navlens und der Ostfeevökker steht. Wir erblicken in dem Verhalten eines der größten skandinavischen Dichter, Knut Hamsuns, zum neuen Deutschland eine»Gewähr dafür, daß auch alle anderen Streiter einer europäischen Kulturgemeinschaft mit ihm das große Ringen des deutschen Volkes begreifen.
Reichsminister Rust
wies dann in einer Ansprache darauf hin, daß das Werk des Nationalsozialismus nicht eine abstrakte weltanschauliche Konstruktion sei, sondern daß zum ersten Male aus der Verbundenheit des Blutes und aus der Volksgemeinschaft ein neuer Staat entstanden sei. Zu diesem Staate hätten sich alle die bekannt, die noch lebensfrisch aus ihrem nordischen Blutserbe heraus für die große deutsche Volksgemeinschaft zu empfinden vemochten. Im Lichte unserer Rassenkenntnis haben wir begriffen, daß Kulturen nicht Dinge an sich sind. Selbst wo ein großer Einzelner in einem Volk in Erscheinung trat, ist er doch immer nur eine ungewöhnliche Sammlung der Kräfte seines Volkes in seiner rassischen Bestimmtheit. Wir sehen die großen Führer der Vergangenheit, die dem Volke jene Unterlagen gaben, auf denen allein es wachsen kann, denn wie der Raum den Boden braucht, so muß auch der Mensch seinen Urgrund haben. Die ewigen Schwankungen in der deutschen Geschichte werden einer Kon st ante der Entwicklung weichen. Die deutsche Kultur wird aufhören, ein Spiegelbild fremder Kulturwerte zu sein. Wir wollen uns s e l b st g e st a l t e n. Wenn wir das tun, sind wir keine Bedrohung anderer. Der völkisch und rassisch denkende deutsche Führer des Dritten Reiches ist zwangsmäßig der Verfechter eines Wegs friedlicher Entwickelung, weil er von einem Zuwachs fremder Volksmassen sich nicht einen Vorteil, sondern nur einen Nachteil verspricht. Die nordischen Völker sollen nicht glauben, daß sie unsere Anschauungen übernehmen sollen. Sie werden aus sich selb st heraus eines Tages sich eine neue Weltanschauung schaffen und einer Zeit, die kein Lebensrecht mehr hat, ein Ende bereiten. Es bricht der völkische Tag an, so rief der Minister aus, wir aber sind die Vorhut dieses anbrechenden Tages. Das Feuerrad des Hakenkreuzes ist aus der Nacht über den Horizont ssmporgestiegen! Deutschland marschiert voran, und einer trägt unsere Fahne, dem wir alle folgen. Wie fcr heute nicht nur das Sinnbild deutscher Auferstehung ist, sondern darüber hinaus einer Welthoffnung, ist Adolf Hitler der Bannerträger einer neuen Welt.
Gesandter Werner Oaitz
sprach über deutsch-nordische Wirtschaftspolitik, wobei er davon ausging, daß eine kontinentaleuropäische Großraumwirtschaft bereits zur Zeit der Hanse und des Ritterordens bestanden habe, aus der die ganze hohe Kultur des Mittelalters entstanden sei, die dann durch die freie Wirtschaft der letzten Jahrhunderte zerschlagen worden seien. Jetzt machten sich aber Bestrebungen geltend, die natürlichen Grundlagen, nämlich d i e Volkswirtschaften, an Stelle der zerfahrenen Weltwirtschaften zu einem wohlgeordneten Kosmos zusammenzufassen. Die künftige Großraumwirtschaft Kontinentaleuropas sei kein imperialistisches Gebilde, sondern eine kameradschaftliche Zusammenarbeit freier Volkswirtschaften zum gemeinsamen Bestehen. Deutschlands Aufgabe bestehe darin, den Südostraum in Verbindung mit dem Norostraum und dem Ostseegebiet zu bringen und eines Tages über Rußland zu schließen. Gerade im Hinblick auf das amerikanische Interesse an Rußland-Sibirien werde es um so notwendiger • sein, daß ein enger fester Zusammenhalt der Völker um den O st raum herum erfolgt, damit den kontinental-europäischen Völkern der gebührende Einfluß bei einer wirtschaftspolitischen Neugestaltung des russisch-sibirischen Raumes gewahrt bleibe. Nicht nur die einzelnen Volkswirtschaften, sondern auch die Kontinentaleuropas mußten sich aus eigener Kraft helfen. Schon heute beträgt der Ostfeeverkehr etwa 12 v. H. des Gesamthandels und wie die Ostsee schon einmal das Ausfallstor gegen Osten war, so muß sie es wieder werden.
