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Mu Lurie, dieMientdeckerin des Radiums, t.

Valencia. 4. Juli (DJIB. Funkspruch). Frau Marie Curie, die zusammen mit ihrem Gatten Pierre Curie im Jahre 1898 die radiumaktiven Clemente Radium und Polonium entdeckt hatte, ist lm Alter von fast 67 Jahren gestorben.

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Marie Curie, geb. Sklodowska, wurde 1867 in Warschau als Tochter eines Lyzealprofessors ge­boren. Nach Absolvierung des Lyzeums in ihrer Vaterstadt kam sie nach Paris, wo sie, da sie völlig mittellos war, eine Stellung als Labora­toriumsdienerin im chemischen Institut der Sorbonne annahm. Aus einer anfänglich unter­geordneten Stellung stieg sie bald zur Laborantin und Assistentin des Institutsdirektors, des Chemikers Pierre Curie empor, der sie später heiratete. In gemeinschaftlicher Forschungsarbeit gelang dem Paar zu Anfang des Jahrhunderts die Entdek- k u n g des R a d i u m s , das als therapeutisches Mittel rasch eine ungeheure Bedeutung erlangte. Für ihre epochemachenden wissenschaftlichen For­schungen wurde dem Ehepaar Curie 1903 der Nobelpreis für Chemie zugesprochen.

Nach dem Tode ihres Gatten, der 1906 bei einem Automobilunglück ums Leben kam, wurde sie dessen Nachfolger als Professor an der Facultö des Sciences der Sor­bonne und Vorsteherin des dortigen Radiuministi- tutes, das den Mittelpunkt der Radiotherapie in Frankreich bildet. 1910 wurde Frau C. von der

englischen Royal Society die Albert-Medaille ver­liehen, und 1911 wurde sie zum zweiten Male mit dem Nobelpreis für Chemie bedacht, als sie ihre Forschungen in dem grund­legenden, in alle Weltsprachen übersetzten Werk Die Radioaktivität" zusammenfaßte. Die wieder­holt beantragte Zulassung zum Institut de France wurde ihr versagt, da ein prinzipi­elles Bedenken gegen die Berufung von Frauen aufgeworfen wurde. Jedoch wurde sie später zum Mitglied der ärztlichen Akademie ernannt; 1920 stellte der Gemeinderat von Paris auf Antrag von Frau Curie 2,5 Millionen Franken zur Verfügung, für den Ausbau des Radiuminstituts, insbesondere zum Ankauf von zwei Gramm Radium (zum Preise von 800 000 Franken für das Gramm), das bekanntlich bei der Behandlung der Krebskrank­heit diese fordert alljährlich in Paris fast 3500 Opfer große Dienste leistet. Der Ausbau des Instituts sollte vor allem die Behandlung einer größeren Krankenzahl ermöglichen und war in den nächsten Jahren Frau C.' Hauptaufgabe. 1928 er­nannte sie die Universität Glasgow zum Ehren­doktor. Sie ging dann im Oktober desselben Jahres in ihre Heimat, um an der Errichtung eines Radiuminstituts in Warschau mitzuarbeiten. Frau C. besitzt zwei Töchter. Die älteste, Irene, hat bereits mit 20 Jahren den Doktortitel der Chemie erworben und zwar durch eine Abhandlung über dieAlphastrahlen des Poloniums", das von ihrer Mutter entdeckt wurde.

Die Abstimmung im Gaargebiei.

Von zuständiger amtlicher Stelle wird mit­geteilt: Der Völkerbundsrat hat die Volksabstim­mung im Saargebiel auf Sonntag, 13. Ja­nuar 1 9 3 5 festgesetzt. Abstimmungsberech- Ngt ist ohne Unterschied des Geschlechts und der Staatsangehörigkeit jede Person, die a m 1 3. I a- nuar zwanzig Jahre alt ist und am Tage der Unterzeichnung des Versailler Vertrages, das ist der 2 8. Juni 1919, i m Saargebiet ge­wohnt hat. Rach dem vom Völkerbundsrat fest­gesetzten Abstimmungsreglement ist grundsätzlich jede Person abstimmungsberechtigt, die an diesem Tage im Saargebiet ihren gewöhnlichen Wohnort hatte und sich dort mit der Absicht des Verbleibens nie­dergelassen hatte.

