Stadt Frankfurt überreichte Major Pery eine Plakette des erwachenden Ungarn. Anschließend fand eine Besichtigung des Römers und der Altstadt statt. Nach einer Stadtrundfahrt gab die Stadt Frankfurt den Gästen ein Abendessen im Ratskeller. Ein Kameradschaftsabend der Ungarn mit der Hitlerjugend im „Hause der Fugend" beschloß den Besuch.
Gebieisführertagung der HZ.
Goslar (Harz), 11. Juli. (DNB.) Am Dienstag begann in Goslar eine Tagung der Obergebiets- und Gebietsführer der HI. aus dem ganzen Reiche. Stabsführer Lauterbacher behandelte, ausgehend von der Röhm-Revolte Fragen, die im Mittelpunkt der gesamten nationalsozialistischen Jugendarbeit stehen. Der Aufmarschleiter der HI. für den Reichsparteitag in Nürnberg, Gebietsführer Klein, berichtete über die bisherigen Vorarbeiten und die Abwicklung des Reichsparteitages. Bannführer Frank sprach über die Einzelheiten des An- und Abtransports der 60 000 Hitlerjungen, die in einer großen Anzahl von Sonderzügen Nürnberg erreichen und wieder verlassen werden. Sodann erschien Gauleiter-Stellvertreter Schmalz- Hannover, der der unzertrennlichen Verbundenheit von Partei und nationalsozialistischer Jugend Ausdruck verlieh.
Der Nachmittag brachte ausführliche Vorträge über neue Richtlinien und die Vereinheitlichung der Verwaltung in den Einheiten der HI., die von Gebietsführer Baumann und Oberbannführer Nothnagel, dem Leiter der Reoifionsabteilung der RIF., gehalten wurden. Im Anschluß daran sprachen der Leiter des Hauptreserats B (Bauerntum) in der Reichsjugendführung, Gebietsführer L ü h r - Oldigs, und Ministerialrat Gebietsführer August Meier über die Frage der Landjugend.
Reichsjugendführer Baldur von Schirach zeigte nochmals die Ereignisse des historischen 30. Juni und die große Tat des Führers auf und betonte besonders, daß in den Reihen der Hitlerjugend und ihrer Führer immer Sauberkeit geherrscht, habe. Der neue Ches des Stabes der SÄ., Obergruppenführer Lutze, habe immer besonderes Verständnis für die Arbeit der Hitlerjugend gehabt und sei die beste Gewähr für eine enge, dem Wohle des Reiches dienende Zusammenarbeit zwischen Hitlerjugend und SA.
Anschließend an die Rede begaben sich die Teilnehmer nach dem Brocken, wo ein kameradschaftliches Beisammensein den ersten Tag der Tagung beschloß und die Tagung Mittwoch fortgesetzt wurde.
Förderung der Familie durch soziale Linkommensgestaltung.
Eine Unterredung mit dem ^Referenten für Volksgesundheit int IieichSpropagandaministenum.
Berlin, 11. Juli. (Eigenbericht.) In einer interessanten und aufschlußreichen Unterhaltung, die unser H. W.-Mitarbeiter mit Dr. T h o m a l l a , dem Referenten für Volksgesundheit und Volkswohlfahrt im Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda geführt hat, wurden wertvolle Gedanken über eine völlige Neuordnung der Einkommensgestaltung nach sozialen Gesichtspunkten ausgesprochen, die sich in der Steuergesetzgebung und in anderen Maßnahmen der jüngsten Zeit bereits in ihren Umrissen abzuzeichnen beginnt.
