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Hr. 65 Zweites Blatt

Gießener Anzeiger (General-Anzeiger für Gberhesien)

Samstag, (7. Marz M4

Die Arbeitslöhne nach dem Mai.

Von Or. Heinz potthoff

Das Gesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit vom 20. Januar hat die formelle Rechtsgrundlage des Arbeitsverhältnisses unberührt gelassen: den Arbeitsvertrag als einen Dienstvertrag des bürgerlichen Gesetzbuches. Aber dieser Einzelarbeits­vertrag hat seit langem kaum noch Bedeutung für die Festsetzung der Arbeitsbedingungen. Er erschöpft sich inhaltlich darin, daß der Arbeiter oder der An­gestellte eine bestimmte Arbeit in einem bestimmten Betrieb übernimmt. Alles andere i st bereits geregelt. Soweit nicht das Gesetz schon Regeln (etwa bezgl. Kündigungsfrist, Arbeitszeit, Betriebs­schutz, Versicherung usw.) trifft, sind diese ganz vorwiegend in Tarifverträgen vereinbart. Namentlich die Löhne und Gehälter haben in der überwiegenden Mehrheit aller Fälle ihre Grundlage in einer Tarifnorm.

Die geltenden Tarifverträge treten mit dem 30. April außer Kraft. Aber damit fallen nicht ohne weiteres die Rechtswirkungen ihres Inhaltes weg. Sondern dieser kann als Inhalt von amtlichen Tarif Ordnungen des Treuhänders der Arbeit aufrechterhalten werden. Rechtlich ist die Tariford­nung etwas ganz anderes als der Tarifver­trag. Dieser war ein kollektiver Vertrag zwischen einer Gewerkschaft und einem Arbeitgeberverbande oder einzelnen Unternehmern. Er ist schon durch die Auflösung der, vertragsschließenden Verbände er­ledigt. Es gibt künftig keine Parteien mehr, die' Tarifverträge mit den Rechtswirkungen der Nachkriegszeit schließen könnten. An ihre Stelle tritt der Treuhänder, der eine vom Reichsarbeits­minister abhängige Reichsbehörde ist. Die von ihm zu erlassende Tarifordnung hat die gleichen Rechtswirkungen wie die bisherigen Tarif­verträge: die darin festgesetzten Arbeitsbedingungen, insbesondere die Löhne, gehen automatisch in alle davon betroffenen Arbeitsverträge ein und können nicht zu ungunsten der Arbeitnehmer abgedungen werden. Im Einzelfalle können also wohl höhere, aber nicht niedrigere Löhne und Gehälter verein­bart werden als die tariflichen. Der Geltungsbe­reich der künftigen Tariflöhne ist weiter als der der bisherigen: Diese galten nur zwischen den Mit­gliedern der Tarifverbände. Für Außenseiter galten sie nur, wenn diese sie besonders vereinbart hatten oder wenn der Tarif vom Reichsarbeitsminister für allgemein verbindlich erklärt war. Für diese Allge- meinoerbindlicherklärung ist jetzt kein Raum mehr, sondern die neuen Tariflöhne gelten als behörd­liche Verordnung immer für alle Arbeitsver­hältnisse, die nach Ort, Zeit und Art der Arbeit darunter fallen.

Wichtiger noch ist die zweite Aenderung, die das Gesetz vom 20. Januar gebracht hat. Während bis­her die Tarifverträge ganz überwiegend die Löhne für ganze Wirtschaftszweige und für Bezirke einheit­lich regelten, soll künftig die Regelung innerhalb der Betriebe erfolgen. Die Hauptgrundlage für die kollektive Lohngestaltung soll dieB e - triebsordnung" werden, die vom Unternehmer als demFührer" des Betriebes einseitig erlassen wird, und die für alle Betriebe mit mindestens 20 Arbeitsnehmern vorgeschrieben ist. Der Inhalt der Betriebsordnung, also auch die Löhne und Gehälter, soll zwar vorher vom Führer mit den Vertrauens­männern derGefolgschaft" (Belegschaft) beraten werden. Aber über den Erlaß entscheidet nur der Führer, und die Vertrauensmänner haben nur das Recht, gegen unangemessene Festsetzung die Ent­scheidung des Treuhänders anzurufen.