Ein deutsch-nordisches Gchriftstellerheim in Travemünde. Die Teilnehmer der Reichstagung der Nordischen
Gesellschaft fuhren nach Travemünde, wo das schöne Posselhaus, ein von Vonder- velde erbauter reizvoller Landsitz am Ostseeufer, als deutsch-nordisches Schriftsteller- haus seiner Bestimmung übergeben wurde. Der Präsident der Schrifttumskammer H. Friedrich B l u n ck wies daraus hin, daß die Umwandlung in Deutschland auf den tiefen Wunsch nach einer bleibenden geistigen Verbindung mit dem Norden eingestellt sei, gleich ob sie heute oder morgen in diesem oder erst im nächsten Geschlecht erfüllt werde. Das Schrifttum sollte sich üben, im Geiste 50 Jahre über die Gegenwart hinauszudenken und die große Ueberlieferung von Nord und Süd zu erhalten.
Zum Besihwechsel der Frankfurter Zeitung.
Frankfurt a. M., 2Huni. (LPD.) Der Verlag der „Frankfurter Zeitung" gibt bekannt:
„Der Besitzwechsel bei der „Frankfurter Zeitung" hat in der Presse eine Reihe von Nachrichten her- vorgerufen, die den Tatbestand unrichtig darstellen. An den neuen Besitzverhältnissen sind nicht, wie im Ausland behauptet wird, irgendwelche öffentlichen Stellen oder eine große Jndustriegesellschaft beteiligt. Ebensowenig liegt Alleinbesitz einer Einzelpersönlichkeit vor. Vielmehr befinden sich die Anteile im privaten Eigentum einer Reihe von Persönlichkeiten."
Eine Kongreßhalle
für die Reichsparteitage in Nürnberg.
Zu den Anlagen für die Reichsparteitage in Nürnberg gehöret auch die Erirchtung einer Kongreßhalle mit einem Fassungsvermögen von 60 000 Personen. Nachdem in Besprechungen mit dem Führer die Platz frage gelöst worden war und auch die F i na n z i e r u n g des Baues in Verhandlungen mit dem Reichsfinanzministerium geklärt werden konnte, hatte Oberbürgermeister Liebel den Nürnberger Architekten Prof. Ludwig Ruff gebeten, ein Projekt für die Kongreßhalle auszuarbeiten. Dieses Projekt hat die volle Anerkennung des Führers gefunden. Die Stadtverwaltung hat deshalb unter Verzicht auf eine öffentliche Ausschreibung Prof. Ludwig Ruff mit der weiteren Bearbeitung seines Projektes beauftragt.
Der Bericht des Srelerausschuffes über die Saarabstimmung ist dem Mkerbundsral überreicht.
Genf, Z. Juni. (DNB.) Am Sonntag, um 18 Uhr, ist im Völkerbund der Bericht des Dreierkomitees für die Saarabstimmung veröffentlicht worden, der morgen dem Völkerbundsrat zur Annahme unterbreitet wird. Als Anlagen sind dann beigefügt die Briefe des deutschen und des französischen Außenministers an den Vorsitzenden des Dreierkomitees, die die vereinbarten Garantieerklärungen enthalten. Eine weitere Anlage betrifft die Einzelbestimmungen für die Durchführung der Volksabstimmung im Saargebiet. Diese Bestimmungen enthalten nicht weniger als 60 Artikel.
Nie Abstimmungsgerichie.
Heber den Inhalt des Berichts kann folgendes mitgeteilt werden: Der Abstimmungstermin ist auf den 13. Januar 1935 festgesetzt, d. h. auf den nach den Verträgen frühest möglichen Zeitpunkt. Der Text enthält ferner diejenigen Maßnahmen, die von beiden Regierungen zu treffen sind, um eine unbeeinflußte und ruhige Abstimmung zu ermöglichen und Ausschreitungen und politische Verfolgungen, die mit der Abstimmung verbunden sein könnten, zu unterbinden. Im beiderseitigen Einverständnis werden außerdem Abstimmungsgerichte ernannt, die vor der Abstimmung, während der Abstimmung und noch ein Jahr nach der Rückgliederung ihre Tätigkeit ausüben. Die Abstimmungsgerichte sind zuständig für alle mit der Abstimmung selbst zusammenhängenden Vergehen und Straftaten. Es werden acht Gerichte er st er Instanz und ein Obergericht gebildet werden entsprechend der alten Kreiseinteilung. Nach der Abstimmung wird das Obergericht noch für die vereinbarte Zeit bestehen bleiben. Das Obergericht besteht aus einem Präsidenten, einem Vizepräsidenten und drei Richtern, während in den anderen Gerichten wahrscheinlich nur ein Einzelrichter fungieren soll. Die Gerichte sollen aus neutralen Personen gebildet werden.
