Vor dem Franks
Oas Programm.
Die Frankfurter Reitturniere haben en Ruf. Diesmal ist ein Turnier im Werden, bisherige in den Schatten stellen wird, d mehr im Hippodrom, sondern in der weit Festhalle, dem mächtigen Kuppelbau der 21 gen, Messen und Feste wird das Tur nie den. Ein Massenaufgebot von Pferden un
r
SS.-Reiter in ihrem großen Schau! ist zum Wettbewerb aemeldet. lieber 5< sollen erscheinen. Der Züchter, der Reiter, am Pferd seine Freude hat, wird Stunde bauung erleben, die unvergessen bleiben r Sportlich ist das Turnier in Frankfurt großer Höhe. Die allerbesten Dressurreit Staeck, O. Lörke, R. Wätjen, Sattelm und von den Offizieren Rittm. Gerhard, S bendorf, Lt. Riemack, Rittm. v. Görne, d nen Frau Franke, Frau v. Opel, Frai Frau Glahn usw. erscheinen mit Psi Draufgänger (Olympiasieger 1928), Fels sieger in Berlin und Dortmund), Germar bitz, 2llp, Elch, Kronos, Absinth. Kavalil dorff, Maharbal, Packard, Tantris, Bach tus, Lausbub, Moselländer um nur e*’ beste zu nennen. Natürlich fehlt der Sieger von 1933 und 1934 Frau Franke nicht.
Bon den Springpferden ist Egli beste deutsche Pferd des Jahres, das mehrmals den Franzosen das 9tachsehen
Günstige Lage am kaufmän Arbeitsmarkt.
Nach den Beobachtungen der Kaufma Stellenvermittlung der Deutschen Ange konnte sich die relativ günstige Stellenr auch im Februar voll behaupten. Ein j bedingter Rückgang ist also nicht erfolgt, von der Beschäftigungslage für Arbei diesem Winter hierzu allerdings aud) gegeben. Dafür ließ sich aber jetzt eine Zi in der Einrichtung neuer Posten er herrschte in gewissem Umfange das Be erst die Betriebskapazität, ausgehend Frühjahrsaufträgen und Arbeitereinstel zuwarten. 2lnalog den Arbeitereinftellu dann notwendige Angestellten-Personall durchgeführt werden. Trotz solcher Zu die im wesentlichen Neuplanungen r Stellen betrifft, übersteigt die Meldung sten auch im Februar wieder ganz e Zahl der Anmeldungen von Bewerber k ü n d i g t e r Stellung. Sie bleibt, entß verschwindend kleinen Zahl von Stille« Betriebseinschränkungen, sowie Konkurs rig, daß die durch sie begründete Bei Bung als absolut normal angesprochen r m großen und ganzen erledigten sich d lenvermittlung aufgetragenen Befetzun flott. Früher oft beobachtete mehrfache lang von Entscheidungen gehört wieder tenheiten. Gesteigerte Vorsicht in den Entscheidungen kam allerdings miede mehr, und zwar im Abschluß von Aus' t r ä a e n mit Klauseln,' in denen die U des Aushilfsverhältnisses in einen Fes, vertrag in Aussicht gestellt wird, gun Ausgesprochene Zurückhaltung übten mied die auf Exportgüterherstellung und °H wiesenen Firmen. Alle Stellengesuche kc die Kaufmannsgehilfen - Stellenvermü Deutschen Angestelltenschaft restlos befrie'1
*
* Berstärkte Jnlandaufträg mens-Konzern. In der gestrige, Siemens & Halske AG. führte Dr. C.
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Sranffuri a. JD1
Schluß- kurs
Schluß,. Abend- börfe
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Datum
6-d
7. '
•% Deutsche Reichsanleihe v. 1927 6% ehern.7% Di. Retchsanl. v. 1929 6V, % Bvung-Anlethe von 1930 ..
Deutsche 'Anl.-Ablöl.-Schuld mit
ÄuSlos.-Rechten
DeSgl. ohne Au«los.-Rechte......
6% ef)em.8% Hess. BolkSstaat 1929 (rückzahlb. 102%) ..........
6% Hess. Landesbank Darmstadt Gold M. 12 ..........
6%% Hess. Landes-Hypotheken- bank Darmstadt Liqui .
Oberhessen Provinz-Anleihe mit Auslos.-Rechten
Deutsche Komm. Eammelabl. An- leihe Serie 1 mit Auttlos.-Rechten
6% ehem. 8% Franks. Hyv.-Bank Goldpse. 15 unkündbar bis 1936
•% ebem. 7% Franks. Hyp.-Bank Goldpse. 16 unkündbar bis 1936
6V*% ehem. 4%% Franks Hyp.- Bank-Ltqu.-Dfandbrtese
6Vi% ehem. 4y,% Rheinische Hyp.-Bank-Liqu.-Goldpse.....
