Einzelbild herunterladen

lvide

L

Auf Grund einer Vereinbarung zwischen

der

s

I

<

6

15

ft

N

n

außer dem ist für das

s'N tre

or ho

3i

ter

Ges

St gel bei etc mi rei int

m be

Raubwild, Schonzeit hat. Diese Ruhe Wild nötig in dieser Notzeit.

r h n u

feiern auf den 20. und 21. Juni festgesetzt hat, wo­durch ein Zusammentreffen beider Veranstaltungen an einem Tage vermieden ist.

Die Il­sen Rei gro

G unse biv einl im an

D

NL

Ql

I

lio ina W 1DÜ

dest V no tig ein

24. über sein

t)Ot| rus

neu Str

Wenig später bespricht der Forstmann bereits mit dem Holzfuhrmann, wie die Abfuhr des star-

Zeitschriften Paul Fechter hatte vor einiger

gen i hört auch der ein; Oes

Deutsches und Römisches Recht.

Dortrag von profeffor Or. Oieh in der VortragsreiheWissenschaft im Dienst am deutschen Volk."

eine starke Schar von Gänsen, im noch nicht zu­gefrorenen Bach ein Schof Enten. Der Jäger kommt aber nicht auf den Gedanken, nach seinem Gewehr zu greifen, da alles Getier,

** Sterbefälle in Gießen. Es verstorben in Gießen in der Zeit vom 16. bis 31. Januar: 16. Karl Rose, Gärtnereibesitzer, 24 Jahre alt, Lö­wengasse 28; 17. Johannes Horst, Briefträger i. R., 58 Jahre alt, Neuenweg 17; 18. Helene Hahn, 62 Jahre alt, Schützenstraße 7; 18. Justine Ruhl, 78 Jahre alt, Bahnhofstraße 33; 18. Georg Berghöfer, Gendarmeriemeister i. R., 58 Jahre alt, Hitlerwall

v , w Zeit in der

D e u t s ch en Rundschau" (Verlag Bibliogra­phisches Institut Leipzig, Preis 1,50 RM.) einen AufsatzDie Fremdheit^ veröffentlicht, der sich mit der gegenseitigen Unkenntnis des Katholizismus und

den könne. Auch hier kann der Forstmann fest­stellen, daß sich seine Voraussicht bewährt. Noch im Herbst vor Eintreten des Frostes hat er die wichtigsten Holzabfuhrwege durch einen Wegehobel einebnen, hat tiefe Stellen und Wasserlöcher aus­

bessern und mit Ablaufgräben versehen lassen. Vor

allem aber bewährte sich, daß er den Fuhrleuten

in der Umgebung geraten hat, ihre Holzabfuhr­

wagen nach den Vorschlägen des Technischen Aus­

schusses der Forstwirtschaft in Berlin auf Luft-

aummibereifung umzubauen: Zwei- bis dreimal soviel können jetzt dieselben Pferde ziehen; und die Waldwege werden durch die breite Auflagefläche der Reifen geschont.

Auf dem Nachhauseweg geht der Jäger, ohne zu stören, an den Futterplätzen vorbei, die er seinem Wilde eingerichtet hat. Viel Getier sieht er jetzt, das die wärmende Sonne ausnützen will: Hirsch und Reh, ein paar Ueberläufer, auf den Bruchwiesen

