Die Ordnung der Viehwirtschast im Jahre 1937
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ZdR. Mit dem Datum vom 26. November 1936 gibt der Reichsnährstand durch die Hauptoereini- gung der deutschen Viehwirtschaft die Anordnung Nr. 74 bekannt, die nicht nur eine Zusammenfassung der früher von der Hauptvereinigung veröffentlichten Anordnungen und damit eine wesentliche Vereinfachung für die mit der Durchführung der Arbeiten Beauftragten bedeutet, sondern einen maßgeblichen Schritt zur Erreichung der Preis- k l a r h e i t und der Preiswahrheit darstellt. Durch den Ausbau der Bestimmungen für einzelne Gebiete der Marktbewirtschaftung mit Vieh und Fleisch sind die Voraussetzungen gegeben, den Unterbau der viehwirtschaftlichen Marktordnung organisch zu festigen. Es liegt in der Natur der Sache, daß mit der Durchführung dieser Sammelanordnung und der zum Teil einschneidenden Maßnahmen nur schrittweise und verbandsweise oorgegangen wird. Aus diesem Grunde bestimmt die Hauptvereinigung der deutschen Viehwirtschaft den Zeitpunkt der Ingangsetzung, um eine gleichmäßige Durchführung der Bewirtschaftung im Reiche sicherzustellen. Es ist ganz selbstverständlich, daß bei der Vielgestaltigkeit der Gebiete und bei dem Bestreben, nach Möglichkeit den natürlichen Eigenarten jedes Gebietes gerecht zu werden, nicht bürokratisch verfahren werden darf. Im einzelnen ergeben sich in großen Zügen folgende Abweichungen von den bisher auf dem Gebiete der Bewirtschaftung mit Vieh und Fleisch geltenden Bestimmungen:
Zur Einhaltung einer geordneten Bedarfsdeckungswirtschaft bedarf es einer strafferen Erfassung und Lenkung des Schlachtviehs. Diesem Zwecke dienen Verlade- und Verteilungsstellen, die von den Viehwirtschaftsverbänden eingerichtet werden. lieber diese Stellen wird in Zukunft sämtliches Schlachtvieh zum Versand oder zur Verwertung gebracht werden müssen. Die einzelnen Verlade- und Verteilungsstellen werden in der nächsten Zeit von den Viehwirtschaftsverbänden bestimmt. Die Hauptoereinigung hat sich ihrerseits den Zeitpunkt, zu welchem diese „Schleusen für Schlachtvieh" in jedem Verbände bzw. in jedem Bezirk in Tätigkeit gesetzt werden sollen, vorbehalten, um die notwen-
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dige organische Entwicklung des Ganzen zu gewährleisten.
Mit der Feststellung der Verlade- und Verteilungsstellen wird teilweise eine Aenderung im Einkauf des Schlachtviehs Hand in Hand gehen, und zwar insofern, als die Schlachtvieh be- und verarbeitenden Betriebe künftig entweder den Schlachtviehmärkten selbst, oder den Verteilungsstellen, nötigenfalls auch den Verladestellen zum Einkauf zugewiesen werden. Das besagt, daß in Zukunft ein direkter Einkauf von Schlachtvieh durch den Schlachter selbst beim Bauern nicht mehr getätigt werden kann, lieber die Durchführung dieser Bestimmung, insbesondere wegen des Inkrafttretens, werden noch besondere Bekanntmachungen durch die einzelnen Viehwirtschaftsoerbände erfolgen.
Die Durchorganisierung der Anlieferung und Verteilung des Schlachtviehes konnte auf die Liefer- und Abnahmebestimmungen beim Handel mit Schlachtvieh nicht ohne Einfluß bleiben. So sind z. B. die Bestimmungen über „Abnahme ab Land" und „Abnahme frei Empfangsort" und „Marktpreis" für Verteiler und Schlachter eindeutig geklärt worden. Im Zusammenhang hiermit steht die Ausdehnung der bislang nur für Schweine geltenden S ch l u ß f ch e i n p fl i ch t auch auf den Handel mit Rindvieh.
