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en 1936. n die Fjorde

Sir Alexander Gobley, GEB., war selbst Gouverneur der britischen Festung Gibral­tar während der Jahre 1928/33.

Gibraltar, als Schlüssel zum Mittelländischen Meer und dadurch als einer der Knotenpunkte zur Fern-Ost-Linie ist Gegenstand natürlicher und häu­figer Spekulationen betreffs seiner Stärke und Verwundbarkeit, und ich selbst kam mit derartigen Spekulationen vor allem während meiner Gouver­neurszeit im Fort selbst häufig in Berührung. Diese Mutmaßungen liefen meist darauf hinaus, daß, mit Rücksicht auf die Entwicklung der Luft­waffe und der Reichweite der modernen Langrohrgeschütze Gibraltar durchaus nicht mehr die Schlüsselstellung besäße, die es offiziell noch immer zugeschrieben erhält. Meine Erfahrun­gen als Gouverneur lehrten mich das Gegenteil erkennen.

Zuerst zur Frage eines Angriffes aus der Luft während eines Zukunftskrieges. Das gesamte Gibraltar bildet mit seiner Länge von drei englischen Meilen kein großes Ziel für angreifende Luftarmeen. Die scharfe Kuppe des Felsens ragt knappe 720 Meter empor, und es müßte schon ein glücklicher Bombenabwurf fein, der eine auf dieser Kuppe stationierte Batterie zum Stillschweigen brächte. Eine Bombardierung der Zivilstadt hätte auf die Verteidigungskraft des Forts keinen Ein­fluß. Der Hafen selbst ist außerordentlich gering in Umfang, und Flugzeuge, die ihn zu bombardieren beabsichtigen, müssen sehr niedrig fliegen, was durch die Nähe des Felsen sehr erschwert wird und voll­kommen als Unmöglichkeit erscheint, wenn man den steten östlichen Levantewind in Rechnung zieht, der, wenn man es so sagen darf, voller Luftlöcher steckt und das Einlaufen selbst von großen Schiffen in den Hafen von Gibraltar sehr gefährlich macht, wo­von ich mich jedesmal, wenn ich an Bord eines Kriegsschiffes einlief, überzeugen konnte.

Außerdem darf nicht vergessen werden, daß

gen aus den Bündnissen mit Frankreich und Rumänien, sowie dem Völkerbunds­pakte nicht anzutasten.

Der Universalismus des Völkerbundes hat ver­sagt, wodurch sich das Auftreten des Gedankens regionaler Organisationen erklärt. Wir müssen aber feststellen, daß es unsere Sache ist, zu bestimmen, was wir als Region pol­nischer Interessen ansehen und daß wir in dieser Hinsicht keine fertigen Rezepte ent­gegennehmen. Polen habe nicht viele politische Ab­machungen unterschrieben, sei aber gewillt, sie ein­zuhalten und fordere selbstverständlich in dieser Hinsicht vom Vertragspartner Gegenseitigkeit.

Dem Problem guter Nachbarschaft lege Polen als dem real st en Friedensfaktor besonde­res Gewicht bei. Auf die Beziehungen zu den bei­den großen Nachbarn im Osten und Westen sowie auf den Bundesgenossen Rumänien und auf Lett­land, mit dem die freundschaftlichen Beziehungen sich günstig entwickeln, wolle er nicht zurückkommen. Die allerwunderlichste Erscheinung stelle Litauen dar, das in seinen Beziehungen zu Polen keine der von zivilisierten Ländern ange­wandten r

Minister Pieracki die Dinge in ein neues schmerz, liches Licht gerückt. Nach den Prozeßakten habe ein ehemaliges Mitglied der litauischen Regierung an der Finanzierung der terroristischen Bestre- bungen in Polen tätigen Anteil genommen. Sollte es sich nach genauer Kenntnisnahme aller Ein» zelheiten der Angelegenheiten Herausstellen, daß es sich hier um eine noch fortbestehendeHand. lungsweise der litauischen Regierung handel», dann müßte Polen Litauen als ein für b e A Frieden gefährliches Element betrach­ten.

Sie setzte sich darum am Dienstagfrüh mit der Polizei in Verbindung, die dann auf Veranlassung der Staatspolizeistelle den Unbekannten festnahm. Im Verlaufe eines eingehenden Verhörs entstand der Verdacht, daß der Fremde mit dem Heidel­berger Doppelmorde in Verbindung stehe. Auf die Vorhaltungen der Beamten hin legte schließlich der Mörder ein umfassendes Geständ- n i s ab. Er hat sich wahrscheinlich seit einigen Ta­gen obdachlos in Eich aufgehalten und zufällig von der Abwesenheit des Gemeindebeamten erfahren. Diese Gelegenheit hat er dann offenbar benutzt, um sich bei der Frau Kleidungsstücke zu erschwindeln. Das Verschwinden des Gemeindebeamten steht in keinerlei Zusammenhang mit der Mordtat. Der Verhaftete wurde zur weiteren Vernehmung von Worms nach Karlsruhe übergeführt.