Eine bestimmte Anwesenheitszeit wird somit nicht verlangt; auch wer sich erst am Stichtag, dem 28. Juni 1919, im Saargebiet niedergelassen hat, ist abstimmungsberechtigt.

Andererseits ist die vorübergehende Ab­wesenheit vom ständigen Wohnort im Saarge­biet ohne Einfluß auf die Stimmberechtigung, vorausgesetzt, daß der Wille bestand, den tatsäch­lichen Aufenthalt im Saargebiet belzube- h-alten. Cs sind sonach beispielsweise auch ab­stimmungsberechtigt:

a) Personen, die aus einer Gemeinde des Saar­gebietes zur Erfüllung des Militär- di en ft es ein gezogen, am 28. Juni 1919 aber noch nicht an ihren ständigen Wohnort im Saargebiet zurückgekehrt waren, weil sie noch bei ihrem Truppenteil standen, oder sichinGefangenschaft befanden oder infolge Verwundung oder Krank­heit noch nicht in das Saargebiet zurückkeh- ren konnten;

b) aktive deutsche Wilitärpersonen, die vor der Besetzung des Saargebietes bei einem im Saargebiet garnisonierenden Trup­penteil standen und bei der Besetzung das Saar­gebiet verlassen mußten, ihren Wohnsitz daselbst aber bis 28. Juni 1919 noch nicht aufgegeben hatten. In Betracht kommen Offiziere, Wilitär- beamte, Unteroffiziere und Kapitulanten, nicht aber die lediglich zur Erfüllung ihrer Mttilär- dienstpflicht Eingezogenen;

c) Personen, die sich über den 28. Juni 1919 z u Besuchs-. Studien- oder Ausbil­dungszwecken außerhalb ihres im Saarge­biet gelegenen ständigen Wohnortes aufgehalten haben, selbst wenn sie am 28. Juni 1919 im Saargebiet polizeilich nicht gemeldet waren;

d) Personen, die über den 28. Juni 1919 vor­übergehend außerhalb ihres ständigen Wohnortes im Abstimmungsgebiet eine Diensk- oder Arbeitstätigkeit ausgeübt haben.

e) Personen, die am 28. Juni 1919 von ihrem ständigen Wohnsitz im Saargebiet verreist waren und sich polizeilich abgemel­det hatten, um z. V. während der Reise am Aufenthaltsort Brotkarten zu erhalten;

f) Personen, die am 28. Juni 1919 zwangs- weise, z. B. durch Ausweisungsbefehl der damaliaen Besatzungsmächte, von ihrem

ständigen Wohnort im Saargebiet ferngehalten worden sind oder die aus dem Saargebiet ge­flüchtet und bis 28. Juni 1919 nicht zurückge­kehrt waren.

Der Aufenthalt von Minderjährigen und Entmündigten am 28. Juni 1919 be­stimmt sich nach dem Aufenthalt der Personen, die die väterliche Gewalt oder die Vormund­schaft über sie ausübten. Der Aufenthalt der Eltern oder des Vormundes hat aber dann keine entscheidende Bedeutung, wenn ein Minderjähriger, der zu dieser Zeit getrennt von seinen Eltern oder seinem Vormund wohnte, selb st für seinen Unterhalt sorgte. Eine am 28. Juni 1919 im Saargebiet beschäftigte M i n d e r j ä h r i g e, die dort ihren Unterhalt als Hausgehilfin selbst verdiente, ist also abstimmungsberech­tigt, auch wenn ihre Eltern damals nicht im Saargebiet wohnten. Die verheiratete Frau teilt den Aufenthalt ihres Ehegatten, sofern die Ehe vor dem 28. Juni 1919 geschlossen war.