Da nach dem Gesetze der amtliche Erlaß von Tarifordnungen die Ausnahme fein soll (für den Fall, daß er zum Schutze der Belegschaften dringend notwendig erscheint), so würden am 1. Mai alle Unternehmer von allen Tarifbindungen frei werden imb in ihren Betriebsordnungen oder auch in den »einzelnen Arbeitsverträgen die Löhne ihrer Arbei­ter und die Gehälter ihrer Angestellten nach iihrem Ermessen festsetzen können. Daß ein

solcher plötzlicher Uebergang von beruflicher zu be­trieblicher Regelung, der zugleich ein Uebergang von Vereinbarung zu herrschaftlicher Satzung ist, große Unruhe und Schwierigkeit Hervorrufen müßte, ist klar. Die neue, sittliche Grundlage der Arbeit ist wohl noch nicht so tief eingelebt, daß sich nicht der Arbeiter und Angestellten eine gewisse Sorge vor den Aenderungen bemächtigen müßte. Das Bedürf­nis nach einheitlichen Löhnen in den Ge­schäftszweigen als Grundlage gleichmäßiger Kalku­lation und anständigen Wettbewerbes ist auch sicher heute nicht geringer als in der Vergangenheit. Des­wegen ist eine vorsichtige Ueberleitung unent­behrlich.

Sie ist bereits im Gange. Mehrere Treuhänder haben bereits öffentlich erklärt, daß die Arbeiter und Angestellten sich keine Sorge wegen Herab­setzung der Bezüge zu machen brauchten, sondern daß alle geltenden Tarifverträge in der Form der amtlichen Tarifordnungen über den 1. Mai fortbestehen würden. Das würde nicht nur eine Aufrechterhaltung aller Tariflöhne, sondern ihre Ausdehnung auch auf alle bisher nicht betrof­fenen Außenseiter bedeuten. Deswegen hat der Reichsarbeitsminister in einer Bekanntmachung in den Zeitungen ausgesprochen, daß die einfache Um­wandlung der geltenden Tarifverträge in Tariford­nungen nicht erwünscht sei, sondern daß man ver­suchen müsse, rechtzeitig neue Tarifordnungen, die den Bedürfnissen der verschiedenen Gegenden und Wirtschaftszweige angepaßt seien, zu erlassen. Auch der Reichsarbeitsminister rechnet also offenbar da­mit, daß auch nach dem 1. Mai die tarifliche Ord­nung der Löhne und Gehälter zunächst die Regel bleiben wird.

Aller Voraussicht nach wird also der 1. Mai keinen tiefen Einschnitt in das Gewohnte und keine allgemeine Erschütterung des Lohnstandes bringen. Sondern es wird praktisch zunächst alles beim Alten bleiben, und die Beteiligten werden kaum merken, daß die Rechtsgrundlagen der Be­zahlung sich geändert haben. Die Treuhänder wer­den sich vom Sachverständigen darüber beraten las­

sen, ob eine Aenderung der geltenden Tariflöhne und -gehälter erforderlich ist. Diese Sachverstän­digen werden großenteils dieselben Leute sein, die bisher die Tarifverhandlunaen geführt haben. Trotz der neuen Grundlage des Arbeitsverhältnisses (Ge­folgschaft statt Klassengegensatz) werden die Unter­nehmer selten eine Erhöhung der Löhne befürworten und die Arbeitnehmer erst recht nicht eine Herab­setzung. Infolgedessen ist anzunehmen, daß im we­sentlichen die alten Löhne und Gehälter fortgelten werden, soweit nicht tatsächliche Mißstände sich Her­ausstellen oder erhebliche Aendcrun-gen in den Wirtschaftsbedingungen eintreten.

In welchem Umfange und Tempo dünn die Tarif­ordnungen aufhören und den Betriebsordnungen die Bahn freigeben werden, dürfte ganz davon ab­hängen, wie die Unternehmer von den ihnen neu übertragenen Befugnissen Gebrauch machen. Der Nationalsozialismus ist sicher nicht gewillt, die Lebenshaltung der Arbeiter und Angestellten zu­gunsten erhöhten Gewinnes der Unternehmer beein­trächtigen zu lassen. Er wird ebensowenig einen Druck auf die Löhne als Mittel unlauteren Wett­bewerbes zulassen. Beides um so weniger, als vor­läufig noch die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit durchaus im Vordergründe der Regierungspolitik steht, die Kurzarbeit im Interesse der Mehrbe- jchäftigung von Menschen gefördert wird, also ein großer Teil der Arbeitnehmer nicht das volle tarif­liche Entgelt bezieht.

