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Nr. 38 Erstes Blatt

184- Jahrgang

Mittwoch, 14. Februar <934

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Eichener Anzeiger

General-Anzeiger für Oberheffen

Druck und Verlag: vrühl'sche Umverfitätsvuch- und Zteindruckerei V. Lange in Stehen. Schristleitung und Geschäftsstelle: Zchulftrahe 7

Annahme von Anzeigen für die Mittagsnummer bis 8^/,Uhr des Vormittags Grundpreise für 1 mm höhe für Anzeigen von 22 mm Breite 7 Rps., für Text­anzeigen von 70mm Breite 60 Rpf.,Plahvorschrift oder schwieriger Satz 25°/0 mehr Ermähigte Grundpreise: Stellen-, Vereins-, gemein­nützige Anzeigen sowie ein­spaltige Gelegenheitsanzei­gen 5 Rpf., Familienanzei. gen, Bäder-, Unterrichts- u. behördliche Anzeigen 6Rpf. Vereins- u. Tageskalender im Textteil 12 Rpf. je mm

Fortdauer des Bürgerkriegs in Oesterreich.

MW

, 3

Brennendes Oesterreich

Von unserem R.-Serichierstatter.

Nachdruck, auch mit Quellenangabe, verboten!

Wien, 13. Februar 1934.

Aufruhr rast durch Oesterreich. Das, was sich in den letzten 24 Stunden in Linz und Wien, in Steyr, in Bruck, in Kapfenberg und Judenburg ab­gespielt hat, das ist der rote Aufstand, vor dem Herr Dollfuß feit vielen Monaten von allen Wohlmeinenden ebenso eindringlich wie vergeblich gewarnt wurde. 33 Tote und 163 Schwerverletzte wurden heute allein für Wien als die erste traurige Bilanz von amtlicher Seite zugegeben; die Gesamt- »nkt Kar CXntar mtrh in SlUnhrhoit Lahr nie! hnhor

Amtsverkündigungsblatt

für die Provinzialdirektion Oberheffen und für das Kreisamt Gießen

Jfo 6 Erscheint Dienstag und Freitag. 13. Februar Nur durch die Post zu beziehen. 1934

Inhaltsübersicht: Das Beschneiden der Hecken. Die Mitnahme von Hunden in Felder und Walder. Neue rassenkundliche Werke von Studienrat Dr.J.Graf. Inanspruchnahme von Schülern durch nationale Organisationen. - Die zur Entlassung kommenden Schüler, die ein Handwerk erlernen wollen. Die Ausführung des Art. 20 des Volksschulgesetzes. Feldbereinigung Rödgen. Dienstnachrichten.

Betr.: Das Beschneiden der Hecken.

Au die Bürgermeistereien des Kreises.

Nach dem Polizeireglement vom 24. Februar 1882 haben die Garten- und Feldbesitzer die ihren Grundbesitz an öffentlichen Fahr- oder Fußwegen umfriedigenden Hecken in jedem Frühjahr bis zum 1. März eines jeden Jahres auf 1,25 Meter Höhe und 0,50 Meter Breite zurückzuschneiden und im Laufe des Monats September die neuen Schößlinge wiederholt zu beschneiden oder zurückzubinden. .

Wir empfehlen Ihnen, die Garten- und Feldbesrtzer auf diese Bestimmungen hinzuweisen. Zuwiderhandlungen sind strafbar. Nach dem obenerwähnten Termin, insbesondere im Sommer, dürfen lebende Hecken nicht beschnitten werden, da hierdurch un­zählige Bruten der nützlichsten Vogelarten vernichtet werden.

Gießen, den 6. Februar 1934.

Kreisamt Gießen. I. V.: S ch m i d t.

Betr.: Forst- und Jagdschutz; hier: die Mitnahme von Hunden in Felder und Wälder.

An die Ortspolizeibehörden und die Gendarmeriestationen des Kreises.

N/lch Art. 25 des Hessischen Jagdstrafgesetzes vom 19. Juli 1858 macht sich derjenige strafbar, der einen Hund in fremdem Jagd­gebiet bei sich hat und denselben außerhalb der erlaubten Verbin­dungswege über hundert Schritte von diesem entfernt frei herum­laufen läßt.

Wir beauftragen Sie, alle Zuwiderhandlungen gegen dreie Be­stimmung unnachsichtlich zur Anzeige zu bringen. Die Ortspolizei­behörden werden beauftragt, das ihnen unterstellte Polizei- und Feldschutzpersonal entsprechend anzuweisen.