nel un Sp Br

dies in sie nef) pen We

2

ehr leidet. Keineswegs aber möchte der Jäger das Raubwild in seinem Reviere ausrotten. Denn Raum für alle hat die Erde. Jetzt ist es für den Jäger leichter, mit Kugel oder Schrot ein Stück ab­zuschießen, da für das Raubwild die hohe Zeit der Liebe, die Ranzzeit begonnen hat. Sie, die sonst so heimlich sind, sind tagsüber auf der Verfolgung einer Fäye oder bei einer Balgerei mit einem Nebenbuhler anzutrefsen. Darum lenkt der Jäger seine Schritte so, daß er die verschiedenen Fuchs­pässe und Einwechsel in den Wald kreuzt und spürt an den Fuchsbauen ab, um nötigenfalls am Tage mit seinen Teckeln und mit ein paar Jagdfreunden wieder zu kommen, die Füchse durch die Hunde sprengen und durch die Schützen schießen zu lassen. Und tatsächlich gelingt es dem Jäger auf dieser Pürsch, einen starken Fuchs zu schießen, einen alten Rüden, dem vor Jahren ein grausames, jetzt zum Glück verbotenes Tellereisen den linken Vor­derlauf bis zum Gelenk abgeschlagen hat. Besondere Freude hat der Jäger dabei an der Arbeit des Hundes, der den Fuchs tüchtig schüttelt und ein­wandfrei seinem Herrn bringt.

Als die Sonne endlich am Himmel erscheint, wird es Zeit, nach den Holzschlägern zu sehen, die jetzt noch Beendigung des Hiebes im Starkholz in den jüngeren Bestänoen die Durchforstung, die der Forst­mann im Sommer ausgezeichnet hat, ausführen. Schon von weitem hört er das Sägen und Fallen der Bäume und vernimmt die Stimmen der Holz­schläger. Eine kurze Zeit beobachtet der Forst­mann, selbst ungesehen, das Arbeiten der Männer, mit denen er nun schon so viele Jahre zusammen zum Nutzen des Waldbesitzers und der Allgemein­heit werkt und schafft. Auf jeden kann er sich ver­lassen, ebenso wie sie wissen, daß er ihnen bei der Arbeit und ihren häuslichen Sorgen stets mit Rat und Tat zur Seite stehen wird. Als er näher kommt und die Arbeiter ihn sehen, winken sie ihm zu, daß er schnell herbeikommen soll. Sie hätten heute mor- aen, als sie zur Arbeit kamen, gesehen, wie ein schwarzes Tier sich in diesen Brennholzstoß ein- aeschlichen hätte, ,j)err Förster, das ist sicher ein Jlk!" Schnell macht sich der Jäger schußfertig und läßt dann langsam ein Scheit nach dem andern von dem Stoß forttragen. ,Mer ist er, hier ist er!" und schneller als gedacht, wirft der Schuß des Jägers b#?n flüchtenden Iltis in die abgeschlagenen Fichtenzweige, die am Boden liegen.

Protestantismus befaßte. Dieser Aufsatz hat ein er­freuliches Echo gefunden. Nun geht es darum, die begonnene Unterhaltung nicht wieder abreißen zu lassen und zugleich von der Darstellung zum Ver­such einer Lösung der Fragen überzugehen. Im Februar-Heft derDeutschen Rundschau" tut Paul Fechter diesen Schritt in dem AufsatzWas kann man gegen die Fremdheit tun?", in dem er die ersten praktischen Schritte, die zu einer Beseitigung oder wenigstens zu einer Milderung der Fremdheit zwischen den Konfessionen getan werden können, aufzeigt. Die anderen Aufsätze wieZur Psycho­logie des Politikers" von Rudolf Pechel oderHi­malaja, ein Stück menschlichen Willens" von Feli­citas von Reznicek unterstteichen die Aktualität der Zeitschrift.

Am gestrigen Donnerstagabend sprach im Kunst­wissenschaftlichen Institut im Rahmen der von der Universität und der NS.-GemeinschaftKraft durch Freude" veranstalteten VortragsreiheWissenschaft im Dienst am deutschen Volk" Herr Professor Dr. Dietz (Gießen) über das ThemaDeutsches und römisches Rech t". Seinen interessanten Ausführungen entnehmen wir u. a. folgendes:

Die Forderung des Parteiprogramms, Ersatz für das der materialistischen Weltordnung dienende rö­mische Recht durch ein deutsches Gemeinrecht, sei der Aufruf zum letzten entscheidenden Kampf in einem jahrhundertelangen Ringen zwischen dem artfremden römischen und unserem heimatlichen deutschen Recht. Die Uebernahme des römischen Rechts, das in der Form der Gesetzbücher Kaiser Justinians, also aus der Zeit des 6. nachchristlichen Jahrhunderts, zu uns gekommen sei, sei eines der größten Unglücke in unserer ganzen Geschichte. Diese habe für Jahr­hunderte über unser Volk eine furchtbare Rechtsnot gebracht, es unter ein ihm völlig wesensfremdes, schlechterdings unverständliches Recht gezwungen, eine Kluft zwischen dem Volk, seinem gewußten und gefühlten Recht und dem gesprochenen Recht auf­gerissen.