Einer betrieblichen Erhöhung der Löhne und Ge­hälter steht die Tarifordnung nicht entgegen, denn ihre Sätze sind nur als Mindestbedingungen rechts­verbindlich. In dem Maße, in dem die erhoffte Besserung der allgemeinen Wirtschaftslage zur Ueberwindung der Arbeitslosigkeit und zur Steige­rung der Arbeitseinkommen führt, wird vielleicht ganz von selbst der Betriebslohnüber" dem Tarif­lohn praktisch maßgebend werden und die tarifliche Lohnsicherung überflüssig machen. Einstweilen wird die Tarifordnung zur Sicherung des Mindesteinkom­mens fortdauern.

Faschistische Kolonialpolitik.

Von Alfred W. Kames.

Als Abschluß seiner Reiseberichte (Gießener Anzeiger vom 25. Januar, 3., 10. und 17. Februar) faßt unser Sonderberichterstatter in folgendem seine Eindrücke über die ita­lienische K o l o n i a l a r b e i t in Tri­polis zusammen.

Der Aufstieg des Faschismus in Italien hat das Gesicht dieses Landes von Grund auf gewandelt. Das ist heute schon eine Binsenwahrheit und be­darf keiner Beweise mehr. Aber es ist doch im­mer wieder interessant und für den inneren Kern aller dieser Autoritätsbewegungen in der Welt be­zeichnend, wie die neuen Ideen in alle Lebensge­biete eindringen und wie sie hier Gestaltungen materieller wie geistiger Art hervorbringen, die schlechthin schlüssige Lösungen scheinbar unlösbarer Probleme bedeuten. Zu den Problemen, über die man sich in der Vorkriegszeit und zum Teil heute noch in Europa die Köpfe zerbricht, die vielfach weltanschaulich angefaßt werden und deshalb einer, wie es schien, fast ewigen Gegensätzlichkeit der Be­trachtung unterliegen, gehört auch die Frage der Kolonialpolitik, die Frage, ob die europäi­schen Länder überhaupt berufen sind, in fremde Erdteile einzudringen, dort Kolonien zu schaffen und sie auszubeuten, oder ob die Vergewaltigung anderer und andersfarbiger Völker nicht einem tieferen Gesetz her Ethik widerspricht, dessen Ver­letzung sich einmal auf das schwerste rächen wird. Italien scheint auch hier auf dem Weg zu einer Lösung zu sein, die in ihren Grundzügen sich ge­gebenenfalls epochal auszuwirken vermag. Aller­dings besitzt Italien auch ganz andere Vor­aussetzungen für seine koloniale Betätigung, als sie anderen europäischen Ländern zu Gebote stehen.

Italien ist das einzige europäische Land, das eine Kolonie im unmittelbaren Ange­sicht des Mutterlandes besitzt. Nicht um­sonst und nicht ohne tieferen historischen, aber auch in die Zukunft weifenden Sinn wird diese nord­afrikanische Kolonie, das aus den beiden Teilen Tripolitanien und Cyrenaika bestehende Libyen von den Italienern heute als dievierte K ü st e" bezeichnet. Es ist dievierte" Küste der Apennin-Halbinsel, und es ist sie um so mehr, als das alte Rom sich hier bereits einen ausge­bauten Besitz geschaffen hatte, durch den erst eigent­lich die römische Vorherrschaft im Mittelmeer be­gründet und gesichert wurde. Die Zeugen dieser ruhmvollen römischen Vergangenheit sind heute noch wohlerhalten. Sie werden von den Italienern mit Sorgfalt und Pietät ausgegraben und, soweit es möglich ist, auch wieder hergestellt. Die von Kaiser Septimius Severus glanzvoll ausgebaute Hafensiedlung Leptis Magna, eine der drei Städte derDreistadt" Tripolis, ist ebenso wie die andere früher ebenfalls zur Stadtgemarkung des altenOea" gehörige Siedlung S o b r a t h e schon in ihrem jetzigen Wiederherstellungszustand zu einem vorbildlichen Freiluftmuseum geworden, das eindringlich die Lehre einer Vergangenheit pre­digt, zu der Der Faschismus unmittelbare Anknüp­fung sucht.

