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Kann man zu Operationen gezwungen werden?
Frage, ob ein Verletzter oder Kranker ge-
Die vom Kreisausschuß des Kreises Wetzlar am 20. November 1933 beschlossene Satzung, betreffend Das Außerkrafttreten der in der Rheinprovlnz gel- enden Vorschriften über die Verwaltung und Verfassung der Aemter, wird gemäß § 104 Nr. 1 der Kreisordnung für die Provinz Hessen-Nassau vom
werden in ihren Betrieben die Volksgemein- ch a f t m Kleinen aufbauen und auch ohne das Ge-
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Kundgebung der Deutschen Arbeitsfront in Schotten.
Berlin, den 16. Januar 1934.
Das Preußische Staatsministerium.
Der Minister des Innern. I. V.: gez.: Grauert. Genehmigung
IVa II 1022 II.
Darmstadts neuer Oberbürgermeister!
LPD. Darmstadt, 1. Febr. Oberpostinspektor Otto W a m b o l d t (Frankfurt a. M.) ist am 27. Januar zum kommissarischen Oberbürger- nnei st er der Stadt Darmstadt bestellt nvorden.
Pg. Wam b o ldt ist am 29. Mai 1884 in Darm- -stadt geboren und war seit 1912 bei der Postver- BDaltung in Frankfurt tätig. Er ist ein alter Kämpfer der nationalsozialistischen Bewegung. Schon 1919 [betätigte er sich in dem Frankfurter Vorläufer der Bewegung und arbeitete dann am Aufbau der ^Partei im Gau Hessen-Nassau mit. Von 1928 bis 1931 war er in der Parteigerichtsbarkeit tätig, zunächst im Untersuchungsausschuß der Ortsgruppe Frankfurt, dann im Gau-Untersuchungs- und «Schlichtungsausschuß. Don 1931 ab bekleidete er die Dienststelle eines Gaufunkwarts. Vom gleichen Zeitpunkt an war er in der Frankfurter Stadtver- ivaltung tätig, zunächst als Bürgerschaftsvertreter fin der Städtischen Verkehrsdeputation und dann fieit Januar 1933 als unbesoldetes Magistratsmit- >glied.
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Chloroformnarkose gefährlich fei, und daß sie dem Patienten deshalb nicht aufgezwungen werden könne. Bei dem heutigen Stand der medizinischen Wissenschaft erscheint diese Auffassung nicht weiter vertretbar. Bei der Beurteilung der Frage der Operationspflicht müssen immer die besonderen Verhältnisse maßgebend sein, denn der Begriff der Gefährlichkeit und des Schmerzes ist durchaus relativ. Unbestritten ist noch, ob sich ein Verletzter zur Begründung seiner Ablehnung eines operativen Eingriffs darauf berufen kann, „daß er dem Manne seines Vertrauens, einem nicht approbierten Heilkundigen, folge, der die Operation für nicht ratsam halte". Nach Ansicht des Verfassers muß diese Frage verneint werden, denn wer in einer so ernsthaften Angelegenheit einem Laien vertraut, handelt schuldhaft.
Die Geschichte eines Kriegspferdes.
Es hatte immerhin schon seine drei Jahre auf dem sorgfältig gestriegelten Pferderücken, als der Krieg ausbrach. Seine Heldengeschichte aber begann erst mit diesem großen Weltereignis, als es mit seinem Besitzer, Lord Mottistone, im August des Jahres 1914 in den Krieg zog. Sein Herr behauptet steif und fest, daß es nicht nur dem Pferdeglück zu danken war, wenn der vierbeinige Kämpe alle Gefährnis und Mühsal der Kriegsjahre wohlbehalten überstand, darunter auch eine furchtbare Schlacht, in der ungefähr 800 Pferde in weniger als einer Stunde getötet wurden. Es erwies sich
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etz im Sinne des Gesetzes handeln. Die anderen müssen durch den nationalsozialistischen Staat zum Nationalsozialismus geführt werden durch das Gesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit.
Da wir von unseren Arbeitern höchstmögliche Leistungen verlangen, müssen wir ihnen etwas geben, was einen gewissen Ausgleich schafft. Und dieser Ausgleich kann beim- Arbeiter der Faust nur geistige Tätigkeit sein.
Wir müssen das gesamte deutsche Geistesgut aller kulturgebiele au unsere Arbeiter heranbringen, zumal wir verlangen, daß die durch den Marxismus verführten Arbeiter wieder zurückkehren zur deutschen Nation.
