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186. Jahrgang

Nr. 61 Erstes Blatt 186. Jahrgang Donnerstag, 12. Marz 1956

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Gietzener Anzeiger

General-Anzeiger für Oberhessen

Im britischen Oberhaus zeigt sich Verständnis für die Vorschläge des Führers. Der Bischof von London warnt Frankreich, den deutschen Oelzweig fortzuwerfen.

London, 11. März. (DNB.) Das Oberhaus beschäftigte sich mit einem Antrag des Lord Chars- wood auf Revision der Völkerbunds- f a tz u n g im Sinne einer Beseitigung bedingungs­loser Garantien für die politische Unabhängigkeit von Mitgliedsstaaten sowie aller Verpflichtungen zur Durchsetzung der Satzungen mittels irgend­welcher Sühnemaßnahmen.

Lord Mansfield erklärte, daß ein Völker­bund, dem die Vereinigten Staaten, Deutschland, Japan und Brasilien nicht angehören, nicht als ein wirklicher Völkerbund betrachtet wer­den könne. Viele Länder betrachteten den Völker» bund lediglich als ein Mittel zur wirksamen Wah­rung ihrer eigenen Interessen. Solange der Völkerbund nur noch als ein Werkzeug für die Aufrechterhaltung des Status quo von 1918 betrachtet würde, muffe dem Völkerbund das größte Mißtrauen von denjenigen Staaten entgegengebracht werden, die unter den Friedensverträgen zu leiden hätten. Sühnemaßnah­men gegen Deutschland würden einen bedauerns­werten Fehler bedeuten, da sie Deutschland in seiner Ablehnung aller ausländischen Einmischung bestärken würden.

Der Bischof von London, Dr. Ingram, sprach davon, daß Deutschland elnge- k reist sei und daher einigen Grund habe, nicht länger am Locatno-Vertrag sesthalten zu wollen. Ob Recht oder Unrecht, stehe hier nicht in erster Linie zur Debatte, notwendig fei es aber, daß England auf das feste und ehrenhafte Angebot eines 25jäh- r i gen Friedens elngehe. Die eng­lische Regierung könne es nicht zulassen, daß Frankreich den von Deutschland gereichten Oel- zweig fortwerfe.

Der Vertreter der Arbeiteropposition, Lord A r - nold, sagte, man habe in den letzten Tagen viel von Vertragsbrüchen gehört. Tatsache sei, daß alle Nationen Verträge gebrochen haben, England habe den Artikel 16 verletzt und der Vertrag von Lo­carno sei ganz besonders von Frankreich ge­brochen worden. Frankreich habe nicht ab? g e r ü ft e t. Im Gegenteil, seit Locarno wurde das Rüstungstempo nur noch beschleunigt. Der Völker­bund sei von Anfang an stark behindert gewesen, weil er mit Versailles so sehr verquickt wurde. Um einflußreich in der Welt zu sein, müsse ein neuer Völkerbund geschaffen werden, der sich auf gerechte Verträge stütze.

tfnferflaatefefrefär Lord Stanhope

erklärte, es sei völlig zutreffend, daß der Völker­bund weit davon entfernt sei, das zu sein, was man von ihm erhofft hatte. Die Aufrechterhal­tung des Status quo halte er für ein natürliches Kompromiß zwischen den widerstrebenden Ansich­ten innerhalb des Völkerbundes. Wenn eine Aende-

rung gegen den Willen einer Nation vorgenom- men würde, dann werde es eher zum Kriege kom­men als zum Frieden. Die englische Regierung sei sich der Gefahr bewußt, die die Mitgliedschaft im Völkerbund mit sich bringe. Die Möglichkeit, in einen Krieg oder ein kollektives Vorgehen hinein­gezogen zu werden, bestehe ohne Zweifel. Eine kollektive Sicherheit ohne kollektive Verpflichtungen sei aber undenkbar. Nach Ansicht der Regierung lohne sich aber diese Gefahr, da die kollektive

Sicherheit eine beträchtliche Unterstützung für Eng» land mit sich bringe, falls England von einer an­deren Nation angegriffen würde. Die englische Re» gierung unterütze den Völkerbund in seiner gegen­wärtigen Form, weil sie die großen eng­lischen Besitzungen und Kolonien, die von anderen Nationen begehrt würden, sichern wolle. Nach dieser ablehnenden Re- gierungserklärung wurde der Antrag auf Revision der Völkerbundssatzung zurückgezogen.

