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Bekanntmachung

Bekanntmachung

Verschlimmerung im Befinden des Mainzer Bischofs.

LPD. Mainz, 28. März. Im Befinden des Mainzer Bischofs Dr. Hugo, der in Ludwigs­hafen von feiner schweren Erkrankung Erholung suchte, ist eine Verschlimmerung eingetreten. Die bischöfliche Behörde hat die Gläubigen zu einer Gebetsstunde für ihren Oberhirten eingeladen.

Kreistag in Alsfeld.

* Alsfeld, 28. März. Unter dem Vorsitz von Regierungsrat Dr. Lotz fand heute die ordent­liche Sitzung des Kreistages des Krei­ses Alsfeld statt.

Regierungsrat Dr. Lotz wies zu Beginn der Sitzung auf die neue Gemeindeordnung hin und gedachte ferner des demnächst aus Alsfeld schei­denden früheren Kreisdirektor Dr. Stammler, dem er namens des Kreistages den Dank für feine langjährige vortreffliche Führung der Kreisge- jchäfte aussprach.

Hierauf folgte die Prüfung und Begutachtung der Rechnung vom Rechnungsjahr 1933, die genehmigt wurde. Die Rechnung schließt mit einer Einnahme von rund 315 026 Mark und einer Ausgabe von rund 251 195 Mark, so daß ein Rest von 63 830 Mark verbleibt. Infolgedessen können Erleichterungen eintreten, so z. B. die Senkung der Schlachtgebühren. Der Derwaltungsbericht wurde genehmigt.

Sodann beriet man den Voranschlag für das Rechnungsjahr 1935, der in feinen Einzelheiten bereits am vorigen Samstag von uns veröffentlicht wurde. Er schließt ab in Einnahmen und Ausgaben

mit 314 449 Mark. Im PunktFürsorge" stehen einer Ausgabe von 116 814 Mark nur 56 886 Mark Einnahmen gegenüber, so daß ein Fehlbetrag von 109 928 Mark entsteht, der bedingt ist durch Mehr­ausgaben für Geisteskranke, Wohlfahrtspflege, Kreiskrankenhaus usw. Eine vorsorgliche Kredit­aufnahme für die Abdeckerei braucht voraussichtlich nicht in Anspruch genommen zu werden. Der Vor­anschlag wurde in der vorliegenden Fassung ange­nommen.

Die Schaffung einer zweiten Vollziehungsbeam­tenstelle wurde genehmigt.

UnterVerschiedenes" gab der Vorsitzende Auf­schluß über die Arbeitsdienstlager Homberg und Rieder-Ofleiden und dankte zum Schluß dem Kreis­tag für das ihm entgegengebrachte Vertrauen, ohne das der Verwaltungsbeamte bei dem hohen Grad feiner Verantwortung nicht arbeiten könne.

Stadttatssihung in Friedberg.

LPD. Friedberg, 28. März. In der gestern erstmalig unter dem Vorsitz des neuen Bürger­meisters Vieth abgehaltenen S t a d t r a t s - jitzung wurden zunächst die vom Kreisamt neu ernannten Stadtratsmi kg lieber in ihr Amt eingeführt. Anschließend verpflichtete der Bürger­meister auch den neuen Beigeordneten von der Emde.

Sodann kam der Voranschlag für 1935 zur einstimmigen Annahme. Bei einer gesamten Voranschlagssumme von 2 080 011 Mark ist noch ein Fehlbetrag von 44 000 Mark vorhanden. Die stärkste Belastung erfährt der Etat durch die Lei­stungen für die Wohlfahrtserwerbslosen, die jetzt jährlich noch 120 000 Mark ausmachen. Der Bür­

germeister führte & a. aus, daß des Voranschlags unter stärksten Einsparungen ausgestellt worden fei. Die Drosselung vieler Ausgaben bringe manche Härte mit sich. Leider aber fei keine andere Mög­lichkeit geblieben.

Am Schluß der öffentlichen Sitzung, fand ein An­trag der Verwaltung auf Erhebung einer Waren­haus- und Filialsteuer für das Jahr 1935 einstimmig Annahme.

