186. Jahrgang
Gießener Anzeiger
General-Anzeiger für Oberhesfen
Ur 117 Erstes Blatt 186. Jahrgang Mittwoch, 20. Mai 1956
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Nur von einer neuen Rechisbafis aus findet Europa den Weg zu wahrem Frieden und neuem Leben.
Ileichspropagandaminister Dr. Goebbels spricht auf der Abschlußkundgebung des Juristentags
Leipzig, 19. Mai. (DNB.) Nach viertägiger Dauer fand der Deutsche Juristentag 1936 seinen feierlichen Abschluß mit einer Kundgebung in der Maschinenhalle des Meßgeländes, in der auch die Eröffnung stattgefunden hat. Wieder waren die deutschen Rechtswahrer zu Tausenden herbeigekommen, um, nachdem sie in der Eröffnungskundgebung die feierliche Proklamierung des deutschen Rechts- wahrers an Stelle des oolksfremden Juristen erlebt hatten, nun aus dem Munde des Reichsrechts- führers die Würdigung der in diesen vier Jahren geleisteten Arbeit für die Neugestaltung des deutschen Rechts und die Zielsetzung für die kommende Arbeit zu hören. Mit Reichsminister Dr. Goebbels wohnten u. a. Reichsjustizminister Dr. Gür t- n e r, Staatssekretär Lammers und der Präsident des Volksgerichtshofes T h i e r a ck der Kundgebung bei. Nach dem Fahneneinmarsch bestieg der Reichsrechtsführer Reichsminister Dr. Frank die Rednertribüne. Mit tiefem Ernst klangen seine Worte durch die Halle: Der Führer hat heute einen seiner treuesten Kameraden zu Grabe getragen. Auch wir gedenken des treuen und unermüdlichen Weggefährten des Führer, unseres Parteigenossen Julius Schreck. Er war uns ein Vorbild an Treue und Aufopferung. Stehend und lautlos hatten die vielen Tausende von Rechtswahrern die Worte angehört. Darauf eröffnete der Reichsrechtsführer die Kundgebung und gab Reichsminister Dr. Goebbels das Wort.
Reichsmmister Dr. Goebbels spricht zu den Rechtsfragen.
Der Minister verwies zunächst auf die grundsätzliche Umstellung, die die nationalsozialistische Revolution auch auf dem Gebiete des Rechts mit sich gebracht habe. Habe man früher oft genug den Eindruck gehabt, daß das Leben der Nation dem formalen Gesetz untergeordnet sei, so sei im nationalsozialistischen Staat das Gesetz nur Diene r am Leben unseres Volkes. Gesetze dürften nicht dem Leben seinen Weg vorschreiben wollen, sondern hätten sich umgekehrt nach dem ewigen Leben auszurichten. Am Anfang einer jeden Revolution stehe die Tat. Wenn sie einen festen Zustand geschaffen habe, sei es Aufgabe des Gesetzgebers, diesen Zustand gewissermaßen gesetzlich zu unterbauen. Deshalb /habe auch am Anfang des nationalsozialistischen Umbruchs nicht eine papierene Verfassung gestanden, sondern man habe danach getrachtet, erst das Volk in Verfassung zu bringen. Aus dieser Verfassung des Volkes heraus würden einmal die Gesetze geschrieben werden, die die Grundlage für eine geschriebene Verfassung unseres Volkes abgeben könnten, fußend auf Rasse, Blut und Volkstum. „Hfst dann wird die Justiz ein inneres Verhältnis zum Volk haben, wenn das Volk in ihr auch wieder den höchsten Ausdruck völkischer, sozialer und nationaler Gerechtigkeit sehen kann. Insofern muß das Gesetz dem Zeitgei st entsprechen und nur, wenn feine Diener diesen Geist der Zeit in sich tragen, sind sie in der Lage, ihm auch in der Rechtsprechung selbst Ausdruck zu geben."