Der wichtigste Grundsatz der Bevölkerungspolitik ist der, daß die Aufzucht eines zahlenmäßig großen und qualitativ guten Nachwuchses nicht allein Sache der Familie ist, sondern darüber hinaus eine Angelegenheit des ganzen Volkes. Die Familie muß finanziell in der Lage sein, Kinder großzuziehen. Kinderlosigkeit darf nicht belohnt werden, eine große Kinderzahl darf auch nicht zu geringerer Lebenshaltung der Familie führen. Leider ist beides heute noch mehr oder weniger der Fall. Für die erheblich größere Belastung des kinderreichen Haushaltes durch indirekte Steuern und durch die sonstigen vielfachen Mehrausgaben muß ein sozialer Ausgleich geschaffen werden. Steuerliche Erleichterungen und ähnliche an sich begrüßenswerte Maßnahmen reichen dazu nicht aus und können vom. Standpunkte der sozialen Gerechtigkeit aus nur als Uebergangslösungen angesehen werden. Einfach und klar erscheint dagegen der Gedanke, in Zukunft für alle Arbeiter, Angestellte und Beamten eine Ausgleichskasse zu schaffen, aus der kinderreiche Familien einen Zuschuß erhalten, während die kinderlosen Lohn- und Gehaltsempfänger Einzahlungen zu leisten hätten.
Eine richtungweisende Tat hat die Standesorga- nisation der Krankenkassenärzte auf diesem Gebiet vollbracht, als sie ihre Ausgleichskasse gründete, eine Tat, die sonderbarerweise in der Oeffent- lichkeit so gut wie gar nicht beachtet worden ist. Diese Ausgleichskasse erfaßt sämtliche Honorare, die von den Krankenkassenärzten liquidiert werden und von denen jeweils ein kleiner Prozentsatz zurückbehalten wird. Eine zentrale Verrechnungsstelle zahlt aus dem gemeinsamen Fonds an
alle Aerzte, die drei Kinder und mehr haben, eine gestaffelte Zulage, die dazu geschaffen ist, den Lebensstandard dieser großen Familie demjenigen der Junggesellen und der kinderlosen oder kinderarmen Arzt-Ehepaare anzugleichen.
Aehnliche Vorschläge werden auch schon bei der Neugestaltung der Beamtenbesoldung erwogen. Auch hier ist daran gedacht, die Gehälter so zu bemessen, daß nur der Familienvater mit drei Kindern 100 Prozent des Gehaltes seiner Gehaltsklasse empfängt, während die Kinderlosen etwa 70 Prozent, die Beamten mit fünf Kindern vielleicht 120 Prozent beziehen würden. Auf die Prozentsätze im einzelnen kommt es dabei nicht an: diese liegen weder fest, noch sind sie bereits im einzelnen besprochen worden. Aber das Prinzip ist klar und seine Durchführung wäre begrüßenswert.
In der gleichen Linie liegt die Idee der Gewährung von E r z i ehungsbeih i l fen an alle anderen Lohn- und Gehaltsempfänger. Es hat sich herausgestellt, daß bei Neueinstellungen häufig zuerst die gleichwertigen Ledigen oder diejenigen Familienväter ausgesucht werden, die möglichst wenig Kinder haben. Wenn aber ganz allgemein der Grundsatz eingeführt würde, daß der Lohn für jeden Arbeiter der gleichen Lohnklasse und der gleichen Leistung gleich ist, und daß die Auszahlung des Lohnes durch eine Ausgleichsklasse nach der Kinder^ahl des Lohn- und Gehaltsempfängers gestaffelt wird, dann käme man ganz automatisch zur Beseitigung des derzeitigen Zustandes, durch den gewissermaßen der Ehestand und die Kinderzahl unter Strafe gestellt wird. Wer als Junggeselle oder als kinderloser Ehemann nicht für eine große Familie zu sorgen braucht, zahlt dafür in bte Ausgleichskasse ein. Wer für drei und mehr Kinder zu sorgen hat, erhält seine Erziehungsbeihilfe; wessen Ehe nur durch ein oder zwei Kinder gesegnet ist, braucht weder einzuzahlen noch erhalt er Zuschüsse. Wenn dieses Prinzip sich auf die Dauer durchsetzen könnte, würde es sich schließlich nicht mehr lohnen, keine Kinder zu haben. Die Grundlagen der Familie und damit die notwendigen Grundlagen des Staates und unseres Volkes wären für immer gesichert.
