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Morgen Besichtigung der Artillerie- Kaserne in Gießen.
Am morgigen Sonntag, 29. Dezember, stehen die Gebäude und Einrichtungen der Kaserne unserer 1. Abteilung des Artillerie-Regiments 9 an der Grünberaer Straße zur Besichtigung für das Publikum offen. Die Kaserne kann von 9 Uhr ab bis in d i e frühen Abend- st u n d e n besucht werden. Es ist als sicher anzunehmen, daß viele Volksgenossen aus der Stadt und dem Kreise Gießen sich die Geleaenheit nicht ent- oehen lassen werden, diese vorbildlich eingerichtete Kaserne in Augenschein zu nehmen.
Gießener Wochen Marktpreise.
* Gießen, 28. Dez. Aus dem heutigen Wochenmarkt kosteten: Molkereibutter, das Pfund 1,55 Mk., Landbutter 1,42, Markenbutter 1,60 Mk., Matte 20 bis 25 Pf., Käse, das Stück 4 bis 10, Eier, inländische, ungezeichnete 10 bis 11, Wirsing, das Pfund 10 bis 12, Weißkraut 8 bis 10, Rotkraut 12 bis 15, Gelbe Rüben 9 bis 12, Rote Rüben 10, Spinat 18 bis 20, Unterkohlrabi 7 bis 8, Grünkohl 15 bis 20, Rosenkohl 25 bis 32, Feldsalat 80 bis 90, Zwiebeln 10, Meerrettich 30 bis 60, Schwarzwurzeln 25 bis 30, Kartoffeln 4 Pf., der Zentner 3,30 bis 3,50 Mk., Aepfel, das Pfund 10 bis 30 Pf., Birnen 15 bis 25, Nüsse 38 bis 55, junge Hähne 90 Pf. bis 1,10 Mk., Suppenhühner 80 bis 90 Pf., Gänse 90 Pf. bis 1,10 Mk., Blumenkohl, das Stück 40 bis 45 Pf., Endivien 5 bis 25, Lauch 5 bis 12, Rettich 5 bis 10, Sellerie 5 bis 25 Pf.
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** D e r P o ft d i e n st am morgigen Sonntag wird sich in der üblichen Weife wie an jedem anderen Sonntag abwickeln.
** Genaue Anschrift bei Neujahrskarten. Glückwünsche zum Jahreswechsel sollen bei den Empfängern pünktlich eintreffen. Bei dem Riefenumfang der Neujahrspost versehe man daher jede Sendung mit einer einwandfreien Anschrift des Empfängers, besonders müssen Straße, Hausnummer, Gebäudeteil und Stockwerk, bei Großstädten außerdem Postbezirk und Zustellpostanstalt deutlich geschrieben sein. Notwendig ist auch die Absenderangabe, damit die Sendung sofort zurückgegeben werden kann, wenn sie dem Empfänger nicht zugestellt wird. Mit dem Markeneinkauf ist beim Jahreswechsel nicht bis zuletzt zu warten, man soll sich frühzeitig mit Marken eindecken.
** Silvesternachmittag geschlossen. In unserem heutigen Anzeigenteil machen fünf Gießener Geldinstitute darauf aufmerksam, daß ihre Geschäftsräume am kommenden Dienstagnachmittag geschloffen sind.
** Sie Bezirkssparkasse Gießen gibt im heutigen Anzeigenteil bekannt, daß ihre Kassenstunden am Montagnachmittag von 15 bis 16 Uhr und am darauffolgenden Dienstag völlig ausfallen. Näheres ist aus der heutigen Anzeige ersichtlich.
** Grund st ücks - Befitzwechsel. Das Haus Seltersweg 75 ging aus dem Besitz von Frau Emmy D a tz (Schwaabs Weinstuben) in das Kaufpreis beträgt 90 000 Mark. Das Haus soll, Eigentum von Professor Dr. Nötigen über. Der wie man hört, auch weiterhin für Gefchäftszwecke verwendet werden.
