ab 19.33, Geilshausen an 19.36, ab 19.37, Lumda an 19.42, ab 19.43, Beltershain an 19.45, ab 19.46, Grünberg an 19.51.
Gchung des Kreisausfckuffes Oießen.
Der Kreisausschutz, unter dem Vorsitz von Oberregierungsrat Dr. S ch ö n b a l s , beschäftigte sich am heutigen Donnerstagoc^ littag mit dem Einspruch des Karl Philipp Schäfer aus Wieseck gegen einen Entscheid des Kreisamtes Gießen vom 12. 11. 1936 wegen Entzug des Führerscheins. Schäfer wird zum Vorwurf gemacht, ungeeignet zum Führen eines Kraftwagens zu sein, weil er drei Derkehrsunfälle hervorgerufen hat. Zum letzten Male wurde er wegen eines Verkehrsunfalles am 26.6.1936 rechtskräftig verurteilt, nachdem er vor knapp einem Jahre schon einmal, gleichfalls unter Einwirkung geistiger Getränke, gegen einen Baum gefahren war. Schäfer bestritt, ein leichtsinniger Fahrer zu sein. Oberregierungsrat Dr. S ch ö n h a l s , wie der Vertreter des Kreisamtes, Referendar Michel, wiesen erneut darauf hin, daß Menschenleben viel zu wertvoll seien, als daß sie ungeeigneten und unzuverlässigen Kraftfahrern überantwortet werden könnten. Der Kreisausschuß wies nach kurzer Beratung den Einspruch kostenpflichtig zurück.
Gauarbeiistagung der NGKOV.
NSG. Das Gauamt für Kriegsopfer hatte die Kreisamtsleiter des Kriegsopferamtes und die Kameradschaftsführer der Nationalsozialistischen Kriegs- opserversorgung zu einer Gautagung am 5. und 6. Dezember nach Frankfurt einberufen.
Die Tagungsteilnehmer vereinigten sich in der Bockenheimer Turnhalle zu einem Kameradscha^ts- abend, an welchem als Gäste Vertreter der Wehrmacht, der Derforgungs- und Fürsorgebehörden, so wie anderer Behördenstellen teilnahmen. Gauamtsleiter Ziegler begrüßte die Erschienenen und brachte die Verbundenheit der kriegsbeschädigten Frontsoldaten mit der Wehrmacht und der zum Ä beitsbereich zählenden Behörden zum Ausdruck.
Im Volksbildungsheim eröffnete Bezirksobmann Pg. Baß, Mainz die Gauarbeitstagung, zu welcher als Vertreter der Reichsdienststelle der NSKOV. der Propagandaleiter Pg. Meckel, Berlin, erschienen war. Gauamtsleiter Ziegler sprach zunächst über die Neuorganisation der NSKOV., des der NSDAP, angeschlossenen Verbandes deutscher Frontsoldaten und Kriegsopfer. Weitere Referate wurden über die Fachgebiete Versorgung und Fürsorge sowie Arbeitsbeschaffung gehalten. Pg. Meckel überbrachte die Grüße des Reichskriegsopferführers und sprach dann über Pronaaanda und über die auch die Amtswalter der NSKOV. bewegenden Tagesfragen. Dabei wurde auf den restlosen Einsatz der in dem Frontsoldatenoerband der Partei zusammengeschlossenen Kriegsopfer bei der Durchführung des Dier-Jahresplanes hinqewie- fen. Außerdem werden die Kriegsopfer am 6. und 7. Februar 1937 bei der Reichsstraßensammlung für das WHW. wie im letzten Jahr geschlossen antreten.
In seinem Schlußwort gab Gauamtsleiter Ziegler die Richtlinien für die Winterarbeit.
Einstellung von Freiwilligen in die Lustwaffe im Herbst 1937.