Gießen, den 6. Februar 1934.

Kreisamt Gießen. I. V.: Schmidt.

Betr.: Neue rassenkundliche Werke von Studienrat Dr. I. Graf.

Au die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.

Wir weisen Sie auf das Ausschreiben des Hess. Staatsministe­riums, Ministerialabteilung für Bildungswesen, Kultus, Kunst und Volkstum vom 1. Februar 1934, abgedruckt in der Darmstädter Zeitung Nr. 29 vom 3. Februar 1934 hin und empfehlen Ihnen das Erforderliche zu veranlassen.

Gießen, den 6. Februar 1934.

Hess. Kreisschulamt. I. V.: Dr. S ch ö n h a l s.

Betr.: Inanspruchnahme von Schülern durch nationale Organi­sationen.

An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.

Wir weisen Sie auf die Verfügung des Hess. Staatsministe­riums, Ministerialabteilung für Vildungswesen, Kultus, Kunst

und Volkstum vom 30. Januar 1934, abgedruckt in der Darmstädter Zeitung Nr. 29 vom 3. Februar 1934, mit dem Empfehlen hin, ent­sprechend der in der genannten Verfügung getroffenen Anordnung zu verfahren.

Gießen, den 6. Februar 1934.

Hessisches Kreisschulamt. I. V.: Dr. Schünhals.

Betr.: Die zur Entlassung kommenden Schüler, die ein Handwerk erlernen wollen.

An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.

Wir weisen auf unser Ausschreiben vom 10. Februar 1927 im Amtsverkündigungsblatt Nr. 11 vom 15. Februar 1927 hin.

Gießen, den 6. Februar 1934.

Hessisches Kreisschulamt. I. V.: Dr. S ch ö n h a l s.

Betr.: Die Ausführung des Art. 20 des Volksschulgesetzes.

An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.

Wir empfehlen Ihnen, uns bis spätestens zum 1. März die Namen der Schüler und Schülerinnen mitzuteilen, auf die der Art. 20 des Volksschulgesetzes Anwendung finden soll.

Fehlberichte sind nicht zu erstatten.

Gießen, den 6. Februar 1934.

Hessisches Kreisschulamt. I. V.: Dr. Schönhals.

Bekanntmachung.

Betr.: Feldbereinigung Rödgen; hier Hauptgeldausgleich.

In der Zeit vom 14. Februar bis einschließlich 20. Februar 1934 liegen auf dem Amtszimmer der Hessischen Bürgermeisterei zu Rödgen das Hauptgeldausgleichungsverzeichnis nebst Abschrift des Artikels 42 aus dem Feldbereinigungsgesetz, worauf ich die ding­lich Berechtigten und insbesondere Hypothekengläubiger ausdrück­lich Hinweise, zur Einsicht der Beteiligten offen.

Einwendungen hiergegen sind bei Meidung des Ausschlusses während der Offenlegungszeit daselbst schriftlich und mit Gründen versehen einzureichen.

Friedberg, den 7. Februar 1934.

Der Hessische Feldbereinigungskommissar.

I. V.: W i n g e f e l d.

Dienstuachrichteu des Kreisamts.

Richard Keiber aus Villiugeu wurde zum Gemeinderechner der I Gemeinde Villingen bestellt und verpflichtet.

Druck der Drühl'schen Universitäts - Buch- und Steindruckerei, R. Lange, Gießen.

rates, Dr. Renner, und der Präsident des Bun­desrates, Koerner, verhaftet, ebenso der frühere fast allmächtige Finanzreferent des Wiener Ge­meinderates Breitner und der Landesrat Petz- nef, der Gatte der sog.roten Prinzessin", der Fürstin Windisch-Grätz, einer Enkelin des Kaisers Franz Joseph. Der Bürgermeister von Wien, Seitz, hat nach Angabe des behandelnden Arztes einen Schwächeanfall, aber keinen Schlaganfall er­litten. Seitz befand sich bis Dienstag nachmittag Im Rathaus. Darauf wurde er ins Polizeigefängnis gebracht.

Erbitterte Kämpfe um Floridsdorf und Ottakring.