** (Ein schönes Weihnachtsgeschenk. Die Firma Zigarrenkistenfabrik Andreas Euler (Inhaber Wilhelm Jung) bereitete ihrer Gefolgschaft eine schöne Weihnachtsfreude. Jedes Gefolgschaftsmitglied erhielt mit besten Wünschen zum Weihnachtsfest ein Geldgeschenk und außerdem je 50 Zigarren.
** Zur Richtigstellung. In unserem gestti- gen Bericht über einen Fall von Kohlenoxydgasvergiftung muß es richtig heißen, daß die verunglückte Frau der Medizinischen Klinik zugeführt wurde.
** Der Frühjahrsmarkt 1936 (Schau- und Verkaufsmeffe) findet vom 22. bis 29. März statt. In einer Bekanntmachung in unserem heutigen Anzeigenteil werden die Plätze für die Schausteller zur Vergebung ausgeschrieben.
** Der Groß ' sche Männerchor 1846 beging am ersten Weihnachtsfeiertag im Katholischen Dereinshaus bei sehr gutem Besuch seine Weihnachtsfeier. Neben dem Gesang von Weihnachtsliedern wurde die Vortragsfolge durch einige gute gesangliche Darbietungen des Männerchors bereichert, ferner konnte man sich an der flotten Aufführung zweier Theaterstücke erfreuen, die den Zuschauern gute Unterhaltung bereiteten und mit lebhaftem Beifall ausgenommen wurden. Den Abschluß des Abends bildete Tanzvergnügen.
Nicht müde werden, Annelies!
Vornan von Bernhard Lonzer.
Urheberrechtsschutz: Auswärts-Verlag, Berlin.
20. Fortsetzung. Nachdruck verboten!
Er ließ sich wieder zurücksinken.
„Der Teufel soll das Weibsbild holen!"
Annelies gab keine Antwort. Ihr Gesicht war wie versteint.
Jetzt wandte sich die männliche Gestalt um, kam über die Wiese herüber. Korbinian Sartorius stand auf. „Ich dürfte jetzt wohl überflüssig sein. Mit der Peitsche sollte man dazwischen fahren! Aber so was macht die Sache nur noch schlimmer. Ist so schon schlimm genug. Ich will den Jungen nicht verteidigen, nicht entschuldigen; aber die Rechbcrg ist schon ein Satansweib, ein Mann versteht das zu beurteilen. Aber sie kann dir trotzdem nicht das Wasser reichen, unter uns gesagt, und es müßte mit dem Teufel zugehen, wenn du den Jungen nicht wieder zur Vernunft bringen solltest. Und darum Kopf hoch, Mädel! Nicht müde werden, Annelies! Sollst sehen, eines Tages ist der ganze Spuk wieder verschwunden. Und nun gute Nacht, Kind! Und höre auf Onkel Korbinians Rat."
Seine Schritte verklangen, als Günter eben die Stufen zum Turm heraufstieg. Annelies war zurück- gefunken. „Nicht müde werden, Annelies!" klang es noch in ihr nach. Ach, wie schwer war es, nicht müde zu werden! Wre hoffnungslos schwer!
Sie rührte sich nicht, als Günter eintrat. Er bemerkte sie erst, als er vor ihr stand. Ihm war weder Ueberraschung noch Erschrecken anzumerken.
„Du bist da, Annelies ...!", sagte er mit klangloser Stimme, die ihr in die Seele schnitt.
„Ja, ich bin da, Günter!"
„Du hast uns gesehen ..
„Ich habe euch gesehen."
„Es war Zufall, daß wir uns trafen. Du wirst es nicht glauben; aber es war Zufall "
„Ich glaube es dir, Günter!"
Der Weihnachtsverkehr im Gießener Bahnhof.
Im Anschluß an unseren gestrigen Bericht über den Verlauf der Weihnachtsfeiertage und über den starken Verkehr auf der Reichsbahn erhalten wir von der Leitung der Fahrkarten - Ausgabe des Gießener Bahnhofs den nachstehenden ergänzenden Bericht:
Die Reichsbahnverkehrsdienststellen in Gießen, zu denen die Fahrkarten-, Gepäck-, Eilgut, und Güterabfertigung zählen, hatten anläßlich des Weihnachtsverkehrs eine ungeheure Arbeitsleistung zu vollbringen. Die Stärke des Personen- und Güterverkehrs ist bekanntlich ein wertvoller Maßstab für die Wirtfchaftskonjunktur.