Die Rezeption des römischen Rechts sei nicht ein einmaliges Ereignis gewesen, sondern ein sich durch das ganze Mittelalter und die Neuzeit hinziehen­der Prozeß. Ihre Geschichte sei die Geschichte eines erbitterten Kampfes zwischen den beiden Rechten. Der unheilvolle Irrtum, daß das Reich der Deut­schen im Mittelalter die Fortsetzung des alten Römi­schen Reichs gewesen sei, habe es so erscheinen lassen, daß die Gesetze der alten römischen Kaiser auch in Deutschland noch Geltung haben müßten. Dazu sei gekommen, daß Rechtsgelehrte der Uni­versität Bologna in einer dem Leben abaewandten nur den Büchern hingegebenen Wissenschaft aus dem Lesen von Büchern, also nicht aus der Betrach­tung des Lebens, zu der Ueberzeugung gekommen seien, das römische Recht sei das wahre Recht schlechthin, und zwar für alle Zeit gleich wahr und gut. Für das spätrömische Volk zur Zeit der Ent­stehung des Corpus juris möge es ein ausaezeich- netes Recht gewesen sein. Für jedes Volk sei nur das Recht gut und wahrhaft recht, das Ausdruck der gestalteten Ordnung seines Wesens und Lebens sei. Selbst wenn man nur das römische Recht des Studiums für würdig gehalten habe, so habe das deutsche Volk einig vom Kaiser bis zum Bauern sein Recht verteidigt.

Lange habe sich das Volk mit Erfolg gegen das Eindringen des fremden Rechtes und seine darin gelehrten Rechte erwehrt. Aber mit der Einrichtung des Reichskammergerichts sei die Entscheidung zu­gunsten der gelehrten Rechte entschieden worden und damit auch der Sieg des römischen Rechts über das deutsche. Doch der Kampf habe nicht aufgehört. Aufklärung und Naturrechtslehre, vor allem auch die großen Gesetzgebungswerke im 18. Jahrhundert hatten das römische Recht zurückgedrängt, aber nur vorübergehend. Denn nach den Befreiungskriegen sei nochmals römisches Rechtsdenken entscheidend voraedrungen und sei auf die am Ende des Jahr­hunderts geschaffenen heute noch geltenden Gesetze von bestimmendem Einfluß gewesen. Erst jetzt nach der nattonalsozialisttschen Revolution sei der Kampf

33; 20. Bernhard Unverzagt, 25 Jahre alt, Kepler- straße 1; 22. Adelheid Schäfer, 76 Jahre alt. Am Kugelberg 57; 23. Ludwig Rosenbaum, 80 Jahre alt, Kleine Mühlgasse 10; 25. Johannes Henkel, Heeresunterkunftamtsdirektor i. R., 73 Jahre alt, Sicher Straße 15; 25. Anna Heimes, 62 Jahre alt, Schanzenstraße 8; 25. Karl Schwalb, Gerichtsvoll­zieher, 44 Jahre alt, Am Kugelberg 34; 26. Wil­helm Pletsch, Former, 73 Jahre alt, Schiffenberger Weg 34; 28. Wilhelmine Jäger, 63 Jahre alt, Goethestraße 29; 30. Klara Stegk, 67 Jahre alt, Kirchstraße 13.