Oie Abstimmunqskommission.
Wie schon früher vereinbart, wird der Völkerbundsrat bei dieser Gelegenheit auch die Abstimmungskommission ernennen, die ebenfalls aus neutralen Persönlichkeiten bestehen soll. Die Abstimmungskommission wird mit besonderen Vollmachten ausgestattet und wird ihre Tätigkeit neben der Regierungskommission ausüben, also ein selbständiges Völkerbundsorgan bilden.
Verstärkung derpolizeiaus der einheimischen Bevölkerung.
Der Plan, geschlossene ausländ ifche Polizeikörper ins Saargebiet zu rufen, war schon seit längerer Zeit als undurchführbar auf- gegeben worden. Nach den jetzigen Pereinbarun- gen soll die Regierungskommission eine für notwendig erachtete Verstärkung der Polizei nach Möglichkeit durch Anwerbung im Saargebiet durchführen. Falls sie die ihr erreichbaren Polizeikräfte aber nicht für ausreichend hält, wird ihr das Recht zugestanden, auch außerhalb des Saargebietes Polizeibeamte anzuwerben. Dabei sollen der Völkerbundsrat und das Dreierkomitee der Regierungskommission praktisch helfen. Es bestand bei den Besprechungen Uebereinftimmung darüber, daß nur deutschsprechende Polizei b e a m t e angeworben werden sollen. Selbstverständlich muß von deutscher Seite erwartet werden, daß die Regierungskommission bei ihren Entschlüssen die Tatsache berücksichtigt, daß die Deutsche Front im Saargebiet durch die Disziplin ihrer Mitglieder selbst in weitestem Maße für Ruhe und Ordnung sorgt, so daß die Rekrutierung ausländischer Polizisten, die bei dieser Lage nur ein Element der Beunruhigung darstellen könnten, bei objektiver Prüfung überflüssig ist.
Hinsichtlich der Emigranten ist bet den gepflogenen Besprechungen empfohlen worden, k eine neuen Emigranten einzustellen. Es ist auch die Entlassung der bisher aus Emigrantenkreisen eingestellten Polizei und Verwaltungsbeamten nahegelegt worden; ob sich Herr Knox an diese Wünsche hüll, muß abgewartet werden.
Oie Abstimmungskosten.
Für die A b st i m m u n g s k o st e n ist festgesetzt worden, daß Deutschland und Frankreich je fünf Millionen französischer Francs und die Regierungskommission eine Million französischer Francs vorschießen. Deutschland und Frankreich müssen, falls erforderlich, noch weitere Nachschüsse leisten.
In dem Dokument wird weiter hingewiesen auf die Garantieerklärungen, die von den Außenministern Deutschlands und Frankreichs dem Präsidenten des Dreierkomitees llnd durch diesen dem Dölkerbundsrat abgegeben worden seien. Der Völkerbundsrat behält sich nach dem Bericht vor, die nach den Vereinbarungen zwischen Deutschland und Frankreich zunächst nur für die Abstimmungs- berechtigten getroffenen Sicherungen auch auf diejenigen Einwohner des Saargebietes auszudehnen, die kein Abstimmungsrecht haben. Der Völkerbundsrat wird über die Durchführung der hier übernommenen Verpflichtungen wachen, die er für eine wesentliche Bedingung für die Volksabstimmung hält.
Wer ist abstimmungsberechtigt?
