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lerle; zu Generalen der Artillerie: die General­leutnante Prof Dr. phil. Dr. Jng. Becker, Leiter beim Heereswaftenamt; U l e x, Kommandeur der 2. Division, ab 6. Oktober 1936 Kommandierender General des XI. A.K.; o. Reichenau, Komman­dierender General des VII. A.K.; zu Generalleut­nanten die Generalmajore Hoth, Kommandeur her 18. Division; K a r m a n n, Chef des Heeres- verwaltungsamtes; v. Sch w edl er, Chef des Heeresperfonalamtes; G 1 o k k e, Kommandeur der 16. Division; zu Generalmajoren die Obersten v. Lewinski, genannt v. M a n st e i n, Ab­teilungschef im Generalstab des Heeres; Pfeffer, Kommandeur des Artillerieregiments 16; F r h r. Roeder v Diersburg, Abteilungschef im Reichskriegsministerium; G a b ck e, Inspekteur der Wehrersatzinspektion Leipzig; Schmidt, Ober­quartiermeister III im Generalstab des Heeres; Volk, Kommandeur der 5. Reiterbrigade; v. d. Leyen, Kommandant der Befestigungen bei Lätzen; P f l u g b e i l, Kommandeur des Infan­terieregiments 10; v. Apell, Kommandeur des Infanterieregiments 17; zum Generalarzt den Oberarzt Dr. Meyer, Korpsarzt.

Das Judentum in der Rechtswissenschaft."

Ein Interview

mit Staatsrat Dr. Karl Schmitt.

Berlin, 2. Okt. (DRB.) Aus Anlaß der Ta­gungDas Judentum in der Rechtswissenschaft", der Reichsgruppe Hochschullehrer des National­sozialistischen Rechtswahrerbundes, sandte der Deutschlandsender ein Interview mit dem Reichs- gruppenwalter Staatsrat Professor Dr. Carl Schmitt. Als den Zweck der Tagung bezeichnete Schmitt die Aufgabe, in dem Weltkampf ge­gen Judentum und Bolschewismus eine besonders gefährliche Tarnung des jüdischen Gei st es aufzudecken. Denn für den Juden sei nicht nur die Taufe, sondern auch das Recht und die Wissenschaft ein Mittel gewesen, um in die Welt des deutschen Geistes und der deutschen Bil­dung einzudringen und dort fast 100 Jahre lang zu Hausen. Das Judentum habe es verstanden, denechtenBegriffdesgeistigenKamp- fes z-u fälschen. Sonst hätte man z. B. den großartigen Kampf des Gauleiters Julius Strei­cher nicht in der Emigrantenpresse alsungeistig" abtun können, lieber die besondere Aufgabenstellung der Rechtswissenschaft in diesem Kampf äußerte der Reichsgruppenwalter:Vergessen Sie nicht, was es bedeutet, daß Jahr für Jahr, Semester für Semester, Tausende junger Deutscher, künftg Richter

und Anwälte, durch die Schule südt- scher Rechtslehrer gegangen sind; daß maßgebende Lehrbücher und Kommentare fast ausschließlich von Juden stammten: daß Ju­den einflußreiche juristische Zeitschriften beherrschten und ihre typisch jüdische Auffassung als die allein wissenschaftliche, jede andere Meinung aber als unwissenschaftlich hinstellen konnten. Nur wer diese geistige M-'cht des Juden in ihrem vol­len Umfang erkannt i,at, wird richtig erfassen kön­nen, was der Sinn des Nationalsozialismus für den deutschen Geist bedeutet."

Der Neichsjugendführer regelt den Zungmädeldrenft.

Die Reichsjugendführung hat für alle Ein­heiten verbindliche Anordnungen über den Dienst der Jungmädel, also der 10- bis 14- jährigen im BDM. getroffen. Es wird festgestellt, daß der Jungmädeldienst Pflicht ist. Nur Krank- heits- und besondere Ausnahmefälle, die der Führe­rin vorher mitgeteilt werden müssen, befreien das Jungmädel von seinem Dienst. Der pflichtmäßige Jungmädeldienst gliedert sich in: wöchentlich einen zweistündigen Heimnachmittag, regelmäßige Teilnahme am Staatsjugendtag oder Teilnahme an wöchentlich einem Sport- nachmittag in Einheiten, in denen der Staats­jugendtag nicht durchführbar ist, und Teilnahme an monatlich zwei Fahrten, einer eintä­gigen und einer halbtägigen.