** Dienstjubiläum bei der Reichs­bahn Gestern konnte der Bahnhofsbeamte Adolf Lotz aus Wieseck auf seine 25jährige Eisenbahi^ dienstzeit zurückblicken. Aus diesem Anlaß hatten sich seine Mitarbeiter zu einer Feier in dem schon ge­schmückten Bahnhofsbüro zusammengefunden. Der Be- triebsführer, Reichsbahnamtmann W a h l, würdigte in einer Ansprache die vorbildliche Tätigkeit des Ju­bilars und erwähnte dabei, daß jetzt wieder Fleiß und Treue anerkannt und auch belohnt würden. Außer dem Buch des FührersMein Kampf", Glück­wunschschreiben usw. überreichte ihm der Betriebs­führer ein namhaftes Geldgeschenk der Reichsbahn- verwaltung und gab ihm bekannt, daß von jetzt ab sein Dienstverhältnis unkündbar geworden sei. Von seinen Mitarbeitern wurde Adolf Lotz ebenfalls mit Geschenken bedacht, und der Fachschaftsleiter Eduard R e u s ch würdigte in seiner Schlußansprache die Verdienste Herrn Lotz' und ließ die Feier mit einem Sieg-Heil auf den Führer ausklingen.

** Straßenumbau und Brücken Ver­breiterung. Das Tiefbauamt der Provinzial­direktion Oberhessen schreibt in einer Bekannt­machung in unserem heutigen Blatte die Verdin­gung von Arbeiten und Lieferungen für einen Um­bau auf der Reichsstraße LaubachSchotten und für die Verbreiterung der Horloff-Brücke aus. In­teressenten seien auf die Bekanntmachung besonders

Zur Ranzzeit im Winterwald.

Don H.-O. von Bonin-ponih

Schneidend kalt war der Frost und der Wind der letzten Nacht gewesen. Ein seines Singen und Klir­ren war auf dem Eise des Sees, über den kleine Kristalle geweht wurden. Die Schneedecke war hart geworden, so daß die Schalen des Wildes mit edem Schritt durchbrachen. Der schlaue Hase sucht eben Abend die warme Sasse auf, die dadurch ent- tand, daß er sich ini Schutz der Kiefer durch den tundenlang fallenden Schnee einschneien ließ und durch seine Körperwärme eine Höhle baute, die ihn auch in dieser Nacht wärmte und schützte. Das Hoch­wild hat es vorgezogen, trotz des nagenden Hun­gers die Fichtenschonung, die ihm tagsüber Deckung und Wärme bot, auch nachts nicht zu verlassen: Es wußte, daß es am andern Tage genügend Heu und Kraftfutter an den verschiedenen kleinen Fütterun- aen finden werde, die der Heger seit langem be­schickt. Das Volk Rebhühner, das noch aus der Sommerzeit her zusammenhielt, saß dichtgedrängt unter dem Scklehengebüsch, das am Wegesrande steht und das durch seine Dichte den Wind abhielt und durch seine Dornen Feinde der Hühner ab­wehrte. Mensch und Tier beugen sich vor der Macht des Winters.

In tiefer Nacht hat der Jäger fein Haus ver­lassen: Vor sich den geraden, weiß beschneiten Weg, der in sein Waldrevier führt, neben sich den treuen Hund, der auf keinem Reviergang fehlen darf, über sich den glitzernden Sternenhimmel und das matte Licht des untergehenden Mondes. Wie sieht aber der Jäger aus? Wo ist der graugrüne Mantel, die Baschlikrnütze? Ein weißes wallendes Hemd hüllt den Jäger ein, eine weiße Kappe ist über den Kopf gezogen, die Handschuhe sind mit weißem Stofs verkleidet. Unsichtbar will sich der Jäger machen. Was hat er vor?

Einmal muß er sehen, daß er feine Wildbahnen freihält von Raubzeug, xu dem er den wildernden Hund, den Schlingensteller, die streunende Katze, die raubende Elster oder Krähe und den Wildschutz rechnet. Diese Geißeln des Wildes gehen gern ihrem Handwerk nach, wenn das arme Getier von der Zeit der Not entkräftet und mutlos geworden ist. Nur rücksichtsloses Eingreifen des Jägers hält sie zurück. Außerdem aber ist jetzt die Möglichkeit gegeben, das edle Raubwild, zu dem Fuchs und Steinmarder, Iltis und Wiefel gehören, durch Ab­schuß so kurz zu halten, daß oie Niederwildjagd unter dem Vorkommen des Raubwildes nicht zu

Hörde keine Schuld trägt, wenn jetzt erst die Kraft- post unseren Ort durchfährt."