Die Locarnomächie irden beute in London zusammen.

London, 12. März. (DNB.) Das englische Kabinett nahm am Mittwochabend einen ausführ­lichen Bericht des Außenministers E d e n und des Lordsiegelbewahrers Lord Halifax über die Pariser Besprechung entgegen. Anschließend er­örterte das Kabinett die Lage im Hinblick auf die Konferenz der Locarnomächte am Don­nerstag in London. Reuter meldet, das Kabinett habe sich bis zum Donnerstag vertagt. Eine end­gültige Entscheidung der Regierung über ihre Stel­lungnahme in den bevorstehenden Besprechungen sei noch nicht getroffen. Kurz vor der Rück­reise des Außenministers Eden von Paris nach London teilte ein Mitglied der britischen Abord­nung einem Vertreter des Reuter-Büros folgendes mit:Obwohl in den Pariser Besprechungen nur bie Oberfläche der Probleme berührt worden ist, besteht das Gefühl, daß die Lage nicht ganz so kritisch ist, und daß vielleicht eine Aussicht besteht, Verhandlungen mit Deutschland auf der Grundlage des Angebots Hit­lers in die Wege zu leiten".

Der französische Außenminister Fl and i n traf am Mittwoch spät abends in London ein. Bei feiner Ankunft erklärte er einem Vertreter von Reuter, es fei bekannt, daß er ein alter und ge­treuer Freund Englands fei. Er habe deshalb ohne Zögern den Vorschlag einer Verlegung der Zu­sammenkunft der Locarno-Unterzeichner von Paris nach London angenommen. Möglicherweise wird Außenminister Eden den Vorsitz über die Donnerstagssitzung der Locarno-Mächte überneh­men. Sollte jedoch der Konferenz Ministerpräsident Baldwin beiwohnen, der seinerzeit zusammen mit Sir Austen Chamberlain den Locarno-Pakt für England unterzeichnete, dann werde Baldwin Konferenzvorsitzender sein. Die Sitzung wird nicht im sogenannten Locarno - Räum im Foreign Office ftattfinöen, sondern in dem kleine­ren alten Kabinettsraum. Der Zeitpunkt für die Eröffnung der Konferenz am Donnerstag ist bisher noch nicht festgesetzt. Die Sitzung wird jedoch vor­aussichtlich um 17 Uhr MEZ. beginnen.

Die Möglichkeiten.

Sachliche Beurteilung im Journal de Gentzve".

Genf, 11. März. (DNB.)Journal de (Seneoe* stellt fest, daß für den Fall eines Verstoßes gegen den Rheinpakt keine Sanktionen vorge­sehen sind. Darin liege eine fast unüberwindliche juristische Schwierigkeit, da für diejenigen Rats­mitglieder, die weder an dem Versailler Vertrag, noch an Locarno beteiligt sind, ein Eingreifen nur im Falle einer ausgesprochenen An - griffshandlung gerechtfertigt wäre. Dazu komme, daß der Rat zu Artikel 4, § 3 des Rhein­paktes feine Beschlüsse einstimmig unter Ausschluß der Parteien treffen müsse. Das bedeute, daß der Rat im vorliegenden Fall so gut wie lahmgelegt sei. Man könne von Deutschland für die Dauer der Verhandlungen über ein neues Ab­kommen nicht die Räumung der entmilitarisierten Zone verlangen, denn das Reich würde sicherlich nicht darauf eingehen. Eine Verurteilung der Ver­tragsverletzung wie im April o. I. mürbe sich als praktisch nutzlos erweisen. Deutschland würde diese Maßnahme nicht beachten, und mit ihr auf­zutrumpfen, hieße gleichfalls zum Bruch zu treiben.

Aus der Tatsache, daß der Völkerbund in Lon- d o n und nicht in Genf zusammentrete, scheine hervorzugehen, daß die Mächte entschlossen sind, mit Deutschland über einen Ersatz­oer t r a g für Locarno zu verhandeln. Wenn denOpfern der Zuwiderhandlung" eine mehr oder weniger platonische Genugtuung zuteil geworden sei, so werde Hitler zweifellos zu Verhand­lungen über einen neuen Pakt bereit sein. Die Aus- stcht auf eine Rückkehr in den Völkerbund gebe dem Reich eine ft a r f e diplomatische Stellung. Das Ziel der Verhandlungen müsse es fein, die wesentlichen Bedingungen von Lo­carno, die sich für die Befriedung Europas als wertvoll erwiesen hätten, beizubehalten.