Wie könnten mir aber fordern, daß ein Arbeiter seine Nation liebt, deren Wesen er überhaupt nicht kennt? Deshalb schuf der Führer der Deutschen Arbeitsfront die Organisation „Kraft durch Freude". Ihr Ziel ist, den deutschen Arbeiter mit der deutschen Kunst, der deutschen Musik und dem deutschen Theater bekannt zu machen und ihm die Möglichkeit zu geben, das deutsche Vaterland durch Reisen kennenzulernen.
Für das Jahr 1934 prophezeite der Redner eine erneute Abnahme der Arbeitslosen um weitere zwei Millionen und belegte diese Annahme mit Zahlen aus der Wirtschaft, die diesen Schluß rechtfertigten. Nach seiner Auffassung bedürfe der Führer des Volkes nicht der vier Jahre, die er sich ausbedungen hatte, um alle Volksgenossen wieder in Arbeit und Brot zu bringen. Stürmischer Beifall belohnte die klaren Ausführungen des Pg. Mehnert.
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zwungen werden kann, an fick eine Operation vornehmen zu lassen, beschäftigt Aerzte und Juristen bereits seit langem. Wie Landgerichtsdirektor Liebig in der „Deutschen Medizinischen Wochenschrift" ausführt, kann, auch auf Grund der bisher vorliegenden Gerichtsentscheidungen, eine allgemein gültige Antwort nicht gegeben werden. Wenn das Selbstbestimmungsrecht über den eigenen Körper auch bisher grundsätzlich nicht bestritten worden ist, so ist anderseits doch anerkannt worden, daß hier in besonderen Fällen Einschränkungen gemacht werden müssen, daß ein Verletzter also auch gezwunge werden könnte, sich einer Operation zu unterziehen, wenn diese zu seiner Heilung bzw. zur Wiederherstellung seiner Erwerbsfähigkeit notwendig erscheint. Eine derartige Verpflichtung besteht nach den bisherigen Gepflogenheiten nicht, wenn die Operation lebensgefährlich ist, wenn sie mit bedeutenden Schmerzen verknüpft ist oder wenn die Aussichten auf ein Gelingen zum mindesten zweifelhaft sind. Ein Verschulden des Verletzten liegt jedenfalls dann vor, wenn er die Vornahme einer Operation aus reinem Eigensinn oder aus Rücksichtslosigkeit gegen den Schadensersatzpflichtigen, z. B. eine Dersicherungsinstitution, verweigert. In einer Entscheidung des Reichsgerichts vorn Jahre 1913 wird noch ausgeführt, daß eine Operation in
Die Wirtschaft steht nicht mehr neben, sondern in dem Staat. Der Staat ist in Zukunft das Kontrollorgan der Wirtschaft, und er wird bestimmen, ob die Wirtschaft ihre pflichten gegenüber der Volksgemeinschaft erfüllt.
Die Soldaten des Staates in der Wirtschaft, in den Betrieben sind die Mitglieder der NSBO.
Die NSBO. hat dieselbe Gliederung wie die Partei und durchsetzt die gesamte Wirtschaft der Nation. Wird irgendwo gegen das genannte Arbeitsgesetz verstoßen, so greift der Treuhänder der Arbeit mit eigener Befehlsgewalt ein und stellt Mängel ab, denn er ist verantwortlich für die im Betrieb beschäftigten Arbeiter und Angestellte. Damit soll der Unternehmer nicht etwa an die Wand gedrückt wer-
Amtliche Bekanntmachungen aus dem Kreise Wetzlar.
Satzung.
Auf Grund des § 8, Kapitel II der Verordnung über die Neugliederung von Landkreisen vom 1. August 1932 (GS. S. 255) i. d. F. der Verordnung room 27. September 1932 (GS. S. 315) beschließt der Kreisausschuß des Kreises Wetzlar folgende Satzung: § 1.
Im Landkreise Wetzlar treten mit dem 1. April Ü934 die in der Rheinprovinz geltenden Vorschriften über die Verfassung und Verwaltung der Aemter außer Kraft.
§ 2.
Der Kreiskommunalverband Wetzlar tritt als Ge- 'amtrechtsnachfolger in die bestehenden Rechte und Pflichten der Aemter ein. 671C
Wetzlar, den 20. November 1933.
Der Kreisausschuß des Kreises Wetzlar. Ärillo. vr. Hensoldt. Haus. Desch. Krauß. Wagner.
Gauorganisaüonsleiter pg. Mehnert führte in fast zweistündiger Ansprache etwa folgendes aus: Das große Ziel des Nationalsozialismus nach der Machtübernahme war die Ueberroinöung der Vergangenheit und der Aufbau eines neuen deutschen Volkskörpers. Diesem Aufbau dienten die verschiedenen Gliederungen der Bewegung, die nicht etwa Selbstzweck, sondern Mittel zum gesteckten Ziele sind. Der Aufbau des Volkes in diesen Gliederungen ist ganz unkompliziert und wird von jedem Volksgenossen verstanden werden.
von besonderer Bedeutung ist in unserem heutigen Staat die Verbundenheit zwischen dem Führer und der Gefolgschaft.
