In der Abteilung II „Für das Vermögen" besteht ein Ein- nahme-Ueberschuß von 205 Mark. Rach diesem
Abschluß kann die Finanzlage unseres Gemeindehaushaltes als gut bezeichnet werden.
Kreis Schotten.
□ Laubach, 22. Febr. Die Familie des hiesigen Kaufmanns Auaust Em melius ist von einem schweren Schicksalsschlag betroffen worden. Der im 30. Lebensjahr stehende Sohn Karl, der als Unterwachtmeister in der 6. Eskadron des Reiter- Regiments Nr. 16 in Langensalza diente, verunglückte in der Nacht auf 14. Februar bei einer Funkübung dadurch tödlich, daß er in einen Starkstromkreis geriet und durch Herzschlag verstarb. Der Bedauernswerte war erst seit einem Vierteljahr verheiratet. — Seit einigen Tagen sind auf Veranlassung des hiesigen Verkehrsausschusses zwei Abteilungen mit der Schnakenbekämpfung in unserem Städtchen beschäftigt, indem sie die Kellerräume, Ställe und sonstige Ueberwinterungs- plätze der Mücken ausspritzen bzw. ausflammen. Die Ausführung dieser Arbeit wird von der Bevölkerung allgemein begrüßt, da sich die Schnakenplage im letzten Sommer unangenehm bemerkbar gemacht hatte.
Eingesandt.
(Für Form und Inhalt aller unter dieser Rubrik stehenden Artikel übernimmt die Redaktion dem
Publikum gegenüber keinerlei Verantwortung.)
Die Schädlichkeit wildernder Hunde.
In letzter Zeit wurden mehrfach Aufsätze veröffentlicht, die vom „Wildern" unbeaufsichtigter Hunde berichteten. Wer noch einen Funken Sinn für Natur, Liebe zum Tier und Achtung vor fremdem Eigentum besitzt, wird derartige Vorfälle, wie das Reißen des Mufflonwildes in Bad Reinerz, das Einbrechen in Schafherden und das Hetzen des sonstigen Wildes auf das schärfste verurteilen. Gerade wir Rassehundebesitzer beklagen derartige Vorfälle sicher am tiefsten, denn Liebe zu Natur und Tier haben uns zu Hundeliebhabern gemacht.
In diesen Zeilen soll also keinesfalls das „Wildern" in Schutz genommen oder beschönigt werden, sondern für die Besitzer solcher unbeaufsichtigten Hunde ist die höchste Hundesteuer noch zu niedrig. Diese Berichte aber fordern doch eine gewisse Ehrenrettung unserer deutschen Schäferhunde heraus, ganz besonders der Bericht in Nr. 41 des Gießener Anzeigers „Der Luchs im Gau Hessen" von Geheimrat Dr. Olt (Gießen), der sich ganz be
sonders gegen den deutschen Schäferhund versündigt. Zunächst haben häufige Nachprüfungen derartiger Veröffentlichungen ergeben, daß viele der Herren Jagdberechtigten, auch heute noch, das „Jägerlatein" musterhaft beherrschen, und daß man ohne jede Berechtigung jeden „rasselosen Dorfköter" mit Stehohren als deutschen Schäferhund anspricht. Daher bekommt man immer zu hören, daß gerade der deutsche Schäferhund wildert, aber von Jägerseite habe ich schon oft gehört, daß Doggen, Dobermänner, ja selbst Jagdhunde ebensogut wildern.
Die Herren Ankläger scheinen dabei gar nicht zu wissen, daß sie ein echt deutsches Volks- und Kultur-
Einer für alle, alle für einen. Das ist der Kampfruf der 7lGV.!
gut, das nicht nur hohen ideellen, sondern auch beträchtlichen materiellen Wert besitzt, in der Oef- fentlichkeii in Mißkredit bringen. Gerade der deutsche Schäferhund hat durch seine vorzüglichen Wesenseigenschaften und vielseitigen Verwendungsmöglichkeiten den ganzen Erdball erobert, so wie keine zweite Hunderasse. Er hat im Kriege und in Deutschlands schmachvollen Nachkriegsjahren in aller Welt Achtung erweckt vor deutschem Kulturgut und deutschem Züchtergeist.