Eießen ist ein wichtiger Eisenbahnknotenpunkt und wichtige Umladestelle für Gepäck-, Expreß-, Eil- und Frachtftückgüter. Hier ist der Verkehr von und nach den Haupllinien in Richtung Koblenz, Köln (Siegen—Hagen), Fulda, Gelnhausen mit ihren Seitenlinien, nach den Hauptlinien in Richtung Frankfurt a. M. und Kassel mit ihren Seitenlinien und umgekehrt zu regeln. Die Frachtgutumladestelle Gießen hat noch andere wichtige, ausgedehntere Aufgaben, insbesondere den vor Jahren neu eingerichteten Stückgutschnellverkehr zu bedienen.
Die Gutzuführung zur Umladestelle war im November schon sehr rege. Auch vor Weihnachten wurden täglich 380 Stückgutwagen behandelt und täglich 545 Tonnen Stückgut bewegt. Der Gepäckverkehr hat gegenüber der vorjährigen Weihnachtszeit eine Zunahme von
12 v. H. zu verzeichnen.
Besondere Anforderungen stellte diesmal der Expreßgutverkehr, denn es war nöttg, viele zentral und örtlich geregelte Anordnungen durchzuführen. Der starke Verkehr machte es auch zur Entlastung der D» und Eilzüge notwendig, je einen Expreß- qutzug zwischen Frankfurt a. M. und Altona und Altona—Freiburg i. B. über Gießen zu fahren. Diese Züge, die aus geräumigen, vierachsigen Schnellzugs-Packwagen bestanden, fuhren mit Schnellzuggefchwindigkeit und hatten nur Halt auf den großen Bahnhöfen, so auch in Gießen.
Der Exprehgutverkehr hat gegen das vorjährige weihnachtsfest um 10 v. h. zugenommen.
In Gießen waren alle örtlichen Maßnahmen ge- troffen, um die Tausenden und Abertausenden von Expreßgutstücken schnell und sicher umzuladen, zum
Versand zu bringen und den Empfängern zuzustellen. Wegen Platzmangels in der Gepäckhalle mußten die Expreßgüter, die der bahnamtliche Rollfuhrmann L y n f e r abfährt, vorübergehend in der Eilguthalle gestapelt und von dort abgefahren werden. Das vollzog sich glatt, wohl auch deshalb, weil der Rollfuhrmann kurz vor Weihnachten einen kleinen Lastkraftwagen zur schnellen Zustellung der Expreßgüter eingesetzt hatte. Zur Beschleunigung des Ladegeschäftes trugen auch die allen Gießenern bekannten Elektrokarren bei, die, von geübter Hand gelenkt, hurtig über die Bahnsteige fahren und die Gepäck- und Expreßgutstücke an die Packwagen bringen und dort abholen.
Um die letzten Weihnachtsgeschenke noch rechtzeitig in die Hände der Empfänger zu bringen, war ein besonderer Erprehgutzustelldienst an den Feiertagen eingerichtet. Der Lilgutverkehr war sehr rege und stärker als im Vorjahre. Besondere Anforderungen wurden auch an die Fahrkartenausgabe gestellt, denn an Weihnachten mußte erstmalig eine größere Zahl Militärurlauber abgefertigt werden. Dieser Dienst vollzog sich ebenfalls glatt, weil die Reichsbahn mit der Heeresleitung die Dorabfertigung der Urlauber vereinbart hatte, d. h. die Militärfahrkarten wurden einige Tage vor Reiseantritt von den einzelnen Truppenteilen bestellt und abgeholt.
In der Zeit vom 26. November bis 25. Dezember wurden gegen das Vorjahr 7500 Fahrkarten mehr verkauft, ein sehr erfreuliches Zeichen.
Diese Leistungen waren nur möglich durch den Diensteifer aller, durch Einrichtung besonderer Militärschalter und durch die Beschaffung neuer Schalterdrucker, mit denen Fahrkarten aller Art nach über 2000 verschiedenen Bahnhöfen sofort gedruckt werden können.