Wie die Heidelberger Kriminalpolizei mitteilt, steht sie den Angaben des in Eich verhafteten jun«

Warschau, 15.1.(DNB.) Der polnischeAußenmini- ster Beck sprach im Sejm-Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten über die Grundlagen der polnischen auswärtigen Politik. Polens Verhältnis zu dem Streit in Afrika ist völlig objektiv und des­interessiert. Polens Anteil an den Sank- rt t o n e n ergebe sich aus der Verpflichtung zur Zu- ssammenarbeit mit den anderen Staaten, die von idem Gewichte Polens auf internationalem Gebiet bestimmt werbe. Die Stellungnahme der Staaten zu Dem Konflikt werde bei den einen bestimmt durch Keren afrikanische Interessen, bei anderen hauptsäch­lich durch ihre negative Einstellung zum Faschismus, Lei allen aber durch Erwägungen über die Zukunft Les Völkerbundes. Das Motiv der Afrikapolitik be- crühre Polen nicht unmittelbar, das Verhältnis zum Faschismus bleibe ebenfalls ohne Einfluß auf die polnische Stellungnahme, da Polen fein Verhältnis SU den einzelnen Staaten nicht nach den Verfafsungs- voktrinen regele, die eine innere Angelegenheit feien, sonst könnte man schließlich zu einer Art von Reli­gionskriegen gelangen.

Weber den Völkerbunds pakt und feine 'twaige Reform gebe Polen fein Urteil ab. So­

lange der Pakt von einer ansehnlichen Zahl von Staaten anerkannt werde, verpflichte er Polen in demselben Grade wie die anderen. Zu einer Schwächung dieses Werkzeuges internationaler Zusammenarbeit könne Polen nicht bei­tragen. Dies habe in Genf das Verhalten der pol­nischen Abordnung bestimmt.

Die polnische Politik suche seit Jahren einfache und klare Wege, so wie sie Marschall Pil- s u d s k i, der große Baumeister Polens, abgesteckt habe. Diese Politik bemühe sich darum, prakti­sche Lösungen zu finden. Der Minister erin­nerte an den Nichtangriffspakt mit Sowjetrußland. Polen habe zuerst zur Schaf­fung von Grundsätzen eines dauernd friedlichen Verhältnisses zwischen der Sowjetunion und den Staaten anderer Verfassung beigetragen. Das Abkommen mit Deutschland sei von der Weltmeinung als eines der bedeutsamsten inter­nationalen Ereignisse auf dem Wege zur Schaffung eines friedlichen Zusammenlebens im Nachkriegs­europa eingeschätzt worden. Beim Abschluß von Abmachungen mit dem Nachbarn haben wir sorg- sam darauf geachtet, unsere V e r p f l i ch t u n -

Oie Llnabhängigkeit des Richters.

Grundsätzliche Ausführungen des Reichsjuristenführers Or. Krank.

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Eik gresses. i-) Der Vor. des Senats, 'chverhandlung M Präsident Eintritts Ame- chn Hobe be. en der Al- \ Europas bei ' wußt zu ha. und das Aus- -chriftstucke des en hätten, den in Staatsfekre. en gewußt ule, habe sich taafen ohne den Welttnep fyciuptung n? )ufe und Sii

Friedens- ig. House habe mterstützt, daß, eDer einig- den Allier-

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Ist der Heidelberger Kranenmörder gefaßt?

In Eich in Rheinhessen gelang es am Dienstag der Polizei, überraschend den Heidelberger Doppelmörder, der, wie erinnerlich, am 2. Dezember vorigen Jahres bei einem Raub- Übersoll auf eine Villa in Heidelberg die Gat­tin des Villenbesitzers und das Hausmädchen er­mordet hatte, festzunehmen. Der Mörder, der aus einem Vorort von Heidelberg stammt, war am Montagabend bei der Frau eines vor einigen Tagen verschwundenen Gemeindebeamten in Eich erschienen und hatte sie angeblich im Auftrage ihres Mannes um Kleidungsstücke und Wäsche gebeten, die er diesem überbringen sollte. Wegen der vor­gerückten Stunde übernachtete er dann in dem Hause der Frau, der jedoch nachträglich Bedenken über die Persönlichkeit des Unbekannten kamen.

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polens Außenpolitik auf her Linie pilsnhfkis. Oie Teilnahme regionalen Gicherheitspakten wird nur vom eigenen Interesse Polens bestimmt werden.

Gibraltar: Schlüssel zum Mittelmeer

Von General Sir Alexander Godley.