Die bisher gültigen Bestimmungen über die Voranmeldepflicht von Schlachtvieh aus dem Gebiet eines Viehwirtschaftsverbandes heraus mußten eine Erweiterung erfahren, um jederzeit einen einwandfreien Ueberblick über den tatsächlichen Versand und damit auch die Möglichkeit der Warenlenkung zu haben. In Zukunft ist in sämtlichen Vieh- Wirtschaftsverbänden der Versand von Schlachtvieh aus dem Gebiet einer Kreisbauernschaft heraus v o r a n m e ld e p f l i ch - t i g. Darüber hinaus wird der Bezug von Rindern und Schlachtfchweinen aus dem Gebiet eines jeden Viehwirtfchaftsverbandes heraus an nicht marktgeschützte Plätze von einer Genehmigung abhängig gemacht, während bisher Die einschlägigen Bestimmungen nur für einzelne Diehwirtschafts- verbände Geltung gehabt haben.
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viele, ihr Gepäck aufzugeben. Der Gepäckoerkehr hat allein im Dezember um 23 Prozent zugenommen. Der Expretzgutverkehr war genau so stark, wie beim vorjährigen Weihnachtsfest. Der Umladeverkehr hat sogar um 10 Prozent zugenommen. In Gießen waren alle örtlichen Maßnahmen getroffen, um die Tausende und aber Tausende von Expreßgütern schnell zu befördern und den Empfängern zuzuführen. Der Eilgutverkehr erreichte den gleichen Umfang wie im vorigen Jahre und war sehr rege.
Die Fahrkartenausgabe war durch die Abfertigung der Reisenden vor Weihnachten stark in Anspruch genommen. Ausreichende Schalterbesetzung sorgte für glatte Abwicklung. Die Fahrkarten für Militärurlauber und Arbeitsdienstler wurden bereits vor Weihnachten listenmäßig, kompanie- oder abteilungsweise verausgabt, so daß hierdurch die glatte Abfertigung der übrigen Reisenden an den Schaltern gesichert war. Der Personenverkehr hat gegenüber dem Vorjahr etwas zugenommen. Gegen November sind im Dezember 10 862 Personen mehr in Gießen abgereift.
Der Riesenverkehr an Weihnachten, der bei der Fahrkarten-, Gepäck-, Expreßgut- und Eilgutabfertigung ununterbrochen Tag und Nacht zu bewältigen war, stellte an alle Beamten und Gefolgschafts- männer die größten Anforderungen. In treuer Pflichterfüllung standen alle zu Tages- oder Nachtzeit auf ihren Posten, auch am Heiligen Abend, zu einer Zeit, da sich Millionen anderer Volksgenossen unter dem strahlenden Lichterbaum versammelten,
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von Fleisch wird in die Gesamtregelung eh, bezogen. Damit wird auch der unwirtschaftlich! Fleischversanü unterbunden und der wirtsckastl» notwendige eine entsprechende Förderung erfahre? Um weiterhin die Möglichkeit zu haben, z, Mangellagen einem etwaigen Ausweichen do-' Verarbeitungsbetrieben von Konsumsorten auf 6pk zialerzeugnisse zu steuern, wird die Hauptvereini. gung der deutschen Viehwirtschaft nötigenfalls i, die Produktion solcher Betriebe r« gelndeingreifen.
Den starken Schwankungen in der Höhe dez Fleischoerkaufs im Laufe des Jahres, besonders t den ländlichen Bezirken, mußte Rechnung getragen werden. Dies ist mit einer Aenderung der Kon, tingentsgrundlage geschehen, die nach bet neuen Anordnung auf Vierteljahresabschnitte ab gestellt ist.
Schließlich haben sich auch auf dem Preiz, gebiete Aenderungen als notwendig erwiese,, die jedoch nur für Schweine ein sch neidende! sind. Die Abänderungen an sich sind bereits b(i fanntgegeben. Die Kleinhandelspreise für Flei^ werden von der Neuregelung nicht betroffen. der Festsetzung von Preisen für Rinder wirb sich im wesentlichen an den bisher schon geltenden Grundpreisen nichts ändern. Neu ist lediglich öi, Aufnahme von jahreszeitlich bedingten Zu- uni Abschlägen bei einer Reihe von Märkten. Aus 23 Großmärkten werden in den Frühjahrs- bzy, Sommermonaten Zu- und Abschläge erhoben werben, um den Versand von Schlachtvieh nach den
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Desgleichen Laubach—Freienfeen, km 7,4—9,4. 11300 cbm Erd- und Planierungsarbeiten, 16 000 qm Fahrbahnunterbau und Profilherstel- lung.
