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Stadt Frankfurt überreichte Major Pery eine Pla­kette des erwachenden Ungarn. Anschließend fand eine Besichtigung des Römers und der Altstadt statt. Nach einer Stadtrundfahrt gab die Stadt Frankfurt den Gästen ein Abendessen im Ratskeller. Ein Ka­meradschaftsabend der Ungarn mit der Hitlerjugend imHause der Fugend" beschloß den Besuch.

Gebieisführertagung der HZ.

Goslar (Harz), 11. Juli. (DNB.) Am Diens­tag begann in Goslar eine Tagung der Oberge­biets- und Gebietsführer der HI. aus dem ganzen Reiche. Stabsführer Lauterbacher behandelte, ausgehend von der Röhm-Revolte Fragen, die im Mittelpunkt der gesamten nationalsozialistischen Jugendarbeit stehen. Der Aufmarschleiter der HI. für den Reichsparteitag in Nürnberg, Gebietsführer Klein, berichtete über die bisherigen Vorarbei­ten und die Abwicklung des Reichsparteitages. Bannführer Frank sprach über die Einzelheiten des An- und Abtransports der 60 000 Hitlerjungen, die in einer großen Anzahl von Sonderzügen Nürnberg erreichen und wieder verlassen werden. Sodann erschien Gauleiter-Stellvertreter Schmalz- Hannover, der der unzertrennlichen Verbundenheit von Partei und nationalsozialistischer Jugend Aus­druck verlieh.

Der Nachmittag brachte ausführliche Vorträge über neue Richtlinien und die Vereinheitlichung der Verwaltung in den Einheiten der HI., die von Ge­bietsführer Baumann und Oberbannführer Nothnagel, dem Leiter der Reoifionsabteilung der RIF., gehalten wurden. Im Anschluß daran sprachen der Leiter des Hauptreserats B (Bauern­tum) in der Reichsjugendführung, Gebietsführer L ü h r - Oldigs, und Ministerialrat Gebietsführer August Meier über die Frage der Landjugend.

Reichsjugendführer Baldur von Schirach zeigte nochmals die Ereignisse des historischen 30. Juni und die große Tat des Führers auf und betonte besonders, daß in den Reihen der Hitler­jugend und ihrer Führer immer Sauberkeit ge­herrscht, habe. Der neue Ches des Stabes der., Obergruppenführer Lutze, habe immer besonderes Verständnis für die Arbeit der Hitlerjugend gehabt und sei die beste Gewähr für eine enge, dem Wohle des Reiches dienende Zusammenar­beit zwischen Hitlerjugend und SA.

Anschließend an die Rede begaben sich die Teil­nehmer nach dem Brocken, wo ein kamerad­schaftliches Beisammensein den ersten Tag der Ta­gung beschloß und die Tagung Mittwoch fortgesetzt wurde.

Förderung der Familie durch soziale Linkommensgestaltung.

Eine Unterredung mit dem ^Referenten für Volksgesundheit int IieichSpropagandaministenum.

Berlin, 11. Juli. (Eigenbericht.) In einer interessanten und aufschlußreichen Unterhaltung, die unser H. W.-Mitarbeiter mit Dr. T h o m a l l a , dem Referenten für Volksgesundheit und Volks­wohlfahrt im Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda geführt hat, wurden wertvolle Gedanken über eine völlige Neuordnung der Einkommens­gestaltung nach sozialen Gesichts­punkten ausgesprochen, die sich in der Steuer­gesetzgebung und in anderen Maßnahmen der jüngsten Zeit bereits in ihren Umrissen abzuzeich­nen beginnt.