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Berlin, 15. Jan. (DNB.) Die vieldeutigen Ver­öffentlichungen über den Begriff der Unabhängigkeit des Richters hatten dem Reichsjuristenführer, Reichs« minifter Dr. Frank, Veranlaffung gegeben, eine Tagung der Gefamtvertretung der deutschen Rich­ter und Staatsanwälte und deutschen R e ch t s p f l e g e r in das Haus der beut dien Rechtsfront einzuberufen. Der Reichsjuristenführer zeigte ben Gebanken bes von behörblichen Weisungen unabhängigen unb nur an seine nationalsozialistische Weltan­schauung aebunbenen Richters auf. Was bem Richterberuf feinen Gehalt gibt, kommt nicht aus seiner Eigenschaft als Beamter, fonber* aus seiner Eigenschaft als Repräsentant bes ewigen Weistums unb Trager ber ewigen Blutgesetze unseres Volkes. So muß an bie Stelle überlebten Formalorbnungen lieber ber Appell an bie Blutorb nung treten Dte Formalgesetze dürfen keine Fesseln für ben Richter fein, sondern nur Anhaltspunkte zur Forderung der Gemeinschaft des Volkes darstellen Der Nationalsozialismus schützt den Richter in sei­ner Unabhängigkeit auf dem Boden der national­sozialistischen Weltanschauung und Volksführung aber er verlangt von ihm die Zugehörigkeit zu lenem weltanschaulichen und Willensbildungsbereich, dem der Führer und seine Entscheidungen ange­hören. Sofern ein Gesetz formaler Art, eine Ver­ordnung formaler Art mit der Unterschrift des Füh« rers vorhanden ist, ist der Richter weiterer weltan­schaulicher Bedenken enthoben, denn hier hat der Führe rselb st die Grenzen gezeigt, innerhalb deren maßgeblich des Volkes Stimme spricht.

Die weiteren Vorträge der Tagung dienten der Untermauerung ber vorn Reichsjuristenführer auf= gezeigten Gebankengänge, die Professor Dr. Eckarbt in solgenbe Leitsätze zusammenfaßte:

1. Der Richter ist nicht als Hoheitsträger des Staates über den Staatsbürger gefetzt, sondern er fteht als Glied in der lebendigen G e - m e i n s ch a s t d e s deutschen Volkes. Es ist nicht seine Aufgabe, einer über der Volksgemein­schaft stehenden Rechtsordnung zur Anwendung zu verhelfen oder aüaemeine Wertvorstellunaen burck- >

den, die ihnen bisher entgangen sind. In unzähligen Wanderungen sollen die Kameraden die engere 2^4 ^at kennenlernen. Einzelheiten des KdF.-Reifeplans find aus dem im Druck befind­lichen Monatsprogramm für Februar zu ersehen. Die in die Rhön, Eifel, das Erzgebirge, das Ber­gische Land, das Sauerland und ins Saartal füh­renden verbilligten Fahrten ermöglichen es auch den Arbeitskameraden mit geringem Ein­kommen, mit KdF. sich im deutschen Land zu er­holen. Die Teilnehmer an diesen verbilligten Fahr­ten werden genau so untergebracht wie die Teil­nehmer an den anderen Fahrten, die um ein gan­zes Teil teurer find.

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bie Insel Fehmarn, Heiligendamm usw. Durch die Mitarbeit der Wanderwarte in den einzelnen Gauen wird der Reiseplan besonders abwechslungs­reich. Sei einem großen Teil der Fahrten wird es möglich sein, daß die Volksgenossen die Gegend, in die sie ihr Urlaub führt, während ber ganzen Zeit burchwanbern. Mehr als bisher werden im form menben Jahr bie Wochenend- und Sonn­tagsfahrten sowie die Betriebsfahrten innerhalb der einzelnen Kreise ausgebaut, und ge­rade unser Gaugebiet bietet hier soviel schöne Fleck­chen, daß es uns wohl kaum um die Auswahl bange sein muß. Rheingau, Taunus, Maintal, Odenwald, Westerwald, Vogelsberg, Spessart, Lahntal, überall werden unsere Arbeitskameraden Schönheiten fin-

Gibraltar die modernsten Flugzeugab- hörvorrichtungen besitzt, bie es ber Be­satzung leichter ermöglichen, eine sich nähernbe seinbliche Flugarmee aus beträchtlicher Ent­fernung wahrzunehmen unb ihre Flak-Geschütze 'n Position zu bringen, um so bie Flugzeuge in ge­bührender Entfernung vom Erdboden zu halten. Bomben aber, die dann aus beträchtlicher Höhe fal­len, haben, aus den oben erwähnten Gründen, keine große Wirkung auf das Fort.