An alle im Reich außerhalb des Saargebiels wohnhaften Personen, die auf Grund der vorstehen­den Richtlinien die Verleihung der Abstimmungs- berechtigung beanspruchen können und sich bis­her noch nicht gemeldet haben, ergeht die Aufforderung, sich umgehend bei der Saarmelde­stelle ihres jetzigen Wohnortes (beim Einwohner­meldeamt, in den Städten beim zuständigen Poli- zeirevier) zu melden. Soweit möglich, sind Rachweise über den Wohnsitz am 28. Juni 1919 (An- und Abmeldebefcheinigungen, Beschäftigungszeugnisse, Militärpapiere ufw.) mitzubringen.

Oer Eid

der Abstimmungskommission.

Die für das Saargebiet eingesetzte A b st i m> mungskommission hat ihre Arbeiten ausge­nommen, hat aber gleichzeitig in einem Auf- r u f haarscharf herausgearbeitet, welche Auf­gaben ihr zuteil geworden sind, daß sich alle in­teressierten Mächte verpflichtet haben, sich aus dem Abstimmungskampf h e r a u s z u h a l t e n und daß die Abstimmung von jedem Druck freizuhalten ist. Auch die Volksabstimmungskommiffion wird ihrer­seits nichts unterlassen, was erforderlich erscheint, die freie, geheime und unbeeinflußte Stimmabgabe sicherzustellen." Sie hat mit die­sem Satz der Bevölkerung gegenüber den feierlichen Eid abgelegt, sie gegen jeden, der es wagen sollte, auf die Abstimmungsberechtigten einen Zwang aus- zuüben, in Schutz zu nehmen. Sind die Mitgieder der Kommission schon Garanten einer einwandfreien Abstimmung, so bildet ihr Wort nur noch eine besondere Unterstreichung ihres Willens, sich gegen alles zur Wehr zu setzen, was mit der Abstimmungs- Vorbereitung unvereinbar ist. Der Ausruf der Kom­mission wird von der Bevölkerung mit lebhaftem Beifall ausgenommen werden, da sie nun weiß, daß die drei Neutralen, die Herren Rodhe, Jong und Henry auch gegen jene Elemente Front machen werden, die bereits drauf und dran sind, durch ihr provokatorisches Verhalten Unruhe in das Saar­gebiet hineinzutragen oder einen unzulässigen Druck auf die Abstimmungsberechtigten auszuüben.

Der Mord an dem Amtswalter Glsholz vor dem Sondergerichl in Meferitz.

Meseritz, 3. Juli. (DNB.) Bor dem Elbinger Sondergericht begann im Schwurgerichtssaal in Meseritz der Prozeß gegen den Mörder Meiß­ner aus Gollmütz (Kreis Schwerin an der Warthe), der am 18. Juni den Amtswalter der NSDAP, und Gutsinspektor Kurt E l s h o l z aus Gollmütz aus politischen Beweggründen mit einem Fleischer­messer ermordet hat. Zwischen Meißner und Els- holz hat es niemals eine persönliche Auseinander­setzung gegeben, zumal beide sich kaum kannten. Im Verlaufe der Untersuchung des Mordes wur­den zehn weitere Personen f e st genom­men , von denen mehrere Mitglied derDeutsche Jugendkraft" sind. Sie stehen im Verdacht, den Mörder zu seiner Tat beeinflußt zu haben. Das Verfahren gegen diese Personen ist abgetrennt worden. Auf Grund der Untersuchung in dem Mordfall ist dieDeutsche Sugenbfrafr für das Gebiet der Grenzmark Posen-Westpreuhen verboten worden. Die Anklagebehörde beim Sondergericht hat gegen den Mörder Anklage wegen Verbrechens gegen den § 1 des Gesetzes zur Gewährleistung des Rechtsfriedens vom 13. Oktober 1933 und wegen