Es wäre verkehrt, zu glauben, die Führerschicht sei berufen, die Gefolgschaft zu unterdrücken. Das Verhältnis zwischen beiden muß, sich auf gegenseitiges Vertrauen aufbauen. Dann erst ist eine Regierung, eine Führerschicht, in der Lage, nach dem Willen des Volkes zu regieren. Regieren heißt im nationalsozialistischen Staate, die Gedanken des Volkes verwirklichen. Um diese Gedanken kennenzulernen, gehen die Führer in das Volk hinein und sprechen zu ihm. Demselben Zweck dienten auch die verschiedenen Gliederungen der Partei, die ihre Wurzeln in allen Volksschichten bis in die kleinsten Zellen hinausstrecken.
Der Nationalsozialismus hat die Arbeit wieder geadelt. Um die Arbeitskraft jedes einzelnen Volksgenossen so zu verwerten, daß sie nicht nur ihm selbst, sondern dem ganzen Volke zum Segen gereicht, wurde das „Gesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit" geschaffen. Dieses Gesetz ist nicht von irgend jemand erdacht, der der Arbeit in den Betrieben fernsteht. Es ist aus dem praktischen Leben erwachsen und für das praktische Leben bestimmt. Besonders in diesem Gesetz kommt der nationalsozialistische Gedanke von Führer und Gefolgschaft zur Anwendung. Die NSBO. hat an der Arbeit an dem, Gesetz größten Anteil. Im Dritten Reiche spielt die Höhe des Reingewinns bei einem Wirtschaftsunternehmen keine
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Schotten, 30.Jan. Zu einer großen Ver- «den. Unternehmer, die Nationalsozialisten sind, sammlung der Deutschen Arbeitsfront in Schotten, ■ wnr>'"M sn«itCAnmnin-
bei der der große Saal der Turnhalle dicht besetzt war, waren als Redner gewonnen: Gauorganisationsleiter Pg. Mehnert und Gaubetriebszellen- infpekteur Pg. Göbel.
Der Betriebszellenleiter des Kreises Schotten, Pg. Schneidmüller, eröffnete um 20 Uhr die Versammlung und begrüßte die Redner. Er gedachte der Opfer der Bewegung. Die SA.-Kapelle spielte das Lied vom guten Kameraden, während sich die Versammlung von ihren Sitzen erhob.
Vorstehende Satzung nebst der Genehmigung des Preußischen Staatsministeriums wird hiermit ver- iftentlicht.
Wetzlar, den 31. Januar 1934.
Der Vorsitzende des Kreisausschusses;
Grills.
pg. GauSeinebszellenmspsNeur Göbel als zweiter Redner des Abends betonte, daß es unsere Aufgabe sein müsse, alle Deutschen für das Vaterland zu gewinnen. Hierzu fei die Mitarbeit aller Volksgenossen erforderlich. Er wies weiter darauf hin, daß heute schon ein ganz neuer Geist in den Betrieben herrsche und daß aus dem Arbeiten gegeneinander ein Arbeiten miteinander geworden sei. Der nationalsozialistische Gedanke; „Gemeinnutz geht vor Eigennutz" werde zwar langsam, aber fieber Gemeingut der ganzen Nation. Er rief alle Arbeiter auf, sich einzugliedern in die Deutsche Arbeitsfront, denn wer Rechte haben wolle, müsse auch Pflichten übernehmen.
Nach der resklosen Beseitigung der Arbeitslosigkeit werde die Regierung an die Frage der Altersversorgung aller schassenden Stände Herangehen. Der Führer ist uns Garant, daß auch diese Frage zum Nutzen des einzelnen und der Allgemeinheit gelöst wird.
Unser großes Ziel muß immer bleiben: Ein Deutschland der Einheit und ein Deutschland der Stärke, das getragen ist von sozia - ler Gerechtigkeit.
Reicher Beifall wurde Pg. Göbel für seine Ausführungen zuteil.
Kreisleiter pg. Kromm
dankte den Rednern und wies darauf hin, daß wir heute uns wieder mit Stolz Deutsche nennen dürfen. Tiefster Friede im Innern und wachsende Bedeutung nach außen sind die schon heute sichtbaren Erfolge des neuen, des Dritten Reiches.
Pg. Kreisbetriebszellenleiter Schneidmüller ermahnte alle Anwesenden, die von den Rednern geprägten Gedanken mit hinauszunehmen und sie weiterzugeben.