Durchführung derlandwirlschaftlichenSchuldenregelung.
Berlin, 11. Juli. (DNB.) In der nächsten Nummer des Reichsgesetzblattes erscheint die 6. Verordnung zur Durchführung der landwirtschaftlichen Schuldenregelung. Sie verlängert die Frist, innerhalb der die Eröffnung des Entschuldungsverfahrens beim zuständigen Entschuldungsgericht beantragt werden kann, und paßt die durch das Gesetz zur Regelung der landwirtschaftlichen Schuldverhältnisse vom 1. Juni 1933 und des Reichserbhofgesetz entstandenen Rechtsverhältnisie einander so an, daß nunmehr auch bei Erbhöfen die Schuldenregelung nach dem Gesetz vom 1. Juni 1933 erfolgen kann. Darüber enthält die Verordnung eine große Zahl von Bestimmungen, die eine beschleunigte Durchführung der landwirtschaftlichen Schuldenregelung ermöglichen werden.
Die F r i st, innerhalb der die Eröffnung des Entschuldungsverfahrens beim zuständigen Entschuldungsgericht beantragt werden kann, wird nunmehr bis zum Ablauf des 30. September 1934 verlängert. Mit einer weiteren Fristverlängerung kann nicht gerechnet werden. Die Verordnung bestimmt ferner, daß die Ablehnung eines Antrages auf Eröffnung des Entschuldungsverfahrens der Stellung eines neuen Antrages bis zum Ablauf des 30. September 1934 nicht entgegensteht. Das Gleiche gilt in den Fällen, in denen das Schuldenregelungsverfahren ohne Bestätigung des Entschuldungsplanes oder Vergleichsvorschlages rechtskräftig aufgehoben oder eingestellt ist. Ist ein landwirtschaftlicher Betrieb Erbhof, so ist die Ablehnung der Eröffnung des Entschuldungsverfahrens oder der Erklärung des Betriebes zum Entschuldungsbetrieb (Selbstentschuldung) aus den Gründen des tz3 Abs. 1 Br. 4 des Gesetzes (Sanierungswürdigkeit) nicht zulässig, wenn der Kreisbauernführer erklärt, daß er keinen Anlaß hat, eine Entscheidung des Anerbengerichtes über die Bauernfähigkeit des Betriebsinhabers herbeizuführen. Ein für einen Bauern anhängiges Schulden- regelungsoerfahren kann nicht wegen Entschuldungs- Unfähigkeit aufgehoben werden. Wird in einem für einen Bauern eröffneten Schuldenreqelungsverfahren der Vergleichsvorfchlag abgelehnt, so kann ihn das Entschuldungsgericht, wenn es ihn nicht für unbillig hält, auf Antrag der Entschuldungsstelle bestätigen. Zu der im Gesetz vorgesehenen Eintragung der Aenderung mündelsicherer
Rechte ist nach der neuen Verordnung, soweit es sich um einen Erbhof handelt, die Genehmigung des Anerbengerichts nicht erforderlich.
Bemerkenswert ist ferner aus der Verordnung noch die Bestimmung, daß das Entschuldungsver- ahren, auch wenn die Persönlichkeit ober die Wirt- chaftsweise des Betriebsinhabers nicht dis Gewähr ür eine erfolgreiche Durchführung des Verfahrens rieten, eröffnet werden, muß, wenn der Betriebsinhaber sich gegenüber der Entschuldungsstelle schriftlich verpflichtet, den gesamten Be- trieb nach Durchführung des Schuldenregelungsverfahrens zu einem die verbleibenden Schulden nicht übersteigenden Preis der Siedlung zur Verfügung zu stellen. Die neue Verordnung, die 50 Artikel enthält, von denen hier nur auf die wichtigsten hingewiesen wurde, tritt mit Wirkung vom 1. Juli in Kraft.