Verbrechens gegen den § 211 des Strafgesetzbuches erhoben. t , r

Nach dem Zeugenaufruf und der Verlesung des Eröffnungsbeschlusses begann der Vorsitzende mit der Vernehmung des Angeklagten. Der Angeklagte ist im Februar 1932 bei der Gründung der Orts- gruppe Gollmütz derDeutsche Jugendkraft" in diese eingetreten. Von derDeutsche Jugendkraft wurde aufs schwerste gegen die Ortsgruppe der NSDAP, gearbeitet. Mitglieder derDeutsche Ju­gendkraft" aus Berlin haben z. B. auf dem Sport­platz einmal die Hitlerjugend überfallen. Das dar­aufhin ausgesprochene Verbot des Sportplatzes für auswärtige Spieler sollte dem ermordeten Amts­walter Elsholz in die Schuhe geschoben werden. In Kreisen der Mitglieder derDeutsche Jugendkraft ist gesagt worden:Diese Bande mühte man tot­schlagen . Der Angeklagte gibt zu, daß er dieser Ueberzeugung zugestimmt habe. Er will auch ge­sagt haben, wenn Elsholz ihm einmal in die Fin­ger komme, werde es ihm schlimm gehen. Wenn der Angeklagte mit seinen Freunden von der Ju­gendkraft Zusammenkam, sei immer gesagt worden.

der Vorführungen der englischen ßuftftreitfrafte in Hendon mit anderen russischen Fliegern nach Eng­land gekommen.

Aus aller Welt.

30 000 Brieftauben im Sturm verloren gegangen.

Etwa 30 000 Brieftauben im Werte von über zwei Millionen Mark sind bei einem Wett« fliegen über den englischen Kanal ver­lorengegangen. Die Brieftauben waren am ver­gangenen Samstag in Marennes (Nordfrankreich) aum Rückflug nach England losgelas­sen worden, gerieten jedoch über dem Kanal in einen schweren Sturm und wurden nach allen Himmelsrichtungen zerstreut. Nur etwa 120 Tauben sind nach ihren Heimatstädten zurück­gekehrt.

Zwölf Todesopfer eines Unwetters in Bulgarien.

lieber dem nordbulgarischen Bezirk Ni k o p o l gingen schwere Unwetter nieder. Mehrere Ortschaf­ten wurden unter Wasser gesetzt. Im Dorfe Musse- liewo wurden zahlreiche Häuser und Stallgebäudevon den Fluten fort- gerissen, wobei sieben Personen ums Leben kamen. Auch aus anderen Dörfern liegen beunruhi­gende Nachrichten vor. Bisher zählt man zwölf Tote, darunter sechs Kinder. Der Sachschaden und die Viehverluste sind überaus groß.

Unwetter über Reuyork.

Auf die fürchterliche H i tz e der letzten Tage folgte am Dienstag ein überaus heftiges Ge­witter und wolkenbruchartiger Regen. Dem Gewitter war ein S a n d st u r m, der die Stadt fast in Dunkel hüllte, unmittelbar voraus­gegangen.

Verhaftung einer Falschmünzerbande.