Weiter in ein S o n d e r d i e n st, gleichfalls als Pflichtdienst, vorgesehen. Er erstreckt sich auf Teil­nahme an Eltern- und Werbeabenden, an Kundgebungen, Fe st en und Feiern und ihre Vorbereitung, sowie auf Teilnahme an Jungmädelappellen. Der Sonderdienst muß spä - testens um 22 Uhr beendet sein. Die Eltern sind rechtzeitig zu unterrichten.

Der Heimnachmittag muß im Sommer spätestens um 20 Uhr, im Winter s p ä t e st e n s uml9 Uhr beendet sein, die F a h r t im Som­mer spätestens um 19, im Winter spätestens um 18 Uhr. Durch klare Bestimmungen, über Marschleistung, Marschtempo, Marschpause, Nacht­ruhe, Gepäck, Lager usw. stellt die Reichsjugendfüh­rung sicher, daß keinerlei Ueberanstren- g u n g der Jungmädel erfolgen kann. So soll die Marschleistung der zehn- und elfjährigen Jung­mädel nicht mehr als 10 Kilometer Tagesleistung, der 12- bis 14jährigen nicht mehr als 15 Kilometer Tagesleistung, das Marschtempo nicht mehr als 4 bzw. 4,5 Kilometer je Stunde betragen, wobei nach jeder Stunde Marsch mindestens eine Viertel­

stunde Pause, ausschließlich für die Erholung, vor­zusehen ist.

Schutz gegen leichtfertige Verkehrssünder.

Begrenzte Geschwindigkeit für leichtsinnige Autofahrer.

Berlin, 3. Okt. (DNB.) Der Reichsfüh- r e r SS. und Chef der deutschen Polizei hat im Interesse der Verkehrssicherheit eine Anordnung erlassen, nach der zunächst versuchsweise in den Städten Düsseldorf, Breslau und Stettin Kraftwagenführer, die durch ihr Ver­halten wiederholt in ganz besonders leichtsinniger Weise den Verkehr ge­fährdet haben, polizeilich aufgegeben wird, die Motoren der von ihnen geführten Kraftfahrzeuge auf eine Geschwindigkeit drosseln zu lassen, wie sie von den Fabriken für die erste Einfahrtzeit vorgeschrieben wird. Die Ge- schwindigkeitsbegrenzung wird je nach der Art des Falles für einen Zeitraum von mindestens sechs Wochen und höchstens drei Monate angeordnet. Der Führer des Kraftfahrzeuges ist verpflichtet, sein Fahrzeug persönlich wöchentlich einmal der Zu­lassungsstelle vorzuführen.

Diese Maßnahme trägt den Interessen der Kraft­fahrzeughalter in weitestem Sinne Rechnung. Einer­seits werden die mit der Entziehung des Führer­scheins nachteiligen Folgen für die Motorisierung vermieden. Die Verkehrssünder sollen noch einmal Gelegenheit zur Besserung erhalten. Andererseits wird auch eine Schädigung des Motors insofern vermieden, als man sich auf ein Maß der Drosse­lung beschränkt, wie es die Fabrik für die erste Einfahrzeit vorschreibt. Es bleibt abzuwarten, ob die abschreckende Wirkung dieser Maßnahme von Erfolg sein und es bei einem Versuch bleiben wird, oder ob sich eine allgemeine Durchführung dieser Anordnung als notwendig erweist.

Aus aller Welt.

Tiefer Winter im Riesengeblrge und im Allgäu.

Im Riesengebirge hält das Winterwetter, das seit Sonntag eingesetzt hat, weiter an. Wäh­rend es auf der Höhe mit nur kurzen Unterbre­chungen schneit, gehen nunmehr auch im Tal kräftige Schneeschauer nieder. In einer der vergangenen Nächte wurden auf der Schneekoppe 7 Grad Kälte gemessen. Der Schnee liegt im Hoch­gebirge durchschnittlich 30 Zentimeter hoch, doch ist die Schneedecke stellenweise so stark verweht, daß

Schneewehen bis zu zwei Meter Höhe anzutreffell sind. Der Schneefall hält an.