Der wichtigste Grundsatz der Bevölkerungspolitik ist der, daß die Aufzucht eines zahlenmäßig gro­ßen und qualitativ guten Nachwuchses nicht allein Sache der Familie ist, sondern darüber hinaus eine Angelegenheit des ganzen Vol­kes. Die Familie muß finanziell in der Lage sein, Kinder großzuziehen. Kinderlosigkeit darf nicht be­lohnt werden, eine große Kinderzahl darf auch nicht zu geringerer Lebenshaltung der Familie führen. Leider ist beides heute noch mehr oder weniger der Fall. Für die erheblich größere Belastung des kin­derreichen Haushaltes durch indirekte Steuern und durch die sonstigen vielfachen Mehrausgaben muß ein sozialer Ausgleich geschaffen werden. Steuerliche Erleichterungen und ähnliche an sich begrüßenswerte Maßnahmen reichen dazu nicht aus und können vom. Standpunkte der sozialen Gerechtigkeit aus nur als Uebergangslösungen angesehen werden. Einfach und klar erscheint dagegen der Gedanke, in Zukunft für alle Arbeiter, Angestellte und Beamten eine Ausgleichskasse zu schaffen, aus der kinderreiche Familien einen Zuschuß erhalten, wäh­rend die kinderlosen Lohn- und Gehaltsempfänger Einzahlungen zu leisten hätten.

Eine richtungweisende Tat hat die Standesorga- nisation der Krankenkassenärzte auf diesem Gebiet vollbracht, als sie ihre Ausgleichskasse grün­dete, eine Tat, die sonderbarerweise in der Oeffent- lichkeit so gut wie gar nicht beachtet worden ist. Diese Ausgleichskasse erfaßt sämtliche Honorare, die von den Krankenkassenärzten liquidiert werden und von denen jeweils ein kleiner Prozentsatz zurück­behalten wird. Eine zentrale Verrechnungsstelle zahlt aus dem gemeinsamen Fonds an

alle Aerzte, die drei Kinder und mehr haben, eine gestaffelte Zulage, die dazu geschaffen ist, den Lebensstandard dieser großen Familie demjenigen der Junggesellen und der kin­derlosen oder kinderarmen Arzt-Ehepaare anzu­gleichen.

Aehnliche Vorschläge werden auch schon bei der Neugestaltung der Beamtenbesoldung erwogen. Auch hier ist daran gedacht, die Gehälter so zu bemessen, daß nur der Familienvater mit drei Kindern 100 Prozent des Gehaltes seiner Ge­haltsklasse empfängt, während die Kinderlosen etwa 70 Prozent, die Beamten mit fünf Kindern viel­leicht 120 Prozent beziehen würden. Auf die Pro­zentsätze im einzelnen kommt es dabei nicht an: diese liegen weder fest, noch sind sie bereits im einzelnen besprochen worden. Aber das Prinzip ist klar und seine Durchführung wäre begrüßenswert.

In der gleichen Linie liegt die Idee der Ge­währung von E r z i ehungsbeih i l fen an alle anderen Lohn- und Gehaltsempfänger. Es hat sich herausgestellt, daß bei Neueinstellungen häufig zuerst die gleichwertigen Ledigen oder die­jenigen Familienväter ausgesucht werden, die mög­lichst wenig Kinder haben. Wenn aber ganz all­gemein der Grundsatz eingeführt würde, daß der Lohn für jeden Arbeiter der gleichen Lohnklasse und der gleichen Leistung gleich ist, und daß die Auszahlung des Lohnes durch eine Aus­gleichsklasse nach der Kinder^ahl des Lohn- und Gehaltsempfängers gestaffelt wird, dann käme man ganz automatisch zur Beseitigung des der­zeitigen Zustandes, durch den gewissermaßen der Ehestand und die Kinderzahl unter Strafe gestellt wird. Wer als Junggeselle oder als kinderloser Ehe­mann nicht für eine große Familie zu sorgen braucht, zahlt dafür in bte Ausgleichskasse ein. Wer für drei und mehr Kinder zu sorgen hat, erhält seine Erziehungsbeihilfe; wessen Ehe nur durch ein oder zwei Kinder gesegnet ist, braucht weder ein­zuzahlen noch erhalt er Zuschüsse. Wenn dieses Prinzip sich auf die Dauer durchsetzen könnte, würde es sich schließlich nicht mehr lohnen, keine Kinder zu haben. Die Grundlagen der Familie und damit die notwendigen Grundlagen des Staates und unseres Volkes wären für immer gesichert.