Eingehend beschäftigle sich Dr. Goebbels mit der Frage der individuellen Freiheit. „Während das liberale Gesetz nur das Individuum beschützt, beschützt das nationalsozialistische Recht das Volk. Es ist nicht wahr, daß das nationalsozialistische Gesetz die Freiheit des Individuums einengte, denn schließlich leitet sich ja jede persönliche Freiheit von der Freiheit der Ration ab. Die ausländische Behauptung muh zurückgewiesen werden, daß es in Deutschland keine p r e ssesreiheit mehr gebe. Wir haben nicht die Freiheit, sondern d i e g e i st i g e Anarchie der presse abgeschafft! Gewiß muß der deutsche Schriftleiter sein Amt heute im Dienste des Volkes versehen. Wir halten es aber für eine höhere Ehre, nach den £e- bensintqresfen einer Ration zu schreiben, als im Solde einer anonymen Deltclique zu stehen. Was in solchen liberalen Staaten als Pressefreiheit angefehen wird, ist in Wirklichkeit schlimmste geistige Tyrannei, weil sie anonym ausgeübt wird.
„Jedes Gesetz bedeutet schließlich eine Einengung der persönlichen Freiheit. Der vergangene Staat Zog diese Grenzen möglichst weit. Das Ergebnis sah allerdings auch danach aus. Der Landesverrat war gewissermaßen eine Salonkrankheit. Es konnte im Ernst die These aufgestellt werden: Nicht der Mörder, der Ermordete ist schuldig! Das aber ist nicht mehr Gesetzmäßigkeit, das ist Gesetzlosigkeit und Anarchie. Wir haben die individuellen Rechte und Freiheiten auch nur da eingegrenzt, wo sie sich in einem Widerspruch zu den Lebensnotwendigkeiten des Volkes gestellt hatten. Das muß jeder Gesetzgeber tun. An sich ist ja schon das einfachste Derkehrsregelungsgesetz eine Einengung der persönlichen Freiheit. Wir garantieren aber auch im Rahmen der f ü,r d i e Nation gültigen Freiheit dem Individuum wiederum ein Höch st maß an persönlicher Freiheit. Unseren Gesetzen hat sich auch der Höchste
im Staate zu unterwerfen nach dem Grundsatz: Das Volk muß leben. Gesetze, nach denen ein Volk im Inneren sein Dasein organisiert, unterliegen nur seinem eigenen Urteil. Es kann deshalb den Nationalsozialismus nicht im geringsten beeindrucken, wenn gewisse deutschfeindliche, meistens jüdische Juristen auf Grund von Paragraphen glauben, die „Gesetzlosigkeit" der nationalsozialistischen Revolution „nachweisen" zu können. Geschichte wird immer von nationalen Staatsmännern, nicht aber von internationalen Juristen gemacht.
Denn sich die Welt mehr und mehr in ihrer eigenen Verstrickung verfängt, dann ist es notwendig, wieder die einfache Vernunft sprechen zu lassen. Von dieser Grunderkennknis geht auch unsere Kritik am Versailler Vertrag aus. Er ist auf gesetzlose Weife zustandegekommen, und feine Rechkstilel der ungleichen Berechtigung beruhen nicht auf der deutschen Unterschrift, sondern auf Drohung mit Gewalt. Der Führer hat sich deshalb auf ein höheres Lebensgefeh seines Volkes und Europas berufen, als er diese unerträglichen Paragraphen durch neue Tatsachen ablöste. Diese Paragraphen waren im Begriff, das Rebeneinanderleben freier Völker unmöglich zu machen. Es kann aber nicht der Sinn der Paragraphen sein, dem Völkerleben die Entwicklungsmöglichkeiten abzuschneiden, sie können und sollen dieses Leben vielmehr beschützen und sichern. Gesetze, die sich in Ueber- einstimmung befinden mit dem Lebensrecht der Völker werden am ehesten geeignet fein, eine
Verbundenheit vo
Reichsmmister Dr. Frank
hielt dann die Schlußansprache des Juristentages. Er führte dabei u. a. folgendes aus:
Als die großen Ausstrahlungen dieses Deutschen Juristentages sehe ich für den deutschen Rechts- wahrer die Steigerung seiner ständischen Geschlossenheit, die Förderung seiner ideellen Entschlossenheit und die Förderung seiner schöpferischen Wirkenskraft, für das deutsche Volk aber die Förderung der Erkenntnis, daß der Nationalsozialismus die Kluft, die früher einmal so unselig zwischen Justiz und Volk bestand, geschlossen und die große Verbundenheit der Rechtshüter und der Rechtsträger mit dem Volksganzen zum Segen unserer Nation und unseres Reiches herbeigeführt hat.