Deutscher Liedertag am 28. Juni.

(SBK.) Seit einigen Jahren findet am letzten Sonntag im Monat Juni der vorn Deutschen Sän­gerbund ins Leben gerufeneDeutsche Liedertag" statt, an dem in Stadt und Land die Gesangvereine auf Plätzen und in Parks Volkslieder fingen. Der Termin des mit großer Begeisterung überall auf­genommenen Liedertages wird auch in diesem Jahre beibehalten, da die Hitler-Jugend ihre Sonnwend­

lehrer, die gemäß § 11 Ziffer 4 der Ersten Verord­nung über den vorläufigen Aufbau des deutschen Handwerks vom 15. Juni 1934 Jnnungsmitglieder werden, einen Jahresbeitrag von 6 Mark zu ent­richten haben, gleichviel, ob sie einer oder mehreren Innungen beitreten. Da die Mitgliedschaft zu einer Innung wesentlich dazu beiträgt, die Unterrichts­erteilung in der Berufsschule lebensnäher und da­mit wirksamer zu gestalten, ersuche ich Sie, die Be­rufsschullehrkräfte Ihres Bezirks auf diese Möglich­keit hinzuweisen und ihnen in ihrem Interesse den Beitritt zur Innung nahezulegen.

Facharbeiterprüfungen in der Industrie.

gegen das römische Recht in fein entscheidendes Sta­dium getreten.

Die grundsätzliche Gegensätzlichkeit der beiden Rechte zeigte dann der Vortragende durch Gegen­überstellung einiger besonders entscheidender Grund­prinzipien. Das römische Recht gehe vom Einzelnen aus, der Einzelne und sein Recht sei zuerst und un­bedingt da, das Recht der Gesamtheit sei nur dar­aus abgeleitet. Diese habe nur soviel Recht, als die Einzelnen ihr übertragen hätten. Für das deutsche Recht sei die Gesamtheit und chr Recht das Un­bedingte und Erste. Der einzelne habe nur als Glied der Gesamtheit Anteil am Recht, soviel diese ihm zuteile. Dem Römer sei das Recht etwas Menschliches, dem Germanen aber etwas Heiliges. Das römische Recht sei nur Reckt, und zwar das Gegenteil von Pflicht. Während das deutsche Recht nur pflichtgebundene Rechte kenne. Pflicht und Recht gehörten zusammen. Sittliche Begrenzung seien zugleich rechtliche Grenzen.

Ein beredtes Beispiel dieses grundsätzlichen Ge­gensatzes sei die Ausgestaltung der deutschen und der römischen väterlichen Gewalt. Die patria po- testas sei ein rein egoistisches Herrschaftsrecht des Gewalthabers. Dieses Herrschaftsrecht ende erst mit dem Tode des Rechtsträgers, denn es diene nur seinen, nicht etwa den Interessen der Gewalt­unterworfenen. Dem germanischen Recht sei die Gewalt des Hausvaters ein Pflichtrecht. Ebenso sei dem Römer das Eigentum ein unbeschränktes Herr­schaftsrecht, dem Deutschen dagegen ein pflichtge­bundenes Recht, vor allem bei Grund und Boden. Auch das Eigentum fei Aufgabe, wie es nunmehr wieder in unserem Bauern- und Arbeitsrecht zum Ausdruck komme.