Die Feier war umrahmt mit Märschen der SA.- Kapelle unter der Leitung des Pg. Groth.
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MIT BILDERN: WIE DIE ANDEREN GEROSTET SIND.1...
TROTZ VERTRAGLICHER ABROSTUNGSPFLICHT.
ORIENTALISCHE CIGARETTEN COMPAGNIE „YOSMA“ G. M. B. H. BREMEN
Bekanntmachung.
Die Lieferung nachgenannter Kanalbaumaterialien für den städtischen Kanalbetrieb soll auf Grund der Reichsverdingungsordnung für Bauleistungen ösfent- , lich vergeben werden: 660D
1. ein 10-t-Waggon Kanalgußeisenteile, 2. ein 10-t-Waggon Steinzeugrohre.
Die Verdingungsunterlagen und Angebotsvor- idrucke sind bei uns erhältlich.
Die Angebote sind in einem Briefumschlag ohne !Firmenaufdruck mit entsprechenden Aufschriften vergehen spätestens am Eröffnungstermin am Dienstag, dem 13. Februar 1934, vormittags 10 Uhr, tan bas Städtische Hoch- und Tiefbauamt, Asterweg 'Nr. 9, abzugeben, wo die Eröffnung der eingegange- men Angebote im Beisein der etwa erschienenen An- Ibieter erfolgt.
Zuschlags- und Bindefrist vier Wochen.
Gießen, den 1. Februar 1934.
Städtisches Hoch- und Tiefbauarnt.
G r a o e r t.
« Dorf-Güll, 1.Febr. Der hiesige Obstund Gartenbauverein hielt im Rathaus eine Versammlung ab, die vom Führer des Vereins Heinrich G a u b geleitet wurde. Im Mittelpunkt des Abends stand ein lehrreicher Vortrag des Obstbauinspektors Re n t sch (Friedberg), der über die Anpflanzuna von Obstbäumen, über gängige Sorten und besonders über die Schädlingsbekämpfung sprach. — Am 30. Januar wurde von der NS.-Frauenschaft eine Sammlung von Räucherw aren durchgeführt. Die Sammlung ergab 79 Pfund, die vom Zellenwart S a - m e 5 an das Winterhilfswerk abgeliefert wurden.
Kreis Büdingen.
W Nidda, 1. Febr. Amtsgerichtsrat Hahn vom hiesigen Amtsgericht ist nach Wöllstein (Rheinhessen) versetzt worden. — Die Zwillin g s - Pfennig - Sammlung brachte in den ersten 14 Tagen ihres Bestehens einen Ertrag von 36 Mk.
r Aus dem Niddatal, 1. Febr. Wer eben die obstgesegneten Teile unserer Feldmark durchwandert, dem bietet sich ein nie erschautes Bud: Apfel-, Birn- und Z w e t s ch e n b ä u m e stehen schmuck und sauber da, als hätten sie ihr Festgewand angezogen. Die graue Rinde ist fein säuberlich abgekratzt, die Baumkrone ist gelichtet und verjüngt, dürre Aeste sind entfernt. Alte Baum- t n o r r e n , die schon ein gutes Jahrzehnt auf die erlösende Axt warteten, liegen am Boden. Klebringe umspannen die weißgekalkten Stämme. Alles sieht so ordentlich und vielversprechend aus, daß der Uneingeweihte kaum ahnen dürste, wie die Baum» pflege von vielen Obstzüchtern vernachlas- s i g t war.
Kreis Schotten.
)—( 9t u p p e r 15 b u r g, 31. Jan. Heute fand die Verpachtung unserer Gemeindefischerei — etwa 3% Kilometer Horlofflauf — auf weitere 12 Jahre statt. Der seitherige Pachtpreis betrug 74 Mk. Heute wurden 172 Mark erzielt. Pächter wurden die Herren Dr. Massing (Laubach) und Wilh. Horst und Otto Meckel von hier.
Kreis Alsseld.
st. Kirtorf, 1.Febr. Dieser Tage hielt in der Gastwirtschaft „Zum offenen Helm" das Forstamt Kirtorf bei zahlreicher Beteiligung die erste diesjährige Nutz- und Brennholzversteige- rung ab. Es wurden folgende Preise erzielt: Buchenscheiter 1. Klasse 20 bis 24 Mark, 2. Kl.' 16 bis 20 Mk.: Eichenscheiter 12 bis 20 Mk.: Buchenknüppel 1. Kl. 12 bis 18, 2. Kl. 10 bis 14 Mk. je vier Raummeter und Buchenreiserholz 3. Kl. durchschnittlich 0,90 bis 1 Mark.
W- S. Juni 1885^genehmigt.
Berlin den 16. Jcmua
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