Es gibt heute nur eine einzige Macht in Deutschland, das ist die Macht des Führers, die wiederum beruht auf der Ermächtigung durch das deutsche Volk, in seinem Namen die oberste Gewalt des Deutschen Reiches auszuüben. Die einheitliche nationalsozialistische Führerreichsgewalt teilt bestimmte Aufgaben bestimmten Aufgabenträgern zu mit der Wirkung, daß nicht eine Gruppe des Staatsdienstes ausgespielt werden kann gegen eine andere. Im Dritten Reiche des Nationalsozialismus ist es nicht so, wie in den liberalistischen Epochen möglich, unter dem Vorwand der Unabhängigkeit der Rechtspflege subversive Opposition gegen den einheitlichen Staats- und Führerwillen zu treiben. Das deutsche Rechtsleben ist unter der Führung Adolf Hitlers und des Nationalsozialismus ein einheitlicher stählerner Willensorganismus geworden, in dem sich schwache Punkte nicht finden.
Aber gerade angesichts dieser Geschlossenheit unseres Volkes und Rechtslebens ist die Stellung unserer Rechtspflege eine besonders starke. Denn auch für den Richter, für den Rechtswahrer gilt d i e Autorität des Führers. Es ist nicht möglich, das Wort „Recht" anzuwenden auf Gewaltakte. „Recht" setzt in feiner Anwendung voraus, daß auch die Gewalt sich ihm beugt. Diese Sphäre der unabhängigen Rechtspflege ist ein Ausschnitt aus der Gesamtheit unseres nationalsozialistischen .Rechtslebens. Dieser Schuh der unabhängigen Rechtspflege erstreckt sich auf sämtliche Gebiete des menschlichen Lebens ohne jede Ausnahme. Jeder aber, der glauben könnte, auf dem Umweg über den Mißbrauch der Rechtspflege gegen das nationalsozialistische Reich angehen zu können, möge von vornherein alle Hoffnung fahren lassen. Der Rechtswahrer und seine Macht sind nicht der Schutz einer etwaigen antinationalso^kalistischen Opposition, si^ dienen vielmehr der Stärkung der nationalsozialistischen Rechts- und Reichsautorität durch Gerechtigkeitsdienst. Ohne starkes Reich kein starkes Recht, ohne sfarkes Reich auch keine unabhängigen Rechtswahrer. Aber stark wird ein Reich nach innen und außen nicht nur durch die Soldaten der Waffe, sondern vor allem auch durch die in den Rechtswahrern sich verkörpernden Soldaten der rechtlichen Gemeinschaftsordnung.
Außerhalb der Autorität des Reiches gibt es keine Rechtsautorität. Nur auf dem Wege des Rechtes und der Rechtssicherheit ist der Schutz eines Staates möglich. Eine Tscheka könnte sich in Deutschland nicht
dauerhafte und vernünftige Rechtsordnung herzuftellen. Dadurch, daß wir Deutschland wieder auf eine neue, feste Rechts- basis stellten, glauben wir unsererseits, einen wertvollen Beitrag zur Konsolidierung des schwer leidenden Europas beigesteuerl zu haben. Wir Rationalsozialislen, so erklärte der Winister, wollen nicht nur unser eigenes Land aufbauen — wir wollen dem gequälten Europa zu neuem Leben verhelfen. Es kann nur gesunoen durch die Gesundheit aller seiner Glieder.