Neben dem schweren, aufreibenden Dienst fanden die Schalterbeamten der Fahrkartenausgabe auch noch Zeit, sich in den Dienst des W H W. zu stellen und 566 Spendekarten zu verkaufen, deren Erlös an das WHW. abgeführt wird.
Der gesamte Dienst wurde bei der Fahrkartenausgabe, Gepäck-, Expreß- und Eilgutabfertigung ununterbrochen Tag und Nacht geleistet. Alle Beamten und Arbeiter haben wieder einmal ein Beispiel treuer Pflichterfüllung gegeben.
Neuregelung der Ausverkäufe im Kreise Gießen.
Das Kreisamt Gießen hat nach Anhörung der Industrie- und Handelskammer zu Gießen und der Handwerkskammer zu Darmstadt eine neue A n - ordnung über die Regelung der Ausverkäufe und ähnlicher Veranftaltun- gen im Kreise Gießen erlassen, die am 1. Januar 1936 in Kraft tritt und die früheren Anordnungen vom 30. Mai 1932 aufhebt. In der neuen Anordnung wird bestimmt:
§1 .
Als Ausverkäufe, auch wenn sie im Wege der Versteigerung stattsinden, dürfen in öffentlichen Bekanntmachungen oder Mitteilungen, die für einen größeren Kreis von Personen bestimmt sind, nur solche Veranstaltungen angekündigt werden, die ihren Grund in der Aufgabe
a) des gesamten Geschäftsbetriebes oder
b) des Geschäftsbetriebes einer Zweigniederlassung (selbständige Verkaufsstelle) ober
c) einer einzelnen Warengattung haben.
Ein Verkauf wegen Aufgabe einer unselbständigen Verkaufsstelle darf nicht als „Ausverkaufs bezeichnet werden.
82.
Wer einen Ausverkauf ankünbiaen will, hat 14 Tage vor der Ankündigung der Industrie- und Handelskammer in Gießen schriftlich in dreifacher Ausfertigung Anzeige über den Grund des Ausverkaufs, den Zeitpunkt feines Beginns und feines voraussichtlichen Endes zu erstatten und ein vollständiges, übersichtlich geordnetes Verzeichnis der auszuverkaufenden Waren in dreifacher Ausfertigung einzureichen.
Bei leicht verderblichen Waren oder in sonstigen besonders dringlichen Fällen kann die Anmeldestelle eine Abkürzung der Frist zulassen.
8 3-
Die Anzeige muß die Firma, den Ort der gewerblichen Niederlassung und die genaue Angabe der Räume, in denen Der Ausverkauf stattfinden soll, enthalten; sie muß ferner mit Datum versehen und von dem Veranstalter ober einem zeichnungsberechtigten Vertreter unterschrieben sein. Bei nicht in das Handelsregister eingetragenen Gewerbetreibenden ist statt der Firma der Vor- und Zuname des Veranstalters anzugeben.
Soll der Ausverkauf im Wege der Versteigerung durchgeführt werden, so ist dies in der Anzeige anzugeben.
Mit der Anzeige sind der Anmeldestelle die Tatsachen anzuführen und auf ihr Verlangen die Belege beizufügen, aus denen sich ergibt, daß der Grund des Ausverkaufs wahr und ernsthaft gemeint ist.
Werden Berichtigungen oder Ergänzungen der Anzeige ober des Verzeichnisses verlangt, so beginnt der Lauf der in § 2 vorgesehenen Frist mit dem Wiedereingang der Anzeige oder des Verzeichnisses in berichtigter oder vervollständigter Fassung.
84.
Das Verzeichnis ist so aufzustellen, daß die lieber» einftimmung feiner Angaben mit den tatsächlich zum Verkauf gestellten Waren nachgeprüft werden kann. Die Waren müssen richtig und vollständig nach Art, Stückzahl, Maß oder Gewicht und, soweit erforderlich, unter Angabe der regelmäßigen Verkaufspreise des Veranstalters sowie des Lagerorts aufgeführt werden. Kommissionsware darf in die Ausverkaufsmaffe nicht einbezogen werden. In Auftrag gegebene, aber im Zeitpunkt der Anmeldung noch nicht eingetroffene Waren find im Verzeichnis mit genauer Angave des Tages der Bestellung und des Abnahmezeitpunktes aufzuführen Auf Verlangen der Anmeldestelle sind ihr auch die Lieferanten
„Du glaubst mir — und ich — ich tue dir weh ..." „Du willst es nicht, Günter — du mußt es wohl tun! Und darum tut es nur halb so weh."