Durchführung derlandwirlschaftlichenSchuldenregelung.

Berlin, 11. Juli. (DNB.) In der nächsten Num­mer des Reichsgesetzblattes erscheint die 6. Verord­nung zur Durchführung der landwirtschaftlichen Schuldenregelung. Sie verlängert die Frist, innerhalb der die Eröffnung des Entschul­dungsverfahrens beim zuständigen Entschul­dungsgericht beantragt werden kann, und paßt die durch das Gesetz zur Regelung der landwirtschaft­lichen Schuldverhältnisse vom 1. Juni 1933 und des Reichserbhofgesetz entstandenen Rechtsverhältnisie einander so an, daß nunmehr auch bei Erb­höfen die Schuldenregelung nach dem Gesetz vom 1. Juni 1933 erfolgen kann. Darüber enthält die Verordnung eine große Zahl von Bestimmungen, die eine beschleunigte Durchführung der landwirtschaftlichen Schuldenregelung ermöglichen werden.

Die F r i st, innerhalb der die Eröffnung des Ent­schuldungsverfahrens beim zuständigen Entschul­dungsgericht beantragt werden kann, wird nunmehr bis zum Ablauf des 30. September 1934 verlän­gert. Mit einer weiteren Fristverlängerung kann nicht gerechnet werden. Die Verordnung bestimmt ferner, daß die Ablehnung eines Antrages auf Er­öffnung des Entschuldungsverfahrens der Stel­lung eines neuen Antrages bis zum Ab­lauf des 30. September 1934 nicht entgegensteht. Das Gleiche gilt in den Fällen, in denen das Schul­denregelungsverfahren ohne Bestätigung des Ent­schuldungsplanes oder Vergleichsvorschlages rechts­kräftig aufgehoben oder eingestellt ist. Ist ein landwirtschaftlicher Betrieb Erbhof, so ist die Ablehnung der Eröffnung des Entschul­dungsverfahrens oder der Erklärung des Betriebes zum Entschuldungsbetrieb (Selbstentschuldung) aus den Gründen des tz3 Abs. 1 Br. 4 des Gesetzes (Sa­nierungswürdigkeit) nicht zulässig, wenn der Kreisbauernführer erklärt, daß er keinen Anlaß hat, eine Entscheidung des Anerbengerichtes über die Bauernfähigkeit des Betriebsinhabers herbeizufüh­ren. Ein für einen Bauern anhängiges Schulden- regelungsoerfahren kann nicht wegen Entschuldungs- Unfähigkeit aufgehoben werden. Wird in einem für einen Bauern eröffneten Schuldenreqelungsverfahren der Vergleichsvorfchlag abgelehnt, so kann ihn das Entschuldungsgericht, wenn es ihn nicht für unbillig hält, auf Antrag der Entschuldungsstelle bestäti­gen. Zu der im Gesetz vorgesehenen Eintra­gung der Aenderung mündelsicherer

Rechte ist nach der neuen Verordnung, soweit es sich um einen Erbhof handelt, die Genehmigung des Anerbengerichts nicht erforderlich.

Bemerkenswert ist ferner aus der Verordnung noch die Bestimmung, daß das Entschuldungsver- ahren, auch wenn die Persönlichkeit ober die Wirt- chaftsweise des Betriebsinhabers nicht dis Gewähr ür eine erfolgreiche Durchführung des Verfahrens rieten, eröffnet werden, muß, wenn der Be­triebsinhaber sich gegenüber der Entschuldungsstelle schriftlich verpflichtet, den gesamten Be- trieb nach Durchführung des Schuldenregelungs­verfahrens zu einem die verbleibenden Schulden nicht übersteigenden Preis der Siedlung zur Verfügung zu stellen. Die neue Verordnung, die 50 Artikel enthält, von denen hier nur auf die wichtigsten hingewiesen wurde, tritt mit Wirkung vom 1. Juli in Kraft.