DNB. Das Reichsluftfahrtministerium gibt bekannt:
1. Angenommen werden noch Freiwillige für die Herb'teinstellung 1937. Diese sollen sich sobald als möglich bei den Truppenteilen der Luftwaffe (Fliegertruppe, Flakartillerie, Luftnachrichtentruppe, Regiment General Göring) melden. Meldeschluß für Freiwilligenannahme ist der 15. Januar 1937.
2. Bevorzugt eingestellt werden: a) Mitglieder des Deutschen Luftsportoerbandes, soweit sie 1. dessen Stürmen einschl. Segelfliegerstürmen angehören, 2. an Lehrgängen bei den Uebungsstellen teilge- nommen haben, 3. den Lustiporteinheiten der HI. angehören; b) Inhaber von Flugzeugführerscheinen, c) Inhaber von Ausweisen über fliegerische Betätigung, d) Personal der Luftverkehrsgesellschaften, e) Personal der Luftfahrtindustrie, f) Angehörige der HI., SA., SS., des NDKK.
3. Das „Merkblatt für den Eintritt als Freiwilliger in die Luftwaffe" wird an die Bewerber auf Verlangen abgegeben von den Wehrbezirkskommandos, Wehrmeldeämtern und von allen Truppenteilen der Luftwaffe.
Kreisverband
des Deutschen Beichskneaerbundes (Kyffhäusrrbund).
Am kommenden Sonntag findet in Gießen der Kreisverbandstag des Kreisverbands Gießen des Deutschen Reichskriegerbundes (Kyffhäuserbund). statt. Vormittags sammeln sich die Vereine mit ihren Fahnen auf dem Bahnhofsplatz und marschieren von dort mit Militärmusik in die Stadt ein. Um 10.15 Uhr findet auf Oswaldsgarten Generalappell mit Vorbeimarsch vor dem Landesführer Generalleutnant a. D. Fett statt. Um 11 Uhr beginnt im Saale des Cafe Leib der Kreisoerbandstag. Dabei wird der neue Kreisführer Oberveterinär- rat Dr. M o n n a r d durch den Landesführer Generalleutnant a. D. Fett in sein Amt eingeführt, ferner erfolgt die Ehrung der siegreichen Schützen vom Bundeswettschießen 1936. Nach dem Verbandstag wird gemeinsam beim gemütlichen kameradschaftlichen Beisammensein das Eintopfgericht gegessen. Die Mitglieder des Kreisoerbands Gießen seien auf die heutige Anzeige besonders hingewiesen.
Fünfziger 1887/1937.
3n unserem heutigen Anzeigenteil werden die Alterskameraden des Jahrganges 1887 zu einer Versammlung am morgigen Freitagabend eingeladen, in der die Gründung einer Fünfziger-Vereinigung 1887/1937 erfolgen soll. Es ist in Gießen eine schöne Tradition geworden, daß alljährlich die jeweiligen Fünfziger sich zu einer kameradschaftlichen Vereinigung zusammenschließen, in der es keinerlei Trennung durch Stände oder Berufe gibt, sondern in der alle Mitglieder eben nur Kameraden sind. Dieser Tradition wollen auch die Männer des Jahrgangs 1887 folgen, und sie erwarten daher den Besuch aller Alterskameraden in dieser Versammlung. Näheres in der heutigen Anzeige.
Jetzt schon an den künftigen Beruf denken!
EPNH. In diesen Tagen wird in den nassau-hessischen Schulen die Berufsberatung durchgeführt. Wer Ostern mit der Schule fertig wird, sollte deshalb mit der Frage der Berufswahl nicht bis $um letzten Augenblick warten, sondern sich mägUchlt bald entscheiden. Die Berufsberatungsstellen bei
Die allgemeine Wertzuwachssteuer in Gießen.
tagen, der Grund, weshalb die Stadt Gießen, allerdings lck be- nach Jahren, dem Beispiel der anderen hessi-
Bisher wurde diese Steuer in Gießen als sogen.