2Iu(fi im Falle eines (nicht annehmbaren) A n * griffe z u Lande könnten die Geschütze des Gegners nur dann überhaupt Aussicht auf Wir­kung besitzen, wenn sie die Reichweite der deutschen, den Alliierten aus dem Weltkriege her wohlbe­kanntendicken Bertha" besäßen. Aber selbst dann wäre außer einem ersten moralischen Effekt weiter keine Gefahr vorhanden. Tunnels und Galerien in überreicher Anzahl wurden tief in ben Fels ge­schnitten und diese Unterkünfte, die 1779/80 vollendet wurden, sind mehr als sicher gegen jegliche Art von Granate oder Bombe mögen die Geschosse nun aus der Luft, vom Wasser oder dem Lande her fliegen.

Eine Attacke zur See würde keinen anderen Erfolg haben als die vereinigten Angriffe der fran­zösischen und spanischen Flotten während des hun­dertjährigen Krieges. Von Spanien, dem näch­sten Nachbarland, hat Gibraltar nichts zu befürch­ten. England pflegt eine ausgezeichnete Freundschaft mit dieser Nation und befindet sich mit 231 Jah­ren beinahe genau so lange im Besitze von Gibral­tar wie Spanien, das es 242 Jahre hindurch besaß. Schließlich kommt noch die Tatsache der Vermi­schung der Bevölkerung auf Gibraltar mit Spaniern und Spanierinnen hinzu. Heute ist die wahreLandessprache von Gibraltar" spanisch und nicht etwa englisch, wie so häufig angenommen wird. Gibraltar also ist sicher unb wirb auch morgen noch ber stärkste Schlüssel zum Mittellänbischen Meer sein!"

zusetzen, vielmehr hat er die konkrete völ­kische Gemeinschaftsordnung zu wah­ren, Schädlinge auszumerzen, gemeinfchaftswibri- ges Verhalten zu ahnden und Streit unter Ge­meinschaftsgliedern zu schlichten.

2. Grundlage ber Auslegung aller Rechtsquellen ist die nationalsozialistische Weltan­schauung, wie sie insbefonbere in dem Par­teiprogramm unb ben Steuerungen des Führers ihren Ausdruck findet.

3. Gegenüber Führerentscheidungen, die in die Form eines Gesetzes ober einer Verorb- nung gekleidet sind, steht dem Richter kein Prü- fungsrecht zu. Auch an sonstigen Entscheidun­gen des Führers ist der Richter gebunden, sofern in ihnen der Wille, Recht zu setzen, un­zweideutig zum Ausdruck kommt.

4. Gesetzliche Bestimmungen, die vor der natio­nalsozialistischen Revolution erlassen sind, dürfen nickt angewandt werden, wenn ihre An­wendung dem heutigen gesunden Volks­empfinden ins Gesicht schlagen würde. Für die Fälle, in denen der Richter mit dieser Be­gründung eine gesetzliche Bestimmung nicht an­wendet, ist die Möglichkeit zu schaffen, eine höchst­richterliche Entscheidung herbeizuführen.

5. Zur Erfüllung seiner Aufgaben in der Ge­meinschaft muß der Richter unabhängig sein. Er ist nicht an Weisungen gebunden. Unabhängig­keit und Würde des Richters machen geeignete Sicherungen gegen Beeinflussungsoersuche und ungerechtfertigte Angriffe erforderlich.

Reichsinspekteur Dr. R a e t e hob hervor, daß die richtige Einstellung zum nationalsozialistischen Staat als unentbehrliches sachliches Erfordernis für alle Ernennungen und Beförde­rungen ausgestellt werden müsse. Auch dem R e ch t s p f l e g e r müsse bei feinen Geschäften völlige Unabhängigkeit verbürgt wer­den. Es sei erforderlich, ihn mit der gleichen Für­sorge zu umgeben wie den Richter und Staats­anwalt. Beide Berufsgruppen müßten in feftver- f u ---------o bunbener Kameradschaft an den hohen Zielen

verhelfen ober aügemeine Wertvorstellungen burch-1 nationalsozialistischer Rechtsprechung arbeiten

Die öffentliche Meinung Polens sei ferner seit längerer Zeit beunruhigt burch bie Behanblung unb Schikanierung ber Polen in ber Tschechoslo­wakei. Gestützt auf bestehenbe Verträge habe bie polnische Regierung mit Prag einen Gebanken- austausch burchgesührt, in bem bie Ueberzeugunq zum Ausbruck kam, baß über bie Atmosphäre zwi­schen ben beiben ßänbern in erster Reihe bie Be- Handlung der Polen in der Tschecho- slowakei entscheiden werde. Diplomatische Kunst­griffe würden hier nichts helfen, nur ber gute Wille ber Prager Regierung werbe zu einer bes-

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