Wir geben die Hofnung nicht auf, daß es nach den endlosen Wirren und Krisen am Ende doch noch gelingen wird, der Welt den Weg zu wahrem Frieden zu weisen. Wir haben auch einmal in unserem eigenen Lande unendlich viele und schwere Krisen und Spannungen überwunden. Nun ist es unser Bestreben, Europa durch unsere Mithilfe auf eine bessere Rechtsbasis zu stellen, die sich mit dem Leben der Völker in Uebereinstimmung befindet. Denn nur so können die Ueberreste des Krieges überwunden werden.
„Möge es uns", so schloß Dr. Goebbels, „als den Vertretern einer wahren Gerechtigkeit und eines ewigen Rechts gelingen, auch der übrigen Welt den Weg dahin zu bahnen. Die Völker warten darauf. Sie haben ein Recht zu leben. Die Staatsmänner müssen diesem Recht gehorchen. Frieden und Wohlfahrt beruhen auf Gerechtigkeit. Dieser Gerechtigkeit wollen wir zum Siege verhelfen!"
Die deutschen Rechtswahrer nahmen die Worte des Ministers mit langanhaltendem stürmischen Beifall auf.
n Volk und Recht.
halten und aufbauen. Der Freiheit, der Ehre, des Vermögens und des Lebens kann man in einem geordneten Gemeinwesen nur im Wege der Rechtsanwendung verlustig gehen. Das P a r t e i p r o g r a m m d e r N S D A P hat für die Erziehung des deutschen Rechtswahrers ebenso entscheidende Bedeutung wie das Buch des Füh- r e r s „M ein Kamp f". D«s Parteiprogramm ist aber für das Rechtsdenken und die Rechtswirklichkeit des Dritten Reiches gültig, nicht als formelles Gesetz, sondern kraft des schöpferischen Willens des Führers. Da in dem Parteiprogramm die letzten Ziele der NSDAP, erkennbar sind, hat es ein stetes Hilfsmittel des deutschen Rechtswahrers in Rechtswissenschaft, in Rechtslehre und Rechtspraxis zu sein. Das Parteiprogramm ist die Entwicklungslinie des deutschen Lebens. Jeder Rechtswahrer muß sich in seinem Denken und Wirken, in seinem Arbeiten und Streben an diese Linie halten.
Das deutsche Recht hat sein Haupt wieder frei gemacht und sein ehernes, stolzes Angesicht leuchtet als ein feierliches Symbol der unzerstörbaren Urkraft unserer germanischen Kultur über dem Werk unserer Tage. Wir haben den Idealismus im deutschen Recht als Ziel und Methode aufgerichtet. Wir haben diesem Recht im größten wie im kleinsten feine Mission eingeprägt, allzeit Diener an der Ewigkeit unseres Volkes zu fein.
Die Würde des deutschen Rechtswahrertums soll fortgeführt werden durch die Jugend unseres Nechtsstandes. Die Not dieser Rechtsjugend zwingt uns zu harten Maßnahmen. Aber es ist besser, der berufenen Jugend den Weg zum Rechtsleben zu öffnen, als wie das früher in der Dekadenzentwicklung unseres Reiches geschah, das Recht zum Tummelplatz von allen und jedem zu machen. Die deutsche Rechtsjugend ist uns dafür verantwortlich, daß sie in stolzer und klarer Kraft die Befreiung des deutschen Rechtslebens von den letzten Resten einer überwundenen Zeit fortsetzt. Die Auslese der Berufenen auf dem Gebiete des Rechtslebens ist nach nationalsozialistischen Grundsätzen eine Auslese im Kampf und gegenseitiger Aneife- rung und damit die vollendetste Erfüllung des Leistungsprinzips. Ich möchte von dieser Stelle aus den Appell an olle in Frage kommenden Reichs-, Partei- und Volksstellen richten, der Not des Rechtswahrernachwuchses rechtzeitig ihr Augenmerk zuzuwenden. Wir zählen Hunderte und aber Hunderte von jungen auch nach nationalsozialistischen Grundsätzen restlos zuzulassenden Rechtswahrern, die weniger als das für die Handwerker angesetzte Existenzminimum monatlich zur Verfügung haben.