Jnflationswertzuwachssteuer erhoben. Dana,
tragen. Sein Erlös beträgt mithin
Der Wertzuwachs beträgt
Steuer abzusetzen waren. Es kann danach leicht errechnet werden, bis zu welchem Jahre der Ertrag dieser Steuer auf ein Nichts zurückgegangen und damit ein immer empfindlicherer Ausfall für den Stadtsäckel entstanden wäre. Das war wohl auch
28 800 RM.
28 800 RM.
21 600 „
30 000 RM.
1 200 „
zusammen 21 600 RM. als Erwerbsvreis. Das Anwesen wird am 1. Dezember 1996 zu 30 000 RM. verkauft. Der Verkäufer soll die Hälfte der mit 8 v. H. anzusetzenden Vertaaas- kosten (hier 8 o. H. von 30 000 RM.: 2 - 1200 RM.)
und Recht einen gewissen Anteil des beim Verkauf eines derart wertgesteigerten Grundstückes entstehenden Gewinnes für die Allgemeinheit beanspruchen können, zu deren Lasten ja die Aufwendungen gemacht sind.
schen Städte folgend, sich zur Einführung der allgemeinen Wertzuwachssteuer entschlossen hat.
8 v. H. des Erwerbspreises, dis Aufwendungen für Neu- und Umbauten, sowie für sonstige Verbesserungen, auch land- und forstwirtschaftlicher Art, ferner der Wert eigener Arbeit, soweit dadurch eine onst notwendige fremde Arbeitskraft ersetzt wird, weiterhin Beiträge usw. für Straßenbauten, Kanalisierung usw.
Steuerpflichtig ist der Veräußerer des Grundstückes, im Falle seiner Zahlungsunfähigkeit der Erwerber jedooch nur bis zu einem Betrage von 10 v. H. des Veräußerungspreises, es sei denn, daß er die ganze Steuer durch Vereinbarung übernommen hatte.
Befreit von der Steuerpflicht sind das Reich, das Land sowie die Gemeinden, in denen das Grundstück liegt.
Die Steuerordnung siebt weitere Befreiungsmöglichkeiten vor. so u. a. für Kriegsbeschädigte und Kriegerhinterbliebene, ferner für bebaut weiterzuveräußernde Grundstücke, für die Errichtung von Neubauten aus dem Erlös verkaufter Grundstücke und schließlich aus Billigkeitsgründen in besonders gelagerten Fällen.
Hier einige Beispiele für die Berechnung der Wertzuwachssteuer:
1. Ein Hau--anwefen wird am 1. Juli 1916 zum Preise von 20 000 RM. aekauft. Hierzu treten 8 v. H. des Kaufpreises als Kosten, die dem Erwerbspreis zuzuschlagen sind. Ergibt 20 000 RM.
+ 8 d. S). von 20 000 RM. 1 600 „
schränkte sich der Kreis der Steuerpflichtigen auf solche Grundstücksoerkäuser, die diese Grundstücke in der Inflationszeit, d. h. in der Zeit vom 1. Januar ' 1919 bis 31. Dezember 1924 erworben hatten. Mit der am 12. September 1936 (Dgl. Gießener Anz. I Nr. 214 vom 12. Sept.) veröffentlichten Satzung über die Erhebung einer allgemeinen Wertzuwachssteuer in Gießen ist die bis'dahin in Gültigkeit ge-' wesene Jnslationswertzuwachssteuer außer Kraft getreten. Während bei dieser letzteren Steuer der Erwerb in die Zeit von 1919 bis 1924 fallen mußte, tritt für die allgemeine Wertzuwachssteuer die Steuerpflicht dann ein, wenn der Veräußerer eines Grundstücks das Eigentum an diesem nach dem 31. Dezember 1913 erworben hat.