Er hielt den Kopf gesenkt.
Daß du das sagen kannst, Annelies! Daß du das sagen kannst ..."
„Es ist ja gar nicht so schwer, es zu sagen. Denn dir tut es ja selber weh."
Er schwieg einen Augenblick. Dann hob er den Kopf wieder.
„Es ist gut, daß diese Stunde endlich da ist, Annelies! Kann ich dir alles sagen?"
„Alles, Günter! Wem sollst du es denn sonst sagen!"
Wie selbstverständlich das klang! „Wem sollst du es denn sonst sagen!" Als ob es gar nicht anders sein konnte, als daß er mit seiner Not zu ihr kam — zu ihr, die durch ihn selbst in schwerste Herznot geraten war! Er hätte vor ihr niederknien und ihre Hände küssen mögen.
„Willst du dich nicht setzen?" fragte sie ruhig.
Stumm nahm er vor ihr Platz. Er beugte sich vor, stemmte die Ellbogen auf die Knie und stützte den Kopf in die Hände. Minutenlang verharrte er wortlos in dieser Stellung. Die Stille lastete schwer in dem dunklen Raum. Annelies rühxte sich nicht, aber sie war keineswegs so ruhig, wie sie schien. Eine rasende Angst hämmerte und bohrte in ihr. Günter wollte mit ihr sprechen, wollte ihr alles sagen — war das der Anfang vom Ende? Wollte er fein gegebenes Wort von ihr zurückerbitten?
Ihre Hände lagen krampfhaft ineinander, als müßte sie Halt und Festigkeit suchen für die Schwere und die Bitternis der kommenden Minuten.
Da klang seine dunkle Stimme mit erschütternder Fremdheit durch die Schatten des Raumes hin:
„Man könnte meinen, es läge schon Jahrzehnte zurück — mir ist es manchmal so vorgekommen. Wenn man etwas überwunden hat oder überwunden zu haben glaubt, hat man das Gefühl, als ob es weit, weit hinter einem läge. Aber es ist doch erst vier oder fünf Jahre her. Heute ist es mir, als wäre es erst gestern gewesen. In Heidelberg haben wir uns damals kennengelernt. Es hat nicht lange gedauert — sie hat einen anderen genommen. Ich war wie von Sinnen und habe das Schicksal tausendmal verflucht. Aber die Zett hat mich vergessen lassen. Ms
— bis zu dem Tage, an dem das große Rennen stattfand. Du weißt ..."
Er schwieg einen Augenblick, das Gesicht unentwegt zu Boden gewandt. Dann fuhr er fort:
„Du haft geglaubt, daß ich aus Interesse am Sport zum Rennen gegangen bin, hast mich sogar dazu ermuntert, zu gehen, ohne den wirklichen Sach- verhalt zu ahnen. Wäre ich doch nicht gegangen! Aber es hätte wohl auch nichts genützt, es wäre wohl trotzdem gekommen, wie es nun gekommen ist.
Es hat wohl alles einmal so kommen Müssen. Es war alles ganz anders, als du geglaubt hast, als ich dich habe glauben lassen. Mia rief mich am vorhergehenden Tage an. Es kam wie ein Blitz aus heiterem Himmel. Sie fei gekommen, um sich das Rennen anzusehen, und sie hoffe, mich dort zu treffen. Ich lehnte schroff ab. Aber dann — dann bin ich doch gegangen... Vielleicht nur, weil ich nicht zeigen wollte, daß ich Furcht davor hatte. Ich habe mich noch vor nichts und vor keinem Menschen gefürchtet, ober ich fürchtete mich davor, Mia wiederzufehen. Und dann wollte und mußte ich auch wissen, ob sie mir wirklich gleichgültig geworden war. Einmal wäre dieser Augenblick ja doch gekommen, und ich wollte ihm nicht unvorbereitet gegenüberstehen. Wir haben den Rennplatz sofort verlassen, haben den ganzen Nachmittag, bis zum Abend hin, zusammen verbracht. Wir beide ganz allein. Und nun ..."