Ein zweites entscheidendes Prinzip des deutschen Rechts fei die Bedeutung, die in ihm der Ehre zu­kommt. Auch das römische Recht kenne einen Ehren­schutz. Verletzung fremder Ehre mache schadensersatz­pflichtig. Aber der Ersatzanspruch sei ein Anspruch wie ein anderer auch. Nach deutscher Auffassung sei die Ehre das höchste und allein unveräußerliche Gut eines Menschen. Ehrlos mache rechtlos. Und die Zwillingsschwester der Ehre sei die Treue, weil alle Ehre von der Treue komme. Und so beherrsche die Treue auch das gesamte Recht. In der Gegenüber­stellung der römischrechtlichen Auffassung vom Dienstvertrag und dem deutschen Treudienstver­trag wurde gezeigt, wie dieser Treugedanken an die Stelle der materialistischen römischrechtlichen Dienst­miete die auf Treue und Fürsorge gegründete Ge­meinschaft von Gefolgsmann und Gefolgsherrn, von Unternehmer und Arbeiter fetzt.

Die Besinnung auf diese Grundlagen des deut­schen Rechts lasse uns erkennen, wie sehr wir uns vor allem in einer materialistischen Zeit von ihm entfernt hätten und dem römischen Geist verfallen gewesen waren, es mache uns aber auch klar, wie sehr der Führer in seinen Gesetzen deutsches Rechts­gut wieder zu neuem Leben erweckt habe. Der Rechtswissenschaft fei in diesem letzten Entscheidungs­kampf die Aufgabe gestellt mitzuwirken bei der Ueberwindung des römischen Geistes des Egoismus im Rechtsdenken und bei der Verwirklichung der deutschen Rechtsidee, die gegründet auf Ehre, Treue und Pflicht, damit sich die vor einem halben Jahr­tausend gerissene Kluft zwischen dem Volk und sei­nem Recht wieder schließe.

Reich^gruppe Industrie und der Arbeitsgemeinschaft der Industrie- und Handelskammern in der Reichs­wirtschaftskammer werden bei den Industrie- und Handelskammern Facharbeiterprüfungen für indu­strielle Lehrlinge durchgeführt. Die Industrie- und Handelskammer Gießen nimmt erstmalig Ende März d. I. Facharbeiterprüfungen für folgende Gruppen der metallverarbeitenden Industrie vor: Dreher (Eifen- und Metalldreher), Mafchinenschlof- fer, Eifenbauschlosser, Werkzeugmacher, Feinmecha­niker, Feinvptiker, Elektroinstallateure für Stark­stromanlagen, Fernmeldemonteure. Zugelassen sind alle Lehrlinge, die bei industriellen Firmen der Kreise Gießen, Alsfeld und Lauterbach ihre Lehr­zeit bis zum 30. 6. 1936 beenden. Die Anmeldung hat von den Lehrherren auf vorgefchriebenen Vor­drucken, die bei der Industrie- und Handelskammer Gießen erhältlich find, bis spätestens 20. Februar zu erfolgen. Siehe Bekanntmachung im heutigen Anzeigenteil.

Die Krastpostverbindung mit Allendorf (Lahn).

ImGießener Anzeiger", Nr. 26, vom Freitag, 31. Januar, veröffentlichten wir unter dieser Ueber- schrift eine Mitteilung des Postamtes Gießen über die (Einrichtung einer Kraftpostoerbindung mit Allendorf (Lahn). In jener Mitteilung des Post­amts Gießen befand sich auch folgender Satz:Bis­her ist der Ort von der Kraftpost nicht durchfahren worden, weil sich die frühere Gemeindeverwaltung geweigert hatte, sich an der Gewährleistung einer Mindesteinnahme zu beteiligen."