Die Satzung bestimmt, was alles als Eigentums- Übertragung im Sinne der Steuerpflicht gilt, wodurch die Steuerpflicht begründet wird und was unter den Begriff des Veräußerungsgeschäfts fällt. Als steuerfreie Rechtsgeschäfte bezeichnet die Satzung u. a. den Erwerb von Todeswegen, den Erwerb von den Eltern. Großeltern, entfernteren Verwandten usw., die Veräußerung zum Zwecke der Schaffung von Siedlungen oder Kleinwohnungen für । Minderbemittelte, zur Schaffung oder Erweiterung von öffentlichen Anlagen. Straßen, Plätzen urm.
Als steuerpflichtiger Wertzuwachs gilt der Unterschied zwischen dem Erwerbsvreis und dem Veräußerungspreis. Soweit der Erwerbspreis nicht in wertbeständiger Mark berechnet ist, wird er auf Grund der Tabelle zum Aufwertungsgesetz nach seinem Goldmarkwerte berechnet. Dabei gilt als Wert im Sinne der Stauerordnuug der „gemeine Wert", wie er nach den Bestimmungen der Reichs- abaabenordnung ermittelt wird.
Während von dem Erwerbspreis der Wert der übernommenen Lasten, sowie zum Grundstück gehörige Maschinen usw. ab gesetzt wird, sind jenem hinzuzureckmen u. a. als Erwerbskosten
von 7200 RM. auf 4900 RM. Der Besitz hat zwanzig Jahre gedauert, wofür der Mindestsatz von 10 v. H. als Steuer in Ansatz zu bringen ist. Im vorliegenden Falle = 420 RM.
... | 2. Im Jahre 1928 erwirbt jemand einen Acker
Dem Veräußerunaspreis sind binzuzureckmen u. a. zum Preise von 4200 RM An Erwerbskosten wurden Entsckädiaungen für eine Wertminderung des aufgewendet bzw. es dürfen hier dem Erwerbsvreis Grundstückes, sowie ein nach der Stauerordnung zu zugeschtagen werden 8 v. H von 4200 = 336 RM., berechnender Zuwachssteuerbetrag, falls der Erwer-mithin Erwerbspreis 4 536 RM. In d^^ Zwischenzeit der des Grundstückes diese Stauer übernommen hat. wird der Acker eingezäunt und zu einem Pftanzgarten Abzusetzen sind die nachweislich von dem bisherigen umgestaltet, Kosten = 300 RM. Diese sind dem Er- Eigentümer aufgewendeten Kosten der Veräuße- werbspreis zuzuschtagen. mithin Gesamterwerbspreis runa. = 4836 RM. Im Jahre 1936 wird der Garten als
Während bei der Jnflationswertzuwachssteuer die Baugelände zu einem Preis von 6500 RM. verkauft. Höhe der Steuer sich nach der eingetretenen Wert- Die Kostm hat der Verkäufer zu tragen - 8 v. H. fteigerung richtete und 10 v. H. des Wertzuwachses von 6500 RM. = 520 RM. Mithin Neräußerunas- bei einer Steigerung bis zu 20 v. H. des Erwerbs- vreis 6500 RM. — 520 RM. = 5 980 RM. Es 'ist Preises und weiter gestaffelt bis 30 v. H. des Wert- somit ein Wertzuwachs erzielt worden in Höhe von zuwachses bei einer Wertsteigerung von über 200 1144 RM. Da die B"sitzdauer acht Jahre beträgt, v. H. betrug, berechnet sich die Steuer nach der beläuft sich nach der Steuertabelle die zu zahtande allgemeinen Wertzuwachssteuerordnung nach Wert-uw^ch-steuer auf 12 v. H. von 1144 RM. der Eigentumsdauer. Sie beläuft sich bei einer sol- j = 137 RM.
7 200 RM.