Nicht die wildernden Hunde, nicht die Rasse sind anzuklagen, sondern die nachlässigen und gewissenlosen Besitzer! Besitz verpflichtet! Das trifft wohl bei keiner anderen Rasse mehr zu, als beim deutschen Schäferhund. Diese Rasse mit ihrer arteigenen Robustheit, ihrem kaum zu bändigenden Bewegungsdrang, ihren scharfen Sinnesorganen und hochentwickelten geistigen Regsamkeit, fordert Beschäftigung und Arbeit. Wo diese fehlt und sich der Hund selbst überlassen bleibt, sucht sich der Schäferhund selbst eine Betätigung und wird dann leicht zum „Verbrecher". Sind es nicht auch bei uns Menschen die hochbegabtesten und lebenskräftigsten, die in der Jugend am leichtesten auf die schiefe Bahn geraten? Verurteilt also nicht den Hund oder gar eine „ganze Rasse", sondern den Besitzer, der sich an Hund und Rasse versündigt.
Als Hündchen, das mit einem Deckchen auf dem Rücken 10 Meter hinter seinem Herrchen hertrottet und auf dem Sofa den größten Teil seines Lebens verschläft, können wir den deutschen Schäferhund allerdings nicht gebrauchen. Wie sollte er dä im Polizei- und Ermittlungsdienst, bei Grenz- und Bahnschutz und als Meldegänger im Trommelfeuer seinen harten Dienst erfüllen? Das erfordert Härte, Temperament, Mut und geistige Beweglichkeit!
Einen „sehr gefährlichen, blutgierigen Hund" nennt man unseren braven Schäferhund! Seht euch unfern Schäferhund an bei seinem ureigensten Beruf, an der Schafherde. Da wird niemand etwas von „Gefährlichkeit" spüren. Aber staunen und bewundern wird man den Arbeitseifer und die Pflichttreue, mit der der unermüdliche Schäferhund eine Herde von 200 bis 300 Stück in Schach zu halten weiß, ohne auch nur ein Schaf zu verletzen. Oder man beobachte den „gefährlichen" Hund als Blindenführer. Wer einmal gesehen hat, wie der Hund seine ganze Umgebung vergißt, sich förmlich selbst verleugnet und nur in seinem Herrn aufgeht — eine geistige Gemeinschaft, wie sie enger kaum ge- dacht werden kann, der wird Achtung spüren vor unserem geliebten deutschen Schäferhund!
Deshalb schmäht unfern deutschen Schäferhund nicht, sondern gebt ihm Arbeit und ihr habt an ihm einen Hund, wie er uns Deutschen geziemt: derb und ausdauernd, mutig und voller Arbeitseifer und seinem Herrn allzeit ergeben und treu!
Alfred Hahn, Großen-Buseck Zuchtwart der Ortsgruppe Gießen u. Umggd. im Verein für deutsche Schäferhunde.
Äirchtiche Nachrichten.
Evangelische Gemeinden.
Freitag, den 23. Februar.
Gießen. Kapelle des Alten Friedhofs. 20 Uhr: Passionsandacht. — Petruskapelle. 20: Passionsandacht.
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Vergleichsverfahren.
Ueber das Vermögen der Firma Wick & Eo., (5. m. b. f). in Gießen wird am 20. Februar 1934, nack;mittags 6 Uhr, das Vergleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet, da die Schuldnerin überschuldet und zahlungsunfähig geworden ist.
Gleichzeitig wird an die Schuldnerin ein allgemeines Veräußerungsverbot erlassen.
Der Kaufmann Hermann Kirchner in Gießen, Am Nahrungsberg 16, wird zur Vertrauensperson ernannt. 1126V
Ein Gläubigerausschuß wird nicht bestellt.