6% ehem. 8% Pr. LandeSpfand- briefanstalt, Pfandbriefe R. 19
6% ebem. 7% Pr. Landespfand- briesanftalt, Pfandbriefe R. 10 tzteuerautlch AerrechnunaSkurS
87,13
100
93,75
96,5
19,705
93,75
92,5
91,5
92,5
94,75
92,5
92,5
91,65
92,25
94
94
97,13
97,25
100
93,9
96,75
20,4
93,9
92,5
91
93
95,5
92,75
92,5
91,5
92,25
94
94
97,13
4% Oeslerrelchtfche Goldreme.... 4,20% Oesterreichische SUberrente 4% Ungarische Goldrente .......
4% Ungarische StaatSrente v. 1910 4¥,% deSgl. von 1918..........
6% abgest. Goldmexikaner von 99 4% Türkische Zollanleihe von 1911 4% Türkische Bagdadbahn-Anlethe
Serie I.....................
18,5
1,35
6,75
16,5
6,65
8,75
6,65
6,75
18,3
1,35
6,85
6,5
6,6
6,65
6,7
c) Für Gewichtsgerätschaften zur Prüfung von Waagen sind zu erheben für Btoagewicyte, yioUgeiviajte, Scyieuenouiwel und <z)ewicylsgruppen, sowie für als wormallait oienenoe Last
träger von
öuu Kilogramm und weniger 3,— NM.
von meyr als öuu bis luuu Kilogramm 5,— „
von meyr als 1UUU viS 2500 Kilogramm 7,50 „
von meyr als 2500 Kilogramm für ieoe angefangene
Stufe von 2500 Kilogramm 5,— „
für die Ermittlung des Leergewichts eines Eich-
fayrzeuges bei einem Leergewicht von 25000 Kilo
gramm und weniger 15,— „
für em größeres Leergewicht für jede angefangene
Stufe von 5000 Kilogramm 5,— „
VII. Aräometer.
VIII. Gasmesser.
Gebr.-Norm. Kontr.-Norm.
RM. NM.
a) Kontrollgasmesser mit einer Durch-
flutzstärre
von 1,5 Kubikmeter und weniger 17,50 von mehr als 1,5 bis 4 Kubitmeter 25,—
von meyr als 4 bis 6 kubitmeter 30,—
von mehr als 0 bis 8 kubitmeter 35,—
von meyr als 8 bis 10 kubitmeter 42,—
von meyr als 10 bis 15 kubitmeter 50,—
von meyr als 15 bis 30 Kubikmeter 60,—
von mehr als 30 Kubikmeter 80,—
Die Sätze gelten für Prüfung bei drei Durchflußstürken. Für jede weitere Durchflußstärte wird ein Zuschlag von 20 v. H. der Gebühren erhoben.
b) Kubizierapparate mit einem Inhalt
von 125 Liter und weniger 20,— — ,—
von mehr als 125 bis 250 Liter 30,— —,—
von meyr als 250 bis 500 Liter 40,— —,—
von mehr als 500 bis 750 Liter 50,— —,—
von mehr als 750 bis 1000 Liter 60,— — ,—
von mehr als 1000 Liter für jede
volle oder angefangene Stufe von
250 Liter mehr 10,— —,—
c) Gasometerwippe mit einem Inhalt
von 50 Liter 20,—
von 100 Liter 30,—
4. Für die wiederholte Prüfung und Beglaubigung von Normalen wird die nach Nr. 3 zu erhebende Gebühr zur Hälfte erhoben, sofern die Normale unter Verschluß des zuständigen Eichamts stehen und nur dem Eichbeamten zur Ausführung der Eichung in den Räumen der Fabrik zugänglich sind.
5. Für die Prüfung von Meßgeräten, auf die die Bestimmungen unter Nr. 1 bis 3 nicht anwendbar sind, z. B. die Prüfung von Meßgeräten, deren Größe außerhalb der zugelassenen Größen liegt, oder die auch der Art nach eichfähigen Meßgeräten nicht entsprechen, wie 9tonien, Schraublehren, Feineinteilungen, Tanks, Bottiche usw. sind Gebühren für die verwendete Zeit, und zwar mit 5 Mark für die Stunde und für jeden beanspruchten Beamten zu berechnen,' für jede angefangene halbe Stunde ist indessen nur der halbe Stundensatz zu erheben. Jedoch können für besondere Fälle auf Antrag von Eichungsaufsichtsbehörden nach Maßgabe der Bestimmungen im 81, Ziffer 9, der Eichgebührenordnung an Stelle der Stundengebühr einstweilige Gebührensätze festgesetzt werden.