Diese Anknüpfung soll sich keineswegs darin er­schöpfen, daß manSteine reden" macht, sondern sie will eine lebendige Verbindung Herstellen, und zwar eine Verbindung, die durch das Gesetz des Blutes die Berechtigung und die Pflicht Italiens feststellt, in seinerGegenküste" nicht einen ande­ren Kontinent, sondern einen Teil des eige­nen Volksraums zu sehen. So wird man in

Gießener Stadttheater.

Robert Stolz:Der verlorene Walzer".

Der Fall entbehrt nicht der Originalität: bisher nvar es meist so, daß die Drehbücher im Film ,nach einer Operette" obernach" sonst irgenbeiner miehr ober tninber literarischen Vorlage aeschrieben örourben, was, nebenbei bemerkt, bem Film nicht immer besonbers gut bekommen ist.

Hier ist es umgekehrt; biesmal war spaßiger- aveise ber Tonfilm bei weitem zuerst ba: er hieß ,Zwei Herzen im Dreivierteltakt" von Walter Reisch unb Franz Schulz, unb ist auch seiner­zeit mit großem Erfolg in Gießen gelaufen. Er bot bie Vorlage für bie Operette in brei Akten acht Bildern) von Paul K n e p l e r und I. M. W e l l e m i n f k y. Und es darf gesagt werden, Äaß die Operette dabei sehr gut gefahren ist.

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Zunächst ist der Einfall mit der verlorenen Me­lodie ein bühnenmäßig brauchbares und wirklich hübsches Motiv, aus bejn sich auf dem Theater wie «n Atelier allerlei machen läßt. Daß das in Wien kassiert, unb daß es gerade ein Walzer ist, der i em Komponisten einfällt, abhanden kommt und im allerletzten Moment, ungefähr fünf Minuten Dor der Premiere, zum zweiten Mal beschert wird, k ersteht sich beinahe von selbst.

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Es paßt auch in ein Operettenbuch, wenn dieses musikalische Leitmotiv mit einer Liebesgeschichte verbunden wird dergestalt, daß dem Komponisten ter so dringend gesuchte Schlager nicht einfällt, neil feine Herzensgeschichte sozusagen im Ver­blühen ist; und daß die Suche nach einer neuen Melodie für ihn zugleich die Suche nach einer reuen großen Liebe wird, nach der namenlosen, gütigen Fee, die ihm geheimnisvoll erscheint, ihn mit dem Dreivierteltakt beschenkt, ihn verläßt und endlich wiedergefunden wird zusammen mit dem Balzer, der den Erfolg der Operette, der gespielten unb ber richtigen, sogleich entscheidet.

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Die Musik ist von Robert Stolz und entstammt f)ier im wesentlichen der gleichen Partitur wie im Tonfilm. Mit dieser Partitur steht und fällt die Operette, denn das Buch würde, so reizvoll die Jabel an sich auch sein mag, zur Wirkungslosigkeit v-rdammt sein, wenn die Idee, auf der das ganze Stürf aufgebaut ist, sich nicht musikalisch-unmittel- birr §u legitimieren vermöchte. Das ist Stvlzens vielseitiger Begabung in der Tat gelungen. Er hat

für den Walzer den großen, ausholenden und mit­reißenden Schwung gefunden, der gerade hier un­entbehrlich war, und er hat den Dreivierteltakt echt wienerischer Prägung mit straff rhythmisierten moderneren Klängen lebendig und prickelnd zu kontrapunktieren verstanden. An dem unterlegten TextDas ist der Schmerz beim ersten Kuß"; Das ist kein Zufall, daß das Glück in Wien wohnt";Auch du wirst mich einmal betrügen" war unter so günstigen musikalischen Umständen nicht mehr sehr viel gelegen.