Neubau von der Ziegelhülle bei Alsfeld bis zur Reichsstraße 62, Abgang nach Eudorf. 5200 cbm Erd- und Planierungsarbeiten. 4500 km Kleinpflaster auf Packlage.
Herstellen von Kleinpftaster Gedern—Schotten, km 1,0—2,8. 15 600 qm Fahrbahnunterbau und Profilherstelluna. 12 000 qm Kleinpflaster.
Desgleichen Schotten—Laubach, km 20,7—23,0. 8000 qm Profilherstellung. 6500 qm Kleinpflaster.
6. Lieferung von 5000 t Kleinpflastersteinen und 6700 m Randsteinen.
Angebotsvordrucke sind, soweit Vorrat reicht, ab Montag, den 4. Januar 1937, bei uns (Hitlerwall 37) erhältlich, woselbst auch die Bedingungen offenliegen.
Angebote sind verschlossen, für jede Straßenstrecke im besonderen Umschlag, mit entsprechender Aufschrift versehen, bei uns bis zum Mittwoch, dem 13. Januar 1937, vormittags 9 Ahr, portofrei einzureichen.
Die Deffnung erfolgt in Gegenwart etwa erschienener Bewerber in vorstehender Reihenfolge. Nur Bieter und Bevollmächtigte der Berufsvertretungen haben Zutritt. -----
Gießen, den 24. Dezember 1936.
werden. Aber auch für die Unfallverhütung leisten die Lautsprecher gute Dienste, da das Publikum rechtzeitig und in ausgiebiger Weise von dem Her- annahen eines Zuges mit der Aufforderung zum Zurücktreten in Kenntnis gesetzt und zur Vorsicht ermahnt werden kann. Durch das Ausrufen der Anschlüsse mit der Angabe der Abfahrtszeiten und der Bahnsteige wurde eine Beschleunigung des Reiseübergangs erzielt, der sich besonders bei Zug- verspätungen segensreich sowohl für die Reisenden als auch für die Eisenbahn auswirkte.
Großbetrieb an der Fahrkartenausgabe und Gepäckabfertigung.
Wie im Vorjahre, so hat auch in diesem Jahr der Weihnachtsverkehr an die Verkehrsdienststellen der Reichsbahn in Gießen, zu denen die Fahrkarten-, Gepäck-, Eilgüter- und Güterabfertigung zählen, besondere Anforderungen gestellt. Neben dem Ortsverkehr hatten die Gepäck-, Eilgut- und Güterabfertigung umfangreiche Umladearbeiten auszuführen. Diese Umlaoearbeiten sind gegenüber dem Ortsverkehr bedeutend größer. Besonders stark war auch der Anfall an Reisegepäck, denn das bequeme und sorgenfreie Reisen ohne Gepäck veranlaßte
Morgen Dienstag
Erstaufführung
Die Nacht mit dem Kaiser
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jeweiligen Zufuhrgebieten ordnungsmäßig vorneh. men zu können und damit auch Die Gleichmäßig, feit in der Gefamtverforgung sicherzustellen.
Im übrigen enthält die Anordnung noch Preis- regelungen für Fleisch im Großhandel, sowie Höchst, preise für Schafe auf den Schlachtviehmärkten. Die Anordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1 9 3 7 in Kraft. Lediglich die Bestimmungen, dis eine längere Anlaufzeit bedingen, werden schritt- weise von der Hauptvereinigung wirksam gemacht werden.
Kunss und Wissenschaft.
Der Reichserziehungsminister beglückwünscht Professor Engel.
Reichserziehungsminister R u st sandte an den Maler Professor Otto Heinrich E n g e l das folgend« Glückwunschtelegramm:
„Dem Meister niederdeutscher Landschäfts- und Lebenshaltung, dem hervorragenden Mitglied der Preußischen Akademie der Künste, übermittle ich als deren Kurator zum 70. Geburtstag beste Glück- wünsche. * Reichsminister R u st."
Otto Heinrich Engel, am 27. Dezember 1866 in Erbach (Odenwald) geboren, Schüler der Akademien von Berlin, Karlsruhe und München, hat in einen Bildern Landschaft und Gestalten, vielfach in riesifcher Volkstracht, zu stimmungsvoller Einheit verbunden, aber auch zahlreiche reine Landschaften gemalt. Engel wurde 1906 Mitglied der Berliner Akademie, 1908 Porofessor, 1921 Senator.