Aus den Bestimmungen für die Durchführung der Abstimmung, die dem Bericht a l s Anlage beigefügt find, ist folgendes wichtig: Die Artikel 3 bis 9 erklären u. a., abstimmungsberechtigt ist jeder Bewohner des Saargebietes, der am 28. Juni dort wohnte und am Tage der Abstimmung 20 Jahre alt ist. Ausdrücklich ausgeschlossen vom Recht der Stimmabgabe werden die Besatzungstruppen. Im Artikel 10 wird festgelegt, daß nach Bürgermeistereien abgestimmt werden soll und nach Gemeinden, wo diese nicht zu irgend einer Bürgermeisterei gehören. Auch das Ergebnis der Wahl soll in der g l e t ch e n Weise se st ge stellt werden.
Oie Wahlausschüsse.
In den weiteren Kapiteln wird dann die Zusammensetzung der Wahlausschüsse festgelegt und bestimmt, daß alle Behörden diesen Ausschüssen Unterstützung zu leisten haben. Die Wahlausschüsse sollen auch ständig mit den Beamten der Abstimmungskommission zusammenarbeiten. Artikel 16 setzt fest, daß das Abstimmungsober-
gericht die letzte Entscheidung über Beschwerden wegen der Wahlberechtigung hat. Dann folgen in einer Reihe von Artikeln genaue Bestimmungen über die Art, wie die Wahllisten eingereicht und entgegengenommen werden und die Reklamationen vorgebracht und entschieden werden sollen. Oie Sicherung des Wahlaktes.
Die folgenden Kapitel beschäftigen sich mit der Vorbereitung und der Durchführung des Wahlaktes, mit der Bereitstellung der Wahllokale und anderem mehr. Ebenso genaue Bestimmungen folgen für die Zusammensetzung der Wahlausschüsse und für das Sammeln und Prüfen der Stimmen. Dor allem wird größter Wert darauf gelegt, daß sich die Wahlen unbedingt völlig geheim und unbeeinflußt vollziehen.
Im Zusammenhang mit dem Wahlreglement werden dann noch die Strafanordnungen bekannt gegeben, die durch das Abstimmungsgericht wegen Vergehens gegen, die Abstimmungsbestimmungen, insbesondere gegen die Unabhängigkeit und Freiheit der Wahl, verhängt werden können. Es handelt sich dabei hauptsächlich um Geldstrafen bis zu 15 000 Franken und um Gefängnisstrafen bis zur Höhe von mehreren Jahren. Außerdem ist die Schutzhaft ohne Haftbefehl in gewissen Fällen gestattet. Mit besonders hohen Strafen werden die an der Abstimmung beteiligten Behörden bedroht.
Sehr wichtig ist schließlich im Wahlreglement eine Bestimmung, in der bestimmt wird, daß der Antrag der Erteilung der Wahlberechti- gung an denjeniaen Wahlkreis gerichtet werden muß, in welchem der Abstimmungsberechtigte am 28. Juni 1919 gewohnt hat. Damit soll verhindert werden, daß eine Massierung von auswärts kommender W a h l b e r e ch t i a- ter an bestimmten Grenzorten versucht werden kann.
Frankreich und Deutschland geben Garanüen für die Freiheit der Volksabstimmung.
Oie deutsche Erklärung.
Ein Brief Neuraths an Aloisi.
Genf, 3. Juni. (DNB.) Don den gleichlautenden vereinbarten Garantieerklärungen, die sowohl der deutsche wie der f r a n z ö fische A u ß e n rn i n i st e r zur Abstimmung im Saargebiet dem Präsidenten des Dreierausschusses Baron Aloisi gegenüber abgegeben haben, hat die deutsche folgenden Wortlaut:
Herr Präsident!
Mit Beziehung auf Ihr Schreiben vom 1. Juni 1934, betreffend die Volksabstimmung im Saargebiet, beehre ich mich, Ihnen namens der deutschen Regierung folgendes mitzuteilen:
I. Die deutsche Regierung verpflichtet sich, unbeschadet der Bestimmungen des z 39 der Anlage zu Art. 50 des Vertrages von Versailles
a) sich jedes unmittelbaren oder mittelbaren Druckes zu enthalten, der die Freiheit und die Aufrichtigkeit der Stimmabgabe beeinträchtigen könnte;
b) sich ebenso hinsichtlich der abstimmungsberechtigten Personen jeder Verfolgung, Vergeltungsmaßnahme ober Schlechter st ellung wegen der politischen Haltung, die diese Personen während der Der- waltung durch den Völkerbund mit Beziehung auf den Gegenstand der Volksbefragung eingenommen haben, zu enthalten;
c) die geeigneten Maßnahmen zu treffen, um jede diesen Verpflichtungen zuwiderlaufende Handlung ihrer Staatsangehörigen zu verhindern oder ihr Einhalt zu gebieten.