Recht und Politik.

In der öffentlichen Erörterung der Lage, die durch den Schritt der Reichsregierung vom 7. März ent­standen ist, sind alle Gesichtspunkte so ausführlich behandelt worden, daß kaum etwas Neues dazu ge­sagt werden kann; die Hauptfrage, nämlich ob der französisch-russische Vertrag im Einklang steht mit den Verpflichtungen Frankreichs aus dem Völker­bund und mit Locarno und ob sich dieHeilig­keit der Verträge" nur auf ihren Wort­laut, nicht aber auf ihren inneren Geist und die Absichten bezieht, unter denen sie seinerzeit ge­schlossen wurden, ist außerdem längst vor Ausbruch der Krise sowohl amtlich als in der internationalen Presse zur Genüge nach allen Seiten beleuchtet worden. Es hat sich damals wie heute herausge­stellt, daß eine Einmütigkeit des Urteils darüber nicht zu erzielen ist. Man muß daraus schließen, daß es sich dabei nicht um eine Frage des rei­nen Rechts handelt, sondern daß die jeweiligen Standpunkte bewußt oder unbewußt durchtränkt sind von politisch-nationalen Inter­essen und daß diese berufen sind, ihre alte Rolle zu spielen, auch wenn es gelänge, ein dem Privat- recht analoges und lückenloses internationales Rechtsgebäude aufzurichten, wie es die modernen Dölkerrechtstheoretiker erstreben. Schon der abeffi» nifche Streitfall zeigte in den politischen Rechtferti­gungen Italiens und den rechtlichen Einwendungen des Völkerbundes diesen Gegensatz zwischen Recht und Politik; er ist auch in der jetzt ausgebrochenen Krise zwischen Deutschland einerseits, den Signatar­mächten des Locarnovertrags und dem Völkerbund andererseits Kern und Inhalt des Konflikts.

Wir haben im Falle Italiens gesehen, daß das Verständnis für seinenRechtsbruch" dort am stärk­sten war, wo eigene Interessen durch das Vorgehen Italiens nicht berührt wurden oder wo diese sogar mit Italien irgendwie verbunden sind, wie dies bei Oesterreich und Ungarn der Fall ist. Selbst Frankreich ist dieses Verständnis sehr lebendig gewesen und drückte sich in einer zurück­haltenden' Sanktionspolitik aus, die in England oft übel empfunden wurde, wo der reine Rechtsstand­punkt diesmal mit den englischen Interessen zusarn- menfiel. Das Gleiche erleben wir mit den politisch erklärlichen Abwandlungen in der jetzigen Krise. Wir sehen das gegen Italien verhältnismäßig duld­same Frankreich auf den unbeugsamen und starren Boden des Buchstabenrechts gegenüber Deutschland treten, finden bei England mindestens ein leises Verständnis für den politischen Gehalt der Frage, sehen die italienische Politik bemüht, aus der deutschen Krise Entlastungen für feine eigene zu gewinnen, und können feststellen, daß die Lage überall dort gleichmäßig nach rechtlichen und poli­tischen Gesichtspunkten gewertet und beurteilt wird, wo eigene Interessen dieses Urteil nicht beeinflussen und trüben. u p , .,.

Das reine Recht der Völkerbundssatzung ist nicht imstande gewesen, den abessinischen Krieg zu ver­hindern, der aus politischen Gründen reif geworden war- der Buchstabe des Locarnovertrags wird es nicht bewirken können, die Entmilitarisierung der Rheinlandzone wiederherzustellen, deren politische Belastung für das nationalistische Deutschland auf bie Dauer unerträglich war. Es geht daraus her­vor, daß Politik und Recht ihre eigene Schwere ha­ben und sich nur in gegenseitigem A u s - gleich behaupten können, was durchaus nicht gleichbedeutend ist mit dem uns oft und jetzt wieder gemachten Vorwurf, daß Deutschland das interna­tionale Recht nicht anerkenne und den Vorrang der Gewalt vor dem Recht vertrete. Solange das Leben und die Interessen der Völker flüssig sind und dies wird immer sein wird die Politik d i e Aenderungvon Recht und Verträgen verlangen und sie nur solange alsheilig" betrachten, als sie wirklich heilig, das heißt heilsam sind.