Geheimrat Ludolf von krehl 75 Jahre all.
Am 26. Dezember vollendete Geh. Rat Professor Ludolf von Krehl in Heidelberg das 7 5. Lebensjahr. Die Bedeutung Geheimrat Krehls für die Heilkunde ist über die Äerzteschast hinaus weit bekannt. Das deutsche Volk ehr chn als großen deutschen Ar§t, Forscher und Lehrer, der sich 'in dec Welt durch die Begründung der pathologischen Physiologie große Achtung errungen hat. Das Kai- ser-Wilhelm-Jnstitut für medizinische Forschung in Heidelberg, dessen Entstehung auf feine Idee zurückgeht, ist noch heute seine Wirkungsstätte. Anläßlich des Jubiläums der Universität Heidelberg im Sommer 1936 wurde Geheimrat von Krehl vom Führer und Reichskanzler wegen feiner Verdienste durch die Verleihung des Adlerschildes des Reiches ausgezeichnet.
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Zur Bewältigung des Weihnachtsverkehrs mußten in der Zeit vom 16. bis 28. Dezember gefahren werden:
Am 16. Dezember:
Je ein Schnellgüterzug für Gepäck- und Expreßgut von Frankfurt a. M. nach Altona und zurück und 3 Sonderzüge für Heimbeförderung von Land- jahrpflichtigen.
Am 17. Dezember:
Je ein Schnellgüterzug für Gepäck- und Expreßgut von Frankfurt a. M. nach Altona und zurück und 4 Sonderzüge für Landjahr-Heimkehrer.
Am 18. Dezember:
3e ein Schnellgüterzug für Gepäck- und Expreßgut von Frankfurt a. M. nach Altona und zurück .und sechs Sonderzüge für Beförderung von Landjahrpflichtigen und sonstigen Festtagsreifen.
Am 19. Dezember:
3c ein Schnellgüterzug von Frankfurt a. M. nach Altona und zurück, zwei Sonderzüge für Reichsarbeitsdienst-Heimkehrer und sieben weitere Son- derzüge für sonstige Festtagsreisende.
Am 20. Dezember:
Ein Schnellgüterzug Frankfurt a. M.—Altona und vier Sonderzüge für Festtags- und Einkaufsverkehr.
Am 21. Dezember:
Ein Schnellgüterzug Altona—Frankfurt a. M., ein Militär-Urlauberzug und zwei Sonderzüge für sonstige Festtagsreisende.
Am 22. Dezember:
3e ein Schnellgüterzug Frankfurt a. M. — Altona und zurück, acht Militärurlauber-Sonderzüge und 16 Sonderzüge für sonstige Festtagsreisende.
Am 23. Dezember:
3e ein Schnellgüterzug Frankfurt a. M. — Altona und zurück, 17 Sonderzüge für Beförderung von Festtagsreisenden.
Am 24. Dezember:
Ein Schnellgüterzug Frankfurt am Main — Altona und 20 Sonderzüge für Festtagsverkehr.
Neun Militärurlauber-Sonderzüge, fünf Sonderzüge für Reichsarbeitsdienst und 15 Sonderzüge für sonstige Festtags-Heimkehrer.
Es verkehrten somit in der Zeit vom 16. bis 28. Dezember insgesamt 143 Sonderzüge, die im Bahnhof Gießen abzufertigen waren. Arn 21., 22., 23. und 24. Dezember waren die planmäßigen Züge, besonders die O-Züge, sehr stark besetzt.
Nach unseren Beobachtungen war der diesjährige Weihnachtsverkehr gegenüber dem Vorjahre erheblich stärker, schätzungsweise um etwa 25 v. H.
Die auf sämtlichen Bahnsteigen angebrachte Laut- sprechanlage hat sich sehr gut bewährt.
Zugoerspätungen, sowie die hierdurch bedingten plötzlichen Umdispositionen in der Benutzung'der Bahnsteige konnten dem reisenden Publikum schnell und sicher bekanntgegeben werden.
Es konnte eine merkbare Beruhigung bei den Reisenden gegenüber den Vorjahren festgestellt
öZinmer mit Bdz., 2. St., neu hergerichtet, z.verm.sgöMNäh. N.-A. H. Becker, Bahnhofstr.77v. Schöne [05860 ü-Mohng. in erster Etage ab sofort od.auch später zu verm.
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