Die Falschgeldstelle des württembergischen Lan« deskriminalpolizeiamtes hat eine Faschmünzerbands in Stuttgart und Hannover ermittelt un » ' verhaftet. Die Bande bestand aus insgesamt 12 Personen, von denen fünf die Herstellung der fal­schen Zehn- und Zwanzigmarkscheine in Hannover besorgten, während die übrigen die Scheine ver-» trieben. Die Herstellung und der Vertrieb der s Falschscheine ging bis auf das Jahr 1920 zu­rück. Erft die Ermittlung des Lichographen, der in Stuttgart die Druckplatten hergestellt hatte, führte zur Aufdeckung der Falschmünzergruppe, deren Mit- , glieder alle in verwandtschaftlichen Beziehungen! zueinander standen. Die einzelnenVertreter" be­reiften ganz Deutschland und brachten die Falschgeldscheine in der üblichen Weise in Verkehr. / Für einen falschen Zehnmarkschein erhielten sie eine Provision" in Höhe von vier Mark. Die Fäl­schungen selbst waren nicht einmal hervorragend ge­lungen. Soweit bis jetzt feststeht, wurden etwa rund 800 Zwanzigmarkscheine in Um­lauf gesetzt. Die Zahl der Zehnmark­scheine dürfte mit 20 000 nicht zu hoch geschätzt sein. Das vorhandene Falschgeld konnte sichergestellt werden. Die Mitglieder der Bande wurden in der letzten Woche verhaftet. Als zwei Mitglieder der Bande, ein gewisser Wichmann und eine Frau Weck, dank der Aufmerksamkeit von Marktfrauen und Marktbesuchern nach sorgfältigen Beobachtun­gen in Halle bei der Ausgabe von falschen Scheinen verhaftet wurden, flüchtete der Haupttäter nach Hannover. Man verfolgte seinen Kraft­wagen nach dem Vorort Bemerode, wo der Insasse, der Ehemann der in Halle verhafteten Frau, eine Villa aussuchte. Er wurde festgenommen. Man ent­deckte in der Villa die mit allem Zubehör versehene Falschmünzerwerk st att. Als Helfer der Eheleute Weck konnten in Stuttgart die Ehe­leute Schilpp festgenommen werden, als sie von einer Reise nach Heidelberg, auf der sie gefälschte Scheine abgesetzt hatten, zurückkehrten. Bei Schilpp wurden im Aermelsutter für über 7 000 Mark falsche Zwanzigmark­scheine gefunden, weiter sind in Möbeln, die Schilpp auf einem Speicher in Stuttgart unterge­stellt hatte, falsche Scheine im Betrage von über ,30 000 Mark beschlagnahmt worden.

Riesiger Tabakschmuggel im Hamburger Hafen aufgedeckt.

Der Zollfahndungsstelle ist es in langwieriger Arbeit gelungen, einem großen Tabakschmuggel im Hamburger Hafen auf die Spur zu kommen. Die Schmugglerbande umfaßte etwa60bis70Per- f o n e n. Die Täter sind zum größten Teil gestän­dig. Es handelt sich bei der Schmugglerware um über 40 Zentner Tabak, über 20000 Z i garetten, mehrere tausend Jmportzigar- ren und kleinere Mengen Spirituosen. Die Ware war auf 40 Dampfern in den Freihafen ein» geführt und in Kraftwagen ins Zollinland weiter­befördert worden. 14 Schmugglerautos konnten be­schlagnahmt werden.

Handgranate explodiert. Zwei Schwerverletzte.

In Neunkirchen sichtete der 63 Jahre alte Pensionär Schmidt einen Berg altes Eisen, das er im Laufe der Zeit gesammelt hatte. Dabei fiel ihm eine vollständig verrostete Handgra­nate in die Hand, an der er herumklopfte. Sie explodierte und verletzte Schmidt schwer. Auch Schmidts Schwiegersohn Müller erlitt schwere Ver­legungen.

Wettervoraussage.

Der Kern des Hochdruckgebietes, der seit gestern wesentlich zusammengeschrumpft ist, befindet sich zu- nächst noch über England und dem Kanal, rückt aber langsam auf das Festland vor. Auch bewegt sich die Ostseestörung ostwärts weiter, läßt aber vorerst immer noch kühle Luft abwärts fließen, verursacht damit zeitweise wechselnde Bewölkung und läßt keinen sommerlichen Temperaturanstieg zu. Mit der Zeit wird ihr Einfluß aber nachlassen, so daß das Wetter dann mehr von dem hohen Druck bestimmt wird und sich allmählich ruhig und auch wärmer gestalten wird.

Aussichten für Donnerstag: Weiterhin wechselnd bewölkt und aufheiternd, Temperaturen wenig verändert, meist trocken.

Aussichten für Freitag: Heiter bis wol­kig, tagsüber warm, trocken.

Lufttemperaturen am 3. Jutt: mittags 19,9 Grad Celsius, abends 16,3 Grad; am 4. Juli: morgens 13,5 Grad. Maximum 20,6 Grad, Minimum 12,4 Grad. Erdtemperaturen in 10 cm Tiefe am 3. Juli, abends 21,6 Grad; am 4. Juli: morgens 18,1 Grad. Sonnenscheindauer 8,1 Stunden.

den Hund müßte man am besten totschlagen. Der Angeklagte gab offen zu, daß keinerlei persönliche Reibereien zwischen ihm und dem Ermordeten be­standen hätten. Der Ermordete soll den Ausdruck Schwarze Hunde" gebraucht haben. Der Ange­klagte mußte aber zugeben, daß er solchen Ausdruck niemals von Elsholz noch von einem anderen Par­teigenossen gehört habe.