Nachdem es am Frettagoormlttag schon In den Allgäuer Bergen geschneit hatte, folgte in den Nachmittagsstunden auch im Tal heftiges Schneegestöber, so daß in kurzer Zeit auch die Stadt Kempten sich im schönsten Winterkleid zeigte. Auf den Bergen werden 5 Zentimeter Neuschnee gemeldet. Das Waltenberger Haus wird infolge der starken Schneefälle bereits am 3. Oktober ge­schlossen.

Rundfunkübertragung des Staatsaktes.

Berlin, 2. Okt. (DNB.) Der deutsche Rund­funk, dessen Programm am Sonntag im Zeichen des Erntedanktages steht, überträgt von 12 bis 14 Uhr auf alle Sender den Staatsakt auf dem Bückeberg mit der Rede des Führers.

Ein Gattenmörder hingerichtet.

Die Justizpreffestelle Düsseldorf teilt mit: am 3. Oktober 1936 ist in Düsseldorf der am 22. Oktober 1910 geborene Hans-Dirk Duerholt aus Düssel­dorf, der am 2. April 1936 von dem Schwurgericht in Düsseldorf wegen Mordes zum Tode verurteilt worden ist, h i n g e r i ch t e t worden. Duerholt hatte in der Nacht vom 15. zum 16. Februar 1936 seine schwangere Ehefrau im Rhein ertränkt, um in den Besitz ihrer bei ihrem Tode fälligen Versicherungssumme zu gelangen, und seine Geliebte heiraten zu können.

Hlorbverfudj mit Starkstrom?

Ein Mann aus Hennef (Sieg) unternahm einen Anschlag auf das Leben seines Schwiegervaters, indem er ihm zwei Zuleitungen zu einem Elektro- motor in die Hände gab, sich unter einem Vor­wand entfernte und den Strom einschaltete. Der alte Mann erlitt Brandwunden, trug aber keine lebensgefährlichen Verletzungen davon. Der Schwiegersohn wurde fest genommen und in Untersuchungshaft gebracht. Anscheinend trug er sich mit dem Gedanken, seinen Schwiegervater zu beseitigen, worauf kurze Zeit vorher gemachte Aeußerungen schließen lassen.

5 lote, 33 Verletzte in £a Vouverie.

Die Zahl der Todesopfer bei der Schlagwet­terexplosion in La Bouverie bei Mons hat sich auf fünf, die Zahl der Verletzten auf 33 erhöht. Die Rettungsarbeiten für die 12 Bergarbeiter, die noch in dem Unglücksstollen eingeschlossen sind, wurden fortgesetzt, bisher jedoch erfolglos. Es gilt als zweifelhaft, daß sie noch lebend geborgen werden I können. Der König weilte am Freitagnachmittag in Begleitung des Ärbeitsministers an der Unglücks- ftätte.

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Alt werden, aber gesund bleiben

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So berichtet z. B. Herr Arnold Grün, (Bild nebenstehend) Nievenheim-Del­rath, Konradsberg 12, am 10. 6. 36:Teile Ihnen mit, daß ich jetzt schon 16 Jahre Klosterfrau-Melissengeist gebrauche Annähernd 100 Flaschen habe ich schon gekauft und lasie nicht davon ab, solange ich lebe. Bin jetzt 88 Jahre alt und Veteran von 1870/71 * Und weiter am 19. 6. 36:Ich gebrauche Klosterfrau-Melissengeist gegen Herzschwäche (starkes Herzklopfen), sowie gegen Unwohlsein und Ohrensausen und suhle täglich, daß er mir hilft. Auch bei Erkältung nehme ich ein Likörgläschen mit Wasser verdünnt."

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Für die anläßlich meines 20. Ge­burtstages erwiesenen Aufmerk­samkeiten und Älumenspenben sage ich hiermit allen Freunden u. Bekannten meinen herzlichsten Dank

Frau K. Äerg

Giefen, Landgraf-Phil.-Plah 10

04502

Gaststätte

Zinn Allen Schlön Kanzleiberg 5 Telephon 3786 Henle abend Konzert! (Rheinische Stimmung)

FRANZ SOLDAN 045u Rheingold" Erntedankfest in altbekannter Stimmung!

Heute Samstag 6224D verlängerte Polizeistunde!

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Sonntag, den 4. Oktober 1936 letzter Tag?