Termin zur Verhandlung über den Vergleichsvorschlag wird auf:
Dienstag, den 20. März 1934 vormittags 10 Uhr
vor dem hessischen Amtsgericht in Gießen, Zimmer Nr. 101, anberaumt.
Der Antrag auf Eröffnung des Verfahrens nebst seinen Anlagen — und das Ergebnis der weiteren Ermittlungen — werden auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Gieren, den 20. Februar 1934.
L hessisches Amtsgericht.
Letzte Holzversteigerung
aus dem Schuhforst Rabenau.
Donnerstag, den 1. INärz, vormittags 10 Uhr, in der Gastwirtschaft Schwöbel, Weitershain: 1117V
Forstort hörnes: 10 rm Buchen-Scheiter 2. Kl., 80 rm Buchen-Knüppel, 80 rm Buchen-Stöcke und 450 rm Buchen-Reisig.
Aorstort Eibschenhain: 6 rm Kiefern-Nutzscheiter (3 m lang); Scheiter, rm: Buche 90, Kiefer 12; Knüppel, rm: Buche 95, Eiche 2, Kiefer 51, Fichte 20; Knüppel-Reisig, rm: Fichte 12; Reisig, rm: Buche 112; Stöcke, rm; Buche 2.
Höhringsteich: 10 rm Fichten-Knüppel.
Das mit 00 geschlagene Holz wird nicht versteigert.
Londorf, den 21. Februar 1934.
Forstamt Rabenau.
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Lw. E. 1 (a) / 1934.
Beschluß.
Ueber den landwirtschaftlichen Betrieb des Landwirts Jakob Volk VIII. und seiner Ehefrau Marie, geb. Heep, in Allendorf a. d. Lahn wird das Entschuldungsverfahren gemäß dem Gesetz zur Regelung der landwirtschaftlichen Schuldoerhältnisse vom 1. Juni 1933 heute um 11.15 Uhr vormittags eröffnet. Die Bezirkssparkasse Gießen in Gießen wird zur Entschuldungsstelle ernannt. Die Gläubiger werden aufgefordert, ihre Ansprüche bis zum 30. März 1934 bei dem unterzeichneten Amtsgericht anzumelden und die in ihren Händen befindlichen Schuldurkunden dem Gericht einzureichen bei Meldung der in § 11 Abf. 2 des Entschuldungsgesetzes angedrohten Rechtsnachteile. 1127V
Gießen, den 10. Februar 1934.
hessisches Amtsgericht.
Zwangsversteigerung
Am Montag, dem 26. Februar 1934, vormittags 10 Uhr, wird im Amtsgerichtsgebäude zu Gießen, Zimmer 221, das im Grundbuche von Gießen zu % der Franz Lösch Ehesrau Frieda, geb. Roll, in Gießen zugeschriebene Anwesen Reustadt 47 und 49
Flur I, Rr. 1000 = Vt von 1797 qm hofreite, geschätzt = Vi - 22 187,50 RM., versteigert.
Die amtsgerichtliche Verfügung ist an der Ortstafel Bergstraße 20, Stadthaus, zur Einsicht ausgehängt. 504 l
Gießen, den 11. Januar 1934.
I. A. des hessischen Amtsgerichts Gießen: Wagner, Ortsgerichtsvorsteher.
LWSeS'Skll-ii. MeseMalk Gletzeii.
Der Bedarf an:
1. Fleischwaren usw.
2. Milch usw.
3. Brot usw.
4. an sonstigen Verzehrungsgegenständen (Del, Essig, Zucker, Reis, Erbsen, Linsen, Bohnen, Margarine, Marmelade usw.)
5. Verbrauchsgegenstände (Reinigungsmaterialien, Seifenflocken usw.)
6. Rauchwaren
soll im Wege des öffentlichen Anerbietens für das Halbjahr vom 1. April 1934 bis 30. September 1934 zur Lieferung vergeben werden.