InWohnwagen" der Reichs­bahn znm Wochenend.

Behagliche Bahnfahrten in Oberbayern.

Das Reichsbahnzentralamt Mün­chen hat eine Zugeinheit von vorläufig 12 Wagen zusammengestellt, die in ihrer Innenausstattung ganz neue Wege im Reichsbahnwesen weist. Reichs- oahnoberbaurat Saenger hat als Innenarchitekt die Ausstattung besorgt. Durch verschiedenfarbige Tönung der Innenwände und Anbringung von duftig wirkenden Indanthren-Vorhängen sind die Abtetle in kleine Wohnungen verwan­delt worden, wie sie jedem Wochenendhaus zur Zierde gereichen würden. Jede Abteilung ist anders getönt und besitzt so eine eigene Note. Mit künst­lerischem Geschmack sind zu diesem Anstrich die Vorhänge gewählt und tragen viel dem wohn­lichen Charakter der Wagen bei. Die Wände sind mit Neudrucken alter bayerischer Kupferstiche ge­schmückt, die Schlösser, Burgen, Klöster und Städte Bayerns darstellen.

Die ganze Zugeinheit vermittelt einen überaus freundlichen Eindruck und läßt den Reisenden ver- gesien, daß er sich in einem Zug befindet. A u f den Ausflugs st recken eingesetzt, bietet

Sven tzems Kraslwagenkarawane von Tunganen überfallen. Das Schicksal des Forschers unbekannt.

per ping. 12.3u(L (DRV.) hier eingetroffene Nachrichten besagen, daß die Motorkarawane Sven hedins von mohammedanischen Auf - sländischen des Generals TNatfchungying nördlich von llrumtschi am 4. Juli überfallen worden sei. Die Expeditionsteilnehmer, neben Sven hedin fünf Mongolen und drei Chinesen, seien gefangen genommen worden, lieber das Schicksal der Gefangenen ist nichts bekannt. Eine amtliche Betätigung dieser Meldung von chinesi­scher Seite liegt nicht vor. Der Vertreter der Ex­pedition Sven hedins in peiping, Norin, äußerte sich dahin, daß die Nachricht von der Gefangen­nahme mit größter Wahrscheinlichkeit richtig sei. Vor dem Antritt der Expedition hatte Sven hedin erklärt, daß er damit von feiner For- scherlätigkeit Abschied nehmen walle.

Nach einer weiteren Meldung soll das eng­lische Generalkonsulat in kaschgar wegen der Gefangennahme der Expedttionsteilneh- mer bereits bei den chinesischen Zivilbehörden v o r- fteilig geworden sein und die Entsendung

einer militärischen Expedition ver­langt haben. Nach einem am Mittwoch stattgefun­denen Meinungsaustausch mit Nanking soll diesem Ersuchen stattgegeben werden. 3n chinesischen Kreisen glaubt man nicht, daß Sven hedin etwas zustoßen werde, da er im chinesischen Volke gro­ßes Ansehen besitze, besonders auch in Chine- sisch-Turkeftan.

Das Vordringen der Dsungaren.

S i m l a (Britisch-Jndien), 11. Juli (DNB.) Die kriegerischen Dfungaren die mohammeda­nischen Bewohner Chinesisch-Turkestans haben d i e Stadt Khotan eingenommen. Dies bedeutet, daß sie zum ersten Male seit ihrem Auf- stand gegen die chinesischen Behörden den gesam­ten südlichen Teil der Provinz Sin­ti a n g unter ihrer Gewalt haben. General M a Tschung-yang, der Befehlshaber in Kaschgar, beherrscht nunmehr das weite Gebiet, das die Städte Kaschgar, Maralbaschi, Parkang und Khotan umfaßt. Die Herrschaft des Generals erstreckt sich bis zu den Grenzen Kaschmirs, Afghanistans und Sowjetrußlands.

Soll Supen-Mmedy unter Sonderrecht gestellt werden?

Aberkennung der belgischen Staatsangehörigkeit als einseitige Maßnahme gegen die deutsche Minderheit.