Annelies saß noch immer ganz still, als ob alles Leben in ihr erloschen wäre.
„Und nun...?" kam es unnatürlich ruhig von ihren Lippen.
„Nun ist sie noch immer da. Und sie wird immer hierbleiben..."
„Sie wird immer hierbleiben... Das ist schlimm für dich, Günter — nicht wahr?"
Sie neigte den Kopf ein wenig zur Sette, als horchte sie auf feinen Herzschlag. Oder auf die unerbittliche Stimme des Schicksals.
Günter ließ den Kopf aus den Händen.
„Sie wird gedacht haben, ich fei noch frei!" sagte er, mit unsicherem Tasten, weil ihm erst während des Sprechens das Bewußtsein kam, daß er wider besseres Wissen sprach.
Auch Annelies wußte es anders, wußte es besser. Aber ihr war, als könnte sie ihn schonen und vor
solcher Waren zu benennen. Die Anmeldestelle kann die Berichtigung oder Ergänzung eines den Dor« schriften nicht entsprechenden Verzeichnisses verlangen.
85.
Die Industrie- und Handelskammer übersendet unverzüglich der zuständigen Polizeibehörde und, wenn erforderlich, auch der Handwerkskammer eine Abschrift der Anzeige und des Derzeichnifses.
Zur Nachprüfung der Angaben in der Anzeige und im Verzeichnis sind die von der Industrie- und Handelskammer (der Handwerkskammer) bestellten Vertrauensmänner befugt.
86.
Die Dauer der Ausverkäufe darf 2 Monate nicht überschreiten.
In besonders begründeten Ausnahmefällen, in denen diese Frist offenbar nicht ausreicht, kann die zuständige Polizeibehörde nach Anhörung der Industrie- und Handelskammer, gegebenenfalls der Hand- werkskammer, eine Fristverlängerung bewilligen. In diesen Fällen ist eine Woche vor Ablauf der Frist von zwei Monaten eine neues Verzeichnis (§ 4) einzureichen.
87.
Veranstaltungen zum Zwecke der Räumung eines bestimmten Warenvorrats (z. B. wegen Aufgabe einer unselbständigen Verkaufsstelle, Brandschaoen, Auseinandersetzung, Geschäftsverlegung) dürfen, auch wenn sie im Wege der Versteigerung vorgenom- men werden, nur stattfinden, wenn ein von der Derkehrsauffasfung als ausreichend anerkannter Grund vorliegt. Der Grund muh im einzelnen Falle die Veranstaltung rechtferttgen.
Die §§ 2 bis 6 finden entsprechende Anwendung jedoch mit der Maßgabe, daß an die Stelle der Frist von 2 Monaten im § 6 Abs. 1 eine Frist hon 1 Monat tritt.
88.
Verkäufe der in § 1 und § 7 bezeichneten Art, die nicht angemeldet worden sind oder bei denen der angegebene Grund die Veranstaltung nicht genügend rechtferttgt, können von der Polizeibehörde eingestellt werden. Das Gleiche gilt,, wenn ein Verstoß gegen das Verbot des Vorschiebens oder Nachschiebens von Waren festgestellt worden ist.
89.
Nach Beendigung eines Ausverkaufs (§ 1) ist es dem Geschäftsinhaber, seinem Ehegatten und den nahen Angehörigen beider verboten, den Geschäftsbetrieb oder den Teil davon, dessen Aufgabe angekündigt worden war, fortzusetzen oder vor Ablauf eines Jahres an dem Ort, an dem der Ausverkauf stattgefunden hat, einen Handel mit den davon betroffenen Warenaattungen zu eröffnen. Der Fortsetzung des Geschäftsbetriebes oder der Eröffnung eines eigenen Handels steht es gleich, wenn der Geschäftsinhaber, sein Ehegatte oder ein naher Angehöriger beider sich zum Zwecke der Umgehung der Vorschrift des Satzes 1 an dem Geschäft eines anderen mittelbar oder unmittelbar beteiligt ober in diesem tätig wird.. Als Geschäftsinhaber gilt auch derjenige, der an einer Handelsgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit wirtschaftlich maßgebend beteiligt ist oder auf ihre Geschäftsführung maßgebenden Einfluß hat. Nahe Angehörige sind die Verwandten in auf- und absteigender Linie und die voll- und halbbürtigen Geschwister sowie ihre Ehegatten.