Gegen diesen Satz wendet sich der frühere Bürgermeister von Allendorf, Ludwig Volk XXII., in einer Zuschrift an uns, in der er die Richtigkeit dieser Behauptung des Postamts Gießen bestreitet. In seinem Schreiben erklärt er u. a.:Ich habe mich voll und ganz dafür einge­setzt, daß die Kraftpost durch unseren Ort fahren soll, und ich habe in der Sitzung auf der Bürger­meisterei in Gießen auch betont, daß die Gemeinde Allendorf (Lahn) bereit sei, sich an der Gewähr­leistung einer Mindesteinnahme voll und ganz zu beteiligen. Warum Allendorf (Lahn) die Kraftpost damals nicht bekam und unser Ort sich mit der Haltestelle bei Lützellinden begnügen mußte, war wie folgt: Der Herr Oberpostdirektor von Darm­stadt gab seine Zustimmung nicht, weil er glaubte, die Kreisstraße von Allendorf bis zur Hauptstraße Wetzia*Gießen sei bei den Mühlen und dem Mühlwegbach nicht breit genug. Ferner fei es über Allendorf bis Klein-Linden ein Umweg von 3 bis 4 Kilometer, mithin müßten die weitliegenden Ort­schaften höhere Fahrtkosten bezahlen, und dann werde die Kraftpost nicht so sehr in Anspruch ge­nommen. Ich erhärte noch dazu, daß die Gemeinde bereit sei, unentgeltlich Gelände zu stellen, damit die Kreisstraße verbreitert werden könne, was auch bei der Feldbereinigung geschehen ist. Trotzdem wurde mein Antrag, daß die Kraftpost durch Allendorf (Lahn) fahren solle, abgelehnt, weil Herr Bürgermeister S ch n e i d e r von Groß-Rechtenbach und Gemeindevorsteher Jung von Hochelheim hauptsächlich gegen meinen Antrag waren. Darauf erklärte ich, es sei ein großes Unrecht, daß man die vreußischen Dörfer bevorzuge und unser hessisches Dorf, welches keine Bahnverbindung habe, unbe­rücksichtigt ließe. Dieses ist die reine Wahrheit über die damalige Kraftpostverbindung. Ich bitte höf­lichst, die Angelegenheit richtigstellen zu wollen und im Laufe dieser Woche imGießener Anzeiger" zu veröffentlichen, daß die damalige Gemeindebe-

hmgewiefen.

** Freistellen an Nationalpoliti­schen Erziehungsanstalten. Zu Ostern 1936 stehen dem Reichskriegsminister wieder Frei­stellen und Stellen mit ermäßigtem Erziehungsbei­trag an den Nationalpolitischen Erziehungsanstalten und anderen Bildungsanstalten zur Verfügung. Die Stellen sind für Söhne von unbemittelten aktiven und ehemaligen aktiven Offizieren und Beamten der neuen und alten Wehrmacht bestimmt. Die Be­werber müssen völlig gesund und arischer Abstam­mung sein.

**60PfennigfüreineErsatzurkunde. Auf Grund des Gesetzes über Titel, Orden und Ehrenzeichen hat der Reichs- und Preußische Innen­minister angeordnet, daß für die Ausstellung von Zweitausfertigungen für verloren gegangene Be- .sitzzeugnisse oder Verleihungsurkunden einheitlich ein Satz von 60 Pf. zu erheben ist. Andere Ge­bühren kommen nicht in Ansatz. Bei Bedürftigkeit kann die Gebühr ermäßigt oder erlassen werden.

** Die musikalische Abendfeier in derJohanneskirche am kommenden Sonntag um 17 Uhr wird lediglich Werke von Gg. Frdr. Hän­del barbieten, und zwar das Konzert für Oboe und Streichorchester in g-moll, die Triosonate in g-moll für zwei Violinen und Baß, und das Konzert für Orgel und Orchester in F-dur. Außer dem Orga­nisten Johannes N e b e l i n g wirken drei Mitglie­der des Städtischen Orchesters Gießen mit.

Kleine Strafkammer Gießen.

Der H. S. aus Herborn und der C. aus Bad- Nauheim wurden vom Amtsgericht Bad-Nauheim zu je 50 Mark Geldstrafe verurteilt. S. kam im Laufe des vorigen Jahres mit feinem Auto von Nieder-Weifel und fuhr in Richtung Bad-Nauheirn, In entgegengesetzter Richtung kam ebenfalls mit einem Auto der Angeklagte C. Durch verkehrs­widriges Fahren beider Angeklagten kam es in der Kurve bei Nieder-Mörlen auf der an jenem Tage schlüpfrigen Straße zu einem Zusammenstoß. Da­bei wurden zwei Zeugen erheblich verletzt. Die Be­rufung der Angeklagten führte dazu, daß das Urteil insofern abgeändert wurde, als die Strafkammer statt der Voraussetzungen des §26 StVO, diejenigen des § 36 StVO, als vorliegend erachtete.