In „Wohnwagen" der Reichsbahn znm Wochenend.
Behagliche Bahnfahrten in Oberbayern.
Das Reichsbahnzentralamt München hat eine Zugeinheit von vorläufig 12 Wagen zusammengestellt, die in ihrer Innenausstattung ganz neue Wege im Reichsbahnwesen weist. Reichs- oahnoberbaurat Saenger hat als Innenarchitekt die Ausstattung besorgt. Durch verschiedenfarbige Tönung der Innenwände und Anbringung von duftig wirkenden Indanthren-Vorhängen sind die Abtetle in kleine Wohnungen verwandelt worden, wie sie jedem Wochenendhaus zur Zierde gereichen würden. Jede Abteilung ist anders getönt und besitzt so eine eigene Note. Mit künstlerischem Geschmack sind zu diesem Anstrich die Vorhänge gewählt und tragen viel dem wohnlichen Charakter der Wagen bei. Die Wände sind mit Neudrucken alter bayerischer Kupferstiche geschmückt, die Schlösser, Burgen, Klöster und Städte Bayerns darstellen.
Die ganze Zugeinheit vermittelt einen überaus freundlichen Eindruck und läßt den Reisenden ver- gesien, daß er sich in einem Zug befindet. A u f den Ausflugs st recken eingesetzt, bietet
Sven tzems Kraslwagenkarawane von Tunganen überfallen. Das Schicksal des Forschers unbekannt.
per ping. 12.3u(L (DRV.) hier eingetroffene Nachrichten besagen, daß die Motorkarawane Sven hedins von mohammedanischen Auf - sländischen des Generals TNatfchungying nördlich von llrumtschi am 4. Juli überfallen worden sei. Die Expeditionsteilnehmer, neben Sven hedin fünf Mongolen und drei Chinesen, seien gefangen genommen worden, lieber das Schicksal der Gefangenen ist nichts bekannt. Eine amtliche Betätigung dieser Meldung von chinesischer Seite liegt nicht vor. Der Vertreter der Expedition Sven hedins in peiping, Norin, äußerte sich dahin, daß die Nachricht von der Gefangennahme mit größter Wahrscheinlichkeit richtig sei. Vor dem Antritt der Expedition hatte Sven hedin erklärt, daß er damit von feiner For- scherlätigkeit Abschied nehmen walle.
Nach einer weiteren Meldung soll das englische Generalkonsulat in kaschgar wegen der Gefangennahme der Expedttionsteilneh- mer bereits bei den chinesischen Zivilbehörden v o r- fteilig geworden sein und die Entsendung
einer militärischen Expedition verlangt haben. Nach einem am Mittwoch stattgefundenen Meinungsaustausch mit Nanking soll diesem Ersuchen stattgegeben werden. 3n chinesischen Kreisen glaubt man nicht, daß Sven hedin etwas zustoßen werde, da er im chinesischen Volke großes Ansehen besitze, besonders auch in Chine- sisch-Turkeftan.
Das Vordringen der Dsungaren.
S i m l a (Britisch-Jndien), 11. Juli (DNB.) Die kriegerischen Dfungaren — die mohammedanischen Bewohner Chinesisch-Turkestans — haben d i e Stadt Khotan eingenommen. Dies bedeutet, daß sie zum ersten Male seit ihrem Auf- stand gegen die chinesischen Behörden den gesamten südlichen Teil der Provinz Sinti a n g unter ihrer Gewalt haben. General M a Tschung-yang, der Befehlshaber in Kaschgar, beherrscht nunmehr das weite Gebiet, das die Städte Kaschgar, Maralbaschi, Parkang und Khotan umfaßt. Die Herrschaft des Generals erstreckt sich bis zu den Grenzen Kaschmirs, Afghanistans und Sowjetrußlands.
Soll Supen-Mmedy unter Sonderrecht gestellt werden?
Aberkennung der belgischen Staatsangehörigkeit als einseitige Maßnahme gegen die deutsche Minderheit.