Durch in der Zwischenzeit vorgenommene bauliche Umänderungen sind nachweislich 3000 RM. aufae- wendet worden. Diese mindern den Wertzuwachs
Es dürfte wohl in weiten Kreisen der Bevölke-1 chen bis zu sechs Monaten auf 50 v. H. des Wert- rung verstanden werden, daß die Erhebung einer Zuwachses, von mehr als sechs Monaten bis zu einem Wertzuwachssteuer ihre Berechtigung hat. Diese, Jahr auf 40 v. H. des Wertzuwachses. Bei längerer Steuer bezweckt, den unverdienten Vermögenszu- > Eigentumsdauer vermindert sich der Steuersatz für wachs, das heißt, den ohne Zutun seines Eigen-1 jedes angefangene weitere Jahr der Besitzzeit um tümers erzielten Mehrwert eines Grundstückes, mit 11 v. H.; er beträgt aber mindestens 10 v. H.
einer Abgabe zugunsten der öffentlichen Hand zu I Bei der Jnflationswertzuwachssteuer ermäßigte
_____ »gäbe zugunsten der öffentlichen Hand gu I \ , v „ belegen. Wenn z. B. durch den Bau einer Eisen- sich die Steuer für jedes vollendete Jahr des für die bahn- oder Straßenbahnlinie oder gar Straße in Berechnung maßgebenden Zeitraumes um 5 v. H. einem bisher für den Verkehr nicht erschlossenen ihres Betrags, so daß also für im Jahr 1920 er» Gebiet eine Steigerung auf oft das Mehrfache des worbene Grundstücke bei einer Veräußerung im früheren Wertes eintritt, dann wird man mit Fug ! Jahr 1936 schon 15 X 5 - 75 v. H. der berechneten
den Arbeitsämtern sind gern bereit, Auskünfte und Beratungen zu erteilen. Wer in eine Lehre gehen will, muß ebenfalls die erforderlichen Vorbereitungen treffen. Eine Anzahl Stellen wird bereits zum 1. Januar besetzt werden können, da dann zahlreiche Jungen und Mädchen, die bisher im Landjahr waren, nach Hause zurückkehren und nun an die eigentliche Berufsarbeit Herangehen wollen.
Glücklicherweise ist es heute nicht mehr so schwierig, geeignete Arbeit und einen befriedigenden Beruf zu finden. Auf manchen Gebieten herrscht schon ein ausgesprochener Mangel an Arbeitskräften. Darauf werden sich die Jungen und Mädchen, die ein Unterkommen suchen, einstellen, ebenso ihre Eltern und die Berufsberater. Wir wiederholen noch einmal: Nicht bis zum letzten Augenblick warten, wenn es sich um die wichtige Entscheidung der Berufswahl handelt, sondern möglichst bald das Erforderliche veranlassen! —
Schulunqsarbeit
für das Gärtnergewerbe.
Für die dem Reichsnährstand angeschlossenen Gärtner wurde am gestrigen Mittwochabend im „Burghof" die Schulungsarbeit für die Betriebs- gefolgfchaftsmitglieder durch einen grundlegenden weltanschaulichen Vortraa eröffnet. Im Auftrage der Kreisbauernschn" ^^"rhessen-West begrüßte Kreis-Gefolgschaftsw -er (Friedberg) die
zahlreich erschienen sführer und Gefolg
schaftsmitglieder.
Der Sachbearbeta rtnergefolgschaften bei der Landesbauernscha . , mann (Frankfurt am
Main), führte seine Zuhörer in die grundsätzlichen weltanschaulichen Fragen ein. Insbesondere sprach er zu ihnen über die neue deutsche Sozialordnung, die den Gedanken der Betriebsgemeinschaft habe und den Betrieb als Ganzheit ansehe. Da diese Betriebsgemeinschaft eine kleine Volksgemeinschaft in sich darstelle, beseitige sie auch die Begriffe von Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Durch das Gesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit gibt es nur noch Betriebsführer und Gefolgschaft, und beide haben im Kleinen die Volksgemeinschaft zu verwirklichen. Wie das am besten zu geschehen habe, das kennzeichnete der Vortragende nach den Worten des Führers: „Ehret die Arbeit und achtet den Arbeiter!" Damit führte der Vortragende feine Zuhörer in die Begriffe der Ethik der Arbeit ein, die jeden einzelnen vepflichtet, fein Bestes herzugeben in seinem Beruf an feinem Platz zum Wohle der Nation und der Volksgemeinschaft. Er führte den Aufruf des Führers zur Aufbauarbeit an und zeigte, wie wir erst am Anfang eines großen Arbeitsplanes für unser Volk stehen und zeigte die Verpflichtung des einzelnen auf.