Die Aufführung kam unter Wredes Regie le­bendig und flüssig heraus. Cuj6 dirigierte mit Temperament, brachte die melodische Fülle und Weichheit der Partitur wirksam zur Geltung unb überbrückte auch mit einprägsamen Zwischenspielen bie notwendigen Umbaupausen. Löffler und Keim hatten eine geschmackvolle Ausstattung ge­schaffen unb insbesonbere bie Wohnung ber beiden Librettisten mit gediegener Eleganz eingerichtet. Auch die hier recht wesentlichen Beleuchtungseffekte halfen die gewünschte Stimmung erzeugen. B ä u I f c steuerte ein paar hübsch zusammengestellte Tanz- nummern bei. Das Tanzpaar Leny Haase und Otto B e l l o f f fand mit einer Sonder ein läge im letzten Bild lebhaften Anklang.

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Auch die Besetzung ließ nichts zu wünschen übrig. Heinz-Albrecht Marcks und Kurt L ü p k e machten mit beweglichem Humor das feindliche Zwillings­paar ber Librettisten, brachten ihre Duette im we­sentlichen parlanao, schienen aber auch von ben Comedian Harmonists einiges gelernt zu haben. Die brollige spanische Tanzparobie mußte von Herrn M a r ck s gleich wiederholt werden.

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Erna Renz sang die Anny Lohmeyer apart und mit verständnisvoller Einfühlung in die Psycho­logie dieser Figur. Maria Perry als Hedi war die gütige Fee und liebreiche Muse, die dem armen Komponisten den rettenden Einfall schenkt: eine ge­sanglich unb darstellerisch geschickte und erfreulich ausgeglichene Leistung. Elisabeth Wielander holte sich mit der naiv burschikosen Soubrette Mizzl durch ihr animiertes und lustiges Spiel einen ver­dienten kleinen Sonderapplaus.

Fierment gab den Komponisten Toni Hofer halb lyrisch, halb nervös und kam naturgemäß erst gegen Ende mit dem wiedergefundenen Wal­zer richtig in Fahrt. Hub als komisches Theater­faktotum gab ein mit großem Beifall aufgenom­

menes aktuelles Chanson zum Besten. Karl F e u ß e r verdiente sich mit dem stimmungsvoll vor- getragenen Heurigen-Lied besondere Anerkennung. In kleineren, humoristisch abgestimmten Aufgaben: Kühne als Direktor, Geiger, Nieren und Frau Schubert-Jüngling.

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Zum Schluß gabs viel Beifall und Blumen.

hth.

Elisabeth und der Narr."

Dies ist eine Schöpfung der bisher kaum bekann­ten Edda-Film G. m. b. H. in Berlin. Es erscheint nicht ganz leicht, die höchst phantasievolle und romanhaft-romantische Handlung auf einen Gene­ralnenner zu bringen. Zwar steht ein kriminalisti­sches Motiv im Mittelpunkt der Fabel, aber in den rätselhaften Mordfall spielt auch eine Liebesge­schichte hinein, und der Schauplatz wechselt effekt­voll und unvermittelt zwischen dem Mädcheninter­nat in einem Nonnenkloster unb einem Wanber- zirkus. Möglicherweise hat gerabe bie aus so ver­schiedenartigen Elementen gemischte Handlung der Verfasser des Drehbuches ist uns nicht bekannt die Regisseurin Thea von H a r b o u gezeigt, die teils mit ganz realistischen, teils mit symbolischen Stilmitteln inszeniert und übrigens eine Anzahl malerischer Naturaufnahmen aus der Bodensee­landschaft in die Szenenfolge aufgenommen hat. Gottfried Huppertz schrieb eine Musik, die, dem eigentümlichen Charakter der Handlung angepaßt, nicht nur einfache Begleitung ist, sondern sich ge­legentlich zu melodramatischer Wirkung steigert. Die weibliche Hauptrolle spielt Herta Thiele, die wir seit langem hier nicht mehr gesehen haben: sehr lieblich, zart und jugendlich, zuletzt freilich durch die strenge klösterliche Tracht derweißen Schwester" ein wenig im Ausdruck gehemmt. Rudolf Klein- Rogge hat die nicht übermäßig dankbare Aufgabe, den halboerblödeten Michele unheimlich lebendig zu machen. Das Gießener Publikum wird es in­teressieren. Eduard W e \ e n e r wieder einmal zu sehen, der früher am Stadttheater wirkte und all­mählich ganz zum Film hinüberzuwechseln scheint; eine saubere Darstellung, die aus der nicht beson­ders ertragreichen Rolle das Möglichste herausholt. Theodor Loos, vornehm und zurückhaltend, Erna Lorena und Fritz Alberti sind vom Ensemble zu erwähnen. Das Beiprogramm bringt einen Varietöfilm, Aufnahmen aus der Lüneburger Heide, die neue Wochenschau und einen Vorspann zuHans Westmar" nach dem RomanHorst Wessel" von Evers. (Lichtspielhaus.)