Brüssel, 11. Juli (DNB.) Die belgische Kam- mer hat den Gesetzentwurf über die Aberken­nung der belgischen Staatsangehö­rigkeit beraten. Die Aussprache verlief stür­misch. Fast sämtliche Redner bezogen sich auf die Verhältnisse in Eupen-Malmedy. Von der Opposition wurde der einseitige Charakter des Gesetzes beanstandet und auf die darin be­stehende Willkürlichkeit hingewiesen, daß nur ein bestimmter Kreis von Personen, nämlich diejeni- aen, die nicht durch Abstammung die belgi­sche Staatsangehörigkeit erworben haben, von dem Gesetz betroffen werden. Ein anderer Gegenstand der Kritik war die ganz allgemein gehaltene Fas­sung der Deliktsbestimmungen, wonach es zur Anwendung des Gesetzes genügt, wenn Per­sonenihre Pflichten als belgische Staatsbürger schwer verletzen".

In der Aussprache wurde die Frage aufgewor­fen, ob durch das Gesetz zweierlei Recht ge­schaffen werde. Es wurde u. a. auch die Frage gestellt, ob d i e Heimattreue Bevölkerung von Eupen-Malmedy rechtlich anders behandelt werden könne, als etwa diejenigen wallonischen Staatsbürger, die ihre Ver­bundenheit mit Frankreich in Wort und

Schrift offen zum Ausdruck bringen. Der Abge­ordnete Sommerhausen meinte, daß der vorlie­gende Gesetzentwurf eine unzulässige ein­seitige Abänderung des Versailler Vertrages, der der Bevölkerung von Eupen- Malmedy die delaische Staatsangehörigkeit zuge- wiesen habe, bedeute. Die belgische Regierung habe den Versailler Vertrag angenommen, und sie müsse seine Bestimmungen beachten. Die Staatsangehö­rigkeit der Bevölkerung von Eupen-Malmedy könne nur wieder durch einen interna­tionalen Vertrag geändert werden. Der vorliegende Gesetzentwurf sei eine Ungeheuerlichkeit.

Der Justizminister hielt sich in der Aus­sprache ziemlich zurück. Er verteidigte den Gesetz­entwurf aber auch mit einem Hinweis auf Eupen- Malmedy und erklärte, daß es sich hier um eine Bevölkerung handele,die nicht an das in Belgien bestehende Freiheitssystem gewöhnt" sei. Die Opposition beantragte die Zurückverweisung des Entwurfes an die zuständigen Kammerausschüsse. Heber diesen Antrag wurde jedoch noch nicht abgestimmt. Die Aussprache wird in einer der nächsten Sitzungen fortgesetzt werden.

Das umgebildete KabiuetiDollfuß

Christlich-Soziale und Heimwehr unter sich. - Wird Key bleiben?

Wien, 11. Juli. (DNB.) Amtlich wird u. a. mitgeteilt: Der Bundespräsident hat die Umbil­dung des Kabinetts genehmigt. Der Grund für die Regierungsumbildung ist vor allem in der Tatsache zu sehen, daß Bundeskanzler Dr. Dollfuß die für die Innen- und Außenpolitik der Bundesregierung besonders wichtigen Ressorts übernimmt. Dadurch sollen die letz- ten Reste staatsfeindlicher Bewegungen in Oester­reich endgültig beseitigt werden. D-l Rücktritt der Bundesmmister Ender und Schmitz ist auf die neue Bundesverfassung zurückzuführen, nach der die Funktionen eines Landeshauptmannes mit denen eines aktiven Bundesministers unvereinbar sind. In der Berufung des bisherigen österreichischen Gesandten in Berlin, T a u s ch i tz, zum Staatssekre­tär für auswärtige Angelegenheiten liegt keiner­lei Aenderung in Der Außenpolitik Oesterreichs. Der Rücktritt des Bundesministers für Landesverteidigung, Schöneburg-Harten- ft e i n, der einer der hervorragendsten Perfönlich- keitten der österreichischen Armee ist, soll aus Fa­milienrücksichten erfolgt sein. Wie verlautet, legt Bundeskanzler Dr. Dollfuß besonderen Wert darauf, die Erfahrungen Schöneburg-Hartensteins dem öf­fentlichen Leben Oesterreichs zu erhalten.