Nun tretet ihr wieder an in euren Gerichtssälen, Hörsälen, Amtsbereichen aller Art. Sagt euch bei jeder Entscheidung, die ihr trefft: Wie würde der Führer an meiner Stelle entscheiden? Bei jeder Entscheidung, die euch obliegt, fragt euch: Ist diese Entscheidung mit dem nationalsoizalistischen Gewissen des deutschen Volkes zu vereinen? Dann werdet ihr e i ne eherne, f e ft e Gewissens- grundlage haben, die aus der Einheit des nationalsozialistischen Volksganzen, aus der Erkenntnis der Ewigkeit des Führerwillens Adolf Hitlers heraus auch in eure eigene Entscheidungssphäre die Autorität des Dritten Reiches für alle Zeiten bringt. Dem Führer, dem wir alles danken, dem Schöpfer und Gestalter des deutschen Rechtes, Sieg-Heil!
Llebersiaat oder Staatenkonserenz?
23on Dr. Hans von Malottki.
Der Völkerbundsrat hat zwar die abessinische Frage bis Mitte Juni vertagt. Aber die Bewegung, die Europa infolge des italienischen Unternehmens erfaßt hat, konnte durch diesen Der- legenheitsbeschluß der Genfer Diplomaten selbst- verständlich weder abgeschwächt noch unterbrochen werden. Im Gegenteil, sie ist dadurch nur unklarer und unübersichtlicher geworden. Es ist wieder einmal der berühmte „flüssige Zustand" eingetreten; jenes Suchen und Tasten, jene Unruhe und Unsicherheit, die sich immer dann einstellt, wenn Gewichtsverschiebungen und Kräfteverlagerungen das europäische Leben erschüttern und die Nationen zur Neuausrichtung zwingen. '
Solche Situationen sind an sich nichts Unnatürliches. Sie liegen im Wesen aller Lebensoorgänge, auch der politischen; und auch der vernünftelnde Zug der Nachkriegspolitik, der Wahn, die Buntheit des Daseinkampfes der Völker nach einem starren Paragraphenschema zu reglementieren, t)at dem dynamischen Charakter des Völkerlebens keinen Abbruch tun können.
Nicht die Bewegtheit, nicht der ewige Wandel ist das Beängstigende, sondern die Unfähigkeit oder Unwilligkeit einer vergreisten Diplomatie, "in kluger und rechtzeitiger Anpassung den Erfordernissen der Entwicklung Rechnung zu "tragen. Dies ist auch der tieffte Grund, weshalb der gegenwärtige Zustand unter gesamteuropäischen Gesichtspunkten so unerfreulich ist. Es wird allerseits zugegeben, daß die politische Organisation Europas in Unordnung geraten, oder vielmehr heute weiter denn je von einer wirklichen Ordnung entfernt ist; daß die Verhältnisse zwischen den maßgebenden europäischen Mächten, unklar und unübersichtlich wie kaum zuvor, nach einer befreienden Neugestaltung verlangen; daß die kleinen und mittleren Staaten in dem allgemeinen Chaos jeden #alt entschwinden sehen. Alles ruft nach Reform, nach Neuordnung. Aber wo ist, außer dem deutschen Friedensplan, eine Initiative von gesamteuropäischer Spannweite sichtbar? Frankreich, richtungs- und sührungslos und der Gefangene seiner überklugen Bündnispolitik, plagt sich mit der zunehmenden Sorge um die Erhaltung seiner Vormachtstellung. England, äußerlich ruhig, aber von inneren Richtungskämpfen bewegt, sieht fürs erste nur die Gefährdung entscheidender Stellungen seines Weltreiches. Italien, das neue Imperium, sucht den Eintritt in den Kreis der satten Mächte. Und während Moskau sich auf dem Genfer Parkett als Bollwerk gegen Angriffsgefahren empfehlen und zugleich durch den Angriffsapparat der Komintern den Bestand europäischer Kulturstaaten unterhöhlen kann, suchen die kleineren Staatswesen, enttäuscht und voller Sorge, nach Möglichkeit irgendeiner Selbsthilfe.