allen italienischen Kolonialkreisen immer und im­mer wieder dem Hinweis begegnen, daß die eigent­lichen Eingeborenen der nordafrikanischen Küsten­gebiete, die Berber, den Römern flamm- verwandt seien. Sie seien Blut von ihrem Blut. Es ist hier nicht der Oct, diese Behauptung wissenschaftlich zu untersuchen. Tatsache ist aber jedenfalls, daß sie audi in der Sagengeschichte der Berber anklingt und daß sie gerade durch dieses solkloristische Moment einen starken Rückhalt fin­det. Die Berber beschränken sich nun nicht auf das eigentliche Libyen, sondern ihre Siedlungsgebiete z^hen sich den ganzen Küsteystreifen von Tan­ger bis nach Alexandria entlang. Hier ist eine ideelle Untermauerung politischer Ziele Ita­liens in Nordafrika im Werden, die man nicht übersehen kann. Dabei sind die Berber siedlungs­mäßig äußerst bedrängt von den Arabern, den Ju­den und auch von den Nachkommen der eingeroam berten oder versklavten Negerstämme. Sie sind volk- lich vielfach derart aufgespalten, daß man nur noch in einzelnen Gegenden reinrassige Volksteile findet. Offensichtlich geht die italienische Eingeborenen­politik darauf hinaus, die natürliche Abgrenzung rassischer Eigenarten eher zu unterstützen als sie zu verwischen. Ganz besonders das Berberturn kann sorglicher Pflege gewiß sein, um es vor dem völ­ligen Verschlacken durch Arabertum und Judentum zu bewahren. Die Berber waren es aber auch, die den Italienern im Weltkriege sowohl wie in den Senussi-Aufständen treue Gefolgschaft leisteten und die deshalb, wenn sie heute als Soldaten in die Kolonialarmee eingestellt werden, einen ganz besonders hohen Fez tragen dürfen.

Nach welchen Gesichtspunkten der Fascio seine Eingeborenenpolitik in Libyen verfolgt, wird eigent­lich schon auf den ersten Blick erkenntlich, wenn man nach Tripolis kommt. Unmittelbar am Rande der Europäerstadt liegt in einer Schlucht ein Neger­dorf, das sich höchstens durch seine Größe und seine Ausdehnung vor irgendeinem Kraal Jnnerasrikas unterscheidet. Dieses 'Negerdorf wird bestimmt nicht des Fremdenverkehrs wegen in seiner Ursprüng­lichkeit erhalten, sondern es ist einfach ein Prinzip, das auch sonst überall in den Städten sowohl wie im Innern festzustellen ist, daß man den Einge­borenen nach Möglichkeit sich selb st über- läßt.

Der Italiener greift weder in das äußere noch in das innere Leben der verschiedenen Volksteile ein, wenn es nicht, aus übergeordneten zwingen­den Gründen notwendig erscheint. Jeder Europäer, ja selbst jeder Hund eines Europäers hat sich strikte nach den strengen Vorschriften zu richten, die in jeder italienischen Stadt bestehen. Aber der Eingeborene wird in der Freiheit seiner Le­bensart eigentlich durch nichts behindert. Er kann in jeder Ecke schlafen, wenn es ihm Freude macht, er kann in den Städten genau so wie in der Wüste leben, er darf tun und lassen, was er will, wenn seine Handlungen nicht unmit­telbar wichtiges Interesse der Kolonialmacht ver­letzen. Die Italiener sind in keiner Weise sentimen­tal. Sie betrachten sich durchaus nicht als berufen, nun aus diesem vorwiegend mohammedanischen und zum Teil noch heidnischen Volk etwa fromme Christen zu machen. Will ein Mann die drei Frauen haben, die ihm der Prophet zubilligt, so braucht er nur nachzuweisen, daß er sie auch zu ernähren vermag. Dann steht der offiziellen Lega­lisierung dieses Bundes nichts im Wege. In den Oasen des Innern ist auch der Frauenkauf durchaus noch eine gebräuchliche Erscheinung. Man kann von den Eltern für eine Ziege oder wie der Preis sonst gerade ist, ein junges Mädchen erwerben und ihm am andern Tag den Scheidebrief geben. Nie­mand denkt daran, anläßlich eines solchen Vorgan­ges Folgerungen aus europäischen Moralvorstel- lungen zu ziehen. In dieser von den Methoden an­derer Kolonialmächte so grundverschiedenen Ein­geborenenbehandlung liegt einer der Hauptgründe dafür, daß sich nach so lange dauernden, fanatischen und blutigen Kämpfen die Pazifizierung überraschend schnell vollzog!