Wien, 14. Febr. (DNB.) In Floridsdorf haben Bundestruppen und Polizei auch in den Abendstunden des Dienstag den Widerstand der Marxisten noch nicht niederzuringen Der- m 0 cht. Der innere Teil des Bezirks rund um das snnjtiotpnrnniiffariat wird von Polizei, 700 Mann litär und fünf Feldgeschützen verteidigt. )iesem Kreise und der äußeren Front der Struppen dehnt sich ein breiter Wie­sen, der sich noch völlig imMacht- der Schutzbündler befindet. Die haben hier zwar keine festen Stellungen »doch liegt dieser Strich an den wichtigsten nien unter dem Maschinen- feuer der Schutzbündler, die auch besetzt halten. Von Niederösterreich sind fernen eingetroffen, die jedoch das Ge- 1 nicht kennen. Bei Eintritt der Nacht sind Bundesheeres sowohl hier wie auf der aus der Ausmarschlinie zurückgezo- )en. Dies wird damit begründet, daß die Gelegenheit zum Ausruhen haben müssen. Morgen in voller Frische ein- Derben zu können.

ter Kampf ist auch um das Arbeiter- 1 Ottakring ausgebrochen. Wie es ?n die Sozialdemokraten, die durch Unter­länge in die Nachbarhäuser geflüchtet chdem sie von dort aus das Arbeiterheim schinengewehrfeuer genommen hatten, die Polizeibesatzung wieder hinausge- u n b das Heim erneut besetzt ilizei geht nun erneut gegen das Arbeiter-

Ruhige Nacht.

orgen teilweise wieder Aufnahme des Verkehrs.

14. Febr. (DNB. Funkspruch.) Im gun- gebiet ist die Nacht ruhig verlaufen. Auch isdorfer Gebiet, wo sich befannt- ?.gner noch gegenüberstehen, kam es w ä h - r Nacht zu keinen Kämpfen. Auch gens hörte man nur ganz vereinzelt bieren einer sckweren Mine. Erst g ege n lahm bas Artillerie - unb M i - er wieber zu. Straßenbahn unb : verkehren wieder. Am Ring aller- t noch ber Verkehr, um die bort besonders igebung des Polizeipräsidiums getroffenen rungsmaßregeln aufrecht erhalten L

erreichischen Rundfunk sprach Dienstag Leiter des Sicherheitswesens Vizekanzler behauptete, daß der Widerstand bis auf üne Nester niedergeworfen sei. Als hnte ber Vizekanzler, daß in Wien im das Polizeikommissariat aus der gegen» den Städtischen Feuerwehr beschossen i. Es habe festgestellt werden können, daß tische Feuerwehr in vielen Fällen l Marxisten gemeinsame Sache t habe. So seien im Schlingerhof im wo nach dessen Einnahme 400 Schutz- erhaftet worden seien, Handgranaten aus 3 der Städtischen Feuerwehr gesunden ion den verhafteten Schutzbündlern werde htlicher Teil vor das Standgericht Fast alle marxistischen Führer seien i m rsam der Behörden. Zum Schluß er Vizekanzler dergroßen Zahl gefalle- lörigen ber staatlichen Exekutive". Er rich- ' Arbeiter eine Mahnung zur Einkehr unb I-

Zahl der Todesopfer.

. 14. Febr. (DNB.) Noch immer ist burch- Klarheit barüber zu erlangen, was bas n Wien an Opfern bisher gekostet hat. zwar b i e Zahl von 384 Tobes» um; jeboch wirb behauptet, baß biefe linksgerichteten Kreisen stammt, unb baß eine Kombination anzusehen sei. e sichere Angabe, bie zur Verfügung steht, ?r bie Zahl der Personen, bie schwer Der- 1 bas Allgemeine Krankenhaus e f e r t worben sinb unb bort ihren ungen erleaen sinb. Diese belief sich 1 f 123 Personen. Ferner sollen in nittagsftunben des Dienstag 100 Lei- i der Prosektur des Anatomi- r ft i t u t s eingeliefert worben sein, ngsgesellschaft gibt an, baß sie am Mon- Serfonen, am Dienstag 148 Personen be­it. Dazu kommen noch 13 Fälle, in benen 1 ben Eintritt bes Tobes feststellen konnte, esen Angaben kann es sich felbftüerftänb- m Teilziffern hanbeln. Nach Jnformatio- Wiener Reuter-Vertreters bürste b i e r Todesopfer in ganz Oe ft er- cht unter öOO anzusetzen sein.