Zuchtviehversteigerung in Gießen.
An dem gestrigen kalten Dezembertag erwiesen sich überzeugend die Vorteile der neu erbauten großen Versteigerungshalle Rhein-Main am Güter- bahnhof, ohne deren Vorhandensein der Verlauf der Versteigerung stark beeinträchtigt gewesen wäre. Zum ersten Male war bereits am Vortag der Auftrieb vorgenommen und die Sonderkörung durchgeführt worden, mit der die Einteilung in Wertklassen vor sich ging.
Durch diese Vorsorge konnte die Zuchtviehversteigerung der Gruppe Fleckvieh des Landesverbandes der Rinderzüchter in Hessen-Nassau und des Landesverbandes der Schweinezüchter pünktlich beginnen. Aus dem Vogelsberg und den angrenzenden Zuchtgebieten bis aus dem Taunus waren Interessenten und Käufer erschienen.
Zur Versteigerung kamen 59 ausgesuchte Bullen des Hessischen Fleckviehs aus Oberhessen, durchweg formenschöne, wüchsige und gängige Vatertiere, die guten Abgang fanden. Von den 59 vorgeführten Tieren wurden 49 verkauft, die einen guten Durchschnittspreis von rund 830 Mark erbrachten. Der Gesamtumsatz betrug rund 41 000 Mark. Die Preise bewegten sich in der Svanne von 550 bis 1530 M?., wobei die guten Mittelpreise von 650 bis 950 Mk. überwogen. Den Spitzenpreis von 1530 Mk. erzielte der Züchter Heinrich Scholl (Arnshain) für ein 14monatiges Tier, das die Gemeinde Ruppertenrod erstand. Für die aufgetriebenen weiblichen Tieren wurden keine Angebote abgegeben.
Zur Eberoersteigerung waren etwa 19 Dater- tiere des Deutschen Edelschweines und etwa 37 des Veredelten Landschweines aufgetrieben, die überwiegend aus der bekannten Lang-Gönser Zucht stammten. Das Angebot für die Eber war nur befriedigend, so daß von der ersten Rasse nur 15 und von der zweiten nur 25 Tiere abgesetzt werden konnten. Die Preise waren zufriedenstellend und betrugen beim Deutschen Edelschwein rund 165 Mark, beim Veredelten Landschwein rund 170 Mark pro Stück. Beim Deutschen Edelschwein bewegten sich die Mittelpreise durchweg um 200 Mark, beim Veredelten Landschwein kamen sie nur knapp über das Mindestgebot von 150 Mark hinaus. Den Spitzenvreis beim Deutschen Edelschwein erzielte der Züchter Karl Luh (Lang-Göns) für ein acht Monate altes Tier mit 290 Mark, den die Gemeinde Gettenau bezahlte; beim Veredelten Landschwein erbrachte ein sechs Monate alter Eber des Lehr- und Versuchsgutes Selgenhof den Spitzenpreis von 280 Mark, für den die Gemeinde Obbornhofen das Tier erstand.
Zuchtverwalter Büxler erledigte sich wieder in umsichtiger und verständnisvoller Weise des schweren Amtes eines Auktionators, als der er sich bei
den Züchtern und Käufern des gleichen Ansehens erfreut. Obwohl sich die Versteigerung über etwa vier Stunden ausdehnte, war der Besuch dank der geschützten Diehversteigerungshalle noch am Schluß sehr zahlreich. Eine Prämiierung fand nicht statt.