Sie, die kleinen Staaten, haben in der Tat Grund genug zur Sorge. Denn jenes kollektive Vorgehen, auf die sie ihre Sicherheit bauten, ist in der Feuerprobe gegen Italien auf der Strecke geblieben. Daher auch der Ruf nach Reform des Völkerbundes. Schon lange in der Luft liegend, hat diese Parole durch den Mißerfolg des Sanktionsfeldzuges neue Nahrung erhalten, und auch Herr Baldwin hat zum Nachdenken gemahnt, wie das Instrument des Kollektivismus verbessert werden könne. Auf der Vollversammlung im Herbst, so meinte er, solle das Thema in Angriff genommen werden. Ist die Völkerbundsreform damit über unverbindliche, theoretische Gespräche hinaus offizieller Verhandlungsgegenstand der europäischen Diplomatie geworden?
Weil die deutsche Politik einer wahren Kollektivität zum Siege verhelfen will, sind auch wir an dieser Frage interessiert, die so vielfältig ist und bis in die tiefsten Schichten der europäischen Nachkriegsproblematik führt. Gerade weil dem so ist, wird es darauf ankommen, das Problem von vornherein richtig und umfassend genug zu stellen. Freilich, eine formelle Reform der Satzung, soviel sich auch dafür anführen läßt, kommt in absehbarer Zeit kaum in Betracht. Oder ist die in Artikel 26 vorgesehene Einstimmigkeit im Rat und Mehrheit in der Versammlung jetzt etwa leichter zu erreichen als in früheren Zeiten? Um so wesentlicher und notwendiger ist die innere Wandlung des Genfer Bundes. Sie bietet auch keine formellen Schwierigkeiten; denn sie könnte sich auch ohne Satzungsänderung vollziehen, weil es für die Wirksamkeit des Völkerbundes erfahrungsgemäß vor allem darauf ankommt, wie die Satzung aufgelegt und in der Praxis angewendet wird.
Auf diesen Umstand ist es zurückzuführen, daß in der Vergangenheit England und Frankreich z. B. ganz verschiedene Auffassungen vom Wesen des Völkerbundes hatten und vertraten. England hat im Genfer Bund bisher nie etwas anderes gesehen als eine diplomatische Methode, eine Konferenz von souveränen, durch gemeinschaftliche Ziele verbundenen Staaten, die, bei aller moralischen Verpflichtung auf die Vorschriften der Satzung, doch die Freiheit und Selbstverantwortlichkeit ihrer Entschließung behalten. G<mz anders Frankreich. Die französische Politik faßte den Völkerbund stets als eine über den Staaten stehende Einrichtung auf, als einen lieber ft aat mit möglichst automatischem Charakter, der die einzelnen Mitglieder unter Berufung auf das Genfer Gesetz einfach zur 11» terortmung und Eingliederung zwingen sollte. Daher auch die Bemühungen, die Zuständiakeit des Völkerbundes immer mehr zu steigern, feine MachtflMe durch ein eigenes Heer ufm. zu vergrößern. Demjenigen, der wie Frankreich lange Jahre hindurch den