Die in Anlage A des Erlasses der hessischen Ministerien vom 16. Juni 1893, das Verdingungswesen betreffend, enthaltenen Bedingungen für die Bewerbung um Arbeiten und Lieferungen sowie die hiesigen Lieferungsbedingungen liegen nur vom 1. bis 3. März 1934, vormittags von 9 bis 12 llhr, bei uns offen. 1120V
Die Angebotsformulare können gegen Erstattung der Selbstkosten von uns bezogen werden.
Angebote sind verschlossen und versehen mit der Aufschrift „Angebot zu der am 21. Februar 1934 ausgeschriebenen Lieferung" bis zum Eröffnungstermin:
Freitag, den 9. März 1934, vormittags 10 llhr, hierher einzureichen. In den Angeboten sind die Bedingungen anzuerkennen.
Die einzureichenden Warenmuster müssen getrennt von den Angeboten verpackt und mit der Aufschrift „Muster zum Ausschreiben vom 21. Februar 1934" versehen sein.
Gießen, den 21. Februar 1934.
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Mainzlar, den 22. Februar 1934.
Bürgermeisterei Mainzlar.
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Bekanntmachung.
Prüfung der Kaufmannslehrlinge
Gemäß Prüfungsordnung sind die Lehrherrn verpflichtet, den örtlichen Prüfungsausschüssen die auslernenden Lehrlinge zu melden.
Mit der Meldung sind vom Lehrherrn folgende Unterlagen einzureichen:
1. Das Schulentlassungszeugnis,
2. alle Zeugnisse der Berufs- und Fachschule,
3. der Lehrvertrag,
4. eine Bescheinigung des Lehrherrn über die Dauer der Lehrzeit,
5. ein kurzer Bericht des Lehr- Herrn über Ausbildungsgang und Leistungen des Lehrling-,
6. ein vom Lehrling selbstgeschriebener Lebenslauf.
Zeitpunkt der Meldungen:
Die Meldungen müssen für die Kreise Gießen, Alsfeld und Lauterbach spätestens bis Samstag, den 10. März d. I., erfolgt sein. Die Meldungen sind zu richten an den Prüfungsausschuß bei der Industrie- und Handelskammer in Gießen.
Mit der Meldung ist vom Lehrherrn für jeden Lehrling an den zuständigen Prüfungsausschuß eine Prüfungsgebühr in Höhe von RM. 3,— zu entrichten. Die Gebühr hat der Lehrling aufzubringen.
Tag der Prüfung:
Die Prüfung findet für das oben näher umgrenzte Gebiet voraussichtlich am 7. und 8. April statt. Die Prüflinge erhalten auf Grund der Meldungen noch nähere Mit- teilung. 1132V
Industrie- und Handelskammer Gießen.
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Die Gemeinde Beuern verkauft auf dem Wege schriftlichen Angebots folgendes Holz: Forstort Burq- hain I.18a, I. 23a.
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Sämtliches Holz ist ohne Rinde gemessen und wird von der Gemeinde entrindet. Ferner ist das Holz vorher einzusehen, da spätere Reklamationen nicht berücksichtigt werden. Angebote sind getrennt nach Sortiment und Lose bis spätestens Montag, den 26. Februar nachmittags 2 Uhr, bei unterzeichneter Bürgermeisterei einzureichen, woselbst auch die Verkaufsbedingungen eingesehen werden können. 1133V
Beuern, den 21. Februar 1934.
Hessische Bürgermeisterei Beuern.
Hahn.
Der vom Gemeinderat durchberatene und genehmigte Voranschlag der Gemeinde Mainzlar für 1934 Rj. liegt vom 23. Februar ab eine Woche lang auf dem Gemeindehaus zur Einsicht offen, woselbst auch Einwendungen dagegen erhoben werden können. Es wird eine Umlage erhoben, zu welcher auch die Ausmärker beizutragen haben.
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