GemeinveavenS
des Evangelischen Bundes.
Der Evangelische Bund hatte am gestrigen Mittwochabend feine Mitglieder und Freunde zu einem Gemeindeabend in die Stadtkirche eingeladen. Nach einem Orgelspiel und einem Chorgesang begrüßte Pfarrer Trapp die Besucher und besonders den Redner des Abends.
Pfarrer Heinemann sprach dann zu dem Thema „50 Jahre Evangelischer Bund". Er versuchte in große Zügen einen Ueberblick über diese Zeit und e'inen Ausschnitt aus der Arbeit des Bundes zu geben. Der Kampf des Evangelischen Bundes habe sich nicht allein gegen den römischen Katholizismus gerichtet, sondern ungeheuer groß seien die aufbauenden Leistungen des Bundes gewesen. Drei Aufgaben hätte sich der Bund geftetlt: den Kam^f 1 gegen Nom, den Kampf gegen den Unglauben upd den Kampf gegen Zwietracht und Unfrieden in den eigenen evangelischen Reihen. Die Haltung des Evangelischen Bundes sei aus dem Evangelium geboren und dürfe nicht Zusehen, daß die lutherische ' Gewissensfreiheit niedergerungen werde. Schon die Schlichtheit des evangelischen Gottesdienstes sei ein Zeichen dafür, daß die evangelische Kirche niemals eine Kirche der Macht werden könne. Sie sei nur eine gläubige Gemeinde der Jünger Jesu Christi. Der Kampf gegen Rom wende sich nicht gegen echte katholische Frömmigkeit, sondern gegen die politische Vormachtstellung der römischen Kirche. Die 1 Leitung der römischen Kirche habe sich in Deutschland von römischen Gesichtspunkten aus leiten lassen. Wie stark die Macht Roms in Deutschland geworden sei, das habe man an der Arbeit des früheren Zentrums und in den Zeiten der Rheinland- befetzung gemerkt. Es müsse ferner gegen die römische Geschichtsschreiberei bitter gekämpft werden, denn diese versuche, die Geschichte der Reformation umzukehren. Auch in der Jetztzeit müsse man ein wachsames Auge auf diese Dinge haben. In der Zeit der Gründung des Bundes habe der Materialismus die höchste Blüte gezeigt, und eine Diesseitshaltung der Menschen habe immer mehr Platz gewonnen. Heute wende sich der Kampf gegen alle Ungeister, wie Freidenker und Deutschgläubige. Im Laufe der Jahrzehnte habe es große Versuchungen für den Evangelischen Bund gegeben, daß er in die Politik der verschiedenen evangelischen Kirchengruppen hineingezogen werde. Die Kraft des Evangeliums müsse so groß sein, sämtliche Gegensätze in Liebe zu überbrücken. Der Bund hat die Aufgabe, alle Glieder der evangelischen Kirche zusammenzuführen. Auf Grund der 50jährigen Ueberüeferung stehe der Evangelische Bund als Wächter für die evangelische Kirche, und in feiner gläubigen Haltung verkörpere er das lebendige Christentum der Tat.
Pfarrer Trapp dankte dem Vortragenden für seine Ausführungen und gab noch einige Mitteilungen, die den Evangelischen Bund betreffen, bekannt. Nach einem Chorgesang und einem gemeinsam gelungenen Choral entließ Pfarrer Trapp mit dem Segen des Herrn die Gemeinde.
Giehener Wochen Marktpreise.