6. Für Konstruktionsprüfungen an Meßgeräten ist das Dreifache der in Betracht kommenden Eichgebühren zu erheben.
Zweiter Abschnitt.
Sonstige Bestimmungen.
1. Die geprüften Meßgeräte erhalten zur Kennzeichnung einen Prüfungsvermerk. Dieser soll die laufende Nummer und die beiden letzten Ziffern der Jahreszahl (Jahresbezeichnung) enthalten. Von dem Prüfungsvermerk kann abgesehen werden, wenn ein Prüfungsschein oder ein Fehlerverzeichnis nicht ausgestellt wird.
13 2. Dem Prüfungsvermerk kann nach Maßgabe der
QR Bestimmungen in Abs.2 und 3 das nebenstehend abge- ☆ bildete Beglaubigungszeichen zugefügt werden. Das Beglaubigungszeichen besteht aus den Buchstaben DR und den im Eichzeichen der Behörde enthaltenen zusätzlichen Merkmalen'). Bei Aräometern, Meßwerkzeugen für wissenschaftliche und technische Untersuchungen und bei medizinischen Spritzen tritt zu den Beglaubigungszeichen der Adler hinzu. Im übrigen findet 84 der Bekanntmachung über die bei der Eichung anzuwendenden Stempel- und Jahreszeichen vom 14. November 1911 sinngemäß Anwendung.
’) Das Beglaubigungszeichen kann in folgenden Größen verwendet werden:
1 2 3 4 5
Höhe 1 h rcminfp 10 mm 8 mm 5 mm 3,5 mm 2,5 mm
Breite / "er ^uip,e 6/5mm 5^ mm 3,3 mm 2,3 mm 1,6 mm
Sind für Meßgeräte gleicher Art Eichfehlergrenzen festgesetzt, so darf das Begtauvigungszeichen nur ausgevracyl werden, wenn oas Meßwerrgerat minoeiiens die Eichseylergrenzen inneyält. Eichfäyige Meßgeräte können die für die Eichung vorgeschriebenen Stempel- und Zahreszeichen erhalten.
Sind Eichfehlergrenzen nicht festgesetzt, so kann die Physikalisch- Techniiche Reicysannall, Abteilung 1 für Maß und Gewicht, Bedingungen für Oie Ausbringung öeS Beglaublgungszeichens erlassen. solange solche Bedingungen md)i besteyen, bleibt eS der Entscheidung der EichurigSausiicytsbehörden überlassen, ob im einzelnen Falle das Beglaubigungszeichen ausgebracht werden soll oder nicht.
Wird ein bereits beglaubigtes Meßgerät zur Wiederholung der Prüsung vorgelegt, so erhält eS die neue Jayresbezeichuung. Genügt es den Bedingungen für die Beglauvigüng (Abs. 2 und 3) nicht mehr, so wird außerdem das Beglaubigungszeichen entwertet. ♦
3. Ueber das Ergebnis der Prüfung kann ein Prüfungs- schein ausgestellt werden. Sind bei der Prüfung Fehlergrenzen zugrunde gelegt, so werden diese im Prüfungöschein angegeben.
Sind für Meßgeräte gleicher Art Eichfehlergrenzen festgesetzt, so darf ein PrüsungSschein nur ausgestellt werden, wenn die Eich- sehlergrenzen innegehalten werden.
Die Prüfungsscheine erhalten die Nummer deS Meßgeräts und gegebenenfalls den Vermerk, daß das Meßgerät im eichpflichtigen Verkehr nicht angewendet werden darf.
4. Auf Antrag kann ein Fehlerverzeichnis ausgestellt werden. Hierfür wird nach Maßgabe des Mehraufwandes an Prüfungsarbeit ein Zuschlag in Höhe von mindestens 20 v. H. und höchstens 100 v. H. der im ersten Abschnitt festgesetzten Gebühren, bzw. der Eichgebühren erhoben^ D.aS Fehlerverzeichnis kann i( den Prüfungsschein (Nr. 3) aufgenommen werden. Wird ein Prüfungsschein nicht ausgestellt, so werden die Fehler in dem Abfertigungsschreiben mitgeteilt.