II. Wenn ein Streit zwischen Deutschland und einem Mitglied des Dölkerbundsrates über die Auflegung oder Anwendung der in dieser Erklärung übernommenen Verpflichtungen entsteht, ist die deutsche Regierung damit einverstanden, daß dieser Streit gemäß den Bestimmungen des Haager Abkommens zur friedlichen Erledigung internationaler Streitfälle vom 18. Oktober 1907 vordenStän- digen Schiedshof gebracht wird, damit dieser über die Streitfrage und über die zu treffenden Maßnahmen entscheidet, unbeschadet der Rechte des Völkerbundsrates, gemäß der ihn anvertrauten Ausgabe auf die Erfüllung dieser Verpflichtungen zu achten.
III. Außerdem ist die deutsche Regierung damit einverstanden, daß für den Zeitraum eines Jahres, gerechnet von der Einführung des endgültigen Regimes an, das Abstimmungs- obergericht unter folgenden Bedingungen beide h a l t e n wird.
a) Jede im Saargebiet abstimmungsberechtigte Person kann beim Abstimmungsgericht Beschwerde einlegen, wenn sie wegen ihrer während der Verwaltung des Gebiets durch den Völkerbund mit Beziehung auf den Gegenstand der Dolksbeftagung eingenommenen politischen Haltung einen Druck, eine Verfolgung, eine Vergeltungsmaßnahme ober eine Schlechter st ellung erlitten hat. Die Beschwerde wird nur zugelassen, wenn sie sich auf eine im Saargebiet begangene Handlung ober auf eine Entscheibung von Behörden bezieht, die im Saargebiet oder in den Bezirken bestehen, denen Teile dieses Gebietes angeschlossen sind;
b) das Gericht ist zuständig, über die Beschwerden zu entscheiden und alle Maßnahmen wegen an» aemesser Wiedergutmachung geldlicher ober sonstiger Art anzuorbnen; keine Entscheidung selbst gerichtlicher Art, die unter die vorgenannten Bedingungen fällt, kann gegen die Entscheidung des Äbstim- mungsgerichtes Geltung beanspruchen;
c) falls eine Person, die im Saargebiet abstimmungsberechtigt ist, von einer Strafverfolgungs- oder Verwaltungsbehörde außerhalb des Gebietes verfolgt wird, kann sie unter denselben Bedingungen beim Abstimmungsgericht eine Entscheidung darüber beantragen, ob die Verfolgung im Widerspruch z u den in dieser Erklärung übernommenen Verpflich - tungen steht; die Verfolgung ist bis zu einer Entscheidung des Abstimmungsgerichtes ausgu- setzen und, wenn diese Entscheidung es mit sich bringt, einzu st eilen.
Die deutsche Regierung verpflichtet sich, alle Vorkehrungen zu treffen, um die Ausführung der Entscheidungen zu sichern, die unter den vorstehenden festgelegten Bedingungen ergehen.
Genehmigen Sie, Herr Präsident, die Versicherung meiner ausgezeichneten Hochachtung
(gez.) Freiherr o. Neurath.
Landwirt, Arbeitsschlacht und Landflucht.
Von Staatsrat Reinke.
Der landwirtschaftliche Großbetrieb ist in den vergangenen Jahrzehnten oftmals Gegenstand der öffentlichen Kritik gewesen. Der ostelbische Junker und Großagrarier war das rote Tuch, womit der Marxismus alle niedrigsten Instinkte beim Menschen zu wecken versuchte. Es war dem Marxismus ein leichtes, gerade beim deutschen Menschen die Begehrlichkeit nach Land und Boden zu wecken, weil im Herzen des deutschen Menschen an sich schon eine starke Sehnsucht nach einer eigenen Scholle immer lebendig gewesen ist. Dieser Kampf des Marxismus gegen den landwirtschaftlichen Großbetrieb war aber nur ein Scheinkampf. Rußland hat uns in der Praxis gezeigt, daß bas wirkliche Ziel des M a r - xismus gerade die Zerschlagung der kleinen und mittleren bäuerlichen 'Betriebe ist. Durch die agrarpolitischen und besonders durch die agrarwirtschaftlichen Maßnahmen des liberalistischen Staates der Vergangenheit stand das gesamte deutsche Bauerntum bereits vor seinem Untergang. Nur die nationalsozialistische Revolution und die dann einsetzende entschlossene^ mutige und rücksichtslose Arbeit des Reichsbauernführers gegenüber allen Sonderwünschen und Sonderbeftrebun- gen hat das deutsche Bauerntum vor dem Schicksal des russischen Bauern bewahrt.