Der Verlauf und die Geschichte des abessinischen Konfliktes hat gezeigt, daß- die Gewalt, das heißt der Krieg nicht nur das letzte Mittel der Politik, sondern auch das des Rechts ist. Die Gegner Ita­liens sind vor diesem letzten Mittel zurückgeschreckt nicht nur wegen der schweren Folgen für ihre eigenen Völker, sondern weil diese selbst die Schwäche und Halbheit des Standpunkts ihrer Re­gierungen viel schärfer erkennen als diese. Der g e - fünfte Instinkt der Völker, das Schwert nur zu ziehen, wenn es um ihr Leben ober ihre Ehre geht, so wie sie auch der einfachste Mann be­greift, nicht aber um das Recht von Verträgen, die er zwar als vorteilhaft, aber nicht als lebens­wichtig ansieht, wird sich auch in der jetzigen Krise durchsetzen und die Regierungen daran hindern, einen Krieg entbrennen zu lassen, der nur mit den Kabinettskriegen verflossener Zeiten verglichen wer- den könnte, wo es etwa um Durchsetzung von Erb­schaftsverträgen oder ähnliches ging. .

Recht und Politik werden einen Ausgleich finden müssen, aus dem ein neues Recht ent­steht, das sich mit der politischen Grundlage besser deckt als das bisherige Recht. Dies ist die Aufgabe der Diplomatie heute und in den nächsten Wochen. Die deutsche Reichsregierung hat dies von vorn­herein klar erkannt und deswegen versucht, gleich' zeitig mit der Beseitigung eines von ihr als nicht mehr erträglich empfundenen Zustandes die Um­risse eines neuen zu finden und zu Zeigen, wer diesen ersetzen soll. Sie erstrebt nicht die Recht­losigkeit und die Dertragsleere, sondern einen neuen Vertrag, den sie halten k a nn und halten wird, weil er von dem heutigen Deutsch­land und nicht von dem von 1918 ober 1925 unter­zeichnet werben wirb; aber auch nicht von ben Siegermächten von Versailles, sonbern von einem Frankreich bas in ben letzten zwanzig Jahren gelernt haben muß, baß bas Wort Glemenccaus Wir fkib am Rhein unb bleiben am Rhein" ein

schwerer geschichtlicher Irrtum war. Die Ent­militarisierung war bas letzteSymbol" bieses Der» bängnisoollen Irrtums, bem man jetzt eine Fort­setzung in einer nursymbolischen Besetzung" bes Rheinlands burch beutsche Truppen geben möchte... Aber bie Zeit auch bafür ist vorbei. Wir finb im Rheinlanb unb bleiben brinnen! O. M.

Lim eineRegierungsumbildung in Frankreich.

Paris, 12. März. (DNB. Funkspruch.) Der Excelsior" schreibt, baß bie innerpolitlschen (Strö­mungen, bie seit einigen Tagen f ü r bie Bil­dung einer Regierung der nationalen Einheit auf dem Wege einer Verbreiterung der Grundlage des Kabinetts Sarraut vorhanden sind, sich auch weiterhin stark fühlbar machten. Man wisse zwar, daß der M i n i st e r p r ä s i d e n t einer solchen Erweiterung ablehnend gegenüberstehe. Es sei aber nach Ansicht parlamentarischer Kreise nicht ausgeschlossen, daß er schließlich d a z u ge­zwungen sein werde. Eine Reihe Kabinettsmit- glieber habe sich bereits für eine b er artige Maßnahme ausgesprochen. Das Blatt hält es ferner für sehr wahrscheinlich, daß sich die fran­zösische Kammer am heutigen Donnerstag bis zum 19. März vertagt. Dann werde die Regierung eine neue Erklärung abgeben, um* die Abgeordneten von dem Verlauf der Londoner Verhandlungen in Kenntnis zu fetzen. Im Falle einer günstigen Entwicklung der internationalen Lage könnte die Kammer dann am folgenden Tage aufgelöst werden. Der Gedanke an eine ausnahmsweise Verlängerung der Legislaturperiode fei wieder fallen gelassen worden.