Brüssel, 11. Juli (DNB.) Die belgische Kam- mer hat den Gesetzentwurf über die Aberkennung der belgischen Staatsangehörigkeit beraten. Die Aussprache verlief stürmisch. Fast sämtliche Redner bezogen sich auf die Verhältnisse in Eupen-Malmedy. Von der Opposition wurde der einseitige Charakter des Gesetzes beanstandet und auf die darin bestehende Willkürlichkeit hingewiesen, daß nur ein bestimmter Kreis von Personen, nämlich diejeni- aen, die nicht durch Abstammung die belgische Staatsangehörigkeit erworben haben, von dem Gesetz betroffen werden. Ein anderer Gegenstand der Kritik war die ganz allgemein gehaltene Fassung der Deliktsbestimmungen, wonach es zur Anwendung des Gesetzes genügt, wenn Personen „ihre Pflichten als belgische Staatsbürger schwer verletzen".
In der Aussprache wurde die Frage aufgeworfen, ob durch das Gesetz zweierlei Recht geschaffen werde. Es wurde u. a. auch die Frage gestellt, ob d i e Heimattreue Bevölkerung von Eupen-Malmedy rechtlich anders behandelt werden könne, als etwa diejenigen wallonischen Staatsbürger, die ihre Verbundenheit mit Frankreich in Wort und
Schrift offen zum Ausdruck bringen. Der Abgeordnete Sommerhausen meinte, daß der vorliegende Gesetzentwurf eine unzulässige einseitige Abänderung des Versailler Vertrages, der der Bevölkerung von Eupen- Malmedy die delaische Staatsangehörigkeit zuge- wiesen habe, bedeute. Die belgische Regierung habe den Versailler Vertrag angenommen, und sie müsse seine Bestimmungen beachten. Die Staatsangehörigkeit der Bevölkerung von Eupen-Malmedy könne nur wieder durch einen internationalen Vertrag geändert werden. Der vorliegende Gesetzentwurf sei eine Ungeheuerlichkeit.
Der Justizminister hielt sich in der Aussprache ziemlich zurück. Er verteidigte den Gesetzentwurf aber auch mit einem Hinweis auf Eupen- Malmedy und erklärte, daß es sich hier um eine Bevölkerung handele, „die nicht an das in Belgien bestehende Freiheitssystem gewöhnt" sei. Die Opposition beantragte die Zurückverweisung des Entwurfes an die zuständigen Kammerausschüsse. Heber diesen Antrag wurde jedoch noch nicht abgestimmt. Die Aussprache wird in einer der nächsten Sitzungen fortgesetzt werden.
Das umgebildete KabiuetiDollfuß
Christlich-Soziale und Heimwehr unter sich. - Wird Key bleiben?
Wien, 11. Juli. (DNB.) Amtlich wird u. a. mitgeteilt: Der Bundespräsident hat die Umbildung des Kabinetts genehmigt. Der Grund für die Regierungsumbildung ist vor allem in der Tatsache zu sehen, daß Bundeskanzler Dr. Dollfuß die für die Innen- und Außenpolitik der Bundesregierung besonders wichtigen Ressorts übernimmt. Dadurch sollen die letz- ten Reste staatsfeindlicher Bewegungen in Oesterreich endgültig beseitigt werden. D-l Rücktritt der Bundesmmister Ender und Schmitz ist auf die neue Bundesverfassung zurückzuführen, nach der die Funktionen eines Landeshauptmannes mit denen eines aktiven Bundesministers unvereinbar sind. In der Berufung des bisherigen österreichischen Gesandten in Berlin, T a u s ch i tz, zum Staatssekretär für auswärtige Angelegenheiten liegt keinerlei Aenderung in Der Außenpolitik Oesterreichs. Der Rücktritt des Bundesministers für Landesverteidigung, Schöneburg-Harten- ft e i n, der einer der hervorragendsten Perfönlich- keitten der österreichischen Armee ist, soll aus Familienrücksichten erfolgt sein. Wie verlautet, legt Bundeskanzler Dr. Dollfuß besonderen Wert darauf, die Erfahrungen Schöneburg-Hartensteins dem öffentlichen Leben Oesterreichs zu erhalten.