Wenn schon so oft auf die geschitliche und wirtschaftliche Bedeutung der landwirtschaftlichen Großbetriebe hingewiesen wirb, so muß babei doch gesagt werden, daß der rein landwirtschaftliche Groß
betrieb in keiner Weise germanischen Ursprungs, sondern vielmehr eine römische, liberalistische Schöpfung ist. Es ist deshalb auch gar kein Wunder, daß die agrarpolitische und besonders agrarwirtschaft- liche Struktur dieser rein landwirtschaftlichen Großbetriebe von Grund auf llberalistisch ist. In vielen Fällen läßt sich auch nachweisen, daß der rein landwirtschaftliche Großbetrieb mit dem Liberalismus besonders agrarwirtschaftlick) Hand in Hand gearbeitet hat. Es soll damit nicht gesagt sein, daß dieses in den meisten Fällen bewußt geschah, sondern es war diesen rein landwirtschaftlichen Großbetrieben viel leichter als den bäuerlichen Betrieben, sich der liberalistischen Agrarpolitik und Agrarwirtschaft anzupassen und sich rein industriell umzustellen. So wie in der Industrie lebte auch hier die Maschinisierung, Rationalisierung, Kapitalisierung der ganzen Betriebswirtschaft. Zwischen dem Besitzer und dem Arbeiter stand in vielen Fällen der Administrator, Inspektor, Leuteaufseher und Vorarbeiter. In vielen Fällen ließ sich der Besitzer nur im Sommer auf seinem Gute sehen oder im Winter bei der Jagd. Sein Interesse galt weniger dem Wohl und Wehe der auf dem Hofe Beschäftigten, als vielmehr der Rentabilität des Betriebes, den Preisen der Börse. Die billigste Arbeitskraft war ihm die wertvollste. Er leistete der liberalistischen Wirtschaftsordnung keinen Widerstand, sondern paßte sich einer solchen Wirtschaftsordnung an. Mit dieser Anpassung entstand der Saisonarbeiter, der nicht mit dem Hof ver
bundene Schnitter, dem es gleich war, wem er diente, und ob morgen der Hof den Besitzer wechselte. Der nur das eine Interesse hatte, im Sommer so viel zu verdienen, daß er im Winter davon leben konnte. Wer dieses Schnitterleben nicht selbst kennengelernt hat, wird es nie verstehen, daß der best- geschulle Landarbeiter in Scharen nach der Großstadt abwanderte, wo er von selten der Industrie sehr geschätzt, gesucht und gern aufgenommen wurde. Diesem deutschen Landarbeiter folgte der primitivdenkende, an die Kultur wenig Anspruch stellende, auf Sittlichkeit und Gesundheit wenig bedachte polnische Schnitter.
Es sollen die furchtbaren Folgen dieser liberalistischen Umschichtung nicht weiter aufgezeigt werden. Wir haben vielmehr die Aufgabe, darüber nachzudenken, wie und ob es möglich ist, die mit der Scholle und mit dem Hof nicht verwurzelten Landarbeiter, die oftmals den größten Teil des Jahres und oftmals sogar mit schulpflichtigen Kindern in „Kasernen" wohnen, welche als Wohnung für deutsche Landarbeiterfamilien in einem nationalsozialistischen Staat unwürdig sind, hier seßhaft zu machen und mit der Scholle und dem Hof zu verwurzeln. Daß es möglich ist, beweisen eine ganze Anzahl landwirtschaftlicher Großbetriebe, die entsprechend ihrer Größe für die notwendigen Landarbeiter anständige Wohnungen mit Stall und Garten im Laufe der Jahre errichtet haben. Selbstverständlich werden besondere Schwierigkeiten zu überwinden sein. In diesem Falle muß vieles nachgeholt werden, was in der Vergangenheit versäumt wurde. Der Nationalsozialismus hat nie Hindernisse gekannt, um volks- und staatsgefährliche liberalistifcke, kapitalistische Einrichtungen zu beseitigen. Daß Die Beseitigung solcher Einnch-