Kreis Alsseld.

<£ Rieder-Ohmen, 28. März. Die hiesige Freiwillige Feuerwehr hielt im Döll'schen Saale ihre Generalversammlung ab. Brandmeister Georg Kaiser sprach einleitend über die Bedeu­tung der Feuerwehr. Anschließend erstattete der Rechner den Kassenbericht. Die Kasse wurde in Ordnung befunden, dem Rechner konnte Entlastung erteilt werden. Der Brandmeister erstattete noch einen kurzen Bericht über die im vergangenen Jahre abgehaltenen Hebungen. Zum Schluß wurde gemeinsam das Deutschlandlied gesungen.

# Aus dem oberen Ohmtal, 28. März. Der Stand der Wintersaat in unserem Tal ist befriedigend. Der Roggen ist einigermaßen gut durch den Winter gekommen. Weizen steht etwas spärlich. In den Kleefeldern sind verschiedentlich Fehlstellen zu verzeichnen. Die allgemeine Futtermittel­knappheit wirkt sich immer mehr aus. Die Bauern müssen immer wieder Stroh kaufen. Wie­senheu ist zu teuer. Der Zentner kostet sieben Mark.

Briefkasten der Redaktion.

W. Salzböden. Die Invalidenversicherung zahlt kein Sterbegeld aus.

Wetterbericht

des Reichswellerdienstes. Ausgabeorl Jrantfurt

Durch die Entwicklung eines kräftigen Teilwirbels im Ostseegebiet hat sich die Zufuhr kalter Luftmassen nach Deutschland verstärkt. Dabei ist es vornehmlich in Nord- und Mitteldeutschland bereits zu ausge- dehnten Niederschlägen (auch in den Niederungen teilweise Schnee) gekommen, die im Lause des Frei­tag auch nach West- und Süddeutschland übergreisen werden. Der Gesamtwitterungscharakter bleibt wei­terhin bei Luftzufuhr aus West und Nord sehr wechselhaft und für die Jahreszeit zu kalt.

Aussichten für Samstag: Wechselnd be­wölkt und Regenschauer (teilweise Schnee oder Graupeln)- bei lebhaften westlichen und nördlichen Winden kälter.

Aussichten für Sonntag: Fortdauer der sehr unbeständigen und ziemlich kalten Witterung mit Nachtfrostgefahr.

Hauptschriftleiter: Dr. Friedrich Wilhelm Lange.

Verantwortlich für Politik: Dr. Friedrich W. Langs« 1 für Feuilleton: Dr. Hans Thyriot, für den übrige» Teil: Ernst Blumschein. Anzeigenleiter: Hans Beck, verantwortlich für den Inhalt der Anzeigen: Theodor I Kümmel. DA. II. 35: 11790. Druck und Verlags Brühl'sche Universitäts-Buch- und Steindruckerek R. Lange, K.-G., fämllich in Gießen.

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Betr.: Erlaß einer Polizeivervrdnung über die Aus­führung von Arbeiten an den Gas- und Wasserrohrleitungen des Städtischen Gas- und Wasserwerks sowie an den Anschluß­leitungen.

Nachstehende Bekanntmachung des Kreisamts Gießen vom 12. März 1935 bringen wir hiermit zur Kenntnis.

Gießen, den 25. März 1935. 1808C

Bürgermeisterei Gießen.

3.23.: Dr. Hamm, Bürgermeister.

Bekanntmachung.

Betr.: Erlaß einer Polizeioerordnung über die Aus­führung von Arbeiten an den Gas- und Wafferrohrleätungen des Städtischen Gas- und Wasserwerks sowie an den Anschluß­leitungen.

Auf Grund des Artikels 64 des Gesetzes über die innere Verwaltung und Vertretung der Kreise und Provinzen vom 1. Juli 1911 in Verbindung mit der Verordnung über Vennögensstrafen und Bußen vorn 6. Februar 1924 wird mit Zustimmung des Kreisausschusses und mit Genehmigung des Reichs­statthalters in Hessen Landesregierung vom 4. März 1935 zu Nr. T. b. 17773 für die Stadt Gie­ßen und die Landgemeinden Wieseck, Heuchelheim, Klein-Linden, Lindenstruth und Queckborn ange­ordnet:

§ 1.