Das neue Kabinett trägt mit dem Ausscheiden der beiden Landbundmitglieder einen ausschließ- l i ch Christlichsozialen-Heimwehr-Cha- ratter, Der neue Justizminister Berger-Walde n e g g steht den Heimwehren nahe. Die Ernennung des bisherigen Sicherheitsministers Fey zum Minister ohne Geschäftsbereich und Generalstaats- kommiffar für außerordentliche Sicherheitsmaßnahmen wird in politischen Kreisen zunächst als eine Verstärkung seiner Stellung innerhalb des Kabinetts beurteilt, jedoch herrscht die Auffassung vor, daß auf längere Sicht die Uebernahme des Sicherheitsmini st e- r i u m s durch den Bundeskanzler nicht ohne entscheidende Rückwirkung auf die endgültige Stellung des früheren Sicherheitsministers Fey bleiben werde. Man weist darauf hin, daß Fey jetzt mit einem beschränkten Aufgaben- kreis beauftragt worden ist und nach Losung dieser Ausgaben ein weiteres Verbleiben Feys im Kabinett nicht mehr zu erwarten fei. In Regierungskreisen wird vielmehr damit gerechnet, day mit der endgültigen Niederschlagung der Terrorakte und der Rückkehr normaler Zustände Fey voraussichtlich auf den römischen G e - sandtenposten entsandt werde.
Bundeskanzler Dr. Dollfuß hat die Absicht, im Anschluß an seinen für Ende Juli vorgesehenen Be
such bei Mussolini der französischen Regierung einen Besuch abzusta11en. Die end- aültige Entscheidung über diesen Plan ist von dem Ausgang der Besprechungen in Riccione abhängig. Die Reise des Vizekanzlers Starhemberg nach Rom wird von den amtlichen Stellen in Abrede gestellt.
DerBerliner Gefandienposten
SB ien, 11.Juli. (DNB.) In unterrichteten Greifen verstärkt sich der Eindruck, daß die österreichische Regierung vorläufig nicht die Absicht hat, nach der Berufung des bisherigen Berliner Ge
Staatsfekretär für Aeußeres Taujchitz, bisher Gesandter in Berlin.
sandten Dr. T a u s ch i tz zum Staatssekretär des Aeußeren ben Berliner Posten innächster Zeit neu zu besetzen. Es soll vielmehr im Hinblick auf die gegenwärtigen Beziehungen zwischen Deutschland uno Oesterreich der Plan bestehen, den Berliner Posten für einige Zeit unbesetzt zu lassen, um offenbar damit nach außen hin die Spannung zwischen Deutschland und Oesterreich zum Ausdruck zu bringen. Die christlich-soziale „Reichspost" schreibt indessen, daß die Ernennung nach keiner Seite hin einen demonstrativen Charakter trage. Der Gesandtenposten in Berlin werde zu gegebener Zeit wieder besetzt werden. Bis dahin sei die Anwesenhett eines Geschäftsträgers vollkommen ausreichend.
dieser Zug schon einen Vorgeschmack von Freuden eines Wochenendes, da er ganz auf den ländlichen Charakter abgestimmt ist. Der neue Zug wird in der nächsten Woche dem Der - kehr übergeben. Ob weitere solche Züge aus« gestattet werden, hängt von der Aufnahme beim Publikum ab.
Das letzte Wort des Angeklagten Gereke.
Berlin, 11. Juli. (DNB.) Am Mittwoch spra- chen im Gerete-Prozeß, der feit dem 24. März vor der 8. Großen Strafkammer des Berliner Landgerichts verhandelt wird, zunächst die beiden Verteidiger des Angeklagten, Dr. Langbehn