Am Morgen des Mordtages verließ der Ange- klagte nach einer Auseinandersetzung mit seinem Bruder den elterlichen Hof, um sich angeblich das Leben zu nehmen. Bevor er das Haus verließ, steckte er ein Fleischermesser ein. Er habe damit verhindern wollen, aus dem Wasser aerettet zu werden, da er ein guter Schwimmer sei. Als ihm die Mutter das Messer weggenommen habe, habe er sich ein Fleischermesser geliehen. Er sei auf den Gutshof gekommen und habe nach Elsholz gefragt. Als man ihn in dessen Woh- nung verwiesen habe, sei er mit den Worten ins Zimmer getreten:H ände hoch oder das Leben!" Mit dem Messer in der Hand will er Elsholz aufgefordert haben, herauszukommen. Auf dem Hof hat Meißner dann die tödlichen Stiche geführt. Unter großer Bewegung im Saal erklärte der Angeklagte auf eine Frage des Oberstaats­anwalts zynisch, daß er den Ermordeten auf den Hof gejagt habe, damit die anderen es sehen sollten, daß Elsholz seinenDenkzettel" von ihm bekomme, da in Kreisen derDeutsche Jugendkraft" immer gesagt worden sei, daß Elsholz feindlich gegen die Jugendkraft eingestellt sei.

Oie Vernehmung der Zeugen.

Es wurde bann eine Reihe von Zeugen ver­nommen. Daraus ergab sich klar, daß in den letzten Monaten von gewissen Leuten, die zum Teil dem früheren Zentrum angehörten, systematisch gegen d i e nationalsozialistische Be­wegung gearbeitet worden ist. Durch Zeu­genaussagen wurde festgestellt, daß von der Deut­schen Jugendkraft Werbeveranstaltungen durchgeführt wurden mit dem Endzweck, die Jugend aus der HI. und aus der SA. herauszuzie­he n in die katholischen Organisationen. Nach Zeu­genaussagen des Standartenführers Noatzke ist so­gar die SA. gegen ihre Führer aufge- yetzt worden. Als in einem Dorfe ein Hitlerjunge, den man überredet hatte, in die Jugendkraft einzu­treten, wieder zur HI. zurückkehrte, ließ der Pfar­rer Roloff an der Kirchentür einen Anschlag anbringen, daß der Junge sein vor dem Altar Christi abgelegtes Treueoersprechen gebro­chen habe. In gleicher Weise wie gegen HI. und SA. ging man auch gegen den Arbeits­dienst vor. Fast alle Zeugen bekundeten, daß von gewissen Leuten, Geistliche und Lehrer nicht ausge­schlossen, darauf hingearbeitet wurde, einen Keil in die Volksgemeinschaft zu treiben. Man hatte u. a. Berliner Jugendkraftler nach Prittisch kommen lassen, die den Rotkreuztag durch herausforderndes Benehmen und feindliche Stellung­nahme gegen die nationalsozialistische Organisation störten, so daß von Amtsstellen zur Wiederher­stellung der Ruhe eingeschritten werden mußte.