5. Für besondere Nebenarbeiten, wie Reinigen, Auseinandernehmen oder Zusammensetzen des Geräts, Berichtigung, Herstellung vorläufiger Skalen und ähnlicher technischer Arbeiten sowie für Nebenarbeiten bei Prüsung von Eichfahrzeugen an der Amtsstelle wird nach Maßgabe des Arbeits- oder Materialaufwandes ein Zuschlag in Höhe von mindestens 20 v. H. und höchstens 50 v. H. der im ersten Abschnitt festgesetzten Gebühren erhoben.
Für das Aufbringen einer Bezeichnung wird zu der gemäß Nr. 1 des ersten Abschnitts zu erhebenden Prüfungsgebühr eine Gebühr von 0,10 RM. erhoben,' werden auf ein Meßgerät mehrere Bezeichnungen aufgebracht, so ist für jede einzelne Bezeichnung 0,10 RM. zu berechnen.
6. Mußte die Prüfung eines an der Amtsstelle vorgelegten Geräts schon nach einer äußerlichen Besichtigung abgelehnt werden, so werden Gebühren nicht erhoben.
7. Bei allen außerhalb der Amtsstelle stattfindenden Prüfungen werden neben den Gebühren die bestimmungsmäßigen Tagegelder und Reisekosten, mindestens jedoch 5— RM. für jeden angefangenen Tag und für jeden beanspruchten Beamten, sowie die aus der Hin- und Rückbeförderung der Normale und Prw fungshilfsmittel entstehenden Kosten erhoben. $
Mußte eine Prüfung außerhalb der Amtsstelle schon nach äußerlicher Besichtigung abgebrochen werden, so wird außer den gemäß Abs. 1 entstehenden Kosten eine Gebühr von 5.— RM. erhoben.
Darmstadt, den 19.Februar 1934.
Ministerialabteilung 3 (Arbeit und Wirtschaft) des Hessischen Staatsministeriums.
Dr. Kratz.
Bekanntmachung
die Einfuhr von Bieh aus stark verseuchten Gebietsteilen betr.
Vom 23. Februar 1934.
Die preußischen Regierungsbezirke Lüneburg, Münster, Minden und Aachen gelten bis auf weiteres als stark verseucht im Sinne der Anordnung vom 13. Januar 1928 (Reg.-Bl. S. 3) und der ergänzenden Bekanntmachung vom 14. Juli 1932 (Reg.-Bl. S. 91).
Alles aus diesen Gebietsteilen nach Hessen eingeführte Zucht- unü Nutzvieh (Rinder, Schafe, Schweine und Ziegen) unterliegt demnach der fünftägigen Absonderung nach Maßgabe der in den genannten Anordnungen gegebenen Vorschriften.
Die Bekanntmachung vom 28. Dezember 1933 ist hiermit aufgehoben.
Darmstadt, den 23. Februar 1934.
Hessisches Staatsministerium.
Ministerialabteilung Ib (Innere Verwaltung).
I.V.: Küthe.
'Sdic jeijen, jagte jtc jueymuiig luiytmu, »»»». v»».». u—
wünschen.
Weil ich es schon gewünscht habe! dachte der Doktor und freute sich heimlich über die Zweideutigkeit.
Er hatte längst seinen Plan mit ihr,' aber der war noch ein Säugling, in Windeln gewickelt, und er tastete nicht mit Worten an feine Wiege: Wenn er Milch haben will, wird er schon schreien! beschwichtigte er seine Ungeduld und ließ das Gespräch gleiten, wie es sich gab, indem er nach ihrem Vater, nach ihrer vor dem Professor gestorbenen Mutter und andern Dingen fragte, von denen zu sprechen seiner Partnerin offenbar eine willkommene Wehmut war.
Einmal saßen sie längere Zeit auf einer Bank und gestanden einander, daß sie gern ein wenig ausruhten,' auch holte er seine Uhr heraus, die schon auf sechs zeigte und das Fräulein unruhig um seinen Abendzug machte, den er um ihretwillen versäumen könnte. Und eS war wohl die Hast dieser Unruhe, daß sie nachher an den Näfenhäusern den Abstieg nach links versäumten und geradeaus auf die Albishochwacht zugingen. Als sie es im Gespräch merkten, das immer kurzartmiger aber freier geworden war, waren sie schon zu weit, wieder umzukehren, und marschierten zuletzt tapfer drauflos, bis sich der Weg endlich nach Albis senkte, wo sie nicht mehr im Zweifel waren, daß sie nun eine gründliche Rast machen müßten, und im Hirschen einkehrten.
Ich freue mich auf einen Käs oder mehr! sagte der Doktor Schmitz und blickte, den Schweiß von der Stirn wischend, befriedigt nach dem steinigen Fußweg zurück.