Das neue Kabinett trägt mit dem Ausscheiden der beiden Landbundmitglieder einen ausschließ- l i ch Christlichsozialen-Heimwehr-Cha- ratter, Der neue Justizminister Berger-Wal­de n e g g steht den Heimwehren nahe. Die Ernen­nung des bisherigen Sicherheitsministers Fey zum Minister ohne Geschäftsbereich und Generalstaats- kommiffar für außerordentliche Sicherheitsmaßnah­men wird in politischen Kreisen zunächst als eine Verstärkung seiner Stellung inner­halb des Kabinetts beurteilt, jedoch herrscht die Auffassung vor, daß auf längere Sicht die Uebernahme des Sicherheitsmini st e- r i u m s durch den Bundeskanzler nicht ohne entscheidende Rückwirkung auf die endgültige Stellung des früheren Sicherheitsministers Fey blei­ben werde. Man weist darauf hin, daß Fey jetzt mit einem beschränkten Aufgaben- kreis beauftragt worden ist und nach Losung dieser Ausgaben ein weiteres Verbleiben Feys im Kabinett nicht mehr zu erwarten fei. In Regierungskreisen wird vielmehr damit ge­rechnet, day mit der endgültigen Niederschlagung der Terrorakte und der Rückkehr normaler Zustände Fey voraussichtlich auf den römischen G e - sandtenposten entsandt werde.

Bundeskanzler Dr. Dollfuß hat die Absicht, im Anschluß an seinen für Ende Juli vorgesehenen Be­

such bei Mussolini der französischen Regie­rung einen Besuch abzusta11en. Die end- aültige Entscheidung über diesen Plan ist von dem Ausgang der Besprechungen in Riccione abhängig. Die Reise des Vizekanzlers Starhemberg nach Rom wird von den amt­lichen Stellen in Abrede gestellt.

DerBerliner Gefandienposten

SB ien, 11.Juli. (DNB.) In unterrichteten Grei­fen verstärkt sich der Eindruck, daß die österreichische Regierung vorläufig nicht die Absicht hat, nach der Berufung des bisherigen Berliner Ge­

Staatsfekretär für Aeußeres Taujchitz, bisher Gesandter in Berlin.

sandten Dr. T a u s ch i tz zum Staatssekretär des Aeußeren ben Berliner Posten innächster Zeit neu zu besetzen. Es soll vielmehr im Hinblick auf die gegenwärtigen Beziehungen zwi­schen Deutschland uno Oesterreich der Plan bestehen, den Berliner Posten für einige Zeit unbesetzt zu lassen, um offenbar damit nach außen hin die Spannung zwischen Deutschland und Oesterreich zum Ausdruck zu bringen. Die christlich-soziale Reichspost" schreibt indessen, daß die Ernennung nach keiner Seite hin einen demonstrativen Cha­rakter trage. Der Gesandtenposten in Berlin werde zu gegebener Zeit wieder besetzt wer­den. Bis dahin sei die Anwesenhett eines Geschäfts­trägers vollkommen ausreichend.

dieser Zug schon einen Vorgeschmack von Freuden eines Wochenendes, da er ganz auf den ländlichen Charakter abgestimmt ist. Der neue Zug wird in der nächsten Woche dem Der - kehr übergeben. Ob weitere solche Züge aus« gestattet werden, hängt von der Aufnahme beim Publikum ab.

Das letzte Wort des Angeklagten Gereke.

Berlin, 11. Juli. (DNB.) Am Mittwoch spra- chen im Gerete-Prozeß, der feit dem 24. März vor der 8. Großen Strafkammer des Berliner Land­gerichts verhandelt wird, zunächst die beiden Verteidiger des Angeklagten, Dr. Langbehn