Der Faschismus ist seinem Wesenskern nach keineswegs, wie ihm so oft vorgeworfen wird,

Weibliche Kriminalisten.

Ganz in der Stille arbeitet in den Großstädten die weibliche Kriminalpolizei. Mit Erstaunen liest man, daß die weibliche Kriminalpolizei im letzten Jahre nicht weniger als 11000 Fälle bearbeitete. Es ist nicht die Aufgabe der weiblichen Kriminal­beamten, Kapitaloerbrechern nachzujagen und schwere Fälle aufzudecken. Diese Arbeit bleibt die Sache der männlichen Kollegen. Der Dienst des weib­lichen Kriminalisten ist gewissermaßen ein Er- gämungsbienft und eine Verbindung mit «-bem Sürforgebienft. In Preußen wurde bie weibliche Kriminalpolizei zuerst 1926 in Frankfurt a. M. eingerichtet. Die guten Erfahrungen, bie Frankfurt mit ben weiblichen Kriminalbeamten machte, ver­anlaßten im folgenben Jahre bie Polheipräsibenten von Dresbcn, Hamburg, Berlin uno Karlsruhe, weibliche Kriminalbeamte einzustellen. Heute fteh in Deutschlanb etwa 150 weibliche Beamte im Kriminalbienst tätig, bavon allein in, Berlin 34. Die Bewerberinnen, bie im Alter von 25 bis 30 Jahren stehen müssen, haben bas staatliche Examen als Wohlfahrtspflegerin bestauben unb werben in einem Polizeikursus für ihren schwierigen Dienst vorbereitet. Die Berliner weibliche Kriminalpolizei ist in brei Abteilungen eingeteilt. Die erste Abteilung bearbeitet Kriminalfälle von Kinbern unb Jugenb- lichen unb Delikte, bie Kinber in irgenb einer Weise berühren, wie Kinbesmißhanblungen ober Miß­brauch von Kinbern bei Diebstählen usw. Die zweite Abteilung hat sich mit ber Vernehmung von Frauen unb Kinbern zu beschäftigen, an benen Verbrechen begangen würben, Verführung, Entführung, Blut- schanbe usw. Die brüte Abteilung umfaßt bie weib­liche Gefährbetenpolizei. Diese Abteilung unterstützt besonbers bie öffentlichen Fürsorgestellen, von benen sie alle Fälle von sittlicher ober krimineller Gefähr­dung überwiesen erhält. Von ber weiblichen Krimi­nalpolizei wirb auch ein Streifenbienst unterhalten. Im Gegensatz zu Englanb ist bie weibliche Krimi- naliftin bei uns nicht uniformiert. Man hat sich auf ben Stanbpunkt gestellt, baß ber weibliche Kriminalbeamte feinen Dienst möglichst unauffällig zu versehen hat. Im Falle bes Einschreitens verfügt ber weibliche Beamte über bieselben Rechts- unb Machtbefugnisse, wie ber männliche Kollege. Die Berliner weibliche Kriminalpolizei untersteht einer Kriminalrätin. Für bie Zukunft hofft man auf eine starke Abnahme ber Straftaten, weil versucht wirb, vom Wege abgeirrte junge Menschen durch recht­zeitige verstänbnisvolle Behanblung roieber zu nütz­lichen ©Hebern ber Volksgemeinschaft zu machen. Unb gerabe hier fällt ber weiblichen Kriminalpolizei bie schwierigste, aber auch bie bankbarste Aufgabe zu.