* Gießen, 10. Dez. Auf dem heutigen Wochenmarkt kosteten: D. f. Molkereibutter, % kg 1,57 Mk., f. Molkereibutter 1,52, Markenbutter 1,55 bis 1,60, Landbutter 1,42 Mk., Matte 20 bis 25 Pf., Käse, das Stück 4 bis 10, Wirsing, H kg 6 bis 10, Weißkraut 5 bis 6, Rotkraut 8 bis 10, gelbe Rüben 8 bis 12, rote Rüben 8 bis 10, Spinat 20 bis 25, Unterkohlrabi 6 bis 8, Grünkohl 12 bis 15, Rosenkohl 20 bis 30, Feldsalat 80 Pf. bis 1 Mk., Tomaten 60 Pf., Zwiebeln 8 bis 10, Meerrettich 30 bis 70, Schwarzwurzeln 20 bis 30, Kartoffeln, % kg 4 Pf., 5 kg 40 Pf., 50 kg 3 bis 3,50 Mk., Aepfel, % kg 15 bis 20 Pf., Tafeläpfel 25 bis 30, Birnen 15 bis 20, Nüsse 45 bis 60 Pf., Hähne 1 bis 1,10 Mk., Suppenhühner 80 bis 90 Pf., Gänse 90 Pf. bis 1 Mk., Tauben, das Stück 50 Pf., Blumenkohl 50 bis 70, Endivien 5 bis 8 Pf., Lauch 5 bis 8, Rettich 5 bis 15, Sellerie 10 bis 30 Pf.
*
** Die Hundesteuer. Es dürfte vielen Hundebesitzern nicht unwillkommen sein, wenn darauf aufmerksam gemacht wird, daß die im Laufe des Jahres abgeschafften Hunde bis spätestens 31. Dezember lfd. I. bei der zuständigen Bürgermeisterei abzumelden sind. Erfolgt die Abmeldung nach dem 31. Dezember, so ist die Hundesteuer auch für das neue Kalenderjahr zu entrichten. Wer am 1. Januar selbstgezüchtete junge Hunde besitzt, wird ohne Rücksicht auf deren Alter zur vollen Hundesteuer für das kommende Kalenderjahr herangezo- gen. Diejenigen Hunde, die im Laufe des Kalenderjahres ihren Besitzer wechseln, unterliegen jeweils der nochmaligen Versteuerung, da nicht der Hund als solcher, sondern der Hundebesitz versteuert wird.
** Sitzung des Provinzialausschusses. Am Montag, 14. Dezember, um 8.30 Uhr, findet im Sitzungssaal des Regierungsgebäudes zu Gießen, Landgraf-Philipp-Platz 3, eine öffentliche Sitzung des Provinzialausschuffes statt mit folgender Tagesordnung: Klage des Julius Rothschild aus Heldenbergen gegen den Bescheid des Kreisamts Friedberg vom 31. August 1936 wegen Versagung der Legitimationskarte für 1936 Kj. — Klage des Bezirksfürforgeverbandes Stadtkreis Frankfurt a. M. gegen den Bezirksfürsorgeverband des Kreises Friedberg wegen Fürsorge für Eugen Zinser aus Stuttgart. — Gesuch des Bernhard Geis aus Frankfurt a. M. um Erlaubnis zum Betrieb einer Schankwirtschaft in Büdingen im Hause Vorstadt 18, hier: Klage gegen die Entscheidung des Kreisamtes Büdingen vom 22. Oktober 1936. — Klage des Landesfürsorgeverbandes des Regierungsbezirks Kassel, vertreten durch den Oberpräsi-
Siebentel Rat' füft’s Backen:
Beachten Sie möglichst genau öle angegebene Backhitze unö -Zeil! Bel zu langem Backen wird bet Kuchen trocken, bei zu schnellem innen nickt gar. Offnen Sie nicht zu oft -en Herü zua> Nachsehen! Zuglust un-Er- lchüttenmg schaden. Prüfte Sie mir einem Holzstäbchen^ ob -er Kuchen gar ist. (<3e öotf beim herauszlebee nichts daran hasten blei
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