Wegen Beleidigung nach den Paragraphen 185, 196 RStGB. wurde der H. F. aus Ulfa zu ins­gesamt 40 Mark Geldstrafe verurteilt. Der Angeklagte holte am 23. Mai 1935 seinen Sohn schnittfolge von Ernst von Dombrowski; Bildwieder­gaben, die jeden Beschauer wegen ihrer roirfungs» vollen Linienführung fesselt. Plastiken von Alfred Lorcher beh-andett ein weiterer Artikel; er zeigt viele Bildbeispiele der Arbeiten eines zeitgenössi­schen Kunstschöpfers von hohem Reiz. Ebenso reich illustriert und wertvoll sind die AufsätzeAdolf Schinnerer",Erich Erler-Samaden",Der Mün­chener Maler Anton Müller-Wischin" undNeue Land- und Stadtkirchen" von Dr.-Jng. A. Gut. Der zweite Teil des Heftes vereinigt eine Fülle schönen Bildmaterials mit vielen Anregungen über behag­liche und künstlerische Heim- und Gartengestaltung, und bringt zahlreiche praktische Vorschläge für die Hauswirtschaft.

Wenn man heute von Rohstoffen, die Welt­politik machen, spricht, so wird meist habet die Be­deutung der Kohle für die Weltwirtschaft zugunsten des allgewaltigen Oels unterschätzt. Darum ist es um so interessanter, was das neue Heft derS t r e n e", der illustrierten Zeitschrift mit den Mittei­lungen des Reichsluftschutzbundes, in einem großen Bericht mit vielen Bildern über den Wert der schwarzen Diamanten" für die Wirtschaft fagt Andere Beiträge geben Einblick in die deutsche Waffenstadt Suhl, berichten von der Flugabwehr- Miliz in England, Frankreich und Sowjet-Rußland, von den Soldaten der Vereinigten Staaten von Nordamerika und von Stätten deutschen Ruhmes. Weiter versuchen zwei reich bebilderte Seiten vom Krieg zwischen Italien und Abessinien eine Klärung der Frage:Wer ist der Angreifer?" zu geben, und ein Erlebnisbericht erzählt von einem Luftschutzkur­sus auf dem Lande.

Im neuen Heft derIllustrirten Zei­tung" (Verlag I. I. Weber, Leipzig) hat Eugen Kalkschmidt unter Benutzung des Materials der gegenroärtig in München gezeigten Fafchingsaus- fteuungDie Schatzkammer des Prinzen Karneval" den Versuch unternommen, einen Ueberblirf über die Geschichte des Faschings zu geben. Die gelun­gene Darstellung ist durch zahlreiche Bildbeigaben besonders amüsant geworden. Heitere Karnevals- gejchichten ergänzen den Beitrag über den Fasching. Dr. Paul Rohrbach setzt sich in einem Aufsatz Die Sammlung des Islam" mit wichtigen politi­schen Veränderungen im Nahen und Mittleren Osten auseinander. Bilder aus dem Werktag der Hafenstadt Hamburg, Aufnahmen von den Bühnen, von Fastnachtskostümen und anderes mehr vervoll­ständigen den Bildteil. Ausführlich wird auch über die Beisetzungsfeierlichkeiten für König Georg V. in London uni) Windsor berichtet.

D i e Kun ft", Monatshefte für Malerei, Plastik und Wohnkultur. 37. Jahrgang, Heft 5, Fe- ' *** bruar 1936. Verlag F. Bruckmann AG. München,

ken Holzes aus dem Hirschjagen durchgeführt wer-* 1 * * * * * bringt in einem ArtikelBauernkrieg" eine Holz-