Beschlüsse

der Londoner Zlotienkonferenz.

London, 12. März. (DNB. Funkspr.) Amtlich wurde mitgeteilt, daß der erste Ausschuß der Flöt- tenkonferenz die Berichte über die Begriffs- be ft immun gen unb bie Altersgrenze der

Kriegsschiffe und über die Qualitätsbegren­zung angenommen habe unter dem Vorbehalt der italienischen Abordnung in der Frage der Großkampfschiffe und der Tonnagezone, innerhalb deren keine Schiffe gebaut werden sollen, sowie unter der Voraussetzung, daß befriedi­gende Sicherheitsklauseln aufgestellt werden. Reuter meldet, der Ausschuß habe sich dar­über geeinigt, daß das Alter der Groß­kampfschiffe von 20 auf 26 Jahre ver­längert werde und daß der neue Flotten­vertrag von 1937 bis 1942 in Kraft bleiben solle.

König Eduards Zivilliste.

London, 11. März. (DNB.) Im Unterhaus wurde am Mittwoch eine Botschaft König Eduards verlesen, in der das Parlament um die Erneuerung derZivilliste ersucht wird. Ein Abschnitt der königlichen Botschaft, der beträcht­liches Aufsehen unter den Abgeordneten hervorrief, lautete: Seine Majestät wünscht, daß die Mög­lichkeit feiner Verheiratung berück­sichtigt wird. Eine unternehmungslustige Abend­zeitung bereits die FrageW e r wird die neue Königin Englands fein?"

Maßvolle Haltung Belgiens.

Dan Zeeland zeigt Intereffe für die konstruktiven Vorschläge des Führers.

Brüssel, 11. März. (DNB.) In der Kammer erklärte Ministerpräsident van Z e e l a n d zu der Lage, die sich für Belgien aus dem Memorandum der Reichsregierung vom 7. März ergeben hat, bah bie belgische Regierung im Einvernehmen mit der französischen Regierung bas fran­zösisch-belgische Rlilitärabkom- men vom Iahre 1920 einer Aenberung unterzogen habe. In einem Briefwechsel zwischen beiden Regierungen wird festgestellt, daß die Vereinbarungen aus dem Jahre 1920 aufgehoben werden mit der Ausnahme der Bestimmungen, die die Aufrechterhal- tung des Kontaktes der beiden Ge­ne ralstabe zur Ausführung der im Rhein­pakt niedergelegten Verpflichtungen betreffen.

Der Ministerpräsident verbreitete sich bann in ent­schiedenen, aber jeber aggressiven Schärfe entbeh- renben Ausführungen über bie belgische Haltung in bem Streit zwischen Deutschland) unb ben Lo­carnomächten. Auch eine vertragsmäßige Remilitari­sierung gebe Belgien bas Recht auf Kompen­sationen.

In den Vorschlägen des Führers feien Ideen enthalten, die einen konstruktiven Cha­

rakter hatten und die für Belgien von Interesse seien. Immerhin mühten andere, leicht vorstellbare Anregungen hinzutreten, wenn man einen Ausgleich wieder finden wollte für die Verminderung der Sicherheit Belgiens durch die ständige Anwesenheit deutscher Sol­daten in der bisher demilitarisierten Zone.

Das Problem sei durch denGewaltstreich" Deutsch­lands kompliziert worden. Seine Lösung dürfe nicht eine Belohnung für die Verletzung von Ver­trägen darstellen. Deshalb müsse man ein Mitte! für die Wiederherstellung der internationalen Ord­nung finden, wobei man alle denkbaren Vorsichts­maßregeln treffen müsse, um zu verhindern, daß die Ereignisse nicht der Herrschaft derjenigen ent­glitten, die sie leiten müßten. Die vorherrschende Sorge der Staatsmänner in diesem Augenblicke müsse sein, alles zu tun, um das Kriegsrisiko aus­zuschalten. Er habe bereits in Paris auf die Not­wendigkeit hingewiefen, zwischen allen Staaten, die den Locarnooertrag unterzeichnet hätten, unb die zu ihrem Worte stünden, eine vollständige Einheit d e s Handelns, eine gemeinsame, feste und unerschütterliche Front aufrechtzuerhalten. Belgien sei entschlossen, vorbehaltlos an jedem Schritt teilzunehmen, ber gemeinsam von allen Locarno»