4.
Das erste, was sich im Hirschen entschied, war der Abendzug. Sie hätten, als der Doktor im Hausflur den aushängenden Fahrplan ansah, stehenden Fußes umkehren und nach Langnau hinablaufen müssen,' und dann war es nicht einmal gewiß, ob sie dort den Zug der Sihltalbahn noch erreichten.
Wenn Sie nach Köln müßten statt meiner, scherzte er — das Taschentuch noch in der Hand und den Hut im Nacken —, wenn Sie nach Köln müßten, würde ich sagen: Springen Sie los! Für meine alten Knochen ist es zuviel,' ich muß jetzt eine halbe Stunde lang meine Beine ausstrecken, muß mindestens einen Käs essen und einen Veltliner trinken! Oder, wandte sich der Doktor erschrocken zu seiner Begleiterin, wird es für Sie zu spät?
Dann müßte ich ja nun wohl allein springen! sagte das Fräulein mit einem fast mütterlichen Blick auf seine Verstrickung: Aber ich brauche ja nur auf den Zürichberg. Dahin komme ich schon!
Sie standen darüber im Flur, und der Wirt mußte ihre U.berlegnng gehört haben: Wenn die Herrschaften nach Zürich
Außer ihnen beiden war nur noch ein Gruppe junger Leute im Saal, die einen längeren Tisch mit ihrer lärmvollen Fröhlichkeit umringten und die beiden Saaltöchter reichlich in Anspruch nahmen, weil sie, in der Abrechnung begriffen, noch ihre letzten Scherze loswerden mußten. Als sie sich endlich hinausgekalbert hatten, war der Doktor auch mit seinem „Geschnetzelten" fertig, während das Fräulein seinem Appetit mit Vergnügen zusah.
Hat's geschmeckt, Kamerad? fragte sie, und er dankte nach einem letzten behaglichen Schluck seines roten Veltliners, den er ihr wiederum artig zutrank, mit einer höflichen Verneigung.
Ich habe mich um drei Minuten verspätet! stellte er mit einem Blick auf die Uhr fest, legte die Serviette zur Seite und fragte: ob sie zu rauchen wünsche? und als sie verneinte: ob er sich selber eine Zigarre anstecken dürfe? Er tat dies mit Sorgfalt, stellte noch einmal fest, daß sie nun noch sechsundzwanzig Minuten Zeit hätten, und trat in die Präliminarien zu dem angekündigten neuen Vertrag ein, über den sich das Fräulein unterdessen ihre Gedanken gemacht haben mochte.
Gesetzt den Fall, begann er mit Behutsamkeit, gesetzt den Fall, Fräulein Emilie Petersen hätte nun wirklich Schwierigkeiten mit ihren Papieren und müßte also ihre Stellung in der Schweiz aufgeben, dann würde sie doch wohl nach Deutschland zurückkehren?
Sie hoffe es nicht, doch würde ihr dann nichts anderes übrigbleiben! sagte sie, mit ruhigen Augen seine Fortsetzung erwartend.
Es war vielleicht eine ungeschickte Einleitung! stellte er mißbilligend fest und fing an, mit der Serviette die Krumen auf dem Tischtuch zu verfolgen. Wie hatten wir uns geeinigt: Fräulein Emilie Petersen will kein Gegenstand einer Hilfsbereitschaft sein: wo man sie braucht, wo sie nötig ist, sagt sie zu?
Sofern sie nicht sonst Bedenken hat! schränkte sie ihre Bereitwilligkeit etn; und der Doktor nahm das Wort auf:
Würden solche Bedenken vorliegen, wenn ein Mann namens Schmitz seine Kameradin bäte, bei ihm als Hausdame einzutreten?
Ja! sagte sie sofort und war sichtbar selber erschrocken: das heißt, ich will den Mann namens Schmitz keinesfalls kränken, bog sie die Weigerung um, aber es würde doch wieder nur eine verschleierte Hilfsbereitschaft sein, zu der er sich gegen die Tochter eines Studienfreundes verpflichtet fühle!
Der Mann namens Schmitz habe befürchtet, daß ihm sein Vorschlag so ausgelegt würde! sagte der Doktor in seiner beharrlichen Art: Ob er vor seiner Kameradin -den Fall einmal ausbreiten dürfe, wie er tatsächlich läge?
(Fortsetzung folgt.)
Verantwortlich: Dr. Hans Thyriot. — Druck und Verlag: Brühl'sche Universitäts-Buch- und Steindruckerei, R. Lange. Gießen.