In Gollmütz kam es am zweiten Pfingstfeiertag zu besonders scharfen Auseinandersetzungen, als die Jugendkraft von dem der SA. übergebenen Sport­platz Besitz nahm. Da die Erregung in dem Dorfe wegen dieser Anmaßung auf das stärkste gestiegen war, wurde am Abend, um Zwischenfälle zu ver­meiden, das Tanzvergnügen der Jugendkraft ver­boten. Als Folge dieser Maßnahme richtete die Jugendkraft wütende Ausfälle gegen den Ortsgruppenleiter in Gollmütz und gegen den ermordeten Amtswalter Elsholz. Besonders den letzteren bezeichnete man als den geistigen Ur­heber des Verbots der Tanzveranstaltung. Auf Be­fragen gab der Angeklagte selbst zu, daß der Kan­tor P e tz e l aus Gollmütz, der wegen der Tat in Untersuchungshaft sitzt, ihm gesagt habe, er wäre doch so ein Mann, der dem Elsholz eine A b- rechnung geben könnte. Ein weiterer Zeuge berichtet, am Tage nach dem Morde in Schwerin- Warte sei erzählt worden, daß der Ermordete, fer­ner der Ortsgruppenleiter, der Führer des Reiter- sturmes und ein SA.-Scharführer aus Gollmütz auf der schwarzen Liste standen.

Im weiteren Verlaufe der Beweisaufnahme wurde festgestellt, daß weder der Ermordete, noch ein an­derer Parteigenosse Aeußerungen gegen die katho­lische Religion getan haben. Ein Zeuge katholischen Glaubens, der mit Elsholz befreundet war, gab ausdrücklich an, daß dieser ihm wegen seines Glau­bens nie zu nahe getreten sei. Auch in den Ver­sammlungen der NSDAP, habe sich kein Redner gegen die katholische Religion gewendet.

Zur Frage der Zurechnungsfähigkeit des Ange­klagten erklärten feine Lehrer, der Ortsgeiftliche und der Hausarzt, daß Meißner eine normale Durch­schnittsbegabung habe. Man könne bei ihm nicht voi^ einer Minderwertigkeit im konkreten Sinne sprechen.

Eine Speziattruppe für die französischen Grenzwerte gegen Deutschland.

Paris, 3. Juli (DNB.) Kriegsminister Mar­schall P e t a i n berichtete in Anwesenheit des Chefs des Großen Generalstabs, General Gamelin, vor dem Heeresausfchuß der Kammer über die Schwierigkeiten bei der Rekrutierung i n - folge des Geburtenausfalles wäh­rend des Krieges, der sich jetzt bemerkbar machen werde. P6tain war der Ansicht, daß man eine Heraufsetzung der Militärdienstzeit umgehen könne, vorausgesetzt, daß in den Jahren 1935 bis 1940 30 000 Mann für eine Spezialtruppe einberufen würden, die die Verteibigungs- werke im Osten besetzen solle. Diese brauchten eine besonders geschulte Truppe, die man entweder auf dem Wege der Anwerbung ober Verlängerung der Dienstzeit ber Berufssolbaten einstellen könne. Der Heeresausfchuß stimmte mit Ausnahme ber sozialistischen Mitglieber bem Vorschlag zu unb ver- abschiebete ferner einen Gesetzesvorschlag, ber es bem Kriegsminister erlaubt, bie Schwefelsäure­werke von Sorgues unb von Port-be-Bouc a u f 30 Jahre z u mieten. Er ernannte einen Unterausschuß für bie Fragen bes Schutzes gegen Gasangriffe.

Der Oberbefehlshaber der russischen Luftstreitkräfte in London.

ßonbon, 4. Juli. (DNB. Funkspruch.) Der Oberbefehlshaber ber russischen Luftstreitkräfte, Ge­neral A l k s n i s stattete, wieDaily Heralb" mel- bet, am Dienstag bem englischen Lustfahrtministe- rium einen Besuch ab unb hatte eine lange Unter- rebung mit bem englischen Luftfahrtminister ßorb ßonbonberrp. General Alksnis ist anläßlich

Hauptschriftleiter: Dr. Friebrich Wilhelm Lange. Verantwortlich für Politik: Dr. Friebrich Wilhelm Lange, für Feuilleton: I. V.: Dr. Fr. W. Lange, für ben übrigen Teil: Ernst Blumschein. Anzeigenletter: Hans Beck, verantwortlich für ben Inhalt ber An­zeigen: Theobor Kümmel. DA. V. 34: 11 000. Druck unb Verlag: Brühl'sche Universitäts-Buch- und Steinbruckerei R. Lange, K.-G., sämtlich in Gießen.