Das Verlegen, Verändern oder Ausbefsern der Rohre an den Gas- und Wasserleitungen des Städti­schen Gas- und Wasserwerks Gießen darf nur noch von solchen Personen und Installateuren ausgeführt werden, die ausdrücklich von der Leitung des Städti­schen Gas- und Wasserwerks hierzu ermächtigt bzw. zugelassen sind. Dasselbe gilt für die Ausführung von Anschlußarbeiten von Gasgeräten und Wasser­entnahmestellen an die Hausleitung mit Rohrver- bindungsstücken.

Anderen Personen ist die Vornahme jeglicher Ar­beiten an den Leitungen des Städtischen Gas- und Wasserwerks sowie an den Gas- und Wassermessern verboten.

§ 2.

Zuwiderhandlungen werden, soweit nicht auf Grund anderer Strafbestimmungen eine härtere Strafe verwirkt ist, mit Geldstrafe bis zu 150 RM., im Unvermögensfalle mit Haft bestraft.

§ 3.

Die Polizeiverordnung tritt mit dem Tage der Veröffentlichung im Amtsverkündigungsblatt in Kraft. .

Gießen, den 12. März 1935.

,________Kreisamt Gießen. I. V.: G r e i n.________

Arbeitsvergebung.

Auf Grund der Reichsverdingungsordnung sollen im öffentlichen Wettbewerb vergeben werden:

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Die Ausführung von 1900 qm Gestück, 6500 qm Vorprofilierung, Versetzen von 950 lfd. m Kunst- und 700 lfd. m Basaltrandsteinen, Herstellung von 5300 qm Fahrbahnkleinpflaster, Umpflasterung von 500 qm Bankettpflaster und Planieren von 4000 qm

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Die Lieferung von 500 cbm Stücksteinen, 300 cbm Kleinschlag, 140 cbm Basaltsplitt, 60 cbm Basalt­sand, 260 lfd. m Balaltrandsteinen, 800 lfd. m Kunst- ranbfteinen, 130 cbm Schlämmsand, 700 t Fluß­sand, 400 Sack Zement.

Ausführung von 1530 qm Gestück, 3800 qm Vor­profilierung, Versetzen von 800 m Kunst- und 260 m Basaltrandsteinen, Herstellung von 3800 qm Fahr­bahnkleinpflaster, Umpflasterung von 1650 qm Bcm- kettpflaster und Planieren von 1500 qm Bankette.

Angebotsvordrucke sind, soweit Vorrat reicht, ab Samstag, dem 30. b. 2tt., nut vormittags, auf unse­rem Büro, Gießen, Hillerwall 37 I, erhältlich, wo­selbst die Bedingungen einzusehen sind.

Angebote sind verschlossen mit der AufschriftSub- miffion Ortsdurchfahrt......" bei uns bis zum

Freitag, dem 5. April 1935, vormittags 10 Uhr, portofrei einzureichen.

Angebote ohne Aufschrift auf dem Umschlag wer­ben nicht berücksichtigt. 1809D

Zuschlagsfrist: 14 Tage.

Gießen, den 28. März 1935.

Provinzialdirektion Oberhejsen.

Tiefbau

1. Ab 1. April 1935 kommt der Finanzzuschlag der Stadt Gießen in Höhe von 4 Rpf. für die Kilo­wattstunde bei dem Einheitsstrompreis in Fort­fall. Der Einheitsstrompreis beträgt mithin 43 Rpf. pro Kilowattstunde, statt seither 47 Rpf.

2. Die Lichtspitzenzeiten für den Doppel- und Drei­fachtarif bei Privathaushallungen werden vom 1. April 1935 ab für die Monate Mai, Juni und Juli von 20.30 bis 21.30 Uhr festgesetzt.

3. Die Kasse der städtischen Betriebe, Gartenstraße Nr. 3, ist künftig werktags von S bis 12 Uhr geöffnet. 1805D

Gießen, den 27. März 1935.

Direktion der städtischen Betriebe.

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