Nach Beginn eines Ausverkaufs ist es auch anderen als den im Abf. 1 genannten Personen verboten, mit Waren aus dem Bestand des von dem Ausverkauf betroffenen Unternehmens den Geschäftsbetrieb in denselben oder in unmittelbar benachbarten Räumen aufzunehmen.
Ist der Verkauf des Warenbestandes einer unselbständigen Verkaufsstelle wegen ihrer Aufgabe gemäß § 7a angekündigt worden, so darf innerhalb eines Jahres nach Beendigung des Verkaufs keine neue Verkaufsstelle desselben Geschäftsbetriebes am gleichen Orte errichtet werden.
Die höhere Verwaltungsbehörde (Kreisamt) kann nach Anhörung der zuständigen amtlichen Berufsvertretungen von Handel, Handwerk und Industrie Ausnahmen von den Verboten in den Absätzen 1, 2 und 3 gestatten.
810.
Wer den Vorschriften dieser Anordnung zuwiderhandelt oder bei Befolgung der Vorschriften unrichtige Angaben macht, wird unbeschadet der sonstigen Strafbesttmmungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb mit Geldstrafe bis zu 150 RM. ober mit Hast bestraft.
sich selbst entschulbigen, wenn sie tat, als glaubte sie daran.
„Ja, bas wirb sie gebacht haben!" € räuberte sie und richtete sich auf. „Und nun ist sie gewiß enttäuscht. Verwöhnte Frauen sind sehr leicht enttäuscht. Vielleicht will sie aber auch wirklich nichts von dir — vielleicht ist sie eben nur gewohnt, daß ihr die Männer zu Füßen liegen, und es reizt sie und stachelt ihren Ehrgeiz auf, wenn sie einmal nicht die gewohnte Huldigung findet."
Er starrte in das Dunkel.
„Ja", sagte er nach einer Weile heiser, „sie hat schon damals immer ein Dutzend Männer um sich haben müssen ..."
„Siehst du, Günter! So wird es auch jetzt fein. Und darum darfst du dich auch nicht von ihr beunruhigen lassen. Du richtest dich dabei doch nur zugrunde. Und das wird sie doch selber nicht wollen; sie ist doch gewiß nicht schlecht, und darum mußt du es auch nicht so schwer nehmen."
Er ahnte nicht, welche Selbstüberwindung es Annelies kostete, so zu sprechen. Sie wußte nur zu gut, was sie von Mia Rechberg zu halten hatte, die ihr schonungslos und mit brutaler Offenheit ihre Absichten enthüllt hatte. Aber der Kampf mußte mit anderen Waffen ausgetragen werden, als diese Frau sie an- zuwenden gedachte, denn es war ja im Grunde genommen weniger ein Kampf gegen diese Frau, als ein Ringen um Günter, um sein Herz und seinen Frieden.
Annelies beugte sich ein wenig vor:
„Sag, Günter, hast du sie — Damals — sehr geliebt ... ?"
Er sah an ihr vorbei, als bohrten seine Augen in der Vergangenheit.
„Ich weiß nicht, Annelies! Aber ich glaube Ich weiß nicht, ob es die rechte Liebe war oder nur ein Berauschtsein oder eine Besessenheit oder was sonst. Ader bas weiß ich, baß ich ganz voll davon gs- wesen bin. Und daß ich schwer daran getragen habe. Daran und an dem — Verrat ..
Annelies fühlte, wie sich ihr die Brust zusammenschnürte. Aber sie griff mit leiser Bewegung nach seiner Hand.
„Armer Kerl! Und nun — nun beunruhigt sie dich noch immer, ober wieder.
(Fortsetzung ftrtgtb


